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Questions and Answers
Welches Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Umsetzung von Maßnahmen für ASGS?
Welches Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Umsetzung von Maßnahmen für ASGS?
- UVG Art. 82 Abs. 1 (correct)
- ZGB Art. 12
- ArG Art. 6 Abs. 1 (correct)
- OR Art. 328 (correct)
Nach welchem Kriterium müssen die Maßnahmen des Arbeitgebers umgesetzt werden?
Nach welchem Kriterium müssen die Maßnahmen des Arbeitgebers umgesetzt werden?
- Alle Maßnahmen müssen gesetzlich vorgeschrieben sein.
- Die Maßnahmen müssen nach dem Stand der Technik anwendbar sein. (correct)
- Die Maßnahmen müssen bei einer Umfrage der Mitarbeiter positiv bewertet werden.
- Die Maßnahmen müssen den finanziellen Rahmen des Unternehmens entsprechen.
Was beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers im Kontext der ASGS-Maßnahmen?
Was beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers im Kontext der ASGS-Maßnahmen?
- Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, was notwendig ist.
- Maßnahmen müssen nach der Erfahrung notwendig sein. (correct)
- Maßnahmen müssen im Rahmen des Budgets des Unternehmens implementiert werden.
- Maßnahmen müssen durch externe Berater überprüft werden.
Welche der folgenden Anforderungen sind nicht Teil der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Umsetzung von ASGS-Maßnahmen?
Welche der folgenden Anforderungen sind nicht Teil der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Umsetzung von ASGS-Maßnahmen?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt eine notwendige Bedingung für die Umsetzung von Maßnahmen?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt eine notwendige Bedingung für die Umsetzung von Maßnahmen?
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Study Notes
Gesetzliche Eckpfeiler zum Arbeitsschutz
- Arbeitgeber sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung zu ergreifen.
- Relevant sind folgende gesetzliche Bestimmungen:
- ArG Art. 6 Abs. 1: Behandelt die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- UVG Art. 82 Abs. 1: Regelt die Verantwortung für den Versicherungsschutz bei Unfällen.
- OR Art. 328: Bezieht sich auf die Pflichten des Arbeitgebers zur Wahrung der Rechte und Sicherheit seiner Angestellten.
Anforderungen an die Maßnahmen
- Maßnahmen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik umsetzbar sein.
- Die Notwendigkeit der Maßnahmen orientiert sich an Erfahrung und bewährten Praktiken.
- Die getroffenen Maßnahmen müssen den spezifischen Gegebenheiten des Arbeitsplatzes angemessen sein.
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