2.2 - Gerichtlicher Sachverständiger: Voraussetzungen

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In welchen Verfahren ist die Zuziehung eines Sachverständigen zwingend vorgeschrieben?

  • Nur in Zivilverfahren zur Klärung technischer Sachverhalte.
  • In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Betreuungs- und Unterbringungssachen, sowie unter bestimmten Umständen im Strafprozess. (correct)
  • Ausschließlich in Strafverfahren.
  • Ausschließlich in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Betreuungs- und Unterbringungssachen.

Welche Aussage trifft im Kontext der Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen gemäß § 1896 I 1 BGB zu?

  • Ein Sachverständigengutachten ist nur bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Volljährigen erforderlich.
  • Vor der Bestellung muss immer ein Sachverständigengutachten über die körperliche bzw. geistige Einschränkung und die Unfähigkeit zur selbständigen Besorgung der Angelegenheiten eingeholt werden (§ 280 FamFG). (correct)
  • Das Gericht kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.
  • Ein Gutachten ist nur dann notwendig, wenn der Volljährige nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Unter welchen Bedingungen ist die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 I - III BGB zulässig?

  • Wenn die Unterbringung zum Wohle des Betreuten dringend erforderlich ist und keine andere Möglichkeit besteht.
  • Wenn der Betreute die Unterbringung selbst wünscht.
  • Wenn die Betreuungsperson die Unterbringung für notwendig erachtet.
  • Wenn zuvor ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde (§ 321 FamFG). (correct)

Welche der folgenden Aussagen trifft auf die Rolle eines Arztes als Sachverständiger bei einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines Betreuten zu?

<p>Der beauftragte Sachverständige muss ein Arzt mit psychiatrischen Kenntnissen sein. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Maßnahme ist gemäß § 81 StPO erforderlich, wenn ein Beschuldigter in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen und sein psychischer Zustand dort begutachtet werden soll?

<p>Die vorherige Anhörung eines Sachverständigen. (D)</p> Signup and view all the answers

Was schreibt § 87 StPO im Zusammenhang mit Leichenschau und Leichenöffnung vor?

<p>Die Anwesenheit von Ärzten als Sachverständige. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Verfahrensweise ist gemäß § 91 StPO bei Vergiftungsverdacht vorgeschrieben?

<p>Die Verfahrensweise der Beweiserhebung durch Sachverständige. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist erforderlich, wenn der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll gemäß § 454 I 5 StPO?

<p>Ein Gutachten eines Sachverständigen über den Verurteilten. (D)</p> Signup and view all the answers

Unter welcher Voraussetzung kann ein Rest der Haftstrafe bei einem Beschuldigten, der zu mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, gemäß § 66 III StGB zur Bewährung ausgesetzt werden?

<p>Wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der Verurteilte keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (§ 454 II 1 Nr. 2 StPO). (A)</p> Signup and view all the answers

Wann ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch das Gericht notwendig?

<p>Wenn zur Feststellung von Tatsachen und zu ihrer Bewertung dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt. (C)</p> Signup and view all the answers

Wann ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich?

<p>Wenn das Gericht eigene Sachkunde besitzt. (A)</p> Signup and view all the answers

Was muss ein Richter tun, wenn er aufgrund eigener Sachkunde entscheiden möchte?

<p>Er muss die Parteien vor der Entscheidung informieren und darlegen, woher er die Sachkunde bezieht und wie er voraussichtlich die Sachfrage beurteilen wird. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Rechte haben die Parteien, wenn der Richter aufgrund eigener Sachkunde entscheiden will?

<p>Sie haben das Recht, Einwände zu erheben, woraufhin das Gericht prüfen muss, ob die eigene Sachkunde noch ausreicht. (C)</p> Signup and view all the answers

Was muss das Gericht tun, wenn es aus eigener Sachkunde entscheidet?

<p>Den Ursprung dieser Sachkunde im Urteil darlegen. (C)</p> Signup and view all the answers

Was geschieht, wenn gegen ein Urteil, das auf der eigenen Sachkunde des Gerichts beruht, Rechtsmittel eingelegt wird?

<p>Das Rechtsmittelgericht überprüft die Werthaltigkeit der Sachkunde des erstinstanzlichen Gerichts. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist unerheblich für die Verwertbarkeit eigener Sachkunde eines Richters?

<p>Ob nur ein Richter eines Spruchkörpers oder alle Richter über diese Sachkunde verfügen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist die Pflicht eines Richters, wenn er Zweifel an seiner Sachkunde hat?

<p>Er muss seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes gebieten, einen Sachverständigen zu beauftragen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss ein Sachverständiger trotz fehlender Sachkunde des Richters nicht tun?

<p>Hinzugezogen werden, wenn zur Urteilsfindung durch höchstrichterliche Rechsprechung anerkannte Erfahrungssätze vorhanden sind, welchen der Richter in seiner Entscheidung folgen muss. (C)</p> Signup and view all the answers

Welcher Grundsatz gilt im Zivilprozess bezüglich der Tatsachen, die vom Gericht beachtet werden?

<p>Der Parteibeibringungsgrundsatz (§ 138 I ZPO). (A)</p> Signup and view all the answers

Welche Tatsachen werden im Zivilprozess als wahr angesehen?

<p>Unbestrittene Tatsachen. (C)</p> Signup and view all the answers

Was darf ein Richter im Zivilprozess bezüglich fehlender Tatsachen nicht tun?

<p>Fehlende Tatsachen von Amts wegen ermitteln. (B)</p> Signup and view all the answers

In welchen Schritten vollzieht sich die Beweiserhebung in einem Verfahren nach den Vorschriften der ZPO?

<p>Behaupten einer Tatsache, Beweisangebot, Beweiserhebung, Beweiswürdigung. (C)</p> Signup and view all the answers

Wann kann ein Zeugenbeweis erhoben werden?

<p>Wenn dieser von einer Partei für eine entscheidungserhebliche streitige Tatsache angeboten wird. (B)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Umständen kann das Gericht einen Sachverständigenbeweis von Amts wegen anordnen (§ 144 I ZPO)?

<p>In Fällen, in denen das Gericht die Sachkunde zur besseren Beurteilung unstreitiger Tatsachen und zum Verständnis des streitigen Sachverhaltes benötigt. (D)</p> Signup and view all the answers

Wann ist § 144 I ZPO nicht anzuwenden?

<p>Wenn die Parteien keine rechtserheblichen Tatsachen vorgebracht haben und durch das Vorbringen bloßer Behauptungen einen Beweisbeschluss herbeiführen wollen. (C)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter einem „Ausforschungsbeweis“?

<p>Eine unzulässige Vorgehensweise, bei der die rechtserheblichen Tatsachen erst durch den Beweis in das Verfahren eingeführt werden sollen. (C)</p> Signup and view all the answers

Wovon ist die Ladung eines Sachverständigen abhängig, wenn eine Partei Sachverständigenbeweis angetreten hat?

<p>Von der Einzahlung eines angemessenen Auslagenvorschusses. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist der Unterschied bei der Einholung eines Gutachtens von Amts wegen im Vergleich zur Einholung auf Antrag einer Partei bezüglich des Vorschusses?

<p>Bei einem Gutachten von Amts wegen ist die Einholung nicht von der Zahlung des Vorschusses abhängig. (A)</p> Signup and view all the answers

Was gilt, wenn eine Partei zwar Sachverständigenbeweis angetreten, aber den Vorschuss nicht gezahlt hat?

<p>Das Gericht kann nun selbständig das Gutachten ohne Vorschuss einholen. (D)</p> Signup and view all the answers

In welchen Verfahren kann der Parteibeibringungsgrundsatz zugunsten des Amtsermittlungsgrundsatzes eingeschränkt werden?

<p>In Arzthaftungsverfahren, da es der sachunkundigen Partei oft nicht möglich ist, Tatsachen ausreichend vorzubringen. (B)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Umständen können Anträge von Parteien auf Beweiserhebung abgelehnt werden?

<p>Wenn der Antrag schuldhaft verspätet gestellt wurde, die Tatsachen bereits bindend festgestellt sind, die Beweiserhebung unzulässig ist, die Tatsachen nicht beweisbedürftig sind oder das Beweismittel nicht geeignet oder nicht verfügbar ist. (B)</p> Signup and view all the answers

In welchen Verfahren kommt der Grundsatz der Parteieinbringung nicht zur Anwendung?

<p>In einigen Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit, wie beispielsweise in Familien- und Kindschaftssachen oder dem Ehescheidungsverfahren. (C)</p> Signup and view all the answers

Was ist das Gericht in Verfahren, in denen der Grundsatz der Parteieinbringung nicht gilt, verpflichtet?

<p>Auch ohne entsprechenden Antrag der Parteien, die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Verfahren sind von dem Grundsatz der Amtsermittlung umfasst?

<p>Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsverfahren, Finanzgerichtsverfahren sowie Straf- und Bußgeldverfahren. (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss das Gericht im Strafverfahren gemäß § 244 II StPO von sich aus aufklären?

<p>Alle entscheidungserheblichen (belastende und entlastende) Tatsachen. (A)</p> Signup and view all the answers

Wer hat im Strafverfahren die Pflicht zur Aufklärung?

<p>Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Polizei in jedem Stadium des Verfahrens. (B)</p> Signup and view all the answers

Wer kann im Strafprozess einen Sachverständigen beauftragen?

<p>Das Gericht, der Staatsanwalt oder der Angeklagte bzw. dessen Verteidiger. (A)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Maßgaben kann ein von Staatsanwaltschaft oder Verteidigung beantragtes Gutachten vom Gericht abgelehnt werden (§ 244 III, IV StPO)?

<p>Wenn die Tatsachen allgemein bekannt oder gerichtsbekannt sind und deswegen die Beweiserhebung überflüssig ist, oder die Tatsachen bereits bewiesen sind oder für die Entscheidungsfindung unerheblich sind. (A)</p> Signup and view all the answers

In welchen Fällen darf ein Beweisantrag auf Einholung eines neues Gutachtens im Strafprozess nicht abgelehnt werden (§ 244 IV 2 StPO)?

<p>Wenn die Sachkunde des vorigen Sachverständigen in Zweifel gezogen werden muss, die dem vorigen Gutachten zugrunde liegenden Tatsachen unzutreffend sind, das vorige Gutachten Widersprüche enthält oder der neue Sachverständige über anscheinend bessere Hilfsmittel und Verfahren verfügt. (B)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Voraussetzungen kann das Gericht im Zivilprozess eine neue Begutachtung durch dieselben oder andere Sachverständige anordnen (§ 412 I ZPO)?

<p>Wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (A)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Notwendigkeit der Beauftragung

Gesetzliche oder fehlende Sachkunde des Gerichts.

Betreuerbestellung

Vor Bestellung eines Betreuers ist ein Gutachten erforderlich, § 280 FamFG.

Einweisung in Psychiatrie

Psychiater muss Zustand begutachten, § 81 StPO.

Leichenschau

Ärzte sind als Sachverständige anwesend, § 87 StPO.

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Bewährung nach Haftstrafe

Gutachten muss öffentliche Sicherheit bestätigen, § 454 II 1 Nr. 2 StPO.

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Zweck der Begutachtung

Sachaufklärung oder zur Bewertung fehlender Sachkunde.

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Eigene Sachkunde des Gerichts

Studium ersetzt nicht Expertise.

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Information der Parteien

Richter informiert Parteien und begründet Sachkunde.

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Urteilsbegründung

Ursprung der Sachkunde muss dargelegt sein.

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Pflicht zur Aufklärung

Sorgfältige Exploration des Sachverhalts erforderlich.

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Parteibeibringungsgrundsatz (Zivilprozess)

Nur von Parteien vorgebrachte Tatsachen werden beachtet, § 138 I ZPO.

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Beweisangebot

Beweis nur bei Bestreiten.

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Anordnung von Amts wegen

Gericht ordnet an, zur besseren Beurteilung unstreitiger Tatsachen (§ 144 I ZPO).

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Ausforschungsbeweis

Unzulässige Vorgehensweise, um Tatsachen einzuführen.

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Arzthaftung

Bei Arzthaftung kann Amtsermittlungsgrundsatz gelten.

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Ablehnung von Beweisanträgen

Allgemein bekannte Tatsachen.

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Schätzung statt Beweis

Schätzung ist statt Sachverständigenbeweis erlaubt, § 287 ZPO.

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Amtsermittlungsgrundsatz

Gericht ermittelt Tatsachen ohne Antrag.

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Aufklärungspflicht im Strafverfahren

Das Gericht klärt alle Tatsachen von selbst auf, § 244 II StPO.

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Neues Gutachten im Strafprozess

Antrag auf Gutachten ist abzulehnen (§ 244 IV 2 StPO).

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Neues Gutachten im Zivilprozess

Gericht ordnet neue Begutachtung an (§ 412 I ZPO).

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Notwendigkeit

Neues Gutachten nur bei unsicherem Beitrag zur Entscheidungsfindung.

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Einwendungen

Privatgutachten erheben Einwendungen.

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Ergänzung

Früherer Sachverständiger wird ergänzt.

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Study Notes

  • Die Zuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen kann entweder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sein oder durch fehlende eigene Sachkunde des Gerichts notwendig werden.

Zuziehung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift

  • In einigen Verfahren ist unter bestimmten Gegebenheiten die Zuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen gesetzlich vorgeschrieben.
  • In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, besonders Betreuungs- und Unterbringungssachen, ist die Zuziehung eines Sachverständigen zwingend.
  • Bei der Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen ist ein Sachverständigengutachten über die körperliche bzw. geistige Einschränkung und die Unfähigkeit zur selbstständigen Besorgung der Angelegenheiten erforderlich (§ 280 FamFG).
  • Eine Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Betreuten ist nur zulässig, wenn vor dieser Entscheidung ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde (§ 321 FamFG); der Sachverständige muss Arzt mit psychiatrischen Kenntnissen sein.
  • Im Strafprozess gibt es weitere gesetzliche Vorschriften für die zwingende Beauftragung eines Sachverständigen.
  • Vor der Einweisung eines Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus und der Begutachtung seines psychischen Zustands ist die Anhörung eines Sachverständigen erforderlich (§ 81 StPO).
  • Bei Leichenschau und Leichenöffnung schreibt § 87 StPO die Anwesenheit von Ärzten als Sachverständige vor; bei Vergiftungsverdacht regelt § 91 StPO die Beweiserhebung.
  • Vor Aussetzung des Rests einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ist ein Gutachten über den Verurteilten erforderlich (§ 454 II 5 StPO).
  • Bei Verurteilungen zu mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug kann ein Rest der Haftstrafe nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn ein Gutachter keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sieht (§ 454 II 1 Nr. 2 StPO, § 66 III StGB).

Zuziehung bei schwierigen Fachfragen und fehlender Sachkunde

  • Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Zuziehung kann das Gericht eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zur Sachaufklärung anordnen.
  • Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist notwendig, wenn dem Gericht die erforderliche Sachkunde zur Feststellung und Bewertung von Tatsachen fehlt.
  • Die Einholung eines Gutachtens ist entbehrlich, wenn das Gericht eigene Sachkunde besitzt, z.B. durch überdurchschnittliche Kenntnisse oder das Studium von Fachliteratur.
  • Die Lektüre von Fachliteratur ersetzt meist nicht die langjährige berufliche Erfahrung eines Sachverständigen.
  • Richter können sich Spezialkenntnisse durch wiederholte ähnliche Rechtsstreite aneignen und Gutachten aus vorangegangenen Verfahren nutzen; Sachverhalt und Erkenntnisstand müssen aber übereinstimmen.
  • Der Richter muss die Parteien informieren, wenn er aufgrund eigener Sachkunde entscheiden will und darlegen, woher die Sachkunde stammt und wie die Sachfrage beurteilt wird.
  • Den Parteien ist rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 I GG).
  • Bei Einwänden der Parteien muss das Gericht prüfen, ob die eigene Sachkunde ausreicht oder ein Sachverständiger beauftragt werden muss.
  • Wenn das Gericht aufgrund eigener Sachkunde entscheidet, muss der Ursprung dieser Sachkunde im Urteil dargelegt werden.
  • Bei Rechtsmitteln prüft das Rechtsmittelgericht die Werthaltigkeit der Sachkunde des erstinstanzlichen Gerichts.
  • Für die Verwertbarkeit eigener Sachkunde ist es unerheblich, ob nur ein Richter oder alle Richter eines Spruchkörpers Sachkunde besitzen oder ob es sich um einen Berufs- oder ehrenamtlichen Richter handelt.
  • Die Vermittlung der Sachkunde an die übrigen Mitglieder des Gerichts muss nicht in der Verhandlung erfolgen, interne Beratung genügt.
  • Der Richter muss den Wert seiner Sachkunde genau kennen; bei Zweifeln muss er einen Sachverständigen beauftragen.
  • Ein Sachverständiger muss trotz fehlender Sachkunde des Richters nicht hinzugezogen werden, wenn höchstrichterliche Erfahrungssätze für die Urteilsfindung vorhanden sind.

Verfahrensgrundsätze für die Beweisaufnahme

  • Im Zivilprozess beachtet das Gericht nur die von den Parteien vorgebrachten Tatsachen (§ 138 I ZPO).
  • Bestrittene Tatsachen werden bewiesen, unbestrittene Tatsachen als wahr angesehen.
  • Der Richter kann auf Lücken oder Unstimmigkeiten hinweisen, aber fehlende Tatsachen nicht von Amts wegen ermitteln.
  • Die Beweiserhebung erfolgt in Schritten: Behaupten, Beweisangebot, Beweiserhebung, Beweiswürdigung.
  • Ein Zeugenbeweis ist nur zulässig, wenn er von einer Partei für eine entscheidungserhebliche streitige Tatsache angeboten wird.
  • Das Gericht kann einen Sachverständigenbeweis von Amts wegen anordnen (§ 144 I ZPO), wenn es Sachkunde zur Beurteilung unstreitiger Tatsachen und zum Verständnis des Sachverhalts benötigt.
  • § 144 I ZPO ist nicht anzuwenden, wenn Parteien keine rechtserheblichen Tatsachen vorbringen, sondern durch bloße Behauptungen einen Beweisbeschluss herbeiführen wollen ("Ausforschungsbeweis").
  • Wurde Sachverständigenbeweis angetreten, ist die Ladung des Sachverständigen von der Einzahlung eines Auslagenvorschusses abhängig; Gutachten von Amts wegen sind nicht von der Zahlung des Vorschusses abhängig.
  • Eine Anordnung von Amts wegen ist nicht schon deshalb vorzunehmen, weil die Partei zwar Sachverständigenbeweis angetreten hat, aber den Vorschuss nicht gezahlt hat.
  • Im Arzthaftungsprozess kann der Parteibeibringungsgrundsatz zugunsten des Amtsermittlungsgrundsatzes eingeschränkt werden, da es der sachunkundigen Partei möglicherweise nicht möglich ist, die Tatsachen ausreichend substantiiert vorzubringen.
  • Anträge von Parteien auf Beweiserhebung können unter bestimmten Umständen abgelehnt werden, wobei strafprozessuale Vorschriften gelten.
  • Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er schuldhaft verspätet gestellt wurde, die Tatsachen bereits bindend festgestellt sind, die Beweiserhebung unzulässig ist, die Tatsachen nicht beweisbedürftig sind oder das Beweismittel ungeeignet/nicht verfügbar ist.
  • Das Gericht kann anstelle eines Sachverständigenbeweises die Schätzung vornehmen (§ 287 ZPO) oder selbst genügend sachkundig sein.

Der Amtsermittlungsgrundsatz

  • In einigen Zivilverfahren (Familien-, Kindschafts- und Ehescheidungsverfahren) gilt nicht der Grundsatz der Parteieinbringung.
  • Das Gericht muss die entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen ermitteln, auch ohne Antrag der Parteien.
  • Dies gilt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, im Verwaltungsgerichts-, Finanzgerichts-, Straf- und Bußgeldverfahren.
  • Im Strafverfahren muss das Gericht gem. § 244 II StPO alle entscheidungsrelevanten Tatsachen von sich aus aufklären und alle sich aus Verfahrensverlauf und Akte ergebenden Beweismittel nutzen.
  • Staatsanwaltschaft und Polizei sind zur Aufklärung in jedem Stadium des Verfahrens verpflichtet.
  • Im Strafprozess beauftragt das Gericht oder der Staatsanwalt einen Sachverständigen; der Angeklagte/Verteidiger kann einen Sachverständigen zur Verhandlung laden.
  • Ein von Staatsanwaltschaft/Verteidigung beantragtes Gutachten kann vom Gericht unter den Maßgaben des § 244 III, IV StPO abgelehnt werden.

Die Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens

  • Unter bestimmten Umständen kann ein weiteres Gutachten erforderlich sein.
  • Im Strafprozess ist ein Beweisantrag auf Einholung eines neuen Gutachtens notwendig (§ 244 IV 2 StPO), wenn die Sachkunde des vorigen Sachverständigen in Zweifel gezogen werden muss, die zugrunde liegenden Tatsachen unzutreffend sind, das vorige Gutachten Widersprüche enthält oder der neue Sachverständige über bessere Hilfsmittel/Verfahren verfügt.
  • Gem. § 412 I ZPO kann das Gericht im Zivilprozess eine neue Begutachtung anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet oder ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist (§ 412 II ZPO).
  • Ein neues Gutachten ist notwendig, wenn das vorhandene Gutachten keinen sicheren Beitrag zur Entscheidungsfindung leistet, es erkennbar mangelhaft/widersprüchlich ist, die Sachkunde des Sachverständigen anzuzweifeln ist oder ein anderer Sachverständiger über bessere Hilfsmittel/Verfahren verfügt.
  • Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann angezeigt sein, wenn gegen das vorhandene Gutachten durch ein von den Parteien in Auftrag gegebenes Privatgutachten Einwendungen erhoben werden.
  • Werden durch ein Gutachten aus einem früheren Verfahren nicht alle Fragen der aktuellen Sachlage erschöpfend beantwortet, muss entweder ein anderer Sachverständiger zugezogen werden oder der Gutachter des früheren Verfahrens mit der Ergänzung seines Gutachtens beauftragt werden.

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