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Questions and Answers

Was versteht man unter einem Erklärungsirrtum?

  • Der Erklärende hat sich über die Rechtsnatur des Geschäfts geirrt.
  • Der Erklärende hat einen Ãœbermittlungsfehler gemacht.
  • Der Erklärende ist sich nicht über die Bedeutung des Ausdrucks im Klaren. (correct)
  • Der Gegenstand des Vertrags ist nicht klar definiert.

Was fällt nicht unter die Definition eines Geschäftsirrtums ieS?

  • Irrtum über den Inhalt des Vertrags.
  • Irrtum über die Rechtsnatur des Geschäfts.
  • Fehler im Erklärungsbewusstsein. (correct)
  • Irrtum über die Identität des Vertragspartners.

Welche der folgenden Aussagen beschreibt einen Ãœbermittlungsfehler?

  • Der Inhalt des Vertrags ist missverständlich formuliert.
  • Der Erklärende hat sich in der Schrift ein Wort verschrieben. (correct)
  • Der Erklärende ist sich über seine Absicht nicht bewusst.
  • Der Erklärende gibt falsche Informationen über den Vertragspartner weiter.

Welcher Irrtum fällt unter den Geschäftsirrtum ieS?

<p>Die rechtlichen Folgen des Geschäfts sind falsch eingeschätzt. (A), Die Identität des Vertragspartners wird verwechselt. (C)</p> Signup and view all the answers

Was umfasst die Kategorie Erklärungsirrtum?

<p>Einen Irrtum über die Erklärung selbst. (C)</p> Signup and view all the answers

Was enthält das Firmenbuch?

<p>Daten und Informationen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr unter Unternehmen (C)</p> Signup and view all the answers

Welches Dokument behandelt die Regelungen zu Heilungskosten?

<p>§ 1332 a ABGB (C)</p> Signup and view all the answers

Welcher Grundsatz schützt gutgläubige Personen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch?

<p>Vertrauensgrundsatz (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist keine Kategorie innerhalb des Grundbuchs?

<p>Sicherungsblatt (C)</p> Signup and view all the answers

Was wird im Grundbuch eingetragen?

<p>Grundstücke und an ihnen bestehende Rechte (A)</p> Signup and view all the answers

Welcher Paragraph bezieht sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzes?

<p>§ 285 ABGB (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist die Funktion des Hauptbuchs im Grundbuch?

<p>Eintragung von Grundstücken und Rechten (B)</p> Signup and view all the answers

Welches der folgenden ist kein Bestandteil des Firmenbuchs?

<p>Gesellschafterverzeichnis (D)</p> Signup and view all the answers

Was bedeutet es, etwas zu 'schulden'?

<p>Verpflichtet zu sein, eine Leistung zu erbringen. (A)</p> Signup and view all the answers

Was bezeichnet man als 'Haftung'?

<p>Das Einstehenmüssen für eine Schuld. (D)</p> Signup and view all the answers

Wie haftet ein Schuldner grundsätzlich?

<p>Unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist eine 'Naturalobligation'?

<p>Eine Schuld, für die keine Haftung besteht. (C)</p> Signup and view all the answers

Was kann ein Gläubiger tun, wenn eine Schuld nicht erfüllt wird?

<p>Seinen Anspruch zwangsweise vor Gericht durchsetzen lassen. (A)</p> Signup and view all the answers

Wer trägt in der Regel die unmittelbaren Kosten der Rücksendung?

<p>Der Verbraucher (A)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Bedingungen kann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware verlangt werden?

<p>Nur unter bestimmten Voraussetzungen (B)</p> Signup and view all the answers

Was bedeutet 'rechtliches Müssen' im Innenverhältnis?

<p>Die Pflicht, im Namen des Vertretenen zu handeln (C)</p> Signup and view all the answers

Was wird benötigt, um im Außenverhältnis zu handeln?

<p>Vorliegen einer Vertretungsmacht (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Bedingung muss für die Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters erfüllt sein?

<p>Er muss volljährig sein (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist einstellvertretungsfeindliches Geschäft?

<p>Ein Geschäft, das der Vertreter nicht im Namen des Vertretenen tätigen kann (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist die Hauptfunktion des Begriffs 'Vollmacht' im Kontext der Vertretung?

<p>Ermächtigung zur Handelsabwicklung (A)</p> Signup and view all the answers

Wie kann man das rechtliche Dürfen im Kontext der Vertretung verstehen?

<p>Als die Ermächtigung des Stellvertreters (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist die allgemeine Verjährungsfrist?

<p>30 Jahre (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Frist gilt für Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen?

<p>2 Jahre (D)</p> Signup and view all the answers

Wann beginnt der Fristenlauf für die Verjährung?

<p>In jenem Zeitpunkt, in dem das Recht erstmals hätte ausgeübt werden können (C)</p> Signup and view all the answers

Was bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist?

<p>Sie schiebt den Beginn und den Fortlauf der Verjährung hinaus (C)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Unterbrechung der Verjährung?

<p>Die Frist beginnt nach dem Wegfall des Unterbrechungsgrundes von neuem zu laufen (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist eine Sonderverjährungsfrist?

<p>Eine vom Gesetzgeber besonders bestimmte Frist (A)</p> Signup and view all the answers

Welche zusätzliche Regelung gilt in Bezug auf die Gewährleistungsfrist?

<p>Die Verjährung beträgt 3 Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. (D)</p> Signup and view all the answers

Was stellt eine Ablaufhemmung dar?

<p>Der Ablauf der Verjährung wird gehemmt (A)</p> Signup and view all the answers

Was beschreibt die Fälligkeit in Bezug auf die Leistung?

<p>Sie kann nach Vereinbarung festgelegt werden. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist der Erfüllungsort bei einer Holschuld?

<p>Am Wohnsitz des Schuldners. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage trifft auf die Vorausleistungsvereinbarung zu?

<p>Die Fälligkeit bleibt unverändert. (B)</p> Signup and view all the answers

Was beschreibt eine qualifizierte Schickschuld?

<p>Der Schuldner trägt die Gefahr, dass die Sendung ankommt. (C)</p> Signup and view all the answers

Was bedeutet die Einrede des nicht erfüllten Vertrages?

<p>Der Schuldner kann die Leistung verweigern, wenn der Gläubiger seine Verpflichtungen nicht erfüllt. (D)</p> Signup and view all the answers

Was geschieht bei einer reinen Stundung?

<p>Die Fälligkeit bleibt unverändert, keine Zinsen fallen an. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Aussagen zur Erfüllungsort ist korrekt?

<p>Der Erfüllungsort kann vertraglich festgelegt werden. (D)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter einer Schickschuld?

<p>Der Schuldner muss die Leistung an den Gläubiger senden. (D)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Firmenbuch

Ein öffentliches Register, das Daten über Unternehmen und deren Rechtsgeschäfte enthält.

Grundbuch

Öffentliches Register für Grundstücke und deren Rechte.

Grundbuchseinlage

Die Eintragung von Informationen über Grundstücke und Rechte.

Grundbestandsblatt

Grundbuchblatt mit allgemeinen Informationen zum Grundstück.

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Eigentumsblatt

Grundbuchblatt, das den Eigentümer eines Grundstücks angibt.

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Lastenblatt

Grundbuchblatt, das Belastungen eines Grundstücks auflistet.

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Vertrauensgrundsatz

Schutz für Personen, die gutgläubig auf die Richtigkeit von Firmenbuch- und Grundbucheintragungen vertrauen.

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§ 285 ABGB

Artikel im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) der Österreichische

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Geschäftsirrtum i.e.S.

Irrtum über Elemente des Geschäfts; z.B. Rechtsnatur, Inhalt, Partner.

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Erklärungsirrtum

Irrtum bei der Erklärung selbst; z.B. Schreibfehler, Missverständnis.

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Irrtum über Rechtsnatur

Irrtum über den rechtlichen Charakter des Geschäfts.

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Irrtum über Inhalt

Irrtum über den Gegenstand oder die wesentlichen Bedingungen des Geschäfts.

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Irrtum über Vertragspartner

Irrtum über die Identität oder Eigenschaft des Vertragspartners.

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Rücktrittsrecht

Das Recht des Verbrauchers, von einem Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware zurückzugeben.

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Kosten der Rücksendung

Die Kosten für den Versand der zurückgegebenen Ware trägt im Normalfall der Verbraucher.

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Verkehrswert

Der Wert, den eine Ware auf dem Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielen würde.

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Minderung des Verkehrswerts

Eine Verminderung des Wertes der Ware aufgrund von Gebrauchsspuren oder Beschädigungen.

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§ 15 FAGG

Dieser Paragraf regelt die Voraussetzungen für die Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts.

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§ 18 FAGG

Dieser Paragraf legt weitere Regelungen zum Rücktrittsrecht fest.

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Stellvertretung

Wenn eine Person (der Vertreter) im Namen und für eine andere Person (den Vertretenen) handelt.

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Vollmacht

Die Ermächtigung des Vertretenen, im Namen und für ihn zu handeln.

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Schuld

Eine Verpflichtung, eine Leistung zu erbringen oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

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Haftung

Das 'Einstehenmüssen' für eine Schuld. Der Schuldner muss die Folgen seiner Schuld tragen.

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Unbeschränkte Haftung

Der Schuldner haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Erfüllung der Schuld.

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Naturalobligation

Eine Schuld, die zwar moralisch bindend ist, aber nicht rechtlich durchsetzbar ist.

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Gläubiger

Die Person, die eine Leistung von einem Schuldner beansprucht.

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Verjährung

Der Verlust eines Rechtsanspruchs aufgrund von Untätigkeit über einen bestimmten Zeitraum.

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Allgemeine Verjährungsfrist

Die längste Verjährungsfrist, die in der Regel 30 Jahre beträgt.

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Kurze Verjährungsfrist

Eine kürzere Verjährungsfrist, die in der Regel 3 Jahre beträgt.

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Sonderverjährungsfrist

Besondere Verjährungsfristen, die vom Gesetzgeber festgelegt werden.

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Fristenbeginn bei Verjährung

Der Zeitpunkt, ab dem die Verjährungsfrist beginnt, ist der Zeitpunkt, an dem das Recht erstmals hätte ausgeübt werden können.

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Hemmung der Verjährung

Die Verjährung wird verschoben, der Start und der Fortlauf der Frist werden hinausgeschoben.

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Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt von vorne zu laufen, wenn der Unterbrechungsgrund wegfällt.

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Fortlaufhemmung

Die Verjährungsfrist läuft nicht weiter, wird aber nicht zurückgesetzt.

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Leistungspflicht

Die Pflicht eines Schuldners, eine bestimmte Leistung (z.B. eine Sache, eine Dienstleistung) zu erbringen.

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Fälligkeit

Der Zeitpunkt, zu dem der Schuldner seine Leistung erbringen muss.

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Leistungsort

Der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung erbringen muss.

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Bringschuld

Der Gläubiger hat die Leistung am Wohnsitz des Schuldners abzuholen.

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Schickschuld

Der Schuldner hat die Sache an den Gläubiger zu versenden, trägt aber das Risiko des Verlusts während des Transports.

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Einrede des nicht erfüllten Vertrages

Die Möglichkeit des Schuldners, die eigene Leistung zu verweigern, bis der Gläubiger seine Leistung erbracht hat.

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Stundung

Die Verschiebung der Fälligkeit einer Leistung.

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Study Notes

Vorlesungsinhalt

  • Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Rechts.
  • Der Dozent ist o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger.
  • Das Semester ist WS 2024/25.

Rechtsbegriff und Rechtsordnung

  • Das menschliche Zusammenleben benötigt Verhaltensanordnungen.
  • Recht, Sitte und Moral sind drei wichtige Bereiche.
  • Die Rechtsordnung (objektives Recht) beinhaltet Gebräuche und geübte Verhaltensweisen.
  • „Gute Sitten" sind in Bezug auf den ABGB relevant, genauso wie der Paragraph § 879 Abs 1.
  • Beim subjektiven Recht geht es um z.B. Rechte eines Individuums.
  • Gewissen ist ein weiterer relevanter Begriff im Bezug auf das Thema.

§ 2 ABGB

  • „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Rechtliche Kuriositäten weltweit

  • Frankreich erlaubt dem Präsidenten, Eheschließungen zu genehmigen, wenn der zukünftige Ehepartner verstorben ist.
  • In Singapur ist das Kaufen von Kaugummi verboten, außer es ist medizinisch indiziert.
  • In Großbritannien sind Klingelstreiche verboten.
  • In Vorarlberg (Österreich) war die Sprengung von toten Tieren früher rechtens.
  • In Indonesien ist außerehelicher Sex seit 2023 für Reisende strafbar.
  • In Montana (USA) sind Stunt-Shows (Stagediving und Crowdsurfing) verboten.

Entstehungsquellen des Rechts

  • Positives Recht, Naturrecht, europäische Rechtsakte (objektive Akte)
  • EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Beschlüsse
  • Rechtsprechung des EuGH

Rechtsgebiete

  • Materielles Recht (Inhalt), Formelles Recht (Verfahren), Öffentliches Recht, Privatrecht
  • Unterteilung in Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte (z.B. Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht)

Privatautonomie

  • Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit
  • Wahl der Rechtsordnung und des Gerichtsstandes
  • Gebräuche und Gewohnheiten wie Regelungen im ABGB und gute Sitten (z.B. §879 Abs 1, ABGB.)
  • Beglaubigung von Unterschriften (z.B. Änderung im Grundbuch, §5 GBG)
  • Notarielle Beurkundung und Notariatsakten

Verbindlichkeit des Rechts

  • zwingendes Recht (absolut, relativ zwingend)
  • dispositives Recht (Ergänzungsfunktion, Auslegungsfunktion, Wertungsfunktion)
  • z.B. § 1409 ABGB (absolut zwingend), § 3 KSchG (relativ zwingend)

Privatrecht

  • Allgemeines Privatrecht (Zivilrecht), Sonderprivatrecht
  • ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) 1812
  • Unterteilung in Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht, Sondergesetze

Internationales Privatrecht

  • IPRG 1978, Kollisionsrecht, Anwendungsbereich
  • ROM I-IV, EhegüterVO, GüterVO, Internationales Zivilprozessrecht und seine Besonderheiten.

Privatrecht und Öffentliches Recht

  • Abgrenzungstheorien (Interessentheorie, Subjektionstheorie, Subjektstheorie)
  • Privatrecht dient den Interessen des Einzelnen; Privatrecht wird durch eine Gleichordnung der Rechtsverhältnisse charakterisiert.
  • Öffentliche Rechtssphäre wird durch Hoheitsträger (Imperien) bestimmt.

Subjektive Rechte

  • Arten von Rechten (Herrschaftsrechte, Forderungsrechte, Gestaltungsrechte)
  • Beispiele für Rechte (Eigentum; Rechte an geistigen Werken).
  • Subjektive Rechte basieren auf einem Rechtsverhältnis (Rechtsgeschäfte; Pflichten; Obliegenheiten)

Juristische Tätigkeit

  • Juristische Hilfeleistung (Konfliktvermeidung, Konfliktlösung), z.B. Beratung, Vergleich, Urteil
  • Rechtsanwendung (Subsumtion)
  • Sachverhalt, Tatbestand und Rechtsfolge

Auslegung von Rechtsnormen I und II

  • Auslegungsarten (authentisch, generell, gesetzlich), konkrete Begriffe, unbestimmte Rechtsbegriffe;
  • z.B. Wortinterpretation, systematische Auslegung, unions-bzw. verfassungskonforme Auslegung, historische bzw. subjektive Auslegung, teleologische bzw. objektive Auslegung.
  • Vertragsauslegung (§§ 914-916 ABGB).
  • Lösungsansätze bei planwidriger Rechtslücke und Ãœberregelung z.B. Analogie, teleologische Reduktion, „Größen-schluss“.
  • Bedeutung von Auslegungsgrundsätzen wie lex specialis derogat legi generali und lex posterior derogat legi priori.

Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

  • Rechtssubjekte (Menschen; natürliche und juristische Personen)
  • Rechtsobjekte (Sachen; Tiere)
  • Rechtsfähigkeit; Handlungsfähigkeit; Deliktsfähigkeit.
  • Geburt - Tod; Totenschein; gerichtliche Feststellung; natürliche Personen

Handlungsfähigkeit des Menschen

  • Geschäftsfähigkeit
  • Deliktsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit und Alter

  • Kinder (grds. geschäftsunfähig; alterstypische Geschäfte)
  • unmündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
  • mündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
  • Volljährige (voll geschäftsfähig)

Psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte volljährige Personen

  • Vorsorgevollmacht
  • Gewählte/gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Juristische Personen

  • Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit

Öffentliche Register

  • Firmenbuch, Grundbuch
  • Hauptbuch, Urkundensammlung
  • Grundbestandsblatt (A-Blatt), Eigentumsblatt (B-Blatt), Lastenblatt (C-Blatt)

Publizität des Firmenbuches

  • Formelle Publizität, Materielle Publizität (negative und positive Publizität)
  • Bedeutung der Publizität für den Geschäftsverkehr.
  • Haftung für ursprüngliche unrichtige Eintragungen (§ 15 Abs 3 UGB)

Publizität des Grundbuchs

  • Formelle Publizität, Materielle Publizität
  • Negative und positive Publizität

Arten der Eintragungen

  • Firmenbuch, Grundbuch
  • Allgemeine Eintragungen, Sondereintragungen, Vormerkungen, Anmerkungen

Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen

  • Rechtsgeschäft
  • Einseitige, Zweiseitige Rechtsgeschäfte
  • Entgeltlich/Unentgeltlich
  • Kategorien von Rechtsgeschäften als Vertragstypen (Kauf, Tausch, Schenkung etc.)
  • Lehre von titulus und modus

Erklärung des rechtsgeschäftlichen Willens

  • Freiwilligkeit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit und Verständlichkeit der Erklärung (gem § 869 ABGB)

Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen

  • Objektiver Erklärungswert
  • Ergänzende Vertragsauslegung
  • Konversion
  • Umdeutung (hypothetischer Parteiwillen)

Willenserklärungen

  • Empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
  • Einlangen im Machtbereich

Arten von Willenserklärungen

  • Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert (§ 863 (1) ABGB)
  • Formen wie gesprochene und geschriebene Worte sowie allgemein anerkannte Zeichen
  • Konkludentes oder stillschweigende Verhaltensweisen.

Zur freien Willensabgabe

  • Voraussetzungen für eine gültige Willenserklärung (Freiheit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit, Verständlichkeit)
  • Drohung, Täuschung (List), Irrtum,
  • z.B. (§ 870 ABGB) List, (§ 870 ABGB) Falschdarstellung, (§ 871 ABGB) Irrtum.

Falsche Vorstellung von der Wirklichkeit

  • Erblicher/unerheblicher Motivirrtum;
  • Erklärungsirrtum; Geschäftsirrtum im Sinne des § 871 ABGB (Erklärungsirrtum (Vorstellung von der Wirklichkeit)

Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums

  • Grundsätzlicher Schutz des Vertrauens, aber nicht absoluter Schutz.
  • § 871 Abs 1 ABGB: Voraussetzungen für die Anfechtung einer Erklärung/des Vertrages wegen Irrtums

Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung

  • wesentlicher vs unwesentlicher Irrtum
  • Aufhebung des Vertrages vs Anpassung des Vertrages

Ernstlichkeit von Willenserklärungen

  • objektiver Erklärungswert gem. Vertrauenstheorie.
  • Darstellung der Elemente wie Scherz, Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft.

Bestimmtheit von Willenserklärungen

  • § 869 ABGB
  • Ware, Preis, Frist

Objektive (Un-)Möglichkeit des Vertragsinhalts

  • Rechtlich Unmögliches, Faktisch Absurdes (§ 878 ABGB)
  • Schlichte objektive Unmöglichkeit

Vertragsabschluss

  • Vorvertrag (§ 936 ABGB), Vereinbarungen über die zukünftige Abwicklung eines Vertrages.
  • Punktation (schriftliche Endfassung eines Vertrages).
  • Checklist von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss (Widerspruchsfähigkeit, fehlende Willensmängel, Vertretungsmacht, Erlaubtheit, Formalvorschriften.)

Vertrag

  • Angebot, Annahme, Konsens, Dissens, Gegenangebot
  • Dauer der Bindungswirkung (Anwesen/Abwesen).
  • Keine gravierende Inäquivalenz, Wucher, laesio enormis

Fälle gravierender Inäquivalenz (Wucher)

  • § 879 Abs 2 Z 4 ABGB: Ausnutzung von Schwächen, Zwangslagen für sittenwidrige Wuchergeschäfte
  • Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) und Geltendmachung

AGB-Kontrolle

  • Einzelklage, Verbandsklage
  • Geltungskontrolle; Inhaltskontrolle

Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher im Internet

  • Informationenspflichten für den Unternehmer (§§ 4 ff FAGG)
  • Besonderen Rücktrittsrecht für den Verbraucher (§§ 11 ff FAGG)
  • Fristen, Ablauf von Fristen und Rücktrittsrecht.
  • Ausnahmen vom FAGG (§1 Abs 2 ff FAGG)

Stellvertretung

  • Arten der Stellvertretung (aktiv, passiv)
  • Innenverhältnis (z.B. Auftrag, Ermächtigung)
  • Außenverhältnis (z.B. Vollmacht)
  • Mittelbare und unmittelbare Stellvertretung
  • Bote, Treuhänder, Vermittler, gesetzliche Interessenvertretung
  • Begründung der Vertretung (rechtsgeschäftlich; gesetzlich; organschaftlich)
  • Beispiele für gesetzliche Vertretung (Erwachsenenvertreter; Eltern; etc.)
  • Umfang der Vollmacht (ABGB vs UGB; Einzelvollmacht; Gattungsvollmacht; Generalvollmacht; Prokura; Handlungsvollmacht)
  • Erlöschen der Vollmacht (Zeitablauf, Bedingung, Tod des Vollmachtgebers)

Zum Fortwirken erloschener Vollmachten

  • Geschäfte, die keinen Aufschub dulden (§ 1025 ABGB):
  • Handeln der Vollmachtgeber gegenüber ständigen Geschäftspartnern (§ 1026 ABGB)
  • Vertrauen auf das Firmenbuch (§ 15 Abs 1 UGB)

Fälle ungültiger Stellvertretung

  • Insichgeschäft
  • Selbstkontrahieren
  • Doppelvertretung
  • Falsus procurator
  • Ausdrückliche Genehmigung, Vorteilszuwendung

Die rechtliche Bedeutung der Zeit

  • Termin, Frist
  • Rechtlich bedeutsamer Zeitpunkt
  • Rechtlich relevanter Zeitraum
  • Berechnung von Fristen (natürlich, gesetzlich)

Verjährung

  • Verlust des Rechts durch Zeitablauf
  • Anspruch bleibt als Naturalobligation bestehen
  • Muss im Zivilprozess von der Partei eingewendet werden
  • Nicht verjährbare Rechte (Eigentum, Persönliches Freiheitsrecht, Familienrechte, Hoheitsrechte des Staates.)
  • Unterscheidung zwischen allgemeinen, kurzer und sonderer Verjährungszeitraum und den Fristenlauf.

Ersitzung

  • Originärer Rechtserwerb durch Zeitverlauf
  • Unterscheidung zwischen bestimmter und nicht bestimmter Ersitzung
  • Fristen für bewegliche und unbewegliche Sachen

Verschweigung und Verwirkung

  • Verschweigung als Rechtsverlust, Verwirkung als Rechtsverlust durch stillschweigenden Verzicht.
  • Beispiele für Verwirkung/Verschweigung.

Schuldrecht

  • Schuldverhältnis (Schuldner, Gläubiger); Verpflichtungen, Rechte und Pflichten.
  • Hauptleistungen- und Nebenleistungspflichten
  • Sorgfalts-, Schutz- und Aufklärungspflichten.

Schuldverhältnis und seine Begründung

  • Rechtsgeschäft (Abschluss und Erfüllung)
  • Vorvertraglicher Kontakt (culpa in contrahendo)
  • Erfüllung gesetzlicher Tatbestände
  • Schadenersatz
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Geschäftsführung ohne Auftrag

Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten

  • Gemeinsames Handeln, Gesamtschuldverhältnisse, Solidarität, gespaltene Schuldverhältnisse;
  • Verträge zugunsten Dritter, z.B. Leistung an Dritte.

Schuldinhalt

  • Bestimmbarkeit der Leistung (z.B. Kaufvertrag, Gattungsschuld, Marktpreis)
  • Sonderfälle (Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis)

Schuldinhalt (Leistung)

  • Zielschuld, Dauerschuld,
  • Stückschuld / Gattungsschuld
  • Sachschuld / Geldschuld
  • Leistungsgegenstand / Leistungszeit / Leistungsort

Schuldinhalt (Leistungszeit und Leistungsort)

  • Fälligkeit, Vorausleistung, Stundung
  • Erfüllungsort, z.B. Bringschuld.
  • Nach- oder Nebenleistungspflichten
  • Mögliche abweichende Vereinbarungen.

Geldschulden (Sonderfall des Schuldinhalts)

  • Geld ist Zahlungsmittel
  • Besonderheiten bei Verbrauchergeschäften

Bedingte Schuldverhältnisse

  • Suspensive, Resolutive Bedingungen
  • Zufallsbedingung, Potestativbedingung

Abschluss des Vertrages

  • Verhandlungsstadium/Vorvertrag (§ 936 ABGB),
  • Vereinbarung/Pflichten auch im Verhandlungsstadium
  • Konsensualvertrag/Realvertrag/Aufhebung

Schuldinhalt (Nebenvereinbarungen)

  • Angeld (§ 908 ABGB)
  • Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB)

Änderung des Schuldinhalts (novation)

  • Ändert Schuldverhältnisse, bestehende Verbindlichkeiten, Pflichten und Rechte
  • Schlichte Schuldänderung vs. Novation
  • Einwendungen bleiben erhalten

Änderung der Vertragspartner

  • Vertragsübernahme: Rechtsgeschäftlich, Gesetzlich (Ãœbernahme von Forderungen; Schuldbeitritt; Schuldnerwechsel).

Ãœbernahme von Forderungen und Schulden

  • Rechtsgeschäftliche Zession, notwendige Zession, gesetzliche Zession.

Gewährleistung

  • allgemeine Gewährleistungsgrundsätze
  • Gewährleistungsarten (sach-, rechtsmänlig)
  • Gewährleistungsbehelfe (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Vertragsauflösung)
  • Ausschluss der Gewährleistung.

Gewährleistung beim Verbraucherwarenkauf

  • Fristen und Beweislast (für Mängel; bei Kauf in Pausch und Bogen; bei gebrauchten Waren)

Gewährleistung beim Vertrag über die Bereitstellung digitaler Leistungen

  • Fristen und Beweislast (für Mängel)
  • Aktualisierungspflicht

Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration

  • § 8 VGG: der Unternehmer haftet für unsachgemäß durchgeführte Montageleistungen, die zu einem Mangel an der Ware geführt haben.

Verzug

  • Bei schuldhaftes Verhalten des Schuldners / Gläubigers
  • Rechtsfolgen bei Verzug.

Zusammenfassung

  • Zusammenfassung der genannten Gesetze, Prinzipien und Begriffe.

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