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Questions and Answers
Was versteht man unter einem Erklärungsirrtum?
Was versteht man unter einem Erklärungsirrtum?
- Der Erklärende hat sich über die Rechtsnatur des Geschäfts geirrt.
- Der Erklärende hat einen Übermittlungsfehler gemacht.
- Der Erklärende ist sich nicht über die Bedeutung des Ausdrucks im Klaren. (correct)
- Der Gegenstand des Vertrags ist nicht klar definiert.
Was fällt nicht unter die Definition eines Geschäftsirrtums ieS?
Was fällt nicht unter die Definition eines Geschäftsirrtums ieS?
- Irrtum über den Inhalt des Vertrags.
- Irrtum über die Rechtsnatur des Geschäfts.
- Fehler im Erklärungsbewusstsein. (correct)
- Irrtum über die Identität des Vertragspartners.
Welche der folgenden Aussagen beschreibt einen Ãœbermittlungsfehler?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt einen Ãœbermittlungsfehler?
- Der Inhalt des Vertrags ist missverständlich formuliert.
- Der Erklärende hat sich in der Schrift ein Wort verschrieben. (correct)
- Der Erklärende ist sich über seine Absicht nicht bewusst.
- Der Erklärende gibt falsche Informationen über den Vertragspartner weiter.
Welcher Irrtum fällt unter den Geschäftsirrtum ieS?
Welcher Irrtum fällt unter den Geschäftsirrtum ieS?
Was umfasst die Kategorie Erklärungsirrtum?
Was umfasst die Kategorie Erklärungsirrtum?
Was enthält das Firmenbuch?
Was enthält das Firmenbuch?
Welches Dokument behandelt die Regelungen zu Heilungskosten?
Welches Dokument behandelt die Regelungen zu Heilungskosten?
Welcher Grundsatz schützt gutgläubige Personen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch?
Welcher Grundsatz schützt gutgläubige Personen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch?
Was ist keine Kategorie innerhalb des Grundbuchs?
Was ist keine Kategorie innerhalb des Grundbuchs?
Was wird im Grundbuch eingetragen?
Was wird im Grundbuch eingetragen?
Welcher Paragraph bezieht sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzes?
Welcher Paragraph bezieht sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzes?
Was ist die Funktion des Hauptbuchs im Grundbuch?
Was ist die Funktion des Hauptbuchs im Grundbuch?
Welches der folgenden ist kein Bestandteil des Firmenbuchs?
Welches der folgenden ist kein Bestandteil des Firmenbuchs?
Was bedeutet es, etwas zu 'schulden'?
Was bedeutet es, etwas zu 'schulden'?
Was bezeichnet man als 'Haftung'?
Was bezeichnet man als 'Haftung'?
Wie haftet ein Schuldner grundsätzlich?
Wie haftet ein Schuldner grundsätzlich?
Was ist eine 'Naturalobligation'?
Was ist eine 'Naturalobligation'?
Was kann ein Gläubiger tun, wenn eine Schuld nicht erfüllt wird?
Was kann ein Gläubiger tun, wenn eine Schuld nicht erfüllt wird?
Wer trägt in der Regel die unmittelbaren Kosten der Rücksendung?
Wer trägt in der Regel die unmittelbaren Kosten der Rücksendung?
Unter welchen Bedingungen kann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware verlangt werden?
Unter welchen Bedingungen kann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware verlangt werden?
Was bedeutet 'rechtliches Müssen' im Innenverhältnis?
Was bedeutet 'rechtliches Müssen' im Innenverhältnis?
Was wird benötigt, um im Außenverhältnis zu handeln?
Was wird benötigt, um im Außenverhältnis zu handeln?
Welche Bedingung muss für die Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters erfüllt sein?
Welche Bedingung muss für die Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters erfüllt sein?
Was ist einstellvertretungsfeindliches Geschäft?
Was ist einstellvertretungsfeindliches Geschäft?
Was ist die Hauptfunktion des Begriffs 'Vollmacht' im Kontext der Vertretung?
Was ist die Hauptfunktion des Begriffs 'Vollmacht' im Kontext der Vertretung?
Wie kann man das rechtliche Dürfen im Kontext der Vertretung verstehen?
Wie kann man das rechtliche Dürfen im Kontext der Vertretung verstehen?
Was ist die allgemeine Verjährungsfrist?
Was ist die allgemeine Verjährungsfrist?
Welche Frist gilt für Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen?
Welche Frist gilt für Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen?
Wann beginnt der Fristenlauf für die Verjährung?
Wann beginnt der Fristenlauf für die Verjährung?
Was bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist?
Was bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Unterbrechung der Verjährung?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Unterbrechung der Verjährung?
Was ist eine Sonderverjährungsfrist?
Was ist eine Sonderverjährungsfrist?
Welche zusätzliche Regelung gilt in Bezug auf die Gewährleistungsfrist?
Welche zusätzliche Regelung gilt in Bezug auf die Gewährleistungsfrist?
Was stellt eine Ablaufhemmung dar?
Was stellt eine Ablaufhemmung dar?
Was beschreibt die Fälligkeit in Bezug auf die Leistung?
Was beschreibt die Fälligkeit in Bezug auf die Leistung?
Was ist der Erfüllungsort bei einer Holschuld?
Was ist der Erfüllungsort bei einer Holschuld?
Welche Aussage trifft auf die Vorausleistungsvereinbarung zu?
Welche Aussage trifft auf die Vorausleistungsvereinbarung zu?
Was beschreibt eine qualifizierte Schickschuld?
Was beschreibt eine qualifizierte Schickschuld?
Was bedeutet die Einrede des nicht erfüllten Vertrages?
Was bedeutet die Einrede des nicht erfüllten Vertrages?
Was geschieht bei einer reinen Stundung?
Was geschieht bei einer reinen Stundung?
Welche der folgenden Aussagen zur Erfüllungsort ist korrekt?
Welche der folgenden Aussagen zur Erfüllungsort ist korrekt?
Was versteht man unter einer Schickschuld?
Was versteht man unter einer Schickschuld?
Flashcards
Firmenbuch
Firmenbuch
Ein öffentliches Register, das Daten über Unternehmen und deren Rechtsgeschäfte enthält.
Grundbuch
Grundbuch
Öffentliches Register für Grundstücke und deren Rechte.
Grundbuchseinlage
Grundbuchseinlage
Die Eintragung von Informationen über Grundstücke und Rechte.
Grundbestandsblatt
Grundbestandsblatt
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Eigentumsblatt
Eigentumsblatt
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Lastenblatt
Lastenblatt
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Vertrauensgrundsatz
Vertrauensgrundsatz
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§ 285 ABGB
§ 285 ABGB
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Geschäftsirrtum i.e.S.
Geschäftsirrtum i.e.S.
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Erklärungsirrtum
Erklärungsirrtum
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Irrtum über Rechtsnatur
Irrtum über Rechtsnatur
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Irrtum über Inhalt
Irrtum über Inhalt
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Irrtum über Vertragspartner
Irrtum über Vertragspartner
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Rücktrittsrecht
Rücktrittsrecht
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Kosten der Rücksendung
Kosten der Rücksendung
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Verkehrswert
Verkehrswert
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Minderung des Verkehrswerts
Minderung des Verkehrswerts
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§ 15 FAGG
§ 15 FAGG
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§ 18 FAGG
§ 18 FAGG
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Stellvertretung
Stellvertretung
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Vollmacht
Vollmacht
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Schuld
Schuld
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Haftung
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Unbeschränkte Haftung
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Naturalobligation
Naturalobligation
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Gläubiger
Gläubiger
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Verjährung
Verjährung
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Allgemeine Verjährungsfrist
Allgemeine Verjährungsfrist
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Kurze Verjährungsfrist
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Sonderverjährungsfrist
Sonderverjährungsfrist
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Fristenbeginn bei Verjährung
Fristenbeginn bei Verjährung
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Hemmung der Verjährung
Hemmung der Verjährung
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Unterbrechung der Verjährung
Unterbrechung der Verjährung
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Fortlaufhemmung
Fortlaufhemmung
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Leistungspflicht
Leistungspflicht
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Fälligkeit
Fälligkeit
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Leistungsort
Leistungsort
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Bringschuld
Bringschuld
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Schickschuld
Schickschuld
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Einrede des nicht erfüllten Vertrages
Einrede des nicht erfüllten Vertrages
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Stundung
Stundung
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Study Notes
Vorlesungsinhalt
- Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Rechts.
- Der Dozent ist o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger.
- Das Semester ist WS 2024/25.
Rechtsbegriff und Rechtsordnung
- Das menschliche Zusammenleben benötigt Verhaltensanordnungen.
- Recht, Sitte und Moral sind drei wichtige Bereiche.
- Die Rechtsordnung (objektives Recht) beinhaltet Gebräuche und geübte Verhaltensweisen.
- „Gute Sitten" sind in Bezug auf den ABGB relevant, genauso wie der Paragraph § 879 Abs 1.
- Beim subjektiven Recht geht es um z.B. Rechte eines Individuums.
- Gewissen ist ein weiterer relevanter Begriff im Bezug auf das Thema.
§ 2 ABGB
- „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Rechtliche Kuriositäten weltweit
- Frankreich erlaubt dem Präsidenten, Eheschließungen zu genehmigen, wenn der zukünftige Ehepartner verstorben ist.
- In Singapur ist das Kaufen von Kaugummi verboten, außer es ist medizinisch indiziert.
- In Großbritannien sind Klingelstreiche verboten.
- In Vorarlberg (Österreich) war die Sprengung von toten Tieren früher rechtens.
- In Indonesien ist außerehelicher Sex seit 2023 für Reisende strafbar.
- In Montana (USA) sind Stunt-Shows (Stagediving und Crowdsurfing) verboten.
Entstehungsquellen des Rechts
- Positives Recht, Naturrecht, europäische Rechtsakte (objektive Akte)
- EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Beschlüsse
- Rechtsprechung des EuGH
Rechtsgebiete
- Materielles Recht (Inhalt), Formelles Recht (Verfahren), Öffentliches Recht, Privatrecht
- Unterteilung in Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte (z.B. Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht)
Privatautonomie
- Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit
- Wahl der Rechtsordnung und des Gerichtsstandes
- Gebräuche und Gewohnheiten wie Regelungen im ABGB und gute Sitten (z.B. §879 Abs 1, ABGB.)
- Beglaubigung von Unterschriften (z.B. Änderung im Grundbuch, §5 GBG)
- Notarielle Beurkundung und Notariatsakten
Verbindlichkeit des Rechts
- zwingendes Recht (absolut, relativ zwingend)
- dispositives Recht (Ergänzungsfunktion, Auslegungsfunktion, Wertungsfunktion)
- z.B. § 1409 ABGB (absolut zwingend), § 3 KSchG (relativ zwingend)
Privatrecht
- Allgemeines Privatrecht (Zivilrecht), Sonderprivatrecht
- ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) 1812
- Unterteilung in Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht, Sondergesetze
Internationales Privatrecht
- IPRG 1978, Kollisionsrecht, Anwendungsbereich
- ROM I-IV, EhegüterVO, GüterVO, Internationales Zivilprozessrecht und seine Besonderheiten.
Privatrecht und Öffentliches Recht
- Abgrenzungstheorien (Interessentheorie, Subjektionstheorie, Subjektstheorie)
- Privatrecht dient den Interessen des Einzelnen; Privatrecht wird durch eine Gleichordnung der Rechtsverhältnisse charakterisiert.
- Öffentliche Rechtssphäre wird durch Hoheitsträger (Imperien) bestimmt.
Subjektive Rechte
- Arten von Rechten (Herrschaftsrechte, Forderungsrechte, Gestaltungsrechte)
- Beispiele für Rechte (Eigentum; Rechte an geistigen Werken).
- Subjektive Rechte basieren auf einem Rechtsverhältnis (Rechtsgeschäfte; Pflichten; Obliegenheiten)
Juristische Tätigkeit
- Juristische Hilfeleistung (Konfliktvermeidung, Konfliktlösung), z.B. Beratung, Vergleich, Urteil
- Rechtsanwendung (Subsumtion)
- Sachverhalt, Tatbestand und Rechtsfolge
Auslegung von Rechtsnormen I und II
- Auslegungsarten (authentisch, generell, gesetzlich), konkrete Begriffe, unbestimmte Rechtsbegriffe;
- z.B. Wortinterpretation, systematische Auslegung, unions-bzw. verfassungskonforme Auslegung, historische bzw. subjektive Auslegung, teleologische bzw. objektive Auslegung.
- Vertragsauslegung (§§ 914-916 ABGB).
- Lösungsansätze bei planwidriger Rechtslücke und Überregelung z.B. Analogie, teleologische Reduktion, „Größen-schluss“.
- Bedeutung von Auslegungsgrundsätzen wie lex specialis derogat legi generali und lex posterior derogat legi priori.
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
- Rechtssubjekte (Menschen; natürliche und juristische Personen)
- Rechtsobjekte (Sachen; Tiere)
- Rechtsfähigkeit; Handlungsfähigkeit; Deliktsfähigkeit.
- Geburt - Tod; Totenschein; gerichtliche Feststellung; natürliche Personen
Handlungsfähigkeit des Menschen
- Geschäftsfähigkeit
- Deliktsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit und Alter
- Kinder (grds. geschäftsunfähig; alterstypische Geschäfte)
- unmündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
- mündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
- Volljährige (voll geschäftsfähig)
Psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte volljährige Personen
- Vorsorgevollmacht
- Gewählte/gesetzliche Erwachsenenvertretung
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Juristische Personen
- Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit
Öffentliche Register
- Firmenbuch, Grundbuch
- Hauptbuch, Urkundensammlung
- Grundbestandsblatt (A-Blatt), Eigentumsblatt (B-Blatt), Lastenblatt (C-Blatt)
Publizität des Firmenbuches
- Formelle Publizität, Materielle Publizität (negative und positive Publizität)
- Bedeutung der Publizität für den Geschäftsverkehr.
- Haftung für ursprüngliche unrichtige Eintragungen (§ 15 Abs 3 UGB)
Publizität des Grundbuchs
- Formelle Publizität, Materielle Publizität
- Negative und positive Publizität
Arten der Eintragungen
- Firmenbuch, Grundbuch
- Allgemeine Eintragungen, Sondereintragungen, Vormerkungen, Anmerkungen
Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen
- Rechtsgeschäft
- Einseitige, Zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Entgeltlich/Unentgeltlich
- Kategorien von Rechtsgeschäften als Vertragstypen (Kauf, Tausch, Schenkung etc.)
- Lehre von titulus und modus
Erklärung des rechtsgeschäftlichen Willens
- Freiwilligkeit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit und Verständlichkeit der Erklärung (gem § 869 ABGB)
Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen
- Objektiver Erklärungswert
- Ergänzende Vertragsauslegung
- Konversion
- Umdeutung (hypothetischer Parteiwillen)
Willenserklärungen
- Empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
- Einlangen im Machtbereich
Arten von Willenserklärungen
- Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert (§ 863 (1) ABGB)
- Formen wie gesprochene und geschriebene Worte sowie allgemein anerkannte Zeichen
- Konkludentes oder stillschweigende Verhaltensweisen.
Zur freien Willensabgabe
- Voraussetzungen für eine gültige Willenserklärung (Freiheit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit, Verständlichkeit)
- Drohung, Täuschung (List), Irrtum,
- z.B. (§ 870 ABGB) List, (§ 870 ABGB) Falschdarstellung, (§ 871 ABGB) Irrtum.
Falsche Vorstellung von der Wirklichkeit
- Erblicher/unerheblicher Motivirrtum;
- Erklärungsirrtum; Geschäftsirrtum im Sinne des § 871 ABGB (Erklärungsirrtum (Vorstellung von der Wirklichkeit)
Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums
- Grundsätzlicher Schutz des Vertrauens, aber nicht absoluter Schutz.
- § 871 Abs 1 ABGB: Voraussetzungen für die Anfechtung einer Erklärung/des Vertrages wegen Irrtums
Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung
- wesentlicher vs unwesentlicher Irrtum
- Aufhebung des Vertrages vs Anpassung des Vertrages
Ernstlichkeit von Willenserklärungen
- objektiver Erklärungswert gem. Vertrauenstheorie.
- Darstellung der Elemente wie Scherz, Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft.
Bestimmtheit von Willenserklärungen
- § 869 ABGB
- Ware, Preis, Frist
Objektive (Un-)Möglichkeit des Vertragsinhalts
- Rechtlich Unmögliches, Faktisch Absurdes (§ 878 ABGB)
- Schlichte objektive Unmöglichkeit
Vertragsabschluss
- Vorvertrag (§ 936 ABGB), Vereinbarungen über die zukünftige Abwicklung eines Vertrages.
- Punktation (schriftliche Endfassung eines Vertrages).
- Checklist von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss (Widerspruchsfähigkeit, fehlende Willensmängel, Vertretungsmacht, Erlaubtheit, Formalvorschriften.)
Vertrag
- Angebot, Annahme, Konsens, Dissens, Gegenangebot
- Dauer der Bindungswirkung (Anwesen/Abwesen).
- Keine gravierende Inäquivalenz, Wucher, laesio enormis
Fälle gravierender Inäquivalenz (Wucher)
- § 879 Abs 2 Z 4 ABGB: Ausnutzung von Schwächen, Zwangslagen für sittenwidrige Wuchergeschäfte
- Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) und Geltendmachung
AGB-Kontrolle
- Einzelklage, Verbandsklage
- Geltungskontrolle; Inhaltskontrolle
Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher im Internet
- Informationenspflichten für den Unternehmer (§§ 4 ff FAGG)
- Besonderen Rücktrittsrecht für den Verbraucher (§§ 11 ff FAGG)
- Fristen, Ablauf von Fristen und Rücktrittsrecht.
- Ausnahmen vom FAGG (§1 Abs 2 ff FAGG)
Stellvertretung
- Arten der Stellvertretung (aktiv, passiv)
- Innenverhältnis (z.B. Auftrag, Ermächtigung)
- Außenverhältnis (z.B. Vollmacht)
- Mittelbare und unmittelbare Stellvertretung
- Bote, Treuhänder, Vermittler, gesetzliche Interessenvertretung
- Begründung der Vertretung (rechtsgeschäftlich; gesetzlich; organschaftlich)
- Beispiele für gesetzliche Vertretung (Erwachsenenvertreter; Eltern; etc.)
- Umfang der Vollmacht (ABGB vs UGB; Einzelvollmacht; Gattungsvollmacht; Generalvollmacht; Prokura; Handlungsvollmacht)
- Erlöschen der Vollmacht (Zeitablauf, Bedingung, Tod des Vollmachtgebers)
Zum Fortwirken erloschener Vollmachten
- Geschäfte, die keinen Aufschub dulden (§ 1025 ABGB):
- Handeln der Vollmachtgeber gegenüber ständigen Geschäftspartnern (§ 1026 ABGB)
- Vertrauen auf das Firmenbuch (§ 15 Abs 1 UGB)
Fälle ungültiger Stellvertretung
- Insichgeschäft
- Selbstkontrahieren
- Doppelvertretung
- Falsus procurator
- Ausdrückliche Genehmigung, Vorteilszuwendung
Die rechtliche Bedeutung der Zeit
- Termin, Frist
- Rechtlich bedeutsamer Zeitpunkt
- Rechtlich relevanter Zeitraum
- Berechnung von Fristen (natürlich, gesetzlich)
Verjährung
- Verlust des Rechts durch Zeitablauf
- Anspruch bleibt als Naturalobligation bestehen
- Muss im Zivilprozess von der Partei eingewendet werden
- Nicht verjährbare Rechte (Eigentum, Persönliches Freiheitsrecht, Familienrechte, Hoheitsrechte des Staates.)
- Unterscheidung zwischen allgemeinen, kurzer und sonderer Verjährungszeitraum und den Fristenlauf.
Ersitzung
- Originärer Rechtserwerb durch Zeitverlauf
- Unterscheidung zwischen bestimmter und nicht bestimmter Ersitzung
- Fristen für bewegliche und unbewegliche Sachen
Verschweigung und Verwirkung
- Verschweigung als Rechtsverlust, Verwirkung als Rechtsverlust durch stillschweigenden Verzicht.
- Beispiele für Verwirkung/Verschweigung.
Schuldrecht
- Schuldverhältnis (Schuldner, Gläubiger); Verpflichtungen, Rechte und Pflichten.
- Hauptleistungen- und Nebenleistungspflichten
- Sorgfalts-, Schutz- und Aufklärungspflichten.
Schuldverhältnis und seine Begründung
- Rechtsgeschäft (Abschluss und Erfüllung)
- Vorvertraglicher Kontakt (culpa in contrahendo)
- Erfüllung gesetzlicher Tatbestände
- Schadenersatz
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten
- Gemeinsames Handeln, Gesamtschuldverhältnisse, Solidarität, gespaltene Schuldverhältnisse;
- Verträge zugunsten Dritter, z.B. Leistung an Dritte.
Schuldinhalt
- Bestimmbarkeit der Leistung (z.B. Kaufvertrag, Gattungsschuld, Marktpreis)
- Sonderfälle (Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis)
Schuldinhalt (Leistung)
- Zielschuld, Dauerschuld,
- Stückschuld / Gattungsschuld
- Sachschuld / Geldschuld
- Leistungsgegenstand / Leistungszeit / Leistungsort
Schuldinhalt (Leistungszeit und Leistungsort)
- Fälligkeit, Vorausleistung, Stundung
- Erfüllungsort, z.B. Bringschuld.
- Nach- oder Nebenleistungspflichten
- Mögliche abweichende Vereinbarungen.
Geldschulden (Sonderfall des Schuldinhalts)
- Geld ist Zahlungsmittel
- Besonderheiten bei Verbrauchergeschäften
Bedingte Schuldverhältnisse
- Suspensive, Resolutive Bedingungen
- Zufallsbedingung, Potestativbedingung
Abschluss des Vertrages
- Verhandlungsstadium/Vorvertrag (§ 936 ABGB),
- Vereinbarung/Pflichten auch im Verhandlungsstadium
- Konsensualvertrag/Realvertrag/Aufhebung
Schuldinhalt (Nebenvereinbarungen)
- Angeld (§ 908 ABGB)
- Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB)
Änderung des Schuldinhalts (novation)
- Ändert Schuldverhältnisse, bestehende Verbindlichkeiten, Pflichten und Rechte
- Schlichte Schuldänderung vs. Novation
- Einwendungen bleiben erhalten
Änderung der Vertragspartner
- Vertragsübernahme: Rechtsgeschäftlich, Gesetzlich (Übernahme von Forderungen; Schuldbeitritt; Schuldnerwechsel).
Ãœbernahme von Forderungen und Schulden
- Rechtsgeschäftliche Zession, notwendige Zession, gesetzliche Zession.
Gewährleistung
- allgemeine Gewährleistungsgrundsätze
- Gewährleistungsarten (sach-, rechtsmänlig)
- Gewährleistungsbehelfe (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Vertragsauflösung)
- Ausschluss der Gewährleistung.
Gewährleistung beim Verbraucherwarenkauf
- Fristen und Beweislast (für Mängel; bei Kauf in Pausch und Bogen; bei gebrauchten Waren)
Gewährleistung beim Vertrag über die Bereitstellung digitaler Leistungen
- Fristen und Beweislast (für Mängel)
- Aktualisierungspflicht
Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration
- § 8 VGG: der Unternehmer haftet für unsachgemäß durchgeführte Montageleistungen, die zu einem Mangel an der Ware geführt haben.
Verzug
- Bei schuldhaftes Verhalten des Schuldners / Gläubigers
- Rechtsfolgen bei Verzug.
Zusammenfassung
- Zusammenfassung der genannten Gesetze, Prinzipien und Begriffe.
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