R WS24
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Questions and Answers

Was versteht man unter einem Erklärungsirrtum?

  • Der Erklärende hat sich über die Rechtsnatur des Geschäfts geirrt.
  • Der Erklärende hat einen Übermittlungsfehler gemacht.
  • Der Erklärende ist sich nicht über die Bedeutung des Ausdrucks im Klaren. (correct)
  • Der Gegenstand des Vertrags ist nicht klar definiert.
  • Was fällt nicht unter die Definition eines Geschäftsirrtums ieS?

  • Irrtum über den Inhalt des Vertrags.
  • Irrtum über die Rechtsnatur des Geschäfts.
  • Fehler im Erklärungsbewusstsein. (correct)
  • Irrtum über die Identität des Vertragspartners.
  • Welche der folgenden Aussagen beschreibt einen Übermittlungsfehler?

  • Der Inhalt des Vertrags ist missverständlich formuliert.
  • Der Erklärende hat sich in der Schrift ein Wort verschrieben. (correct)
  • Der Erklärende ist sich über seine Absicht nicht bewusst.
  • Der Erklärende gibt falsche Informationen über den Vertragspartner weiter.
  • Welcher Irrtum fällt unter den Geschäftsirrtum ieS?

    <p>Die rechtlichen Folgen des Geschäfts sind falsch eingeschätzt.</p> Signup and view all the answers

    Was umfasst die Kategorie Erklärungsirrtum?

    <p>Einen Irrtum über die Erklärung selbst.</p> Signup and view all the answers

    Was enthält das Firmenbuch?

    <p>Daten und Informationen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr unter Unternehmen</p> Signup and view all the answers

    Welches Dokument behandelt die Regelungen zu Heilungskosten?

    <p>§ 1332 a ABGB</p> Signup and view all the answers

    Welcher Grundsatz schützt gutgläubige Personen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch?

    <p>Vertrauensgrundsatz</p> Signup and view all the answers

    Was ist keine Kategorie innerhalb des Grundbuchs?

    <p>Sicherungsblatt</p> Signup and view all the answers

    Was wird im Grundbuch eingetragen?

    <p>Grundstücke und an ihnen bestehende Rechte</p> Signup and view all the answers

    Welcher Paragraph bezieht sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzes?

    <p>§ 285 ABGB</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Funktion des Hauptbuchs im Grundbuch?

    <p>Eintragung von Grundstücken und Rechten</p> Signup and view all the answers

    Welches der folgenden ist kein Bestandteil des Firmenbuchs?

    <p>Gesellschafterverzeichnis</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet es, etwas zu 'schulden'?

    <p>Verpflichtet zu sein, eine Leistung zu erbringen.</p> Signup and view all the answers

    Was bezeichnet man als 'Haftung'?

    <p>Das Einstehenmüssen für eine Schuld.</p> Signup and view all the answers

    Wie haftet ein Schuldner grundsätzlich?

    <p>Unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.</p> Signup and view all the answers

    Was ist eine 'Naturalobligation'?

    <p>Eine Schuld, für die keine Haftung besteht.</p> Signup and view all the answers

    Was kann ein Gläubiger tun, wenn eine Schuld nicht erfüllt wird?

    <p>Seinen Anspruch zwangsweise vor Gericht durchsetzen lassen.</p> Signup and view all the answers

    Wer trägt in der Regel die unmittelbaren Kosten der Rücksendung?

    <p>Der Verbraucher</p> Signup and view all the answers

    Unter welchen Bedingungen kann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware verlangt werden?

    <p>Nur unter bestimmten Voraussetzungen</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet 'rechtliches Müssen' im Innenverhältnis?

    <p>Die Pflicht, im Namen des Vertretenen zu handeln</p> Signup and view all the answers

    Was wird benötigt, um im Außenverhältnis zu handeln?

    <p>Vorliegen einer Vertretungsmacht</p> Signup and view all the answers

    Welche Bedingung muss für die Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters erfüllt sein?

    <p>Er muss volljährig sein</p> Signup and view all the answers

    Was ist einstellvertretungsfeindliches Geschäft?

    <p>Ein Geschäft, das der Vertreter nicht im Namen des Vertretenen tätigen kann</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Hauptfunktion des Begriffs 'Vollmacht' im Kontext der Vertretung?

    <p>Ermächtigung zur Handelsabwicklung</p> Signup and view all the answers

    Wie kann man das rechtliche Dürfen im Kontext der Vertretung verstehen?

    <p>Als die Ermächtigung des Stellvertreters</p> Signup and view all the answers

    Was ist die allgemeine Verjährungsfrist?

    <p>30 Jahre</p> Signup and view all the answers

    Welche Frist gilt für Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen?

    <p>2 Jahre</p> Signup and view all the answers

    Wann beginnt der Fristenlauf für die Verjährung?

    <p>In jenem Zeitpunkt, in dem das Recht erstmals hätte ausgeübt werden können</p> Signup and view all the answers

    Was bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist?

    <p>Sie schiebt den Beginn und den Fortlauf der Verjährung hinaus</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Unterbrechung der Verjährung?

    <p>Die Frist beginnt nach dem Wegfall des Unterbrechungsgrundes von neuem zu laufen</p> Signup and view all the answers

    Was ist eine Sonderverjährungsfrist?

    <p>Eine vom Gesetzgeber besonders bestimmte Frist</p> Signup and view all the answers

    Welche zusätzliche Regelung gilt in Bezug auf die Gewährleistungsfrist?

    <p>Die Verjährung beträgt 3 Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.</p> Signup and view all the answers

    Was stellt eine Ablaufhemmung dar?

    <p>Der Ablauf der Verjährung wird gehemmt</p> Signup and view all the answers

    Was beschreibt die Fälligkeit in Bezug auf die Leistung?

    <p>Sie kann nach Vereinbarung festgelegt werden.</p> Signup and view all the answers

    Was ist der Erfüllungsort bei einer Holschuld?

    <p>Am Wohnsitz des Schuldners.</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage trifft auf die Vorausleistungsvereinbarung zu?

    <p>Die Fälligkeit bleibt unverändert.</p> Signup and view all the answers

    Was beschreibt eine qualifizierte Schickschuld?

    <p>Der Schuldner trägt die Gefahr, dass die Sendung ankommt.</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet die Einrede des nicht erfüllten Vertrages?

    <p>Der Schuldner kann die Leistung verweigern, wenn der Gläubiger seine Verpflichtungen nicht erfüllt.</p> Signup and view all the answers

    Was geschieht bei einer reinen Stundung?

    <p>Die Fälligkeit bleibt unverändert, keine Zinsen fallen an.</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen zur Erfüllungsort ist korrekt?

    <p>Der Erfüllungsort kann vertraglich festgelegt werden.</p> Signup and view all the answers

    Was versteht man unter einer Schickschuld?

    <p>Der Schuldner muss die Leistung an den Gläubiger senden.</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Vorlesungsinhalt

    • Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Rechts.
    • Der Dozent ist o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger.
    • Das Semester ist WS 2024/25.

    Rechtsbegriff und Rechtsordnung

    • Das menschliche Zusammenleben benötigt Verhaltensanordnungen.
    • Recht, Sitte und Moral sind drei wichtige Bereiche.
    • Die Rechtsordnung (objektives Recht) beinhaltet Gebräuche und geübte Verhaltensweisen.
    • „Gute Sitten" sind in Bezug auf den ABGB relevant, genauso wie der Paragraph § 879 Abs 1.
    • Beim subjektiven Recht geht es um z.B. Rechte eines Individuums.
    • Gewissen ist ein weiterer relevanter Begriff im Bezug auf das Thema.

    § 2 ABGB

    • „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

    Rechtliche Kuriositäten weltweit

    • Frankreich erlaubt dem Präsidenten, Eheschließungen zu genehmigen, wenn der zukünftige Ehepartner verstorben ist.
    • In Singapur ist das Kaufen von Kaugummi verboten, außer es ist medizinisch indiziert.
    • In Großbritannien sind Klingelstreiche verboten.
    • In Vorarlberg (Österreich) war die Sprengung von toten Tieren früher rechtens.
    • In Indonesien ist außerehelicher Sex seit 2023 für Reisende strafbar.
    • In Montana (USA) sind Stunt-Shows (Stagediving und Crowdsurfing) verboten.

    Entstehungsquellen des Rechts

    • Positives Recht, Naturrecht, europäische Rechtsakte (objektive Akte)
    • EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Beschlüsse
    • Rechtsprechung des EuGH

    Rechtsgebiete

    • Materielles Recht (Inhalt), Formelles Recht (Verfahren), Öffentliches Recht, Privatrecht
    • Unterteilung in Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte (z.B. Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht)

    Privatautonomie

    • Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit
    • Wahl der Rechtsordnung und des Gerichtsstandes
    • Gebräuche und Gewohnheiten wie Regelungen im ABGB und gute Sitten (z.B. §879 Abs 1, ABGB.)
    • Beglaubigung von Unterschriften (z.B. Änderung im Grundbuch, §5 GBG)
    • Notarielle Beurkundung und Notariatsakten

    Verbindlichkeit des Rechts

    • zwingendes Recht (absolut, relativ zwingend)
    • dispositives Recht (Ergänzungsfunktion, Auslegungsfunktion, Wertungsfunktion)
    • z.B. § 1409 ABGB (absolut zwingend), § 3 KSchG (relativ zwingend)

    Privatrecht

    • Allgemeines Privatrecht (Zivilrecht), Sonderprivatrecht
    • ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) 1812
    • Unterteilung in Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht, Sondergesetze

    Internationales Privatrecht

    • IPRG 1978, Kollisionsrecht, Anwendungsbereich
    • ROM I-IV, EhegüterVO, GüterVO, Internationales Zivilprozessrecht und seine Besonderheiten.

    Privatrecht und Öffentliches Recht

    • Abgrenzungstheorien (Interessentheorie, Subjektionstheorie, Subjektstheorie)
    • Privatrecht dient den Interessen des Einzelnen; Privatrecht wird durch eine Gleichordnung der Rechtsverhältnisse charakterisiert.
    • Öffentliche Rechtssphäre wird durch Hoheitsträger (Imperien) bestimmt.

    Subjektive Rechte

    • Arten von Rechten (Herrschaftsrechte, Forderungsrechte, Gestaltungsrechte)
    • Beispiele für Rechte (Eigentum; Rechte an geistigen Werken).
    • Subjektive Rechte basieren auf einem Rechtsverhältnis (Rechtsgeschäfte; Pflichten; Obliegenheiten)

    Juristische Tätigkeit

    • Juristische Hilfeleistung (Konfliktvermeidung, Konfliktlösung), z.B. Beratung, Vergleich, Urteil
    • Rechtsanwendung (Subsumtion)
    • Sachverhalt, Tatbestand und Rechtsfolge

    Auslegung von Rechtsnormen I und II

    • Auslegungsarten (authentisch, generell, gesetzlich), konkrete Begriffe, unbestimmte Rechtsbegriffe;
    • z.B. Wortinterpretation, systematische Auslegung, unions-bzw. verfassungskonforme Auslegung, historische bzw. subjektive Auslegung, teleologische bzw. objektive Auslegung.
    • Vertragsauslegung (§§ 914-916 ABGB).
    • Lösungsansätze bei planwidriger Rechtslücke und Überregelung z.B. Analogie, teleologische Reduktion, „Größen-schluss“.
    • Bedeutung von Auslegungsgrundsätzen wie lex specialis derogat legi generali und lex posterior derogat legi priori.

    Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

    • Rechtssubjekte (Menschen; natürliche und juristische Personen)
    • Rechtsobjekte (Sachen; Tiere)
    • Rechtsfähigkeit; Handlungsfähigkeit; Deliktsfähigkeit.
    • Geburt - Tod; Totenschein; gerichtliche Feststellung; natürliche Personen

    Handlungsfähigkeit des Menschen

    • Geschäftsfähigkeit
    • Deliktsfähigkeit

    Geschäftsfähigkeit und Alter

    • Kinder (grds. geschäftsunfähig; alterstypische Geschäfte)
    • unmündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
    • mündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
    • Volljährige (voll geschäftsfähig)

    Psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte volljährige Personen

    • Vorsorgevollmacht
    • Gewählte/gesetzliche Erwachsenenvertretung
    • Gerichtliche Erwachsenenvertretung

    Juristische Personen

    • Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit

    Öffentliche Register

    • Firmenbuch, Grundbuch
    • Hauptbuch, Urkundensammlung
    • Grundbestandsblatt (A-Blatt), Eigentumsblatt (B-Blatt), Lastenblatt (C-Blatt)

    Publizität des Firmenbuches

    • Formelle Publizität, Materielle Publizität (negative und positive Publizität)
    • Bedeutung der Publizität für den Geschäftsverkehr.
    • Haftung für ursprüngliche unrichtige Eintragungen (§ 15 Abs 3 UGB)

    Publizität des Grundbuchs

    • Formelle Publizität, Materielle Publizität
    • Negative und positive Publizität

    Arten der Eintragungen

    • Firmenbuch, Grundbuch
    • Allgemeine Eintragungen, Sondereintragungen, Vormerkungen, Anmerkungen

    Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen

    • Rechtsgeschäft
    • Einseitige, Zweiseitige Rechtsgeschäfte
    • Entgeltlich/Unentgeltlich
    • Kategorien von Rechtsgeschäften als Vertragstypen (Kauf, Tausch, Schenkung etc.)
    • Lehre von titulus und modus

    Erklärung des rechtsgeschäftlichen Willens

    • Freiwilligkeit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit und Verständlichkeit der Erklärung (gem § 869 ABGB)

    Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen

    • Objektiver Erklärungswert
    • Ergänzende Vertragsauslegung
    • Konversion
    • Umdeutung (hypothetischer Parteiwillen)

    Willenserklärungen

    • Empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
    • Einlangen im Machtbereich

    Arten von Willenserklärungen

    • Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert (§ 863 (1) ABGB)
    • Formen wie gesprochene und geschriebene Worte sowie allgemein anerkannte Zeichen
    • Konkludentes oder stillschweigende Verhaltensweisen.

    Zur freien Willensabgabe

    • Voraussetzungen für eine gültige Willenserklärung (Freiheit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit, Verständlichkeit)
    • Drohung, Täuschung (List), Irrtum,
    • z.B. (§ 870 ABGB) List, (§ 870 ABGB) Falschdarstellung, (§ 871 ABGB) Irrtum.

    Falsche Vorstellung von der Wirklichkeit

    • Erblicher/unerheblicher Motivirrtum;
    • Erklärungsirrtum; Geschäftsirrtum im Sinne des § 871 ABGB (Erklärungsirrtum (Vorstellung von der Wirklichkeit)

    Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums

    • Grundsätzlicher Schutz des Vertrauens, aber nicht absoluter Schutz.
    • § 871 Abs 1 ABGB: Voraussetzungen für die Anfechtung einer Erklärung/des Vertrages wegen Irrtums

    Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung

    • wesentlicher vs unwesentlicher Irrtum
    • Aufhebung des Vertrages vs Anpassung des Vertrages

    Ernstlichkeit von Willenserklärungen

    • objektiver Erklärungswert gem. Vertrauenstheorie.
    • Darstellung der Elemente wie Scherz, Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft.

    Bestimmtheit von Willenserklärungen

    • § 869 ABGB
    • Ware, Preis, Frist

    Objektive (Un-)Möglichkeit des Vertragsinhalts

    • Rechtlich Unmögliches, Faktisch Absurdes (§ 878 ABGB)
    • Schlichte objektive Unmöglichkeit

    Vertragsabschluss

    • Vorvertrag (§ 936 ABGB), Vereinbarungen über die zukünftige Abwicklung eines Vertrages.
    • Punktation (schriftliche Endfassung eines Vertrages).
    • Checklist von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss (Widerspruchsfähigkeit, fehlende Willensmängel, Vertretungsmacht, Erlaubtheit, Formalvorschriften.)

    Vertrag

    • Angebot, Annahme, Konsens, Dissens, Gegenangebot
    • Dauer der Bindungswirkung (Anwesen/Abwesen).
    • Keine gravierende Inäquivalenz, Wucher, laesio enormis

    Fälle gravierender Inäquivalenz (Wucher)

    • § 879 Abs 2 Z 4 ABGB: Ausnutzung von Schwächen, Zwangslagen für sittenwidrige Wuchergeschäfte
    • Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) und Geltendmachung

    AGB-Kontrolle

    • Einzelklage, Verbandsklage
    • Geltungskontrolle; Inhaltskontrolle

    Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher im Internet

    • Informationenspflichten für den Unternehmer (§§ 4 ff FAGG)
    • Besonderen Rücktrittsrecht für den Verbraucher (§§ 11 ff FAGG)
    • Fristen, Ablauf von Fristen und Rücktrittsrecht.
    • Ausnahmen vom FAGG (§1 Abs 2 ff FAGG)

    Stellvertretung

    • Arten der Stellvertretung (aktiv, passiv)
    • Innenverhältnis (z.B. Auftrag, Ermächtigung)
    • Außenverhältnis (z.B. Vollmacht)
    • Mittelbare und unmittelbare Stellvertretung
    • Bote, Treuhänder, Vermittler, gesetzliche Interessenvertretung
    • Begründung der Vertretung (rechtsgeschäftlich; gesetzlich; organschaftlich)
    • Beispiele für gesetzliche Vertretung (Erwachsenenvertreter; Eltern; etc.)
    • Umfang der Vollmacht (ABGB vs UGB; Einzelvollmacht; Gattungsvollmacht; Generalvollmacht; Prokura; Handlungsvollmacht)
    • Erlöschen der Vollmacht (Zeitablauf, Bedingung, Tod des Vollmachtgebers)

    Zum Fortwirken erloschener Vollmachten

    • Geschäfte, die keinen Aufschub dulden (§ 1025 ABGB):
    • Handeln der Vollmachtgeber gegenüber ständigen Geschäftspartnern (§ 1026 ABGB)
    • Vertrauen auf das Firmenbuch (§ 15 Abs 1 UGB)

    Fälle ungültiger Stellvertretung

    • Insichgeschäft
    • Selbstkontrahieren
    • Doppelvertretung
    • Falsus procurator
    • Ausdrückliche Genehmigung, Vorteilszuwendung

    Die rechtliche Bedeutung der Zeit

    • Termin, Frist
    • Rechtlich bedeutsamer Zeitpunkt
    • Rechtlich relevanter Zeitraum
    • Berechnung von Fristen (natürlich, gesetzlich)

    Verjährung

    • Verlust des Rechts durch Zeitablauf
    • Anspruch bleibt als Naturalobligation bestehen
    • Muss im Zivilprozess von der Partei eingewendet werden
    • Nicht verjährbare Rechte (Eigentum, Persönliches Freiheitsrecht, Familienrechte, Hoheitsrechte des Staates.)
    • Unterscheidung zwischen allgemeinen, kurzer und sonderer Verjährungszeitraum und den Fristenlauf.

    Ersitzung

    • Originärer Rechtserwerb durch Zeitverlauf
    • Unterscheidung zwischen bestimmter und nicht bestimmter Ersitzung
    • Fristen für bewegliche und unbewegliche Sachen

    Verschweigung und Verwirkung

    • Verschweigung als Rechtsverlust, Verwirkung als Rechtsverlust durch stillschweigenden Verzicht.
    • Beispiele für Verwirkung/Verschweigung.

    Schuldrecht

    • Schuldverhältnis (Schuldner, Gläubiger); Verpflichtungen, Rechte und Pflichten.
    • Hauptleistungen- und Nebenleistungspflichten
    • Sorgfalts-, Schutz- und Aufklärungspflichten.

    Schuldverhältnis und seine Begründung

    • Rechtsgeschäft (Abschluss und Erfüllung)
    • Vorvertraglicher Kontakt (culpa in contrahendo)
    • Erfüllung gesetzlicher Tatbestände
    • Schadenersatz
    • Ungerechtfertigte Bereicherung
    • Geschäftsführung ohne Auftrag

    Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten

    • Gemeinsames Handeln, Gesamtschuldverhältnisse, Solidarität, gespaltene Schuldverhältnisse;
    • Verträge zugunsten Dritter, z.B. Leistung an Dritte.

    Schuldinhalt

    • Bestimmbarkeit der Leistung (z.B. Kaufvertrag, Gattungsschuld, Marktpreis)
    • Sonderfälle (Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis)

    Schuldinhalt (Leistung)

    • Zielschuld, Dauerschuld,
    • Stückschuld / Gattungsschuld
    • Sachschuld / Geldschuld
    • Leistungsgegenstand / Leistungszeit / Leistungsort

    Schuldinhalt (Leistungszeit und Leistungsort)

    • Fälligkeit, Vorausleistung, Stundung
    • Erfüllungsort, z.B. Bringschuld.
    • Nach- oder Nebenleistungspflichten
    • Mögliche abweichende Vereinbarungen.

    Geldschulden (Sonderfall des Schuldinhalts)

    • Geld ist Zahlungsmittel
    • Besonderheiten bei Verbrauchergeschäften

    Bedingte Schuldverhältnisse

    • Suspensive, Resolutive Bedingungen
    • Zufallsbedingung, Potestativbedingung

    Abschluss des Vertrages

    • Verhandlungsstadium/Vorvertrag (§ 936 ABGB),
    • Vereinbarung/Pflichten auch im Verhandlungsstadium
    • Konsensualvertrag/Realvertrag/Aufhebung

    Schuldinhalt (Nebenvereinbarungen)

    • Angeld (§ 908 ABGB)
    • Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB)

    Änderung des Schuldinhalts (novation)

    • Ändert Schuldverhältnisse, bestehende Verbindlichkeiten, Pflichten und Rechte
    • Schlichte Schuldänderung vs. Novation
    • Einwendungen bleiben erhalten

    Änderung der Vertragspartner

    • Vertragsübernahme: Rechtsgeschäftlich, Gesetzlich (Übernahme von Forderungen; Schuldbeitritt; Schuldnerwechsel).

    Übernahme von Forderungen und Schulden

    • Rechtsgeschäftliche Zession, notwendige Zession, gesetzliche Zession.

    Gewährleistung

    • allgemeine Gewährleistungsgrundsätze
    • Gewährleistungsarten (sach-, rechtsmänlig)
    • Gewährleistungsbehelfe (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Vertragsauflösung)
    • Ausschluss der Gewährleistung.

    Gewährleistung beim Verbraucherwarenkauf

    • Fristen und Beweislast (für Mängel; bei Kauf in Pausch und Bogen; bei gebrauchten Waren)

    Gewährleistung beim Vertrag über die Bereitstellung digitaler Leistungen

    • Fristen und Beweislast (für Mängel)
    • Aktualisierungspflicht

    Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration

    • § 8 VGG: der Unternehmer haftet für unsachgemäß durchgeführte Montageleistungen, die zu einem Mangel an der Ware geführt haben.

    Verzug

    • Bei schuldhaftes Verhalten des Schuldners / Gläubigers
    • Rechtsfolgen bei Verzug.

    Zusammenfassung

    • Zusammenfassung der genannten Gesetze, Prinzipien und Begriffe.

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