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Questions and Answers
Was versteht man unter einem Erklärungsirrtum?
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Was fällt nicht unter die Definition eines Geschäftsirrtums ieS?
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Welche der folgenden Aussagen beschreibt einen Übermittlungsfehler?
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Welcher Irrtum fällt unter den Geschäftsirrtum ieS?
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Was umfasst die Kategorie Erklärungsirrtum?
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Was enthält das Firmenbuch?
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Welches Dokument behandelt die Regelungen zu Heilungskosten?
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Welcher Grundsatz schützt gutgläubige Personen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch?
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Was ist keine Kategorie innerhalb des Grundbuchs?
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Was wird im Grundbuch eingetragen?
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Welcher Paragraph bezieht sich auf die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzes?
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Was ist die Funktion des Hauptbuchs im Grundbuch?
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Welches der folgenden ist kein Bestandteil des Firmenbuchs?
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Was bedeutet es, etwas zu 'schulden'?
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Was bezeichnet man als 'Haftung'?
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Wie haftet ein Schuldner grundsätzlich?
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Was ist eine 'Naturalobligation'?
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Was kann ein Gläubiger tun, wenn eine Schuld nicht erfüllt wird?
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Wer trägt in der Regel die unmittelbaren Kosten der Rücksendung?
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Unter welchen Bedingungen kann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware verlangt werden?
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Was bedeutet 'rechtliches Müssen' im Innenverhältnis?
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Was wird benötigt, um im Außenverhältnis zu handeln?
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Welche Bedingung muss für die Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters erfüllt sein?
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Was ist einstellvertretungsfeindliches Geschäft?
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Was ist die Hauptfunktion des Begriffs 'Vollmacht' im Kontext der Vertretung?
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Wie kann man das rechtliche Dürfen im Kontext der Vertretung verstehen?
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Was ist die allgemeine Verjährungsfrist?
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Welche Frist gilt für Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen?
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Wann beginnt der Fristenlauf für die Verjährung?
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Was bewirkt eine Hemmung der Verjährungsfrist?
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Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Unterbrechung der Verjährung?
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Was ist eine Sonderverjährungsfrist?
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Welche zusätzliche Regelung gilt in Bezug auf die Gewährleistungsfrist?
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Was stellt eine Ablaufhemmung dar?
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Was beschreibt die Fälligkeit in Bezug auf die Leistung?
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Was ist der Erfüllungsort bei einer Holschuld?
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Welche Aussage trifft auf die Vorausleistungsvereinbarung zu?
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Was beschreibt eine qualifizierte Schickschuld?
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Was bedeutet die Einrede des nicht erfüllten Vertrages?
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Was geschieht bei einer reinen Stundung?
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Welche der folgenden Aussagen zur Erfüllungsort ist korrekt?
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Was versteht man unter einer Schickschuld?
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Study Notes
Vorlesungsinhalt
- Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Rechts.
- Der Dozent ist o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger.
- Das Semester ist WS 2024/25.
Rechtsbegriff und Rechtsordnung
- Das menschliche Zusammenleben benötigt Verhaltensanordnungen.
- Recht, Sitte und Moral sind drei wichtige Bereiche.
- Die Rechtsordnung (objektives Recht) beinhaltet Gebräuche und geübte Verhaltensweisen.
- „Gute Sitten" sind in Bezug auf den ABGB relevant, genauso wie der Paragraph § 879 Abs 1.
- Beim subjektiven Recht geht es um z.B. Rechte eines Individuums.
- Gewissen ist ein weiterer relevanter Begriff im Bezug auf das Thema.
§ 2 ABGB
- „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Rechtliche Kuriositäten weltweit
- Frankreich erlaubt dem Präsidenten, Eheschließungen zu genehmigen, wenn der zukünftige Ehepartner verstorben ist.
- In Singapur ist das Kaufen von Kaugummi verboten, außer es ist medizinisch indiziert.
- In Großbritannien sind Klingelstreiche verboten.
- In Vorarlberg (Österreich) war die Sprengung von toten Tieren früher rechtens.
- In Indonesien ist außerehelicher Sex seit 2023 für Reisende strafbar.
- In Montana (USA) sind Stunt-Shows (Stagediving und Crowdsurfing) verboten.
Entstehungsquellen des Rechts
- Positives Recht, Naturrecht, europäische Rechtsakte (objektive Akte)
- EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Beschlüsse
- Rechtsprechung des EuGH
Rechtsgebiete
- Materielles Recht (Inhalt), Formelles Recht (Verfahren), Öffentliches Recht, Privatrecht
- Unterteilung in Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte (z.B. Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht)
Privatautonomie
- Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit
- Wahl der Rechtsordnung und des Gerichtsstandes
- Gebräuche und Gewohnheiten wie Regelungen im ABGB und gute Sitten (z.B. §879 Abs 1, ABGB.)
- Beglaubigung von Unterschriften (z.B. Änderung im Grundbuch, §5 GBG)
- Notarielle Beurkundung und Notariatsakten
Verbindlichkeit des Rechts
- zwingendes Recht (absolut, relativ zwingend)
- dispositives Recht (Ergänzungsfunktion, Auslegungsfunktion, Wertungsfunktion)
- z.B. § 1409 ABGB (absolut zwingend), § 3 KSchG (relativ zwingend)
Privatrecht
- Allgemeines Privatrecht (Zivilrecht), Sonderprivatrecht
- ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) 1812
- Unterteilung in Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutzrecht, Sondergesetze
Internationales Privatrecht
- IPRG 1978, Kollisionsrecht, Anwendungsbereich
- ROM I-IV, EhegüterVO, GüterVO, Internationales Zivilprozessrecht und seine Besonderheiten.
Privatrecht und Öffentliches Recht
- Abgrenzungstheorien (Interessentheorie, Subjektionstheorie, Subjektstheorie)
- Privatrecht dient den Interessen des Einzelnen; Privatrecht wird durch eine Gleichordnung der Rechtsverhältnisse charakterisiert.
- Öffentliche Rechtssphäre wird durch Hoheitsträger (Imperien) bestimmt.
Subjektive Rechte
- Arten von Rechten (Herrschaftsrechte, Forderungsrechte, Gestaltungsrechte)
- Beispiele für Rechte (Eigentum; Rechte an geistigen Werken).
- Subjektive Rechte basieren auf einem Rechtsverhältnis (Rechtsgeschäfte; Pflichten; Obliegenheiten)
Juristische Tätigkeit
- Juristische Hilfeleistung (Konfliktvermeidung, Konfliktlösung), z.B. Beratung, Vergleich, Urteil
- Rechtsanwendung (Subsumtion)
- Sachverhalt, Tatbestand und Rechtsfolge
Auslegung von Rechtsnormen I und II
- Auslegungsarten (authentisch, generell, gesetzlich), konkrete Begriffe, unbestimmte Rechtsbegriffe;
- z.B. Wortinterpretation, systematische Auslegung, unions-bzw. verfassungskonforme Auslegung, historische bzw. subjektive Auslegung, teleologische bzw. objektive Auslegung.
- Vertragsauslegung (§§ 914-916 ABGB).
- Lösungsansätze bei planwidriger Rechtslücke und Überregelung z.B. Analogie, teleologische Reduktion, „Größen-schluss“.
- Bedeutung von Auslegungsgrundsätzen wie lex specialis derogat legi generali und lex posterior derogat legi priori.
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
- Rechtssubjekte (Menschen; natürliche und juristische Personen)
- Rechtsobjekte (Sachen; Tiere)
- Rechtsfähigkeit; Handlungsfähigkeit; Deliktsfähigkeit.
- Geburt - Tod; Totenschein; gerichtliche Feststellung; natürliche Personen
Handlungsfähigkeit des Menschen
- Geschäftsfähigkeit
- Deliktsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit und Alter
- Kinder (grds. geschäftsunfähig; alterstypische Geschäfte)
- unmündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
- mündige Minderjährige (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
- Volljährige (voll geschäftsfähig)
Psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte volljährige Personen
- Vorsorgevollmacht
- Gewählte/gesetzliche Erwachsenenvertretung
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Juristische Personen
- Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktsfähigkeit
Öffentliche Register
- Firmenbuch, Grundbuch
- Hauptbuch, Urkundensammlung
- Grundbestandsblatt (A-Blatt), Eigentumsblatt (B-Blatt), Lastenblatt (C-Blatt)
Publizität des Firmenbuches
- Formelle Publizität, Materielle Publizität (negative und positive Publizität)
- Bedeutung der Publizität für den Geschäftsverkehr.
- Haftung für ursprüngliche unrichtige Eintragungen (§ 15 Abs 3 UGB)
Publizität des Grundbuchs
- Formelle Publizität, Materielle Publizität
- Negative und positive Publizität
Arten der Eintragungen
- Firmenbuch, Grundbuch
- Allgemeine Eintragungen, Sondereintragungen, Vormerkungen, Anmerkungen
Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen
- Rechtsgeschäft
- Einseitige, Zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Entgeltlich/Unentgeltlich
- Kategorien von Rechtsgeschäften als Vertragstypen (Kauf, Tausch, Schenkung etc.)
- Lehre von titulus und modus
Erklärung des rechtsgeschäftlichen Willens
- Freiwilligkeit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit und Verständlichkeit der Erklärung (gem § 869 ABGB)
Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen
- Objektiver Erklärungswert
- Ergänzende Vertragsauslegung
- Konversion
- Umdeutung (hypothetischer Parteiwillen)
Willenserklärungen
- Empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
- Einlangen im Machtbereich
Arten von Willenserklärungen
- Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert (§ 863 (1) ABGB)
- Formen wie gesprochene und geschriebene Worte sowie allgemein anerkannte Zeichen
- Konkludentes oder stillschweigende Verhaltensweisen.
Zur freien Willensabgabe
- Voraussetzungen für eine gültige Willenserklärung (Freiheit, Ernstlichkeit, Bestimmtheit, Verständlichkeit)
- Drohung, Täuschung (List), Irrtum,
- z.B. (§ 870 ABGB) List, (§ 870 ABGB) Falschdarstellung, (§ 871 ABGB) Irrtum.
Falsche Vorstellung von der Wirklichkeit
- Erblicher/unerheblicher Motivirrtum;
- Erklärungsirrtum; Geschäftsirrtum im Sinne des § 871 ABGB (Erklärungsirrtum (Vorstellung von der Wirklichkeit)
Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums
- Grundsätzlicher Schutz des Vertrauens, aber nicht absoluter Schutz.
- § 871 Abs 1 ABGB: Voraussetzungen für die Anfechtung einer Erklärung/des Vertrages wegen Irrtums
Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung
- wesentlicher vs unwesentlicher Irrtum
- Aufhebung des Vertrages vs Anpassung des Vertrages
Ernstlichkeit von Willenserklärungen
- objektiver Erklärungswert gem. Vertrauenstheorie.
- Darstellung der Elemente wie Scherz, Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft.
Bestimmtheit von Willenserklärungen
- § 869 ABGB
- Ware, Preis, Frist
Objektive (Un-)Möglichkeit des Vertragsinhalts
- Rechtlich Unmögliches, Faktisch Absurdes (§ 878 ABGB)
- Schlichte objektive Unmöglichkeit
Vertragsabschluss
- Vorvertrag (§ 936 ABGB), Vereinbarungen über die zukünftige Abwicklung eines Vertrages.
- Punktation (schriftliche Endfassung eines Vertrages).
- Checklist von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss (Widerspruchsfähigkeit, fehlende Willensmängel, Vertretungsmacht, Erlaubtheit, Formalvorschriften.)
Vertrag
- Angebot, Annahme, Konsens, Dissens, Gegenangebot
- Dauer der Bindungswirkung (Anwesen/Abwesen).
- Keine gravierende Inäquivalenz, Wucher, laesio enormis
Fälle gravierender Inäquivalenz (Wucher)
- § 879 Abs 2 Z 4 ABGB: Ausnutzung von Schwächen, Zwangslagen für sittenwidrige Wuchergeschäfte
- Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) und Geltendmachung
AGB-Kontrolle
- Einzelklage, Verbandsklage
- Geltungskontrolle; Inhaltskontrolle
Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher im Internet
- Informationenspflichten für den Unternehmer (§§ 4 ff FAGG)
- Besonderen Rücktrittsrecht für den Verbraucher (§§ 11 ff FAGG)
- Fristen, Ablauf von Fristen und Rücktrittsrecht.
- Ausnahmen vom FAGG (§1 Abs 2 ff FAGG)
Stellvertretung
- Arten der Stellvertretung (aktiv, passiv)
- Innenverhältnis (z.B. Auftrag, Ermächtigung)
- Außenverhältnis (z.B. Vollmacht)
- Mittelbare und unmittelbare Stellvertretung
- Bote, Treuhänder, Vermittler, gesetzliche Interessenvertretung
- Begründung der Vertretung (rechtsgeschäftlich; gesetzlich; organschaftlich)
- Beispiele für gesetzliche Vertretung (Erwachsenenvertreter; Eltern; etc.)
- Umfang der Vollmacht (ABGB vs UGB; Einzelvollmacht; Gattungsvollmacht; Generalvollmacht; Prokura; Handlungsvollmacht)
- Erlöschen der Vollmacht (Zeitablauf, Bedingung, Tod des Vollmachtgebers)
Zum Fortwirken erloschener Vollmachten
- Geschäfte, die keinen Aufschub dulden (§ 1025 ABGB):
- Handeln der Vollmachtgeber gegenüber ständigen Geschäftspartnern (§ 1026 ABGB)
- Vertrauen auf das Firmenbuch (§ 15 Abs 1 UGB)
Fälle ungültiger Stellvertretung
- Insichgeschäft
- Selbstkontrahieren
- Doppelvertretung
- Falsus procurator
- Ausdrückliche Genehmigung, Vorteilszuwendung
Die rechtliche Bedeutung der Zeit
- Termin, Frist
- Rechtlich bedeutsamer Zeitpunkt
- Rechtlich relevanter Zeitraum
- Berechnung von Fristen (natürlich, gesetzlich)
Verjährung
- Verlust des Rechts durch Zeitablauf
- Anspruch bleibt als Naturalobligation bestehen
- Muss im Zivilprozess von der Partei eingewendet werden
- Nicht verjährbare Rechte (Eigentum, Persönliches Freiheitsrecht, Familienrechte, Hoheitsrechte des Staates.)
- Unterscheidung zwischen allgemeinen, kurzer und sonderer Verjährungszeitraum und den Fristenlauf.
Ersitzung
- Originärer Rechtserwerb durch Zeitverlauf
- Unterscheidung zwischen bestimmter und nicht bestimmter Ersitzung
- Fristen für bewegliche und unbewegliche Sachen
Verschweigung und Verwirkung
- Verschweigung als Rechtsverlust, Verwirkung als Rechtsverlust durch stillschweigenden Verzicht.
- Beispiele für Verwirkung/Verschweigung.
Schuldrecht
- Schuldverhältnis (Schuldner, Gläubiger); Verpflichtungen, Rechte und Pflichten.
- Hauptleistungen- und Nebenleistungspflichten
- Sorgfalts-, Schutz- und Aufklärungspflichten.
Schuldverhältnis und seine Begründung
- Rechtsgeschäft (Abschluss und Erfüllung)
- Vorvertraglicher Kontakt (culpa in contrahendo)
- Erfüllung gesetzlicher Tatbestände
- Schadenersatz
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten
- Gemeinsames Handeln, Gesamtschuldverhältnisse, Solidarität, gespaltene Schuldverhältnisse;
- Verträge zugunsten Dritter, z.B. Leistung an Dritte.
Schuldinhalt
- Bestimmbarkeit der Leistung (z.B. Kaufvertrag, Gattungsschuld, Marktpreis)
- Sonderfälle (Wahlschuld, Ersetzungsbefugnis)
Schuldinhalt (Leistung)
- Zielschuld, Dauerschuld,
- Stückschuld / Gattungsschuld
- Sachschuld / Geldschuld
- Leistungsgegenstand / Leistungszeit / Leistungsort
Schuldinhalt (Leistungszeit und Leistungsort)
- Fälligkeit, Vorausleistung, Stundung
- Erfüllungsort, z.B. Bringschuld.
- Nach- oder Nebenleistungspflichten
- Mögliche abweichende Vereinbarungen.
Geldschulden (Sonderfall des Schuldinhalts)
- Geld ist Zahlungsmittel
- Besonderheiten bei Verbrauchergeschäften
Bedingte Schuldverhältnisse
- Suspensive, Resolutive Bedingungen
- Zufallsbedingung, Potestativbedingung
Abschluss des Vertrages
- Verhandlungsstadium/Vorvertrag (§ 936 ABGB),
- Vereinbarung/Pflichten auch im Verhandlungsstadium
- Konsensualvertrag/Realvertrag/Aufhebung
Schuldinhalt (Nebenvereinbarungen)
- Angeld (§ 908 ABGB)
- Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB)
Änderung des Schuldinhalts (novation)
- Ändert Schuldverhältnisse, bestehende Verbindlichkeiten, Pflichten und Rechte
- Schlichte Schuldänderung vs. Novation
- Einwendungen bleiben erhalten
Änderung der Vertragspartner
- Vertragsübernahme: Rechtsgeschäftlich, Gesetzlich (Übernahme von Forderungen; Schuldbeitritt; Schuldnerwechsel).
Übernahme von Forderungen und Schulden
- Rechtsgeschäftliche Zession, notwendige Zession, gesetzliche Zession.
Gewährleistung
- allgemeine Gewährleistungsgrundsätze
- Gewährleistungsarten (sach-, rechtsmänlig)
- Gewährleistungsbehelfe (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Vertragsauflösung)
- Ausschluss der Gewährleistung.
Gewährleistung beim Verbraucherwarenkauf
- Fristen und Beweislast (für Mängel; bei Kauf in Pausch und Bogen; bei gebrauchten Waren)
Gewährleistung beim Vertrag über die Bereitstellung digitaler Leistungen
- Fristen und Beweislast (für Mängel)
- Aktualisierungspflicht
Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration
- § 8 VGG: der Unternehmer haftet für unsachgemäß durchgeführte Montageleistungen, die zu einem Mangel an der Ware geführt haben.
Verzug
- Bei schuldhaftes Verhalten des Schuldners / Gläubigers
- Rechtsfolgen bei Verzug.
Zusammenfassung
- Zusammenfassung der genannten Gesetze, Prinzipien und Begriffe.
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