2.12 - Erfahrungssätze: Feststellung und Anwendung

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Questions and Answers

Welche Aussage trifft auf Erfahrungssätze im Kontext der Rechtsfindung zu?

  • Sie müssen eine hundertprozentige Gültigkeit aufweisen, um als Grundlage für eine richterliche Überzeugung zu dienen.
  • Sie sind irrelevant für die richterliche Überzeugungsbildung, da diese ausschließlich auf Naturgesetzen basiert.
  • Sie können auch bei einem ausreichenden Grad an Gewissheit als Grundlage für eine richterliche Überzeugung dienen. (correct)
  • Sie werden ausschließlich durch Experimente gewonnen und nicht durch langjährige Beobachtungen.

Wie wird der Anscheinsbeweis im Zivilprozess angewendet?

  • Er wird ausschließlich durch Experimente bewiesen.
  • Er wird angewendet, um typische Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge zu beweisen. (correct)
  • Er wird angewendet, wenn ein atypischer Ablauf eines Ereignisses vorliegt.
  • Er findet keine Anwendung im Zivilprozess.

Die Unfallverhütungsvorschriften in einem Betrieb basieren worauf?

  • Auf langjähriger Beobachtung des Zusammenhangs von Ursache und Wirkung bei bestimmten Arbeitsprozessen. (correct)
  • Auf den individuellen Einschätzungen des Richters.
  • Auf naturwissenschaftlichen Gesetzen mit hundertprozentiger Gültigkeit.
  • Auf politischen Entscheidungen des Betriebsrats.

Wie kann der Gegner einen Anscheinsbeweis entkräften?

<p>Durch das Vorbringen, dass im konkreten Fall die Möglichkeit eines atypischen Verlaufs bestand und dies beweisen. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage trifft auf die Berücksichtigung von Erfahrungssätzen durch den Richter zu?

<p>Der Richter muss Erfahrungssätze von Amts wegen berücksichtigen, kann sich aber bei mangelnder Sachkunde eines Sachverständigen bedienen. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie kann die Feststellung von Erfahrungssätzen erfolgen?

<p>Nach allgemeiner Meinung durch Freibeweis, beispielsweise telefonische Auskunft eines Sachverständigen. (D)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Richter tun, wenn er einen bestimmten Erfahrungssatz seiner Entscheidung zugrunde legt?

<p>Die Parteien informieren, es sei denn, es handelt sich um eine allgemeine Lebenserfahrung. (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Richter in der Urteilsbegründung bezüglich der Herkunft des Erfahrungssatzes darlegen?

<p>Die Herkunft so darlegen, dass sie für das Revisionsgericht nachvollziehbar ist. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Bedeutung haben von den Revisionsgerichten bestätigte Erfahrungssätze für bestimmte Rechtsfälle?

<p>Sie sind bindend für vergleichbare Fälle. (B)</p> Signup and view all the answers

Was sind allgemein anerkannte Regeln und Regelwerke im Kontext von Erfahrungssätzen?

<p>Sie stellen einen speziellen Teil der Erfahrungssätze eines Fachgebietes dar. (A)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage trifft auf DIN-Normen im Verhältnis zu allgemein anerkannten Regeln der Technik zu?

<p>Sie können einen bereits weiterentwickelten Standard bezeichnen oder hinter den allgemein anerkannten Regeln zurückbleiben. (C)</p> Signup and view all the answers

Wie sollten DIN-Normen von Sachverständigen eingeschätzt werden?

<p>Kritisch betrachtet. (C)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige bei der Mitteilung von Erfahrungssätzen im Gutachten beachten?

<p>Er muss die Zusammenhänge in einer vereinfachten, für Laien verständlichen Form darstellen. (A)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige im Gutachten darlegen, wenn Erfahrungssätze nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen?

<p>Die Quellen der Erfahrungssätze. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Bestandteile sollte ein schriftliches Gerichtsgutachten beinhalten?

<p>Name, Beruf, Bezeichnung des Rechtsstreits, gerichtlicher Auftrag, Tatsachenfeststellung, Schlussfolgerungen, Unterschrift. (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige tun, wenn die Erfahrungssätze seinem eigenen Wissen entstammen?

<p>Erläutern, woher er das Wissen hat, z.B. aus langjähriger Arbeit oder Experimenten. (B)</p> Signup and view all the answers

Auf was muss sich der Sachverständige beziehen, wenn er die Erfahrungssätze aus anderen Quellen bezieht?

<p>Muss diese so bezeichnen, dass sie überprüft werden können (z.B. Fundstellenangabe). (D)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige weiterhin erwähnen, wenn mögliche Fehlerquellen naheliegend sind?

<p>Muss mögliche Fehlerquellen erwähnen, wenn diese naheliegend sind bzw. nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. (C)</p> Signup and view all the answers

Was gilt es zu Bewerten, wenn mögliche Fehlerquellen naheliegend sind?

<p>Die Wahrscheinlichkeit, dass der Erfahrungssatz im konkreten Fall nicht zutrifft. (C)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige bestätigen, wenn er Fotos mit einer Digitalkamera angefertigt hat?

<p>Dass er sie selbst gemacht hat. (D)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige im Gutachten vermerken, wenn er bei seiner Tätigkeit an die Grenzen seiner eigenen Fachkunde gestoßen ist?

<p>Muss dies im Gutachten vermerken. (B)</p> Signup and view all the answers

Was gilt es zu beachten, wenn im Gutachten mathematische, chemische oder physikalische Formeln enthalten sind?

<p>Der Sachverständige muss die Bedeutung der Buchstaben in der Formel angeben. (D)</p> Signup and view all the answers

Wie muss der Sachverständige die einzelnen Gedankengänge darlegen?

<p>Muss die einzelnen Gedankengänge nachvollziehbar darlegen, d.h. er muss in kleinen Schritten von der Tatsache zur Bewertung kommen und darf die Zwischenschritte nicht weglassen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige bezüglich möglicher Fehlerquellen und zum Genauigkeitsgrad seiner Aussagen machen?

<p>Muss Angaben machen zu möglichen Fehlerquellen und zum Genauigkeitsgrad seiner Aussagen. (B)</p> Signup and view all the answers

Wie geht der Sachverständige beim schriftlichen Gutachten mit seiner Kostenrechnung um?

<p>Er heftet sie nicht in das Gutachten ein, sondern legt sie mit dem Begleitschreiben dem Gutachten bei. (D)</p> Signup and view all the answers

Was soll der Sachverständige ankündigen, wenn er in der Zeit nach der Erstattung des schriftlichen Gutachtens an der Teilnahme an einem Anhörungstermin längerfristig verhindert ist?

<p>Soll er diesen Umstand möglichst bereits im Begleitschreiben zum Gutachten ankündigen. (A)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Sachverständige bei der Rücksendung der Gerichtsakten beachten?

<p>Er hat hierfür einen sicheren Weg zu wählen. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie muss ein mündliches Gutachten sein?

<p>Allgemein verständlich und nachvollziehbar. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Risiken birgt die Erstattung eines ausschließlich mündlichen Gutachtens?

<p>Beim mündlichen Gutachten kann schnell etwas Wesentliches übersehen werden, die Zuhörer können dem mündlichen Gutachten in der Regel nicht mit der gleichen Intensität folgen, ein mündlicher Vortrag kann von den Beteiligten missverstanden werden, bei der Protokollierung können die Ausführungen missverständlich wiedergegeben werden. (A)</p> Signup and view all the answers

Was kann das Gericht gem. § 411 III ZPO anordnen?

<p>Dass der Sachverständige zum Termin erscheint und sein schriftliches Gutachten erläutert. (A)</p> Signup and view all the answers

Wem müssen die Fragen des Richters bzw. die Einwendungen und Ergänzungsfragen der Parteien mitgeteilt werden?

<p>Dem Sachverständigen vom Gericht vor dem Anhörungstermin. (C)</p> Signup and view all the answers

Was kann das Gericht auch verlangen?

<p>Dass der Sachverständige vor dem Anhörungstermin diesbezüglich ein schriftliches Ergänzungsgutachten anfertigt. (B)</p> Signup and view all the answers

Was kann der Sachverständige, wenn das Gericht keine solche Anweisung erteilt?

<p>Die Beantwortung der Fragen schriftlich ausarbeiten und im Anhörungstermin erläutern. (B)</p> Signup and view all the answers

Was kann der Sachverständige dem Richter und den Verfahrensbeteiligten übergeben?

<p>Die schriftliche Ausarbeitung. (D)</p> Signup and view all the answers

Was steht neben dem Richter auch den Verfahrensbeteiligten zu?

<p>Ein Fragerecht. (A)</p> Signup and view all the answers

Wann ist eine Frage zulässig?

<p>Wenn sie auf entscheidungserhebliche Punkte gerichtet ist und die Form, in der sie vorgebracht wird, nicht zu beanstanden ist. (B)</p> Signup and view all the answers

Worauf kommt es bei der Entscheidungserheblichkeit nicht darauf an?

<p>Ob das Gericht oder der Sachverständige die Frage für sachdienlich halten. (A)</p> Signup and view all the answers

Was berühren entscheidungserhebliche Fragen?

<p>Die Tatsachen, welche den entscheidungserheblichen Tatbestand unmittelbar begründen. (D)</p> Signup and view all the answers

Wer muss unzulässige Fragen unterbinden, sofern sie von Verfahrensbeteiligten gestellt werden?

<p>Der Richter. (A)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Was sind Erfahrungssätze?

Erfahrungssätze dienen als Maßstab für die Beurteilung vergleichbarer Tatsachen und Ereignisse.

Gerichtliche Überzeugung?

Der Richter kann seine Überzeugung auf Erfahrungssätze stützen, auch wenn diese nicht hundertprozentig sicher sind.

Anwendung von Erfahrungssätzen?

Typische Ursache -> typische Folge, oder umgekehrt. Anwendung im Zivilprozess.

Anscheinsbeweis?

Im Zivilprozess wird der Anscheinsbeweis angewendet, wenn ein typischer Ereignisablauf vorliegt.

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Entkräftung des Anscheinsbeweises?

Der Gegner kann den Anscheinsbeweis entkräften, muss aber Beweise für einen atypischen Verlauf vorlegen.

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Anscheinsbeweis im Strafprozess?

Form des Indizienbeweises, nicht im Strafprozess angewendet, da Schuld zweifelsfrei sein muss.

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Normen der Lebenserfahrung?

Sind in allen Verfahrensordnungen von Amts wegen zu berücksichtigen.

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Informationspflicht Richter?

Der Richter muss die Parteien informieren, wenn er einen bestimmten Erfahrungssatz zugrunde legt.

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Herkunft des Erfahrungssatzes?

Der Richter muss die Herkunft des Erfahrungssatzes in der Urteilsbegründung darlegen.

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Bindende Erfahrungssätze?

Sind bindend für vergleichbare Fälle, wenn sie von Revisionsgerichten bestätigt wurden.

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Allgemein anerkannte Regeln?

Normen für richtiges Verhalten in Fachgebieten, basierend auf langjährigen Erfahrungen.

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Sachverständiger im Gutachten?

Muss die Zusammenhänge vereinfacht und für Laien verständlich darstellen und Fachbegriffe vermeiden.

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Quelle der Erfahrungssätze?

Gutachten muss die Quelle der Erfahrungssätze darlegen.

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Sachverständiger eigenes Wissen?

Der Sachverständige muss erläutern, woher er das Wissen hat. Z.B. aus praktischer wissenschaftlicher Arbeit.

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Fehlerquellen?

Der Sachverständige muss mögliche Fehlerquellen erwähnen.

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Bestandteile Gutachten?

Schriftliches Gutachten benötigt: Name, Beruf, Rechtsstreitbezeichnung, Auftrag, Tatsachen, Schlussfolgerungen, Unterschrift.

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Fotos im Gutachten?

Verdeutlichen verbale Darstellungen. Angefertigte Fotos müssen als solche kenntlich gemacht werden.

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Verständliche Darstellung?

Sachverstand verständlich vermitteln. Fachausdrücke vermeiden oder erklären.

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Protokollierung mündliches Gutachten?

Amtsgericht: „im wesentlichen Ergebnis". Landgericht: nur die Vernehmung.

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Beeidigung des Sachverständigen?

Im Zivilprozess kann der Sachverständige beeidigt werden.

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Bezahlung Sachverständiger?

Wird keine Vergütung sondern eine Entschädigung erhalten.

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Fristen Entschädigung?

Anspruch erlischt, wenn nicht binnen 3 Monaten geltend gemacht. Verjährung nach drei Jahren.

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Haftung des Sachverständigen?

Der Sachverständige haftet nach den Vorschriften über unerlaubte Handlungen.

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Eidesdelikt und Haftung?

Kein Eidesdelikt, wenn fahrlässig falsch und nicht beeidigt. Ansonsten Vermögensschaden möglich.

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Sittenwidrige Schädigung?

Leichtfertig falsch erstellt, wodurch ein anderer sittenwidrig geschädigt wird.

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Kommunikation?

Sachverständiger und Gericht sind zu enger Kommunikation verpflichtet.

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Entscheidungsabschrift?

Gericht kann, auf Wunsch, eine Abschrift der Entscheidung zukommen lassen.

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Aufbewahrungspflicht

Im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit stehenden Unterlagen(10 Jahre).

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Study Notes

Feststellung und Mitteilung von Erfahrungssätzen

  • Erfahrungssätze dienen als Maßstab zur Beurteilung von Tatsachen und Ereignissen und werden meist durch Experimente oder Beobachtungen gewonnen.
  • Ein Richter kann sich auf Erfahrungssätze stützen, um zu einer Überzeugung zu gelangen, ohne dass diese zwingend hundertprozentige Gültigkeit haben müssen.
  • Erfahrungssätze ermöglichen Rückschlüsse von typischen Ursachen auf typische Folgen bzw. umgekehrt, was beim Anscheinsbeweis im Zivilprozess angewendet wird.
  • Beim Anscheinsbeweis wird von einem typischen Ereignisablauf ausgegangen, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die einen anderen Verlauf wahrscheinlich machen.

Beispiel: Arbeitsunfall

  • Unfallverhütungsvorschriften basieren auf der Beobachtung von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen in Arbeitsprozessen und stellen somit Erfahrungssätze dar.
  • Das Gericht kann aufgrund eines eingetretenen Arbeitsunfalls direkt auf die Ursache schließen, ohne diese speziell zu ermitteln.
  • Der Gegner kann den Anscheinsbeweis entkräften, indem er die Möglichkeit eines atypischen Ablaufs darlegt, wofür er Beweis erbringen muss.
  • Der Richter entscheidet dann unter freier Würdigung der Beweise.
  • Der Anscheinsbeweis ist eine Form des Indizienbeweises und wird im Strafprozess nicht angewendet.
  • Ein Angeklagter wird nur bei keinerlei Zweifel schuldig gesprochen.
  • Erfahrungssätze sind als „Normen der Lebenserfahrung" von Amts wegen zu berücksichtigen.
  • Bei fehlender Sachkunde muss sich der Richter Erfahrungssätze von einem Sachverständigen mitteilen lassen.
  • Die Feststellung von Erfahrungssätzen erfolgt nach allgemeiner Meinung durch Freibeweis, beispielsweise eine telefonische Anfrage beim Sachverständigen.
  • Im Interesse der Transparenz sollte aber überlegt werden, ob nicht ein förmliches Beweisverfahren durchgeführt werden sollte.
  • Der Richter muss die Parteien informieren, wenn er einen bestimmten Erfahrungssatz seiner Entscheidung zugrunde legen möchte.
  • Die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ist nicht erforderlich, wenn es sich um eine allgemeine Lebenserfahrung handelt.
  • Die Herkunft des Erfahrungssatzes muss in der Urteilsbegründung für das Revisionsgericht nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Die Anwendung von Erfahrungssätzen wird von den Revisionsinstanzen überprüft, bestätigte Erfahrungssätze sind für ähnliche Fälle bindend.

Allgemein anerkannte Regeln und Regelwerke

  • Regeln für richtiges Verhalten in Fachgebieten, basierend auf langjährigen Erfahrungen und über Jahrzehnte weitergegeben.
  • Sie stellen einen speziellen Teil der Erfahrungssätze eines Fachgebietes dar.
  • Eine häufig zu Rate gezogene Regelsammlung: „allgemein anerkannten Regeln der Technik".
  • Wissenschaft theoretisch als richtig bestätigt und durch langjährige Anwendung in ihrer Richtigkeit auch praktisch bestätigt und den Technikern bekannt.
  • Bei Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik deutet der Anschein darauf hin, dass ein entstandener Mangel darauf zurückzuführen ist.
  • Bei der Beurteilung eines mangelhaften Werkes kommt es auf die Verletzung vertraglicher Vereinbarungen an.
  • Wenn keine Ausführung vorgeschrieben, ist das Werk mangelhaft, wenn es nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
  • Geschriebene Regelwerke (z.B. DIN-Normen) stimmen nicht immer mit den allgemein anerkannten Regeln überein und sollten von Sachverständigen nicht überschätzt werden.
  • Regelwerke sind zunächst keine Rechtsnormen, können aber durch Verordnungen zu Rechtsnormen erhoben werden (z.B. DIN-Normen zur Sicherheit).

Die Mitteilung der Erfahrungssätze im Gutachten

  • Der Richter muss die mitgeteilten Erfahrungssätze verstehen und nachvollziehen können, um sie kritisch zu prüfen und seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
  • Der Sachverständige muss komplizierte fachliche Zusammenhänge vereinfacht und für Laien verständlich darstellen, Fachbegriffe vermeiden und an Alltagserfahrungen anknüpfen.
  • Die Grundlagen eines Erfahrungssatzes lassen sich durch einfache Versuche oder Grafiken demonstrieren.
  • Bei Erfahrungssätzen, die nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, muss der Sachverständige die Quellen im Gutachten darlegen.

Das schriftliche Gerichtsgutachten

  • Wenn der Erfahrungssatz aus eigenem Wissen stammt, muss der Sachverständige die Quelle erläutern (z.B. praktische oder wissenschaftliche Arbeit).
  • Bei Nutzung externer Quellen müssen diese überprüfbar bezeichnet werden (z.B. Fundstellenangabe).
  • Der Sachverständige muss auf eventuelle Mindermeinungen eingehen und mögliche Fehlerquellen erwähnen sowie die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass der Erfahrungssatz im konkreten Fall nicht zutrifft.
  • Es gibt keine feste Vorschrift für den Aufbau eines schriftlichen Gutachtens, aber ein bestimmtes Schema findet häufig Anwendung.

Bestandteile des schriftlichen Gutachtens:

  • Name, Beruf, ggf. Hinweis auf öffentliche Bestellung, Anschrift, Rufnummer, Datum

  • Bezeichnung des Rechtsstreits, Verfahrensbeteiligte, Gegenstand des Verfahrens, Aktenzeichen, Gericht/Staatsanwaltschaft

  • Gerichtlicher/staatsanwaltschaftlicher Auftrag mit Datum, Beweisfrage und Beweisthema

  • Tatsachen unter Angabe der Art ihrer Feststellung und Quellen

  • Schlussfolgerungen, Bewertungen, Berechnungen, Beurteilungen

  • Zusammenfassende Beantwortung der Beweisfrage

  • Unterschrift (eigenhändig) und Rundstempel (bei öffentlich bestellten Sachverständigen)

  • Bei umfangreichen Gutachten: Inhaltsübersicht und Gliederungsziffern.

  • Tatsache und zugehörige Bewertung sollten nacheinander erfolgen.

  • Schlussfolgerungen und Bewertungen basieren auf Erfahrungssätzen, deren Herkunft, Bedeutungsgrad und Fehlerquellen anzugeben sind.

  • Fotos, Grafiken oder Skizzen dienen nur der Veranschaulichung. Selbst erstellte Fotos müssen als solche gekennzeichnet werden.

  • Bei Erreichen der Grenzen der Fachkunde muss dies im Gutachten vermerkt werden.

  • Der Sachverständige kann die Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit der Erstattung versichern, ist aber nicht dazu verpflichtet.

  • Die Schlussformel mit Bezug auf den Eid ist nur hinzuzufügen, wenn es vom Gericht verlangt wird.

Verständlichkeit der Darstellungen im Gutachten

  • Fachwissen muss verständlich vermittelt werden, Fachwörter sind zu erläutern oder zu vermeiden.
  • Zusammenhänge sollten umgangssprachlich erklärt werden.
  • Die Bedeutung von Buchstaben in mathematischen, chemischen oder physikalischen Formeln muss angegeben werden.
  • Die Gedankengänge müssen nachvollziehbar und in kleinen Schritten von der Tatsache zur Bewertung dargestellt werden.

Das mündliche Gerichtsgutachten

  • Angaben zu Fehlerquellen und Genauigkeitsgrad, sowie die Auseinandersetzung mit Einwänden der Verfahrensbeteiligten ist erforderlich.
  • Das Gutachten wird in geforderter Anzahl an das Gericht gesendet, Fotos und Skizzen sind jedem Exemplar beizufügen.
  • Die Kostenrechnung wird separat mit Begleitschreiben beigefügt.
  • Eine längerfristige Verhinderung an einem Anhörungstermin sollte im Begleitschreiben angekündigt werden.
  • Die Gerichtsakten nebst Anlagen sind vollständig an das Gericht zurückzusenden.
  • Im Zivilprozess wird in der Regel zuerst ein schriftliches Gutachten erstattet und später mündlich vernommen, was ein umfangreiches Aktenstudium voraussetzt.
  • Im Strafprozess wird das Gutachten häufiger erstmals mündlich erstattet, da der Sachverständige frühestens zur Hauptverhandlung zugezogen wird.
  • Bei gerichtlichem Augenschein kann eine gutachtliche Stellungnahme zum erhobenen Befund abgegeben werden.
  • Der Sachverständige entscheidet eigenverantwortlich, ob die gewonnenen Erkenntnisse für ein abschließendes Gutachten ausreichen und darf sich nicht zu einem voreiligen Abschluss drängen lassen.
  • Das mündliche Gutachten muss verständlich sein und unterliegt den gleichen Grundsätzen wie das schriftliche Gutachten.

Risiken eines ausschließlich mündlichen Gutachtens

  • Wesentliches kann übersehen werden.
  • Die Zuhörer können dem Gutachten nicht mit der gleichen Intensität folgen wie ein Leser einem schriftlichen Gutachten.
  • Ein Vortrag kann missverstanden oder falsch interpretiert werden.
  • Die Ausführungen des Sachverständigen können ungenau, sinnverändernd oder missverständlich wiedergegeben werden.

Die Anhörung des Sachverständigen

  • Das Gericht kann gemäß § 411 III ZPO anordnen, dass der Sachverständige zum Termin erscheint, entweder von Amts wegen oder auf Antrag der Parteien.
  • Der Antrag der Parteien muss Einwendungen oder weitere Fragen enthalten, die Anforderungen an die Substantiierung dürfen nicht zu hoch angesetzt werden.
  • Die Fragen des Richters bzw. die Einwendungen und Ergänzungsfragen der Parteien müssen dem Sachverständigen vorab mitgeteilt werden.
  • Das Gericht kann ein schriftliches Ergänzungsgutachten verlangen, andernfalls kann der Sachverständige die Beantwortung der Fragen schriftlich ausarbeiten.
  • Die schriftliche Ausarbeitung kann dem Richter und den Verfahrensbeteiligten übergeben werden, um das Verständnis zu verbessern und die Ausführungen richtig zu protokollieren.
  • Wird die Anhörung von einer Partei beantragt, kann ein weiterer Auslagenvorschuss verlangt werden.
  • Neben dem Richter steht auch den Verfahrensbeteiligten ein Fragerecht zu, wobei der Sachverständige alle zulässigen Fragen beantworten muss.
  • Die Fragen müssen entscheidungserheblich und in zulässiger Form vorgebracht sein. Es muss auf eine Antwort abzielen, die objektiv für die Entscheidung relevant sein kann.
  • Entscheidungserhebliche Fragen betreffen Tatsachen, die den Tatbestand unmittelbar begründen, den Schluss auf den Tatbestand zulassen oder den Wert eines Beweismittels messen können.

Unzulässige Fragen

  • Fragen, die über den Gutachtenauftrag hinausgehen oder keinen Zusammenhang zum Verfahren erkennen lassen.
  • Fragen, die auf eine Ausforschung abzielen (im Zivilprozess).
  • Rechtsfragen.
  • Wiederholungsfragen, es sei denn, die Partei hat die Antwort aufgrund fehlender Sachkunde nicht verstanden.
  • Suggestivfragen zielen darauf ab, dem Sachverständigen die erwartete Antwort in den Mund zu legen.
  • Der Sachverständige muss dem emotionalen Druck widerstehen.
  • Verstößt der Sachverständige nicht ausreichend, werden seine Aussagen beeinträchtigt.
  • Das Stellen von Suggestivfragen schadet im Endeffekt dem Mandanten.
  • Auch Richter können Suggestivfragen stellen, welche in ihrer Verunsicherung der Entscheidungssituation begründet liegen.
  • Bei provozierendem Ton des Fragenden sollte sich der Sachverständige zurückhaltend verhalten und im Bedarfsfall den Richter um Unterstützung bitten.
  • Bei ausfälligem Verhalten einer Partei kann der Richter den Anwalt der Partei oder die Partei selbst auffordern, die Fragen durch das Gericht stellen zu lassen.
  • Der Richter kann die Fragen durch das Gericht stellen (§ 397 I ZPO).
  • Eine Auseinandersetzung mit dem unsachlich Fragenden darf der Gutachter nicht selbst führen
  • Er kann aber den Richter bitten, Äußerungen oder Vorwürfe wörtlich in das Protokoll aufzunehmen.
  • Bei Beanstandung einer Frage entscheidet der Vorsitzende, bei Ablehnung der Frage durch das Gericht, bei Beschluss und Stellungnahme von Gericht.
  • Die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Frage kann nicht angefochten werden.

Protokollierung

  • Die Aussage des Sachverständigen muss gemäß § 160 III 4 ZPO protokolliert werden.
  • Der Vorsitzende diktiert die Aussage mit eigenen Worten auf Tonträger oder dem Urkundsbeamten zur Niederschrift.
  • Die Verfahrensbeteiligten und der Sachverständige werden befragt, ob die protokollierte Aussage verlesen werden soll oder ob hierauf verzichtet wird (§ 162 II ZPO).
  • Der Sachverständige wird gefragt, ob er die Niederschrift genehmigt (§ 162 I ZPO).
  • Gegebenenfalls wird dem Sachverständigen auch erlaubt, selbst seine Aussage zu diktieren. Dies verdient aber nicht den Vorzug.
  • Bei Zweifeln sollte sich der Sachverständige das Protokoll verlesen lassen.
  • Bemerkt er trotzdem später noch einen Fehler, muss er unverzüglich das Gericht informieren.
  • Im Strafprozess wird im Verfahren vor dem Amtsgericht das mündliche Gutachten nur „im wesentlichen Ergebnis" in das Protokoll aufgenommen (§ 273 II StPO).
  • Der Urkundsbeamte hält eigenverantwortlich im Protokoll fest, was er für wesentlich hält.
  • Die Ausführungen des Sachverständigen werden nicht verlesen und genehmigt.
  • Richter und Staatsanwalt schreiben die wesentlichsten Aussagen mit, um diese dann für das Urteil bzw. das Plädoyer verwenden zu können.
  • Im Verfahren vor dem Landgericht wird lediglich festgehalten, dass der Sachverständige angehört wurde, der Inhalt seiner Aussage wird nicht protokolliert.

Die Beeidigung des Sachverständigen

  • Im Zivilprozess kann der Sachverständige vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt werden (§ 410 I 1 ZPO), meist nach der Gutachtenerstattung.
  • Die Beeidigung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, oft erfolgt keine Beeidigung.
  • Bei Beauftragung mit einem schriftlichen Gutachten kann das Gericht die eidesstattliche Versicherung anordnen.
  • Im Strafprozess kann die Beeidigung nur nach der Gutachtenerstattung erfolgen (§ 79 II StPO).
  • Auf Antrag muss der Sachverständige vereidigt werden.
  • Vor der Beeidigung ist der Sachverständige über die Bedeutung des Eides zu belehren.
  • Er kann wählen, ob er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung leisten will.
  • Die Eidesformel bei religiöser Beteuerung lautet: „Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet zu haben. Heben Sie die rechte Hand und sprechen Sie mir nach: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe”.
  • Bei der Formel ohne religiöse Beteuerung fehlt die Bezugnahme auf Gott.
  • Sofern der Sachverständige einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft angehört, kann an den Eid eine spezielle Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft angefügt werden.
  • Will ein Sachverständiger aus Glaubens- oder Gewissensgründen überhaupt keinen Eid leisten, wird der Eid durch eine eidesgleiche Bekräftigung ersetzt: „Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet zu haben. Sprechen Sie mir nach: Ja" (§ 484 ZPO, § 66d StPO).
  • Der Richter muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass die eidesgleiche Bekräftigung dem Eid gleichsteht.
  • Wenn der Sachverständige einen Eid ohne religiöse Beteuerung leistet, kann auf das Erheben der rechten Hand verzichtet werden.
  • Anstelle der Beeidigungsformen kann der Sachverständige sich auch ausdrücklich auf seinen allgemeinen Eid berufen, Voraussetzung hierfür ist, die öffentliche Bestellung im bezeichneten Sachgebiet.

Die Folgen der Erstattung eines Gerichtsgutachtens

  • Der gerichtliche Sachverständige erhält für seine Tätigkeit eine Entschädigung, keine Vergütung (anders als Privatgutachter).
  • Die Vorschriften zur Entschädigung finden sich im JVEG.
  • Eine Entschädigung erhält der Sachverständige nur bei Beauftragung durch das Gericht (§ 1 Abs. 1 JVEG).
  • Der Anspruch auf Vergütung/Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen 3 Monaten geltend gemacht wird.
  • Bei schriftlichen Gutachten beginnt die Frist mit dem Eingang des Gutachtens bei der beauftragenden Stelle (§ 2 Abs. 1 S. 1 JVEG).
  • Der Anspruch auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung/Entschädigung verjährt nach drei Jahren.
  • Der Kostenbeamte des Gerichts setzt die Entschädigung auf Antrag des Sachverständigen fest.
  • Bei Nichteinverständnis kann der Sachverständige die gerichtliche Überprüfung verlangen, wobei das Gericht die gesamte Rechnung überprüft.
  • Entschädigungsansprüche des Sachverständigen gegen die Staatskasse verjähren in drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres der Anspruchstellung.

Haftung und strafrechtliche Folgen

  • Im Gegensatz zum Privatgutachter haftet der gerichtliche Sachverständige nicht aus Vertrag, sondern nach den Vorschriften über unerlaubte Handlungen (§§ 823 ff. BGB).
  • Schadensersatzpflicht besteht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger widerrechtlicher Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstigen Rechten (§ 823 I BGB).
  • Bei Fertigung eines Gefälligkeitsgutachtens ist von vorsätzlichem Verhalten auszugehen.
  • Die Haftung des Sachverständigen besteht auch bei grober Fahrlässigkeit, die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist umstritten.
  • Gemäß § 823 II BGB haftet der Sachverständige für Vermögensschäden, wenn er eine dem Schutz eines anderen dienende gesetzliche Vorschrift verletzt, insbesondere ein strafrechtlich relevantes Eidesdelikt begeht.
  • Ein Eidesdelikt liegt vor, wenn der Gutachter vorsätzlich ein falsches Gutachten erstattet und darauf beeidigt wird (Meineid), oder vorsätzlich ein falsches Gutachten erstattet aber nicht darauf beeidigt wird oder fahrlässig ein falsches Gutachten erstattet und darauf beeidigt wird.

Kein Eidesdelikt

  • Kein Eidesdelikt liegt vor, wenn der Sachverständige fahrlässig ein falsches Gutachten erstattet und hierauf nicht beeidigt wird.
  • Reformpläne sehen eine Haftung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch erstatteten Gutachten vor, unabhängig von der Beeidigung.

Weitere Haftungsgründe

  • Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch ein falsches Gutachten (§ 826 BGB), wobei bedingter Vorsatz ausreicht.
  • Bei grob falschen Gutachten kann der Verdacht der Beihilfe zum Prozessbetrug aufkommen, wenn der Sachverständige die Fehlerhaftigkeit billigend in Kauf genommen hat.
  • Bei Gefälligkeitsgutachten drohen somit Konsequenzen aus zivil- und strafrechtlicher Sicht.

Unterrichtung des Sachverständigen vom Ausgang des Verfahrens

  • Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die einen Anspruch auf Unterrichtung des Sachverständigen über den Ausgang des Verfahrens oder auf Übersendung einer Entscheidungsabschrift gewährt.
  • Die Einräumung der Akteneinsicht für Dritte nach § 299 II ZPO erfordert die Zustimmung der Parteien und ein glaubhaftes rechtliches Interesse besteht meist nicht.
  • Eine Unterrichtung erscheint aber aus Gründen der engen Kommunikation (§ 404 a ZPO, § 407a ZPO) zwischen Gutachter und Gericht sinnvoll, um dem Gutachter die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu machen und Rückschlüsse für weitere Aufträge zu ermöglichen.
  • Falls die Übersendung einer Entscheidungsabschrift den Datenschutz verletzt, ist entgegenzuhalten dass ja bereits ein Aktenstudium stattgefunden hat.
  • Gerichte übersenden nur dann eine Abschrift, wenn diese ausdrücklich gewünscht wird und kein Zweifel an einem sachlichen Informationsbedürfnis besteht.
  • In einigen Bundesländern existieren interne Regelungen zur Information der Sachverständigen über den Verfahrensausgang.
  • Organisatorische Schwierigkeiten führen in der Praxis oft zum Vergessen der Unterrichtung des Sachverständigen.

Aufklärung im Strafprozess

  • Auch im Strafprozess ergibt sich aus den Vorschriften kein Recht des Sachverständigen auf eine Unterrichtung vom Ausgang des Verfahrens.
  • Entscheidungen werden von der Staatsanwaltschaft, dem Vorsitzenden des Gerichts oder der aktenführenden Behörde getroffen, abhängig vom Stand des Strafverfahrens.
  • Sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess sollte der Sachverständige nochmals auf seine Verschwiegenheitspflicht hingewiesen werden.
  • Die Kosten für die Erteilung einer Entscheidungsabschrift sind in der Justizverwaltungskostenordnung (JVKosto) geregelt und können dem Sachverständigen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Aufbewahrungspflicht

  • Die Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelstages schreibt für öffentlich bestellte Sachverständige eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehenden Unterlagen vor, von den schriftlichen Gutachten ist je ein vollständiges Exemplar aufzubewahren.
  • Für öffentlich bestellte handwerkliche Sachverständige gilt eine 7-Jahres-Frist.
  • In Bayern gilt eine Aufbewahrungsfrist von ebenfalls 10 Jahren ab Abschluss des Vorgangs.
  • Diese Fristen dienen der Überwachung.
  • Für nicht öffentlich bestellte Sachverständige gelten diese Vorschriften nicht.
  • Eine verfahrensrechtliche Vorschrift über die Dauer der Aufbewahrung von Gerichtsgutachten existiert nicht.
  • Da der Gutachter die gerichtliche Entscheidung unterstützt, sollte er das Gutachten mindestens bis zur Rechtskraft der letzten Entscheidung aufbewahren.
  • Eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht, wie für öffentlich bestellte Sachverständige, sollte zugrunde gelegt werden.
  • Erbbiologische Gerichtsgutachten sind dauernd aufzubewahren.
  • Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, umfangreiche Untersuchungsmaterialien, Wertgegenstände o.ä. aufzubewahren, muss sich bei Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft informieren.

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