1.13 - Entschädigung: Antrag und Festsetzung

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Questions and Answers

Wie lange haben Sachverständige und Zeugen Zeit, ihre Gebührenrechnungen einzureichen, nachdem sie ein Gutachten eingereicht haben?

  • 3 Monate (correct)
  • 1 Monat
  • 12 Monate
  • 6 Monate

Was passiert, wenn ein Sachverständiger eine Frist zur Einreichung eines Entschädigungsanspruchs versäumt, aber einen triftigen Grund dafür hat?

  • Ihm kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden. (correct)
  • Der Anspruch verfällt sofort.
  • Er erhält eine reduzierte Entschädigung.
  • Er kann eine Verlängerung der Frist beantragen.

Bei wem kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden?

  • Nur mündlich bei der Staatsanwaltschaft
  • Mündlich oder schriftlich bei der entsprechenden Behörde (correct)
  • Nur schriftlich beim zuständigen Gericht
  • Nur beim Justizministerium

Was ist vorteilhaft für den Antrag auf Entschädigung, der meist als Anschreiben formuliert wird?

<p>Eine detaillierte Auflistung der verlangten Entschädigungen (B)</p> Signup and view all the answers

Was unterliegt die Festsetzung der Entschädigung und ihre Auszahlung?

<p>Einem haushaltsrechtlichen Verwaltungsakt und der Rechnungsprüfung (B)</p> Signup and view all the answers

Was kann ein Sachverständiger tun, um den Prozess der Entschädigungszahlung zu beschleunigen?

<p>Eine Mahnung senden (B)</p> Signup and view all the answers

Was muss dem Sachverständigen mitgeteilt werden, wenn die geforderte Entschädigung nicht anerkannt wird?

<p>Die Gründe der Verweigerung (C)</p> Signup and view all the answers

Wer trägt die Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Festsetzungsverfahrens der Entschädigung?

<p>Alle Seiten, aber nicht die Prozessparteien (A)</p> Signup and view all the answers

Wann ist eine Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Entschädigung sinnvoll?

<p>Nur wenn der strittige Betrag mehr als 200 Euro beträgt (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist unzulässig, um die Beschwerdesumme zu erhöhen?

<p>Die Geltendmachung neuer Rechnungsposten (C)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Bedingungen kann die Entschädigung eines Sachverständigen gekürzt werden oder ganz entfallen?

<p>Auch wenn eine gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung fehlt (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Kriterien können zu einer Kürzung oder Entziehung der Entschädigung von Sachverständigen führen?

<p>Der Sachverständige muss eine ihm obliegende Pflicht verletzt haben und die Pflichtverletzung muss wirklich vorwerfbar sein. (A)</p> Signup and view all the answers

Was kann die Folge einer Pflichtverletzung des Sachverständigen sein?

<p>Eine teilweisen oder völligen Unbrauchbarkeit des Gutachtens (A)</p> Signup and view all the answers

Was gehört zu den Pflichten eines gerichtlich tätigen Gutachters?

<p>Alle oben genannten Optionen (B)</p> Signup and view all the answers

Was kann passieren, wenn eine der genannten Pflichtverletzungen vorliegt?

<p>Es kann zum Verlust des Entschädigungsanspruches kommen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was müssen Gericht und Gegenpartei wissen, wenn der Sachverständige seine Leistungen nicht als Vorschuss bezahlt haben will?

<p>Dass die Leistungen zu Lasten der beweisführenden Partei veranlasst werden (C)</p> Signup and view all the answers

Was regelt § 8a JVEG?

<p>Den Wegfall und die Beschränkung des Vergütungsanspruchs (D)</p> Signup and view all the answers

Wann entfällt der Anspruch auf Vergütung gemäß § 8a JVEG?

<p>Wenn der Berechtigte es unterlässt, Umstände anzuzeigen, die zu seiner Ablehnung berechtigen (B)</p> Signup and view all the answers

In welchen Fällen erhält der Berechtigte nur eine Vergütung insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist?

<p>Alle oben genannten Optionen (B)</p> Signup and view all the answers

Was gilt, wenn das Gericht die Leistung des Sachverständigen berücksichtigt?

<p>Sie gilt immer als verwertbar. (D)</p> Signup and view all the answers

Was passiert, wenn die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands steht?

<p>Das Gericht bestimmt nach Anhörung der Beteiligten eine angemessene Vergütung. (B)</p> Signup and view all the answers

Was passiert, wenn der Sachverständige nicht rechtzeitig auf eine den Auslagenvorschuss übersteigende Vergütung hinweist?

<p>Er hat Einschränkungen bei der Vergütung hinzunehmen. (C)</p> Signup and view all the answers

Welchen Einfluss hat es auf die Verjährungsfrist, wenn ein Sachverständiger glaubhaft belegen kann, dass ihn kein Verschulden an der Nichteinhaltung des Termins trifft?

<p>Er kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, wodurch die Frist erneut in voller Länge zur Verfügung steht. (C)</p> Signup and view all the answers

Was passiert, wenn ein Sachverständiger die Zeit für das Einreichen seines Anspruchs verwirkt, indem er Termine hat verstreichen lassen?

<p>Er kann keine Entschädigung mehr geltend machen. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie lange hat ein Zeuge Zeit, seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen?

<p>3 Monate (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Art von Frist ist bei der Geltendmachung des Anspruchs des Zeugen zu beachten?

<p>Eine Ausschlussfrist (B)</p> Signup and view all the answers

Welche zusätzliche Frist ist neben der 3-Monats-Frist für Ansprüche aus dem Gutachten zu beachten?

<p>Eine 2-Jahres-Frist (D)</p> Signup and view all the answers

Wann beginnt die 3-Monats-Frist für die Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs laut $2 JVEG?

<p>Mit Eingang des Gutachtens bei der beauftragenden Stelle (B)</p> Signup and view all the answers

Was geschieht, wenn der Berechtigte ohne sein Verschulden an der Einhaltung einer Frist nach Absatz 1 gehindert war?

<p>Ihm gewährt das Gericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie lange kann die Wiedereinsetzung maximal beantragt werden?

<p>Innerhalb eines Jahres, von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet (C)</p> Signup and view all the answers

Wann verjährt der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung laut Absatz 3?

<p>In drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der maßgebliche Zeitpunkt eingetreten ist (C)</p> Signup and view all the answers

Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung oder Entschädigung laut Absatz 4?

<p>In drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Zahlung erfolgt ist (D)</p> Signup and view all the answers

Auf welcher Grundlage entsteht der Honoraranspruch des privaten Sachverständigen in der Regel?

<p>Auf Grundlage eines Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrages (A)</p> Signup and view all the answers

Wann macht ein privater Sachverständiger seine Ansprüche gegenüber seinem Auftraggeber geltend?

<p>Bei Übergabe der Leistung und Abnahme der Leistung (C)</p> Signup and view all the answers

Seit wann gilt die neu geregelte Verjährungsfrist für die Honoraransprüche von 3 Jahren (§ 195 BGB) auch für private Sachverständige?

<p>Seit 1. Januar 2002 (C)</p> Signup and view all the answers

Wie wird die Verjährungsfrist bei privaten Sachverständigen unterbrochen?

<p>Durch Anerkenntnis, Abschlagzahlung oder Sicherheitsleistung (B)</p> Signup and view all the answers

Was sollte ein Sachverständiger zur Verhinderung der Verjährung beachten?

<p>Sollte seine Ansprüche rechtzeitig geltend machen. (B)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Entschädigung auf Antrag

Sachverständige und Zeugen erhalten nur bei Antrag eine Entschädigung.

Gebührenrechnung und Fristen

Gebührenrechnungen müssen vorgelegt werden, Frist: 3 Monate ab Gutachteneinreichung.

Antragsform der Entschädigung

Mündlich oder schriftlich bei Gericht/Staatsanwaltschaft möglich, formloser Antrag.

Entschädigungshöhe

Die Rechnungsprüfung unterliegt einem Justizverwaltungsakt. Die Auszahlung soll unverzüglich erfolgen.

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Nichtanerkennung der Entschädigung

Sachverständige müssen Gründe für die Verweigerung nennen, um Klärung zu ermöglichen.

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Gerichtliche Festsetzung

Gerichtliche Festsetzung kann vom Sachverständigen oder der Staatskasse beantragt werden.

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Beschwerde gegen Festsetzung

Beschwerde ist möglich, wenn der strittige Betrag mehr als 200 Euro beträgt.

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Unzulässige Beschwerde

Eine Beschwerde ist unzulässig, wenn neue Rechnungsposten geltend gemacht werden.

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Kürzung der Entschädigung

Eine Kürzung/Entziehung ist möglich, wenn der Sachverständige eine Pflicht verletzt hat.

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Voraussetzung für Kürzung

Die Pflichtverletzung muss vorwerfbar und mindestens grob fahrlässig sein.

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Folge der Pflichtverletzung

Die Pflichtverletzung muss zur teilweisen/völligen Unbrauchbarkeit des Gutachtens führen.

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Pflichten des Sachverständigen

Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, Beachtung der Verhältnismäßigkeit, richtige Sachverhaltsermittlung

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Folgen von Pflichtverletzungen

Verstoß führt zum Verlust des Anspruchs, aber Entschädigung Dritter ist möglich.

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Verwertbarkeit der Leistung

Gilt als verwertbar, solange das Gericht die Leistung berücksichtigt.

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Wegfall des Vergütungsanspruchs

Anspruch entfällt, wenn Umstände, die zur Ablehnung berechtigen, nicht angezeigt werden.

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Anzeigepflicht

Unverzügliche Anzeige der Umstände, die zur Ablehnung berechtigen.

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Vergütung und Auslagen

Einschränkungen bei der Vergütung möglich, wenn Auslagenvorschuss nicht angezeigt.

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Verjährungsfrist

3 Monate, Beginn mit Einreichung des Gutachtens bzw. Beendigung der Vernehmung.

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Wiedereinsetzung

Beweis für fehlendes Verschulden erforderlich, um Wiedereinsetzung zu beantragen.

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Verjährungsfrist

2 Jahre Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Gutachten.

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Erlöschen des Anspruchs

Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten geltend gemacht wird.

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Gerichtliche Wiedereinsetzung

Gericht gewährt Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumung.

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Verjährung der Vergütung

Verjährung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres

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private Sachverständige

Anspruch bei Übergabe der Leistung und Abnahme geltend machen.

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Honoraranspruch

Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) für Honoraransprüche.

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Study Notes

Antragsverfahren und gerichtliche Festsetzung der Entschädigung

  • Sachverständige und Zeugen werden nur auf Antrag entschädigt, was die Vorlage von Gebührenrechnungen erfordert.
  • Antragsteller müssen Fristen beachten; für Sachverständige und Zeugen beträgt diese drei Monate ab Gutachteneinreichung.
  • Eine Fristverlängerung ist für Sachverständige unter Umständen möglich, für Zeugen jedoch ausgeschlossen.
  • Der Antrag auf Entschädigung ist formlos und kann mündlich oder schriftlich bei Gericht oder Staatsanwaltschaft gestellt werden.
  • Erben können den Anspruch geltend machen, auch wenn das Gutachten noch nicht fertiggestellt ist.
  • Dem Antrag ist die Gebührenrechnung beizulegen, die die geforderten Entschädigungen beziffert und begründet, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten.
  • Die Höhe der Entschädigung wird im Rahmen eines Justizverwaltungsaktes ermittelt, der der Rechnungsprüfung unterliegt.
  • Theoretisch soll die Festsetzung und Auszahlung unverzüglich erfolgen, in der Praxis kann eine Mahnung aber erforderlich sein, um den Prozess zu beschleunigen.

Verlust und Kürzung des Entschädigungsanspruches

  • Wird die geforderte Entschädigung nicht anerkannt, sind dem Sachverständigen die Gründe mitzuteilen, damit er weitere Schritte unternehmen kann.
  • Der Sachverständige kann die Entschädigung gerichtlich festsetzen lassen; dies kann auch von der Staatskasse beantragt werden.
  • Das Festsetzungsverfahren ist kostenfrei, Anwaltskosten sind jedoch nicht erstattungsfähig.
  • Gegen die gerichtliche Festsetzung kann Beschwerde eingelegt werden, wobei das Beschwerdegericht die gesamte Festsetzung prüfen und neu festsetzen kann.
  • Eine Beschwerde ist nur dann sinnvoll, wenn der strittige Betrag mehr als 200 Euro beträgt.
  • Es ist unzulässig, die Beschwerdesumme durch neue Rechnungsposten oder einen höheren Stundensatz zu erhöhen
  • Gegen den Beschluss, der über die Beschwerde entscheidet, ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
  • Die Entschädigung eines Sachverständigen kann unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden oder ganz entfallen, auch ohne gesetzliche Grundlage.
  • Eine Kürzung oder der Entzug der Entschädigung kann erfolgen, wenn der Sachverständige eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat.
  • Die Pflichtverletzung muss vorwerfbar und mindestens grob fahrlässig sein.
  • Die Pflichtverletzung muss zur teilweisen oder völligen Unbrauchbarkeit des Gutachtens führen.

Beispiele für Pflichten des Sachverständigen

  • Rechtzeitige Lieferung des Gutachtens

  • Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel

  • Richtige Ermittlung des Sachverhalts

  • Persönliche Gutachtenerstattung

  • Fachlich richtiges und nachvollziehbares Gutachten

  • Gleichbehandlung der Parteien

  • Prüfung der eigenen Neutralität und Ablehnung des Auftrags bei fehlender Neutralität

  • Beantwortung der Fragestellung des Beweisbeschlusses

  • Überprüfung der ausreichenden Fachkompetenz

  • Keine rechtlichen Stellungnahmen oder Bewertungen

  • Beschränkung des Gutachtens auf die Fragestellung des Beweisbeschlusses

  • Klärung des Beweisbeschlusses bei Unklarheiten

  • Überprüfung der voraussichtlich entstehenden Kosten

  • Überprüfung der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten bei der Durchführung von Untersuchungen

  • Erstellung eines zum vereinbarten Gebrauch tauglichen Gutachtens

  • Wird eine der genannten Pflichten verletzt, kann der Entschädigungsanspruch entfallen.

  • Entgangene Kosten können bei Bedarf jedoch durch Dritte teilweise oder gesamt erstattet werden.

  • Der Sachverständige trägt ein Risiko, wenn angefallene Kosten nicht ersetzt werden.

  • Der Sachverständige kann dem begegnen, indem Leistungen nicht als Vorschuss, sondern zu Lasten der beweisführenden Partei veranlasst werden.

  • Gericht und Gegenpartei müssen darüber informiert werden.

  • § 8a JVEG regelt den Wegfall und die Beschränkung des Vergütungsanspruchs.

  • Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Berechtigte es versäumt, Umstände, die zu seiner Ablehnung berechtigen, unverzüglich anzuzeigen, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten.

  • Der Berechtigte erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist, wenn er gegen die Verpflichtung aus § 407a Absatz 1 bis 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung verstoßen hat, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten, eine mangelhafte Leistung erbracht und die Mängel nicht fristgerecht beseitigt hat, im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die einen Beteiligten zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigen, oder trotz Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes seine Leistung nicht vollständig erbracht hat.

  • Übersteigt die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich und hat der Berechtigte nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, erhält er die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses.

  • Sachverhalte, die bisher oft zu Streitigkeiten führten, sind nun gesetzlich geregelt.

  • Gerichte sind vor nachträglichen Gebührenerhöhungen geschützt, da der Sachverständige nun verpflichtet ist, rechtzeitig auf eine den Auslagenvorschuss übersteigende Vergütung hinzuweisen.

  • Es wurden Sonderfälle berücksichtigt, in denen Gutachten im Verfahren nicht verwendet werden konnten, z.B. wenn der Sachverständige nicht auf eine mögliche Befangenheit oder das Fehlen von Untersuchungsgeräten hinwies.

Verjährungsfristen für Entschädigungs- und Vergütungsanspruch

  • Für gerichtliche Sachverständige und Zeugen gilt eine Verjährungszeit von 3 Monaten für den Entschädigungsanspruch.

  • Die Frist beginnt mit der Einreichung des Gutachtens oder der Beendigung der Vernehmung.

  • Die Frist kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser hinreichend begründet ist.

  • Wenn der Sachverständige die Nichteinhaltung des Termins glaubhaft belegen kann, kann er eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

  • Hat ein Sachverständiger die Zeit für das Einreichen seines Anspruchs verwirkt, kann keine Entschädigung mehr geltend gemacht werden.

  • Der Zeuge muss seinen Anspruch ebenfalls innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ladung beziffern und geltend machen.

  • Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, die nicht überschritten werden darf, aber auf Basis eines Antrags unterbrochen werden kann.

  • Neben dieser Frist ist ebenfalls die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Gutachten von 2 Jahren zu beachten, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch erstmalig geltend gemacht werden kann.

  • Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird; hierüber und über den Beginn der Frist ist der Berechtigte zu belehren. Die Frist beginnt im Fall der schriftlichen Begutachtung oder der Anfertigung einer Übersetzung mit Eingang des Gutachtens oder der Übersetzung bei der Stelle, die den Berechtigten beauftragt hat, im Fall der Vernehmung als Sachverständiger oder Zeuge oder der Zuziehung als Dolmetscher mit Beendigung der Vernehmung oder Zuziehung, bei vorzeitiger Beendigung der Heranziehung oder des Auftrags in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit der Bekanntgabe der Erledigung an den Berechtigten, in den Fällen des § 23 mit Beendigung der Maßnahme und im Fall der Dienstleistung als ehrenamtlicher Richter oder Mitglied eines Ausschusses im Sinne des § 1 Abs. 4 mit Beendigung der Amtsperiode, jedoch nicht vor dem Ende der Amtstätigkeit.

  • Wird der Berechtigte in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 und 2 in demselben Verfahren, im gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug, mehrfach herangezogen, ist für den Beginn aller Fristen die letzte Heranziehung maßgebend.

  • Die Frist kann auf begründeten Antrag von der in Satz 1 genannten Stelle verlängert werden; lehnt sie eine Verlängerung ab, hat sie den Antrag unverzüglich dem nach § 4 Abs. 1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet.

  • War der Berechtigte ohne sein Verschulden an der Einhaltung einer Frist nach Absatz 1 gehindert, gewährt ihm das Gericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses den Anspruch beziffert und die Tatsachen glaubhaft macht, welche die Wiedereinsetzung begründen.

  • Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 maßgebliche Zeitpunkt eingetreten ist.

  • Der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Zahlung erfolgt ist.

  • Der Honoraranspruch des privaten Sachverständigen entsteht in der Regel auf der Grundlage eines Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrages.

  • Er wird seine Ansprüche gegenüber seinem Auftraggeben also bei Übergabe der Leistung und Abnahme der Leistung geltend machen.

  • Seit 1. Januar 2002 gilt die neu geregelte Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).

  • Die Unterbrechung der Verjährungsfrist bei privaten Sachverständigen beginnt neu nur durch Anerkenntnis, Abschlagzahlung oder Sicherheitsleistung.

  • Eine Hemmung der Verjährung durch Leistungsverweigerung des Auftraggebers wird nicht in die Verjährung eingerechnet.

  • Sachverständige sollten ihre Entschädigungs- und Vergütungsansprüche rechtzeitig geltend machen.

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