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Questions and Answers
Wie lange haben Sachverständige und Zeugen Zeit, ihre Gebührenrechnungen einzureichen, nachdem sie ein Gutachten eingereicht haben?
Wie lange haben Sachverständige und Zeugen Zeit, ihre Gebührenrechnungen einzureichen, nachdem sie ein Gutachten eingereicht haben?
- 3 Monate (correct)
- 1 Monat
- 12 Monate
- 6 Monate
Was passiert, wenn ein Sachverständiger eine Frist zur Einreichung eines Entschädigungsanspruchs versäumt, aber einen triftigen Grund dafür hat?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger eine Frist zur Einreichung eines Entschädigungsanspruchs versäumt, aber einen triftigen Grund dafür hat?
- Ihm kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden. (correct)
- Der Anspruch verfällt sofort.
- Er erhält eine reduzierte Entschädigung.
- Er kann eine Verlängerung der Frist beantragen.
Bei wem kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden?
Bei wem kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden?
- Nur mündlich bei der Staatsanwaltschaft
- Mündlich oder schriftlich bei der entsprechenden Behörde (correct)
- Nur schriftlich beim zuständigen Gericht
- Nur beim Justizministerium
Was ist vorteilhaft für den Antrag auf Entschädigung, der meist als Anschreiben formuliert wird?
Was ist vorteilhaft für den Antrag auf Entschädigung, der meist als Anschreiben formuliert wird?
Was unterliegt die Festsetzung der Entschädigung und ihre Auszahlung?
Was unterliegt die Festsetzung der Entschädigung und ihre Auszahlung?
Was kann ein Sachverständiger tun, um den Prozess der Entschädigungszahlung zu beschleunigen?
Was kann ein Sachverständiger tun, um den Prozess der Entschädigungszahlung zu beschleunigen?
Was muss dem Sachverständigen mitgeteilt werden, wenn die geforderte Entschädigung nicht anerkannt wird?
Was muss dem Sachverständigen mitgeteilt werden, wenn die geforderte Entschädigung nicht anerkannt wird?
Wer trägt die Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Festsetzungsverfahrens der Entschädigung?
Wer trägt die Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Festsetzungsverfahrens der Entschädigung?
Wann ist eine Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Entschädigung sinnvoll?
Wann ist eine Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung der Entschädigung sinnvoll?
Was ist unzulässig, um die Beschwerdesumme zu erhöhen?
Was ist unzulässig, um die Beschwerdesumme zu erhöhen?
Unter welchen Bedingungen kann die Entschädigung eines Sachverständigen gekürzt werden oder ganz entfallen?
Unter welchen Bedingungen kann die Entschädigung eines Sachverständigen gekürzt werden oder ganz entfallen?
Welche Kriterien können zu einer Kürzung oder Entziehung der Entschädigung von Sachverständigen führen?
Welche Kriterien können zu einer Kürzung oder Entziehung der Entschädigung von Sachverständigen führen?
Was kann die Folge einer Pflichtverletzung des Sachverständigen sein?
Was kann die Folge einer Pflichtverletzung des Sachverständigen sein?
Was gehört zu den Pflichten eines gerichtlich tätigen Gutachters?
Was gehört zu den Pflichten eines gerichtlich tätigen Gutachters?
Was kann passieren, wenn eine der genannten Pflichtverletzungen vorliegt?
Was kann passieren, wenn eine der genannten Pflichtverletzungen vorliegt?
Was müssen Gericht und Gegenpartei wissen, wenn der Sachverständige seine Leistungen nicht als Vorschuss bezahlt haben will?
Was müssen Gericht und Gegenpartei wissen, wenn der Sachverständige seine Leistungen nicht als Vorschuss bezahlt haben will?
Was regelt § 8a JVEG?
Was regelt § 8a JVEG?
Wann entfällt der Anspruch auf Vergütung gemäß § 8a JVEG?
Wann entfällt der Anspruch auf Vergütung gemäß § 8a JVEG?
In welchen Fällen erhält der Berechtigte nur eine Vergütung insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist?
In welchen Fällen erhält der Berechtigte nur eine Vergütung insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist?
Was gilt, wenn das Gericht die Leistung des Sachverständigen berücksichtigt?
Was gilt, wenn das Gericht die Leistung des Sachverständigen berücksichtigt?
Was passiert, wenn die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands steht?
Was passiert, wenn die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands steht?
Was passiert, wenn der Sachverständige nicht rechtzeitig auf eine den Auslagenvorschuss übersteigende Vergütung hinweist?
Was passiert, wenn der Sachverständige nicht rechtzeitig auf eine den Auslagenvorschuss übersteigende Vergütung hinweist?
Welchen Einfluss hat es auf die Verjährungsfrist, wenn ein Sachverständiger glaubhaft belegen kann, dass ihn kein Verschulden an der Nichteinhaltung des Termins trifft?
Welchen Einfluss hat es auf die Verjährungsfrist, wenn ein Sachverständiger glaubhaft belegen kann, dass ihn kein Verschulden an der Nichteinhaltung des Termins trifft?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger die Zeit für das Einreichen seines Anspruchs verwirkt, indem er Termine hat verstreichen lassen?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger die Zeit für das Einreichen seines Anspruchs verwirkt, indem er Termine hat verstreichen lassen?
Wie lange hat ein Zeuge Zeit, seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen?
Wie lange hat ein Zeuge Zeit, seinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen?
Welche Art von Frist ist bei der Geltendmachung des Anspruchs des Zeugen zu beachten?
Welche Art von Frist ist bei der Geltendmachung des Anspruchs des Zeugen zu beachten?
Welche zusätzliche Frist ist neben der 3-Monats-Frist für Ansprüche aus dem Gutachten zu beachten?
Welche zusätzliche Frist ist neben der 3-Monats-Frist für Ansprüche aus dem Gutachten zu beachten?
Wann beginnt die 3-Monats-Frist für die Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs laut $2 JVEG?
Wann beginnt die 3-Monats-Frist für die Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs laut $2 JVEG?
Was geschieht, wenn der Berechtigte ohne sein Verschulden an der Einhaltung einer Frist nach Absatz 1 gehindert war?
Was geschieht, wenn der Berechtigte ohne sein Verschulden an der Einhaltung einer Frist nach Absatz 1 gehindert war?
Wie lange kann die Wiedereinsetzung maximal beantragt werden?
Wie lange kann die Wiedereinsetzung maximal beantragt werden?
Wann verjährt der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung laut Absatz 3?
Wann verjährt der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung laut Absatz 3?
Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung oder Entschädigung laut Absatz 4?
Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung oder Entschädigung laut Absatz 4?
Auf welcher Grundlage entsteht der Honoraranspruch des privaten Sachverständigen in der Regel?
Auf welcher Grundlage entsteht der Honoraranspruch des privaten Sachverständigen in der Regel?
Wann macht ein privater Sachverständiger seine Ansprüche gegenüber seinem Auftraggeber geltend?
Wann macht ein privater Sachverständiger seine Ansprüche gegenüber seinem Auftraggeber geltend?
Seit wann gilt die neu geregelte Verjährungsfrist für die Honoraransprüche von 3 Jahren (§ 195 BGB) auch für private Sachverständige?
Seit wann gilt die neu geregelte Verjährungsfrist für die Honoraransprüche von 3 Jahren (§ 195 BGB) auch für private Sachverständige?
Wie wird die Verjährungsfrist bei privaten Sachverständigen unterbrochen?
Wie wird die Verjährungsfrist bei privaten Sachverständigen unterbrochen?
Was sollte ein Sachverständiger zur Verhinderung der Verjährung beachten?
Was sollte ein Sachverständiger zur Verhinderung der Verjährung beachten?
Flashcards
Entschädigung auf Antrag
Entschädigung auf Antrag
Sachverständige und Zeugen erhalten nur bei Antrag eine Entschädigung.
Gebührenrechnung und Fristen
Gebührenrechnung und Fristen
Gebührenrechnungen müssen vorgelegt werden, Frist: 3 Monate ab Gutachteneinreichung.
Antragsform der Entschädigung
Antragsform der Entschädigung
Mündlich oder schriftlich bei Gericht/Staatsanwaltschaft möglich, formloser Antrag.
Entschädigungshöhe
Entschädigungshöhe
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Nichtanerkennung der Entschädigung
Nichtanerkennung der Entschädigung
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Gerichtliche Festsetzung
Gerichtliche Festsetzung
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Beschwerde gegen Festsetzung
Beschwerde gegen Festsetzung
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Unzulässige Beschwerde
Unzulässige Beschwerde
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Kürzung der Entschädigung
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Voraussetzung für Kürzung
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Folge der Pflichtverletzung
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Pflichten des Sachverständigen
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Folgen von Pflichtverletzungen
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Verwertbarkeit der Leistung
Verwertbarkeit der Leistung
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Wegfall des Vergütungsanspruchs
Wegfall des Vergütungsanspruchs
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Anzeigepflicht
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Vergütung und Auslagen
Vergütung und Auslagen
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Verjährungsfrist
Verjährungsfrist
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Wiedereinsetzung
Wiedereinsetzung
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Verjährungsfrist
Verjährungsfrist
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Erlöschen des Anspruchs
Erlöschen des Anspruchs
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Gerichtliche Wiedereinsetzung
Gerichtliche Wiedereinsetzung
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Verjährung der Vergütung
Verjährung der Vergütung
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private Sachverständige
private Sachverständige
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Honoraranspruch
Honoraranspruch
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Study Notes
Antragsverfahren und gerichtliche Festsetzung der Entschädigung
- Sachverständige und Zeugen werden nur auf Antrag entschädigt, was die Vorlage von Gebührenrechnungen erfordert.
- Antragsteller müssen Fristen beachten; für Sachverständige und Zeugen beträgt diese drei Monate ab Gutachteneinreichung.
- Eine Fristverlängerung ist für Sachverständige unter Umständen möglich, für Zeugen jedoch ausgeschlossen.
- Der Antrag auf Entschädigung ist formlos und kann mündlich oder schriftlich bei Gericht oder Staatsanwaltschaft gestellt werden.
- Erben können den Anspruch geltend machen, auch wenn das Gutachten noch nicht fertiggestellt ist.
- Dem Antrag ist die Gebührenrechnung beizulegen, die die geforderten Entschädigungen beziffert und begründet, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten.
- Die Höhe der Entschädigung wird im Rahmen eines Justizverwaltungsaktes ermittelt, der der Rechnungsprüfung unterliegt.
- Theoretisch soll die Festsetzung und Auszahlung unverzüglich erfolgen, in der Praxis kann eine Mahnung aber erforderlich sein, um den Prozess zu beschleunigen.
Verlust und Kürzung des Entschädigungsanspruches
- Wird die geforderte Entschädigung nicht anerkannt, sind dem Sachverständigen die Gründe mitzuteilen, damit er weitere Schritte unternehmen kann.
- Der Sachverständige kann die Entschädigung gerichtlich festsetzen lassen; dies kann auch von der Staatskasse beantragt werden.
- Das Festsetzungsverfahren ist kostenfrei, Anwaltskosten sind jedoch nicht erstattungsfähig.
- Gegen die gerichtliche Festsetzung kann Beschwerde eingelegt werden, wobei das Beschwerdegericht die gesamte Festsetzung prüfen und neu festsetzen kann.
- Eine Beschwerde ist nur dann sinnvoll, wenn der strittige Betrag mehr als 200 Euro beträgt.
- Es ist unzulässig, die Beschwerdesumme durch neue Rechnungsposten oder einen höheren Stundensatz zu erhöhen
- Gegen den Beschluss, der über die Beschwerde entscheidet, ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
- Die Entschädigung eines Sachverständigen kann unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden oder ganz entfallen, auch ohne gesetzliche Grundlage.
- Eine Kürzung oder der Entzug der Entschädigung kann erfolgen, wenn der Sachverständige eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat.
- Die Pflichtverletzung muss vorwerfbar und mindestens grob fahrlässig sein.
- Die Pflichtverletzung muss zur teilweisen oder völligen Unbrauchbarkeit des Gutachtens führen.
Beispiele für Pflichten des Sachverständigen
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Rechtzeitige Lieferung des Gutachtens
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Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel
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Richtige Ermittlung des Sachverhalts
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Persönliche Gutachtenerstattung
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Fachlich richtiges und nachvollziehbares Gutachten
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Gleichbehandlung der Parteien
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Prüfung der eigenen Neutralität und Ablehnung des Auftrags bei fehlender Neutralität
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Beantwortung der Fragestellung des Beweisbeschlusses
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Überprüfung der ausreichenden Fachkompetenz
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Keine rechtlichen Stellungnahmen oder Bewertungen
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Beschränkung des Gutachtens auf die Fragestellung des Beweisbeschlusses
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Klärung des Beweisbeschlusses bei Unklarheiten
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Überprüfung der voraussichtlich entstehenden Kosten
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Überprüfung der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten bei der Durchführung von Untersuchungen
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Erstellung eines zum vereinbarten Gebrauch tauglichen Gutachtens
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Wird eine der genannten Pflichten verletzt, kann der Entschädigungsanspruch entfallen.
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Entgangene Kosten können bei Bedarf jedoch durch Dritte teilweise oder gesamt erstattet werden.
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Der Sachverständige trägt ein Risiko, wenn angefallene Kosten nicht ersetzt werden.
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Der Sachverständige kann dem begegnen, indem Leistungen nicht als Vorschuss, sondern zu Lasten der beweisführenden Partei veranlasst werden.
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Gericht und Gegenpartei müssen darüber informiert werden.
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§ 8a JVEG regelt den Wegfall und die Beschränkung des Vergütungsanspruchs.
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Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Berechtigte es versäumt, Umstände, die zu seiner Ablehnung berechtigen, unverzüglich anzuzeigen, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten.
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Der Berechtigte erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist, wenn er gegen die Verpflichtung aus § 407a Absatz 1 bis 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung verstoßen hat, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten, eine mangelhafte Leistung erbracht und die Mängel nicht fristgerecht beseitigt hat, im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die einen Beteiligten zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigen, oder trotz Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes seine Leistung nicht vollständig erbracht hat.
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Übersteigt die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich und hat der Berechtigte nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, erhält er die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses.
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Sachverhalte, die bisher oft zu Streitigkeiten führten, sind nun gesetzlich geregelt.
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Gerichte sind vor nachträglichen Gebührenerhöhungen geschützt, da der Sachverständige nun verpflichtet ist, rechtzeitig auf eine den Auslagenvorschuss übersteigende Vergütung hinzuweisen.
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Es wurden Sonderfälle berücksichtigt, in denen Gutachten im Verfahren nicht verwendet werden konnten, z.B. wenn der Sachverständige nicht auf eine mögliche Befangenheit oder das Fehlen von Untersuchungsgeräten hinwies.
Verjährungsfristen für Entschädigungs- und Vergütungsanspruch
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Für gerichtliche Sachverständige und Zeugen gilt eine Verjährungszeit von 3 Monaten für den Entschädigungsanspruch.
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Die Frist beginnt mit der Einreichung des Gutachtens oder der Beendigung der Vernehmung.
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Die Frist kann auf Antrag verlängert werden, wenn dieser hinreichend begründet ist.
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Wenn der Sachverständige die Nichteinhaltung des Termins glaubhaft belegen kann, kann er eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.
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Hat ein Sachverständiger die Zeit für das Einreichen seines Anspruchs verwirkt, kann keine Entschädigung mehr geltend gemacht werden.
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Der Zeuge muss seinen Anspruch ebenfalls innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ladung beziffern und geltend machen.
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Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, die nicht überschritten werden darf, aber auf Basis eines Antrags unterbrochen werden kann.
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Neben dieser Frist ist ebenfalls die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Gutachten von 2 Jahren zu beachten, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch erstmalig geltend gemacht werden kann.
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Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird; hierüber und über den Beginn der Frist ist der Berechtigte zu belehren. Die Frist beginnt im Fall der schriftlichen Begutachtung oder der Anfertigung einer Übersetzung mit Eingang des Gutachtens oder der Übersetzung bei der Stelle, die den Berechtigten beauftragt hat, im Fall der Vernehmung als Sachverständiger oder Zeuge oder der Zuziehung als Dolmetscher mit Beendigung der Vernehmung oder Zuziehung, bei vorzeitiger Beendigung der Heranziehung oder des Auftrags in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit der Bekanntgabe der Erledigung an den Berechtigten, in den Fällen des § 23 mit Beendigung der Maßnahme und im Fall der Dienstleistung als ehrenamtlicher Richter oder Mitglied eines Ausschusses im Sinne des § 1 Abs. 4 mit Beendigung der Amtsperiode, jedoch nicht vor dem Ende der Amtstätigkeit.
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Wird der Berechtigte in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 und 2 in demselben Verfahren, im gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug, mehrfach herangezogen, ist für den Beginn aller Fristen die letzte Heranziehung maßgebend.
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Die Frist kann auf begründeten Antrag von der in Satz 1 genannten Stelle verlängert werden; lehnt sie eine Verlängerung ab, hat sie den Antrag unverzüglich dem nach § 4 Abs. 1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet.
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War der Berechtigte ohne sein Verschulden an der Einhaltung einer Frist nach Absatz 1 gehindert, gewährt ihm das Gericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses den Anspruch beziffert und die Tatsachen glaubhaft macht, welche die Wiedereinsetzung begründen.
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Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 maßgebliche Zeitpunkt eingetreten ist.
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Der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Zahlung erfolgt ist.
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Der Honoraranspruch des privaten Sachverständigen entsteht in der Regel auf der Grundlage eines Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrages.
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Er wird seine Ansprüche gegenüber seinem Auftraggeben also bei Übergabe der Leistung und Abnahme der Leistung geltend machen.
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Seit 1. Januar 2002 gilt die neu geregelte Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).
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Die Unterbrechung der Verjährungsfrist bei privaten Sachverständigen beginnt neu nur durch Anerkenntnis, Abschlagzahlung oder Sicherheitsleistung.
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Eine Hemmung der Verjährung durch Leistungsverweigerung des Auftraggebers wird nicht in die Verjährung eingerechnet.
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Sachverständige sollten ihre Entschädigungs- und Vergütungsansprüche rechtzeitig geltend machen.
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