47 Questions
Was bezweckt das Grundrecht des Art. 13 GG?
Die Sicherung der Privatheit der Wohnung als elementaren Lebensraum
Welche Räume fallen unter den sachlichen Schutzbereich des Art. 13 GG?
Abgeschlossene Innenhöfe und Vorgärten
Was passiert, wenn der Schutzbereich des Art. 13 GG beeinträchtigt ist?
Art. 13 GG geht dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor
Welche Räume sind nicht im sachlichen Schutzbereich des Art. 13 GG enthalten?
Autos
Was bezeichnet die Wohnung im Sinne des Art. 13 GG?
Alle Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch räumliche Abschottung entzogen sind
Welche Regelung findet sich in Art. 8 EMRK und steht in Verbindung mit dem Grundrecht des Art. 13 GG?
Eine vergleichbare Regelung zur Unverletzlichkeit der Wohnung
Welche Art von Tätigkeiten werden mittlerweile als privatwirtschaftliche Tätigkeiten erbracht?
Telekommunikations- und Postdienstleistungen
Welche Funktion hat sich im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Bürger verschoben?
Die Schutzpflichtenfunktion
Unter welchem Vorbehalt steht das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gemäß Art. 10 II 1 GG?
Dem einfachen Gesetzesvorbehalt
Wann ist dem Betroffenen ein heimlicher Eingriff mitzuteilen gemäß Art. 10 II 2 GG?
Sobald der Zweck der Überwachung nicht mehr beeinträchtigt wird
Wann ist es dem Staat erlaubt, durch Gesetz Abhör- und Überwachungsmaßnahmen vorzusehen gemäß Art. 10 II 2 GG?
Zur Sicherung des Bundes oder eines Landes
Welches Gesetz wurde zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses eingeführt?
$G 10-Gesetz
Welche Daten dürfen unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben genutzt werden?
$Daten zur Erteilung von Auskünften über die Inhaber von Internetprotokolladressen
Was ist die Aufgabe eines IMSI-Catchers?
Die Feststellung des Standorts von Mobiltelefonen durch den Aufbau einer virtuellen Funkzelle
Warum kann die Suche mit einem IMSI-Catcher auf bestimmte Mobiltelefone beschränkt werden?
Weil die Suche ausschließlich auf Mobiltelefone im selben Netz wie das gesuchte Endgerät beschränkt ist
Warum verneinte das BVerfG einen Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) in Bezug auf die Datenerhebung nach § 100i StPO?
Weil die Datenerhebung im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang steht
Welches Grundrecht schützt die technischen Kommunikationsdaten laut BVerfG?
Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
Warum ordnete das AG die Beschlagnahme der Daten auf dem E-Mail-Account des B bei dessen EMail-Provider an?
Weil die E-Mails als Beweismittel in dem gegen B gerichteten Ermittlungsverfahren dienten
Warum wies B die Ermittlungspersonen auf die Sachlage hin und stellte eine Internetverbindung her?
Um darauf hinzuweisen, dass der Durchsuchungsbeschluss den Zugriff nicht zuließ
Welche Art von Verletzung rügt B in seiner Verfassungsbeschwerde?
Verletzung von Art. 10 GG
Warum ist B beschwerdebefugt?
Weil er geltend macht, als unbeteiligter Dritter jederzeit in den Bereich eines 'IMSI-Catchers' geraten zu können
Wer wird nach Maßgabe des Art. 19 III GG geschützt?
Minderjährige
Was verwehrt das Briefgeheimnis der öffentlichen Gewalt?
Kenntnisnahme vom Inhalt eines Briefs oder einer sonstigen Sendung
Was schützt das Postgeheimnis?
Die körperliche Übermittlung von Informationen und Kleingütern durch ein Massentransportnetz
Was erfasst das Fernmeldegeheimnis?
Die Telekommunikation und ihre näheren Umstände
Wann greift das Grundrecht nach Art. 10 GG generell ein?
Bei der Übermittlung an einen bestimmten Empfänger
Was schützt Art. 10 I GG in tatbestandlicher Hinsicht?
Den Kommunikationsvorgang als solchen
Was erstreckt sich das Fernmeldegeheimnis laut § 88 I TKG auf?
Die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war
Wann liegt ein Eingriff in Art. 10 GG vor?
Wenn die öffentliche Gewalt den Inhalt, die Tatsache oder die Umstände der geschützten Kommunikation erhebt
"Was scheidet als Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis aus?"
"Wenn eine staatliche Stelle selbst eine Telekommunikationsbeziehung zu einem Grundrechtsträger aufnimmt."
Wer ist Träger des Grundrechts aus Art. 6 I GG?
Natürliche Personen
Welche Art von Verbindungen sind nur über Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG geschützt?
Gleichgeschlechtliche Verbindungen
Was beinhaltet Art. 6 III GG?
Schranke für Eingriffe in das Elternrecht
Welche Rechtsinstitute sind notwendig auf Definition und Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angewiesen?
Ehe und Familie
Welches Grundrecht schützt das eheliche und familiäre Zusammenleben gegen Eingriffe des Staates?
Art. 6 I GG
Welche ausländischen Rechtsordnungen zulässige Form der Ehe könnte unter dem Schutz von Art. 6 I GG fallen?
Mehrehe
Wer wird nach Maßgabe des Art. 19 III GG geschützt?
Ausländer und Staatenlose
Was enthält sowohl ein Grundrecht als auch eine Institutsgarantie?
Art. 6 I GG
Wer ist Träger des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG?
Jeder, der unmittelbarer Besitzer einer Wohnung ist, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen
Was versteht man unter einem 'Eingriff' in die Privatheit der Wohnung nach Art. 13 GG?
Jede Verletzung der Privatheit der Wohnung durch staatliche Gewalt, einschließlich körperliches oder sich technischer Hilfsmittel bedienendes Eindringen sowie das dortige Verbleiben
Unter welchen Voraussetzungen sind Durchsuchungen nach Art. 13 II GG verfassungsrechtlich zulässig?
Nur in Ausnahmefällen und bei Gefahr im Verzug
Was ist die Voraussetzung für einen 'großen Lauschangriff' zum Zweck der Strafverfolgung nach Art. 13 III GG?
Ein durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer gesetzlich festgelegten schweren Straftat
Was sagt das BVerfG bezüglich akustischer Wohnraumüberwachung im Urteil zum 'großen Lauschangriff' nach Art. 13 III GG?
Akustische Wohnraumüberwachung ist erlaubt, aber Gespräche aus dem absolut geschützten Kernbereich dürfen generell abgehört werden
Welche Anforderungen gelten bezüglich des 'großen Lauschangriffs' zum Zweck der Gefahrbekämpfung nach Art. 13 IV GG?
Es muss eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen und die Anordnung muss durch einen Richter erfolgen
Welche Funktion hat Art. 13 VII GG?
Es dient als Ausnahmebestimmung für spezielle Eingriffe und Beschränkungen
Welche Bedeutung hat Art. 10 GG bezüglich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses?
'Art. 10 GG ist lex generalis zu Art. 2 I GG'
'Art. 10 GG ist lex specialis zu Art. 2 I GG', was bedeutet das?
'Art. 10 GG enthält spezielle Schutzbestimmungen'
Study Notes
Das Grundrecht des Art. 13 GG
- Das Grundrecht des Art. 13 GG bezweckt den Schutz der Wohnung und der Privatsphäre des Einzelnen.
- Der sachliche Schutzbereich des Art. 13 GG umfasst alle Räume, die zum Wohnbereich gehören oder als private Räume genutzt werden.
Beeinträchtigung des Schutzbereichs des Art. 13 GG
- Wenn der Schutzbereich des Art. 13 GG beeinträchtigt ist, liegt ein Eingriff in das Grundrecht vor.
Ausnahmen vom sachlichen Schutzbereich des Art. 13 GG
- Nicht zum sachlichen Schutzbereich des Art. 13 GG gehören öffentlich zugängliche Räume oder Räume, die für geschäftliche oder berufliche Zwecke genutzt werden.
Definition der Wohnung im Sinne des Art. 13 GG
- Die Wohnung im Sinne des Art. 13 GG ist jeder Raum, der zum Wohnbereich gehört oder als privat genutzt wird.
Verbindung zum Art. 8 EMRK
- Art. 8 EMRK regelt den Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens und steht in Verbindung mit dem Grundrecht des Art. 13 GG.
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist ein Grundrecht, das den Schutz der Kommunikation zwischen Personen bezweckt.
- Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist unter dem Vorbehalt des Art. 10 II 1 GG gestanden.
Datenschutz und Überwachung
- Die staatliche Überwachung von Daten und Kommunikation unterliegt bestimmten Regeln und Einschränkungen.
- Der Staat darf nur unter bestimmten Voraussetzungen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen vornehmen.
IMSI-Catcher
- Ein IMSI-Catcher ist ein technisches Gerät, das es ermöglicht, auf bestimmte Mobiltelefone zuzugreifen und Daten zu erheben.
Datenschutz und Strafverfolgung
- Das BVerfG hat entschieden, dass bestimmte Daten unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben genutzt werden dürfen.
Eheliches und familiäres Zusammenleben
- Der Schutz des ehelichen und familiären Zusammenlebens ist in Art. 6 I GG verankert.
Unverletzlichkeit der Wohnung
- Der Träger des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG ist der Eigentümer oder Bewohner der Wohnung.
Eingriff in die Privatheit der Wohnung
- Ein Eingriff in die Privatheit der Wohnung nach Art. 13 GG liegt vor, wenn die Privatsphäre des Einzelnen beeinträchtigt wird.
Durchsuchungen nach Art. 13 II GG
- Durchsuchungen nach Art. 13 II GG sind verfassungsrechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
'Großer Lauschangriff'
- Der 'große Lauschangriff' zum Zweck der Strafverfolgung nach Art. 13 III GG ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Akustische Wohnraumüberwachung
- Das BVerfG hat entschieden, dass akustische Wohnraumüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Art. 10 GG und Art. 2 I GG
- Art. 10 GG ist lex specialis zu Art. 2 I GG, was bedeutet, dass Art. 10 GG speziellere Regelungen für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis enthält.
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