Arbeitsgerichtbarkeit
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Questions and Answers

Was ist die erste Instanz im Arbeitsrecht?

Arbeitsgericht

Was sind die Themenbereiche, für die das Arbeitsgericht zuständig ist?

Arbeitsrecht, Arbeits- und Tarifverträge, Mitbestimmungs-, Betriebsverfassungsgesetze, Kündigungs-, Jugendarbeitsschutzgesetze

Ist es notwendig, vor einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht einen Versuch zu einer gültigen Einigung zwischen den Parteien zu unternehmen?

True (A)

Kann eine Klage gegen das Arbeitsgericht mündlich eingereicht werden?

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Müssen die Parteien vor dem Arbeitsgericht durch ihre Gewerkschaftsvertreter vertreten werden?

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Wer entscheidet über die Zulassung eines Anwalts vor dem Arbeitsgericht?

<p>True (A)</p> Signup and view all the answers

Gilt ein Anwaltszwang in allen Fällen vor dem Arbeitsgericht?

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Arbeitsgericht

Die erste Instanz für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat, wenn diese nicht innerhalb des Betriebs oder durch Verhandlungen gelöst werden können.

Zuständigkeit Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten im Arbeitsrecht, wie z.B. Arbeitsverträge, Tarifverträge, Mitbestimmungsgesetze, Kündigungsgesetze und Jugendarbeitsschutzgesetze.

Gütliche Einigung

Vor einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wird ein Versuch unternommen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

Klageeinreichung

Die Klage muss schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht oder mündlich vor Gericht zu Protokoll gegeben werden.

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Vertretung beim Arbeitsgericht

Beide Seiten können persönlich oder durch Verbandsvertreter beim Arbeitsgericht auftreten.

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Anwaltszwang

Am Landes- und Bundesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang, d.h. die Parteien müssen von einem Anwalt vertreten werden.

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Study Notes

Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Instanz Arbeitsgericht:

    • Konflikte zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat können, wenn nicht im Betrieb oder durch Verhandlungen gelöst, vor Gericht behandelt werden.
  • Zuständigkeit:

    • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Arbeits- und Tarifverträge), Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsgesetze sowie Kündigungs- und Jugendarbeitsschutzgesetze fallen unter die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts.
    • Vor jeder Gerichtsverhandlung wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erzielen.
  • Klage:

    • Die Klage muss schriftlich eingereicht und mündlich vor Gericht protokolliert werden.
  • Vertretung:

    • Beide Parteien können von persönlichen oder gewerkschaftlichen Vertretern vertreten werden.
    • Ein Anwalt kann zugelassen werden und die Entscheidung des Vorsitzenden wird vom Amtsgericht getroffen.
  • Anwaltszwang:

    • In manchen Fällen ist die Anwaltszwang beim Landes- oder Bundesarbeitsgericht gegeben.

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In diesem Quiz erfahren Sie mehr über die Instanzen und Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte in Deutschland. Es werden auch Informationen über Klageverfahren und die Vertretungsmöglichkeiten von Parteien behandelt. Testen Sie Ihr Wissen über das Arbeitsrecht und die relevanten Gesetze.

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