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Questions and Answers
Unabgeleitete Staatsgewalt als Voraussetzung genuiner …
Unabgeleitete Staatsgewalt als Voraussetzung genuiner …
Staatlichkeit
Die Staatlichkeit nach Art. 79 Abs. 3 GG kann nicht durch Verfassungsänderung … werden
Die Staatlichkeit nach Art. 79 Abs. 3 GG kann nicht durch Verfassungsänderung … werden
aufgehoben
Es wäre unzulässig, dass Deutschland im Wege einer bloßen Verfassungsänderung einem europäischen Bundesstaat beiträte und damit zu einem … mutierte
Es wäre unzulässig, dass Deutschland im Wege einer bloßen Verfassungsänderung einem europäischen Bundesstaat beiträte und damit zu einem … mutierte
Gliedstaat
Der Weg einer originären Verfassungsgebung durch das Volk ist in Art. 146 GG …
Der Weg einer originären Verfassungsgebung durch das Volk ist in Art. 146 GG …
In einem vereinten Europa würde sich nicht das deutsche Volk, sondern das europäische Volk eine neue Verfassung …
In einem vereinten Europa würde sich nicht das deutsche Volk, sondern das europäische Volk eine neue Verfassung …
Gemäß Art. 79 Abs. 2 GG sind Änderungen an hohe ______ in Bundestag und Bundesrat geknüpft.
Gemäß Art. 79 Abs. 2 GG sind Änderungen an hohe ______ in Bundestag und Bundesrat geknüpft.
Das Grundgesetz versieht bestimmte Grundentscheidungen mit einer sog.„Ewigkeitsgarantie“ gemäß Art. 79 Abs. 3 GG, dazu zählt die Gliederung des Bundes in ______.
Das Grundgesetz versieht bestimmte Grundentscheidungen mit einer sog.„Ewigkeitsgarantie“ gemäß Art. 79 Abs. 3 GG, dazu zählt die Gliederung des Bundes in ______.
Die Änderungen in der Verfassungsurkunde müssen zunächst in der Verfassungsurkunde selbst ______ werden.
Die Änderungen in der Verfassungsurkunde müssen zunächst in der Verfassungsurkunde selbst ______ werden.
Eine Abänderung des Grundgesetzes über andere Normen ist gemäß Art. 79 Abs. 1 GG nicht ______.
Eine Abänderung des Grundgesetzes über andere Normen ist gemäß Art. 79 Abs. 1 GG nicht ______.
Das Grundgesetz gewährt eine sog.„Ewigkeitsgarantie“ in Art. 79 Abs. 3 GG für die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der ______.
Das Grundgesetz gewährt eine sog.„Ewigkeitsgarantie“ in Art. 79 Abs. 3 GG für die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der ______.
Die Abdankung Kaiser Wilhelms II. führte nicht zum Untergang des Deutschen Reichs. Staatsgebiet
und Staatsvolk bestanden fort, ebenso die Staatsgewalt, die lediglich in neue Hände gegeben
wurde (Republik = res publica: öffentliche Angelegenheit statt Monarchie). Der deutsche Staat
bestand als staatliches Völkerrechtssubjekt somit fort. Es fand jedoch ein Wechsel der Staatsform
statt von einer _______ Monarchie hin zu einer Republik („Weimarer Republik“).
Die Abdankung Kaiser Wilhelms II. führte nicht zum Untergang des Deutschen Reichs. Staatsgebiet und Staatsvolk bestanden fort, ebenso die Staatsgewalt, die lediglich in neue Hände gegeben wurde (Republik = res publica: öffentliche Angelegenheit statt Monarchie). Der deutsche Staat bestand als staatliches Völkerrechtssubjekt somit fort. Es fand jedoch ein Wechsel der Staatsform statt von einer _______ Monarchie hin zu einer Republik („Weimarer Republik“).