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Questions and Answers
Welche Aussage trifft nicht auf die Rolle eines gerichtlichen Sachverständigen zu?
Welche Aussage trifft nicht auf die Rolle eines gerichtlichen Sachverständigen zu?
- Er wird vom Gericht ausgewählt.
- Er ist wie der Richter zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet.
- Er wird hauptsächlich von den Prozessbeteiligten ausgewählt. (correct)
- Er hat als "Helfer des Richters" großen Einfluss auf die Entscheidung.
Unter welchen Umständen ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit möglich?
Unter welchen Umständen ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit möglich?
- Nur wenn der Sachverständige zuvor medizinisch den Verstorbenen betreut hat.
- In allen Verfahrensordnungen, wenn Besorgnis der Befangenheit besteht. (correct)
- Ausschließlich bei Vorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe.
- Ausschließlich im Strafprozess gemäß § 74 StPO.
Was ist bei der Begründung eines Ablehnungsantrages gegen einen Sachverständigen erforderlich?
Was ist bei der Begründung eines Ablehnungsantrages gegen einen Sachverständigen erforderlich?
- Eine detaillierte juristische Analyse der Sachlage.
- Subjektive und unvernünftige Gründe des Antragstellers.
- Vernünftige, nachvollziehbare Gründe, die zur Besorgnis der Voreingenommenheit führen. (correct)
- Der Nachweis tatsächlicher Voreingenommenheit des Sachverständigen.
Welches Ziel soll das Gericht bei der Prüfung eines Ablehnungsantrags gegen einen Sachverständigen verfolgen?
Welches Ziel soll das Gericht bei der Prüfung eines Ablehnungsantrags gegen einen Sachverständigen verfolgen?
In welchem Fall kann ein Sachverständiger in einem Arrestverfahren abgelehnt werden?
In welchem Fall kann ein Sachverständiger in einem Arrestverfahren abgelehnt werden?
Wer kann nicht abgelehnt werden?
Wer kann nicht abgelehnt werden?
Wenn eine Behörde als Sachverständiger beauftragt wird, wer kann abgelehnt werden?
Wenn eine Behörde als Sachverständiger beauftragt wird, wer kann abgelehnt werden?
Wie unterscheiden sich absolute und relative Ablehnungsgründe?
Wie unterscheiden sich absolute und relative Ablehnungsgründe?
Welcher Umstand stellt keinen absoluten Ablehnungsgrund dar?
Welcher Umstand stellt keinen absoluten Ablehnungsgrund dar?
In welchem Fall liegt ein absoluter Ablehnungsgrund vor, wenn der Sachverständige in einem früheren Verfahren beteiligt war?
In welchem Fall liegt ein absoluter Ablehnungsgrund vor, wenn der Sachverständige in einem früheren Verfahren beteiligt war?
Was ist entscheidend für die Beurteilung eines relativen Ablehnungsgrundes?
Was ist entscheidend für die Beurteilung eines relativen Ablehnungsgrundes?
Was sollte ein Sachverständiger unterlassen, um Ablehnungsgründe aufgrund seines Verhaltens zu vermeiden?
Was sollte ein Sachverständiger unterlassen, um Ablehnungsgründe aufgrund seines Verhaltens zu vermeiden?
Wie sollte ein Sachverständiger reagieren, wenn er von einer Partei kontaktiert werden muss?
Wie sollte ein Sachverständiger reagieren, wenn er von einer Partei kontaktiert werden muss?
Welches Verhalten eines Sachverständigen während eines Ortstermins kann zur Ablehnung führen?
Welches Verhalten eines Sachverständigen während eines Ortstermins kann zur Ablehnung führen?
Was sollte ein Sachverständiger tun, wenn er von einer Partei unsachlich angegriffen wird?
Was sollte ein Sachverständiger tun, wenn er von einer Partei unsachlich angegriffen wird?
Was trifft auf die Selbstanzeige eines Sachverständigen zu?
Was trifft auf die Selbstanzeige eines Sachverständigen zu?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger eine mögliche Gefahr der Ablehnung verschweigt?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger eine mögliche Gefahr der Ablehnung verschweigt?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger sich selber für nicht befangen erklärt, jedoch auf einen Ablehnungsgrund hinweist?
Was passiert, wenn ein Sachverständiger sich selber für nicht befangen erklärt, jedoch auf einen Ablehnungsgrund hinweist?
Welche Aussage über Gerichtsgebühren und Anwaltskosten im Ablehnungsverfahren trifft zu?
Welche Aussage über Gerichtsgebühren und Anwaltskosten im Ablehnungsverfahren trifft zu?
Welche Frist gilt für die Stellung eines Ablehnungsantrags im Zivilprozess?
Welche Frist gilt für die Stellung eines Ablehnungsantrags im Zivilprozess?
Was gilt, wenn der Ablehnungsgrund erst nach Verkündung des Ernennungsbeschlusses bekannt wird?
Was gilt, wenn der Ablehnungsgrund erst nach Verkündung des Ernennungsbeschlusses bekannt wird?
Was passiert mit einem Ablehnungsantrag, der vor der Ernennung des Sachverständigen gestellt wird?
Was passiert mit einem Ablehnungsantrag, der vor der Ernennung des Sachverständigen gestellt wird?
Was gilt, wenn in einem selbständigen Beweisverfahren Ablehnungsgründe bekannt waren, aber nicht geltend gemacht wurden?
Was gilt, wenn in einem selbständigen Beweisverfahren Ablehnungsgründe bekannt waren, aber nicht geltend gemacht wurden?
Wer kann einen Ablehnungsantrag stellen?
Wer kann einen Ablehnungsantrag stellen?
Unterliegt der Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen dem Anwaltszwang?
Unterliegt der Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen dem Anwaltszwang?
Wie muss ein Ablehnungsantrag begründet werden?
Wie muss ein Ablehnungsantrag begründet werden?
Was sollte ein Sachverständiger tun, wenn er während eines Ortstermins mit einem Ablehnungsansinnen konfrontiert wird?
Was sollte ein Sachverständiger tun, wenn er während eines Ortstermins mit einem Ablehnungsansinnen konfrontiert wird?
Was ist die Wartepflicht des Sachverständigen?
Was ist die Wartepflicht des Sachverständigen?
Wer entscheidet über den Ablehnungsantrag?
Wer entscheidet über den Ablehnungsantrag?
Welches Rechtsmittel steht der Partei zu, wenn der Ablehnungsantrag zurückgewiesen wird?
Welches Rechtsmittel steht der Partei zu, wenn der Ablehnungsantrag zurückgewiesen wird?
Wer kann im Strafprozess einen Ablehnungsantrag stellen?
Wer kann im Strafprozess einen Ablehnungsantrag stellen?
Wann kann ein im Vorverfahren hinzugezogener Sachverständiger abgelehnt werden?
Wann kann ein im Vorverfahren hinzugezogener Sachverständiger abgelehnt werden?
Was schreibt § 74 II StPO vor?
Was schreibt § 74 II StPO vor?
Welche Aussage trifft auf die Anfechtbarkeit eines Beschlusses über einen Ablehnungsantrag im Hauptverfahren zu?
Welche Aussage trifft auf die Anfechtbarkeit eines Beschlusses über einen Ablehnungsantrag im Hauptverfahren zu?
Was geschieht in der Regel, wenn das Gericht die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt?
Was geschieht in der Regel, wenn das Gericht die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt?
Was geschieht mit einem Gutachten nach erfolgreicher Ablehnung des Sachverständigen?
Was geschieht mit einem Gutachten nach erfolgreicher Ablehnung des Sachverständigen?
Unter welchen Voraussetzungen kann der abgelehnte Sachverständige als sachverständiger Zeuge vernommen werden?
Unter welchen Voraussetzungen kann der abgelehnte Sachverständige als sachverständiger Zeuge vernommen werden?
Wann verliert der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch nach der Ablehnung?
Wann verliert der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch nach der Ablehnung?
Flashcards
Wer ist der Richter?
Wer ist der Richter?
Ein unabhängiger und unparteiischer Dritter, der Entscheidungen trifft.
Welche Pflichten hat ein Sachverständiger?
Welche Pflichten hat ein Sachverständiger?
Objektivität und Unparteilichkeit.
Was ist ein Grund für die Ablehnung?
Was ist ein Grund für die Ablehnung?
Besorgnis der Befangenheit.
Welche Gründe sind unzureichend?
Welche Gründe sind unzureichend?
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Was darf das Recht zur Ablehnung nicht sein?
Was darf das Recht zur Ablehnung nicht sein?
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In welchen Verfahren ist Ablehnung möglich?
In welchen Verfahren ist Ablehnung möglich?
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Wer kann abgelehnt werden?
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Wer kann nicht abgelehnt werden?
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Welche Arten von Ablehnungsgründen gibt es?
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Was sind absolute Ablehnungsgründe?
Was sind absolute Ablehnungsgründe?
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Nenne Beispiele für absolute Gründe.
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Ist frühere Tätigkeit ein Ablehnungsgrund?
Ist frühere Tätigkeit ein Ablehnungsgrund?
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Was sind relative Ablehnungsgründe?
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Welche Kontakte sind relevant?
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Wie prüft das Gericht mehrere Gründe?
Wie prüft das Gericht mehrere Gründe?
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Gibt es feste Regeln für Ablehnung?
Gibt es feste Regeln für Ablehnung?
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Nenne Beispiele für Rechtfertigung der Ablehnung.
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Was muss ein Sachverständiger unterlassen?
Was muss ein Sachverständiger unterlassen?
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Was kann bei Kontakt zu einer Partei befürchtet werden?
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Wie sollte Kontakt aussehen?
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Wodurch entsteht Besorgnis?
Wodurch entsteht Besorgnis?
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Nenne ein Beispiel für Ablehnung.
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Wie soll man sich bei Angriffen verhalten?
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Gibt es Selbstablehnung?
Gibt es Selbstablehnung?
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Was soll der Sachverständige tun?
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Wie kann Objektivität ausgedrückt werden?
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Was ist das Ablehnungsverfahren?
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Entstehen zusätzliche Gebühren?
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Wie lange dauert die Frist?
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Hat eine Änderung Einfluss?
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Wann geht ein Antrag ins Leere?
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Was passiert wenn ein Beweisverfahren durchgeführt wurde?
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Wer kann den Antrag stellen?
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Ist Anwaltszwang notwendig?
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Was muss im Antrag sein?
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Was tun bei Konfrontation?
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Was muss er abwarten?
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Wie entscheidet der Richter?
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Ist Anhörung nötig?
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Welches Rechtsmittel gibt es?
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Study Notes
Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen
- Die Entscheidung in einem Rechtsstreit wird von einem unabhängigen und unparteiischen Richter getroffen.
- Der Sachverständige beeinflusst als "Helfer des Richters" dessen Entscheidung erheblich und muss daher objektiv und unparteiisch sein.
- Das Gericht wählt den Sachverständigen aus.
- Die Einflussmöglichkeiten der Prozessbeteiligten auf die Auswahl sind meist gering.
- Gesetzliche Ausschlussgründe gibt es für Sachverständige nicht, außer bei Ärzten, die einen Verstorbenen vor seinem Tod betreut haben (keine Leichenöffnung).
- Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ist durch die Prozessbeteiligten in allen Verfahrensordnungen möglich.
- Die Vorschrift im Strafprozess findet sich in § 74 StPO und für den Zivilprozess in § 406 ZPO.
- Ein Sachverständiger wird nur auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten abgelehnt, nicht von Amts wegen.
- Das Gericht sollte an die Begründung des Ablehnungsantrags keine zu hohen Anforderungen stellen.
- Es genügen vernünftige, nachvollziehbare Gründe.
- Der Ablehnende muss Besorgnis haben, dass der Sachverständige voreingenommen ist.
- Subjektive oder unvernünftige Gründe von misstrauischen Personen sind nicht ausreichend.
- Das Gericht muss verhindern, dass das Ablehnungsrecht zur Verzögerung des Verfahrens missbraucht wird, besonders bei wiederholten Anträgen desselben Beteiligten.
- Die Ablehnung wird erleichtert, da in der Regel ein anderer Sachverständiger beauftragt werden kann.
Gründe für die Ablehnung
- In Verfahren auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung kann ein Sachverständiger abgelehnt werden, wenn die Verzögerung den Zweck des Verfahrens vereitelt.
- Ablehnen kann man alle gerichtlichen Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer.
- Auch der von der Staatsanwaltschaft geladene Sachverständige kann abgelehnt werden.
- Sachverständige Zeugen und Hilfskräfte des Sachverständigen können nicht abgelehnt werden.
- Wird eine Behörde beauftragt, kann nur der Mitarbeiter, der das Gutachten erstellt, abgelehnt werden.
Arten von Ablehnungsgründen
- Absolute Ablehnungsgründe, die immer zur Ablehnung führen, ohne Prüfung des Einzelfalls.
- Relative Ablehnungsgründe, die in der persönlichen Beziehung zu einer Partei liegen und im Einzelfall geprüft werden müssen.
- Gründe, die sich aus dem Verhalten des Sachverständigen im Verfahren ergeben und einzelfallbezogen zu prüfen sind.
Absolute Ablehnungsgründe
- Gründe, die auch zur Ausschließung eines Richters führen (§§ 41, 406 ZPO und §§ 22, 74 StPO).
- Der Sachverständige ist selbst Partei oder steht zu einer Partei in einem Verhältnis als Mitberechtigter, Mitverpflichteter oder Regresspflichtiger.
- Ein absoluter Ablehnungsgrund liegt vor, wenn der Sachverständige einem Organ einer juristischen Person angehört.
- Der Sachverständige soll in einer Sache seines Ehegatten tätig werden.
- Der Sachverständige soll in der Sache einer Person tätig werden, mit der er verwandt oder verschwägert ist (bis zum dritten Grad in der Seitenlinie, bzw. bis zum zweiten Grad).
- Der Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft wird durch die Anzahl der verbindenden Geburten bestimmt.
- Der Sachverständige wird in einer Sache tätig, in der er Prozessbevollmächtigter, Beistand oder gesetzlicher Vertreter einer Partei ist oder war.
- Unter entsprechender Anwendung des § 41VI ZPO ist ein absoluter Ablehnungsgrund gegeben, wenn der Sachverständige in einem vorangegangenen Rechtszug als Richter oder im schiedsrichterlichen Verfahren als Schiedsrichter an der jetzt angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.
- War der Sachverständige in der Vorinstanz bereits als Sachverständiger tätig, liegt kein absoluter Ablehnungsgrund vor.
- Ein Sachverständiger kann in einem Verfahren vor dem Disziplinargericht abgelehnt werden.
- Wenn der Sachverständige in demselben Verfahren bereits als Zeuge oder Sachverständiger vernommen wurde, liegt kein absoluter Ablehnungsgrund vor.
Relative Ablehnungsgründe
- Sie können zur Ablehnung führen, wenn im Einzelfall begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit bestehen.
- Insbesondere sind dies Gründe, die aus positiven oder negativen Kontakten des Sachverständigen zu einer Partei oder dem Beschuldigten abgeleitet werden.
- Entscheidend ist der Standpunkt des Ablehnenden, dass bei einer vernünftigen Betrachtung durch einen objektiven Dritten ein Misstrauen gegen den Sachverständigen besteht.
- Das Gericht prüft die Ablehnungsgründe in ihrer Gesamtheit und entscheidet, ob sie eine Ablehnung rechtfertigen.
- Die Entscheidung ist immer vom Einzelfall abhängig.
Beispiele für Situationen, die eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können:
- Starke persönliche Freundschaften oder Feindschaften zwischen Sachverständigen und einer Partei.
- Dauernde und regelmäßige Geschäftsbeziehungen eines Sachverständigen zu einer Partei.
- Bestehendes oder bereits aufgelöstes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.
- Der Sachverständige im Verwaltungsverfahren hat der Behörde angehört, welche den jetzt streitigen Bescheid erlassen hat.
- Im Finanzgerichtsverfahren ist durch die Beauftragung mit einer Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zu rechnen.
- Ärztliche Behandlung einer Partei durch den Sachverständigen (nicht bei Beauftragung nach § 109 SGG).
- Entgeltliche Privatgutachtertätigkeit oder beratende vorprozessuale Tätigkeit für den Gegner des Ablehnenden oder für den Versicherer einer Partei.
- Privatgutachtliche Tätigkeit des Sachverständigen für einen Dritten (nicht am Verfahren Beteiligten), wenn dieser die gleiche Interessenlage vertritt wie der Gegner des Ablehnenden.
- Der Antrag auf Ablehnung wegen nicht ausreichender Sachkunde ist nicht gerechtfertigt.
- In diesem Fall ist ein weiterer Sachverständiger zu beauftragen.
Ablehnungsgründe aus dem Verhalten des Sachverständigen
- Ein gerichtlicher Sachverständiger muss alle Handlungen unterlassen, welche den Anschein einer Voreingenommenheit erwecken könnten.
- Sobald zwischen dem Sachverständigen und einer Partei ein Kontakt zustande kommt, muss die andere, nicht einbezogene Partei befürchten, dass der Sachverständige zu ihren Ungunsten beeinflusst wird.
Beispiel:
- Aufnehmen von Kontakt zu einer Partei, diese in ihren Wohn- oder Geschäftsräumen aufsuchen, sich von dieser zum Ortstermin mitnehmen lassen oder gar im Anschluss bewirten lassen.
- Bei Kontakt aus organisatorischen Gründen sollte der Sachverständige eine Sekretärin beauftragen oder sich äußerst kurz fassen und Gespräche über die Sache selbst vermeiden.
- Auch Äußerungen und Verhaltensweisen des Sachverständigen während der mündlichen Verhandlung oder im Ortstermin können zur Ablehnung führen.
Beispiel:
- Äußern zu Rechtsfragen, Bemerkungen zum Ausgang des Rechtsstreits machen oder Vergleichsvorschläge unterbreiten in Abwesenheit des Richters.
- Der Sachverständige sollte sein Missfallen über die Äußerungen einer Partei durch Gesten oder auffälliges Mienenspiel nicht ausdrücken.
- Wird der Sachverständige unsachlich verbal angegriffen, darf er sich nicht dazu verleiten lassen, in ähnlicher Weise zu reagieren.
- Der Sachverständige sollte besonnen bleiben und den Streit nicht eskalieren lassen, sondern die Hilfe des Gerichts einfordern.
Die Selbstanzeige
- Im Gegensatz zum Richter hat der Sachverständige keine gesetzlich formulierte Möglichkeit der Selbstablehnung.
- Ein Sachverständiger soll bei Erhalt des Auftrages und Durchsicht der Akten dem Gericht sofort mitteilen, wenn ein Ablehnungsgrund besteht oder bestehen könnte.
- Das gilt auch dann, wenn er sich selbst nicht befangen fühlt.
- Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob der Sachverständige von seiner Gutachtenerstattungspflicht zu entbinden ist.
Das Ablehnungsverfahren
- Es ist Bestandteil der jeweiligen Instanz, daher fallen keine extra Gerichtsgebühren an.
- Auch die Kosten eines Anwalts sind in dessen Prozessgebühr enthalten.
- Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtskosten nach dem GKG und Anwaltskosten nach dem RVG.
- Wird die Beschwerde für unbegründet erklärt, kann die Partei, welche den Ablehnungsantrag gestellt hat, vom Beschwerdeführer nicht die Erstattung der ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten verlangen.
Das Ablehnungsverfahren im Zivilprozess
- Der Antrag muss vor der Vernehmung des Sachverständigen, jedoch spätestens binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses über seine Ernennung bei dem Gericht gestellt werden (§ 406 II ZPO).
- Eine Änderung des Beweisthemas hat keinen Einfluss auf die Zwei-Wochen-Frist.
- Die Frist gilt nicht, wenn der Ablehnungsgrund erst nach Verkündung bzw. Zustellung des Ernennungsbeschlusses bekannt wird.
- In diesem Fall wird eine angemessene Überlegenszeit für den Antrag eingeräumt, um Prozessverschleppungen zu verhindern.
- Ein vor der Ernennung des Sachverständigen gestellter Antrag geht ins Leere und muss noch einmal nach der Ernennung gestellt werden.
- Wurde vor dem Hauptprozess ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt, kann der Sachverständige im Hauptprozess nicht abgelehnt werden, wenn die Ablehnungsgründe schon im selbständigen Beweisverfahren bekannt waren und nicht geltend gemacht wurden.
- Er kann auch nicht im Hauptprozess abgelehnt werden, wenn die gleichen Ablehnungsgründe zwar geltend gemacht wurden, jedoch vom Gericht nicht für ausreichend erachtet wurden.
- Der Antrag kann von jeder Partei oder dem Nebenintervenienten gestellt werden.
- Der Antrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
Formen des Ablehnungsantrags
- In der mündlichen Verhandlung erklären (Protokollierung).
- Schriftlich erklären.
- Vor der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll geben.
- Die Ablehnungsgründe müssen glaubhaft gemacht werden (§ 406 III ZPO). Die eidesstattliche Versicherung reicht nicht aus.
- Es muss sich auf Beweismittel (z.B. Urkunden) berufen werden oder Vernehmung des Sachverständigen oder des Gegners berufen werden.
- Die Ablehnungsgründe müssen vollständig und unverzüglich vorgetragen werden.
- Der Antrag ist an den Richter (auch ersuchten oder beauftragten Richter) oder das Richterkollegium, welches den Sachverständigen ernannt hat, zu richten.
- Der Sachverständige sollte den Ortstermin abbrechen und den Richter um Rat befragen, wenn er mit dem Ablehnungsansinnen einer Partei konfrontiert wird, ohne dass der Richter anwesend ist.
- Er muss die Klärung abwarten, ehe er weitere Handlungen vornimmt.
- Ein schon nahezu beendeter Ortstermin kann jedoch noch zu Ende gebracht werden.
- Der Richter entscheidet über den Ablehnungsantrag durch einen begründeten Beschluss.
- In den meisten Fällen ist die Anhörung des Sachverständigen vor der Entscheidung nötig.
- Die Parteien werden vor der Beschlussfassung über die Äußerungen des Sachverständigen informiert.
- Gegen die Zurückweisung des Antrags steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
- Wird dem Antrag stattgegeben, kann der Beschluss weder von der Partei noch von dem Sachverständigen angefochten werden.
Das Ablehnungsverfahren im Strafprozess
- Im Strafprozess kann der Antrag gestellt werden von der Staatsanwaltschaft, vom Beschuldigten und vom Privat- oder Nebenkläger (§§ 74 II, 397 I StPO).
- Der Verteidiger kann den Antrag nur im Namen des Beschuldigten stellen.
- Der Verletzte hat kein Ablehnungsrecht.
- Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn der Sachverständige ernannt ist und die Sache gerichtlich anhängig ist.
- Wurde der Sachverständige im Vorverfahren hinzugezogen, kann dieser erst dann abgelehnt werden, wenn er vom Gericht vernommen werden soll.
- Wird der Antrag vor der Eröffnung des Hauptverfahrens gestellt und zurückgewiesen oder nicht beschieden, muss er in der Hauptverhandlung noch einmal gestellt werden.
- Ein Antrag kann in der Hauptverhandlung nur so lange gestellt werden, wie auch ein Beweisantrag gestellt werden könnte.
- Mit Beginn der Urteilsverkündung muss das Gericht keine Anträge mehr entgegennehmen.
- § 74 II StPO schreibt vor, dass ein Sachverständiger dem zur Ablehnung berechtigten Personenkreis namhaft zu machen ist.
- Über den Antrag wird durch Beschluss entschieden, welcher zu begründen ist.
- Wurde über den Antrag vor der Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden, ist sowohl der abweisende als auch der stattgebende Beschluss mit der einfachen Beschwerde gem. § 304 I StPO anfechtbar.
- Wurde im Hauptverfahren entschieden, kann dieser nicht mit einer Beschwerde angefochten werden (§ 305 StPO).
- Wurde der Antrag zu Unrecht zurückgewiesen oder überhaupt nicht entschieden, kann jedoch das Urteil in der Hauptsache durch Berufung oder Revision angefochten werden.
- Der abgelehnte Sachverständige kann keine Beschwerde einlegen.
Das Ablehnungsverfahren in weiteren Verfahrensordnungen
- In der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit finden die Vorschriften der ZPO entsprechende Anwendung.
- Wird der Antrag zurückgewiesen, ist die Beschwerde zulässig (§ 146 VwGO, § 172 SGG).
- Im Arbeitsgerichtsverfahren kann der Beschluss nach § 406 V ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Folgen der Ablehnung eines Sachverständigen
- Bei begründeter Ablehnung wird der Sachverständige in der Regel durch einen anderen ersetzt.
- Sofern die Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde, entstehen keine weiteren Folgen.
- Weitergehende Probleme treten auf, wenn das Gutachten beispielsweise schon begonnen oder fertiggestellt hat.
- Das Gutachten kann nach erfolgreicher Ablehnung nicht mehr verwertet werden.
- Hat der Sachverständige vor seiner Ablehnung zufällig oder zur Vorbereitung des Gutachtens Befundtatsachen wahrgenommen, kann er hinsichtlich dieser Tatsachen als sachverständiger Zeuge vernommen werden.
- Er darf keine Schlussfolgerungen und Wertungen hinzufügen.
- Eine Entschädigung nach dem JVEG steht ihm hier nur für die Zeugenaussage zu.
- Werden Fragen gestellt, die nur ein Sachverständiger beantworten kann, sollte er darauf hinweisen und mit dem Richter abstimmen, ob ihm insoweit die Entschädigung zusteht.
- Hat der Sachverständige seine Ablehnung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet, verliert er seinen Entschädigungsanspruch.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Gerichts nimmt der Sachverständige eine Ortsbesichtigung vor, ohne die Parteien hierüber zu informieren.
- Der Sachverständige reagiert mit einer sprachlichen Entgleisung auf verbale Angriffe einer Partei.
- Ein neuer Entschädigungsanspruch kann entstehen, wenn sein Gutachten doch noch im Verfahren verwertet wird.
- Die im Verfahren unterliegende Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Vorschrift des § 8 GKG findet keine Anwendung.
- Ansonsten hat die mit den Kosten belastete Partei die Möglichkeit, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Einspruch einzulegen (§ 5 GKG).
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