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Questions and Answers
Welche der folgenden Konsequenzen kann ein gerichtlicher Sachverständiger bei Pflichtverletzungen nicht erfahren?
Welche der folgenden Konsequenzen kann ein gerichtlicher Sachverständiger bei Pflichtverletzungen nicht erfahren?
- Ordnungsmittel
- Schadensersatzforderungen
- Direkte Anweisung durch das Gericht zur Einhaltung der Pflichten (correct)
- Strafrechtliche Verfolgung
Unter welcher Bedingung kann ein Ordnungsgeld gegen einen Sachverständigen festgesetzt werden, der nicht zu einem Gerichtstermin erscheint?
Unter welcher Bedingung kann ein Ordnungsgeld gegen einen Sachverständigen festgesetzt werden, der nicht zu einem Gerichtstermin erscheint?
- Wenn der Sachverständige eine ihm vertraulich mitgeteilte Information nicht weitergibt.
- Wenn der Sachverständige sich vor der Anordnung der Entlassung aus dem Sitzungssaal entfernt. (correct)
- Wenn der Sachverständige nicht ordnungsgemäß geladen wurde.
- Wenn das Nichterscheinen des Sachverständigen keine Auswirkungen auf den Prozess hatte.
Welches Kriterium ist nicht ausschlaggebend für die Höhe eines Ordnungsgeldes, das gegen einen Sachverständigen verhängt wird?
Welches Kriterium ist nicht ausschlaggebend für die Höhe eines Ordnungsgeldes, das gegen einen Sachverständigen verhängt wird?
- Die Dauer der Verhandlung, die aufgrund des Nichterscheinens verzögert wurde (correct)
- Die Kosten, die durch die Verweigerung des Sachverständigen entstanden sind
- Die Vermögensverhältnisse des Sachverständigen
- Der Grad des Verschuldens des Sachverständigen
Was muss vor der Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei Versäumung einer Frist durch den Sachverständigen erfolgen?
Was muss vor der Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei Versäumung einer Frist durch den Sachverständigen erfolgen?
Welche Maßnahme kann gegen einen Sachverständigen ergriffen werden, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht?
Welche Maßnahme kann gegen einen Sachverständigen ergriffen werden, der sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig macht?
Welche Aussage trifft nicht auf die Beschwerde gegen Ordnungsmittel zu?
Welche Aussage trifft nicht auf die Beschwerde gegen Ordnungsmittel zu?
Welches Verhalten kann für einen Sachverständigen eine strafrechtliche Ahndung nach sich ziehen?
Welches Verhalten kann für einen Sachverständigen eine strafrechtliche Ahndung nach sich ziehen?
Was ist der Unterschied zwischen einer vorsätzlich falschen uneidlichen Aussage und einem Meineid?
Was ist der Unterschied zwischen einer vorsätzlich falschen uneidlichen Aussage und einem Meineid?
Unter welcher Voraussetzung liegt kein Meineid vor, obwohl die fachliche Beurteilung des Sachverständigen falsch ist?
Unter welcher Voraussetzung liegt kein Meineid vor, obwohl die fachliche Beurteilung des Sachverständigen falsch ist?
Welche Aussage trifft auf den fahrlässigen Falscheid zu?
Welche Aussage trifft auf den fahrlässigen Falscheid zu?
Was ist die Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Prozessbetrugs durch einen Sachverständigen?
Was ist die Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Prozessbetrugs durch einen Sachverständigen?
In welchem Fall kann sich ein Sachverständiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar machen?
In welchem Fall kann sich ein Sachverständiger wegen Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar machen?
Was ist erforderlich für eine Strafverfolgung wegen Verletzung und Verwertung von Privatgeheimnissen nach §§ 203, 204 StGB?
Was ist erforderlich für eine Strafverfolgung wegen Verletzung und Verwertung von Privatgeheimnissen nach §§ 203, 204 StGB?
Unter welchen Umständen kann ein Sachverständiger sich im Zusammenhang mit einer körperlichen Untersuchung strafbar machen?
Unter welchen Umständen kann ein Sachverständiger sich im Zusammenhang mit einer körperlichen Untersuchung strafbar machen?
Welche Aussage zur zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen ist korrekt?
Welche Aussage zur zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen ist korrekt?
Was versteht man unter einer unerlaubten Handlung im Kontext der Haftung des Sachverständigen?
Was versteht man unter einer unerlaubten Handlung im Kontext der Haftung des Sachverständigen?
Welche Aussage trifft auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu?
Welche Aussage trifft auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu?
Welche Norm gewährt einen Anspruch auf Schadensersatz auch in Fällen der Verletzung von bloßem Vermögen?
Welche Norm gewährt einen Anspruch auf Schadensersatz auch in Fällen der Verletzung von bloßem Vermögen?
Welche Aussage trifft auf die Schadensersatzpflicht eines Beamten gemäß § 839 BGB zu?
Welche Aussage trifft auf die Schadensersatzpflicht eines Beamten gemäß § 839 BGB zu?
Welche Aussage bezüglich der Überprüfung von Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO ist richtig?
Welche Aussage bezüglich der Überprüfung von Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO ist richtig?
Was kennzeichnet die Tätigkeit von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr laut Rechtsprechung?
Was kennzeichnet die Tätigkeit von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr laut Rechtsprechung?
Welche der genannten Anlagen sind nicht überwachungsbedürftig im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG)?
Welche der genannten Anlagen sind nicht überwachungsbedürftig im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG)?
Was ist der grundlegende Unterschied zwischen dem Prüfwesen überwachungsbedürftiger Anlagen vor und nach der Änderung des GSG zum 31.12.2000?
Was ist der grundlegende Unterschied zwischen dem Prüfwesen überwachungsbedürftiger Anlagen vor und nach der Änderung des GSG zum 31.12.2000?
Unter welcher Bedingung können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach der neuen Regelung weiterhin überwachungsbedürftige Anlagen prüfen?
Unter welcher Bedingung können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach der neuen Regelung weiterhin überwachungsbedürftige Anlagen prüfen?
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Haftung des Sachverständigen bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen?
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Haftung des Sachverständigen bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen?
Welche Aussage zur Zivilrechtlichen Haftung ist richtig?
Welche Aussage zur Zivilrechtlichen Haftung ist richtig?
Welche Handlung kann nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Sachverständigen führen?
Welche Handlung kann nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Sachverständigen führen?
Was muss ein Sachverständiger tun, wenn er eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhält, aber aus wichtigem Grund verhindert ist?
Was muss ein Sachverständiger tun, wenn er eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhält, aber aus wichtigem Grund verhindert ist?
Welche Aussage über die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests bei Verhinderung wegen Krankheit trifft zu?
Welche Aussage über die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests bei Verhinderung wegen Krankheit trifft zu?
Welcher Umstand kann dazu führen, dass von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen abgesehen wird?
Welcher Umstand kann dazu führen, dass von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen abgesehen wird?
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Zeugen bezüglich der Erzwingbarkeit der Gutachtenerstattung?
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Zeugen bezüglich der Erzwingbarkeit der Gutachtenerstattung?
Welche der folgenden Straftaten kann ein Sachverständiger nicht begehen?
Welche der folgenden Straftaten kann ein Sachverständiger nicht begehen?
Welche Aussage bezüglich der zivilrechtlichen Haftung eines Sachverständigen bei einer Begutachtung im sicherheitstechnischen Bereich ist zutreffend?
Welche Aussage bezüglich der zivilrechtlichen Haftung eines Sachverständigen bei einer Begutachtung im sicherheitstechnischen Bereich ist zutreffend?
Was ist die Konsequenz, wenn ein Sachverständiger bei der Erstellung eines Gutachtens im Bereich der Kraftfahrzeugüberprüfung eine Amtspflicht verletzt?
Was ist die Konsequenz, wenn ein Sachverständiger bei der Erstellung eines Gutachtens im Bereich der Kraftfahrzeugüberprüfung eine Amtspflicht verletzt?
Welche Tätigkeiten gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach $\S$ 2 Abs. 2a GSG?
Welche Tätigkeiten gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach $\S$ 2 Abs. 2a GSG?
Welche strafrechtliche Folge kann ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit nicht riskieren?
Welche strafrechtliche Folge kann ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit nicht riskieren?
Flashcards
Gerichtliche Ordnungsmittel
Gerichtliche Ordnungsmittel
Folgen der Pflichtverletzung eines gerichtlichen Sachverständigen, die nicht Schadensersatz sind.
Ordnungsmittel bei Nichterscheinen
Ordnungsmittel bei Nichterscheinen
Auferlegung von Kosten und Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft bei Nichterscheinen oder ungerechtfertigter Gutachtenverweigerung.
Höhe des Ordnungsgeldes
Höhe des Ordnungsgeldes
Mindestens 2,50 €, höchstens 500 € laut Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EGStGB.
Ausnahmen bei Ordnungsgeldern
Ausnahmen bei Ordnungsgeldern
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Ordnungsmittel bei Fristversäumung
Ordnungsmittel bei Fristversäumung
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Ordnungsmittel wegen Ungebühr
Ordnungsmittel wegen Ungebühr
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Strafe bei Ungebühr
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Strafrechtliche Ahndung
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Vorsätzliche falsche uneidliche Aussage
Vorsätzliche falsche uneidliche Aussage
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Unrichtiges Gutachten
Unrichtiges Gutachten
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Meineid
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Fahrlässiger Falscheid
Fahrlässiger Falscheid
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Prozessbetrug
Prozessbetrug
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Verletzung von Privatgeheimnissen
Verletzung von Privatgeheimnissen
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Körperliche Eingriffe
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Unerlaubte Handlung
Unerlaubte Handlung
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Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB
Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB
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Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB
Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB
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Anspruch aus § 839 BGB
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Prüfungen im sicherheitstechnischen Bereich
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Kraftfahrzeugüberprüfungen
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Überwachungsbedürftige Anlagen
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Study Notes
Folgen von Pflichtverletzungen
- Pflichtverletzungen gerichtlicher Sachverständiger können Schadensersatzforderungen und Ordnungsmittel nach sich ziehen.
Ordnungsmittel
- Bei Nichterscheinen oder Gutachtenverweigerung können dem Sachverständigen die entstandenen Kosten gemäß § 409 ZPO, § 77 StPO auferlegt und ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
- Voraussetzung hierfür ist eine ordnungsgemäße Ladung des Sachverständigen.
- Bei der Weigerung der Gutachtenerstattung muss im Zwischenstreit die Unerheblichkeit der Weigerungsgründe festgestellt sein.
- Bei geringfügigem Verschulden kann auf ein Ordnungsgeld verzichtet werden.
- Das Entfernen des Sachverständigen aus dem Sitzungssaal vor der Entlassungsanordnung wird dem Nichterscheinen vor Gericht gleichgestellt.
- Im Strafverfahren erfolgt die Entlassung erst nach Beratung, da noch Fragen auftreten könnten.
- Das Nichtherausgeben einer vertraulichen Information stellt keine Verweigerung dar.
- Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 2,50 € und 500 € gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EGStGB.
- Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach dem Grad des Verschuldens, den Folgen der Verweigerung und den Vermögensverhältnissen des Sachverständigen.
- Auch die entstandenen Kosten durch die Verweigerung werden berücksichtigt.
- Die Festsetzung ist unnötig, wenn das Nichterscheinen keine Auswirkungen auf den Prozess hat.
- Eine Ordnungshaft ist für Sachverständige nicht möglich
- Sachverständige können nicht zwangsweise vorgeführt oder durch Beugehaft zur Gutachtenerstattung gezwungen werden, da sie grundsätzlich auswechselbar sind.
- Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Ordnungsgeld erneut festgesetzt werden, siehe §§ 409 Abs. 1 Satz 1 ZPO, 77 Abs. 2 StPO.
- Die Kosten können unterbleiben, wenn der Sachverständige glaubhaft macht, die Ladung nicht rechtzeitig erhalten zu haben oder sein Ausbleiben entschuldigt.
- Als Entschuldigungsgründe gelten eigene Erkrankung, wichtige Geschäfte oder Besuche bei kranken Angehörigen.
- Bei Krankheit kann ein Attest verlangt werden, muss aber nicht auf eigene Kosten beschafft werden.
Fristversäumung
- Bei Fristversäumung kann das Gericht gemäß § 411 Abs. 2 ZPO ein Ordnungsgeld verhängen, jedoch muss eine Androhung mit Nachfristsetzung vorausgehen, §§ 77 Abs. 2 Satz 2 StPO, 411 Abs. 2 ZPO.
- Die Fristsetzung muss erkennbar und verbindlich sein, ebenso bei Weigerung, eine Frist mit dem Richter abzusprechen.
Ordnungsmittel wegen Ungebühr
- Nach § 176 GVG ist der Vorsitzende Richter für die Ordnung in der Sitzung verantwortlich.
- Bei Nichtbefolgen einer Anordnung kann der Sachverständige gemäß § 176 GVG aus dem Sitzungszimmer entfernt und zur Ordnungshaft abgeführt werden(max. 24 Stunden).
- Gemäß § 178 GVG kann das Gericht gegen Sachverständige, die sich ungebührlich verhalten, ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen und sofort vollstrecken.
- Nach § 180 GVG hat der Richter die gleichen Möglichkeiten auch außerhalb von Sitzungen.
- Vor einer solchen Strafe ist der Sachverständige anzuhören, außer in besonders krassen Fällen.
- Gegen Ordnungsmittel kann sofortige Beschwerde eingelegt werden, §§ 409 Abs. 2, 411 Abs. 2 Satz 4 ZPO, 304 Abs. 2 StPO.
- Dies gilt nicht, wenn der Beschluss von einem Gericht (OLG, BGH) erlassen wurde.
- Die Beschwerde muss innerhalb einer Woche eingelegt werden; das OLG entscheidet.
- Die Bestimmungen des GVG gelten für die streitige Gerichtsbarkeit (§ 2 EGGVG) und entsprechend für die freiwillige Gerichtsbarkeit (§ 8 FGG), Arbeitsgerichtsverfahren (§ 9 ArbGG), Verwaltungsgerichtsverfahren (§ 55 VwGO), Sozialgerichtsverfahren (§§ 61, 173 Abs. 1, 175 Satz 2, 177 SGG) und Finanzgerichtsverfahren (§ 52 Abs. 1 FGO).
Strafrechtliche Ahndung
- Sachverständige können sich strafbar machen, wenn sie schuldhaft eine rechtswidrige Tat begehen, die einen Straftatbestand erfüllt.
- Mögliche Straftatbestände für Sachverständige:
- Vorsätzliche falsche uneidliche Aussage (§ 153 Abs. 1 StGB)
- Meineid (§ 154 Abs. 1 StGB)
- Fahrlässiger Falscheid (§ 161 Abs. 1 StGB)
- Prozessbetrug (§ 263 Abs. 1 StGB)
- Verletzung des Privatgeheimnisses (§ 203 Abs. 1 StGB)
- Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d StGB)
- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
- Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 355 StGB i.V.m. § 30 Abs. 3 Nr. 2 AO)
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Körperverletzungen (§§ 223, 224, 226, 227, 229 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
Aussagedelikte
- Da gerichtliche Sachverständige in den meisten Fällen neben der Erstellung des Gutachtens auch hinsichtlich des Gutachtens vor Gericht aussagen muss, kann er sich, bei Verletzung eines Straftatbestandes nach §§ 153 ff. StGB, strafbar machen.
Vorsätzliche falsche uneidliche Aussage
- Eine vorsätzliche falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Sachverständige bewusst ein unrichtiges mündliches Gutachten erstattet, ohne vereidigt zu werden.
- Das Gutachten ist unrichtig, wenn es nicht der Wahrheit entspricht, was sich aus dem Vergleich mit der objektiven Sachlage ergibt.
- Das Gutachten kann nicht nur unrichtig, sondern auch falsch sein, wenn eine mitgeteilte Befundtatsache unzutreffend ist.
- Die Aussage ist ebenfalls falsch, wenn die fachliche Beurteilung der inneren Überzeugung widerspricht.
Meineid
- Wenn der Sachverständige nach der Aussage vereidigt wird und die Aussage falsch ist, begeht er Meineid gemäß § 154 Abs. 1 StGB.
- Voraussetzung ist ein unrichtiges mündliches Gutachten.
- Ein Meineid liegt nicht vor, wenn die fachliche Beurteilung falsch ist, der Sachverständige seine Meinung aber für richtig hält und er das Bewusstsein hat, eine unrichtige Aussage zu tätigen.
Fahrlässiger Falscheid
- Der fahrlässige Falscheid erfordert den objektiven Tatbestand des Meineides, § 161 Abs. 1 StGB.
- Der Sachverständige muss die Aussage nicht vorsätzlich getätigt haben.
- Es reicht aus, dass er unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt eine unrichtige Aussage erklärt hat.
- Fahrlässigkeit kann vorliegen, wenn der Sachverständige nicht sein ganzes Wissen offenbart oder erforschte Befundtatsachen unrichtig mitteilt.
- Eine Strafbarkeit nach §§ 153, 154, 161 StGB kommt nur in Betracht, wenn der Sachverständige vor Gericht eine Aussage in dieser Hinsicht macht.
Prozessbetrug und Verletzung von Pflichten
- Verursacht der Sachverständige durch ein wider besseres Wissen erstattetes Gutachten eine gerichtliche Entscheidung, woraufhin eine Prozesspartei einen ihr nicht zustehenden Vermögensvorteil erhält, macht er sich eines Prozessbetruges nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar.
Verletzung von Privatgeheimnissen
- Wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 Abs. 1 StGB kann sich ein Sachverständiger ebenfalls strafbar machen.
- Als gerichtliche Sachverständige kommen dabei insbesondere Ärzte, Apotheker, Psychologen, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in Betracht.
- Jeder Sachverständige hat in eigener Verantwortung zu prüfen, ob er zur Geheimhaltung verpflichtet ist und daher die Aussage verweigern kann.
- Der öffentlich bestellte Sachverständige darf ein privates Geheimnis, das ihm bei einem privaten Gutachterauftrag zugänglich geworden ist, nicht preisgeben, auch wenn er später zum gleichen Fragenkomplex ein gerichtliches Gutachten erstatten soll.
Körperliche Eingriffe
- Der Sachverständige kann sich im Zusammenhang mit der körperlichen Untersuchung des Beschuldigten (gerichtlich angeordnet nach § 81a StPO) oder der Untersuchung von anderen Personen (gerichtlich angeordnet nach § 81c StPO) auch der Körperverletzung oder Freiheitsberaubung strafbar machen.
Zivilrechtliche Haftung
- Nicht durch das Gericht angeordnete Untersuchungen in Form von körperlichen Eingriffen gegen den Willen des Beschuldigten oder anderer Personen können bei Vorsatz des Sachverständigen den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB verwirklichen.
Haftung aus unerlaubter Handlung
- Unter unerlaubter Handlung ist jede vorsätzliche oder fahrlässige Rechtsverletzung zu verstehen, die rechtswidrig begangen wird.
- Das Recht der unerlaubten Handlung wird auch Deliktsrecht genannt. Es handelt sich um Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, Körpers, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder eines sonstigen Rechtes.
Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB
- Der gerichtliche Sachverständige haftet hier, wenn er vorsätzlich ein falsches Gutachten abgibt und dadurch einen Schaden an den in § 823 Abs. 1 BGB bezeichneten Gütern verursacht.
Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB
- Diese Norm gewährt auch in Fällen der Verletzung von bloßem Vermögen einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Schutzgesetz verletzt worden ist.
- Schutzgesetze für einen gerichtlichen Sachverständigen sind, unter anderem, auch die §§ 153, 154, 161 StGB.
- Im Übrigen haftet der gerichtliche Sachverständige auch hier wie ein sonstiger Sachverständiger.
Anspruch aus § 826 BGB
- Hier haftet der gerichtliche Sachverständige wie jeder andere Sachverständige auch.
Anspruch aus § 839 BGB
- Diese Vorschrift regelt die Schadensersatzpflicht eines Beamten für Verletzungen seiner Amtspflicht gegenüber Dritten.
- Gemäß Art. 34 GG trifft die Verantwortlichkeit im Außenverhältnis grundsätzlich die Anstellungskörperschaft.
- Eine Amtshaftung kommt jedoch dann in Betracht, wenn für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens eine Behörde beauftragt wurde.
Kraftfahrzeugüberprüfungen
- Für die Kfz-Überprüfungen nach der StVZO sind die amtlich anerkannten Sachverständigen oder amtlich anerkannte Prüfer zuständig, die beim TÜV angestellt sind.
- Nach der Rechtsprechung üben die amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr eine hoheitliche Tätigkeit aus, da sie Aufgaben des Staates, hier die obliegenden Prüfungen, übernehmen.
Überwachungsbedürftige Anlagen
- Überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 2a GSG bedürfen zum Schutz vor den von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren einer technischen Sicherheitsüberprüfung durch zugelassene Überwachungsstellen, §§ 11, 14 GSG.
- Überwachungsbedürftige Anlagen sind:
- Dampfkesselanlagen, sonstige Druckbehälter, Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen, Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke, Azethylanlagen und Kalziumkarbidlager, Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten.
- Die Haftung des Sachverständigen in diesen Fällen erfolgt, ebenfalls wegen der hoheitlichen Aufgabenerfüllungen, nach den Grundsätzen der Amtshaftung, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
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