SG 2024 Buchführung (PDF)
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Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover
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This document is lecture notes on public finance, focusing on accounting. Topics covered include book-keeping, municipal finance, and related principles. The notes are likely for a course in public administrative accounting in, or around, the year 2024, at the Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover.
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Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Modul: Kommunale Finanzen I Teilmodul:...
Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Modul: Kommunale Finanzen I Teilmodul: Buchführung Zitat von Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Lehrjahre, 1. Buch, 10. Kapitel: “Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen.“ Lehrgangsunterlagen SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 1 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Inhaltsverzeichnis Prüfungsleistung im Modul......................................................................................................... 3 Modulkatalog - Auszug:.............................................................................................................. 4 Aufbau des Skriptes und der Begleitmaterialien......................................................................... 5 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, § 2 b Umsatzsteuergesetz.......... 6 Der rote Faden........................................................................................................................... 8 Einführung, Grundlagen, Aufgaben des Rechnungswesens, GoB.............................................. 9 Grundlagen der kommunalen, doppelten Buchführung............................................................. 10 Gesetzliche Grundlagen........................................................................................................ 10 Allgemeine Grundlagen......................................................................................................... 11 Ziel: Buchungssätze im Grundbuch und Eintragungen im Hauptbuch...................................... 12 Einstieg zur Grundsystematik des externen Rechnungswesens - Selbststudium..................... 14 Inventur, Inventar, Bilanz.......................................................................................................... 20 Erfassung des Vermögens und der Schulden.......................................................................... 21 Grundlagen der Buchführung................................................................................................... 27 Eröffnungs- und Schlussbilanz.............................................................................................. 27 Grundfälle Bilanzänderungen, Auflösung der Bilanz in Bestandskonten................................... 32 Bilanzänderungen.................................................................................................................. 34 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten................................................................................ 37 Buchungen auf Konten............................................................................................................. 38 Buchungssätze (Eintragungen im Grundbuch)....................................................................... 39 Buchungssätze (Eintragungen im Hauptbuch)....................................................................... 40 Schlussbilanz- und Eröffnungsbilanzkonto............................................................................... 44 Das Schlussbilanzkonto - Ein Gegenkonto für den Abschluss der Bestandskonten............... 45 Das Eröffnungsbilanzkonto - Ein Hilfskonto zur Eröffnung der Bestandskonten..................... 47 Darstellung des Bilanz- und Kontenzusammenhangs............................................................... 49 Zusammenfassung der Buchungsregeln für das Buchen auf Bestandskonten....................... 50 Organisation der Buchführung.................................................................................................. 54 Kontenrahmen und -systematik............................................................................................. 54 Tipps und Tricks für die Bestimmung der Kontierung............................................................. 56 Übungssequenz....................................................................................................................... 58 Buchungen auf Ergebniskonten............................................................................................... 61 Buchungen auf Finanzkonten................................................................................................... 87 Übungssequenz....................................................................................................................... 99 Übersicht zum Buchungsablauf.............................................................................................. 103 Organisation der Buchführung, Belege (Belegprinzip), Bücher............................................... 107 Stornierungen und Gutschriften........................................................................................... 109 Zusammenhang der Bücher der Buchführung..................................................................... 110 Systembücher.................................................................................................................. 110 Nebenbücher (Vorbücher)................................................................................................ 111 Anlagenbuchhaltung........................................................................................................ 111 Die Kommune als Unternehmerin........................................................................................... 116 Umsatzsteuer bei Ein- und Verkauf..................................................................................... 117 Anforderungen an eine Rechnung....................................................................................... 119 Umsatzsteuer und Vorsteuer............................................................................................... 121 Sachvermögen....................................................................................................................... 125 Skonto................................................................................................................................. 126 Anschaffungswerte.............................................................................................................. 127 Herstellungswerte................................................................................................................ 128 Abschreibungen auf Sachvermögen.................................................................................... 129 Bewegliche Vermögensgegenstände - Wertgrenzen........................................................... 134 Geringwertige Vermögensgegenstände........................................................................... 134 Verkauf von Sachvermögen................................................................................................... 135 Außerordentliche Aufwendungen und Erträge..................................................................... 136 SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 2 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Beschaffungs- und Absatzbereich von Vorräten..................................................................... 141 Grundlagen zur Beschaffung von Vorräten.......................................................................... 142 Bestandsrechnerisches Verfahren................................................................................... 142 Aufwandsrechnerisches Verfahren................................................................................... 145 Übungssequenz..................................................................................................................... 151 Zuwendungen........................................................................................................................ 154 Gewährte Zuwendungen..................................................................................................... 156 Empfangene Zuwendungen................................................................................................. 158 Kommunale Abgaben............................................................................................................. 161 Steuern................................................................................................................................ 163 Gebühren............................................................................................................................ 165 Gebührenhaushalte - Selbststudium................................................................................ 166 Beiträge............................................................................................................................... 167 Personalbuchungen............................................................................................................... 169 Grundlagen der Gehaltsabrechnung.................................................................................... 170 Löhne und Gehälter............................................................................................................. 171 Entgelte für Tariflich Beschäftigte..................................................................................... 171 Bezüge für Beamte.......................................................................................................... 172 Übungssequenz..................................................................................................................... 173 Jahresabschluss.................................................................................................................... 177 1. Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten.................................................... 179 2. Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten......................................................... 181 3. Rückstellungen................................................................................................................ 184 4. Bewertung von Forderungen........................................................................................... 191 Uneinbringliche Forderungen........................................................................................... 193 Darstellung des Jahresabschlusses..................................................................................... 194 Übungssequenz..................................................................................................................... 200 Zusammenfassung................................................................................................................. 208 Prüfungsleistung im Modul Die im Modulkatalog ausgewiesene Prüfungsleistung für das Modul „Kommunale Finanzen I“ ist im ersten Trimester eine mündliche Prüfung aus den Teilmodulen Buchführung und Haushaltswirtschaft I. Hier sollen Sie zeigen, dass Sie Fachkenntnisse erworben haben und Zusammenhänge dar- stellen können. Prozentuale Gewichtungen können nicht abgeleitet werden, was auch der gleichwertigen Bedeutung der Teilmodule in der Praxis entspricht. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 3 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Modulkatalog - Auszug: Bachelor-Studiengang Verwaltungswissenschaft Modulname Kommunale Finanzen I Teilmodulname Buchführung Pflicht-/Wahlpflichtmodul Pflicht Trimester 1 Häufigkeit des Angebotes Jährlich Qualifikationsziele Nach Abschluss des Teilmoduls kennen die Studierenden die wesentlichen wirtschaftlichen Vorgänge einer Verwaltung. Sie können Verwaltungshandeln in Geldgrößen erfassen und bewerten sowie die Buchführungsvorschriften der kommuna- len Doppik (NKomVG, KomHKVO) anwenden. Das Teilmodul vermittelt Fach- und Methodenkompetenz …: Inhalte Ziele und Aufgaben des Rechnungswesens Systematik der Buchhaltung Drei-Komponenten-System Organisation der Buchhaltung mit Bedeutung der ver- schiedenen Bücher Besondere Buchungsvorgänge, z.B. Vorräte Kommunale Abgaben Zuwendungen Zahlungsbereich Sachvermögen Personalbuchungen Jahresabschlussbuchungen, z.B. Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung Rückstellungen Lehr- und Lernformen Lehrgespräch / Übung Leistungspunkte und 2,5 LP und 45 Präsenzstunden Arbeitsaufwand Literatur Truckenbrodt, H.; Zähle, K.: Der kommunale Haushalt in Auf- stellung, Ausführung und Abschluss Rose, J.: Kommunale Finanzwirtschaft Niedersachsen Die in diesem Skript angegebenen Lehrinhalte können in den Präsenzstunden nicht in jeder Hinsicht erschöpfend und mit gleichmäßiger Vertiefung vermittelt werden. Die Stoffauswahl wird exemplarisch getroffen. Das vorliegende Skript vermittelt einen Überblick über die Buchführung und dient als Leitfa- den für die Vorlesungen. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 4 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Aufbau des Skriptes und der Begleitmaterialien Die Infopoints verdeutlichen die inhaltliche Struktur der einzelnen Blöcke. 1 Um strukturiertes Lernen zu fördern, wird eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem fachlichen Aufbau und den relevanten Fachbegriffen empfohlen. Auf diese Weise er- kennen Sie den „roten Faden“ der Materie leichter. Nehmen Sie den Stoff auch von Beginn an fragmentarisch auf und wiederholen Sie ste- tig, um thematische Zusammenhänge zu erkennen. Die grauen Kästen geben Informationen zu einzelnen Themen. abc Lesen Sie die Texte vor der Stunde und bereiten Sie sich im Selbststudium in Ihrem eigenen Tempo vor. Administrieren Sie sich selbst und übernehmen Sie Verantwortung. Zur besseren Orientierung erhalten Sie einen roten Faden über die Themenfolge. Die Fälle erhalten jeweils eine eindeutige Aufgabenstellung. Nutzen Sie die Möglichkeit zum Austausch in den Präsenzveranstaltungen. Verbessern Sie Ihre soziale Kompetenz in der Zusammenkunft direkt vor Ort und erweitern Sie Ihr individuelles Wissen in der Interaktion mit der Lehrkraft. Stellen Sie sich darauf ein, aktiv mitzuarbeiten. Die Lehrenden unterstützen - laden fer- tige Lösungen jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen im Stud.IP-Portal hoch. Mit „Selbststudium“ (und Lösung) gekennzeichnete Fälle dienen zur Wiederholung. S Vervollständigen und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Selbststudium gemäß den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung. Die Fälle greifen vorheriges Faktenwissen auf und erweitern dieses um besondere An- wendungsfälle. Bereiten Sie die Lehrinhalte eigenverantwortlich regelmäßig vor und nach! Im Laufe des Trimesters wird ein Aufgabenpool bereitgestellt. P Im Stud.IP-Portal / Studiengruppe 24 (SG 24) / Dateien / 05 Themen für Selbststudium / Übungsklausuren / Übungsmaterial erhalten Sie weitere Übungsmöglichkeiten (Aufga- bensammlung (Pool) und ein dazugehöriges Lösungsdokument). Es ist wichtig, dass Sie Buchungssätze regelmäßig üben, um die buchhalterischen Fä- higkeiten zu schärfen. Die Lektüre von Fachbüchern ist unerlässlich. Da das Skript nicht als Fachbuch-Ersatz zu verstehen ist, wird zum besseren Verständ- nis der Zusammenhänge und zur Vertiefung des Lehrstoffs auf die einschlägige haus- haltsrechtliche Literatur verwiesen. Orientieren Sie sich am Buch der Schriftenreihe der HSVN „Der kommunale Haushalt in Aufstellung, Ausführung und Abschluss“. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 5 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) – und damit auch der Vorsteuerabzug - wurde mit Wirkung vom 01.01.2016 (und einer Übergangsfrist) völlig neu geregelt. Dabei erfolgte eine Angleichung an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und an das Europäische Gemeinschaftsrecht. War die Unternehmereigen- schaft der jPdöR zuvor auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt, ist sie ab 01.01.2025 *) nun bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand greift. *) Stand Jahressteuergesetz Juni 2024 Jede selbständig ausgeübte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit von jPdöR auf privatrechtli- cher Grundlage wird künftig grundsätzlich als unternehmerisch eingestuft. Damit misst sich die Unternehmereigenschaft der Kommune an den allgemeinen Regelungen des § 2 UStG*). Für die Buchungen ist die Umsatzsteuer sodann neben den „netto Beträgen“ gesondert zu erfassen. Nach dem Ausnahmetatbestand des § 2 b UStG gelten die jPdöR grundsätzlich nicht als Unter- nehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt oblie- gen. Für die Buchungen ist die Umsatzsteuer sodann nicht gesondert zu erfassen, so dass auf „brutto Beträge“ abzustellen ist. Aber das gilt nicht, sofern ihre Behandlung als Nichtunternehmer (Nichtbesteuerung) zu größe- ren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Das Schaubild zeigt (vereinfacht) die Umsatzbesteuerung der jPdöR: **) *) Das UStG befindet sich nicht in der DVP **) MwStSystRL: Mehrwertsteuersystemrichtlinie SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 6 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Damit Sie die beiden Varianten treffsicher erkennen und sodann die Umsatzsteuer korrekt bu- chen können, steht in den folgenden Fällen und Aufgaben z.B. die Notiz: „übt Tätigkeiten im Rahmen der öf- fentlichen Gewalt aus“ „handelt im wirtschaftlichen Bereich„ oder auch oder. „hoheitlicher Tätigkeitsbereich“ „handelt unternehmerisch“ oder auch „Anwendungsbereich § 2 b I 1 UStG“ Umsatzsteuer Umsatzsteuer gesondert nicht gesondert buchen! buchen! Verleih von Rüttelplatten durch den Verkauf von Bauhof Verkauf von Kennzeichen- Halterungen Artikeln oder Feinstaub- aus dem plaketten komm. Souvenirshop Folgende kommunale Leistungen und Angebote Getränke- (Dienstleistungen Grünpflege- automat gegen Entgelt) arbeiten im Foyer des unterliegen z.B. durch den Rathauses der Umsatzsteuerpflicht: Bauhof Aufstellung von Partybänken Verkauf von durch den Familien- Bauhof stammbüchern SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 7 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Der rote Faden Bereiten Sie sich im Selbststudium in Ihrem eigenen Tempo vor! In den grauen Kästen stehen jeweils Informationen zu einzelnen Themen. Lesen Sie diese Texte vor der jeweiligen Stunde, damit Sie in der Stunde gut starten und wir ohne Zeitverlust direkt mit der Übung und Anwendung beginnen können. Zur Orientierung finden Sie hier einen roten Faden über die Themenfolge. Vor- Nach- be- Themeninhalte be- reitet Änderungen im Lehrveranstaltungsablauf vorbehalten! reitet 1 Einführung, Grundlagen, Aufgaben des Rechnungswesens, GoB's 2 Inventur - Inventar - Bilanz (Bilanzidentität) 3 Grundfälle Bilanzänderungen, Auflösung der Bilanz in Bestandskonten 4 Schluss- und Eröffnungsbilanzkonto (SBK und EBK), Kontensystem. 5 Übungssequenz 6 Buchungen auf Ergebniskonten I 7 Buchungen auf Ergebniskonten II 8 Buchungen auf Finanzkonten 9 Übungssequenz 10 Organisation der Buchführung: Belege (Belegprinzip), Bücher 11 Umsatzsteuer bei Ein- und Verkauf 12 Sachvermögen: Anschaffungs-, Herstellungswerte, Abschreibungen 13 Verkauf von Sachvermögen 14 Beschaffung von Vorräten: Aufwands- und Bestandsrechn. Verfahren 15 Übungssequenz 16 Zuwendungen 17 Kommunale Abgaben 18 Personalbuchungen 19 Übungssequenz 20 Jahresabschluss, Rechnungsabgrenzung 21 Rückstellungen 22 Bewertung von Forderungen, Darstellung des Jahresabschlusses 23 Wiederholung Bitte vervollständigen und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Selbststudium gemäß den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung eigenverantwortlich. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 8 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Block 1 Einführung, Grundlagen, Aufgaben des Rechnungswesens, GoB SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 9 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Grundlagen der kommunalen, doppelten Buchführung Gesetzliche Grundlagen Die kommunale Buchführung hat ihren Ursprung in der kaufmännischen Buchführung. Bei der Übertragung des Buchführungssystems sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kom- munen wesentliche Aspekte erhalten geblieben. Gesetzliche Legitimationsgrundlage für das „Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Das eigentliche rechtliche Handwerkszeug indes enthält die Niedersächsische Verordnung über die Aufstellung und Aus- führung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kom- munalhaushalts- und -kassenverordnung – KomHKVO). Für die kommunale Buchführung gelten hier insbesondere die §§ 36 ff KomHKVO. § 110 Abs. 3 NKomVG und § 36 Abs. 2 KomHKVO ( bitte beide Vorschriften nachschlagen) sehen verpflichtend den Einsatz der doppelten Buchführung vor. Vergleichbar den Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) sind gem. § 39 Abs. 1 KomHKVO zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit doppelter Buchführung und anschließend zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzustellen. Gem. § 128 NKomVG ist jährlich zum Ende des Haushaltsjahres der Jahresabschluss einschließlich einer Bilanz zu erstellen. Das kommunale Rechnungswesen basiert auf den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchfüh- rung und enthält deshalb viele Regelungen, die bereits aus dem HGB bekannt sind. Die Berech- nung von planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen ist in § 49 KomHKVO, die Re- gelungen zur Rechnungsabgrenzung sind in § 51 KomHKVO vergleichbar dem HGB geregelt. Im Vergleich zur Buchführung nach dem HGB gibt es allerdings auch einige kommunalspezifi- sche Abweichungen: Kaufmann: Kommune: Gläubigerschutz ( Schutz des Gläubigers vor öffentl. Wohl( "1 NKomVG) Aufg. erfüllung dem Ausfall der Forderung) Haushaltsausgleich ( Erträge mindestens so hoch wie die Aufwendungen) Gewinnmaximierung (Gewinnerzielungs- absicht) Einseitige Finanzvorfälle ( Transferleistungen: Leistungen ohne Gegenleistungen) Leistungsaustausch ( Entgeltlichkeit: Leistung und Gegenleistung Drei Rechenwerke: Bilanz, Ergebnis-und Finanzrechnung zwei Rechenwerke: Bilanz und GewinnU. Verlustrechnung Die Aufgaben der Buchführung sind in § 36 KomHKVO ( bitte nachschlagen) aufgeführt. Mit Hilfe der Buchführung werden alle finanziellen Vorgänge einer Kommune schriftlich erfasst. Dies betrifft z. B. sowohl den Bau einer Kläranlage für mehrere Millionen Euro als auch den Kauf ei- nes Bleistifts für wenige Cent. Nur eine geordnete Aufzeichnung jedes Finanzvorfalles ermög- licht eine Überwachung und Überprüfung, um Unregelmäßigkeiten bzw. Verschwendung auf- zudecken und Maßnahmen dagegen einzuleiten. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 10 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Allgemeine Grundlagen Die Buchführung stellt eine planmäßige (systematische und sachlich sowie zeitlich geord- nete) und lückenlose Aufzeichnung aller Finanzvorfälle dar, mit dem Ziel jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und einen Überblick über den Stand der Schulden zu ermöglichen. Jede durch einen Finanzvorfall ausgelöste und aufgrund eines Beleges vorgenommene Buchung berührt mindestens zwei Konten (Doppelte Buchführung doppelte Wirkung). Gleichheit der Summen beider Seiten der Bilanz bleibt erhalten. Ermittlung des Ergebnisses (Überschuss oder Fehlbetrag) geschieht zweimal: durch Vergleich der Nettoposition (vereinfacht) im Eröffnungsbilanz- und Schlussbi- lanzkonto durch den Saldo des Ergebnisrechnungs-Kontos. Finanzvorfälle sind Tätigkeiten, die die Vermögenswerte und Schulden ändern, zu Geldeinnahmen oder -ausgaben führen, oder Werteverzehr (Aufwendungen) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen. Begriffsabgrenzung Inventur / Inventar § 39 KomHKVO Ergebnisse der Inventur Dokumentation im Inventar Mengen- und wertmäßige Ausführliches Verzeichnis aller Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden Vermögensteile und Schulden Bewerteter Inventurbestand Wirtschaftliches Eigentum Alle Vermögensgegenstände und § 39 I Nr. 1 KomHKVO Schulden sind nach Art, Menge § 39 II Abgabenordnung und Wert aufgeführt Körperliche Inventur Besteht aus den 3 Teilen Zählen, messen, wiegen Vermögen Buchinventur Schulden Buchhalterische Aufzeichnung Nettoposition SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 11 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Ziel: Buchungssätze im Grundbuch und Eintragungen im Hauptbuch Ziel und Ablauf in der Buchführung: 1. Sie lesen das Beispiel. Die Kommune kauft Betriebs- und Geschäftsausstattung für 2.000 Euro und bezahlt diese bar. 2. Sie formulieren den Buchungssatz*) und tragen diesen im Grundbuch (chronologisch nach zeitlicher Abfolge sortiert) ein. Siehe Kontenrahmen (83.010) Kommunale bzw. weitere Details in den Zu- Besonderheit. ordnungsvorschriften (83.011). Konten- Soll Haben Nr. Kontenbezeichnung Mitkontiert nummer Euro Euro 1 0721 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.000 1731 Liquide Mittel (LM) Kasse 2.000 78311 *) Der Buchungssatz bezeichnet eine Buchungsanweisung, die angibt, welche Beträge auf welchen Konten gebucht werden sollen. Er ist eine Kurzform für die anschließende abstrakte Buchung der Zahlen. Jeder Finanzvorfall wird dabei zweifach und zwar einmal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite eines Kontos erfasst. Die Bezeichnungen „Soll und Haben“ sind dabei als buchhalterische Kontenseiten zu verstehen. Die Worte haben dabei rein formalen Cha- rakter, losgelöst von der eigentlichen Wortbedeutung. Für die Formulierung eines Buchungssatzes wird zuerst das Konto genannt, das die Sollbu- chung aufnimmt und danach das Konto mit der Habenbuchung. In der Mitte steht das Wort "an", das anzeigt, dass nun das Konto mit der Habenbuchung folgt. "An" bedeutet also nicht, dass hier ein Wert von einem Konto an ein anderes fließt. Es dient le- diglich der Trennung zwischen dem Betrag der Posten links (Buchung im Soll) und dem Betrag der Posten rechts (Buchung im Haben). Ein Buchungssatz lautet immer: „Soll an Haben“ Buchungssätze sind nur für die Buchung innerhalb der Konten notwendig, d.h. für die Erstel- lung des Eröffnungsbilanzkontos aus der Eröffnungsbilanz und für die Entwicklung der Schluss- bilanz aus dem Schlussbilanzkonto sind keine Buchungssätze nötig. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 12 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester 3. Sie tragen den Buchungssatz im Hauptbuch (sachlich nach einzelnen Konten sortiert) ein. Jedes Konto wird einzeln dargestellt (T-Konten-Form). Die linke Seite eines Kontos lautet Soll (S) und die rechte Seite lautet Haben (H). In der ersten Zeile steht ein S 0721 BGA H Anfangsbestand. 8010 100.000 Er ist aus dem Eröffnungsbi- lanzkonto (8010) abzulesen. (1) 1731 2.000 Das Gegenkonto aus dem Buchungssatz wird notiert, um die Ursache für den Finanzvorfall zu dokumentieren. Die Eintragung der Sachverhaltsnummer „(1)“ ist entbehrlich und dient hier nur zur Übersicht. Um die Übersichtlichkeit der Zah- lungsvorgänge zu erhöhen und den Erfordernissen der Finanzsta- tistik gerecht zu werden, sind die Der Anfangs- Zahlungen (LM Bank und LM Kas- bestand der se) konkreter zu dokumentieren. LM Kasse be- Die Finanzkonten werden trägt hier z.B. zusätzlich erfasst. 320.000 €. S 1731 LM Kasse H S 78311 Erwerb bewegl. VG … H 8010 320.000 (1) 0721 2.000 (1) 0721 2.000 Hier steht „0721“ als Gegen- Gleiche Eintragung konto aus dem Buchungssatz. wie bei den LM. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 13 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Einstieg zur Grundsystematik des externen Rechnungswesens - Selbststudium Entwicklung der buchungsmäßigen Grundlogik des doppischen Rechnungsstils am Beispiel des Kassenkontos Ausgangssachverhalt: Betrachten Sie die „Kasse“ mit einem Anfangsbestand (AB) von 700 €. Dort haben an einem Tag folgende Vorgänge stattgefunden, die zu den nachfolgend aufgeführ- ten Belegen geführt und die Kasse verändert haben. Beleg Nr. 1 Beleg Nr. 2 Quittung Nr. 0056 Postagentur 30169 Hannover Brutto-Gesamtbetrag: 100,- Euro 82031273 10.09.20xx in Worten: einhundert 8793 von: Herrn H. Schmidt, Wiesenstraße 26, aus X Postwertzeichen ohne Zuschlag * 200,00 EUR für: Bußgeld / Knöllchen Nr. 1223 v. 09.09.20xx Bruttoumsatz richtig erhalten zu haben, bestätigt. *200,00 EUR mehrwertsteuerbefreit Nettoumsatz Ort: Hannover, Datum: 09.09.20xx *200,00 EUR gez. Kunze Vielen Dank für Ihren Besuch. (Unterschrift des Empfängers) Ihre Postagentur Beleg Nr. 3 Quittung Nr. 0057 Brutto-Gesamtbetrag: 75,- Euro in Worten: fünfundsiebzig von: Herrn K. Becker, Peiner Straße 26, aus P für: 1 Drucker HP 720 C, gebraucht richtig erhalten zu haben, bestätigt. Ort: Hannover, Datum: 11.09.20xx gez. Rückert (Unterschrift des Empfängers) Fortsetzung >>> SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 14 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Beleg Nr. 4 GALERIA KAUFHOF HANNOVER 0511 / 36010 *************************************************** Kunde *************************************************** 100 Stück Aktenordner 1.99 199.00 50 Stück Kugelschreiber 0.99 49.50 1 Stück Tischrechner 51.50 51.50 *************************************************** TOTAL EUR 300.00 23.09.20xx BAR EUR 300.00 RÜCKGELD EUR 0.00 Die neuen Galeria-Öffnungszeiten Mo.- Sa. 9:00 – 19:00 Uhr Bitte den Kassenbon für Umtausch aufbewahren ***************************************************** Beleg Nr. 5 Quittung Nr. 0058 Brutto-Gesamtbetrag: 270,- Euro in Worten: Zweihundertsiebzig von: Gemeinde für: Handbuch „Kommunale Wirtschaft“ richtig erhalten zu haben, bestätigt. Ort: Hannover, Datum: 24.09.20xx gez. Konrad (Unterschrift des Empfängers) Erläuterung zu den Belegen (Belegprinzip nach § 38 IV 1 KomHKVO): Eine Einzahlung (EZ) von 100 € ist durch einen Bürger erfolgt, der einen Bußgeldbescheid bar begleicht (Beleg Nr.1). Danach folgte eine Auszahlung (AZ) von 200 € für den Kauf von Briefmarken (Beleg Nr. 2). Eine Einzahlung von 75 € ist durch den Verkauf eines nicht mehr benötigten Druckers (Be- triebs- und Geschäftsausstattung) an einen Mitarbeiter entstanden (Beleg Nr. 3). Eine weitere Auszahlung von 300 € erfolgte durch den Kauf von Büromaterial (Beleg Nr. 4). Der letzte Vorgang war eine Auszahlung von 270 € für ein Handbuch über die Kommunale Wirtschaft (Beleg Nr. 5). Fortsetzung >>> SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 15 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester 1. Schritt: Systematische Aufzeichnung der Finanzvorfälle in Kurzform Hier sehen Sie den Betrag, der am Ende des Tages noch in der Kasse sein müsste (Schlussbe- stand). Die Aufstellung der Posten erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Anfangsbestand (AB) + 700 Euro Einzahlung + 100 Euro Auszahlung - 200 Euro Einzahlung + 75 Euro Auszahlung - 300 Euro Auszahlung - 270 Euro Schlussbestand (SB) + 105 Euro Diese Aufzeichnung in zeitlicher Reihenfolge wird auch als Journal oder in der Doppik als Grundbuch bezeichnet (nicht zu verwechseln mit dem Grundbuch als öffentliches Register zur Aufzeichnung von Grundstücken und Gebäuden). Die allgemeine Gleichung (für die Ermittlung des Schlussbestands) lautet: AB + EZ – AZ = SB auch AB + Zugänge = Abgänge + SB (700 + 175 = 770 + 105) Die Anforderung an den Zusammenhang (hier „Kasse“) muss lauten: AB + EZ – AZ >= 0 Eine Bedingung, die die Kasse jederzeit erfüllen muss, sie muss „liquide“ sein. Betrachten Sie auch: § 110 IV 3 NKomVG „Liquidität“ sicherstellen § 60 Nr. 33 KomHKVO Begriffsbestimmung der Liquidität § 22 KomHKVO Liquiditätsplanung, um die Zahlungsfähigkeit zu steuern Fortsetzung >>> SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 16 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester 2. Schritt: Ableitung einer Vorform des Kassenkontos Die Größen sind hier so angeordnet, dass die positiven Vorgänge links und die negativen Vor- gänge rechts stehen. Kassenkonto (vorläufige Form) Positive Seite: + € Negative Seite: - € Anfangsbestand 700 AZ 200 EZ 100 AZ 300 EZ 75 AZ 270 Summe: 875 Summe: 770 Es sind zwar mehr Werte abgeflossen (negativ) als Werte dazugekommen sind (positiv), aber der Anfangsbestand (positiv) hat noch ausgereicht, um im positiven Bereich zu bleiben. Obige Bedingung ist erfüllt: AB + EZ – AZ >= 0 - 770 + 875 Wertezufluss Werteabfluss Liquiditätsbedingung (AB + EZ – AZ >= 0) ist erfüllt. (auch AB + EZ (875) >= AZ (770)). Der Betrag des Zuflusses ist größer, also schwerer, deswegen würde eine Waage hier nach unten ausschlagen. Ergebnis: Zugänge an Werten ist positiv (Werteerhöhung): + (Buchung im Soll) Abgänge an Werten ist negativ (Werteverringerung): - (Buchung im Haben) Fortsetzung >>> SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 17 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester 3. Schritt: Entwicklung des Kassenkontos in bilanzmäßiger Form (Waage) Das obige Konto ist so verändert, dass auf beiden Seiten identische Summen erscheinen. + (Soll: S) - (Haben: H) AB 700 AZ 200 EZ 100 AZ 300 EZ 75 AZ 270 SB 105 875 875 Anfangsbestand + Zugänge = Abgänge + Schlussbestand 4. Schritt: Die „endgültige“ – doppische – Form des Kassenkontos d.h. mit der Erfassung der Gegenseite als Dokumentation der Ursache für die Zahlungs-/ Finanzvorgänge und mit Bezeichnung des Kontos. Soll Kasse Haben Anfangsbestand 700 Postgebühren (2) 200 Bußgelder (1) 100 Büromaterial (4) 300 Verkauf BGA (3) 75 Bücher (5) 270 Schlussbestand 105 875 875 Die Anbringung einer „Buchhalternase“ (Sperrlinie, mit der Freiräume im Konto gefüllt werden bzw. um nachträgliche Eintragungen zu verhindern) ist entbehrlich. Darf / sollte man den errechneten Endbetrag aufgrund der Bucheintragungen so bedenkenlos übernehmen? Nein! Es könnte ja zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein: Fehler bei der Herausgabe des Wechselgeldes, Diebstahl, falsche Buchungen, irrtümlich unterlassene Buchungen, mehrfach vorgenommene Buchungen usw. 5. Schritt: Überprüfung des Schlussbestands in der Kasse durch Nachzählen des tatsäch- lichen Kassenbestands (Inventur) Angenommen es wird beim Zählen festgestellt, dass tatsächlich nur 100 € statt der 105 € in der Kasse sind. Welcher Betrag ist zu berücksichtigen (angenommen der Fehlbetrag kann nicht auf- gefunden werden): der Buchbetrag (auch Soll-Betrag) oder der Ist-Betrag – und warum? Entscheidend ist der Betrag von 100 €. Er ist tatsächlich nur vorhanden und kann auch nur Grundlage sein für die Abwicklung der zukünftigen Finanzvorfälle. Fortsetzung >>> SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 18 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Allgemein: Entscheidend ist der Ist-Betrag, nicht der Buchbetrag. Deshalb muss der Buchbetrag immer wieder mal überprüft werden (hier durch Zählen). In- ventur Der fehlende Betrag muss aufgeklärt werden. Sollte dieses nicht gelingen, so hat eine Korrek- turbuchung zu erfolgen. Die Einzelheiten können an dieser Stelle vernachlässigt werden. 6. Schritt: Aufgaben der Buchführung (des Rechnungswesens) und der Inventur Welche Aufgaben hat das Rechnungswesen, einschl. Inventur? Leiten Sie Ihre Überlegungen auch aus den obigen Zusammenhängen und Erkenntnissen ab. § 36 Abs. 1 KomHKVO (7 Aufgaben) Nr. 1: Dokumentation der einzelnen Finanzvorfälle = Dokumentationsaufgabe Nr. 2: Aufstellung des Jahresabschlusses = Rechenschaftslegungsaufgabe Nr. 2: Durchführung des Plan-Ist-Vergleichs = Informationsaufgabe Nr. 3: Überprüfung des rechtmäßigen Umgangs mit öff. Mitteln = Kontrollaufgabe Nr. 3: Überprüfung des sparsamen und wirtsch. Umgangs mit öff. Mitteln = Kontrollaufgabe Nr. 4: Bereitstellung von Informationen über den Haushaltsvollzug = Dispositionsaufgabe Nr. 4: Bereitstellung von Informationen für die künftige Hh.planung = Dispositionsaufgabe Kurz: Dokumentationsaufgabe - Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe - Kontrollauf- gabe - Dispositionsaufgabe (Planungs- und Steuerungsfunktion) 7. Schritt: Ableitung eines Buchungssatzes aus dem Finanzvorgang als Kurzform für die anschließende abstrakte Buchung der Zahlen. Der Buchungssatz bezeichnet eine Buchungsanweisung, die angibt, welche Beträge auf wel- chen Konten gebucht werden sollen. Er ist eine Kurzform für die anschließende abstrakte Bu- chung der Zahlen. Jeder Finanzvorfall wird dabei zweifach und zwar einmal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite eines Kontos erfasst. Die Bezeichnungen „Soll und Haben“ sind dabei alleine als buchhalterische Kontenseiten zu verstehen. Sie haben nichts mit dem um- gangssprachlichen Verständnis von „Soll = Kontoüberziehung“ und „Haben = Guthaben“ zu tun. Die Worte haben dabei rein formalen Charakter, losgelöst von der eigentlichen Wortbedeutung. Für die Formulierung eines Buchungssatzes wird zuerst das Konto genannt, das die Sollbu- chung aufnimmt und danach das Konto mit der Habenbuchung. In der Mitte steht das Wort "an", das anzeigt, dass nun das Konto mit der Habenbuchung folgt. "An" bedeutet also nicht, dass hier ein Wert von einem Konto an ein anderes fließt. Es dient le- diglich der Trennung zwischen dem Betrag der Posten links (Buchung im Soll) und dem Betrag der Posten rechts (Buchung im Haben). Buchungssatz: „Soll an Haben“ Buchungssätze sind nur für die Buchung innerhalb der Konten notwendig, d.h. für die Erstel- lung des Eröffnungsbilanzkontos aus der Eröffnungsbilanz und für die Entwicklung der Schluss- bilanz aus dem Schlussbilanzkonto sind keine Buchungssätze nötig. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 19 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Block 2 Inventur, Inventar, Bilanz SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 20 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Erfassung des Vermögens und der Schulden I n v e n t u r = mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden. I n v e n t a r = mengen- und wertmäßiges Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden (in Staffelform, d.h. untereinander). Bilanz*) = wertmäßiges, aggregiertes Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden (in Kontoform, d.h. nebeneinander). *) Italienisch „Bilancia“ = die Waage; Die Bilanz muss immer ausgeglichen sein, da beide Seiten lediglich zwei verschiedene Perspektiven auf ein und dasselbe Objekt darstellen. Die Buchführung hat die Aufgabe, der Kommune und externen Adressaten wie z. B. den Kredit- gebern und der Aufsichtsbehörde darzustellen, wie viel Werte eine Kommune hat und wie sich diese Werte im Laufe der Zeit entwickeln. Dazu muss bei erstmaliger Einführung der doppelten Buchführung und anschließend einmal jährlich eine vollständige Erfassung aller Vermögensge- genstände und Schulden, die so genannte Inventur (§ 39 KomHKVO), erfolgen. Die Inventur wird grundsätzlich zum 31.12. eines Jahres durchgeführt. Im Rahmen der Inventur werden alle Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Ma- schinen, Fahrzeuge, Rohstoffe, Bargeld usw. erfasst. Bestimmte Vermögensgegenstände wie z. B. Guthaben auf Bankkonten oder Forderungen können nicht körperlich, sondern nur über Bele- ge erfasst werden. Forderungen sind nach § 60 Nr. 17 KomHKVO in Geld bewertete Ansprüche. Die Ansprüche können z. B. aufgrund von Dienstleistungen einer Kommune (bei Lieferungen: Verkauf auf Ziel) für ihre Bürger entstanden sein, die diese noch nicht bezahlt haben oder auch bei dem Versand eines (z.B. Bußgeld-) Bescheides. In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff „Debitor“ als Schuldner von Lieferungen und Leistungen verwendet. Dieser hat eine Zahlungsverpflich- tung gegenüber der Kommune. Die Forderungen zählen zum Finanzvermögen. Ebenso sind alle Verbindlichkeiten, d. h. zukünftige Zahlungsverpflichtungen einer Kommune, zu erfassen wie z. B. Bankkredite oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb.a.LL.). Diese entstehen z. B., wenn Kommunen Dienstleistungen von Handwerkern oder gelieferte Sachgüter (Kauf auf Ziel) erhalten haben, die noch nicht bezahlt worden sind. Hier wird auch der Begriff „Kreditor“ als Gläubiger von Forderungen verwendet. Die Kommune hat eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger. Die Verbindlichkeiten zählen zu den Schulden. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 21 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Die zentralen Begrifflichkeiten sind hier noch einmal verdeutlicht: Verkauf Bei Fälligkeit: Bei Zahlungseingang: auf Ziel oder z.B. Als Forderung einbuchen Forderung ausbuchen Steuerbescheid „Kauf auf Ziel“ Bei Rechnungseingang: Bei Bezahlung: (Rechnungsausgleich) Rechnung Als Verbindlichkeit einbuchen Verbindlichkeit ausbuchen Sie werden gelegentlich aufgefordert, den Finanzvorfall direkt über Liquide Mittel zu buchen. Dieses stellt eine Vereinfachung (Reduzierung auf einen einzigen Buchungssatz) für die Theorie dar, um bei manchen Aufgaben auf andere Schwerpunkte und Erkenntnisse zu verweisen. Damit entfällt ein Buchungssatz mit der vorherigen Einbuchung einer Forderung oder Verbind- lichkeit und im gleichen Zug ein weiterer Buchungssatz mit der späteren Ausbuchung dieser Forderung oder Verbindlichkeit. Es wird stattdessen nur noch ein Buchungssatz verwendet und beim Verkauf oder Kauf direkt auf Liquide Mittel gebucht. Beispiel: Kauf von BGA direkt über Liquide Mittel (also ohne vorherige Erfassung einer Rechnung) Buchungssatz „BGA an Liquide Mittel“ Statt Rechnungseingang: „BGA an Verb.a.LL.“ (Verb.a.LL. wird eingebucht) und Rechnungsausgleich: „Verb.a.LL. an Liquide Mittel“ (Verb.a.LL. wird ausgebucht) Bedenken Sie auch folgende Zusammenhänge der Teilmodule: Buchführung Haushaltswirtschaft Da Erträge und Einzahlungen auf speziellen Rechtsgrundlagen Verkauf basieren,.ist ein Haushaltsansatz für die Buchung nicht notwendig auf Ziel Der Haushaltsplan (HP) enthält hierzu nur Schätzungen. oder z.B. Steuerbescheid Sollte kein Ansatz geplant sein, führt eine Buchung sodann zu Mehr- einzahlungen und Mehrerträgen. Um eine Buchung für Auszahlungen und Aufwendungen auslösen zu dürfen, ist eine Ermächtigungsgrundlage nötig. „Kauf auf Ziel“ D.h. es ist stets ein Haushaltsansatz im HP notwendig. Rechnung Diese Aufwendungen und Auszahlungen sind also zuvor zu planen, s. Inhalte im Teilmodul Haushaltswirtschaft. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 22 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Alle gesammelten wert- und mengenmäßigen Informationen aus der Inventur werden in einer Liste zusammengefasst. Durch das Zusammenfassen gleichartiger Vermögens- und Schulden- positionen entsteht das Inventar. Das Inventar ist ein ausführliches, oft sehr umfangreiches Verzeichnis der Vermögensteile und Schulden. Aufbau des Inventars: (hier vereinfacht) A. VERMÖGEN I. Immaterielles Vermögen II. Sachvermögen III. Finanzvermögen IV. Liquide Mittel B. SCHULDEN I. Verbindlichkeiten II. Rückstellungen ERMITTLUNG NETTOPOSITION A. Vermögen - B. - Schulden = C. = Nettoposition Im Teil C des Inventars wird die Nettoposition als Differenz zwischen Vermögen und Schulden ermittelt. Somit ist diese Position abhängig vom Ansatz und der Bewertung der übrigen Bilanz- positionen. Die Nettoposition weist den Teil des Vermögens aus, der mit eigenen Mitteln und nicht mit fremden Mitteln (Kredite) finanziert ist. Die Nettoposition ist das Vermögen, welches einer Kommune verbleibt, wenn sie das gesamte Vermögen verkauft und alle Schulden bezahlt. Für die Leitung der Kommunen, für Banken, die den Kommunen Kredite gewähren, für die Par- lamente und die gesamte Öffentlichkeit ist es wichtig, sich schnell einen Überblick über die Höhe und die Zusammensetzung des Vermögens und der Schulden verschaffen zu können. Dazu ist das umfangreiche Inventar wenig geeignet. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 23 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester (Verkürztes) Inventar der Mustergemeinde für den 31.12. A. VERMÖGEN € € 1. Immaterielles Vermögen lt. Verzeichnis 1 875.000 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke lt. Verzeichnis 2 … 600.000 2.2 Bebaute Grundstücke lt. Verzeichnis 3 … 10.702.200 2.3 Infrastrukturvermögen lt. Verzeichnis 4 … 5.900.500 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken … 3.800.200 2.5 Kunstgegenstände lt. Verzeichnis 6 … 100.000 2.6 Maschinen u. TA, Fahrzeuge lt. Verzeichnis 7 215.000 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung … 450.100 2.8 Vorräte lt. Verzeichnis 9 … 50.000 21.818.000 3. Finanzvermögen 3.1 Beteiligungen lt. Verzeichnis 10 … 950.000 3.2 Wertpapiere lt. Verzeichnis 11 … 250.000 3.3 Öff.rechtliche Forderungen lt. Verzeichnis 12.. 120.000 3.4 Sonstige privatrechtl. Forderungen … 25.000 1.345.000 4. Liquide Mittel lt. Verzeichnis 14 … 1.400.000 Summe des Vermögens 25.438.000 B. SCHULDEN 2.1 Kredite lt. Verzeichnis 15 … 7.000.000 2.2 Liquiditätskredite lt. Verzeichnis 16… 500.000 7.500.000 2.3 Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistungen … 980.000 3. Rückstellungen lt. Verzeichnis 18 … 3.950.000 Summe der Schulden 12.430.000 C. ERMITTLUNG DER NETTOPOSITION A. Summe des Vermögens 25.438.000 - B. Summe der Schulden -12.430.000 = C. Nettoposition 13.008.000 M., den 8. Januar (Folgejahr) SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 24 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Eine kurz gefasste, übersichtliche Gegenüberstellung der Vermögensteile und Schulden, die diesen Anforderungen genügt, ist die Bilanz, § 55 KomHKVO. Dabei wird die Bilanz im Gegen- satz zum Inventar in Kontoform aufgestellt. Die linke Seite dieses Kontos wird mit „Aktiva“ und die rechte Seite mit „Passiva“ bezeichnet. Aktiva, § 60 Nr. 2 KomHKVO: die Angabe zu Vermögensgegenständen in der Bilanz, die die Mittelverwendung abbilden; Passiva, § 60 Nr. 36 KomHKVO: die Angabe zu Finanzmitteln in der Bilanz, die die Mittelherkunft abbilden; Der Zusammenhang von INVENTAR und BILANZ wird in der folgenden Übersicht deutlich. INVENTAR A. VERMÖGENSTEILE I. Immaterielles Vermögen II. Sachvermögen III. Finanzvermögen IV. Liquide Mittel B. SCHULDEN I. Verbindlichkeiten II. Rückstellungen C. NETTOPOSITION Aktiva BILANZ Passiva Immaterielles Vermögen Nettoposition Sachvermögen (Schulden/Fremdkapital) Finanzvermögen Verbindlichkeiten Liquide Mittel Rückstellungen pensionsrückstellungen Die Inventargleichung: wird „umgestellt“ zur Bilanzgleichung: Von der Inventur über das Inventar zur Bilanz Die mengenmäßigen Angaben des Inventars werden weggelassen. D.h. die im Inventar sehr detailliert angegebenen Vermögensgegenstände und Schulden werden zu Bilanzpositionen zu- sammengefasst. In der Bilanz selbst werden die Vermögenspositionen, die Nettoposition und die Schulden in Kontoform einander gegenübergestellt. Das Inventar ist damit die Grundlage zur Erstellung der Bilanz; beide haben gemeinsam, dass sie den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Stichtag aufzei- gen. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 25 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Hier handelt es sich um eine vereinfachte Version des Musters, so dass nicht alle Nummerierungen abgebildet sind. Aktiva Bilanz (Anlage 14) Passiva 1. Immaterielles Vermögen 875.000 1. Nettoposition 2. Sachvermögen 1.1 Basis-Reinvermögen 9.100.000 2.1 Unbebaute Grundstücke … 600.000 1.2 Rücklagen 700.000 2.2 Bebaute Grundstücke … 10.702.200 1.3 Jahresergebnis 208.000 2.3 Infrastrukturvermögen 5.900.500 1.4 Sonderposten 3.000.000 13.008.000 2.4 Bauten auf fremden … 3.800.200 2.5 Kunstgegenstände, … 100.000 2. Schulden 2.6 Maschinen u. TA, Fahrzeuge*) 215.000 2.1 Verbindlichk. aus Krediten … 7.000.000 2.7 Betriebs- u. Geschäftsausst. 450.100 2.2 Liquiditätskredite 500.000 7.500.000 2.8 Vorräte**) 50.000 21.818.000 2.3 Verbindlichkeiten a.LL. 980.000 3. Finanzvermögen 3. Rückstellungen 3.950.000 3.2 Beteiligungen 950.000 3.5 Wertpapiere 250.000 Im Weiteren wird in der Bilanz 3.6 Öff.-rechtliche Forderungen 120.000 auf Überschriften und Gliede- rungsziffern verzichtet. Dafür 3.8 So. privatrechtl. Forderungen 25.000 1.345.000 sind Angaben zu einzelnen Wertansätzen enthalten. 4. Liquide Mittel***) 1.400.000 25.438.000 25.438.000 *) hier in der Bilanz sind die Maschinen und technischen Anlagen mit den Fahrzeugen zur übergreifenden Position (Überschrift) zusammengefasst. **) hier in der Bilanz sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur übergreifenden Position (Überschrift) „Vorräte“ zusammengefasst. ***) hier in der Bilanz sind die Liquiden Mittel der Bank und der Kasse zur übergreifenden Position (Überschrift) „Liquide Mittel“ zusammengefasst. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 26 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Grundlagen der Buchführung Eröffnungs- und Schlussbilanz In den Bilanzen wird nunmehr auf Überschriften (Sachvermögen o.ä.), auf die Bezifferung der einzelnen Teile (1., 2. etc.) und auf die Währungsangabe jeweils verzichtet. Aktiva Schlussbilanz zum 31.12.23 Passiva Betriebs- u. Geschäftsausstattg. 270.000 Nettoposition 320.000 Vorräte 60.000 Verbindlichk. aus Krediten … 102.000 Öff.-rechtl. Forderungen 85.000 Verbindlichkeiten a.LL. 68.000 Liquide Mittel 75.000 490.000 490.000 Sog. Bilanzsumme 490.000- Schulden § 46 II KomHKVO Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Haushaltsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. Aktiva Eröffnungsbilanz zum 01.01.24 Passiva BGA 270.000 nettoposition 320.00 Vorräte 60.000 verbindlichkeiten aus krediten 102.000 öfft. rechtl.Forderung 85.000 verbindlichkeiten aus ll 68.000 liquide Mittel 75000 490.000 490.000 Bilanzen Eröffnungsbilanz Schlussbilanz Für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer kommu- Zum Schluss eines jeden Haus- nalen Körperschaft erstmals nach haltsjahres hat die Kommune u.a. den Grundsätzen ordnungsmäßiger eine Bilanz aufzustellen. Buchführung für Kommunen im Rechnungsstil der doppelten Buch- Bestandteil des Jahresabschlusses, führung geführt wird, hat das § 128 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG Hauptorgan der Körperschaft eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungs- bilanz) zu beschließen. Die Posten und Ansätze der Für die Aufstellung der ersten Eröff- Schlussbilanz werden in die Eröff- nungsbilanz gelten die Vorschriften nungsbilanz des darauffolgenden des NKomVG und der KomHKVO Haushaltsjahres übernommen entsprechend (soweit nicht Sonder- = Bilanzidentität regelungen). SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 27 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Grundstrukturen und Änderungsmöglichkeiten der Bilanz Für allgemeine Darstellungen wurde bisher der Sammelbegriff "Kommune" (Gemeinden, die Samtgemeinden, die Landkreise und die Region Hannover) verwendet. Für die folgenden (indi- viduellen) Beispielfälle wird dieser nunmehr durch den Begriff "Gemeinde" ersetzt. Diese Einführungsaufgabe geht von ausgeübten Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt aus, so dass die ausgewiesenen „brutto Beträge“ relevant sind. Unterstellen Sie bei der Lösung dieser Aufgabe stets, dass Sie nach dem „Finanzvorfall“ erneut eine Inventur durchführen und ein Inventar aufstellen und daraus die neue (fortgeführte) Bilanz - bitte beachten Sie auch die korrekte Reihenfolge - ableiten. Auf Überschriften, Nummerierungen etc. können Sie wieder verzichten. 1. Folgende Vermögensgegenstände werden per Inventur aufgenommen: - Bebaute Grundstücke im Wert von 800.000 € - Maschinen und TA (MaTA), Fahrzeuge im Wert von 1.000.000 € - Infrastrukturvermögen im Wert von 2.000.000 € - Vorräte (z.B. Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe) im Wert von 200.000 € - Liquide Mittel (LM) in Höhe von 80.000 € Erstellen Sie aus diesen Daten die Bilanz. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb.a.LL.) hat die Gemeinde zunächst nicht. Dieses ist der Vollständigkeit halber auch so ein- zutragen. nachMuster Komhkvo zu sortieren Aktiva Bilanz 1 Passiva Sachvermögen Nettoposition 4.080.00 bebaute Grundstücke 800.000 verbindlichkeiten ll 0 Infrakstrukturvermögen 2.000.000 Fahrzeuge 1.000.000 Vorräte 200.000 LM 80.000 4.080.000 2. Für 10.000 € werden gegen Banküberweisung Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsaus- stattung (BGA) erworben. Aktiva Bilanz 2 Passiva siehe oben Nettoposition 4.080.000 Verbindlichkeiten a. ll 0 BGA 10.000 LM 70.000 4.080.00 4.080.00 SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 28 Aktivtausch Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester 3. Die Gemeinde erhält eine Handwerker-Rechnung (für Reparaturen) im Wert von 20.000 €. Rechnungseingang: Die Rechnung wird zunächst noch nicht beglichen; es ist ein Zahlungs- ziel von einem Monat eingeräumt. Aktiva Bilanz 3 Passiva Nettoposition 4.060.00 Verbindlichkeiten 20.000 4.080.00 Nettoposition wird weniger bei rechnungseingang Bilanzssumme ändert sich nicht, da keine aktivsumme verändert wurde 4. Die Gemeinde versendet Steuerbescheide für 30.000 €. Die entsprechenden Beträge werden nicht sofort beglichen. Bescheide sind Forderung Aktiva Bilanz 4 Passiva Forderungen 30.000 Nettoposition 4.090.000 4.110.000 Aktiv-Passiv Mehrung/ Auf Aktiv Seite und Passiv Seite mehr geworden SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 29 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester 5. Die Gemeinde begleicht die Rechnung (Rechnungsausgleich) zu 3. durch Banküberwei- sung. Aktiva Bilanz 5 Passiva Nettoposition 4.090.000 Verbindlichkeiten 0 LM 50.0000 4.090.000 Aktiv-Passiv Minderung 6. Die Bürger begleichen die Bescheide zu 4. durch Banküberweisung. Aktiva Bilanz 6 Passiva Nettoposition 4.090.000 Verb.a.LL. 0 Forderungen 0 LM 80.000 4.090.000 4.090.000 Verständnisaufgabe Wie hoch sind die Liquiden Mittel und die Nettoposition, wenn folgende „Bilanz“ vorliegt? Aktiva Bilanz (stark vereinfacht) Passiva Sachvermögen 1.832.400 Nettoposition Liquide Mittel 782.440 Verbindlichkeiten 917.680 2.614.840 2.614.840 SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 30 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Fortsetzung: Bilanzänderungen durch Finanzvorfälle Problem: Die Bilanz, die aufgrund des Inventars zum 01.01. erstellt wurde, gibt die Höhe und Zusammen- setzung von Vermögen und Schulden für diesen Termin richtig wieder. Bereits in den ersten Tagen des Jahres ereignen sich jedoch unter anderem die folgenden vier Finanzvorfälle: (1) Es wird ein Schreibtisch (Betriebs- und Geschäftsausstattung) für 3.000 € bar gekauft. (2) Die Gemeinde wandelt einen Liquiditätskredit (§ 60 Nr. 34 KomHKVO) bei der Sparkasse in Höhe von 100.000 € in einen Kredit (§ 60 Nr. 30 KomHKVO) mit einer Laufzeit von 10 Jah- ren bei der Sparkasse um. (3) Die Gemeinde erhält Vorräte im Wert von 14.000,00 €. Die Rechnung ist in 30 Tagen fällig. (4) Die Gemeinde zahlt einen Bankkredit durch eine Überweisung vom Postbank Girokonto zurück, Kreditbetrag 86.000,00 €. Diese Finanzvorfälle führen dazu, dass bereits nach wenigen Tagen die „Zeitpunkt-Darstellung“, d.h. die Bilanz zum 01.01., die Zusammensetzung und die Höhe von Vermögen und Schulden nun nicht mehr richtig wiedergibt. Es soll daher geklärt werden, welche Auswirkungen diese vier Finanzvorfälle auf Vermögen und Schulden haben. Es ist dabei hilfreich zu überlegen, wie eine jeweils neue Bilanz aussehen würde, welche Positi- onen sich geändert hätten. Die grundsätzliche Unternehmereigenschaft der Kommune (im Sinne einer selbständigen nach- haltigen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 2 UStG) bzw. Behandlung als Nicht-Unternehmer in Anwendung der Ausnahmeregel des § 2 b UStG ist für diese Aufgabe nur von untergeordneter Bedeutung. Stellen Sie bitte für jeden Finanzvorfall fest: a.) Welche Bilanzpositionen werden nicht mehr richtig dargestellt? b.) Ist dies ein Aktiv- oder Passivposten? c.) Liegt eine Mehrung oder eine Minderung dieses Postens vor? b) Aktiv- oder c) Mehrung oder Nr. a) Bilanzpositionen? Passivposten? Minderung? (1) 2.7 Betriebs u Geschäfts aktiv Aktivtausch austattung 4. Liquide Mittel (2) 2.1.3 liquiditätskredit passiv Passivtausch verb. aus kredit (3) Mehrung 2.8. Vorräte aktiv 2.3..verb.a.ll. mehrung passiv aktiv passiv mehrung (4) LM aktiv minderung verb a kredit passiv aktiv passiv minderung SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 31 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Block 3 Grundfälle Bilanzänderungen, Auflösung der Bilanz in Be- standskonten SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 32 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Fortsetzung: Bilanzänderungen durch Finanzvorfälle Ausgangspunkt ist die folgende wesentlich vereinfachte Bilanz: Aktiva Eröffnungsbilanz 01.01. Passiva Betriebs- u. Geschäftsausst. 6.000 Nettoposition 32.250 Vorräte 15.000 Verbindlichk. aus Krediten … 2.500 So. privatrechtl. Forderungen 27.000 Verbindlichkeiten a.LL. 21.250 Liquide Mittel 8.000 56.000 56.000 Erstellen Sie für die Finanzvorfälle die neue Bilanz. Die Tätigkeiten erfolgen jeweils in Ausübung der öffentlichen Gewalt, so dass die ausgewiesenen „brutto Beträge“ zu verwenden sind. Es ist jeweils wieder von der Ausgangsbilanz auszugehen. Erhöhungen tragen Sie bitte in grün und Minderungen in roter Schrift ein.1 A Bilanz 1 P 1. Erwerb eines Computers gegen Barzahlung für 1.800 €. A Bilanz 2 P 2. Begleichung von 20.000 € Verb.a.LL. durch Aufnahme eines Kredites bei der Sparkasse. A Bilanz 3 P 2. Kauf von Gegenständen der Betriebs- u. Geschäftsausstattung i.H.v 1.750 €. Die Rechnung wird zunächst noch nicht beglichen. (Rechnungseingang) A Bilanz 4 P 3. Begleichung einer (älteren) Lieferanten- Rechnung über 250,00 € in bar. (Rechnungsausgleich) 1 Selbstverständlich wird nicht nach jedem Finanzvorfall eine neue Bilanz aufgestellt. Die isolierte Betrachtung der Einzelfälle hilft aber beim Verständnis der Finanzvorfälle und insbesondere ihrer Systematisierung. SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 33 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Bilanzänderungen 1. Jede Form der „Bilanzänderung“ hat Auswirkungen auf mindestens zwei Bilanzpositionen („doppelte Buchführung“). 2. Es sind vier verschiedene Arten von „Änderungen der Bilanz“ zu unterscheiden: Beim Aktivtausch werden zwei Positionen auf der Aktivseite verändert, eine nimmt zu, die andere ab. Beim Passivtausch werden zwei Positionen auf der Passivseite verändert, eine nimmt zu, die andere ab. Bei der Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung) werden sowohl eine Position auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite verändert. Beide Positionen nehmen zu. Bei der Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung) werden sowohl eine Position auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite verändert. Beide Positionen nehmen ab. Aktivtausch: Passivtausch: A Bilanz P A Bilanz P + = = + ─ ─ = = = = =========================== =========================== Aktiv-Passiv-Mehrung: Aktiv-Passiv-Minderung: A Bilanz P A Bilanz P + + ─ ─ + + ─ ─ =========================== =========================== Kein Finanzvorfall führt dazu, dass eine neu aufzustellende Bilanz nicht im „Gleichgewicht“ wä- re. Entweder wird lediglich die Zusammensetzung auf einer Seite durch einen Tauschvorgang (Ak- tivtausch / Passivtausch) verändert oder einer Mehrung (Minderung) auf der einen Bilanzseite steht eine Mehrung (Minderung) in gleicher Höhe auf der anderen Bilanzseite gegenüber (Aktiv-Passiv-Mehrung / Aktiv-Passiv- Minderung). SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 34 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Übungen zu Bilanzänderungen durch Finanzvorfälle - Selbststudium Lösung folgt 1. Prüfen Sie, welche Art von „Bilanzänderung“ bei den folgenden Finanzvorfällen jeweils vor- liegt! Gehen Sie dabei jeweils in den drei folgenden Schritten vor: I. Welche Bilanzposition würde verändert? II. Handelt es sich um Aktiv- oder Passivposten? III. Welcher Fall der Bilanzänderung liegt vor? Die grundsätzliche Unternehmereigenschaft der Kommune (im Sinne einer selbständigen nach- haltigen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 2 UStG) bzw. Behandlung als Nicht-Unternehmer in Anwendung der Ausnahmeregel des § 2 b UStG ist für diese Aufgabe nur von untergeordneter Bedeutung. a) Kauf eines neuen Fahrzeugs (hier vereinfacht: direkt, also ohne vorherige Erfassung einer Rechnung) gegen 30.000 € Banküberweisung b) Ein Bürger begleicht einen Bußgeldbescheid durch 182 € Postbank Überweisung c) Ein Lieferant liefert Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Ziel und schickt eine Rechnung (Rechnungsein- 1.319 € gang) d) Rückzahlung eines Investitions-Kredites bei der Spar- 446.000 € kasse durch Banküberweisung e) Ein Liquiditätskredit bei der Postbank wird in einen In- vestitions-Kredit mit einer Laufzeit über 5 Jahren um- 178.600 € gewandelt f) Die Gemeinde begleicht eine Rechnung (Rechnungs- ausgleich) 10 Tage nach der Lieferung durch Bank- 2.148 € überweisung SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 35 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Übungen zu Bilanzänderungen durch Finanzvorfälle - Selbststudium Lösung (bitte kontrollieren Sie sich) 1. Prüfen Sie, welche Art von „Bilanzänderung“ bei den folgenden Finanzvorfällen jeweils vor- liegt! Gehen Sie dabei jeweils in den drei folgenden Schritten vor: I. Welche Bilanzposition würde verändert? II. Handelt es sich um Aktiv- oder Passivposten? III. Welcher Fall der Bilanzänderung liegt vor? Die grundsätzliche Unternehmereigenschaft der Kommune (im Sinne einer selbständigen nach- haltigen wirtschaftlichen Tätigkeit nach § 2 UStG) bzw. Behandlung als Nicht-Unternehmer in Anwendung der Ausnahmeregel des § 2 b UStG ist für diese Aufgabe nur von untergeordneter Bedeutung. a) Kauf eines neuen Fahrzeugs (hier vereinfacht: direkt, MaTA, Fahrzeuge also ohne vorherige Erfassung einer Rechnung) ge- 30.000 € LM gen Banküberweisung Aktivtausch Öff.-rechtl. Ford. b) Ein Bürger begleicht einen Bußgeldbescheid durch LM 182 € Postbank Überweisung Aktivtausch c) Ein Lieferant liefert Betriebs- und Geschäftsausstat- BGA tung auf Ziel und schickt eine Rechnung (Rechnungs- 1.319 € Verb.a.LL. eingang) Aktiv-Passiv-Mehrung Verb. a. Krediten … d) Rückzahlung eines Investitions-Kredites bei der Spar- LM 446.000 € kasse durch Banküberweisung Aktiv-Passiv-Minderung e) Ein Liquiditätskredit bei der Postbank wird in einen Liquiditätskredite Investitions-Kredit mit einer Laufzeit über 5 Jahren 178.600 € Verb. a. Krediten … umgewandelt Passivtausch f) Die Gemeinde begleicht eine Rechnung (Rechnungs- Verb.a.LL. ausgleich) 10 Tage nach der Lieferung durch Bank- 2.148 € LM überweisung Aktiv-Passiv-Minderung SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 36 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Auflösung der Bilanz in Bestandskonten In der Buchführung wird jede Buchung, unabhängig von Ihrem „Wert“, gebucht. D. h. der Bau eines Kindergartens für 1.000.000 € wird ebenso erfasst, wie der Kauf eines Kugelschreibers für 1 €. In der Praxis ist es gleichwohl nicht möglich, für jeden Finanzvorfall eine neue Bilanz zu erstellen bzw. alle Bilanzveränderungen direkt in der Bilanz zu erfassen. Es ist sinnvoll, nur die Positio- nen, die von den Finanzvorfällen betroffen sind, zu verändern, anstatt die gesamte Bilanz nach jedem Finanzvorfall neu zu erstellen. Deshalb erhält jede Position der Bilanz mindestens ein Konto. Das sog. "T-Konto" (italienisch „conto“ = Rechnung) ist eine zweiseitige Rechnung in der Form des Buchstabens "T". Dieses dient dazu, aus der Bilanz als Momentaufnahme eine dynamische Darstellung der Finanzvorfälle zu entwickeln. Auf dem Konto mit der linken Seite (Soll) und der rechten Seite (Haben) werden sodann unterjährig die Veränderungen, d.h. die Mehrungen oder Minderungen, erfasst. Zur Erhöhung der Genauigkeiten werden viele Positionen in mehrere Konten aufgeteilt (z.B. statt in der Bilanz „Liquide Mittel (LM)“ gibt es nun die Konten „LM Bank“ und „LM Kasse“) und beim Jahresabschluss wieder in einer Bilanzposition („LM“) zusammengefasst. Bestandskonten Die Anfangsbestände stehen bei Aktivkonten auf der linken Seite (Soll), bei Passivkonten auf der rechten Seite (Haben), vgl. Lage der Bilanzpositionen. Mehrungen erfolgen immer auf der Seite des Anfangsbestands, Minderungen immer auf der dem Anfangsbestand gegenüberliegenden Seite. Konten abschließen / Schlussbestand ermitteln: 1. Wertmäßig größere Kontenseite addieren 2. Kontensumme auf kleinere Kontenseite übertragen 3. Differenz (Saldo) auf der kleineren Kontenseite ermitteln (= Schlussbestand). Der Schlussbestand (auch Endbestand) wird insofern ermittelt, indem vom Anfangsbestand zuzüglich der Zugänge die Abgänge abgezogen werden. Die Position des Schlussbestands ist immer auf der dem Anfangsbestand gegenüberliegenden Kontenseite. Es ist zu beachten, dass die Kontensumme nach Abschluss des Bestandskontos auf beiden Kontenseiten übereinstimmen muss. S Aktivkonten H S Passivkonten H Anfangsbestand Abgänge Abgänge Anfangsbestand Zugänge Schlussbestand Schlussbestand Zugänge Kontensumme Kontensumme Kontensumme Kontensumme SG 2024 Beträge ohne Steuerangabe in diesem Skript sind „brutto Beträge“ (Steuersatz durchgängig 19% USt.) 37 Komm. Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover Buchführung, Grundstudium 1. Trimester Buchungen auf Konten Die Buchungen auf Konten erfolgen mittels Buchungssätze. Der Buchungssatz ist eine Kurz- form für die anschließende abstrakte Buchung der Zahlen. Er gibt also an, welche Beträge auf welchen Konten gebucht werden sollen. Jeder Finanzvorfall wird dabei zweifach und zwar ein- mal auf der Soll- und einmal auf der Haben-Seite eines Kontos erfasst. Beispiel: „Kauf eines Fahrzeugs (hier aus Vereinfachungsgründen) bar für 8.000 Euro“ Für die Formulierung von Buchungssätzen sind jeweils folgende Fragen zu klären: - welche Konten sind beteiligt? Fahrzeuge und LM Kasse - wie erfolgt jeweils deren Veränderung (Mehrung oder Minderung)? Fahrzeug steigt, LM Minderung - welche Art des Kontos liegt vor (Aktiv- oder Passivkonto)? bei beiden Aktivkonto - welche Buchungsseite ist betroffen (Ansprache des Kontos im Soll oder im Haben)? Fahrzzeuge Soll Seite da Zugang, LM Kasse= Minderung =Haben Zur Erinnerung: S Aktivkonten H S Passivkonten H Anfangsbestand Abgänge Abgänge Anfangsbestand Zugänge Schlussbestand Schlussbestand Zugänge Kontensumme Kontensumme Kontensumme Kontensumme Für die Formulierung eines Buchungssatzes nennen Sie nun zuerst das Konto, das die Sollbu- chung aufnimmt und danach das Konto mit der Habenbuchung. In der Mitte steht das Wort "an", das anzeigt, dass nun das Konto mit der Habenbuchung folgt. "An" bedeutet also nicht, dass hier ein Wert von einem Konto an ein anderes fließt. Es dient le- diglich der Trennung zwischen dem Betrag der Posten l