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ModernLawrencium

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2021

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law German law contract law

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12. Themenbereich Anfechtungsrecht, §§ 119 ff. BGB: a. Voraussetzung ist stets das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, wie z.B. ein Inhalts-, Eigenschafts- oder Motivirrtum. b. Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn man sich z.B. über den Preis einer Sache irrt. c. Eine Anfechtung...

12. Themenbereich Anfechtungsrecht, §§ 119 ff. BGB: a. Voraussetzung ist stets das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, wie z.B. ein Inhalts-, Eigenschafts- oder Motivirrtum. b. Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn man sich z.B. über den Preis einer Sache irrt. c. Eine Anfechtungsfrist muss eingehalten werden, d.h. es ist immer unverzüglich anzufechten. d. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn man sich z.B. verschreibt. 13. Was ist eine Täuschung im Sinne von § 123 Abs. 1 BGB und wann ist sie arglistig? a. Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden. b. Eine Täuschung kann nur durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen begangen werden. c. Arglistig handelt z.B. derjenige, dem es darauf ankommt, ein vorteilhafteres Rechtsgeschäft abzuschließen d. Das Verschweigen der Unfalleigenschaft eines Pkw stellt beim Gebrauchtwagenverkauf eine arglistige Täuschung dar, auch wenn nach der Unfalleigenschaft nicht gefragt wurde. 14. Themenbereich Willenserklärung: a. Eine Willenserklärung muss immer abgegeben werden. b. Eine Willenserklärung muss immer zugehen. c. Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden. d. Eine „abhanden gekommene Willenserklärung“ wurde abgegeben, ist aber nicht zugegangen. 15. Welche Bestandteile hat eine Willenserklärung? a. Für das Erklärungsbewusstsein ist erforderlich, dass der Erklärende weiß, dass er eine Willenserklärung abgibt. b. Die Willenserklärung muss grundsätzlich geäußert werden, Schweigen hat normalerweise keine Bedeutung. c. Die Äußerung muss für einen objektiven Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen. d. Der Erklärende benötigt Handlungswillen. 16. Themenbereich Handlungsfähigkeit: a. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben. b. Ein siebenjähriges Kind ist geschäftsunfähig. c. Verursacht ein neunjähriges Kind im Straßenverkehr einen Schaden, ist es hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich. d. Die Handlungsfähigkeit gliedert sich in Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit. 17. Wann erlangt der Mensch Rechtsfähigkeit? a. Mit der Vollendung der Geburt. b. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. c. Mit der Vollendung des 6. Lebensjahres. d. Ausnahmsweise im Erbrecht mit der Zeugung. 18. Zur Form von Rechtsgeschäften: Welche Aussagen sind zutreffend? 6 a. Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften dient der Rechtssicherheit. b. Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beglaubigt werden. c. Es gibt keine Formfreiheit im BGB, da die Vorschriften der §§ 126-129 BGB immer einzuhalten sind. d. Für ein eigenhändiges Testament genügt die Unterschrift gem. § 126 BGB. 19. Was sind juristische Personen? Welche Aussagen sind zutreffend? a. Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigungen, die eigene Rechtsfähigkeit haben. b. Der Verein wird durch seine Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig. c. Juristische Personen sind z.B. AG und GmbH. d. Die GbR muss als juristische Person ins Handelsregister eingetragen werden. 20. Was sind „Sachen“ im Sinne des BGB? a. Bewegliche Sachen im Sinne des BGB sind alle Sachen, die Bestandteil eines Grundstücks sind. b. Tiere sind gem. § 90 a BGB Sachen. c. Sachen sind körperliche Gegenstände. d. Eine Einbauküche ist immer eine bewegliche Sache. Multiple Choice: Bitte kreuzen Sie in der jeweiligen Spalte mit „x“ die zutreffende Aussage an, entscheiden Sie sich also immer zwischen richtig und falsch! 7

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