Handout Aufenthaltsrecht PDF
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Bertha-von-Suttner-Gymnasium
Frau Maciejewska, Mathilda Jablonowski, Jann Thomaschewski
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This handout provides an overview of German immigration laws and visa types. Key topics include the different types of visas for short-term and long-term stays, and the residency permits available to EU citizens and others. It also covers the rights and obligations related to migration and residency in Germany.
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Bertha von Suttner Gymnasium Leistungskurs Pb —> Frau Maciejewska 17.10.2024, Mathilda Jablonowski und Jann Thomaschewski Arten von...
Bertha von Suttner Gymnasium Leistungskurs Pb —> Frau Maciejewska 17.10.2024, Mathilda Jablonowski und Jann Thomaschewski Arten von Aufenthaltstiteln in Deutschland & EU: Aufenthaltsrecht in Deutschland Blaue Karte EU: für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten leichter Zugang zum Allgemeines über das Arbeitsmarkt Aufenthaltsrecht und der Niederlassungserlaubnis: Freizugikeit: unbefristeter Aufenthaltstitel Grundlagen des Aufenthaltsrecht: ohne zeitliche Beschränkung Leben und Arbeit in Das Aufenthaltsrecht in Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt und Deutschland die Niederlassung von Ausländern. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind: Daueraufenthalt-EU: langfristiger Aufenthalt in der Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Regelt die verschiedenen Aufenthaltstitel und Voraussetzungen für den Aufenthalt. EU Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU): Für EU-Bürger und deren Asylberechtigung und Familienangehörige. Flüchtlingsstatus: Asylgesetz: Regelt den Aufenthalt von Asylbewerbern. für Personen, die Pol. Verfolgt Visumspolitik in Deutschland: werden oder vor Krieg und Gewalt fliehen Die verschiedenen Visa-Arten in Deutschland sind eng an den Zweck des Aufenthalts und die Dauer gekoppelt. Schengen-Visa dienen kurzen Aufenthalten, während nationale Visa für längere Aufenthalte wie Studium, Arbeit oder Familienzusammenführung erforderlich sind. Je nach Ziel und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regelungen. —> wichtigsten Visa- Typen in Deutschland: 1. Schengen-Visum (Kategorie C): Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen, z. B. für Tourismus, Geschäftsreisen oder Familienbesuche. Gültig für alle Schengen-Staaten (z.B USA, Kanada) 2. Nationales Visum (Kategorie D): Für Langzeitaufenthalte über 90 Tage, z. B. für Arbeit, Studium, Familiennachzug oder Forschung. Muss in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. 3. Arbeitsvisum: Für qualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, einschließlich der Blauen Karte EU. Freizügigkeit in Verbindung mit dem Aufenthaltsrecht in Deutschland: Die Freizügigkeit ermöglicht es EU-/EWR-Bürgern und Schweizern, sich in jedem EU- oder EWR-Land, einschließlich Deutschland, frei aufzuhalten, zu arbeiten und zu leben, ohne ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu benötigen. Sie können sich zunächst bis zu 3 Monate mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Sie sind Arbeitnehmer, Selbstständige oder Arbeitssuchende. Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung. Sie sind Studierende oder Auszubildende mit ausreichenden Mitteln. Familienangehörige (auch Nicht-EU-Bürger) haben ein Mitzugsrecht, wenn sie EU-/EWR-Bürger begleiten oder nachziehen. Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erhalten EU-Bürger ein Daueraufenthaltsrecht, welches unabhängig vom Erbwerbsstatus ist. Quellen: https://www.bonn.de/vv/produkte/Freizuegigkeit.p -Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hp -Bundesamt für Migration und Flüchtlinge https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/fre https://images.app.goo.gl izuegigkeit-eu-ewr-schweiz/