Altenpflegeausbildung Broschüre PDF

Summary

This brochure provides information about training and the profession of elderly care nurses and assistants. It covers the structure and content of the training, the role of the elderly care professional, daily work routine, and development opportunities in the healthcare field. The publication also discusses the importance of recognizing the daily performance of care staff in society and the role of policy.

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Altenpflegeausbildung Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger Inhalt zurück weiter Seite 3 Einführung Inhalt zurück weiter Einführung Die Altenpflege ist heute eine der wichtigsten Dienstleistungs- branchen. In einer Ge...

Altenpflegeausbildung Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger Inhalt zurück weiter Seite 3 Einführung Inhalt zurück weiter Einführung Die Altenpflege ist heute eine der wichtigsten Dienstleistungs- branchen. In einer Gesellschaft des langen Lebens nimmt auch die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen zu. Viele von ihnen werden, ob sie zu Hause, in einer Wohnge- meinschaft oder in einem Pflegeheim leben, auf Betreuung und professionelle Pflege angewiesen sein. Dies bedeutet, dass mehr qualifizierte Fachkräfte in der Altenpflege gebraucht werden. Vor allem junge Männer und Frauen sind in diesem Beruf gefragt. Denn dieser Beruf hat Zukunft! Um die Weichen für das eigene Berufsleben richtig stellen zu können, ist die umfassende Information über Ausbildungs- gänge und Berufsfelder unverzichtbar. Anhand dieser Broschüre können Sie die Strukturen und Inhalte der Altenpflegeausbildung, das Berufsbild der Alten- pflegerin und des Altenpflegers, den Arbeitsalltag sowie die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Gesundheitsfachberufes kennen lernen. Es ist wichtig, dass Sie sich selbst ein Urteil bilden über die Aufgaben und Anforderungen, vor allem aber auch über die Chancen, die dieser facettenreiche Beruf heut- zutage bietet. Seit 2003 gibt es das Altenpflegegesetz des Bundes, das die Altenpflegeausbildung auf einen Modernisierungskurs ge- führt hat. Der Erfolg ist sichtbar: Junge Menschen interessie- ren sich verstärkt für diesen Ausbildungsberuf. Seite 4 Einführung Inhalt zurück weiter Die Schulen haben neue pädagogische Konzepte entwickelt, um praxisnah zu unterrichten, die Pflegeeinrichtungen über- nehmen als Ausbildungsstätten besondere Verantwortung. Schulischer Unterricht und praktische Ausbildung werden dabei eng verzahnt, um die Schülerinnen und Schüler adäquat auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten. Hier wächst eine neue Generation von gut qualifizierten Pflegefachkräften heran. Wichtig ist aber auch, die besondere Leistung, die die Pflege- kräfte alltäglich erbringen, in unserer Gesellschaft noch stärker anzuerkennen. Die Politik ist hier ebenso gefordert wie das Berufsfeld selbst. Dabei geht es nicht zuletzt um die Stärkung des beruflichen Selbstverständnisses der Alten- pflegerinnen und Altenpfleger. Diese Broschüre zeigt Ihnen, dass Pflegefachkräfte heute Managerinnen und Manager des Pflegealltags sind, sich beruflich vielfältig weiterentwickeln können und ein wichtiger Motor für Veränderungen und Innovationen in der Altenpflege sein können. Die Broschüre soll einen interessanten und aufschlussrei- chen Wegweiser durch das Ausbildungs- und Aufgabenfeld der Altenpflege bieten und Unterstützung bei der Wahl des Berufszieles leisten. Inhalt zurück weiter Seite 6 Inhalt Inhalt zurück weiter Inhalt Die Broschüre – was bietet sie?............................. 9 1. Die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger................................... 13 1.1 Was erwartet Sie?................................. 13 1.2 Welche Zugangsvoraussetzungen müssen für die Ausbildung erfüllt werden?....... 20 1.3 Wo und wie bewerben Sie sich?................... 25 1.4 Wie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie strukturiert?....................... 28 1.5 Welche Ziele verfolgt die Ausbildung?............. 30 1.6 Wie ist die schulische und praktische Ausbildung organisiert?........................... 36 1.6.1 Wie sieht der Unterricht in der Schule aus?........ 36 1.6.2 Wie ist die praktische Ausbildung aufgebaut?........................................ 42 1.6.3 Wie sind in der Altenpflegeausbildung Theorie und Praxis miteinander verknüpft?........ 47 1.7 Welche Prüfungen sind abzulegen und welche Zeugnisse erhalten Sie?................... 50 1.8 Was regelt der Ausbildungsvertrag und wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?........... 53 1.9 Können Sie den Altenpflegeberuf im Rahmen einer Umschulung erlernen?............. 55 1.10 Wer ist in den Ländern zuständig?................. 56 Seite 7 Inhalt Inhalt zurück weiter 2. Die Perspektiven im Beruf............................... 61 2.1 Welche Arbeitsfelder bietet die Altenpflege?....................................... 61 2.2 Welches Einkommen bietet Ihnen die Altenpflege?................................... 69 2.3 Welche Chancen der Fort- und Weiterbildung bieten sich Ihnen in der Altenpflege?................................ 71 2.4 Welche Studienmöglichkeiten eröffnen sich Ihnen nach der Ausbildung?.................. 74 2.5 Ein Ausblick....................................... 75 3. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger............... 79 3.1 Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG)........................ 79 3.2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV)................ 101 zurück weiter Seite 9 Inhalt Inhalt zurück weiter Die Broschüre – was bietet sie? Altenpflege heute und morgen – hinter diesen Schlagworten liegt die Lebenswelt vieler älterer Menschen und ein Berufs- feld voller Dynamik. Altenpflege ist ein Beruf mitten im Leben und nah am Men­ Altenpflege schen. Altenpflegerinnen und Altenpfleger brauchen ein ist so vielfältig Gespür für die individuellen und sozialen Bedürfnisse älterer wie das Leben Menschen. Interesse an medizinischen, pflegewissenschaft- selbst lichen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragestel- lungen sind ebenso notwendig wie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten oder sich auf Beziehungsarbeit einzulassen. Die Ausbildung bereitet auf vielfältige Aufgaben im späteren Beruf vor. Ein Arbeitsplatz in einer stationären Pflegeein- richtung sieht anders aus als eine Mitarbeit im ambulanten Die Alten­ Pflegedienst. Wer in einer Beratungsstelle arbeiten möchte, pflege bietet braucht besondere Kenntnisse genauso wie jemand, der im abwechslungs­ Krankenhaus auf einer geriatrischen Station oder in einer reiche Tätig­ Rehabilitationseinrichtung beschäftigt sein möchte. keitsfelder Seite 10 Inhalt Inhalt zurück weiter Über die vielfältigen Perspektiven und Möglichkeiten dieses Berufes ist häufig zu wenig bekannt. Diese Broschüre will deshalb zeigen: Eine Ausbildung in der Altenpflege lohnt sich! Drei Beschäftigte erzählen aus ihrer Sicht, wie sie die Aus- bildung und den Berufsalltag erleben. Neben Felix, 24 Jahre alt und Altenpfleger, kommen Lucy, 18 Jahre und im zweiten Ausbildungsjahr, sowie Petra, 38 Jahre und Altenpflegerin, zu Wort. Im ersten Teil informiert Sie die Broschüre umfassend über die Ausbildung der Altenpflegerin und des Altenpflegers. Was erwartet Sie im Altenpflegeberuf? Was sind die Zugangs- voraussetzungen für die Ausbildung? Wie läuft die Ausbildung in Schule und Praxis ab? Diese und weitere Fragen werden beantwortet. Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung können Sie im Altenpflegegesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsver- ordnung zum Altenpflegegesetz nachlesen. Beide Texte sind im dritten Teil der Broschüre abgedruckt. Im zweiten Teil finden Sie Informationen zu den Perspektiven des Altenpflegeberufs. Die Arbeitsfelder in der Altenpflege werden ausführlich vorgestellt. Außerdem können Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten sowie die Angebote der Fort- und Weiterbildung informieren. Die Broschüre lädt Sie ein, den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers kennen zu lernen. Lassen Sie sich davon lei- ten, dass die Sicherung der Pflege von älteren Menschen eines Seite 11 Inhalt Inhalt zurück weiter der Zukunftsthemen unserer Gesellschaft ist. Der Fachkräf- Die Alten­ tebedarf wird in den nächsten Jahren ansteigen. Qualifiziert pflege über­ ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger leisten einen nimmt eine wichtigen Beitrag zu einem guten gesellschaftlichen Mitei­ wichtige ge­ nander, in dem alle ihren Platz finden und eine lebenswerte sellschaftliche Zukunft haben. Aufgabe zurück weiter Seite 13 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1. Die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger 1.1 Was erwartet Sie? „Und was machen Sie beruflich?“ „Ich bin Altenpflegerin!“ „Ich bin Altenpfleger!“ – hinter dieser Antwort können sich sehr unterschiedliche Aufgaben und Arbeitsplätze verbergen. So kann es um Teamarbeit in einer stationären Pflegeeinrich­ Die Altenpflege tung gehen, in der Altenpflegerinnen und Altenpfleger die findet nicht nur Verantwortung für das Wohlbefinden der teilweise hochaltri- im stationären gen Bewohnerinnen und Bewohner tragen und deren Alltag Bereich statt gestalten und begleiten. Der Beruf steht aber auch für die Tätigkeit bei einem ambulanten Pflegedienst. Altenpflegerin- nen und Altenpfleger sind hier stärker auf sich gestellt und betreuen pflegebedürftige ältere Menschen in ihren Privat- wohnungen. Altenpflegekräfte arbeiten in einer Rehabilitationsklinik und begleiten ältere Menschen z. B. nach einem Schlaganfall oder unterstützen auf einer geriatrischen Station im Krankenhaus die Genesung nach einer Operation. Manche Fachkräfte entscheiden sich – nach vielen Jahren in der direkten Pflege – für eine Tätigkeit beim Medizinischen Dienst der Pflegekas- sen. Sie besuchen Menschen, die einen Antrag auf Pflegegeld oder Sachleistungen gestellt haben, und erstellen Gutachten über deren Hilfebedarf. Seite 14 Inhalt Inhalt zurück weiter Wieder andere sind in einem Hospiz beschäftigt. Sie begleiten dort Menschen, die im Sterben liegen und deren Lebenszeit begrenzt ist. Die Alten- Pflege ist eine körpernahe Arbeit. Hilfe beim Waschen, pflege umfasst Duschen oder Toilettengang gehört ebenso dazu wie Medi­ die Begleitung kamente verabreichen, Verbände wechseln oder Essen und Unterstüt­ anreichen. Pflege umfasst auch die einfühlsame Begleitung der zung älterer Betroffenen und ihrer Angehörigen, sich um die alltäglichen Menschen Sorgen und Nöte eines Menschen zu kümmern, das gemein- bei allen same Lachen über die schönen Seiten des Lebens, auch da zu Aktivitäten sein, wenn das Lebensende naht. Professionelle Altenpflege ist konzeptionelles Arbeiten. Seite 15 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die Fachkräfte planen die Pflege, sie führen sie durch und dokumentieren die einzelnen Schritte und Verrichtungen. Die komplexen Letzteres geschieht immer häufiger mit spezieller Software Pflegesituatio­ am Computer. nen erfordern Da die Krankenhäuser die Menschen immer früher wieder eine profes­ in ihre gewohnte Umgebung entlassen, verlagern sich auch sionelle und komplexere Pflegesituationen in die Pflegeheime und Pri- geplante Pflege vatwohnungen. Kenntnisse über die Bedienung technischer Geräte zur Beatmung oder über die Versorgung von Wunden gehören in der Altenpflege mittlerweile zum Alltag. Pflege ist immer Teamarbeit. Altenpflegerinnen und Alten- pfleger arbeiten eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen zusammen, aber auch mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Berufsgruppen, beispielsweise aus der Physiotherapie, Diät­ assistenz oder Sozialarbeit. Gemeinsam wird ausgearbeitet, wie der Lebensalltag älterer Menschen so gesundheitsför- In der Pflege dernd und angenehm wie möglich gestaltet werden kann. wird immer Das reicht von der Entscheidung über spezielle Bewegungs- im Team übungen bis hin zur Verabreichung von Medikamenten im gearbeitet Rahmen einer Schmerztherapie. Es umfasst die Beratung zur Beantragung von Hilfsmitteln oder Pflegegeld ebenso wie die Anleitung von Familienangehörigen oder ehrenamtlich Tätigen, die in die Betreuung eingebunden sind. Seite 16 Inhalt Inhalt zurück weiter Der Altenpflegeberuf hat einen vielseitigen und abwechs- lungsreichen Arbeitsalltag. Der Umgang mit Menschen wird immer wieder als sinnvoll und persönlich bereichernd wahr­ genommen. Ohne Zweifel gibt es aber auch Belastungen im Berufsalltag der Pflegefachkräfte. Die Arbeit ist körperlich zuweilen an­ strengend, die ständige Konfrontation mit der Vergänglichkeit des Lebens nicht immer leicht. Nähe aufbauen und Grenzen setzen, beides ist in diesem Beruf wichtig. Seite 17 Kapitel I Inhalt zurück weiter Felix, Petra und Lucy erzählen, wie sie ihre Ausbildung beziehungsweise ihre Arbeit erleben: Lucy, 18 Jahre alt, ist noch in der Ausbildung: Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und arbeite während der praktischen Ausbildungszeiten in einem Pflegeheim. Inzwischen kenne ich alle Bewoh- nerinnen und Bewohner und die alltäglichen Abläufe. In dem Wohnbereich, in dem ich jetzt arbeite, leben 18 ältere Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Pflegebedürfnissen. Zwei Drittel von ihnen sind an Demenz erkrankt. Im Frühdienst beginne ich um 6.30 Uhr mit der Überga- be durch die Nachtwache. Anschließend werden die Aufgaben zugeteilt. Ich arbeite als Schülerin mit einer Fachkraft zusammen. Wir stellen die Pflege- materialien auf einen Wagen und wecken die ersten Bewohnerinnen und Bewohner für die morgendliche Pflege. Manchmal ist es körperlich anstren- gend. Gerade wenn wir jemanden vom Bett in den Rollstuhl heben oder einen Bewohner im Bett umlagern, damit er kein Druckgeschwür bekommt, müssen die richtigen Arbeitsgriffe angewandt werden. An die Morgenpfle- ge schließt sich das Frühstück an. Meist ist es 10 Uhr, bis alle gefrühstückt haben. Dann machen wir Angebote zur Tagesstrukturierung. Die Bewohne- rinnen und Bewohner können etwas basteln oder miteinander singen, wer möchte, kann auch zweimal die Woche zur Sitzgymnastik. Natürlich leide ich manchmal mit, wenn ich sehe, dass eine alte Frau ihre eigenen Kinder nicht mehr erkennt, oder wenn jemand stirbt, den ich schon länger betreue. Man baut ja eine persönliche Beziehung zu den Bewohnerinnen und Be- wohnern auf. Da ist es gut, dass wir in der Ausbildung lernen, wie man mit diesen Belastungen umgehen kann. Seite 18 Inhalt Inhalt zurück weiter Petra, 38 Jahre alt, berichtet über ihre Arbeit in der ambulanten Pflege: Wir sind für Pflegebedürftige in zwei größeren Stadtteilen zuständig. Montags morgens werden die Touren für die Woche zusammengestellt. Meist habe ich eine feste Route für die ganze Woche, damit die Pflegebedürftigen sich nicht immer auf andere Leute einstellen müssen. In der einen Woche fahre ich die Tour am Morgen, in der nächsten Woche dann nachmittags und am frühen Abend. Meine Aufgaben sind ganz unterschiedlich. Es geht um Verbands- wechsel, die Kontrolle von Blutzucker oder Blutdruck. In einer Familie be- treue ich einen Mann, der bettlägerig ist, und die Ehefrau schafft die Pflege nicht alleine. Während ich ihren Mann bei der Körperpflege unterstütze und ihm den Verband wechsle, hat sie auch einmal Zeit, mit der Nachbarin einen Kaffee zu trinken. Jede Pflegeeinheit, die ich leiste, oder Veränderungen, die ich beob- achte, z. B. eine Nebenwirkung eines Medikaments, werden in der Pflege­ dokumentation festgehalten. Das ist auch eine wichtige Informationsquelle für den Arzt bei seinen Hausbesuchen. Ich versorge als ausgebildete Altenpflege- rin auch ein behindertes Kind mit einer schweren spastischen Lähmung. Das ist mir richtig ans Herz gewachsen. Schwer ist es, wenn jemand alleine ist und ich oft die Einzige bin, zu der regelmäßig Kontakt besteht. Dann ist es hart zu sagen: „Tut mir leid, aber ich muss jetzt weiter.“ Mir tut es gut, dass wir ein- mal im Monat eine kollegiale Beratung mit einer Supervisorin haben. Wenn ich Probleme aus dem Berufsalltag mit ihr besprechen kann, gelingt es mir viel besser abzuschalten, und ich belaste nicht mein privates Umfeld. Seit neuestem bauen wir noch einen Mittwochstreff für die älteren Menschen im Viertel auf. Es soll eine Anlaufstelle für Rüstige sein, die nicht vereinsamen wollen. Sie können uns so schon kennen lernen, bevor sie auf Hilfe angewiesen sind. Da ergibt sich manches Gespräch am Rande. Viele ältere Menschen wissen oft gar nicht, welche kleinen Hilfsmittel es gibt, die den Alltag doch ziemlich erleich- tern können. Seite 19 Kapitel I Inhalt zurück weiter Und auf die Eingangsfrage, was er beruflich macht, erzählt Felix, 24 Jahre, über seinen Alltag in einer Wohngemeinschaft: Wir sind ein kleines Team mit vielen Halbtagskräften. Ich studiere nebenher noch Pflegemanagement und bin froh, dass sich das hier kombinieren lässt. Bei uns wohnen acht ältere Damen und Herren. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer. Wir haben eine große gemeinsame Wohn- küche und ein schönes Wohnzimmer, wo sich alle gerne aufhalten und be- schäftigen. Einige Bewohnerinnen und Bewohner sind noch recht selbstän- dig. Sie helfen beim Kochen fürs Mittagessen oder übernehmen kleinere Botengänge für die anderen. Sie brauchen nur wenige Hilfen zur Bewäl- tigung ihres Alltags. Ein Bewohner ist bettlägerig. Die Angehörigen haben die Pflege zu Hause nicht mehr geschafft und alles daran gesetzt, den Vater in ihrer Nähe unterzubringen. Wir koordinieren die Termine mit den Ärztin- nen und Ärzten und stellen die Medikamente für die Bewohnerinnen und Bewohner zusammen. Die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten kommen ins Haus, dafür gibt es extra einen kleinen Therapieraum. Je nach Unterstützungsbedarf helfen wir beim Baden oder machen die Fußpflege bei einer Diabetikerin. Mit zwei Damen im Rollstuhl spiele ich Brettspiele, das lieben sie. Ich finde es super, dass es immer häufiger Wohngemeinschaften für Ältere gibt, auch wenn die Mischung der Leute nicht immer einfach ist. Wie in einer richtigen WG muss man sich auch hier aufeinander einstellen … Seite 20 Inhalt Inhalt zurück weiter 1.2 W  elche Zugangsvoraussetzungen müssen für die Ausbildung erfüllt werden? Das Alten- Die formalen Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeaus- pflegegesetz bildung sind im Gesetz über die Berufe in der Altenpflege und die (Altenpflegegesetz), in dem die grundlegenden Anforderungen Ausbildungs- an die Altenpflegeausbildung festgelegt sind, beschrieben. und Prüfungs­ Ein Mindestalter ist nicht vorgegeben. verordnung sind im dritten Teil Formale Voraussetzungen abgedruckt Nach dem Altenpflegegesetz benötigen Bewerberinnen und Bewerber entweder einen Realschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungs­ abschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder einen Hauptschulabschluss und einen Abschluss in einer anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einen Hauptschulabschluss und den anerkannten Abschluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schul- bildung. Seite 21 Kapitel I Inhalt zurück weiter Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger Realschul- mind. 2-jährige abgeschlossene abschluss oder Berufsausbildung Ausbildung eine andere in der Alten- bzw. abgeschlossene Krankenpflege- 10-jährige hilfe allgemeine Schulbildung Hauptschulabschluss Abb. 1: Schaubild über die Zugangsvoraussetzungen Bevor Sie als Altenpflegeschülerin oder Altenpflegeschüler die Ausbildung beginnen können, muss außerdem Ihre ge­ sundheitliche Eignung für den Beruf feststehen. In der Regel lassen sich die Schulen diese durch ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, nachweisen. Weitere Kriterien für die Berufswahl Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Ausbildung in der Altenpflege zu beginnen, sollten Sie jedoch nicht nur auf die formalen Zugangsvoraussetzungen schauen. Um die richtige Berufswahl treffen zu können, helfen Infor­ Einblicke in die mationen zum Beispiel aus Gesprächen mit bereits ausgebil- Altenpflegepra­ deten Altenpflegerinnen und Altenpflegern über deren Auf- xis erleichtern gaben. Noch besser ist es, vor der Ausbildung einmal in den die Berufswahl Berufsalltag hineinzuschnuppern. Ein Praktikum verschafft erste Eindrücke, aber auch ein Besuch von Pflegeeinrich- tungen, z. B. am Tag der offenen Tür, kann ein Gefühl dafür vermitteln, was diesen Arbeitsplatz charakterisiert. Seite 22 Inhalt Inhalt zurück weiter Wer Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem pflegerischen Bereich gemacht hat, weiß natürlich noch ge- nauer, worauf er oder sie sich einlässt. Die folgenden Erzählungen von Felix, Petra und Lucy zeigen, dass Berufswahlentscheidungen individuell sehr unterschied- lich getroffen werden. Felix schildert seine Berufswahlentscheidung so: Als ich mit 17 Jahren meinen Realschulabschluss in der Tasche hatte, wollte ich eigentlich irgendwas Handwerklich-Technisches machen. Ich habe ein bisschen gejobbt, mal dies, mal das, und war froh, dass ich mich noch nicht entscheiden musste, da zunächst der Zivildienst anstand. Den Dienst habe ich direkt um die Ecke in einem Pflegeheim abgeleistet. Ich dachte mir da- mals: „Da kannst du zu Hause wohnen und den Kontakt zu deinen Kumpeln halten“. Als ich mich dort beworben habe, war gerade keine Stelle im tech- nischen Dienst frei. So bin ich in die Pflege hineingerutscht. Anfangs war es nicht leicht, so als junger Mann zwischen all den Frauen. Ich hatte auch Sorge, dass ich vielleicht mit der Körperpflege nicht klarkommen oder mich oft ekeln würde. Das war schnell vorbei. Mir hat die Arbeit mit den alten Men- schen viel Spaß gemacht, und plötzlich erschien mir das viel sinnvoller, als an Maschinen zu schrauben. Als die Heimleitung mich gefragt hat, ob ich nicht eine Ausbildung zum Altenpfleger dort machen möchte, habe ich dann nicht lange gezögert. Auch einen Schulplatz fand ich sofort. Mit 22 Jahren hatte ich meinen Abschluss, und jetzt bin ich schon seit zwei Jahren examinierte Fachkraft. Gleichzeitig mit dem Berufsabschluss habe ich die Fachhochschul- reife erwerben können. Das ist eine prima Sache. Jetzt kann ich direkt neben meinem Teilzeitjob als Altenpfleger noch Pflegemanagement studieren. Ich erhoffe mir dadurch gute Aufstiegschancen im Beruf. Seite 23 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die deutlich ältere Petra schildert ihren Berufsweg ganz anders: Mit 16 Jahren war ich mit der Hauptschule fertig. Meine Eltern haben mir einen Ausbildungsplatz als Friseurin besorgt. Nach zweieinhalb Jahren habe ich meinen Abschluss gemacht und einige Zeit im Beruf gearbeitet. Als meine Tochter auf die Welt kam, bin ich aus dem Beruf ausgestiegen. Auch nach der Geburt unserer zweiten Tochter war es mir wichtig, zu Hause zu bleiben. Schließlich bin ich zwölf Jahre lang Hausfrau und Mutter gewesen. Ich war 32 Jahre alt, als ich zum Arbeitsamt gegangen bin, um mich in Bezug auf einen Wiedereinstieg beraten zu lassen. Mir wurde ein Neustart als Altenpfle- gerin geraten. Die Ausbildung wurde als Umschulungsmaßnahme finanziert. Ich hatte ziemlich Respekt vor der Ausbildung. Die Schule lag weit zurück. Viele Fachbegriffe konnte ich nicht einordnen. In der Klasse war ich nicht mal die Älteste, das hat mich beruhigt. Ich war ganz fest entschlossen, es zu packen, und habe viele Stunden gebüffelt. Aber es hat sich gelohnt: Heute bin ich im ambulanten Pflegedienst angestellt und arbeite Teilzeit, da bleibt auch noch Zeit für die Familie. Seite 24 Inhalt Inhalt zurück weiter Lucy hat ihre Berufswahlentscheidung so getroffen: In der neunten Klasse der Realschule sollte ich ein zweiwöchiges Schnupper­ praktikum in einem Betrieb machen. Die beste Freundin meiner Mutter arbeitet als Leiterin einer stationären Altenpflegeeinrichtung. Sie hat sich als Altenpflegerin über Fortbildungen weiter qualifiziert und einen tollen be- ruflichen Aufstieg geschafft. Das imponiert mir sehr. Es hat mich auf die Idee gebracht, mein Berufspraktikum in der Altenpflege zu machen. Ich wollte unbedingt etwas mit Menschen zu tun haben und wusste aus Erzählungen schon viel über den Altenpflegeberuf. Das Praktikum hat mir gut gefallen. Die Stationsleitung war mit mir sehr zufrieden, und als ich mich in der 10. Klasse für eine Ausbildungsstelle beworben habe, hat sie für mich bei der Personal- verwaltung ein gutes Wort eingelegt. Jetzt bin ich im zweiten Ausbildungsjahr und habe den Schritt nicht bereut. Schule und Praxisabschnitte wechseln alle zwei Monate, das liegt mir mehr als immer nur Theorie. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Ausbildung in der Alten- pflege zu beginnen, sollten Sie für sich selbst die folgenden Fragen klären: Bin ich gerne mit älteren Menschen zusammen? Interessiere ich mich für soziale, pflegerische und medi­ zinische Aufgaben? Leitfragen zur Kann ich mir vorstellen, körpernahe praktische Arbeit mit Entscheidungs- älteren kranken Menschen zu leisten? findung: Was Gefällt mir Beziehungsarbeit? Das heißt, führe ich gerne tue ich gerne? Gespräche? Kann ich mir vorstellen, sehr unterschiedliche Was macht mir Menschen zu betreuen, sie zu beraten und ihre sozialen Freude? Kontakte zu fördern? Bin ich bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung und Dokumentation zu erledigen? Seite 25 Kapitel I Inhalt zurück weiter Möchte ich im Berufsalltag eigenverantwortlich und im Team sowie in multiprofessioneller Zusammenarbeit handeln? Da die beruflichen Erfolge oft im Kleinen liegen, der Umgang mit älteren verwirrten Menschen Geduld verlangt und Körper und Seele gefordert werden, sollten Sie sich auch fragen, ob Sie über Frustrationstoleranz, Flexibilität und Kommunika­ tionsfähigkeit verfügen. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich grundsätzlich vorstellen können, eine Ausbildung in der Altenpflege zu beginnen, erhalten Sie im nächsten Kapitel Informationen zur Bewerbung. Wenn Sie arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind und eine Aus- bildung anstreben, sollten Sie sich an die örtliche Agentur für Arbeit wenden. Dort wird entschieden, ob Sie eine Förderung bekommen können. Näheres hierzu finden Sie im Kapitel 1.9 „Können Sie den Altenpflegeberuf im Rahmen einer Umschu- lung erlernen?“. 1.3 Wo und wie bewerben Sie sich? Wer eine Altenpflegeausbildung beginnen möchte, braucht Gleichzeitige einen Schulplatz für den theoretischen Unterricht und einen Bewerbung bei Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung, dem Trä- Pflegeeinrich­ ger der praktischen Ausbildung. Als Träger der praktischen tungen und Ausbildung kommen stationäre Pflegeeinrichtungen ebenso Altenpflege­ in Frage wie ambulante Dienste. Da die Altenpflegeschulen schulen und Pflegeeinrichtungen in der Regel getrennte Bewerbungs- Seite 26 Inhalt Inhalt zurück weiter verfahren durchführen, sollten Sie die Bewerbungsunterlagen gleichzeitig an Altenpflegeschulen und an Altenpflegeeinrich- tungen in Ihrer Region schicken. Zwischen der Altenpflegeschule, die die Gesamtverantwor- tung für die Ausbildung hat, und dem Träger der praktischen Ausbildung wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Zusammenarbeit regelt. So wird sichergestellt, dass die schulische und die praktische Ausbildung eng aufeinander abgestimmt werden. Auszubildende/Auszubildender Ausbildungsvertrag Schulverhältnis/ Schulvertrag Altenpflege- Kooperationsvertrag Altenpflegeschule einrichtung Abb. 2: Schaubild über die Zusammenarbeit der an der Ausbildung Beteiligten Seite 27 Kapitel I Inhalt zurück weiter Zur Bewerbung gehören die üblichen Unterlagen: Bewerbungsschreiben Ihre Lebenslauf Bewerbungs­ Beglaubigte Zeugniskopien (bei ausländischen Zeugnissen unterlagen eine Übersetzung und eine Bescheinigung über die Aner- kennung des Abschlusses in Deutschland) Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen evtl. Bestätigung der gesundheitlichen Eignung evtl. Vorlage eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit Der Nachweis zur gesundheitlichen Eignung und der Nach- weis der Zuverlässigkeit können in der Regel nachgereicht werden, wenn Sie in die engere Auswahl kommen. Der Ausbildungsbeginn ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Viele Länder richten sich nach dem allge- meinen Schuljahresbeginn. Andere Länder haben keine festen Zeitpunkte vorgegeben. Entscheidend ist hier, dass genügend Schülerinnen und Schüler mit einem Ausbildungsvertrag für die Bildung einer Klasse angemeldet sind. Nähere Informa­ tionen darüber erhalten Sie bei den Altenpflegeschulen in Ihrer Region. Im Kapitel 1.10 „Wer ist in den Ländern zuständig?“ finden Sie die Adressen der zuständigen Behörden in den Ländern. Sie informieren im Internet oder auf Anfrage zu speziellen Fragestellungen. Seite 28 Inhalt Inhalt zurück weiter 1.4 W  ie lange dauert die Ausbildung und wie ist sie strukturiert? Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst mindestens 4.600 Stunden, die in Unterricht an einer Altenpflegeschule (2.100 Stunden) und in praktische Ausbildung (2.500 Stunden) aufgeteilt sind. Theorie und Praxis wechseln sich ab und sind meist in mehrwöchigen Blöcken zusammengefasst. Der zeit­ liche Umfang liegt bei 38 bis 40 Stunden pro Woche. 1. Ausbildungsjahr: ca. 700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 800 Stunden praktische Ausbildung Theorie: Einfüh- Praxis Theorie Praxis Theorie rungsblock 2. Ausbildungsjahr: ca. 700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 900 Stunden praktische Ausbildung Praxis Theorie Praxis Theorie Praxis 3. Ausbildungsjahr: ca. 700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 800 Stunden praktische Ausbildung Theorie Praxis Theorie Praxis ein- Letzter schließlich Theorieblock praktischer einschließ- Abschluss- lich mündl. prüfungen und schriftl. Prüfungen Abb. 3: Schaubild über die beispielhafte Aufteilung der Ausbildung Seite 29 Kapitel I Inhalt zurück weiter Einige Altenpflegeschulen und Träger der praktischen Ausbil- Die Altenpfle­ dung bieten an, die Altenpflegeausbildung berufsbegleitend geausbildung oder in Teilzeitform zu absolvieren, zum Beispiel aus Gründen ist auch in Teil- der Kinderbetreuung. Hier müssen Sie mit einer maximalen zeit möglich Ausbildungsdauer von fünf Jahren rechnen. Relevante Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer anderen Vorkenntnisse abgeschlossenen Ausbildung, insbesondere in der Pflege, in der Pflege können auf Antrag angerechnet werden und verkürzen die können die Dauer der Altenpflegeausbildung um bis zu zwei Jahre. Hin- Ausbildungszeit sichtlich der Berücksichtigung möglicher Verkürzungstat­ verkürzen bestände sprechen Sie die Altenpflegeschule an. Abwesenheitszeiten wegen längerer Krankheit oder aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen einer Schwanger- schaft, können zu einer Verlängerung der Ausbildung führen. Die Unterbrechungszeiten können aber je nach Lage des Einzelfalles unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Seite 30 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.5 Welche Ziele verfolgt die Ausbildung? Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkei- ten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigen­ verantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung der älteren Menschen erforderlich sind. Die Ziele der Die Ziele im Einzelnen sind im Altenpflegegesetz aufgezählt. Ausbildung Dort wird als Erstes von der sach- und fachkundigen Pflege spiegeln die gesprochen, die selbständig und eigenverantwortlich geleis- Vielfältig- tet wird. Moderne Forschungserkenntnisse geben laufend keit und die Impulse, die Kriterien für die Sach- und Fachkunde neu zu Komplexität bestimmen. Die Ziele der Altenpflegeausbildung umfassen wider nicht nur die körperlichen, sondern auch die seelischen und sozialen Bedürfnisse der älteren Menschen. Altenpflege ist die Pflege und Betreuung für ältere hilfebedürftige Menschen in allen ihren Lebensbezügen. Während der Ausbildung ler- nen Sie alle Bereiche und Formen der Altenpflege kennen. Im Bereich der körpernahen Pflege lernen Sie z. B., wie Sie hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen im Alltag unter anderem bei der Körperpflege oder bei der Essensaufnahme unterstützen können. Im erweiterten Sinne bedeutet Altenpflege aber auch Un- terstützung bei der Gestaltung der Freizeit oder die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung, z.B. durch die Besorgung von Hilfsmitteln. Auch Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bezug auf die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbar- schaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger werden in der Altenpflegeausbildung vermittelt. Seite 31 Kapitel I Inhalt zurück weiter Petra berichtet über ihre Ausbildung in der ambulanten Pflege: In der Ausbildung hat uns unsere Pflegelehrerin immer wieder darauf auf- merksam gemacht, dass es in der ambulanten Pflege um mehr geht als um die Durchführung ärztlicher Verordnungen und Körperpflege. Die Alten- pflege hat den Menschen mit all seinen Bedürfnissen im Blick. Heute weiß ich, was sie meinte. Denn so mancher ältere Mensch, den ich betreue, leidet unter Einsamkeit. Das ist oft ein großes Problem. Ich ermuntere deshalb auch Nachbarn, einmal einen Besuch zu machen, oder versuche, alte Kontakte des älteren Menschen wieder herzustellen. Die Übernahme von kleinen Besor- gungen durch Bekannte erleichtert den Alltag von älteren Menschen oft sehr. Kontakte nach außen heben auch den Lebensmut und fördern die Genesung. Da brauche ich schon einen Blick für das soziale Umfeld und die Psyche des Einzelnen. Meine Lebenserfahrung kommt mir da sehr zugute. Wenn meine Pflegearbeit durch Erfolge im sozialen Umfeld positiv unterstützt wird, bin ich glücklich. Ich sehe immer den ganzen Menschen – Körper und Seele. Da sich selbst im Alter Schäden durch falsche Lebens- und Ernährungsweisen noch verhindern oder mildern lassen, werden Sie auch für diese Aufgaben der Gesundheitsvorsorge und der Ernährungsberatung geschult. Die Ausbildung bereitet Sie darauf vor, an Maßnahmen zu Diagnostik und Therapie mitzuwirken. Diese Qualifikation ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte eigene Aufgaben auf Pflegefachkräfte übertragen können. Dies umfasst zum Beispiel die Übernahme anspruchsvoller therapeutischer Tätigkeiten wie die Verabreichung von Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Zu diesem Handlungsfeld gehört auch, die kontinuierliche Kontrolle von Blutdruck oder Blutzuckerwerten zu beherrschen und Seite 32 Kapitel I Inhalt zurück weiter zu erlernen, wie Verbände angelegt, Einreibungen zur Atem- stimulation vorgenommen oder Bewegungsübungen angelei- tet werden. Für die Ärztinnen und Ärzte sind Sie als Pflegefachkraft ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um die bestmögliche Medikation geht – denn Sie können kontinuier- lich die Wirkung der Medikamente verfolgen und dokumen- tieren. Zieht sich ein alter Mensch durch einen Unfall eine Ober- schenkelhalsfraktur zu oder erleidet er einen Schlaganfall, liegt es in den Händen von Altenpflegerinnen und Altenpfle- gern, sich aktiv an der Rehabilitation zu beteiligen. Sie eignen sich dazu Wissen an, wie die verloren gegangenen Funktionen und Kompetenzen des alten Menschen so weit wie möglich wiederhergestellt bzw. noch vorhandene Fähigkeiten erhalten werden können. Rehabilitation erfordert ein umfangreiches Fachwissen und auch viel Einfühlungsvermögen und Geduld. Die umfassende Begleitung Sterbender gehört zu den weiteren Inhalten, die in der Altenpflegeausbildung vermittelt werden. Seite 33 Kapitel I Inhalt zurück weiter Lucy erzählt von ihren Erfahrungen, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung mit dem Sterben von Bewohnern gemacht hat: Bei mir in der Wohngruppe liegt das Durchschnittsalter bei 85 Jahren. Es kommt vor, dass ich aus einem Schulblock zurück in die Gruppe kom- me, und eine Bewohnerin, der es vor drei Monaten schon schlecht ging, im Sterben liegt. Anfangs habe ich mich damit getröstet, dass alte Menschen oft selbst sagen: „Ich habe mein Leben gelebt“. Beim letzten Praxisabschnitt betreute ich Herrn Schwartz. Der konnte den nahen Tod nicht so leicht akzeptieren. Ich hatte das Gefühl, er hat bis zum letzten Atemzug gekämpft. Das hat mich lange beschäftigt. Erst als wir eine intensive Woche zum The- ma „Sterbebegleitung“ in der Schule hatten, habe ich gelernt, besser damit umzugehen. „Dass Sie da sind, ist sehr wichtig“, hat uns die Psychologin mit auf den Weg gegeben. Die Projektwoche in der Schule hat mir beim nächsten Praxisabschnitt sehr geholfen. Trotzdem heule ich manchmal, wenn Bewoh- nerinnen oder Bewohner, die ich sehr mag, sterben. Das ist auch okay, ich bin ja nicht aus Holz. Mit dem Ziel, eigenverantwortlich arbeiten zu können, er- lernen Sie das Planen und Steuern pflegerischer Maßnahmen und die systematische Auswertung der erzielten Erfolge, z. B. Pflegemaßnahmen so zu planen und zu steuern, dass Druck- geschwüre vermieden werden. Die Planung, Steuerung und Durchführung der gesamten und umfassenden Pflege spiegelt sich wider in der Pflegedokumentation. Jede Schülerin und jeder Schüler lernt und übt das sorgsame Führen der Pflege­ dokumentation. Sie zählt zu den täglichen Pflichten und wird häufig computerunterstützt durchgeführt. Auch andere Verwaltungsarbeiten, wie das Führen von Ver- brauchslisten oder die Bestellung von Medikamenten, sind verantwortungsvolle Tätigkeiten, die Sie in der Ausbildung erlernen. Seite 34 Kapitel I Inhalt zurück weiter In der Ausbildung lernen Sie, ehrenamtliche und angelernte Helfer anzuleiten und zu beraten. Wie Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten an andere weiterreichen, können Sie in der Ausbildung üben. Felix erzählt von seinem Arbeitsplatz in der Wohngemeinschaft: Ich bin einer von drei Fachkräften. Manche Tätigkeiten in der Wohngruppe dürfen nur wir machen, z. B. die Medikamente zusammenstellen und verab- reichen. Das darf kein angelernter Helfer. Die Mitarbeit von Ehrenamtlichen und Pflegehelferinnen und Pflegehelfern sowie die Unterstützung durch Angehörige sind aber für die Betreuung unse- rer Bewohner und Bewohnerinnen enorm wichtig. Spaziergänge in die Umgebung, z. B. mit dem Rollstuhl, oder das Vorlesen der Tageszeitung kön- nen wir als Fachpersonal nicht alleine leisten. Ich will mein Fachwissen aber auch in der Wohngruppe weitergeben. Letzten Samstag habe ich den ganzen Nachmittag eine Kurzschulung für Interessierte zum Thema „Diabetes“ gemacht, damit ich nicht jede und jeden einzeln in- formieren muss. Gut, dass wir schon in der Ausbildung die Grundlagen einer guten Schulung und Anleitung gelernt haben. Auch beim Anleiten von neuen Kolleginnen und Kollegen helfen mir meine Kenntnisse aus der Ausbildung. Wir sind gerade dabei, viele Pflegemaßnahmen, die bei uns regelmäßig an- fallen, in einen schriftlichen Standard zu bringen und Anschauungsmaterial usw. zusammenzustellen. Das hilft den neuen Kräften und uns Erfahrenen auch. Seite 35 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die Ausführungen von Felix zeigen: Gute Qualität stellt sich nicht von alleine ein. Die Einführung von Standards ist ein Weg, an der Qualitäts­ sicherung aktiv mitzuwirken. In der Altenpflegeausbildung lernen Sie, die eigene Arbeit unter Qualitätsaspekten so zu steuern, dass die hilfebedürftigen Menschen entsprechend ihren Bedürfnissen und Gewohnheiten optimal gepflegt und betreut werden. Oft können Sie die angesteuerten Pflegeziele nicht alleine erreichen. Die gelungene Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, wie z. B. Ärztinnen und Ärzten, aber auch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Physio- oder Ergotherapie oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes, gehört zum Berufsalltag. Zum Gesamtteam zählen nicht zuletzt auch Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte sowie Reinigungspersonal und der Hausmeister. Die Ziele der Ausbildung spiegeln die Vielfalt des Berufes wider. Eine gute Ausbildung ermöglicht mit zunehmender Ausbildungszeit schrittweise eine selbständige Übernahme der Aufgaben. Die Ziele und Inhalte der Ausbildung passen sich laufend den neuen Forschungsergebnissen an. Altenpflegerinnen und Altenpfleger lernen lebenslang. Seite 36 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.6 W  ie ist die schulische und praktische Ausbildung organisiert? Die Altenpflegeausbildung findet in den Altenpflegeschulen und in den Pflegeeinrichtungen statt. Der Unterricht in der Schule ist sehr eng mit der praktischen Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen verbunden. Theoretische und praktische Ausbildung sind aufeinander abgestimmt. 1.6.1 W  ie sieht der Unterricht in der Schule aus? Die Alten­ Der theoretische und praktische Unterricht in den Altenpfle- pflegeschulen geschulen soll die Schülerinnen und Schüler umfassend auf bieten einen die beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufe ganzheitlichen vorbereiten. und praxis­Moderne Lehr- und Unterrichtsmethoden, wie zum Beispiel orientiertendas szenische Spiel oder ganzheitliche Fallbearbeitung, sind Unterrichtin der Altenpflegeausbildung mittlerweile Standard. Der handlungsorientierte Unterricht gliedert sich in vier große Lernbereiche auf, die sich wiederum in folgende Lernfelder unterteilen: Seite 37 Kapitel I Inhalt zurück weiter Lernbereich 1 Lernbereich 2 Aufgaben und Konzepte in der Unterstützung alter Menschen Altenpflege (1.200 Std.) bei der Lebensgestaltung (300 Std.) Lernfelder: Lernfelder: Theoretische Grundlagen in das Lebenswelten und soziale altenpflegerische Handeln Netzwerke alter Menschen beim einbeziehen altenpflegerischen Handeln Pflege alter Menschen planen, berücksichtigen durchführen, dokumentieren und Alte Menschen bei der Wohn- evaluieren raum- und Wohnumfeldgestaltung Alte Menschen personen- und unterstützen situationsbezogen pflegen Alte Menschen bei der Tagesge- Anleiten, beraten und staltung und bei selbst Gespräche führen organisierten Aktivitäten Bei der medizinischen unterstützen Diagnostik und Übersicht über die Therapie mitwirken Lernbereiche und Lernfelder in der Alten- Lernbereich 3 pflegeausbildung Lernbereich 4 Rechtliche und (mindestens 2.100 Std.) Altenpflege als Beruf institutionelle Rahmen- (240 Std.) bedingungen altenpfle- gerischer Arbeit (160 Std.) Lernfelder: Lernfelder: Institutionelle und rechtliche Berufliches Selbstverständnis Rahmenbedingungen beim entwickeln altenpflegerischen Handeln Lernen lernen berücksichtigen Mit Krisen und schwierigen sozialen An qualitätssichernden Maßnahmen Situationen umgehen in der Altenpflege mitwirken Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Abb. 4: Schaubild über die Lernfelder in der Ausbilung Die Schulen entwickeln zu den oben genannten Lernfeldern fächerübergreifende Lernsituationen mit konkretem Bezug zu den Aufgaben im Berufsalltag. Häufig startet der Unterricht mit einem Fallbeispiel, auf das dann die Lehrkräfte aus ver- schiedenen Perspektiven Bezug nehmen. So könnte etwa im Lernfeld 1.5 eine Lernsituation „Wunden professionell versor- gen“ heißen und mit folgender Fallschilderung beginnen: Seite 38 Kapitel I Inhalt zurück weiter Beispiel Frau Anneliese Jax, 72 Jahre alt, lebt allein und ist vor drei Wochen an der Niere operiert worden. Sie hat sich von der Operation insgesamt gut erholt, aber die Wunde hat sich infiziert und muss zweimal täglich steril versorgt werden. Sie ist heute Vormittag aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen worden. Morgens und abends wird von einer Pflegefachkraft des ambulanten Dienstes ein Verbandwechsel durchgeführt und der Heilungsprozess profes- sionell dokumentiert. Die verordneten Verbandmaterialien hat die Apotheke bereits zu Frau Jax gebracht. In der Alten­ Anhand dieses Fallbeispiels werden die inhaltlichen Gesichts- pflegeschule punkte zum Thema Wundversorgung aus der Sicht verschie- lernen Sie dener Fachdisziplinen wie Pflege, Hygiene, Medizin und Recht individuelle mit den Lernenden beleuchtet. Die Erarbeitung des Lernstof­ Problem­ fes erfolgt sehr eigenständig und wird von den Lehrkräften lösungen für eher beratend und unterstützend begleitet. spezische Pflegesitua­ Sie lernen als Schülerin oder Schüler, dass es unterschiedliche tionen kennen Lösungswege für konkrete berufliche Situationen gibt, und Sie verknüpfen das Wissen der verschiedenen Fachgebiete. Das ist wichtig. Jede Situation, die Ihnen als Altenpflegefach- kraft im späteren Berufsleben begegnen wird, ist von feinen Unterschieden gekennzeichnet. In der Ausbildung lernen Sie, aus verschiedenen Handlungsmöglichkeiten die beste auszu- wählen. Sie lernen durch die fallbezogene Arbeit nicht einfach aus- wendig, welche verschiedenen Wundauflagen es gibt. Sie lernen nicht „die Wunde“, sondern „den Menschen mit einer Wunde“ in seiner gesamten Lebenssituation zu sehen. Jeder Seite 39 Kapitel I Inhalt zurück weiter (alte) Mensch geht mit Belastungen anders um. Der eine erträgt es geduldig, wenn die Wunde auch nach mehreren Wochen nicht heilt, der andere wird unruhig und verlangt rasche Fortschritte. Darauf müssen Sie eingehen können. Sie eignen sich durch das fallbezogene Arbeiten methodische Kompetenzen darüber an, wie und wo Sie die erforderlichen aktuellen Informationen bekommen. Wenn Ihnen später in der Praxis eine ähnliche Situation begegnet, sind Sie in der Lage, sich notwendige Informationen eigenständig zu beschaffen. Denn das, was Sie heute lernen, kann wegen des medizinischen Fortschritts und neuerer Forschungsergebnis- se in fünf oder zehn Jahren vielleicht schon nicht mehr das Richtige sein. Die Fähigkeit, sich lebenslang neues Wissen anzueignen, ist Moderne eine wichtige Voraussetzung, um im Beruf immer auf dem Pflege erfor­ neuesten Stand zu sein. Es wird bezogen auf das Beispiel von dert lebenslan­ Ihnen erwartet, neu auf den Markt gekommene Wundauf­ ges Lernen lagen zu kennen und anwenden zu können. Im handlungsorientierten Unterricht wird aber nicht nur das selbständige Erarbeiten von Fachwissen verlangt. Sie lernen durch Projekt- und Gruppenarbeit auch, welche Herausforde- rungen Teamarbeit an Sie stellt. Dazu ein Beispiel aus dem Lernfeld 2.3 „Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen“. Hier könnte ein Arbeitsauftrag lauten: Seite 40 Kapitel I Inhalt zurück weiter Beispiel „Planen Sie in Ihrer Kleingruppe ein Beschäftigungsangebot für Seniorinnen und Senioren. Die Durchführung der Beschäftigungseinheit soll zwischen 10 und 20 Minuten dauern. Wenden Sie dazu Ihr Theoriewissen zum Lernfeld ‚Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitä- ten unterstützen‘ an. Sie haben für die Vorbereitung vier Unterrichtsstunden Zeit. In der nächsten Woche wird Ihre Kleingruppe das Beschäftigungsange- bot in der Klasse durchführen. Das Thema und die Methoden können Sie mit Ihrer Kleingruppe selbst auswählen.“ Sie entwickeln In dieser Lernsituation gilt es, das erlernte Wissen kooperativ Teamfähigkeit mit anderen umzusetzen. Im Unterricht lassen sich so auch Fragen wie „Welche Rollen gibt es in Gruppen?“ oder „Wie können Probleme, die innerhalb eines Teams auftreten, gelöst werden?“ direkt mit erarbeiten und beantworten. Am Ende der Unterrichtseinheit bezieht sich die Auswertung nicht nur auf die erweiterte Fach-, sondern auch auf die Sozialkompe­ tenz-Ebene. Die Kleingruppe und ihre Akteure werden für die Gruppenarbeit benotet. Neben den oben skizzierten Unterrichtsformen gibt es den praktischen Unterricht, in dessen Einheiten Sie in der Schule konkrete Handlungsabläufe trainieren. Seite 41 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die 18-jährige Altenpflegeschülerin Lucy erzählt: Ich liebe praktischen Unterricht. Das ist eine gute Abwechslung zum Still­ sitzen im Klassenzimmer. Letzte Woche haben wir die Lagerungen nach einem Schlaganfall im Demonstrationsraum geübt. Ich legte mich als Übungsobjekt für die anderen in das Pflegebett. Erstmals habe ich gemerkt, wie es sich anfühlt, wenn dich ein „fremder“ Mensch im Bett berührt und bewegt. Dadurch ist mir klar geworden, dass ich nicht immer nur darauf achten muss, ob es jetzt eine 30-Grad- oder 135-Grad-Lagerung ist und ob alle Kissen an der richtigen Stelle sind, sondern auch, wie ich insgesamt vorgehe. Mein Mitschüler Martin hat mir bei einer anderen Übung zurückgemeldet, dass er meine Ansage „So, und jetzt setzen wir uns mal in den Rollstuhl“ als bevormundend empfunden hat. Er hat Recht. In der Praxis kommt einem das „wir“ so oft über die Lippen, „wir machen dies, wir machen das“, man merkt es schon gar nicht mehr. Für die nächste Praxisphase will ich jetzt nicht nur die Erkenntnisse mit dem richtigen Lagern anwenden, sondern auch mehr darauf achten, wie ich mit den Bewohnerinnen und Bewohnern rede. Beides nehme ich als Lernziele für den nächsten Praxis- block in meine Praxismappe auf. Seite 42 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.6.2 W  ie ist die praktische Ausbildung aufgebaut? Der Schwer­ Während der praktischen Ausbildung lernen und arbeiten punkt der prak­ Sie überwiegend in der stationären oder ambulanten Pflege- tischen Ausbil­ einrichtung, mit der Sie den Ausbildungsvertrag geschlossen dung liegt in haben. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindes­ der ambulanten tens 2.500 Stunden und damit mindestens 400 Stunden mehr und stationären als der schulische Teil der Altenpflegeausbildung. Pflege Der hohe Praxisanteil soll gewährleisten, dass Sie sich in Ihrer Ausbildung optimal auf den späteren Berufsalltag vor- bereiten können. Der größte Teil der praktischen Ausbildung findet bei Ihrem Ausbildungsträger statt. Um Ihnen in der Ausbildung die Vielfalt der beruflichen Einsatzmöglichkeiten sowie das Verständnis für andere Arbeitszusammenhänge näherzubringen und auch um Ihre Flexibilität zu erhöhen, ist vorgegeben, dass Sie sowohl im stationären als auch im ambulanten Pflegebereich ausgebil­ det werden. Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit, noch ein weiteres Aufgabenfeld aus der Altenhilfe und Altenpflege kennen zu lernen, zum Beispiel eine Beratungsstelle oder eine geriatrische Rehabilitationsklinik. Sie sollten über die Möglichkeiten mit Ihrem Träger der praktischen Ausbildung sprechen. Seite 43 Kapitel I Inhalt zurück weiter Sie erhalten zu Beginn Ihrer Ausbildung von der Altenpflege­ Die „Praxis­ schule eine „Praxismappe“, die Sie in jeden Praxiseinsatz mappe“ ist ein mitnehmen. Darin enthalten ist zum Beispiel das Altenpflege- Wegweiser für gesetz, oft auch eine Übersicht über die Unterrichtsinhalte der die praktische absolvierten Theorieblöcke, die Praxisaufgaben, die Bescheini- Ausbildung gungen der Praxiseinsätze und andere Unterlagen, die es allen Beteiligten ermöglichen, Ihren Ausbildungsverlauf nachzu- vollziehen. Bei Einsätzen im Krankenhaus oder anderen Einrichtungen ist diese Mappe eine Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter dort: Sie können nachvollziehen, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sie bei Ihnen schon voraussetzen können. Eigens pädagogisch qualifizierte und geschulte Praxisanleite­ rinnen und Praxisanleiter sind Ihre Ansprechpartner und füh- ren Sie schrittweise an die alltäglichen Aufgaben heran. Meist sind es Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sehr genau einschätzen können, welche Aufgaben Sie übernehmen können und welche Unterstützung und Anleitung Sie im Einzelfall benötigen. Wer eine Altenpflegeausbildung absolviert, lernt dort, wo andere leben! Für die Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Sie lernen Einrichtungen und die Kundinnen und Kunden in der ambu- in der Privat­ lanten Pflege ist es eine außergewöhnliche Situation. Lernen sphäre der und Ausbildung findet in der Privatsphäre des hilfe- oder pflegebe­ pflegebedürftigen Menschen statt. Deshalb ist es sehr wich- dürftigen tig, zunächst die zu Betreuenden intensiv kennen zu lernen: Menschen ihren Lebenslauf, ihre Gewohnheiten, ihre Vorlieben und ihre Seite 44 Kapitel I Inhalt zurück weiter Abneigungen. Die alten Menschen sind oft an den „neuen Gesichtern“ interessiert. Die praktische Ausbildung in einer stationären Einrichtung unterscheidet sich jedoch von einer Ausbildung im ambulan­ ten Dienst. In stationären Einrichtungen gibt es zumeist ver- schiedene Wohnbereiche. Im Verlauf der Ausbildung lernen Sie unterschiedliche Teams, Alltagsabläufe und Zielgruppen von Bewohnerinnen und Bewohnern kennen. Ein Altenheim Soziale Kom­ funktioniert nur dann reibungslos, wenn die einzelnen Ab- petenz und teilungen wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Sozialdienst und Teamfähigkeit Pflegedienst gut zusammenarbeiten. Wie dieses Zusammen- sind Schlüssel- spiel mit anderen Berufsgruppen innerhalb des Hauses, z. B. qualifikationen mit Diätassistentinnen und Diätassistenten oder mit Sozial- arbeiterinnen und Sozialarbeitern, organisiert ist, lernen Sie genauso wie den Umgang mit Personen, die von außerhalb in das Heim kommen. Dazu gehört der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten, zu Therapeutinnen und Therapeuten, Ehrenamt- lichen und natürlich zu den Angehörigen. In ambulanten Einrichtungen versorgen die Pflegefachkräfte ihre Kundinnen und Kunden in deren häuslicher Umgebung. Dort leisten oft die Angehörigen die Alltagsbetreuung. Es gibt aber auch Pflegebedürftige, für die der Besuch der Altenpflege- rin bzw. des Altenpflegers die einzige Abwechslung am Tag ist. Seite 45 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die 38-jährige Altenpflegerin Petra erinnert sich: An meinem ersten Tag im Praxisblock sind ziemlich viele Eindrücke auf mich eingestürzt. Jutta, meine Praxisanleiterin, hat mich durch alle Zimmer geführt und allen Bewohnerinnen und Bewohnern vorgestellt. Dann haben wir einen Hausrundgang gemacht, damit ich mich orientieren konnte. Es hat allerdings noch zwei Tage gedauert, bis ich genau wusste, wo die Pflegemate- rialien liegen oder wo ich die Schmutzwäsche hinbringen muss. In der ersten Woche durfte ich Jutta bei ihrer Arbeit zuschauen. Sie hat Bewohnerinnen gebadet oder ihnen bei der Morgentoilette geholfen. Kleine Hilfestellungen und Handreichungen durfte ich auch übernehmen. Ich habe mir aber mehr zugetraut. Ich war froh, dass mir Jutta in den folgenden Wochen manche Tätigkeiten übertragen hat. Sie überzeugte sich dabei immer davon, dass ich es auch richtig machte. Erst nachdem sie sich ganz sicher war, durfte ich zum Beispiel alleine Blutdruck messen oder die Dokumentation schreiben. Heute bin ich froh, dass sie mir anfangs nur die einfachen Routinesachen zugeteilt hat. Ich konnte mich dann Schritt für Schritt an die schwierigeren Aufgaben heranarbeiten. Jutta hat sich immer in der Praxismappe informiert, welche neuen Unterrichtsinhalte wir durchgenommen hatten, und mir dann ent- sprechende Aufgaben übertragen. Einmal hat sie mich im anderen Wohn- bereich eingesetzt, weil dort eine Bewohnerin die Nahrung über eine PEG (künstlicher Magenzugang) bekommen hat und wir diese Pflegesituation gerade in der Schule behandelt hatten. Seite 46 Kapitel I Inhalt zurück weiter Auch die Lehrkräfte unterstützen den Lernprozess in der Praxis durch begleitende Besuche und verständigen sich mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern über die Lern- fortschritte. Im optimalen Fall gelingt es, dass zu Beginn eines jeden Praxiseinsatzes die Lernziele für den bevorstehenden Zeitraum gemeinsam geplant werden. Über jeden Praxiseinsatz erstellt die Einrichtung eine Beschei­ nigung, die Auskunft gibt über die Dauer des Einsatzes, die vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie über die Fehlzeiten. Vielfach enthält diese Bescheinigung auch eine Bewertung Ihrer praktischen Leistungen. Seite 47 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.6.3 W  ie sind in der Altenpflegeausbildung Theorie und Praxis miteinander verknüpft? Die schulische und die praktische Ausbildung finden nicht losgelöst voneinander statt. Es ist üblich, dass Sie von den Lehrerinnen und Lehrern Ihrer Altenpflegeschule in Abspra- Schulischer che mit den Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleitern für Unterricht den gesamten Zeitraum des Praxiseinsatzes Arbeitsaufträge und praktische bekommen. Sie müssen die Arbeitsaufträge bearbeiten und das Ausbildung sind Ergebnis meistens schriftlich protokollieren. Oft benoten die miteinander Lehrkräfte anschließend das Ergebnis. vernetzt Wenn im vorangegangenen Theorieblock das Thema „Kultur- sensible Altenpflege“ behandelt wurde, könnte der Praxisauf- trag zum Beispiel lauten: Beispiel „1. Erkundigen Sie sich in der Einrichtung, in der Sie Ihren Praxiseinsatz absolvieren, inwieweit die Einrichtung auf die Pflege alter Menschen aus anderen Kulturen vorbereitet ist. Leitfragen hierzu: Wird oder wurde bereits eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner oder eine Kundin bzw. ein Kunde aus einem fremden Kulturkreis von der Einrichtung gepflegt? Welche Probleme sind aufgetreten, und welche Lösungsmöglichkeiten sind dafür gefunden worden? Haben sich die Lösungsmöglichkeiten als wirksam erwiesen? 2. Überlegen Sie, welche Kriterien ein Konzept für die Pflege von alten Menschen aus anderen Kulturen enthalten müsste und begründen Sie diese. Bearbeiten Sie die Aufgaben bitte schriftlich auf maximal drei getippten oder sechs handschriftlichen Seiten.“ Seite 48 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die Lehrkräfte aus den Altenpflegeschulen besuchen Sie regelmäßig in den Praxiseinrichtungen. Nur so können sich die Lehrkräfte ein Bild von Ihren praktischen Leistun- gen machen und den Bezug zur Praxis auch im Unterricht herstellen. Durch den engen Kontakt mit den ausbildenden Einrichtungen, insbesondere mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, erfolgt ein Austausch unter anderem darüber, welche neuen Entwicklungen es in der Praxis gibt und welche besonderen Akzente in der Ausbildung gesetzt werden. Dies kann dann auch im Unterricht aufgegriffen werden. Für die Praxisbesuche durch die Lehrkräfte erhalten Sie meist einen gesonderten Arbeitsauftrag. Häufig ist dies die Vor- bereitung einer Pflegesituation, die Sie dann im Beisein der Lehrerin bzw. des Lehrers und teilweise auch der Praxisanlei- terin bzw. des Praxisanleiters durchführen. Anschließend fin- det ein gemeinsames Reflexionsgespräch statt. So aufregend diese Besuche aus Ihrer Sicht sein mögen, so sind sie eine ganz wichtige Übung im Hinblick auf die praktische Prüfung und garantieren, dass die schulische Ausbildung sich eng mit der praktischen Ausbildung verzahnt. Seite 49 Kapitel I Inhalt zurück weiter Zu bestimmten Inhalten oder Teilen des theoretischen und praktischen Unterrichts kommen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in die Altenpflegeschule und demonstrieren zum Beispiel die Handhabung eines neuen InsulinPens (Spritze zur Injektion von Insulin) oder stellen andere neue Pflegemittel vor. Wenn sich die Gelegenheit bietet, führen viele Schulen Exkursionen durch. So besuchen Sie vielleicht gemeinsam mit der Klasse eine Ausstellung oder eine Messe für Pflegeprodukte. Sie informieren sich vor Ort über eine neu gebaute Wohnsiedlung zum Betreuten Wohnen oder lernen eine regionale Pflegeberatungsstelle kennen. Seite 50 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.7 W  elche Prüfungen sind abzulegen und welche Zeugnisse erhalten Sie? Jahreszeugnisse Am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand Ihrer Leistungen. Die in der Schule erzielten Ergebnisse aus Klausuren, Referaten, Präsentationen etc. und die benoteten praktischen Leistun- gen des zurückliegenden Ausbildungsjahres werden in einem Jahreszeugnis zusammengefasst. In die Ab­ Da nicht alle Lernfelder in jedem Ausbildungsjahr unterrich- schlussnote tet werden, spiegelt sich in den Noten der Jahreszeugnisse fließen Bewer­ die Leistung wider, die in den unterrichteten Lernfeldern tungen aus der erbracht wurde. Am Ende der Ausbildung werden aus den ganzen Ausbil­ erbrachten Leistungen aller Lernfelder Vornoten gebildet. dung mit Die Vornoten werden im Rahmen der Abschlussprüfung ein anteilig berücksichtigt. In die Abschlussnote fließen damit nicht allein die Prüfungsleistungen ein, sondern auch die Bewertungen während der gesamten Ausbildung. Kontinuier- lich gute Leistungen zu erbringen, zahlt sich auch am Schluss noch einmal aus. Abschlussprüfung Am Ende Ihrer Ausbildung legen Sie eine staatliche Prüfung ab. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen münd- lichen und einen praktischen Teil. Der schriftliche und münd- liche Teil der Prüfung findet in der Altenpflegeschule, der praktische Teil in der ausbildenden Einrichtung statt. Seite 51 Kapitel I Inhalt zurück weiter Die Schule bildet einen Prüfungsausschuss, so dass über- wiegend die Lehrkräfte die Prüfung abnehmen, die Sie auch unterrichtet haben. Der Prüfungsausschuss ist für die ord- nungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich. Im schriftlichen Teil der Prüfung schreiben Sie drei Klausuren Themen der an drei aufeinander folgenden Tagen. Jede Klausur dauert unterschied­ 120 Minuten und besteht aus Aufgaben aus folgenden Lern- lichen feldern: Lernfelder 1. „Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln werden in der einbeziehen“ und „Pflege alter Menschen mündlichen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“, und schrift­ 2. „Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen“ lichen Prüfung und „Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie behandelt mitwirken“, 3. „Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen“. In der mündlichen Prüfung werden Sie jeweils 10 Minuten in Themenbereichen aus folgenden Lernfeldern geprüft: 1. „Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen“, 2. „Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen“, 3. „Berufliches Selbstverständnis entwickeln“ sowie „Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen“. Die praktische Prüfung findet in der ausbildenden Einrichtung statt. Sie umfasst die Ausarbeitung einer Pflegeplanung und die Durchführung der Pflege, das heißt die Versorgung einer Bewohnerin / eines Bewohners im stationären Bereich oder einer Kundin / eines Kunden im ambulanten Bereich, sowie die Reflexion. Seite 52 Kapitel I Inhalt zurück weiter Falls Sie einen oder mehrere Prüfungsabschnitte nicht beste- hen, können Sie jeden nicht bestandenen Prüfungsabschnitt einmal wiederholen. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Inhalte wiederholt werden müssen und um welchen Zeit- raum sich die Ausbildung dadurch verlängert. Altenpflegerin Das Abschlusszeugnis weist drei Noten aus: eine über die und Alten- praktischen, eine über die schriftlichen und eine über die pfleger ist eine mündlichen Leistungen. gesetzlich Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung geschützte beantragen Sie bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Berufsbezeich­ Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Alten­ nung pfleger“. Die Berufsbezeichnung Altenpflegerin und Altenpfleger ist gesetzlich geschützt und darf nur von Personen geführt wer- den, die die vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Seite 53 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.8 W  as regelt der Ausbildungsvertrag und wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? Für die Zeit der dreijährigen Ausbildung schließen Sie mit einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung einen Inhalte des Ausbildungsvertrag ab. Ausbildungs­ vertrages Der Ausbildungsvertrag muss folgende Mindestinhalte sind im Alten­ umfassen: pflegegesetz 1. das Berufsziel, dem die Ausbildung dient, geregelt 2. den Beginn und die Dauer der Ausbildung, (§ 13 AltPflG) 3. Angaben über die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung, 4. die Dauer der regelmäßigen täglichen oder wöchentlichen praktischen Ausbildungszeit, 5. die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung und eventuell zu erstattenden Weiterbildungskosten, 6. die Dauer der Probezeit, 7. die Zahl der jährlichen Urlaubstage, 8. die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. einen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienst- vereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzu- wenden sind. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist meist nach Ausbil- dungsjahren gestaffelt und kann zwischen einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich ausfallen. Das hängt davon ab, ob der Ausbildungsträger tarifgebunden ist oder nicht. Kommunale Träger wenden in der Regel den TVAöD (Tarif­ vertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) an. Wohlfahrtsverbände, wie z. B. die Caritas oder die Diakonie, Seite 54 Kapitel I Inhalt zurück weiter zahlen die Ausbildungsvergütung in der Regel nach den AVR-K (Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation evange- lischer Kirchen). Private Träger haben entweder Haustarifver- träge geschlossen oder vereinbaren das Gehalt, und auch die Ausbildungsvergütung, frei mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sollten bei der Suche nach einem Ausbil- dungsplatz die Höhe der Vergütung bei den einzelnen Pflege- einrichtungen erfragen. Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes beträgt das Ausbildungsentgelt in der Altenpflege seit 1. März 2016 je nach Ausbildungsjahr und Tarifgebiet zwischen 1.011 und 1.173 Euro. In der Alten­ Als Auszubildende oder Auszubildender haben Sie in der pflege wird Regel dieselben Arbeits- und Dienstzeiten wie das Pflegeper- im Schicht- sonal. Das heißt, Sie lernen die Arbeitsabläufe im Frühdienst, und Wochen­ im Spätdienst und eventuell auch im Nachtdienst kennen. enddienst Auch Wochenenddienste können ausnahmsweise anfallen. gearbeitet Die Länge des Urlaubsanspruchs ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der Urlaub wird in der Regel in den Ferienzeiten der Altenpflegeschule genommen. Seite 55 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.9 K  önnen Sie den Altenpflegeberuf im Rahmen einer Umschulung erlernen? Nicht alle finden den Weg in die Altenpflegeausbildung direkt nach dem Schulabschluss. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen haben im Grundsatz die Möglichkeit, eine Umschulung zu absolvieren. Ob im Einzelfall die Bedingungen für eine Förde­ rung erfüllt werden, prüft und entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Die Voraussetzungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Wenn eine Umschu- lung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger be­­­­­willigt wird, erhalten Sie grundsätzlich eine Förderung für zwei Jahre. Diese setzt voraus, dass der Träger der praktischen Ausbildung sich vor Beginn der Maßnahme bereit erklärt, Ihnen im dritten Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung zu zahlen und eventuell notwendige Ausbil­ dungskosten, z. B. für Bücher, zu übernehmen. Die im Rahmen der Umschulungen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, können ge­ Ländern und Verbänden eingeführte Sonderregelung, Umschulun- fördert werden gen, die zwischen dem 01.04.2013 und 31.03.2016 begonnen haben, für drei Jahre zu fördern, wurde bis zum 31.12.2017 verlängert. Wenn Sie als Umschülerin oder Umschüler die Ausbildung be­- ginnen, stehen Sie möglicherweise vor besonderen Herausfor- derungen. Manchmal fällt das lange konzentrierte Zuhören und Mitmachen in der Schule oder das eigenständige Lernen zu Hause noch schwer. Auch die Klassengemeinschaft mit erheblich jüngeren Frauen oder Männern muss geübt werden. Mehr als ausgeglichen werden die Anfangsprobleme durch die Berufs- und Lebenserfahrung. In der Praxis sind Sie zuweilen sogar im Vorteil, weil Ihre Erfahrung Ihnen manchmal einen rascheren Zugang zur Lebenswelt der älteren Menschen ermöglicht. Seite 56 Kapitel I Inhalt zurück weiter 1.10 Wer ist in den Ländern zuständig? Nachfolgend finden Sie die Adressen der für die Altenpflege­ ausbildung zuständigen obersten Landesbehörden und Internetadressen. Bundesland Ministerien, Behörden und Internetadressen Baden- Ministerium für Soziales und Ministerium für Kultus, Württemberg Integration Jugend und Sport Schellingstraße 15 Thouretstraße 6 70174 Stuttgart 70173 Stuttgart www.sm.baden-wuerttemberg.de www.km-bw.de Bayern Bayerisches Staatsministerium für Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bildung und Kultus, Wissenschaft Haidenauplatz 1 und Kunst 81667 München Salvatorstraße 2 80333 München www.stmgp.bayern.de www.km.bayern.de Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit Senatsverwaltung für Bildung, und Soziales Jugend und Wissenschaft Oranienstraße 106 Bernhard-Weiß-Straße 6 10969 Berlin 10178 Berlin www.berlin.de/sen/gessoz www.berlin.de/sen/bjw Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S 14467 Potsdam www.masgf.brandenburg.de Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bahnhofsplatz 29 28195 Bremen www.soziales.bremen.de Seite 57 Kapitel I Inhalt zurück weiter Bundesland Ministerien, Behörden und Internetadressen Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Gesundheit und Hamburger Institut für Berufliche Verbraucherschutz Bildung Billstraße 80 Hamburger Straße 131 20539 Hamburg 22083 Hamburg www.hibb.hamburg.de www.hamburg.de/bgv Hessen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden www.soziales.hessen.de Mecklenburg- Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin www.regierung-mv.de Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Niedersächsisches Kultusministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Schiffgraben 12 Hannah-Arendt-Platz 2 30159 Hannover 30159 Hannover www.ms.niedersachsen.de www.mk.niedersachsen.de Nordrhein- Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Westfalen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf www.mgepa.nrw.de Rheinland-Pfalz Ministerium für Soziales, Arbeit, Ministerium für Bildung Gesundheit und Demografie Mittlere Bleiche 61 Bauhofstraße 9 55116 Mainz 55116 Mainz www.msagd.rlp.de www.bm.rlp.de Saarland Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken www.saarland.de Seite 58 Kapitel I Inhalt zurück weiter Bundesland Ministerien, Behörden und Internetadressen Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Sächsisches Staatsministerium Soziales und Verbraucherschutz für Kultus Albertstraße 10 Carolaplatz 1 01097 Dresden 01097 Dresden www.sms.sachsen.de www.smk.sachsen.de Sachsen-Anhalt Ministerium für Arbeit, Soziales und Ministerium für Bildung Integration Turmschanzenstraße 32 Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg 39114 Magdeburg www.ms.sachsen-anhalt.de www.mk.sachsen-anhalt.de Schleswig- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Holstein Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel www.schleswig-holstein.de/MSGFG Thüringen Thüringer Ministerium für Arbeit, Thüringer Ministerium für Bildung, Soziales, Gesundheit, Frauen und Jugend und Sport Familie Werner-Seelenbinder-Straße 7 Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt 99096 Erfurt www.thueringen.de/de/tmasgff/ www.thueringen.de/de/tmbjs/ Inhalt zurück weiter zurück weiter Seite 61 Kapitel II Inhalt zurück weiter 2. Die Perspektiven im Beruf 2.1 W  elche Arbeitsfelder bietet die Altenpflege? Nach Abschluss der Ausbildung stehen Ihnen als Altenpflege- rin oder Altenpfleger vielfältige Arbeitsfelder offen. Eventuell bietet Ihnen Ihre bisherige ausbildende Pflegeeinrichtung einen Arbeitsvertrag an. Oder Sie suchen sich eine Tätigkeit in einem anderen Bereich, den Sie in der Ausbildung kennen gelernt haben. Die verschiedenen Arbeitsbereiche haben zum Teil auch sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen, z. B. in Bezug auf die Arbeitzeitverteilung oder Verdienstmöglichkei- ten. Ihre Entscheidung sollten Sie genau abwägen. Seite 62 Kapitel II Inhalt zurück weiter Die Tabelle zeigt Ihnen die wesentlichen Arbeitsbereiche auf. Ambulante Teilstationäre Stationäre Betreuungs- und Betreuungs- und Betreuungs- und Pflegeangebote Pflege­angebote Pflegeangebote Sozialstationen und Tagespflege Alten- und ambulante Pflege- Pflegeheime dienste Betreutes Wohnen oder Nachtcafé und Krankenhäuser mit Service-Wohnen Nachtpflege gerontopsychiatrischen Stationen Ambulanter Kurzzeitpflege Geriatrische Rehabili- Hospizdienst tationseinrichtungen Ambulant betreute Geriatrisch- Stationäre Hospize Wohngemeinschaften rehabilitative Tageskliniken Sind Sie an einzelnen Bereichen näher interessiert, können Sie sich im Folgenden über die verschiedenen Arbeitsfelder informieren. Ambulante Angebote Ambulanter Pflegedienst Sozialstationen und ambulante Pflegedienste – beide Begriffe werden synonym benutzt – sind Einrichtungen, die in erster Linie pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen, aber auch sonstige Dienstleistungen für kranke und ältere pflegebedürf- tige Menschen anbieten. Die Betreuung und Pflege von hilfe- bedürftigen älteren Menschen erfolgt in der Privatwohnung. Ein Pflegedienst beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter, die für bestimmte „Pflegebezirke“ als feste Teams zustän- Seite 63 Kapitel II Inhalt zurück weiter dig sind. Das Team, zu dem auch Gesundheits- und Kranken- pflegerinnen und -pfleger gehören können, übernimmt die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Pflege der jeweiligen Kundinnen und Kunden. Auch notwendige hauswirtschaftliche Hilfen werden zum Teil mit Hilfskräften übernommen. Der Dienst wird so organisiert, dass die Pflege- bedürftigen überwiegend von derselben Fachkraft zum ver- einbarten Zeitpunkt betreut werden. Den Pflegefachkräften wird meistens ein Dienstwagen für die geplanten Touren zur Verfügung gestellt. Altenpflegerinnen und Altenpfleger von ambulanten Pflegediensten übernehmen auch die regelmä- ßig vorgeschriebenen Beratungsbesuche, die Angehörige, die selbst pflegen, gegenüber der Pflegeversicherung nachweisen müssen. Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen Ältere Menschen, die sich für betreutes Wohnen entscheiden, mieten oder kaufen eine Wohnung in einer Wohnanlage, in der neben Wohnraum auch Betreuungsleistungen angebo- ten werden. Die Wohnungen sind häufig an eine Rufanlage angeschlossen, so dass im Notfall rasch ein Pflegedienst zur Verfügung steht. Betreutes Wohnen bietet diverse Angebote, zum Beispiel einen Mittagstisch oder Ausflüge und Konzert- besuche mit anderen Bewohnerinnen oder Bewohnern. In einigen Einrichtungen des betreuten Wohnens werden die Menschen von einem festen Pflegedienst, der für diese Wohn- anlage zuständig ist, auch im Fall komplexerer Pflegebedürf- tigkeit versorgt. Seite 64 Kapitel II Inhalt zurück weiter Ambulanter Hospizdienst Der Wunsch der meisten älteren Menschen ist es, in der ver­ trauten Umgebung zu Hause sterben zu können. Spezielle ambulante Hospizdienste betreuen sterbende Menschen im Rahmen schmerzlindernder Pflege und bieten psychosoziale Beratung für die Betroffenen und deren Angehörige an. Am- bulante Hospizdienste betreuen und pflegen Menschen aller Altersgruppen, die nach schwerer Krankheit nur noch über eine begrenzte Lebenszeit verfügen. Wohngemeinschaften Viele pflegebedürftige ältere Menschen möchten nicht in einer aus ihrer Sicht großen stationären Pflegeeinrichtung leben. Wohngemeinschaften, die teilweise aus privaten Kon- takten heraus gegründet werden, teilweise von gemeinnützi- gen oder privat wirtschaftenden Trägern konzipiert werden, bieten eine Alternative. Die notwendige Hilfe und Pflege wird in dieser Wohnform durch ein zumeist gemischtes Team aus ehrenamtlich helfenden Personen, nicht ausgebildeten Hel- ferinnen und Helfern und Pflegefachkräften geleistet. Teilstationäre Betreuungs- und Pflegeangebote Tagespflege Pflegeeinrichtungen, die nur während des Tages ältere Men- schen betreuen, werden „teilstationäre Betreuungs- und Pfle- geangebote“ genannt. Meist werden die Besucherinnen und Besucher der Tagespflege von einem Fahrdienst abgeholt, verbringen dann gemeinsam mit anderen älteren Menschen den Tag und sind ab dem späten Nachmittag und zur Nacht im eigenen Zuhause. Dieses Angebot findet sich sowohl in Seite 65 Kapitel II Inhalt zurück weiter separat geführten Tagespflegeeinrichtungen, als auch integ- riert in Krankenhäusern oder in stationären Altenpflegeein- richtungen. Die Altenpflegefachkräfte übernehmen je nach Schwerpunktsetzung stärker pflegerische Aufgaben (z. B. zur Unterstützung eines Genesungsprozesses nach einem Kran- kenhausaufenthalt) oder die soziale und tagesstrukturieren- de Betreuung, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, die nicht mehr in ihrer häuslichen Umgebung für einen längeren Zeitraum alleine sein können und in der Tagespflege auch geistige Anregung und Beschäftigung erhalten. Nachtcafé und Nachtpflege Es gibt Menschen, die nur abends oder nachts einen Betreu- ungsbedarf haben. So gibt es ängstliche, alleinstehende Men- schen, die sich in der Dunkelheit fürchten, oder verwirrte ältere Menschen, deren Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist und deren Familie oder andere Betreuungspersonen eine konti- nuierliche Begleitung rund um die Uhr nicht leisten können. Spezielle Nachtcafés betreuen meist zwischen 20 und 24 Uhr. Sie bieten Beschäftigungsangebote und pflegerische Leistungen, die auch von Altenpflegerinnen und Altenpfle- gern übernommen werden. Wie in der Tagespflege wird für den Transfer der Besucherinnen und Besucher von und zur Wohnung gesorgt. Teilweise wird Nachtpflege als weiter gehendes Angebot über die ganze Nacht angeboten und schließt dann die Unterstüt- zung bei der Morgentoilette und ein Frühstück mit ein. Seite 66 Kapitel II Inhalt zurück weiter Kurzzeitpflege Ältere Menschen können bis maximal vier Wochen im Jahr die Leistungen der häuslichen Pflege als Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Altenpflegerinnen und Altenpfleger entlasten in diesen Zeiten pflegende Angehörige, die bedingt durch Urlaub, Krankheit, Unfall oder Kur die Betreuung nicht übernehmen können. Kurzzeitpflege wird meist in speziell dafür vorgesehenen Räumen in stationären Altenpflegeein- richtungen erbracht. Geriatrisch-rehabilitative Tageskliniken Diese Rehabilitationseinrichtungen bieten umfassende Hilfen und Behandlung bei akut auftretenden gesundheit­ lichen Problemen an. Die Altenpflegerinnen und Alten­pfleger betreuen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus der Gesundheits- und Krankenpflege und anderen Berufsgrup- pen, unter anderem aus der Medizin, Physio- und Ergothera- pie, ältere Menschen mit der Perspektive, sie nach einer mehr- wöchigen Rehabilitationsmaßnahme wieder in die häusliche Umgebung eingliedern zu können. Stationäre Angebote Alten- und Pflegeeinrichtungen Auslöser für einen Wechsel aus dem privaten Umfeld in eine stationäre Einrichtung sind ein wachsender Bedarf an Betreuung und pflegerischer Unterstützung oder auch eine Vereinsamung, die zu psychischen Problemen führt. Wenn die Familie die Pflege nicht oder nicht mehr leisten kann oder der ambulante Dienst die notwendige, zeitlich umfang- reiche Pflege bzw. soziale oder hauswirtschaftliche Betreu- Seite 67 Kapitel II Inhalt zurück weiter ung nicht sicherstellen kann, bieten stationäre Einrichtun- gen umfassende Betreuung und Pflege. Seniorenresidenzen über Altenheime bis hin zu Pflegeheimen decken ein breites Spektrum der Hilfebedürftigkeit ab. Meist sind die statio- nären Einrichtungen gemütlich und wohnlich eingerichtet. Viele ermöglichen das Mitbringen eigener Möbel, um so den privaten Wohncharakter zu fördern. Tagesstrukturierende Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung und Freizeit- gestaltung werden hier ebenso angeboten wie die Pflege schwerstkranker oder sterbender Menschen. Einige Wohngruppen oder Wohnbereiche haben sich auf die Pflege von Menschen mit Demenz spezialisiert. Im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen finden sehr viele Altenpflegerinnen und Altenpfleger eine Beschäfti- gung. In den Wohngruppen oder den Wohnbereichen leisten die Altenpflegefachkräfte rund um die Uhr Betreuung und Pflege. Teilweise werden die Bewohnerinnen und Bewohner über Jahre hinweg vom gleichen Gruppenteam betreut. Es entsteht eine enge Bindung auf beiden Seiten. Geriatrische Rehabilitationseinrichtungen Geriatrische Rehabilitationseinrichtungen sind auf die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausauf- enthalt spezialisiert. In der Regel sind die Patientinnen und Patienten 70 Jahre und älter und von mehr als einer behand- lungsbedürftigen Krankheit betroffen. Auf die speziellen Bedürfnisse älterer Menschen kann hier besser Rücksicht genommen werden als in den regulären Rehabilitationsein- richtungen. Altenpflegerinnen und Altenpfleger übernehmen im Team eine wichtige Rolle, da sie über vertiefte Kenntnisse im Umgang mit älteren Menschen und deren Bedürfnisse Seite 68 Kapitel II Inhalt zurück weiter und Krankheitsverläufe verfügen, die für die Rehabilitation sehr wichtig sind. Stationäre Hospize Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen, die meist um die 15 bis 20 Plätze anbieten. Altenpflegerinnen und Alten- pfleger betreuen dort Menschen mit unheilbaren Erkrankun- gen in einem weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium, das heißt mit einer begrenzten Lebenserwartung. Die Pflege- fachkräfte arbeiten eng mit den Angehörigen zusammen und bilden gemeinsam mit anderen Berufsgruppen und ehrenamtlich helfenden Personen ein Team. Im Rahmen der schmerzlindernden Therapie arbeiten sie eng mit den Ärztin- nen und Ärzten zusammen. Weitere Möglichkeiten Altenpflegerinnen und Altenpfleger arbeiten in Beratungs- stellen für ältere Menschen von Städten und Gemeinden, Stellen der Heimaufsicht oder bei den medizinischen Diensten der Pflegekassen. Zum Beispiel erstellen sie dort im Rahmen der Antragstellung auf Zuerkennung einer Pflege- stufe Gutachten zum Pflegebedarf. Die Aufgaben der Beratung und der Steuerung in Bezug auf Pflege und Betreuung von älteren Menschen werden wach- sen. Zukünftig wird hier eine Vielzahl neuer Arbeitsbereiche entstehen, die Altenpflegerinnen und Altenpflegern Beschäf- tigungsmöglichkeiten bieten. Seite 69 Kapitel II Inhalt zurück weiter Zunehmend gehen Altenpflegerinnen und Altenpfleger den Weg in die Selbständigkeit. Das Spektrum der Leistungen, das sie anbieten, ist breit. Manche bauen einen ambulanten Pflegedienst auf, andere konzipieren Beratungsangebote. 2.2 W  elches Einkommen bietet Ihnen die Altenpflege? In der Altenpflege gibt es keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag. Die Verdienstmöglichkeiten sind je nach Ein- richtungsträger unterschiedlich. Öffentliche Träger wie z. B. die Kommunen wenden in der Regel den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) an, kirchliche Träger vergüten nach den AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien). Manche privaten Träger haben einen eigenen Haustarif, andere vereinbaren das Gehalt mit i

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