Zusammenfassung Geschichte europäischer Integration PDF

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This document summarizes the history of European integration, from the 1940s to the 2000s. It details key events, organizations, and figures involved in the process of forming the European Union.

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Geschichte europäischer Integration 40/ 50er Jahre Intergouvernementalisten de Gaulle und Churchill: Europäische Gemeinschaft als Mittel zur ökonomischen Modernisierung und Annäherung zw. Deutschland und Frankreich: sektorielle wirtschaftliche Integration nach Nutzenprinzip Frühe institutionel...

Geschichte europäischer Integration 40/ 50er Jahre Intergouvernementalisten de Gaulle und Churchill: Europäische Gemeinschaft als Mittel zur ökonomischen Modernisierung und Annäherung zw. Deutschland und Frankreich: sektorielle wirtschaftliche Integration nach Nutzenprinzip Frühe institutionelle Vorstellungen Ministerrat als polt. Zentrum n Kommission bestehend aus Vertreter der Außenministerien konsultatives Forum bestehend aus Vertreter nationaler Parlamente „Supranationalisten“ : Monnet, Schuman Europäische Gemeinschaft auf Basis Deutsch- französischer ökonomischer Zusammenarbeit als Friedens- und Wohlfahrtsprojekt Hohe Behörde : Führung + Kontrolle einiger ökonomischer Aktivitäten „Spillover“ Effekt: Integrationslogik, Zusammenarbeit in einem begrenzten aber wichtigen Bereich führt zu einer Föderation Wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit abseits diplomatischer Zirkel wie NATO 1950er Jahre Schuman Plan: - requirement of the elimination of the age- old opposition of France and Germany one limited but decisive point of coal and steel as a whole under a common higher authority first concrete foundation of a European federation indispensable to the preservation of peace 1950er Jahre 1950: Schuman Plan 1951: Pariser Vertrag : Gründung der EGKS (Ministerrat, Hohe Behörde, Parlamentarische Versammlung, Gerichtshof) Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg 1954: Scheitern von EVG und EPG Westeuropäische Union als Nichtangriffspakt 1957 : Verträge von Rom : EURATOM + Europäische Wirtschaftsgeneinschaft Hohe Behörde wird zur Europäischen Kommission 1960er Jahre 1963 / 67 Vetos britischer Mitgliedschaft durch Charles de Gaulle 1965 - 66 Krise des leeren Stuhls : Luxemburger Kompromiss (nationales Vetorecht bei „vitalen Interessen“) 1965/67 Fusionsvertrag (EGKS + EWG + Euratom = EG) 1968: Vollendung der Zollunion -> gleiche Zölle aller Länder gegenüber von Drittstaaten, später auch Binnenstaaten 1970er Jahre: 1970: Vertrag von Luxemburg: Haushaltsrechte des EP 1973: Beitritt von Dänemark, Irland, Großbritannien 1974: Europäischer Rat Einrichtung 1979: Europäisches Währungssystem (stabile Wechselkurse) Ähnliche Währungskraft = Möglichkeit zur Überführung in Euro 1979 : Erste direkte Wahlen zum Europäischen Parlament 1980er Jahre 1981: Beitritt Griechenlands 1984 : Fontainebleau Gipfel des Europäischen Rates 1985: Delors Kommission entwickelt Plan zur Vollendung des gemeinsamen Marktes 1986: Beitritt Portugal u. Spanien 1987: Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte 1990er Jahre 1992 : Maastrichter Vertag 1. Europäische Währungsunion (gemeinsame Währung 2002) 2. gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitik 3. Innen - und Justizpolitik 4. Sozialprotokoll 5. Expansion legislativer und Kontroll- Rechte des EP 6. Ausweitung v. Mehrheitswahl im Rat Späte 1990er + 2000er Jahre 1995: Norderweiterung: Schweden, Finnland, Österreich 2004: Erweiterung 8 früherer Ostblockstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) sowie Malta u. Zypern 2007: Beitritt Bulgarien und Rumänien 2013: Beitritt Kroatien Vertrag v. Amsterdam (1997) : Ausweitung Rechte EP Sozial + Beschäfitgungspolitik „Verstärkte Zusammenarbeit“ Reform 2. + 3. Säule (hohe Vertreter) 2000er Jahre 2000: Grundrechtcharta 2001: Vertrag von Nizza mit Institutionsreformen in Vorbereitung der Erweiterung der EU Neue Stimmengewichte im Rat + Sitze im Parlament Zögerliche Reformen der Kommission und Entscheidungsprozesse 2003 - 2009 : langwieriger Prozess bis zu Ratifikation des Lissabonner Vertrags Lissabon Vertrag: Inhalte: Auflösung Säulenstruktur Integration der Grundrechtecharta Reformierte Mehrheitsentscheidungen im Rat weitgehende Gleichberechtigung von EP und Rat Präsident des Europäischen Rats Hohe Vertreterin der gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik Annahme 2009 nach zunächst Scheitern durch irisches Referendum (2007) 2020: Brexit EU- Austritt des Vereinigten Königreichs Europäische Kommission : Politische Führung: Kommissionspräsident*in 5 Jahre Amtszeit (Möglichkeit d. Wiederernennung) Rat schlägt mit qualifizierter Mehrheit Kommissionspräsident*in vor und EP muss diese(n) formal wählen Formale Unabhängigkeit gegenüber Mitgliedsstaaten Einfluss über Zusammensetzungder Kommission Klare Richtlinienkompetenz gegenüber Kommissar*innen Kommissare / -innen und Kabinette 26 Kommissar*innen 1 je MS (bis auf Ursprungsland der Präsidentin) 5 Jahre Amtszeit EP wählt gesamte Kommission nach Einzelanhörungen Zuständigkeit der Kommissionsmitglieder für bestimmte Aufgabenbereiche (Sektoren, Funktionen) Unterstützung durch Kabinette Seit Vertrag von Lissabon : Hoher Vertreter für Außen und Sicherheitspolitik = Vize_ Präsident*in der Kommission Wie fasst Kommission Beschlüsse? Präsident legt immer Tagesordnung fest Sitzung sind nicht öffentlich, Protokolle und Tagesordnungen können eingesehen werden Vier Beschlussfassungsverfahren 1. Beschlüsse während Sitzung 2. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren 3. Beschlüsse durch Ermächtigung 4. Beschlüsse durch Delegation Interne Struktur der Kommission: Erste Ebene : Kollegium der 26 Kommissar*innen plus Präsident*in Zweite Ebene: Kabinette der Kommissar*innen Dritte Ebene : Generaldirektionen (CDs) Leitung: Generaldirektor*innen EU - Beschäftige ca. 30.000 Mitarbeiter*innen : ca. 22.000 Beamt*innen und 10.000 Zeitbedienstete mit einigen nationalen Leihgaben Zuständigkeiten und Befugnisse : „Motor der Integration“ : Initiativmonopol in der Rechtsetzung Ausnahme : bis auf Außen - und Sicherheitspolitik Rat + Parlament können ohne Vorlage d. Kommission nicht tätig werden Berechtigung d. Kommission, eine Vorlage im Laufe des Verfahrens zurückzuziehen „Hüterin der Verträge“ : - Kontrolle nationaler Umsetzung von EU- Recht Setzung v. Sekundärgesetzgebung Überwachung, Bericht und ggf. Sanktionieren von (A) Politikbereichen in der offenen Methode der Koordinierung (B) nationaler Haushaltspolitik Eigenständige Umsetzung von Ratsbeschlüssen Völkerrechtliche Repräsentation der EU im Ausland Auswärtige Vertretungen Kommission agiert teilweise als Verhandlerin internationaler Verträge der EU (z.B. der WTO) Führung: Hohe(r) Vertreter*in für Außen- und Sicherheitspolitik Vermittlerfunktion: Mediation zw. 27 MS und zw. Rat und Parlament in Entscheidungsprozessen+ Antizipatio Fazit Kommission: komplex konzipiertes Organ weitreichende Befugnisse im Gesetzgebungs- und Exekutivbereich , aber nur im Wechselspiel mit der Rat der EU und dem Europäischen Parlament Politisch unabhängiges Organ, formal nicht durch MS beeinflusst und nur schwer zu sanktionieren durch Europäisches Parlament oder nationale Parlamente Aber abhängig im polt. Prozess der Gesetzgebung v. Entscheidungen des Ministerrats und des Parlaments sowie im Prozess der Politikimplementierung von der Mitiwrkung seitens der Regierung und der Verwaltungen der Mtgliedstaaten Rat der EU (Ministerrat) Organ nationaler Regierungen einflussreichstes Beschlussorgan der EU Zusammensetzung: - 1 Fachminister (o. Stellvertreter) der 27 MS verschiedene fachliche Räte Aufgaben Rat der EU: - Legislativorgan der EU : Oberste Entscheidungsinstanz Koordinierung insbesondere nationaler Wirtschaftspolitik - auch Kultur, Bildung in Form von Empfehlungen, Abmahnungen, Sanktionen Haushaltsrechte Abschluss von Verträgen mit Drittstaaten Entscheidungsfindung: - einfache Mehrheit, aber EU-Vertrag sieht oft andere Regelung vor meist : ordentliches Gesetzgebungsverfahren Seit Lissabon. Möglichkeit, das eine Untergruppe von MS stark zusammenarbeitet, Entschlüsse sind dann aber auch nur für diese bindend Besonders wichtige Räte: Rat für allgemeine Angelegenheiten (GAC) -> Vorbereitung des ER für institutionelle Fragen, Koordination über Ratsformationen hinweg und horizontale Fragen wir Haushalt und Erweiterung Rat für „Auswärtige Angelegenheiten“ (FAC) -> Hohe*r Vertreter*in, welcher gleichzeitig Vizepräsident*in der Kommission ist („Doppelhut“) sitzt diesem vor ECOFIN - Rat für Wirtschaft und Finanzen (+ Eurogroup für Euro- Staaten) -> Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsbeziehungen, Haushaltspolitik) Organisation des Rats der EU: Rotierende Ratspräsidentschaft (Agenda Setting + Vermittler) Trio dreier MS (18 Monate) zur Steigerung von Kontinuität Liste mit MS die rotiert -> Aktuell : Spanien, Belgien, Ungarn! Generalsekretariat: 3300 Beamte, Gedächtnis der Institution und Vermittler COREPER / AStV (Botschafter) -> 200 Arbeitsgruppen auf Beamt*innenebene Lange Vorwürfe wegen Intransparenz, mittlerweile tw. Online verfügbar Präsidentschaft vor Lissabon: Halbjährlicher Turnuswechel, Agenda Setting der amtierenden Präsidentschaftsländer konnten nationale inhaltliche Themen auf EU-Ebene setzen Präsidentschaft nach Lissabon: - Präsidentschaft sitzt nur noch Ministerratssitzungen vor Ausnahme Hoher Vertreter -> Staats - und Regierungschefs wählen Präsident des Europäischen Rats für 2,5 Jahre Der Europäische Rat : Aufbau vom Gipfel (mind. 2 jährlich) : Gewählter EU- Ratspräsident für 2,5 Jahre unter Vorsitz des gewählten Ratspräsidenten tagen Staats- und Regierungschefs der 27 MS und der Kommissionspräsident, Teilweise mit Unterstützung der 2 Außenminister und einem Mitglied der Kommission Aufgaben: - legt allgemeine politische Leitlinen der EU fest Wahl - und Beschlussinstanz : Setzt Leitlinien für EU-Politik, i.d.R. in enger Absprache mit dem General Affairs Council - Impuslgeber Konstitutioneller Architekt -> konstitutionelle Grundsatzentscheidungen (Erweiterung, Vertragsänderungen) Personalentscheidungen: Ernennt Kommissionspräsident (unter Berücksichtigungen des Ausgangs der EU-Wahlen und Wahl durch EP), ernst Präsident und Direktorium der EZB, ernennt Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik (nach Zustimmung v. EP) EU- Ratspräsident vertritt EU gemeinsam mit Hohen Vertreter gegenüber Drittstaaten : Außenpolitischer Akteur Arbeitsweise des Europäischen Rats: straffe interne Führung und Präsenz nach außen durch gewählten Ratspräsidenten Komplexe Koordinationsstruktur in außenpolitischen Angelegenheiten ER zunehmend gefragt in Krisenintervention: Häufung + Intensivierung der Treffen : dadurch neue spezielle ER Runden erwachsen „Club-Verhalten“ Versuch der Kompromissfindung, Absrachen der „Chefs“ ohne Rücksprache mit eigenem Land, Tendenz zur Informalität Rückkehr zum Intergouvermentalismus: Clubverhalten leidet, wegen nationalisitisch orientierten Staatschefs (z.B. Orban) und Normverletzung einzelner Staaten Europäisches Parlament : Direktwahl seit 1979 - alle 5 Jahre durch Vertrag von Lissabon, Abgeordetenzahl auf 751 begrenzt Kompetenzen : Gesetzgebungsbefugnisse Haushaltsbefugnisse Kontrollbefugnisse „Wahl“- Befugnisse Arbeitsweise : Organisationen in Franktionen (+Fraktionslose) Auch EU - kritische bzw. EU- gegnerische Parteien vertreten tägliche Arbeit wird in ständigen Ausschüssen organisiert, die für bestimmte Politikbereiche zuständig sind „Wahl-Funktion“ des EP : Ein - bzw. Absetzen der Kommission Zustimmung zur personellen Zusammensetzung der Kommission Seit Lissabon „Wahl“ des Präsident der Kommission - formal auf Vorschlag des ER, welcher i.d.R. Ergebnisse der Europawahl berücksichtigen muss 2014 sehr weite Auslegung dieser Kompetenz (Spitzenkandidat), in 2019 ist Spitzenkandidat*innenvrfahren gescheitert Möglichkeit eines Missstrauensvotums gegen gesamte Kommission -> kein Einfluss auf EU-Rat oder Rat der EU, Zusammensetzung = Ergebnis nationaler Wahlen Kontrollfunktion des EP: Informationsrechte (Mündliche und schriftliche Anfragen an Kommission, Rat der EU und Europäischen Rat gerichtet) Untersuchungsausschuss ▪ Aber kein rechtliches Mittel, die Kooperation von Kommission oder Rat einzufordern Kontrolle via Gerichtshof ▪ Klage gegen prozedurale Entscheidungen (i.d.R. durch Nichtigkeitsklagen) ▪ Klage bei mangelhafter Implementation von EU Recht (i.d.R. durch Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten) Haushaltsbefugnisse EP + Rat = „Haushaltsbehörde“ seit Lissabon : - Alle Haushaltsbereiche werden nun gleichberechtigt beschlossen (im „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ Bei Festlegung der Einnahmen wird EP von MS konsultiert Haushaltsausschuss des EP überwacht Ausgaben der EU (kontrolliert Kommission in ihrer Exekutivfuktion) Entlastung der Kommission (auf Empfehlung des Rates) am Ende des Haushaltsjahres (= Kontrollrecht) Legislativbefugnisse EP teilt sich mit Rat die Legislativrechte in der EU politisches Initiativrecht Tendenz ansteigend : von keiner Beteiligung über Konsultation zur Mitentschieden (also Gleichberechtigung mit Rat Die Präsidentin des EP : Wird für Dauer von 2,5 Jahren gewählt d.h. für halbe Wahlperiode und ist wiederwählbar vertritt Parlament nach außen und in seinen Beziehungen zu anderen Organen Führt in Plenarsitzungen des Vorsitz und leitet die Sitzungen der Konferenz der Präsidentinnen und des Präsidiums des Parlaments ist für Anwendung der Geschäftsordnung verantwortlich Die 8 Fraktionen im EP Europäische Volkspartei (Christdemokraten) (EPP) – 188 Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) – 136 Patriots for Europe (PfE) (84) Europäische Konservative und Reformer (ECR) – 78 Renew Europa Group - 77 Grüne / Freie Europäische Allianz – 53 Die Linke – 46 Europe of Sovereign Nations (ESN) (25) Fraktionslose – 32 Fraktionen allgemein: Verbindung nach politischer Richtung, interne Organisation (ein Vorsitzenden, einem Vorstand + Sekretariat) zur Bildung einer Fraktion sind mind. 25 Abgeordnete erforderlich und in jeder Fraktion müssen Abgeordenete aus wenigstens einem Viertel der MS vertreten sein. Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich Standpunkt der Fraktion wird innerhalb der Fraktion festgelegt, aber kein Mitglied kann zu einer bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden Das Ausschusswesen: Gesetzesvorschläge der Kommission werden dem zuständigen Ausschuss zugewiesen Ausschuss ernennt Berichterstatter für Verfassen des Ausschussberichts Erst nach Verabschiedung des Berichts im Ausschuss erfolgt Weiterleitung an das Plenum zur Abstimmung aktuell : 20 reguläre Ausschüsse ; 2 Unterauschüsse des Auswärtigen Ausschusses -> alle Auschüsse haben einen Vorsitzenden der die Sitzung leitet Gerichtshof der Europäischen Union Nicht zu verwechseln mit dem Europäischen GH für Menschenrechte in Straßburg, der eine Institution des Europarates ist. ▪ Entstand durch die Ausweitung der Zuständigkeiten des GH der EGKS auf alle 3 Gemeinschaften bei der Gründung der EWG und EURATOM (1958). ▪ Der Sitz ist in Luxemburg. Struktur + Berufung des Gerichtshofs : 2 Gerichtshöfe : (1) Gerichtshof der Europäischen Union (2) das Gericht Im Gerichtshof: 27 Richter und 11 Generalanwälte, 6 Jahre Amtsdauer, Wiederbesetzung möglich Ernennung nach Prüfung der fachlichen Eignung durch 7- köpfigen Ernennungsauschuss, anschließend Berufung durch einstimmigen Beschluss der MS Alle drei jähre Neubesetzung eines Teils der Richters Präsident von Richtern auf 3 Jahre gewählt Kompetenzen des Gerichtshofs ▪ Gerichtshof der EU → Höchste juristische Instanz der EU ▪ Als „Verfassungsgericht“ (im Sinne einer Normenkontrolle und Kontrolle des Gleichgewichts der EU Organe) ▪ Als Revisionsinstanz (gegenüber Urteilen des Gerichts der EU) ▪ Mit völkerrechtlicher Intention (überprüft Vereinbarkeit geplanter völkerrechtlicher Abkommen mit Europäischen Verträgen) ▪ Kaum Kompetenzen im Bereich der GASP ▪ Das Gericht befasst sich mit ▪ Rechtssachen, die von Privatpersonen, Unternehmen und nicht-staatlichen Organisationen vorgelegt wurden ▪ Rechtssachen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts ▪ Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten ▪ Tw. Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen (seit 10/2024) Arbeitsweise der Gerichtshöfe ▪ Der Gerichtshof tagt in kleinen (3 oder 5 Richter) oder großen (15 Richter) Kammern oder im Plenum ▪ Berichterstatter (1 Richter aus relevanter Kammer) + Generalanwalt zur Vorbereitung der Urteilsfindung ▪ Öffentliche Verhandlung; Nicht-öffentliche Beratungen + Urteilsfindung (Mehrheitsvotum) ▪ Veröffentlichung der Klage, der Schlussanträge und des Urteils im Amtsblatt; keine Veröffentlichung von Minderheitenvoten Klage und Verfahrensarten Vorabentscheidungen -> (natl. Gerichte bitten den Gerichtshof der EU um Auslegung von EU Recht) Vertragsverletzungsverfahren : (Gerichtshof der EU überprüft die Einhaltung von EU Recht; seit Maastricht: Möglichkeit der Verhängung eines Zwangsgeldes) Nichtigkeitsklagen : (Gerichtshof der EU überprüft Rechtshandlungen von EU Organen) Untätigkeitsklagen Revisionsverfahren Prinzipen des EU Rechts „ Konstitutionelle Prinzipien“ Unmittelbare Wirkung Vorrang des Gemeinschaftsrechts Grund - und Menschenrechte als Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung Monopolstellung des Gerichtshofs der EU Kompetenzen der EU Organe: Stärkung der Anhörungsrechte des EP Stärkung des EP als sekundäres Kriterium bei Wahl der Vertragsbasis Nichtigkeitsklage gegen Akte des EP möglich „Politische Prinzipien“ Prinzip gegenseitiger Anerkennung Personemoblität Geschlechtergleichbehandlung Streikrechte < Freiheitsrechte der Arbeitgeber Entscheidungsprozesse Rechtsakte: Verordnung Richtlinie Beschluss Empfehlung und Stellungnahme Kompetenz-Kompetenz“ liegt bei Mitgliedstaaten; „Prinzip der begrenzten Eigenermächtigung“ AEUV legt in Artikeln 2 bis 6 und 21 bis 46 (GASP) die Zuständigkeiten fest und unterscheidet zwischen: ▪ Art. 3: ausschließlichen Kompetenzen der EU (insb. Zoll und Handel) ▪ Art. 4: geteilten Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten (insb. Agrarpolitik und Binnenmarkt und flankierende Politiken wie Verkehr, Umwelt, Verbraucherschutz) ▪ Art. 6: unterstützenden Kompetenzen ohne gesetzgeberische Rolle der EU (Gesundheit, Industrie, Bildung, Katastrophenschutz...) ▪ Art. 5 sowie 21 bis 46: Leitlinienkompetenz (ohne gesetzgeberische Rolle) in Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik Abgrenzung weiterhin nicht immer eindeutig → EuGH Urteile Rollen der EU-Organe : Kommission: Europäisches Parlament: Ministerrat: „Ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ Kommission hat Initiativrecht (muss Vorschlag machen) Rat und Parlament sind gleichgestellt Rat und Parlament erhalten Vorschlag zur 1. Lesung, Vorschlag wird aber zunächst an den entsprechenden Fachausschuss des Parlaments gegeben Wenn Rat und Parlament einig sind, kann Gesetz auch schon nach 1. Lesung entstehen, wenn nicht geht es zur 2. Lesung Falls keine Einigung nach 2. Lesung Etablierung eines Vermittlungsausschusses -> Findet er keinen Konsens (oder agiert nicht) ist das „Gesetz“ gescheitert für jede Angelegenheit mit der Kommission ernennt das Parlament einen „Berichterstatter“ Informelles Verhandeln: Vorbereitung der eigenen Position mit Wissen von Position der Anderen Trilog zwischen den drei Organen (Rat, EP,Komm) zur Kompromissfindung Spezielle Entscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren Rat muss Zustimmung des Parlaments einholen, bevor er eine Entscheidung fällen kann Parlament kann keine Änderungsvorschläge machen, entweder es nimmt an oder lehnt ab Anhörungsverfahren EP hat nur beratende Funktion Parlament kann zustimmen, ablehnen oder Änderungsvorschläge machen Meinung Parlament muss nicht berücksichtigt werden Rat kann den endgültigen Vorschlag annehmen oder einstimmig abändern Wenn Kommission, Meinung des Parlaments übernimmt, setzt sie den Rat unter Druck sich ihnen anzuschließen, er kann aber auch dies einstimmig ablehnen Verfahren zur Änderung der Verträge : 1. Ordentliches Verfahren zur Vertragsänderung 2. „Vereinfachte politikbereichsspezifische Vertragsrevision“ (-> interne Politik der EU) -> Einstimmiger Beschluss des Europäischen Rats nach Anhörung von EP und Kommission 3. „Vereinfachte verfahrensspezifische Vertragsrevision“ -> Vorbehaltsrecht der nationalen Parlamente Interessensvermittlung in der EU Beratungsorgane der EU: 1. Wirtschaft - und Sozialausschuss (WSA) : 329 Vertreter wirtschaftlicher und sozialer Gruppen : Arbeitgeber, Arbeitnehmer (einzelstaatliche Gewerkschaftsverbände, Verschiedene Interessen (z.B. Landwirte, Verbraucher, NGO, Handwerk) Alle Gruppen werden von nationalen Regierungen nominiert (Anzahl proportional zur Bevölkerungsgröße) und im Rat der EU ernannt 1. Ausschuss der Regionen (ADR) : 329 Vertreter von Ländern, Regionen und Kommunen gewählte politische Vertreter*innen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften Vom Rat für 5 Jahre ernannt Gruppierung in nationale Delegationen und iN Fraktionen, die proportional in Fachkommissionen vertreten sind weitere politische Trennlinien : Nord-Süd-Ost; Kommunen vs. Regionen, kompetenzstarke vs. schwache subnationale EInheiten Interessengruppen in Brüssel: EU- Verbände / Interessensorganisation Politikberater / „Think Tanks“ NGOs Firmen Nationale Verbände / Organisationen Territorialverbände (Regionen, Städte etc.) ~ Insgesamt ca. 20.000 Interessenvertreter, über 12.000 Interessensorganisationen, ü. 400 aus Deutschland „Logiken“ der Interessensvermittlung: „Logic of membership“: Bündelung + Artikulierung der Mitgliederinteressen „Logic of influence“: - Beeinflussung der europäischen Entscheidungsträger (Kommission, EP, Rat) - Wegen vieler wichtiger Akteure, ist differenziertes Repertoire notwendig -> Challenge: beide zu verknüpfen Mögliche Ansatzpunkte der Einflussnahme: Kommission (in Politikformulierungsphase) Kommissare oder Generaldirektionen Europäisches Parlament (in Legislativphase) Fachausschüsse - Fraktionen - Nationale Parteien Ministerrat (in Legislativphase) COREPER- Arbeitsgruppen - MS WSA und ADR (in Legislativphase) Medien (ggf. schon für Agendasetting, vor entscheidenden Abstimmungen) Formen der Einflussnahme Interessensgruppen als „Lobby“ Interessengruppen als „Berater“ / „Experten“ -> offene Konsultationen während Politikvorbereitung -> gezielte Konsultation in Arbeitsgruppen Interessengruppen als „Mit-Entscheider“ -> sozialer Dialog -> freiwillige Vereinbarungen (in Kooperation mit Kommission) Interessensgruppen als Kontrollinstanz -> Beschwerden bzw. Klagen -> Protest Dimension des Lobbying in Brüssel lange Zeit unbekannt (1990er: langsames Bewusstsein) 2008: Einführung des EU-Transparenzregisters durch die Europäische Kommission 2011: Parlament schloss sich dem Register an, 2021: Rat der EU beigetreten Datenbank: registrierte Lobbyist:innen (allgemeine Daten, vertretende Interessen, Auftraggeber, Art und Umfang der Tätigkeit) verpflichtend; stichprobenartige Überprüfung; vers. Sanktionsmöglichkeiten Gleichzeitige Zustimmung zum Verhaltenskodex für Lobbyist:innen und MdEP ▪ Website: https://transparency-register.europa.eu/index_de Kritik Begrenzte Kontrolle, Freiwilligkeit in MS 17% der Einträge mit Mängeln (vgl. Verwaltungsrat des Transparenz-Registers 2023: 15) Große Konzerne umgehen Offenlegungspflichten durch Agenturen Fehlklassifikation und unvollständige Daten Unterschiedliche Standards in Institutionen EU-Bürger + Öffentliche Meinung mit Fokus auf Euroskeptizismus Öffentliche Meinung aus historischer Perspektive Europäische Öffentlichkeit als vernachlässigte Größe 1973: Erweiterungsrunde: euroskeptische Länder kamen dazu (UK, DK) 1973: Norwegens Bevölkerung stimmte in Referendum gegen Beitritt; 1994 nochmal Grönland verlies 1984 nach deinem Referendum die EG Seit Mitter 80er Jahre häufiger Konsultation der Öffentlichkeit bei großen Fragen 1992: Maastricht Vertrag: Frankreich nur knapp, Dänemark zunächst dagegen 2000 (DK) und 2003 (Schweden) Bevölkerungen votieren in Referendum gegen Beitritt zur Währungsunion 2002/3 Nizza Vetrag: zunächst negativ in Irland = viele negative Referenda v. DK, UK und CO. Formen der aktiven Bürgerbeteiligung in der EU Wahl des EP (erstmals 1979) - repräsentatives Demokratieelement Referenden in einigen MS bei Vertragsänderungen der EU - Element direkter Demokratie Bürgerpartizipation in EU Entscheidungsprozessen: Europäische Bürgerinitiative Petitionen beim EP Beschwerden an Europäischen Bürgerbeauftragten Beteiligung an öffentlichen Konsultationen + Feedbacks Beteiligung an europäischen Bürgerdialogen Mitgliedschaft / Engagement in Interessenverbänden oder NGOs Klage (i.d.R. über nationalen Klageweg) Erklärungen für EU-Haltung, inkl. Euroskepsis, auf individueller Ebene BENEFITS 1. Politische Ökonomie“/ Rationalismus/ Utilitarismus a) Individueller Nutzen (Wirtschafts- und Bildungseliten vs. Benachteiligte) b) Nutzen für das eigene Land (Nettozahler vs. Nettoempfänger) BELIEFS 2. Politische Psychologie: a) „Kognitive Mobilisierung“ und Wissen über EU b) Identität (parochial / national vs. kosmopolitisch) 3. 4. Vertrauen in EU Institutionen (oder in politische Institutionen allgemein!) BENCHMARKS Ausdruck nationaler politischer (Un)zufriedenheit (Haltung zur eigenen Regierung als „Proxy“) CUES 5. Einfluss politischer Eliten 6. MedieneffekteThema der Praesentation / Autor / 12 Wahlen, Parteien, EU-Skepsis Die Haltung der Öffentlichkeit zur EG/EU war lange geprägt von einem des „permissive consensus“ (also einer breiten unterstützenden Haltung gegenüber der EU in der Bevölkerung) ▪ d.h. auch das generalisierte Einverständnis mit der Politik von (bürokratischen/ „expertokratischen“) Eliten ▪ Diese zunächst „depolitisierte“ und distanzierte Wahrnehmung der EG/EU (EG als funktionale Marktorganisation ohne Identifikationskern) ist u.a. verantwortlich für von Beginn an geringere Wahlbeteiligung im Vergleich zu nationalen Wahlen ▪ Seit 1990ern kommt eine auch auf nationaler Ebene erkennbare „Politikverdrossenheit“ dazu ▪ Mit der zunehmenden Salienz und Politisierung der EU entsteht eine gegenläufige Bewegung (höhere Wahlbeteiligung), aber auch die Polarisierung des Parteienspektrums mit einem wachsenden EU-skeptischen Anteil Wahlen zum EP: Nationale Koordination: Wahlalter Wahlverpflichtung Wahlzeitpunkt Nationale Parteien stellen sich zur Wahl Gemeinsame Grundsätze bei der Wahl: alle fünf Jahre innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen (DO-SO) Zahl der Abgeordeten einer Partei im EP ist proportional zur Anzahl der Stimmen EU-Bürger die in einem anderen EU - Land wohnen, dürfen dort wählen und sich zur Wahl stellen (European Citizenship) Jeder Bürger darf nur einmal wählen „Parteien“ nationale politische Parteien nominieren Kandidaten für Europawahlen europäische politische Gruppen (Fraktionen) sind Koalition gewählter Europa - Parlammentarier*innen Europäische Parteien sind Verbünde nationaler Parteien, lange ohne formalen Bezug der EU Anreiz für Mitgliedschaft in Fraktionh wegen Verfahrensvorteilen im EP: finanzielle Förderung garantierte Repräsentanz in Ausschüssen Mitglied im Präsidium des EP Allokation von Berichterstatter*innenposten Teilnahme in Vermittlungsausschüssen Möglichkeit, Amendments im Plenum vorzuschlagen längere Sprechzeit in Plenarsitzungen „Fraktionstreue“ ist hoch: angesichts relativer Heterogenität der Fraktionen Abhängigkeit der Parlamentarier von ihren nationalen Parteien es wird keine Regierung gebildet, sodass keine stabilen Mehrheiten gebraucht werden ist höher in „mainstream-parteieng“ als in populistischen Parteien Cross-Cutting - ideologische Trennlinien: Links-rechts / postmateriell - materiell EU / integrationsfreundlich - EU / Integrationsskeptisch oder auch : GAL (Green, alternative, liberitarian) und - TAN (traditional, authoritarian, nationalist) EU-Agenturen: Beschreibung der EU als „Regulativer Staat“ Ziel: Stärkung der EU - Institutionen, ihren regulatorischen und Implemantionsaufgaben nachzukommen - ALSO Delegation administrativer Aufgaben an exekutive Agenturen, die an der Schnittstelle von Kommission und nationalen Behörden arbeiten, indem sie Fach- und Expertenwissen bündeln und EU Institutionen in die Lage zu versetzen, wissenschaftlich reflektierte politische Entscheidungen zu treffen Arten von Agenturen Netz dezentraler Agenturen, eingerichtet vom Rat der EU und dem EP für spezielle rechtliche, technische oder wissenschaftliche AUfgaben - geographische Verteilung über EU - mit Managementboard, das sich Vertreter der MS und der EU_ Organe zusammengesetzt - finanziert aus EU-Haushalt Exekutivagenturen der EK zur Unterstützung von EU Programmen -> zeitlich befristet und in Brüssel Agenturen im Bereich Außen - und Sicherheitspolitik z.B. Europäische Verteidigungsagentur Großer Einfluss, Expansion der Aufgaben, aber Aufgaben sind formal rechtlich begrenzt Etabliert über EU-Sekundärrecht (Verodnungen) zunehmend auch Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeiten

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