Vorles.FamR.elterliche_Sorge-WS21-22 PDF
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Hochschule Niederrhein
2021
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This document covers German family law, particularly parental rights and responsibilities. It examines the components of parental rights and responsibilities, and includes legal references, such as sections of German law.
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Rechtgrundlagen Sozialer Arbeit Modul 9.2: Familien- und Jugendhilferecht Elterliche Sorge Bestandteile der elterlichen Sorge, § 1631 I Personensorge, Vermögenssorge, §§ 1626 I, 1631 I § 1626 I Pflege/Erziehung Aufenthalt Aufsicht...
Rechtgrundlagen Sozialer Arbeit Modul 9.2: Familien- und Jugendhilferecht Elterliche Sorge Bestandteile der elterlichen Sorge, § 1631 I Personensorge, Vermögenssorge, §§ 1626 I, 1631 I § 1626 I Pflege/Erziehung Aufenthalt Aufsicht Umgang Unterhalt Struktur der elterlichen Sorge Personensorge Vermögenssorge tatsächliche gesetzliche tatsächliche gesetzliche Sorge Sorge Sorge Sorge Ausgangspunkt: Bestimmungsbefugnis ggü. Kind, §§ 1631 I, 1626 I Gesetzgeberische Vorgaben Grenzen Generelle Maxime: Kindeswohldienlichkeit § 1631 b: Unterbringung Speziell: Umgang, § 1626 III BGB § 1666: Kindeswohlgefährdung Erziehungsziel: Selbstständigkeit des Kindes, § 1626 II Erziehungsstil Gewaltverbot, § 1631 II Berücksichtigung der kindlichen Autonomie, § 1626 II Speziell für Ausbildung: § 1631 a Bestimmungsbefugnis der Eltern Kind Dritte Umgang Aufenthalt, § 1632 I Aufenthalt Umgang, § 1632 II....... Durchsetzung Durchsetzung § 823: Schadensersatz § 1631 III: Unterstützung § 1632 III: Herausgabeanspruch der Eltern durch FamG § 1632 III: Umgangsverbot Das Herausgabeverlangen, § 1632 I Voraussetzung Personensorge Dritter enthält Kind widerrechtlich dem PSB vor Grenze: Herausgabeverlangen des PSB rechtsmissbräuchlich Folge: Recht, Herausgabe des Kindes zu verlangen Durchsetzung: Antrag beim FamG, § 1631 III Das Umgangsrecht Bestimmungs- befugnis, § 1632 II Eltern Dritte Bestimmungs- befugnis, § 1631 I Umgangsrechte Eltern und Kinder, § 1684 (Unbedingt) Nahe Verwandte, § 1685 I (Wenn Kindeswohl dienlich) Kind Enge Bezugspersonen, § 1685 II Das Umgangsrecht von Eltern und Kind, § 1684 Eltern Voraussetzungen: keine Einschränkung: Nur auf AO d. FamG Nur soweit für das Wohl des Kindes erforderlich Dauerhafte Regelungen nur bei Kindeswohlgefährdung Kind Das Umgangsrecht Verwandter oder von Bezugspersonen, § 1685 Voraussetzung: Kindeswohldienlichkeit Großmutter Lebenspartnerin der Mutter Eltern Vormaliger Ehemann Geschwister Kind 16.10.2018 - Thema: Anspruch Dritter auf Umgang mit dem Kind Recht der Großeltern auf Umgang mit ihren Enkelkindern OLG Brandenburg, 23.01.2018, 13 UF 152/17 Nach § 1685 Abs. 1 BGB können Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind haben, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Hierfür besteht allerdings keine gesetzliche Vermutung, wie sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen in § 1684 BGB für den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen zum Ausdruck gekommen ist. Die in § 1685 BGB erfolgte Erweiterung des Kreises der Umgangsberechtigten steht vielmehr unter dem Vorbehalt des positiven Nachweises, dass der Umgang mit den Verwandten dem Kindeswohl dient. Dies ist allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen, denn trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihren Enkelkindern ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden. Beschluss des OLG Brandenburg vom 23.01.2018, Az.: 13 UF 152/17 OLG Brandenburg, 23.01.2018, 13 UF 152/17 Die elterliche Sorge verheirateter Eltern Die Sorge verheirateter Eltern Tatsächliche Sorge Gesetzliche Sorge Grundsatz: Konsensprinzip, § 1627 Grundsatz: Gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 I Außer Außer Übertragung der Notvertretung Alleinentscheidungsbefugnis Entgegennahme von WE auf einen Elternteil, § 1628 Entscheidung des FamG nach § 1628 Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ausübung der elterlichen Sorge Personensorge Vermögenssorge tatsächliche gesetzliche tatsächliche gesetzliche Sorge Sorge Sorge Sorge Konsensprinzip, § 1627 BGB - gemeinsames Handeln, § 1629 Das Sorgemodell getrennt lebender Eltern, § 1687 Tatsächliche Sorge Gesetzliche Sorge Alltagsange- Erhebliche Erhebliche Alltagsange- legenheiten Bedeutung Bedeutung legenheiten Alleinentschei- Einvernehmen Alleinvertretung dungsbefugnis Konsens § 1627 Gesamtvertretung, § 1629 Das Ende der gemeinsamen Sorge, § 1671 Elterneinigkeit, § 1671 II Nr. 1 Doppelte Kindeswohldienlichkeit, § 1671 II Nr. 2 Aufhebung der gemeinsamen Sorge Übertragung auf Antragsteller Allg. Voraussetzung: Dauerhafte Trennung Grenze: Kindeswohlgefährdung Die elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern Der nichteheliche Vater und die Sorge Gemeinsame Sorge Alleinsorge der Mutter Eheschließung mit Mutter, Sorgeerklärungen, § 1626a I Nr. 3, III BGB § 1626a I Nr. 2, § 1626a I Nr. 1 § 1626a I Nr. 3 Gemeinsame Sorge kraft Erklärung, § 1626a I Nr. 1 Wer: höchstpersönlich, § 1626c I BGB Inhalt: unbedingte und unbefristete Erklärung des Willens zur gemeinsamen Sorgeübernahme Form: öffentliche Beurkundung, § 1626d Materielle Voraussetzungen: § 1626b III Abänderung: Nur gem. §§ 167, 1696 BGB Sorgeformen und -wechsel Gemeinsame Sorge §1626a I Umfassendes Unverheiratete Eltern Konsensprinzip ,§ 1627 Trennung Übertragung, § 1671 II Modifiziertes Konsensprinzip, § 1687 Unverheiratete Eltern Alleinsorge des Vaters Übertragung §1671 Alleinsorge Die Verzahnung von Familienrecht und Jugendhilfe Familienrecht Jugendhilfe Wem steht die Sorge zu, § 1671 Unterstützung der Familie bei Welche Rechte und Pflichten sämtlichen Konflikten, § 17 SGB VIII treffen die Beteiligten Unterstützung und Beratung, § 18 SGB VIII Unterhalt Beistandschaft, §§ 1712 ff. BGB Umgang Die Rolle des Staates bei Trennung und Scheidung § 17 SGB VIII: Beratung in Fragen § 18 SGB VIII: Unterstützung und der Partnerschaft Beratung in speziellen Situationen Konflikte, Präventive Beratung Sorgeangelegenheiten , § 18 I Trennung und Scheidung nichteheliche Mutter, § 18 II Umgangfragen, § 18 III Unterhaltsangelegenheiten junger Volljähriger, § 18 IV Die Minderjährige Mutter Partielles Ruhen, § 1673 II Tatsächliche Sorge Gesetzliche Sorge: Keine Vertretungsbefugnis Gemeinsame Sorge Alleinsorge § 1678: Anderer Notwendigkeit der Bestellung eines Vormunds Elternteil übt die Nichteheliche minderjährige Mutter: Amtsvormund Sorge allein aus Der Rollenkonflikt des Jugendamtes § 17 III SGB VIII Jugendamt FamG §§ 17, 18 SGB VIII § 1671 BGB Jugendamt Eltern Beteiligter Kind Verbindlichkeit der Beratungsleistungen, §§ 17, 18 SGB VIII Objektive Rechtsverpflichtung Leistungsträger §§ 17, 18 SGB VIII § 17: Partner- und Konfliktberatung § 18: Beratung/Unterstützung Sorgeangelegenheiten Unterhalt Umgang Zielgruppe: Ansprüche Qualität: Unbedingte Ansprüche Alleinerziehende (Muss-Leistung) Die Beistandschaft, §§ 1712 ff. BGB Gesetzliche Vertretung des Kindes neben Elternteil durch das JA Vaterschaftsfeststellung Unterhaltsansprüche des Kindes Voraussetzungen schriftlicher Antrag eines faktisch alleinsorgenden Elternteils, § 1713 I Gründe für einen Sorgeausfall Tod, § 1680 I, II Entzug der Tatsächliche elterlichen Verhinderung, § 1678 Sorge, § 1680 III Ruhen: § 1673: Kraft Gesetz § 1674: Geschäftsunfähigkeit RuhensAO Beschränkte Geschäftsfähigkeit Ausfall eines Elternteils Gemeinsame Sorge Alleinsorge Automatischer Sorgeübertragung nur auf Grund Sorgerechtsübergang auf gerichtlicher Entscheidung den anderen Elternteil Alleinsorge nach Nichteheliche Mutter Sorgeentscheidung Sorgeübertragung: Sorgeübertragung: Kindeswohldienlichkeit Kindeswohl Tod widerspricht nicht Dauerhaftes Ruhen Kindeswohlgefährdung Die Beteiligung Dritter an der Sorge Pflegeeltern Pflegeeltern und Personensorgeberechtigte Leibliche Eltern Befugnisse, § 1688 BGB tatsächliche Sorge in Alltagsangelegenheiten Vertrag Vertretungsrecht der Eltern in Alltagsangelegenheiten Verwaltung des Arbeitsverdienstes, Unterhalt,... Notvertretungsrecht Pflegeeltern Schutz des Kindes durch Pflegeerlaubnis Anspruch auf Pflegeerlaubnis Jugendamt Pflegefamilie 1. Ermächtigungsnorm, § 44 I 2. Materielle Rechtmäßigkeit: Kindeswohl ist sichergestellt Erlaubnis nicht erforderlich, § 44 I 2: Verwandte bis zum 3. Grad Tagespflege bis zu 3 Kindern Hilfe z. Erziehung, §§ 27 ff. 3. Formelle Rechtmäßigkeit Zuständigkeit, §§ 85, 87a Kind Pflegeeltern und Staat Pflegefamilie Anspruch auf Pflegeerlaubnis Jugendamt Erlaubnis nicht erforderlich, § 44 I 2: Erteilung Verwandte bis zum 3. Grad Kontrolle Kurzpflege Widerruf/Rücknahme Tagespflege bis zu 3 Kindern Hilfe z. Erziehung, §§ 27 ff. Kind Konstellationen fremder Erziehung Vertrag Jugendamt, Eltern Pflegefamilie § 87a SGB VIII Rechte der Eltern Umgangsrecht Herausgabeanspruch Achtung: VerbleibensAO, Kind § 1632 IV Zivilrecht: Entscheidet über Verhältnis Öffentliches Recht: Entscheidet zwischen Eltern - Pflegeeltern - Kind über Zulässigkeit der Pflege Das Ineinandergreifen von Familienrecht und Jugendhilfe § 50 III SGB VIII Jugendamt FamG Eltern § 1666 BGB Jugendamt Beteiligter Pflegeerlaubnis Pflegeeltern §§ 42 Zugriff auf Kind Kind