Der Vertrag von Lissabon - PDF
Document Details
![CelebratedParadise3306](https://quizgecko.com/images/avatars/avatar-12.webp)
Uploaded by CelebratedParadise3306
EBS03
Tags
Summary
Der Vertrag von Lissabon stärkt die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in der EU und behandelt eine Reihe von wichtigen rechtlichen Aspekten, darunter Primär- und Sekundärrecht, das Verfahren der Gesetzgebung und die Beteiligung der Organe der EU. Das Dokument beschreibt auch die GASP und das "Acquis communautaire" (gemeinschaftlicher Besitzstand).
Full Transcript
Vertrag von Liassabon Stärkt die Zusammenarbeit der Polizeien und der Justiz Die **begrenzte Einzelermächtigung** beschreibt, dass die EU nur das Regeln darf, wozu sie durch die Mitgliedstaaten berechtigt wurde. **Primärrecht** sind die Regelungen/Verfassung in der EU, die für die EU gelten. Sie...
Vertrag von Liassabon Stärkt die Zusammenarbeit der Polizeien und der Justiz Die **begrenzte Einzelermächtigung** beschreibt, dass die EU nur das Regeln darf, wozu sie durch die Mitgliedstaaten berechtigt wurde. **Primärrecht** sind die Regelungen/Verfassung in der EU, die für die EU gelten. Sie erstreckt sich über die GR Charta, AUEV und EUV. **Sekundärrecht** ist das Recht, welches durch die EU erlassen aber in den Mitgliedstaaten gilt. Bspw. RiLi, Satzungen und Verordnungen **Tertiärrecht** bedeutet, dass die EU als Supranationales Organ Gesetze erlassen kann, welche in den Mitgliedstaaten gelten Acquis communautaire ist die **Opting out** ist die Möglichkeit einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP nicht zuzustimmen und somit den Regelungen nicht vollumfänglich nachkommen zu müssen. Bspw Polen bei der GR Charta **Subsidiaritätprinzip** bedeutet, dass nur Dinge geregelt werden dürfen, wenn sie nicht besser durch eine untergeordnete Eben (Land, Bund, Kommune) geregelt werden kann **Prinzip der VHM** bedeutet, dass die EU nur Maßnahmen ergreifen darf, welche geeignet, erforderlich und angemessen sind. Die **Kompetenzen der EU** sind die ausschließliche Zuständigkeit (Währung), die geteilte Zuständigkeit (Verkehr) und die unterstützende (Tourismus) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren setzt sich zusammen aus maximal drei Lesungen. Beteiligt sind EU Rat, Kommission und Parlament. Kommission schlägt vor, Rat und Parlament entscheiden bzw machen Verbesserungsvorschläge. Der **Trilog** ist eine Zusammenkunft von Rat, Parlament und Kommission im Rahmen des Gestezgebungsverfahrens. Es kann zu jeder Zeit des Verfahrens einberufen werden. Es dient zur Vermittlung von Parlament und Rat unter Moderation der Kommission. Europäischer Rat beschließt Ziele und Vorgehen der EU Kommission ist die Polizei der EU, überwacht Einhaltung der Gesetze, bringt Vorschläge zu Gesetzen Parlament ist das Entscheidungsgremium in der EU und entscheidet über Gesetz, Kontrolliert den Haushalt Rat der EU überwacht den Haushalt, Fachgremien zur Gesetzgebung Gerichtshof Überwacht die Einhaltung der Gesetze, Bestimmt Sanktionen und führt verfahren durch Die **GASP** ist ein **intergouvernementalisches** **Konstrukt**. Jedem Mitgliedstaat wird hier ein Vetorecht eingeräumt. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Die europäische Union ist ein Bündnis mehrerer europäischer Staaten um international mehr Gewicht zu erlangen. Durch Maßnahmen wie dem Unterstützungsabkommen verpflichten sich Staaten im Falle eines Angriffskrieges die jeweils anderen zu unterstützen. Zudem werden aktuell Diskussionen nach einem gemeinsamen Verteidigungsfond laut. Die EU kann somit als Verteidigungsgemeinschaft im weiteren Sinn betrachtet werden. **Neorealismus** beschreibt den Gedanken, dass jeder Staat seine eigene Macht sichern will. Aufrüstung und Krieg sind hier allgegenwärtig **Institutionalismus** ist das bestreben danach neue Institute zu schaffen, welche die Zusammenarbeit der Staaten verbessern können und will daher mehr Institutionen gründen **Liberalismus** ist geprägt von einer nüchternen Kosten Nutzen Rechnung. Die Gemeinschaft wird nur aufgrund wirtschaftlicher Interessen angestrebt **Konstrukivismus** ist geprägt von Normen und Werten sowie von individuellem Empfinden **Sui generis** System der EU weißt viele Elemente nationalstaatlicher Strukturen auf, ist aufgrund ihrer hybriden und transnationalen Struktur aber nicht in die klassische nationalstaatliche Systematik einzuordnen. Das System wird daher als sui generis (einzigartig in seiner Art) bezeichnet. **OGV**: Rat, Kommission und EP, maximal 3 Lesungen, ggfls. Vermittlungsverfahren bei Nichteinigung Ausschließliches Initiativrecht der Kommission, Beratung durch Rat und EP, Nichteinigung=Vermittlungsverfahren ODER Einigung dann 6 Wochen für Kommission und EP für Entwurf **Trilog** sind informelle Verhandlungstreffen zwischen Vertretern der drei Organe, Kompromiss wird ausgehandelt und dann durch EP und Rat formell verabschiedet werden, was idR ohne substantielle Änderungen geschieht. Vorteil schnell und Effizient zur Kompromissfindung Nachteil Einbußen für die demokratische Legitimation, öffentlich intransparentes Verfahren Inhalte, Strukturen, Prozesse der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der GASP **Acquis communautaire** = gemeinschaftlicher Besitzstand Er beschriebt die Gesamtheit aus Primärrecht und daraus entstandenem sekundärem Gemeinschaftsrecht (gemeinschaftlicher Besitzstand). Muss bei Neueintritt übernommen werden. Lissaboner Vertrag Verlieh der GR Charta Rechtsverbindlichkeit Möglichkeit der Rückverlagerung von Kompetenzen Austritt wird Möglich gemacht Delegierte Rechtsakte EP und Rat ermächtigen Kommission nicht wesentliche Teile des Rechtsaktes zu ergänzen Durchführungsrechtsakte 1952 Vertrag von Paris EGKS (D, Fr, Benelux, It) 1957 Vertrag von Rom EURATOM + EWG 1967 Gründung der EG durch Zusammenschluss der drei 1973 1 Nord 1981 1. Süd 1985 Schengen I (D, Fr, Benelux) Wegfall der Binnengrenzen (Völkervertragsrecht) 1986 2. Süd 1990 Schengen II SDÜ/Schengener Kooperation und Ausgleichsmaßnahmen (SIS I) (Nacheile, gemeinsame Asyl und Visumspolitik, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit) 1993 Vertrag von Maastricht RFSR, Gründung der EU, Gründung Europol 1995 2. Nord 1999 Vertrag von Amsterdam Überführung Schengen Besitzstand (Unionsrecht) 2000 GR Charta 2003 Vertrag von Nizza (Vorbereitung auf neue Staaten) 2004 1. Ost + Malta + Zypern 2005 PRÜM (D, Fr, Benelux, Österreich Spanien) Zugriff auf dakty und DNA Datenbank (Hit no Hit) sowie auf nationale Fahrzeugregister, gemeinsame Streifen, übersenden von Spezialisten, Sinn einfachere und gezielter Rechtshilfeersuchen 2006 Schwedische Initiative= einfachere Infoaustausch der Polizeien, jeder muss jedem innerhalb festgesetzter Fristen antworten 2007 Vertrag von Lissabon (Möglichkeit zum Austritt, Verpflichtung zur öffentl. Tagung des Rates, Einführung hauptamtlicher Ratspräsident für 2,5 Jahre, Einführung Hohe Vertreter der Außen und Sicherheitspolitik, 2. OstF 2008 Überführung PRÜM in die EU als supranationales Recht 2012 Friedensnobelpreis 2013 3. Ost, SIS II 2020 Austritt GB Erweiterung PRÜM II