WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte Fragenkatalog PDF
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2023
Prof. Dr. Otte
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This document is a collection of questions and answers related to commercial law. It includes a wide range of topics and covers various legal concepts. The material is likely designed as a study guide.
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WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte Fragenkatalog 1. Bei welchem Gericht muss S klagen, wenn er eine Schadensersatzforderung von (1) EUR 4.000 und (2) EUR 5.000 gegen G gerichtlich durchsetzen will? In beiden Fällen ist das Amtsgericht zus...
WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte Fragenkatalog 1. Bei welchem Gericht muss S klagen, wenn er eine Schadensersatzforderung von (1) EUR 4.000 und (2) EUR 5.000 gegen G gerichtlich durchsetzen will? In beiden Fällen ist das Amtsgericht zuständig, da sie zuständig sind bei einem Streitwert bis einschließlich 5000 Euro. 2. Was sind die Vorteile einer Schiedsklausel? In welchen Verträgen wird diese in der Praxis vor allem vereinbart? Vorteile: a. Schiedsverfahren sind nicht öffentlich (Firmeninterna bleiben geheim) b. Freie Sprachwahl (oft Englisch) c. Besonderes Know-How der Schiedsrichter (oft Wirtschaftsanwälte) d. Kein Instanzenzug (Berufung/Revision); kann potenziell schneller sein Wird vor allem bei Unternehmenskaufverträgen und grenzüberschreitenden Rahmenlieferverträgen genutzt 3. Was ist ein Kaufmann? Bitte nennen und erläutern Sie drei verschiedene Arten. Kaufmann ist gem. §1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt 3 Arten: a. Ist-Kaufmann: nach §1 HGB wer ein Handelsgewerbe betreibt b. Kann-Kaufmann: Kleingewerbetreibender oder Land-und Forstwirtschaftliche Betriebe kraft Eintragung ins Gesetz gem. §§ 2,3 HGB c. Schein-Kaufmann: wer im Rechtsverkehr als Kaufmann auftritt, muss sich gegenüber gutgläubigen Dritten als solcher behandeln lassen 4. Was ist Sinn und Zweck der Formvorschriften? Worauf erstreckt sich ein Formerfordernis? Bitte nennen Sie drei wichtige Formvorschriften und beschreiben Sie kurz deren Inhalt. Sinn und Zweck: a. Warnfunktion: Schutz vor Übereilung b. Beweisfunktion/ Klarstellungsfunktion c. Beratungsfunktion bei notarieller Beurkundung; Notar muss Parteien auf Unfairness aufmerksam machen d. Kontrollfunktion durch Behörde Erstreckt sich auf alle mit dem Vertrag zusammenhängenden Verträge Beispiele: Notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf §311 Abs.1 1 BGB Schriftform: Bürgschaft §766 BGB Textform: Mieterhöhung §558 a BGB 5. Ist ein Anzug mit Preisschild im Schaufenster ein bindendes Vertragsangebot? Nein, die im Schaufenster liegende Ware mit Preisschild dient nur der Vertragsanbahnung. Es ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, eine sogenannte invitatio ad offerendum 6. Kann das bloße Schweigen auf ein Vertragsangebot als schlüssige Annahme verstanden werden? Gibt es Ausnahmen? Grundsätzlich nein (keine Vertragsannahme durch Schweigen), denn grundsätzlich hat das Schweigen keinen Erklärungswert und ist ein rechtliches Nullum. Ausnahmen: a. Kaufmann beim Angebot zum Geschäftsbesorgungsvertrag im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung nach §362 HGB b. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften, kaufmännische Verkehrssitten nach §346 HGB WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte 7. Studentin Katharina (K) bestellt am 15.7. einen Fiat 500 beim Händler V. Auf dem Kaufantrag steht „Listenpreis z.Zt. EUR 10.500“. Am 20.7. erhöht V seine Preise und bestätigt den Antrag der K mit dem Zusatz „Listenpreis EUR 11.500“. Welcher Preis wurde vereinbart? Letztendlich gibt es keine Vereinbarung. K hat am 15.7 einen bindenden Antrag gemacht nach §145 BGB. Der Antrag wurde durch den Händler geändert, was gem. §150 BGB eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag ( zum Kauf zu 11500 Euro) ist. Der neue Antrag wurde durch K noch nicht angenommen, Mithin ist keine Preisvereinbarung zustande gekommen. 8. Was verstehen Sie unter c.i.c.? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Haftung eintreten? C.i.c. Steht für Culpa in Contrahendo und bedeutet Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss. Voraussetzungen: I. Vorvertragliches Schuldverhältnis gem. §311 Abs.2 BGB II. Pflichtverletzung nach §241 Abs.2 BGB III. Vertreten müssen nach §280 Abs.1 S.1 und 2 BGB 9. Aus welchen Gründen kann eine Willenserklärung angefochten werden? (Fällt weg) 1. Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum nach §119 Abs.1 BGB 2. Eigenschaftsirrtum nach §119 Abs.2 BGB 3. Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung nach §123 BGB 4. Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung nach §120 BGB 10. Kaufmann K bevollmächtigt seinen Mitarbeiter V zum Kauf einer bestimmten Menge Bauholz mit einer Preisgrenze von EUR 50.000. Gleichwohl schließt V mit dem Holzhändler Buchholz (B) einen Kaufvertrag über EUR 60.000, da das Preislimit nicht einzuhalten war und der Kauf günstig schien. Welche Rechtsfolge tritt ein? V Überschreitet die Grenzen der Vollmacht, nach §177 BGB ist der Vertrag schwebend unwirksam bis zur Genehmigung durch K.. Mit seiner nachträglichen Genehmigung wird der Vertrag gem. §184 rückwirkend wirksam und er muss als Käufer den Kaufpreis von 60.000 Euro zahlen. Wenn er die Genehmigung verweigert, ist V als Vertreter gegenüber B nach dessen Wahl zur Erfüllung des Kaufvertrages oder zu Schadensersatz verpflichtet gem. §179 Abs.1 BGB 11. G ist Geschäftsführer der A-GmbH und zugleich Geschäftsführer der B-GmbH. Kann G im Namen der B-GmbH der A-GmbH rechtswirksam ein Darlehen gewähren? Eine wirksame Darlehensgewährung ist dann möglich, wenn G einzelvertretungsberechtigt und in beiden Gesellschaften von den Beschränkungen des §181 BGB befreit ist (Verbot der Selbstkontrahierung) Grundsätzlich ist nach §181 BGB das In-Sich-Geschäft und Mehrfachvertretung verboten, aber eine Befreiung durch die Gesellschafterversammlung von diesen Beschränkungen ist möglich. 12. Kaufmann Klug erklärt seinem Angestellten bei einer Betriebsfeier: „Ab heute dürfen Sie mit „ppa“ unterzeichnen“. Hat Klug seinem Angestellten wirksam Prokura erteilt? Wenn ja, wie ist der Umfang der Prokura? Ja, K. hat wirksam Prokura erteilt, eine mündliche Erteilung ist ausreichend. Die Prokura umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte. Die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, außer der Veräußerung und Belastung von Grundstücken gem. §49 Abs.2 HGB, WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte Privatgeschäfte des Inhabers, Inhabergeschäfte und Grundlagengeschäfte. 13. Wie lang ist die regelmäßige Verjährung und wann beginnt sie zu laufen? Was gilt hinsichtlich der Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen im Kauf- und Werkvertragsrecht? a) Regelverjährung drei Jahre ab Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis über die anspruchszugrundeliegenden Umstände und der Person erlangt oder hätte Erlangen müssen b) Sonderregelung im Kaufrecht: §438 BGB Verjährung zwei Jahre nach Ablieferung bei beweglichen Sachen c) Sonderreglung beim Werkvertrag: §634a BGB Verjährung zwei Jahre ab Abnahme 14. Unter welchen drei wesentlichen Voraussetzungen werden AGB Vertragsbestandteil mit Verbrauchern? Gem. §305 Abs.2 BGB: Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich oder durch Aushang auf die AGB hinweisen, der anderen Partei die Möglichkeit der zumutbaren Kenntnis verschaffen und das Einverständnis der anderen Partei haben. 15. Student S kauft am 15.4. ein Motorrad bei Düsenberg e.K. (D). Im Kaufvertrag wird als Liefertermin handschriftlich der 1.7. vereinbart. In den AGB des D, welche Vertragsgegenstand werden, steht jedoch: „Liefertermine sind unverbindlich“. Wann ist die Lieferung fällig? Die Lieferung ist am 1.7 fällig, da gem. §305 b BGB die Individualabrede Vorrang vor AGB- Klauseln hat. 16. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn AGB unwirksam sind? Unwirksame Klauseln werden nicht in wirksame umgedeutet, sondern es gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleibt der Rest wirksam gem. § 306 BGB 17. Kaufmann K bestellt bei dem Unternehmen U für seinen Betrieb 20 Feuerlöscher unter Bezugnahme auf die Geschäftsbedingungen des U. Diese sehen u.a. einen 10-jährigen Wartungsvertrag zugunsten des U vor. K lehnt die Wartung durch U ab. Hat U einen Anspruch auf Durchführung der Wartung? Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln, die einen Überrumplungseffekt haben, nicht Vertragsbestandteil. K. muss bei dem Abschluss eines Kaufvertrages nicht mit dem Abschluss eines 10-jährigen Werkvertrages rechnen. Mithin wird die Klausel nicht Vertragsbestandteil, sodass U. keinen Anspruch auf Durchführung der Wartung hat. 18. Wann liegt Unmöglichkeit i.S.d. § 275 I BGB vor? Welche Auswirkungen hat eine solche Unmöglichkeit auf die Leistung und auf die Gegenleistung? a) Tatsächliche Unmöglichkeit: Leistungsgegenstand existiert nicht oder geht vollständig unter b) Rechtliche Unmöglichkeit: Leistung kann nicht erfolgen. Der Schuldner wird frei von der Leistungspflicht gem. § §275 BGB und ein Anspruch auf Gegenleistung entfällt grds. Gem. §326 Abs. 1 1 BGB, es sei denn es gibt eine Ausnahme nach §326 Abs.2 BGB 19. Wie unterscheidet man Stück- und Gattungsschuld? Stückschuld: Schuld, die nach individuellen Merkmalen konkret bestimmt ist Gattungsschuld: geschuldete Leistung nur nach allgemeinen, typischen Merkmalen bestimmt WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte 20. Bitte grenzen Sie Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung voneinander ab. Schadensersatz statt der Leistung: Äquivalent in Geld statt vertraglicher Leistung z.B. ein Schaden an der Kaufsache selbst Schadensersatz neben der Leistung: Folge- und Begleitschäden z.B. Mängelfolgeschaden beim Kaufvertrag 21. Nennen Sie bitte wichtige Fallgruppen von § 280 I BGB. Schlechtleistung bei Vertragstypen für die das Gesetz keine Gewährleistungsvorschriften vorsieht (z.B. Dienstvertrag), Folgeschäden auch bei Verträgen mit Gewährleistungsregelungen wie z.B. Kaufvertrag, Verletzen vertraglicher oder vorvertraglicher Nebenpflichten z.B. Schutzpflichten nach §241 Abs. 2 BGB 22. Was bedeutet Vertretenmüssen? Wie prüft man die Zurechnung eines Verschuldens des Erfüllungsgehilfen? A) Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach §276 BGB. B) Erfüllungsgehilfe: - Ist es ein Erfüllungsgehilfe im Sinne des §278 BGB? Dann: Prüfung ob der Erfüllungsgehilfe selbst schuldhaft gehandelt hat, also nach §276 BGB Vorsatz oder Fahrlässigkeit 23. Welche Voraussetzungen müssen für einen Ersatz des Verzögerungsschadens vorliegen? 1. Wirksamer, fälliger und einredefreier Anspruch aus einem Schuldverhältnis 2. Nichtleistung trotz Möglichkeit der Leistung 3. Mahnung oder deren Entbehrlichkeit nach §286 Abs. 2 und 3, Vertretenmüssen der Verzögerung durch den Schuldner gem §286 Abs.4 BGB 24. Wann ist ein Anspruch aus einem Schuldverhältnis fällig? Gibt es rechtliche Grenzen für die Vereinbarung über die Fälligkeit? Im Zweifel sofort, es sei denn es gibt eine anderweitige Vereinbarung gem. § 271 a Abs. 1 BGB Grenzen: Vereinbarung über Entgeldforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung grds. nur zulässig wenn ausdrücklich getroffen und nicht grob unbillig Ab hier 25. Wann ist eine Mahnung gem. § 286 BGB entbehrlich? Unwahrscheinlich, aber Fallösung. Gem. § 286 Abs. 2 und 3 BGB ist eine Mahnung entbehrlich (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. 26. Die X-GmbH hat an die Y-GmbH Waren im Wert von EUR 500.000 geliefert, zahlbar zum 1.11.2022. Die erste Mahnung erfolgt am 1.12.2022, die zweite am 15.12.2022. In welcher Höhe und ab wann darf die X-GmbH Zinsen berechnen? WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte Y. ist nach dem 1.11 im Verzug nach §286 Abs.2 Nr.1, da die Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Eine Mahnung ist entbehrlich, da beide Parteien Unternehmen sind. Zinsen dürfen ab dem 2.11 mit 9% über dem Basiszinssatz berechnet werden gem. § 288 Abs. 2 BGB. Zudem kann X die Zahlung einer Pauschale von 40 Euro nach §288 Abs. 5 verlangen. 27. Erläutern Sie bitte kurz das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Geben Sie bitte hierfür ein Beispiel. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist rechtlich unabhängig vom dinglichen Verfügungsgeschäft (Übereignung und Bezahlung). Die Wirkung eines Kaufvertrages z.B. ist unabhängig von der Wirksamkeit der Übereignungen. Bei einem Brötchenkauf gibt es beispielsweise drei Rechtsgeschäfte, nämlich 1. Das Verpflichtungsgeschäft (der Kaufvertrag) 2. Die Übereignung des Brötchens und 3. Die Übereignung des Geldes 28. In welchen Fällen liegt ein Sachmangel im Kaufrecht vor? In welchen Fällen liegt ein Sachmangel im Kaufrecht vor? Ein Sachmangel im Kaufrecht liegt vor wenn bei Gefahrübergang nicht, den subjektiven Anforderungen oder den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht gem. §434 Abs. 1 BGB oder wenn ein Aliud geliefert wird gem. §434 Abs. 5 BGB. 29. Wann erfolgt grds. der Gefahrübergang der Kaufsache? Der Gefahrübergang erfolgt bei einer Kaufsache grundsätzlich bei Übergabe der Kaufsache nach § 446 BGB 30. Welcher Anspruch ist bei der Mängelgewährleistung des Käufers vorrangig? Bitte erläutern Sie dies kurz. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist vorrangig, da der Verkäufer das Recht auf eine zweite Andienung hat. Der Käufer muss dem Verkäufer durch sein Verlangen nach Nacherfüllung eine zweite Chance geben einen vertragsgemäßen Zustand seiner Leistung durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Mängelbeseitigung herbeizuführen. 31. Was ist ein Rechtsmangel beim Kaufvertrag? Wenn ein Dritter in Bezug auf die Sache, andere als aus dem KV übernommene Rechte gegen den Käufer geltend machen könnte §435 BGB 32. Bitte erläutern Sie, in welchen Fällen die Mängelgewährleistung des Käufers ausgeschlossen ist. - Bei positiver Kenntnis des Käufers oder grob fahrlässiger Unkenntnis vom Mangel bei Vertragsschluss §442 BGB - Individualvertraglicher Ausschluss - Ausschluss in AGB - Ausschluss wegen Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beidseitigem Handelskauf gem. §377 HGB - 33. Händler V und Privatmann K schließen einen Kaufvertrag unter Verwendung eines Formulars, das „den Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und jeglicher Haftung für Schäden“ vorsieht. Ist ein solcher Haftungsausschluss wirksam? Ausschluss aus zwei Gründen unwirksam: - Verstoß gegen §476 Abs. 1 BGB: Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne des §474 Abs.1 S 1 BGB, da es sich um einen Verkauf von einem Unternehmer an einen Verbraucher handelt. Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers von §437 BGB unwirksam nach §476 Abs. 1 BGB - Verstoß gegen §309 Nr. 7 a und b BGB WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte Formular= AGB, da für Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wirksam einbezogen, da das Formular für den Vertrag verwendet wurde; Ausschluss so pauschal nicht möglich, Schäden aus Verletzung von Körper und Gesundheit Schäden und aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung müssen ausgenommen sein 34. Käufer K kauft einen neuen Pkw. Bei der Probefahrt bemerkt er ein leichtes Rutschen der Kupplung, nimmt den Wagen aber dennoch, da ihm der Kaufpreis als günstig erscheint. Hat er Mängelgewährleistungsrechte wegen der Kupplung? Nein er hat gem. §442 Abs. 1 S. 2 keine Mängelgewährleistung, da ihm jedenfalls grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Unkenntnis des Mangels vorzuwerfen ist und kein Anhaltspunkt dafür zu erkennen ist, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Mangelfreiheit der Sache übernommen hat. Etwas anderes gilt jedoch nach §475 Abs. 3 S.2 im Falle des Verbrauchsgüterkaufes 35. Für die Sommerkollektion kauft die Novus Design GmbH bei der Krawattenfabrik 200 Seidenkrawatten. Die gelieferten Krawatten haben leider kein Futter. Der Leiter der Einkaufsabteilung informiert sofort den Geschäftsführer, der jedoch meint „Wir haben sechs Monate Zeit, den Mangel geltend zu machen, konzentrieren Sie sich jetzt erst auf den Einkauf für die Saison!“ Hat der GF Recht? Warum? Nein, der GF hat die Regelung des §377 HGB nicht bedacht. Hier liegt ein beiderseitiger Handelskauf vor zwischen der GmbH und der Fabrik. Es ist ein offener Mangel, d.h. es ist ein Fehler, der jedenfalls nach ordnungsgemäßer Untersuchung zu erkennen ist. Nach §377 Abs. 2 HGB ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware nach §377 HGB als genehmigt und der Käufer verliert alle Mängelrechte. 36. Was ist ein Vorkaufsrecht? Wo spielt es in der Praxis eine Rolle und wie wird es ausgeübt? - Die Befugnis einen Gegenstand durch einen Kauf zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete diesen Gegenstand an einen Dritten verkauft. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen Vorkaufsberechtigtem und Käufer mit dem gleichen Inhalt zu Stande wie der zwischen Verkäufer und Dritten. - Es spielt eine Rolle v.a. bei Gesellschaftervereinbarungen und bei Grundstücken. - Durch empfangsbedürftige WE, formlos gegenüber Vorkaufsverpflichteten nach §464 BGB und die Frist ist grds. eine Woche (bei Grundstücken 2 Monate) ab Mitteilung über Eintritt des Vorkaufsfalls nach §469 BGB 37. Welcher Vertrag liegt vor bei a) Reparatur eines Kfz : Werkvertrag gem. §631 BGB b) Errichtung eines Hauses : Werkvertrag gem. §631 BGB c) Steuerberatung? : Dienstvertrag gem. §611 BGB 38. Was bewirkt die Abnahme im Werkvertragsrecht? 1. Vergütungspflicht , §641 Abs. 1 1 BGB 2. Erfüllungsanspruch des Bestellers erlischt; ab dann Nacherfüllungsanspruch 3. Beginn der Verjährung, §634 a BGB 4. Übergang der Preisgefahr auf den Besteller, §644 Abs. 1 1 BGB 39. Welche Rechte hat der Besteller nach Abnahme des Werkes, wenn der Unternehmer den Werkvertrag schlecht erfüllt? Vorschriften siehe §634 BGB 1. Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§634 Abs.1, 635 BGB 2. Bei Nichtvornahme durch Unternehmer in bestimmter Frist: - Selbstvornahme und Aufwendungsersatz nach §§634 Nr.2, 637 BGB - Rücktritt gem. §§634, 323 oder 326 Abs.5 BGB WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte - Minderung der Vergütung gem. §§634 Nr.3 Fall 2, 638 BGB 40. Wie unterscheidet sich ein Dienst- von einem Werkvertrag? Nennen Sie bitte je ein Beispiel für einen Dienst- und für einen Werkvertrag. - Dienstvertrag: bloße Tätigkeit/Leistung geschuldet (Beispiel: Beratungsvertrag mit Steuerberater/ Behandlungsvertrag mit Arzt) - Werkvertrag: Herbeiführung eines bestimmten Erfolges der Leistung geschuldet (Beispiel: Wartungsvertrag mit Handwerker/ Erstellung eines Gutachtens) 41. Student S schreibt sich bei der Musikschule Sing-Song ein und bucht jeden Montag Klavierstunden, erscheint jedoch montags einfach nicht zu der Klavierstunde. Hat Sing- Song einen Vergütungsanspruch? Wenn ja, woraus? Ja, das Nichterscheinen des Studenten stellt einen Annahmeverzug da, bei welchem der Vergütungsanspruch nach §615 S.1 BGB. S bestehen bleibt. S ist in Annahmeverzug und Sing- Song ist dienstleistungsbereit, was bedeutet dass die tatsächliche ordnungsgemäße Leistung durch Sing-Song möglich wäre. Somit liegt eine Nicht-Annahme des Vergütungsberechtigten vor und Sing-Song behält den Vergütungsanspruch nach §615 S.1 BGB. 42. Wie grenzt man einen Arbeitnehmer von einem Selbstständigen ab? - ArbN: definiert in §611 a BGB; ist eine natürliche Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Leistung gegen Entgelt weisungsgebunden im Dienst eines anderen verpflichtet ist und kein unternehmerisches Risiko trägt. - Selbstständiger: kann seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Arbeitszeit und -ort bestimmen und ist nicht in den Betrieb eingegliedert und nicht weisungsgebunden. 43. Bitte nennen und erläutern Sie kurz drei wichtige Ausnahmen von dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. 1. Urlaub 2. Entgeltfortzahlung aufgrund Arbeitsunfähigkeit 3. Lohnfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung 44. Unter welchen Voraussetzungen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? 1. Arbeitnehmer im Sinne des §1 EFZG 2. Krankheit kausal für Arbeitsunfähigkeit 3. Kein Verschulden des Arbeitnehmers im Sinne des §3 Abs. 1 EFZG 4. Kein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers gem. §§ 5,7 EFZG 5. Kein Ausschluss gem. § 3 Abs.1, 2,3 EFZG 45. Unter welchen Voraussetzungen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsgewährung? 1. Arbeitnehmer im Sinne des §BUrlG (allgemeiner ArbN.Begriff) 2. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses 3. Wartezeit von 6 Monaten (§4 BUrlG); erst nach sechsmonatigem- Bestand des Arbeitsverhältnisses voller Urlaubsanspruch 4. Erteilung des Urlaubs durch Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers §7 Abs.1 BUrlG Rechtsfolge: Anspruch auf Urlaubsgewährung von 24 Werktagen bei 6 Tage-Woche nach §3 Abs. 1 BurlG WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte 46. Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung vorliegen? 1. in der Person des ArbN liegender Grund für die Verhinderung an der Arbeit (subjektive Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung aus rechtlichen/sittlichen Gründen) 2. verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit = eine geringe Zeit (1-2 Werktage) 3. kein Verschulden des ArbN Rechtsfolge: Fortzahlungsanspruch des ArbN nach §616 BGB 47. Wie unterscheidet sich ein Miet- von einem Pacht- und einem Leihvertrag? - Mietvertag: eine Gebrauchsgewährung gegen Entgelt - Leihvertrag: unentgeltliche Gebrauchsgewährung - Pachtvertrag: wie Mietvertag und räumt dem Pächter auch den Bezug der Früchte ein (Erträge, z.B. bei landwirtschaftlichen Betrieb) 48. M sucht eine Mietwohnung für drei Jahre. Er befürchtet jedoch, dass V ihm vorzeitig z.B. wegen Eigennutzung ordentlich kündigen könnte. Wie kann sich M dagegen absichern? Muss er eine Form beachten? M sollte mit V einen befristeten Mietvertrag über 3 Jahre schließen. Dieser muss nach §550 S.1 BGB. schriftlich geschlossen werden, um zu verhindern, dass er für unbestimmte Zeit gilt und zum Ablauf eines Jahres ordentlich gekündigt werden kann. 49. Welche Ansprüche hat der Mieter bei Mängeln der Mietsache? - Mängelbeseitigung, §535 I 2 BGB - Mietminderung, §536 I BGB - Schadensersatz, §536a I BGB - Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für - Beseitigung des Mangels, §536 a II BGB - Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs §543 II Nr.1 BGB 50. Bitte nennen Sie die Möglichkeiten einer Beendigung 10 des Mietvertrages. - Aufhebungsvertrag der Parteien - Ordentliche Kündigung, §§542 I, 573c BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, §§543, 569, 573d BGB - Zeitablauf beim befristeten Mietverhältnis, §542 II BGB 51. Wie muss eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages erfolgen? Durch Kündigungserklärung gem. §542 Abs.1 BGB Grds. Formlos, jedoch bei Kündigung eines Wohnraummietvertrag nach §568 Abs.1 BGB in Schriftform Grds. Begründung nicht erforderlich außer bei Kündigung eines Wohnraummietvertrag durch den Vermieter. Da ein berechtigtes Eigeninteresse erforderlich sein muss. Kündigungsfrist bei Wohnraum nach §573c BGB, bei Geschäftsräumen nach §580a II BGB. 52. Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages? Ein Beispiel je genug - Fristlose Kündigung erfordert wichtigen Grund. - Beispiele für wichtige Gründe in §§543 II, 569 BGB genannt. - Durch Vermieter: Vertragswidriger Gebrauch (§543 Abs.2 Nr.2 BGB), Verzug mit Entrichtung von 2 Monatsmieten (§543 Abs.2 Nr.3 BGB), grobe, schuldhafte Pflichtverletzung (§§543,569 Abs.2 BGB) WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte - Durch Mieter: Nichtgewährung des Gebrauchs der Mietsache (§543 Abs.2 Nr.1 BGB), Gesundheitsgefahr durch Nutzung der Mietsache (569 Abs.1 BGB), Störung des Hausfriedens durch den Vermieter (§569 Abs. 2 BGB) 53. Welche Rechtsfolge tritt bei Zahlung eines Bürgen ein? Die Bürgschaft erlischt und die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner geht gesetzlich auf den Bürgen über nach §774 Abs. 1 BGB Bürge kann Hauptschuldner in Regress nehmen. 54. Welche Rechtsgüter werden durch §823 Abs.1 BGB geschützt? Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum, dingliche Rechte (Hypothek), Besitz und allg. Persönlichkeitsrecht 55. Bei einer Studentenfete geht der Student Trinkfest (T) grundlos auf den Studenten Flink (F) los und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht. F muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Hat F gegen T einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Wenn ja, woraus? Anspruch nach §823 Abs.1 BGB 1. Rechtsgutsverletzung, §823 Abs.1 BGB: (+) Körper und Gesundheit 2. Verletzungshandlung Anspruchsgegner zurechenbar: (+) aktive Handlung des T ursächlich für Rechtsgutsverletzung 3. Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlung: (+) indiziert durch Tatbestand, kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich 4. Verschulden: (+) Vorsatz nach §276 Abs.1 BGB 5. durch Verletzungshandlung adäquat kausaler Schaden: (+) 6. keine Verjährung nach §§195, 199 BGB Rechtsfolge: Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 249 2 BGB und 253 Abs.2 56. Der Bauarbeiter Bodo (B) des Unternehmers Ulrich (U) wirft ein Brett von einem Gerüst und verletzt einen Passanten P. Unter welchen Voraussetzungen hat P einen Schadensersatzanspruch gegen U? Anspruch nach §831 Abs.1 1 BGB 1. Verrichtungsgehilfe von U, da weisungsgebunden 2. Rechtswidrige unerlaubte Handlung des B a. Rechtsgutverletzung i.S.d. §823 Abs.1 : Körper & Gesundheit b. Zurechenbare Handlung des B; aktives Tun für Rechtsgutverletzung ursächlich c. Rechtswidrigkeit durch Tatbestand indiziert; kein Rechtsfertigungsgrund ersichtlich 3. in Ausführung der Verrichtung; unmittelbarer Zusammenhang mit Tätigkeit 4. keine Entlastung des Geschäftsherren nach §831 Abs.1 2 BGB: U kann sich entlasten, wenn er darlegen und beweisen kann, dass er B sorgfältig ausgewählt und überwacht hat oder der Schaden auch bei Anwendung einer Sorgfalt entstanden wäre 5. —> Annahme treffen wenn er….. 5. keine Verjährung nach §§195, 199 BGB 57. Bitte nennen Sie je drei wichtige Merkmale von Personen- und von Kapitalgesellschaften. Personengesellschaft: Teilrechtsfähig, Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, kein Mindestkapital erforderlich, grds. unbeschränkte Haftung der Gesellschafter außer Kommanditisten der KG , Prinzip der Einstimmigkeit Kapitalgesellschaft: Rechtsfähig (juristische Person), 1 Gesellschafter ausreichend, grds. Mindestkapital erforderlich außer bei UG, grds. Haftungsbeschränkung auf Mindestkapital, Mehrheitsprinzip WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte 58. Welche Schritte sind für die Gründung einer GmbH einzuhalten? 1. Entwurf des Gesellschaftsvertrages 2. Beurkundung der Dokumente beim Notar 3. Geschäftsadresse aktivieren 4. Eröffnung eines Konto und Einzahlung des Stammkapitals 5. Beurkundung/ Notartermin —> Elektronische Einreichung der HR-Anmeldung 6. HR-Eintragung: GmbH entsteht 59. Worum handelt es sich bei einer sogenannten ,,Vorratsgesellschaft“? Eine Gesellschaft, deren Gründung abgeschlossen ist, die aber noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Sie besteht nur als leere Hülle. Sie nimmt die unternehmerische Tätigkeit mit Veräußerung an einen Dritten auf. 60. Die Gesellschafterversammlung einer GmbH will sich von einem der Geschäftsführer der GmbH „trennen“. Welche beiden Rechtsbeziehungen müssen üblicherweise beendet werden? Geschäftsführer muss als Vertretungsorgan der Gesellschaft abberufen werden. Dessen Abberufung muss zur Eintragung in das HR angemeldet werden. Der Dienstvertrag muss separat beendet werden. Beides geschieht durch die Gesellschafterversammlung. 61. Können die Gesellschafter die Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers einschränken (z.B. betragsmäßig)? Vertretungsmacht des GF ist unbeschränkt und unbeschränkbar (= es ist nicht möglich sie im Außenverhältnis zu beschränken) nach §37 Abs.2 GmbHG. Beschränkungen wirken nur im Innenverhältnis. Bei Verstoß gegen Beschränkungen macht sich der GF gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig. 62. Bitte stellen Sie kurz drei wichtige Gründe für die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gläubigern der Gesellschaft dar. - Insolvenzverschleppungshaftung, §823 Abs.2 BGB, i.V.m. §15a Insolvenzordnung Pflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen Bei Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen; bei Überschuldung binnen sechs Wochen Verschulden: einfache Fahrlässigkeit genügt Rechtsfolge: Haftung gegenüber den Gläubigern für den entstandenen Schaden - Haftung für Sozialversicherungsabgaben, §823 Abs.2 BGB i.V.m. §266a StGB Nichtabführung des ArbN Anteil an Sozialversicherungsträger Bedingter Vorsatz erforderlich Rechtsfolge: persönliche Haftung des GF geg. Sozialversicherungsträgern - Steuerrechtliche Haftung nach §§69, 34 AO (Abgabenordnung) Keine rechtzeitige Festsetzung der Steuern oder nicht rechtzeitige Zahlung Grob fahrlässige Pflichtverletzung erforderlich Rechtsfolge: persönliche Haftung des GF für ausstehende Steuern gegenüber dem Finanzamt 63. Bitte erläutern Sie kurz einen Grund für die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft? Haftungsgrundlage ist §43 Abs.2 GmbHG WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte - Pflichten des GF: z.B. Treue & Verschwiegenheitspflicht; Wahrnehmung des Gesellschaftsinteresses; Objektiver Sorgfaltsmaßstab als Mindeststandart; zusätzlich Berücksichtigung individueller Fähigkeiten - keine Pflichtverletzung wenn unternehmerische Entscheidung auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft ohne Eigeninteressen geschah und Handeln im guten Glauben vorlag (sog. Business Judgement Rule) 64. Bitte erläutern Sie kurz die Haftung der Gesellschafter einer GmbH, einer OHG und einer KG. - OHG: nach §128 HGB: unbeschränkte Haftung der Gesellschafter, direkt, solidarisch, unbeschränkt und persönlich - KG: nach §§161 Abs.2, 128 HGB: Komplementär: unbeschränkt; Kommanditisten: mit Einlage, grds. auf Haftkapital beschränkt - GmbH: grds. keine Haftung der Gesellschafter unter der Voraussetzung Nominalkapital eingezahlt (Stammkapital) und nicht zurückgezahlt. Ausnahme: Durchgriffshaftung der Gesellschafter bei vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB, wenn Gesellschafter der Gesellschaft bewusst Vermögen entziehen und dadurch zu Lasten der Gläubiger die Insolvenz der Gesellschaft herbeiführen (sogenannter existenzvernichtender Eingriff) 65. Fällt weg 66. Drei Studenten A, B und C möchten sich nach dem Studium selbständig machen und eine Gesellschaft für eine Unternehmensberatung gründen. In welcher Rechtsform könnte das Unternehmen gegründet werden? Bitte stellen Sie kurz Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Rechtsformen dar. - Haftungsbeschränkung sinnvoll; z.B. GmbH, GmbH & Co KG, AG, UG - UG nicht unbedingt sinnvoll, da UG kein großes Vertrauen am Markt genießt - AG nicht sinnvoll, da überdimensioniert, Grundkapital mit 50.000€ zu hoch, strenge Formvorschriften für Beschlüsse - GmbH oder GmbH & Co KG sinnvoll, auch abhängig von steuerlichen Erwägungen 67. GmbH-Geschäftsführer K hat bei der X-GmbH Gesamtvertretungsmacht mit A und B. Er fragt jedoch weder A noch B, bevor er Verträge abschließt. So kauft er ein neues Chefzimmer für sein Büro zum Preis von EUR 50.000,00 von der Exclusiva Büroeinrichtungs- GmbH (E-GmbH). Muss die X-GmbH diesen Betrag zahlen? Was kann die E-GmbH machen? K hat sich im Außenverhältnis nicht an die Gesamtvertretungsmacht gehalten und daher als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach §177 und 179 BGB gehandelt. Er konnte die X-GmbH nicht wirksam vertreten. A & B können die Wirksamkeit des RG verweigern. E kann mangels Kaufvertrags keine Zahlung von X nach §433 Abs.2 BGB verlangen. E kann K in Anspruch nehmen und wählen, ob sie vom ihm Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz nach §§177, 179 BGB verlangt. 68. Wie wäre der Fall, wenn K einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der X-GmbH wäre? K kann die Gesellschaft gem. §35 GmbHG allein vertreten. Damit ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen E & X zustande gekommen, sodass E von X Zahlung nach §433 Abs.2 BGB verlangen kann. WPR-Repetitorium 2023, Prof. Dr. Otte