Personenbefoerderung Regulations PDF

Summary

This document outlines the regulations for passenger transport, specifically focusing on taxi and rental car services. It details requirements for licensing, operational procedures, and various other aspects of the industry. The text lays out details for approval, upkeep, and criteria for maintaining a taxi or car service operation.

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Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen: Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen. Unentgeltliche Beförderungen mit Personenkraftwagen unterliegen nicht dem PBefG, weil das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übe...

Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen: Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen. Unentgeltliche Beförderungen mit Personenkraftwagen unterliegen nicht dem PBefG, weil das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Vom PBefG ausgenommen sind: Unentgeltliche Beförderungen mit PKW und Krankenkraftwagen. Voraussetzungen für eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung: Persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Betriebssitz im Inland. Die persönliche Zuverlässigkeit eines Unternehmers wird geprüft durch: Auskünfte aus dem Fahreignungsregister, dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis. Eigenkapitalnachweis für das erste Fahrzeug: 2.250 Euro. Nachweis der fachlichen Eignung eines Antragstellers: Drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen oder einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen, Abschlussprüfung als Verkehrsfachwirt oder Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Fachrichtung Personenverkehr. Geltungsdauer einer erstmaligen Taxigenehmigung: Bis zu zwei Jahre. Eine Taxigenehmigung wird nicht automatisch verlängert, weil ein neuer Antrag gestellt werden muss. Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung im Taxiverkehr: Öffentliche Verkehrsinteressen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Kriterien: Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, Taxendichte, Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage, Anzahl und Ursachen von Geschäftsaufgaben. Zuständige Behörde für Taxi- und Mietwagenunternehmen: Die Straßenverkehrsbehörde einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises. Unternehmensübertragungen bedürfen einer Genehmigung, weil die Genehmigung an den neuen Unternehmer angepasst werden muss. Inhalte der Genehmigungsurkunde: Name, Wohn- und Betriebssitz, Verkehrsart, Geltungsdauer, Bedingungen, Auflagen, Aufsichtsbehörde, Fahrzeugdaten. Gründe für den Widerruf einer Genehmigung: Die Voraussetzungen zur Erteilung sind nicht mehr erfüllt oder es wurden falsche Angaben gemacht. Entzug der Genehmigung bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht oder Genehmigungsauflagen. Nach dem Tod des Unternehmers kann der Betrieb vorläufig weitergeführt werden. Die Befugnis erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ausschlagungsfrist die Genehmigung beantragt wird. Die Verpachtung von Genehmigungen ist meist auf fünf Jahre begrenzt, um die Kontrolle über die Genehmigung zu behalten. Mietwagenverkehr: Beförderung von Personen mit PKW, die nur im Ganzen gemietet werden. Taxiverkehr: Personenbeförderung mit PKW, die an Halteplätzen bereitgestellt werden. Unterschied zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr: Taxis dürfen an Halteplätzen bereitgestellt werden, Mietwagen nicht. Pflichten im Taxiverkehr: Beförderungspflicht, Betriebspflicht, Tarifpflicht. Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen in der Gemeinde des Betriebssitzes bereitgestellt werden. Mietwagen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen bereitgestellt werden, weil sie nur im Ganzen gemietet werden dürfen. Ein Taxiunternehmer darf winkende Fahrgäste außerhalb der Betriebsgemeinde grundsätzlich nicht aufnehmen. Ausnahmen sind möglich. Wer darf ein Taxi- oder Mietwagengewerbe betreiben? Jeder mit Genehmigung, Gewerbeanmeldung und Personenbeförderungsschein. Schadensersatzansprüche von Kunden: Vermögensschäden, z. B. verpasste Termine. Verjährung einer Forderung aus einem Beförderungsvertrag vom 25. Mai 2006: Am 1. Januar 2010. Das Frauennachttaxi ist Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs, weil es den Linienverkehr ergänzt. Genehmigung eines Zonentarifs für das Frauennachttaxi: Genehmigungspflicht, schriftliche Vereinbarung, Marktordnung muss gewahrt sein. Pflichten für Taxen: Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflichten. Regelungen für Taxen: Dürfen nur am Betriebssitz bereitgehalten werden, keine Rückkehrpflicht. Kennzeichnungspflicht, keine Vermietung an Selbstfahrer. Regelungen für Mietwagen: Müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag liegt vor. Keine Betriebs- oder Beförderungspflicht. Keine Kennzeichnungspflicht, freie Preisgestaltung.