Antworten zum Fragenkomplex PBefG PDF

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transportation regulations vehicle licensing tax regulations german law

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This document provides answers to questions on the German Passenger Transport Act (PBefG). The document describes regulations for the licensing and operation of taxi and other transportation services. It covers requirements for financial stability, professional qualifications, and operational aspects, including criteria for issuing licenses and potential grounds for revocation.

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Antworten zum Fragenkomplex PBefG 01. Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahr zeugen (S1 PBefG). 02. Die Bestimmungen des PBefG finden keine Anwendung...

Antworten zum Fragenkomplex PBefG 01. Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahr zeugen (S1 PBefG). 02. Die Bestimmungen des PBefG finden keine Anwendung für Beförderungen: 1 mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Be triebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Hier ist das Bundesreisekostengesetz zu berück sichtigen, sprich die Grenze der Entgeltlichen Beförderung wird an der Pendlerpauschale festgemacht; 2 mit Krankenkrafwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Per sonen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung o der der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist. Das gleiche gilt nach der Freistellungsverordnung zum PBefG auch für folgende Beförde rungsfalle: 1 Beförderung mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plátze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes; 2 Beförderung mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit; 3 Beförderung mit Personenkraftwagen, die nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es seidenn, dass für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist; 4 Beförderungen a) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr Zwischen gleich bleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird, b) von Berufstätigen mit Kraftfahizeugen zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft, c) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten, d) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht, e) von Kranken aus Gründen der Beschätigungstherapie oder zu sonstigen Behand lungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen, f) Von Berufstätigen mit Personenkraftwagen von und zu ihren Arbeitsstellen, g) von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen, h) von Arbeitnehmerndurch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeits stätten desselben Betriebes, i) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kinder garten, es sei denn, dass Von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist (..., es also keinen öf fentlichen Kostenträger gibt, sondern der Kunde selber zahlt). 5. Beförderungen durch die Streitkráfte mit eigenen Kraftfahrzeugen; 6. Beförderungen durch die Polizei mit eigenen Kraftfahrzeugen; 7 die Mitnahme von 1 a) umziehenden Personen in besonders für die zeugen, Möbelbeförderung eingerichteten Fahr b) Personen in Kraftfahrzeugen, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind. 03. Der Unternehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Er und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person müssen zuverlässig sein, er oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein und die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Sicherheit des Betriebes muss gewåhrleistet sein. Er benötigt einen Betriebssitz im Inland! 04. Zwecks Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit holt die dem FAER (Fahreignungsregister, Flensburg) und ausGenehmigungsbehörde Auskünfte aus dem GZR (Gewerbezentralregister, Bonn) ein und lässt sich ein Führungszeugnis vorlegen. 05. Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt anhand des Jahresabschlusses des Unternehmens; für Antragsteller, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, anhand einer Vermögensübersicht über Eigenkapital und Rücklagen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist insbesondere dann nicht gewährleistet, wenn Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zu den Sozialversicherungen bestehen, die erhebliche aus unter nehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Um dies zu prüfen, fordert die Behörde jeweils eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, vom Gemeindesteueramt, von der Kranken kasse und von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (Hamburg). Sämtliche Be scheinigungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Jedoch ist die finanzielle Leistungsfähigkeit dann nicht gegeben, wenn der Unternehmer folgen de Eigenmittel nicht aufbringen kann: 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage einer Eigenkapital- und Rück lagenbescheinigung einer Bank, eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters Zu erbringen. Der Sichtag der Eigenkapitalbescheinigung oder der Vermögensübersicht darf Zum Zeitpunkt der Antragstelung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. 06. Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch: 3jährige leitendeTätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen oder einem Stra Benpersonenverkehrsunternehmen, Abschlussprüfung Verkehrsfachwirt" und Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Fachrichtung Personenverkehr Vorhandene Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagen bzw. wenn ein tätiger Unternehmer weitere Genehmigungen beantragt. 07. a) Die Ersterteilung gilt für bis zu höchsten 2 Jahren für Taxen und 5 Jahre für Mietwagen. b) Nein, es bedarf eines besonderen Antrags. c) BeiWiedererteilung git die Genehmigung für höchstens 5Jahre. 08. Die Genehmigung daf nur erteilt werden, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtiche Taxengewerbe in seiner Funktionsfahigkeit nicht bedroht wird. Hierbei hat die Genehmigungs behörde vor allem folgende Kriterien zu beachten: 1 Die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr, 2. die Taxendichte, 2 3 die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit und 4 die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. 09. Regierungspräsident Bundesverkehrsministerium Straßenverkehrsbehörde einer kreisfreien Stadt oder eines Landkrejses 10. Übertragung des Unternehmens Aufstockung des Eigenkapitals Einstellung neuer Fahrer 11. Die Genehmigungsurkunde muss folgendes beinhalten: 1. Name, Wohn- und Betriebssitz des Unternehmers, 2. Bezeichnung der Verkehrsart, für die die Genehmigung erteilt wird, 3 Geltungsdauer der Genehmigung, 4 etwaige Bedingungen und Auflagen, 5 Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, 6. die amtiichen Kennzeichen der einzusetzenden Zahl der Sitzplätze, Kraftfahrzeuge, Hersteller, Fabrik-Nr. und 7. Hinweis auf das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. 12. Die Genehmigungsbehörde muss die Genehmigung widerrufen, wenn nicht mehr alle Voraus setzungen (S 13 Abs. 1PBefG), die zur Erteilung notwendig waren, erfüllt werden, bzw. wenn bei der Erteilung unrichtige Angaben durch den Unternehmer gemacht wurden. Die Behörde karnn die Genehmigung einziehen, wenn der Unternehmer die ihm gesetzlich ob liegenden arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder steuerrechtlichen holt nicht erfült oder in schwerwiegender Weise dagegen Verpflichtungen wieder verstößt und wenn er gegen die Be dingungen oder Auflagen der Genehmigung verstößt. 13. Nach dem Tode des Unternehmers kann der Erbe den Betrieb Befugnis auf einen Dritten übertragen; das gleiche gilt für denvorläufig weiterführen oder diese Testamentsvollstrecker, Nach lasspfleger oder Nachlaßverwalter während einer Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft Oder Nachlassverwaltung. Die Befugnis erlischt, wenn nicht der Erbe oder der Dritte binnen drei Monaten nach Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgesehenen Frist (6 Wochen) die Genehmigung haben. beantragt 14. Bei der Verpachtung gehen díe Behörden immer mehr dazu über, dieses nur für max. 5 Jahre zuzulassen und danach eine Wiedererteilung der Genehmigung mit weiterer Verpachtung abzu lehnen. Der Verkauf der Genehmigung ist nur erlaubt, wenn der Inhaber gleichzeitig den gesamten Taxi betrieb einschließlich aller Taxigenehmigungen an einen Neuerwerber abgibt. Die Geneh migungsbehörde ist davon entsprechend in Kenntnis zu setzen. Der Altunternehmer scheidet ganz aus dem Genehmigungsverhältnis aus. Die Konzession geht also vollkommen auf den neuen Unternehmer über, aber nur, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen (fachl. Eig nung, persönl. Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllen kann. 15. Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, de ren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen sind. 6. Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit mer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und Personenkraftwagen, die der Unterneh mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Beförderungsaufträge auch während 17. Unterschiede zwischen Taxen: Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehal Mietwagen: ten werden, in der der Unternehmer seinen Be Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zu triebssitz hat (Taxihalteplatz). Fahrten auf vorhe rückzukehren (Rückkehrpflicht), es seidenn, er rige Bestellung dürfen auch von anderen Ge hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder meinden aus durchgeführt werden. der Wohnung oder während der Fahrt durch Die Genehmigungsbehörde kann im Einverneh Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. men mit anderen Genehmigungsbehörden das Den Eingang des Beförderungsauftrages hat der Bereithalten an behördlich zugelassen Stellen Unternehmer buchmäßig zu erfassen und die außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten Aufzeichnungen ein Jahr aufzubewahren. Sie und einen größeren Bezirk festsetzen. müssen folgende Angaben enthalten: Die Landesregierung wird ermächtigt, durch "Besteller, Rechtsverordnung den Umfang der Betriebs "Fahrtziel, pflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie " ausführendes Fahrzeug und Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln " Datum und Uhrzeit der Auftragsan (Droschkenordnung). nahme. Beim Taxiverkehr sind bestimmte Pflichten Annahme, Vermittlung und Ausführung von Be zubeachten: förderungsaufträgen, das Bereithalten des Miet "Betriebspflicht (Taxi muss evtl. rund um wagens sowie Werbungfür Mietwagenverkehre die Uhr eingesetzt werden.), dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung ge "Beförderungspflicht (Grundsätzlich muss eignet sein, zur Verwechslung mit Taxenverkehr jedermann befördert werden.), Zu führen. " Tarifpfiicht (Es darf nur das vom Mietwagen sind in der Preisgestaltung,Auswahl Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Entgelt der Fahrgäste und Arbeitsbereitschaft völlig frei. verlangt werden.). Eine Betriebs- und Beförderungspflicht sind PKW, die als Taxen eingesetzt werden, sind für den Mietwagenverkehr nicht vorgesehen. auch als solche zu kennzeichnen (BOKraft). Mietwagen dürfen nicht besonders kenntlich Die Vermietung von Taxen an Selbstfahrer ist verboten. gemacht werden, es ist lediglich ein Weg streckenzähler vorgeschrieben. Parallelen Beide Beförderungsarten gehören zum Gelegenheitsverkehr und sind ausschließlich zum Personen verkehr gedacht. Güter und Tierbeförderungen gehören nicht zu den Aufgaben. Beibeiden Arten be stimmt der Fahrgast das Ziel. Beim Mietwagenverkehr und wenn das Taxi über den Pflichtfahrbereich hinaus eine Beförderung durchführt, gilt: Freie Preisgestaltung, keine Bereithaltemöglichkeit, keine Kennzeichnung des Fahrzeugs (Taxischild muss zugedeckt werden). Es können Aufträge sowohl am Betriebs- oder Wohnsitz als auch Über Funk angenommen werden. Werbung am Fahrzeug ist grund sätzlich auf den Seitentüren erlaubt, Ausnahmen müssen genehmigt werden. 18. Der Beförderungspflicht; (Grundsätzlich muss jedermann befördert werden.) der Betriebspflicht; (Taxi muss evtl. rund um die Uhr eingesetzt werden.) der Tarifpficht. nommen (Nurwurde, ins PbefG das vom dassFahrprisanzeiger von den Behördenausgewiesene ,auf vorherigeEntgelt wird Festpreise Bestellung verlangt) Neu aufge bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden, innerhalb derer das Beförde rungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist. 4 19. 0 An den behördlich zugelassenen Stellen in der Gemeinde des Betriebssitzes des Unte nehmens Anallen behördlich zugelassenen Stellen innerhalb des Bundesgebietes Auf allen Parkplatzen Auf allen offentlichen Straßen, soweit kein Halteverbot besteht 20. Ja Ja, aber nur mit Genehmigung der Taxizentrale Nein Ja, wenn vorher ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde 21. Ja, wenn er frei ist, muss er den Fahrgast aufnehmen. 22. Grundsätzlich darf er das nicht - Die Genehmigungsbehörden können jedoch Ausnahmen bewil ligen. 23. Jeder, der die notwendigen Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung erfult, diese beantragt und erhalt darf nach der erfolgten Gewerbeanmeldung und wenn er einen Personenbe forderungsschein hat, das Taxi- oder Mietwagengewerbe betreiben. 24. Man nennt diese Schäden Vermögensschäden. Beispiel: Einbußen, die dem Kunden durch Versäumen eines Termins entstehen. 25. Die Forderung ist gem. BGB am 01.01.2010 verjährt. 26. Ja, weil es Personenbeförd. im Linienverkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet. 27. VO kber Beförderungsentgelte muss die Pflicht zur Genehmigung von Sondervereinbarungen vorsehen. Der Sondertarif muss schriftlich vereinbart werden. Die Ordnung des Verkehrsmark tes darf nícht gestört werden. Es muss ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahloder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt werden. Antworten zum Fragenkomplex BOKraft 01. Verordnung kber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr 02. Diese Verordnung gitfür Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen be fördern, soweit sie den Vorschriften des PbefG unterliegen. 03. Vorschriften Gber den Betrieb (Betriebsleitung., Fahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht); Vorschriften über die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge, Sondervorschriften der einzelnen Verkehrsarten; Sondervorschriften über die Untersuchung der Fahrzeuge. 04. o Er muss kontrollieren, dass die Vorschriften des PBefG, der BOKraft und behördlich er gangene Anordnungen, in seinem Betrieb befolgt werden, der Betrieb ordnungsgemáß geführt wird, sich Fahrzeuge und Betriebsanlagen in vorschriftsmäßigem Zustand befinden, nur Fahrpersonal eingesetzt wird, das grundsätzlich eine sichere Beförderung gewåhrler stet. 05. Die Dienstanweisung enthält Bestimmungen über den Aufgabenbereich, die Verantwortlichkeit während des Dienstes, insbesondere und das Verhalten des Fahr- und Betriebspersonals die für den Fahrdienst maßgebenden die sichere Durchführung des BetriebesVorschriften geltenden dieserVerordnung sowie die sonst für Vorschriften, Anweisungen über Maßnahmen, die bei Betriebsunfällen und -störungen getroffen werden müssen und Bestimmungen, soweit sie durch die örtlichen Verhältnisse oder durch die Eigenart der Be triebsanlagen, an der Fahrzeuge oder des Betriebes bedingt sind. 06. Die Genehmigungsbehörde kann die Bestellung eines Betriebsgröße (bei regelmåßigem Einsatz von mehr als 10Betriebsleiters Fahrzeugen) verlangen, wenn es die erforderlich macht, oder wenn andere betriebliche Umstände (z.B. Niederlassungen) dafür sprechen. 07. Zuden Aufgaben des Betriebsleiters gehören: die Feststellung des Personalbedarfs, die Auswahl, Beurteilung und Verwendung des Fahr- und Betriebspersonals, die Untersuchung von Verfehlungen und den sich daraus ergebenden Maßnahmen, die Planung und den Bau von Betriebsanlagen zu unterstützen sowie die Beschaffung von Fahrzeugen. 08. Folgende Vorkommnisse unterliegen der Meldepflicht: 1. Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen (z.B. Unfall, Brand, Gebäude einsturz auf dem Betriebsgelände), 2. Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist und 3 Betriebsstörungen (z.B. Streik, Naturkatastrophen) im Obusverkehr und im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, die voraussichtich länger als 24 Stunden dauern. 09. Das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich daraus ergibt, dass ihm Personen zur Beförderung anvertraut sind. Das Betriebspersonal, das im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzt ist, hat sich rücksichtsvoll und besonnen zuverhalten. Insbesondere gelten folgende Regeln: Keine alkoholischen Getränke oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mittel (weder während der Fahrt noch beim Fahrantritt unter ihrer Wirkung stehen); in Taxen und Mietwagen ist das Rauchen grundsätzlich verboten; kein Fernsehempfänger (während der Fahr); Krankheiten (z.B. Keuchhusten, Masern, Scharlach...) des Fahrers oder Angehöriger seiner häuslichen Gemeinschaft führen dazu, dass er nicht eingesetzt werden darf (er muss dem Unternehmer hiervon Meldung machen); Fundsachen sind sofort nach Beendigung jeder Fahrt (also z.B. in der Mittagspause) abzu liefern (Betrieb oder von der Genehmigungsbehörde benannte Stelle); die geltenden Vorschriften über Beförderungsbedingungen und -entgelte sowie ein Stadt plan sind mitzuführen und dem Fahrgast ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren; grundsätzlich hat der Fahrzeugführer den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen, es sei dennein anderer Weg ist Verkehrs- oder Preisgünstiger und die Benutzung dieses Weges ist mit dem Fahrgast vereinbart worden; mitzuführende Papiere Fahrers: Führerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (nicht nötig, wenn das Taxi anderweitig benutzt wird), Zulassungsbescheinigung Teil I, Konzessions auszug, Personalausweis oder Pass. 10. Der Fahrer hat folgende Dokumente und Urkunden mitzuführen: Führerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (nicht nötig, wenn das Taxi anderweitig benutzt wird), Zulassungsbescheinigung Teil 1, AU-Bescheinigung, Konzessionsauszug, Personalausweis oder Pass, die geltenden Vor schriften ûber Beförderungsbedingungen und -entgelte sowie ein Stadtplan. 11. Das Rauchen während der Fahrt ist verboten. 12. Grundsätzlich hat der Fahrzeugführer den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen, es sei denn ein anderer Weg ist Verkehrs- oder Preisgünstiger und die Benutzung dieses Weges ist mit dem Fahrgast vereinbart worden. 13. Taxen mkssen bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichtes min destens 50 kg Gepäck befördern können. 14. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, insbesondere für das Führen des Fahrzeugs darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen (schwer Betrun kene oder Personen mit geladenen Schusswaffen). Der Fahrer mussim Einzelfall prüfen, ob ei ne Gefahrenlage vorliegt. Ein bereits mitgenommener Fahrgast kann von der weiteren Beförderung ausgeschlossen und Zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden, wenn er eine Gefährdung darstellt. Aler dings können in diesem Fallfür den Fahrzeugführer ggf. Fürsorgepflichten entstehen. 15. Ausdrkcklich untersagt ist es den Fahrgästen unter anderem: Die Türen während der Fahrt zu öffnen; Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen; ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten; in einem Taxi oder Mietwagen zu rauchen (gem. Nichtraucherschutzgesetz); Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen! 16. Nein, in keinem Fall Ja, bei Fahrten au serhalb des Pflichtfahrgebietes O Ja, in Ausnahmefällen bei kurzfristigen Ausfällen des Fahrers Ja, solange das Taxi nicht zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten wird (z.B. Werkstatt fahrten) 17. O An der linken unteren Ecke der Frontscheibe Ander rechten unteren Ecke der Heckscheibe Ander rechten unteren Ecke der Frontscheibe An der linken unteren Ecke der Heckscheibe 18. Taxen und Mietwagen müssen mit einer Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrzeug führers aus in Betrieb gesetzt werden kann. Die Alarmanlage muss die Hupe zum Tönen in In tevallen und die Scheinvwerfer sowie die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger zum Blinken bringen. Sie darf vom Fahrgast nicht ausgeschaltet werden können. 19. 3 Türen insgesamt 4 Türen insgesamt 0 2 Türen rnindestens an der rechten Lângsseite O 2Türen mindestens an der rechten Lângsseite und mindestens 1Tür auf der linken Längs seite 20. gen KinderaufbisSitzen, zum volendeten 12 Lebensjahr,die kleiner als 150 cm sind, durfen in Kraftfahrzey für die SIcherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn R0ckhateeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind ge eignet sind. 7 hell-elfenbeinfarbigen An 21. 1. Kennzeichnung des Fahrzeugs als Taxierfolgt durch einen RAL 840 HR des Aus Die RAL 1015 des Farbtonregisters Deutschen Normenaus Strich; als Farbton ist zu wählen und Gütesicherung (RAL) beim SChusses für Lieferbedingungen schuss und zur Fahrtrichtung angebrachtes, von innen beleucht 2. durch ein auf dem Dach der Taxe quer "TAXI" versehenes auf der Vorderseite und auf der Rüickseite mit der Aufschrift bares, Schild (Taxischild). beleuchtet der festgesetzten Beförderungsentgelte muss das Taxischild Bereitstellung 22. lm Geltungsbereich der werden, das gilt jedoch nicht beiausgeschaltet sein, sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt Geltungsbereiches muss die Beleuchtung am Taxenstand. Außerhalb des eines Fahrauftrages. Das gilt auch, wenn der Fahrer eine ebenso während der Durchführung Fahrauftrag vorliegt. Leerfahrt zum Kunden hat, da hierfür ja ebenfalls ein müssen gem. dem Nichtraucherschutzgesetz als Nichtraucherfahrzeuge mit dem 23. Die Fahrzeuge entsprechenden Symbol kenntlich gemacht sein. Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtü 24. Nach außen wirkende Werbung ist gem. § 26 Abs. 4 unzulässig. ren zulässig. Politische und religiöse Auseinandersetzun Einschränkung soll verhindern, dass insbesondere an Taxenständen als an den Fahr Diese religiöser Art stattfinden. Will man die Werbung woanders Bezirksregierung stel gen politischer bzw. man einen Antrag bei der jeweils zuständigen zeugtüren anbringen, muss BOKraft die Möglichkeit gegeben, in be Behörden ist nach § 43 Abs. 1 Vorschriften len. Den zuständigen für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von stimmten Einzelfällen oder allgemein dieser Verordnung zu genehmigen. Anfahrt und sich zusammensetzen aus einem Grundpreis für Bereitstellung, nach weite 25. Der Fahrpreis kann (Anfangstrecke), Beförderung einem Kilometerpreis für die geleisteteverkehrsbedingt oder von erste Teilstrecke einem Zeitpreis (Wartezeit), der Reisegepäck, anderen Sa ren Teilstrecken (Fortschaltstrecken), Mitnahme von aus Zuschlägen (z.B. für die Fahrgast veranlasst ist undetwaige wie Straßenbenutzungs- oder Tunnelbenut besondere Kosten, chen oder von Tieren und zungsgebühren). vorzunehmen. Die Eichung ist einmal im Jahr durch das Eichamt 26. halten. Nein, der Mietwagenunternehmer muss sich an keine Tarife 27. ablesbarer Wegsteckenzähler anzubringen. Im Mietwagenverkehr 28. In Mietwagen ist ein leicht Überwiegend wird es jedoch nach der zurückge Beförderungsentgelt frei vereinbart. berechnet. Um jedoch dem Fahr wird das vereinbarenden Kilometerpreis legten Strecke und einem zu des zu zahlenden Entgeltes zu geben, muss als Kotrollgerät gast die Möglichkeit der Kontrolle der Wegstreckenzähler eingebaut sein. Personenkraftwagen eine Genehmigung für Einwohnern kann denselben Mischkonzession. Ge 29. In Orten bis zu50.000 Verkehrsarten erteilt werden, es kommt alsSO zu einer Zwei verschiedene verschiedene Formen des Gelegenheitsverkehrs genehmigt wer nerellkönnen immer nur zwei Mietwagen / gebündelter Bedarfsverkehr, oder Taxi / gebün den (Also Taxi / Miet-wagen, oder PbefG sind aber so zweideutig, dass Formulierungen im Paragraf 31 delter Bedarfsverkehr, die gerichtliche Klärungen geben wird). Solche Fahrzeuge müssen den Anforde es hier sicherlich welche die BOKraft für das jeweilige Fahrzeug vorsieht (der Farban rungen Genüge tragen, Ordnungsnummernschild, der Fahrpreisan-zeiger und der Wegstre strich, das Taxenschild, das dürfen die typischen Taximerkmale (Taxi- undgenutzt Ord ckenzähler). Selbstverständlich Fahrzeug als Mietwagen nungsnummernschild) nicht verwendet werden, wenn das wird. 8 Wird ein Fahrzeug nur in geringem Umfang für den Mietwagenverkehr verwendet, kann die Ge nehmigungsbehörde gestatten, dass das Fahrzeug nur mit einemFahrpreisanzeiger ausgerüstet wird, in diesem Falle hat der Fahrzeugführer bei Durchführung von Mietwagenverkehr den Fahr Be gast auf das Fehlen eines besonderen Wegstreckenzählers und die Art der Berechnung des Forderungsentgelts hinzuweisen. 30 Aus Gründen der Sicherheit des Betriebes sind Kraftfahrzeuge, die zur Personenbeförderung nach den Vorschriften des PBefG verwendet werden, in Abständen von 12Monaten zur Haupt untersuchung anzumelden. Kosten 31 Vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen hat der Unternehmer auf seine eine außerordentiche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und der Genehmi gungsbehörde darüber unverzüglich den Untersuchungsbericht vorzulegen. 32 Zu den Aufgaben der Taxizentralen gehören die Weiterleitung der Fahraufträge an Taxen durch Funk, Einsatz der Fahrzeuge auf dem jeweils kürzesten und kostengünstigsten Weg zum Kun den, Entgegennahme von Vorbestellungen und termingerechter Ausführung (auch für die Sicher heit des Fahrers wichtig). 33 Mehr als 80% der Taxiunternehmer sind zur Zeit einer Auftragsvermittlung angeschlossen. Diese Taxivermittlungszentralen erlauben durch Funk eine schnellere Auftragsabwicklung und einen rationelleren Fahrzeugeinsatz.. Für den einzelnen Unternehmer führt das zu einer Verbesserung des Verhältnisses Besetzt- zu Leerkilometern. Außerdem gibt der Anschluss an eine Funkzent rale auch dem Fahrpersonal größere Sicherheit. 34. Nach § 55 des Telekommunikationsgesetzes bedarf jede Frequenzbenutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Die Einzelzuteilung einer oder mehrerer Frequenzen für nichtöffentliche Funkanwendungen wird in Form einer Urkunde für einen bestimmten Verwendungszweck aus gesprochen. 35. Keine besondere Voraussetzungen. 36. Uter Funkdisziplin versteht man ein Verhalten, durch das Störungen des Funkbereiches aller Teilnehmer so geringwie möglich gehalten werden. 37. Fahrpreis bis zum Ausfall 9,70¬ Kilometergebühren: 5,5 km x 1,72 ¬ 9,46 ¬ Wartezeitgebühren: 5 Min. x0,45 ¬ 2,25¬ Fahrpreis: 21,41 ¬ Anstrich; 38. Die Kennzeichnung des Fahrzeugs als Taxi erfolgt durch einen hell-elfenbeinfarbigen des Ausschusses für Lie als Farbton ist zU wählen RAL 1015 des Farbtonregisters RAL 840 HR ferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuss. 39. Ab dem 1. September 2007 gilt in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, allen Bahnhofen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt für den Fahrgast mússen gem. und dem Fahrer. Ebenso gilt das Rauchverbot bei Leerfahrten. Die Fahrzeuge dem Nichtraucherschutzgesetz als Nichtraucherfahrzeuge kenntlich gemacht sein. Ein Vorstoß wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und wird mit einem Bußgeld geahndet. 40. Die Verbände vertreten die Belange des Gewerbes auf nationaler und internationaler Ebene Zu gehören Beratung und Unterstützung der Mitglieder, Aus- und Werterbl den Aufgaben anderen Stellen, usw dungsmaßnahmen, Interessenvertretung gegenüber Behörden und Antworten zum Fragenkomplex Auslandverkehr O1: Will der Unternehmer eine Beforderung ins Ausland durchführen, muss er sich vorher über die Genehmigungspflicht in dem anderen Land informieren. Im grenzüberschreitenden Verkehr ist Im Ausland auch die Genehmigungsurkunde des anderen Landes mitzuführen, wenn keine ge genseitige Befreiung vorliegt. Zu einer Befreiung kommt es aber nur durch bilaterale Abkommen (bilateral =zwei Länder schlie Ben ein Abkommen) zwischen den Staaten, wie sie bereits zwischen Deutschland auf der einen Seite und zB. Dänemark, den Niederlanden, Luxemburg, Schweiz, Belgien und Osterreich auf der anderen Seite besteht. 02. Das Aufnehmen von Fahrgästen in einem anderen Staat ist grundsatzlich verboten. 03. Der Fahrer hat zu beachten, dass er neben seinen normalerweise mitzufahrenden Papiere, wie Führerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Zulassungsbescheinigung Teil I, AU-Be scheinigung, Konzessionsauszug, auch die grüne Versicherungskarte fürs Fahrzeug und seinen Pass oder Ausweis benötigt. 04. Hat das Taxi ein Funkgerät eingebaut, muss der Unternehmer prüfen, ob es in dem jeweiligen Land betriebsbereit sein darf. 05. Der Unternehmer hat mit folgenden zusätzlichen Kosten zu rechnen: Autobahn- und Übernachtungsgebühren, Tunnelbenutzungsgebühren, Erhöhung der Lohnkosten durch Über Mautgebühren, stunden und Spesen. 06. Haustiere können nur ins Ausland mitgenommen werden, wenn der Eigentümer für das Tier gül eine Leine bzw. evtl. ein Beiß tige Impfpapiere hat. Des Weiteren ist wichtig, dass je nach Tier Reisen innerhalb der EU korb mitgeführt wird. Ab Oktober 2004 brauchen Hunde und Katzen auf der Tiere und bescheini einen Pass. Darin attestieren Tierärzte den guten Gesundheitszustand Geschlecht, Geburtsda Rasse, gen eine gültige Tolwut-Impfung. Angegeben werden außerdem eingepflanzten Mikrochip oder eine tum und äußere Merkmale. Zudem brauchen die Tiere einen Tätowierung. erforderliche Genehmi 07. Die Grenzzollstellen können Fahrzeuge zurückweisen, wenn nicht die gung vorgelegt wird. verdeckten oder ausgeschaltet las 08. In manchen Staaten muss der Unternehmer das Taxischild anteiligen Kilometer im Drittstaat anhand des sen. Führt die Fahrt in einen Drittstaat, so sind die Umsatzsteuerfrei ist. Das Fahrzeug muss zu Tachos genau festzuhalten, da dieser Streckenteil Fahrzeug hat schon ein sätzlich mit einem D-Schild" hinten versehen werden, es sei denn, dass dann benötigt er kei neues Nummernschild mit dem integrierten D" (Nationalitätskennzeichen), Funkgerät betriebsbereit bleiben darf. ne zusätzliche Plakette. Es muss geprüft werden, ob das des anderen Staates hinzuziehen. Beieinem Unfallmuss der Fahrer natürlich die Polizeikräfte den Nachweis über Durch die Mitnahme der grünen Kfz-Haftpflichtversicherungskarte kann er ergibt sich die Beförderungs die für ihn zuständige Versicherung vorweisen. Nach einem Unfall eigenes Ersatzfahrzeug stellen pflicht weiterhin aus dem Beförderungsvertrag: also entweder Fahrgast anbieten. oder Vermittlung eines Subunternehmers (ohne Kosten) dem aus dem Beförderungsvertrag: 09. Nach einem Unfall ergibt sich die Beförderungspflicht weiterhin eines Subunternehmers (ohne also entweder eigenes Ersatzfahrzeug stellen oder Vermittlung einverstanden erklären wür Kosten) dem Fahrgast anbieten. Nur wenn der Fahrgast sich damit könnte den Fahrauf de, könnte der Auftrag auch storniert werden oder ein anderer Unternehmer Vertrages. trag erledigen. Sonst haftet der Unternehmer auf jeden Fall für die Erfüllung des 10 Wie im Inland, muss auch ein Unfall im Ausland den verschiedensten Behörden gemeldet wer den Polizei (Botschaft/Konsulat, zB. im Ostblock sinnvoll), Berufsgenossenschaft, Durchschrift an Amt for Arbeitsschutz,evtl Krankenkasse, evtl. auch StVA (bei längeren Betriebsunterbre chungen des Taxibetriebs), Kfz Versicherung, evtl. Betriebshaftpflichtversicherung. 10 Der Unternehmer haftet auf jeden Fall für die Erfüllung des Vertrages. 11 Nein, es darf nicht beanstandet und somit auch nicht geahndet werden. Das Nummernschild reicht aUs. Antworten zum Fragenkomplex Marketing 01. Marketing ist marktgerichtete und marktgerechte Unternehmenspolitik. Marketing ist die Pla nung. Koordination und Kontrolle aller auf dem Markt befindlichen Unternehmensaktivitaten mit dem Zweck der Erfüllung der Unternehmensziele einerseits und der Befriedigung der Kunden bedurfnisse andererseits. 02 Visitenkarten verteilen, Zeitungsannoncen, gutes Fahrpersonal, saubere und technisch ein wandfreie Fahrzeuge. 03 Das Marketingziel ist abhängig vom Unternehmensziel. 04 Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtu ren zulassig. Politische und religiöse Werbung ist gem. $ 26 Abs. 4 unzulässig. Diese Einschränkung soll verhindern, dass insbesondere an Taxenständen Auseinandersetzun gen politischer bzw. religiöser Art stattfinden. Willman die Werbung woanders als an den Fahr zeugtüren anbringen, muss man einen Antrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung stel len. Den zuständigen Behörden ist nach § 43 Abs. 1 BOKraft die Moglichkeit gegeben, in be stimmten Einzelfallen oder allgermein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zu genehmigen. 05. Imageverbesserung, Marktanteilssteigerung. 06. Konkurrenzanalyse, Konkurrenzpreise und -verhalten, Preis-/Leistungsverhältnisse, Kundenbe Wie im Inland. muss auch ein Unfall im Ausland den verschiedensten Behörden gemeldet wer den: Polizei (Botschaft/Konsulat, z.B. im Ostblock sinnvoll), Berufsgenossenschaft, Durchschrift an Amt für Arbeitsschutz, evtl. Krankenkasse, evtl. auch StVA (bei längeren Betriebsunterbre chungen des Taxibetriebs), Kfz Versicherung,evtl. Betriebshaftpflichtversicherung. 10. Der Unternehmer haftet auf jeden Fallfür die Erfüllung des Vertrages. 11. Nein, es darf nicht beanstandet und somit auch nicht geahndet werden. Das Nummernschild reicht aus. Antworten zum Fragenkomplex Marketing 01. Marketing ist marktgerichtete und marktgerechte Unternehmenspolitik. Marketing ist die P nung, Koordination und Kontrolle aller auf dem Markt befindlichen Unternehmensaktivitaten dem Zweck der Erfüllung der Unternehmensziele einerseits und der Befriedigung der Kunde bedürfnisse andererseits. 02. Visitenkarten verteilen, Zeitungsannoncen, gutes Fahrpersonal, saubere und technisch e wandfreie Fahrzeuge. 03. Das Marketingziel ist abhängig vom Unternehmensziel. 04. Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeu ren zulässig. Politische und religiöse Werbung ist gem. § 26 Abs. 4 unzulässig. Diese Einschränkungsoll verhindern, dass insbesondere an Taxenständen Auseinanderset gen politischer bzw. religiöser Art stattfinden. Willman die Werbung woanders als an den F zeugtüren anbringen, muss man einen Antrag bei der jeweilszuständigen Bezirksregjierung len. Den zuständigen Behörden ist nach § 43 Abs. 1BOKraft die Möglichkeit gegeben, in stimmten Einzelfalen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Vorsch dieser Verordnung zu genehmigen. 05. Imageverbesserung, Marktanteilssteigerung. 06. Konkurrenzanalyse, Konkurrenzpreise und -verhalten, Preis-/Leistungsverhältrisse, Kunder dürfnisse, Standortanalyen, Erlös- und Kostenstruktur 07. Primäre Erhebungen: Befragung von potentiellen Kunden " Erhebung eigener Daten Sekundäre Erhebungen " Infos aus Fachzeitschriften IHK-Veröffentlichungen " Erhebungen durch Fachverbände oder steigern, Kosten senken 08. Monetäre (Geld) Ziele: Umsatz Bekanntheitsgrad erhöhen. Nicht monetäre Ziele: Image verbessern, Antworten zum Fragenkomplex Kaufmännische Grundlagen 01. Handelsgesetz, Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung; bei Kapitalgesellschaften zusätzlich GmbH-Gesetz und Aktiengesetz (bei Vorliegen der entsprechenden Rechtsform der Firma). 02 Schritverkethr. 6 Jahre Bilanzen und Irnventare:10Jahre 03 Elne Blanz ist eine Gegentberstellung von Vermögenswerten und Vermögensquellen. 04 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung der betrieblichen Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode. Sie ermittelt den Erfolg des Unternehmens, eben den Gewinn oder Verlust D5. Eigenkapital ist das Geld, das ein Unternehmer in seinen Betrieb eingebracht hat bzw. im Betrieb betasst Beeinflusst wird es durch Privateinlagen und -entnahmen und Gewinn oder Verlust. 06 Hierzu sind alle diejenigen, deren Wert die Grenze von 250,00 Euro übersteigt bis 800,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer) zu rechnen, die selbständig nutzbar sind. 07. Diese Güter können im Jahr der Anschaffung komplett oder aktiviert und über die Nutzungsdau er verteilt abgeschrieben werden. Bis 150,00 Euro kann man Wirtschaftsgüter sofort als Be triebsausgaben berücksichtigten. 08 Der Scheck ist ein Zahlungsmittel, der Wechsel ein Zahlungsversprechen. 1.140,-- ¬ Umsatzsteuer abzüg. 430,-- ¬ Vorsteuer 710,--¬ Zahllast 10 3Bürostühle von je 280,--¬(ohne Mws) 11. Die MwSt ist auf der Rechnung getrennt auszuweisen, wenn der Bruttobetrag ¬ 250,- 0ber steigt 12. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Art und Umfang der Leistung, in einer Sum me das Bruttoentgelt und der Mehwertsteuersatz. 13. Die MwSt ist auf der Rechnung nebender Leistung, dem Leistungs- und Rechnungsdatum, dem ieistenden Unternehmer, dem Rechnungsempfänger, einer fortlaufenden Nummer, dem Brutto betrag, die Umsatzsteuernummer oder die USt.-ldentnummer und dem Nettobetrag, als Satz und Betrag auszuweisen, wenn der Bruttobetrag ¬ 250,00 übersteigt. 14. Skonto ist ein Rabattfür schnelle Bezahlung innerhalb des vorgegebenen Zahlungszieles. 15. Der Unternehmer hat die Möglichkeit sein Kapital durch die Aufnahme von Krediten, Darlehn o der Hypotheken, also durch Fremdkapital zu erweitern. 16. Die Geldverleiher erwarten als Sicherheit für die geliehene Summe meistens irgendwelche wert vollen Dinge, wie z.B. durch Haftung eines Dritten, wie Bürgschaft oder Garantie oder durch Haf tung einer Sache oder Forderung, wie Pfandrecht, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsabtretung Es besteht aber auch die Möglichkeit sich eines Bürgen zu bedienen. 17. Bis zum 10. des nachfolgenden Monats für den vorangegangenen Monat oder das vorange gangene Vierteljahr (... wenn die Steuerschuld des Vorjahres nicht mehr als 7.500,--¬ betrug), muss der Unternehmer die USt.-Voranmeldung abgegeben haben. 18. Zahlungsziel ist der zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbarte Zeitpunkt, zu dem eine Schuld zu begleichen ist. 19 Der Eigentumsvorbehalt ist ein Kreditsicherungsmittel zum Beispiel bei Warenkrediten (Raten kauf Der Verkaufer bleibt so lange Eigentümer der verkauften Sache, bis der Erwerber dieso vollstandig bezahit hat. 20 Beide sind Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, L.hatet nur bis zur Höhe seiner Einlage) wobei der Kommanditist der Teilhafter ist ohne irgendwelche Befugnisse der Vollhafter (.haftet mit Privat- und und der Komplementär der KG auch den Namen gibt. Geschäftsvermögen), Geschäftsführerbefugnis hat und der 21. Personengesellschaften: KG Kommanditgesellschaft oHG offene Handelsgesellschaft Kapitalgesellschaften: GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung AG Aktiengesellschaft 22. Jedes gewerbliche Unternehmen ist ein Sinne des HGB, es sei denn, es erfordert Handelsgewerbe, der Unternehmer also Kaufmann im nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Anhaltspunkte dafür sind u.a. Art und Größe des Unterneh mens, die Notwendigkeit von Kredit- und Wechselgeschäften, die Höhe des das erzielte Umsatzvolumen sowie die Zahl der Beschäftigten. Betriebsvermögens, 23. mbH bedeutet "mit beschränkter Haftung" und das Stammkapital muss 25.000 Euro betragen. 24. Der Scheck ist ein übliches bargeldloses Zahlungsmittel. 25. Wenn Rechnungszahler und -empfänger ein Girokonto haben, überweisung. Hat der Empfänger kein Konto, kann man ihm per bedient man sich der Bank das Geld zukommen lassen. Geldtransfer-Minuten-Service 26. Man unterscheidet das betriebliche und das gerichtliche Mahnverfahrens bedient man sich, wenn eine Forderung nichtMahnverfahren. Des betrieblichen bei Fäligkeit beglichen wird. Der Schuidner wird schriftlich zu Zahlung aufgefordert. Gesetzlich erforderlich ist diese Mahnung je doch nicht, denn 30 Tage nach Rechnungsausstellung befindet sich der Schuldner in Verzug, mit dessen Eintritt der Gläubiger Verzugszinsen berechnen darf. automatisch Es können jedoch Zwischen Glâubiger und Schuldner andere Zahlungsziele vereinbart werden. Das gerichtliche Mahnverfahren wird mit einem amtlichen Formular beim zuständigen Amtsge richt beantragt. Es ergeht von hieraus nun der Mahnbescheid. Wenn der Schuldner nun zahlt, ist das Mahnverfahren zu Ende. Erhebt der Schuldner innerhalb von 2 Wochen Einspruch beim zu ständigen Amtsgericht kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Zahlt er nícht, kommt es zur Zwangsvollstreckung. Das Einbringen der Schuld erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher, verweigert der Schuldner immer noch die Zahlung, kann der Gerichtsvolzieher das Vermögen des Schuldners pfänden und auch sofort einen Offenbarungseid abnehmen. Der rechtskraftige Mahnbescheid ist über einen Zeitraum von 30Jahren zu vollstrecken. 27. Fahrzeuge, Gebäude, Betriebsausstattung, Grundstücke usw. 28. Kasse, Bank, Vorräte, offene Forderungen usw. 29. Unter Liquidität des Unternehmens versteht man die Fähigkeit, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. 30. Er ist verpflichtet ein Lohnbuch zu führen. 31. Der MwSt.-Satz beträgt 7% bei Taxifahrten innerhalb der Gemeinde bzw. wenn die Beforde rungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. fehit nur die Unterschrit 32. Tratte ist der gezogene Wechsel. -Wechsel ist komplett ausaefült. es des Akzeptanten, somit ist die Trate ein wertloser Wechsel. 13 33. 320,--¬x 19: 100 = 60,80 ¬ werden in Rechnung gestelt. 34. Eine GmbH ist eine Gesellschaft, bei der alle Gesellschafter bis zur Höhe ihrer jeweilige Einlage haften. ODer gescháftsführende Gesellschafter einer GmbH haftet mit seinem vollen Privatver mögen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt mindestens 2 Gesellschafter. O Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf höchstens 5 Gesellschafter haben. 35. a) Stille Reserven sind der Unterschied zwischen dem Buch- und Zeitwert eines Gutes. b) Sie entstehen durch die ungleiche Entwicklung des Buchwertes (fiskalische Abschreibung) unddes Zeitwertes (tatsächliche Wertveränderung). 36. 74,75 ¬:119 x19= 11,93 ¬Mehrwertsteuer 37. Es muss auf dem Briefkopf enthalten sein: "ausgeschriebener Vorname, "evtl. Telefon- und Faxnummer, "Nachname, betriebenes Gewerbe und "Anschrift, "evtl. Bankverbindung. 38. a) Aktiva Bilanz zum 31.12.1990 Passiva. Anlagevermögen I. Eigenkapital Grundstücke 60.000,--¬ 340.111,--¬ Gebäude 320.000,--¬| |I. Verbindlichkeiten Fahrzeuge 150.990,--¬ Hypothek 122.500,-¬ Betriebsausstattung 24.215,-¬ Darlehen 75.215,-¬ Kontokorrent Schuldwechsel 15.110,-¬ IL. Umlaufvermögen 12.314,-¬ Besitzwechsel Wertberichtigung 19.200,--¬ Bankguthaben 18.312,--¬ 15.343,--¬ Rückstellungen 5.710,-¬ Kasse 1.300,-- ¬ Bilanzsumme 590.160,--¬ Bilanzsumme 590.160,--¬ b) 590.160¬ Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz zWIschen den Vermá -250.049¬ gens- und Schuldpositionen. 340.111¬ Eigenkapital x 100 = Eigenkapital in % Es ergibt sich als0: Bilanzsumme 340.111 x 100 =57,63 % 590.160 Antworten zum Fragenkomplex Versicherungsrecht 01. Die Sozialversicherung wird gebildet durch die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Die Unfallversicherung zahlt zu 100 % der Arbeitgeber, alle anderen Halfte der Arbeitgeber und zur Hälfte der Arbeitnehmer, wobei bei Versicherungen trägt zur versicherung ein Kinderlosigkeit in Sonderbeitrag von 0,25% vom Arbeitnehmer übernommen werden muss. der Pflege 02. Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Hamburg Telekommunikation (BG Verkehr), 03. Todesfall mehrere Verletzte 04. Beufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Ortspolizeibehörde des Unfallortes. 05. Die jeweils zuständige lassen. Berufsgenossenschaft ist berechtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu er 06. Arbeitgeber und Arbeitnehmer 07. Den Arbeitgeber 08. Die Berufsgenossenschaft 09. Der Unternehmer 10. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und den Unternehmer geltend gemacht werden können, wenn Sie Sachschäden, die von Dritten gegen nicht durch die Haltung und den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstanden sind. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung erleichtert die Wahrnehmung der eigenen Rechte, al lerdings ausschließlich für Verkehrsrechtliche Verfahren, die Erfolgsaussicht haben. Die Insassenunfallversicherung wird zugunsten der im Fahrzeug beförderten Personen abge schlossen und die gesetzliche Unfalversicherung für alle Arbeitnehmer zur Versicherung von Wege- und Arbeitsunfällen. Die Unfallversicherungen bieten Versicherungsleistung im Todesfal oder bei Dauerschäden wie Invalidität. 11. Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft sind Unfallverhütung und Unfallversicherung. Die Beiträge, die die Arbeitgeber zu entrichten haben, werden anhand der gezahlten Bruttoar beitsentgelte und der Gefahrenklasse, in die der Betrieb von der Berufsgenossenschaft einge ordnet wird, berechnet. 12. Der Unternehmer aus dem Beförderungsvertrag (PbefG $23) 13. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, "die Kraftfahrzeugunfallversicherung und " die Fahrzeugversicherung. "die Gepäckversicherung. Versicherungsscheines durch Zahlung 14. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des vor dem vertraglich verein des Beitrages und der Versicherungssteuer, jedoch auf keinendenFall Versicherer). barten Zeitpunkt (ausgenommen vorläufige Deckungszusage durch vor der Einlösung des Versi 15. Durch die vorläufige Deckung beginnt der Versicherungsschutz cherungsscheins. Deckung. 16. Mit der Einlösung des Versicherungsscheins endet die vorläufige 16 17. Der Versicherungsvertrag wird dadurch nicht berührt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vorlegt und die Stillegung mindestens einen Monat beträat. Wirddas Fahrzeug zum Verkehr wieder angemeldet, lebt Stillegung. der Versicherungsschutz wieder auf. Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der 18. Der Verkauf ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. 19. Die Teilkaskoversicherungdeckt alle Schäden die durch Brand oder Explosion, durch Ent wendung., insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über schwemmung auf das Fahrzeug entstehen. Die Vollkaskoversicherung deckt darûber hinaus Unfallschäden und Schaden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen am eigenen Fahrzeug ab (mit AuSnahme der Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges und Schäden der Verkabelungdurch Kurzschluss. 20. Der Halter 21. Deckung von Schäden am eigenen Fahrzeug 22. Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft und die Kfz-Haftpflichtversicherung 23. Die Tätigkeit eines Kraftfahrers wird als gefahrgeneigte Arbeit bezeichnet. Da auch dem sorg fatigsten Kraftfahrer bei gehöriger Anspannung seiner Sinne gelegentlich Fehler unterlaufen können und in diesem Fall nur eine leichte Fahrlässigkeit vorliegt, muss der Unternehmer den Schaden alleine tragen. Antworten zum Fragenkomplex Arbeits- und Sozialrecht 01. Anmeldung zur Sozialversicherung (Krankenkasse), Sofortmeldung zur Übernahme der Arbeitgeberanteile; Rentenversicherung; Einhaltungder arbeits- und sozialrechtlichen Schutzbestimmungen (Arbeitszeitdauer, Kündi gungsschutz etc.); Fürsorgepflicht (Berufsgenossenschaft); Prüfung, ob der Arbeitnehmer im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis (Führerschein) und des PersSonenbeförderungsscheines ist; 02. Kündigung muss schriftlich erfolgen; Berücksichtigung der gesetzlichen bzw. tariflichen Kündiqungsfrist und der Kündigungs schutzbestimmungen, Abgeltung der Ansprüche aus Lohn- und Urlaub; Ausstellung eines nicht negativen Zeugnisses (...wenn es vom Arbeitnehmer verlangt wird), Aushändigung der Arbeitspapiere; Abmeldungbeim Sozialversicherungsträger (Krankenkasse). 03. Elektronische Steuernummer für Daten, C Sozialversicherungsnummer, Führerschein, bei Ausländern: Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis Kontoverbindung angeben, Unterlagen über Vermögenswirksame Leistungen, Krankenkasse angeben. 04. Entlohnung, auch die Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Reisekosten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und dgl. Nennung eines Zeitraums, der als Probezeit gilt sowie die Möglichkeiten der Kündigung während dieser Zeit, gemäß dem Tarifvertrag. Andernfalls gilt auch während einer aus drücklich vereinbarten Probezeit die 14-tägige Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Geltung von Tarifverträgen, sofern sie wegen fehlender Mitgliedschaft nicht automatisch verbindlich sind, gleichwohl aber angewendet werden sollen. Beginn der Tätigkeit, tägliche Arbeitszeit und Pausen, Einsatzort Kündigungsfristen 05. a) Nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats b) Nein, sie kann nicht mehr gekündigt werden! 06. Der Personalausweis oder Pass muss im Taxi- und Mietwagengewerbe grundsätzlich mitgeführt werden. 07. 0 Ja, sofern seine Krankheit unverschuldet ist, bis zu 6 Wochen, sofern eine Arbeitsun fähigkeitsbescheinigung Ja, vorliegt. sofern seine Krankheit unverschuldet ist, für die Dauer der ärztlich bescheinigten Krankheitsdauer. O Lohnfortzahlungsanspruch besteht nur für Angestellte für die Dauer von 6 Wochen, ge werbliche Arbeitnehmer erhalten vom 1. Tag an Krankengeld. 08. a) In Betrieben mit in der Regel min. 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Be triebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt, wenn drei wahlberechtigte Arbeit nehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu einer solchen Wahlversammlung einladen. b) Der Betriebsrat wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. 09. Bei Beendigung des Arbeitsverhaltnisses wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eine Quitung unterschreiben lassen, in der der Arbeitnehmer bestätigt, dass er für den zurkckliegenden Zeit raum und aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine weiteren Forderungen ge gen den Abeitgeber hat. Eine derartige Quittung heißt Ausgleichsquittung. 10. Die grundlegenden Vorschriften über die Dauer der Arbeitszeit enthält das Arbeitszeitgesetz (Ar bZG). Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit, somit also die Lenkzeit des Fahrers, 8 Stunden nicht überschreiten. 11. Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten beieiner Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils min destens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeit nehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. 12. Urlaubsgeld, " Überstundenzuschläge, " Weihnachtsgeld, " Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeberanteil, "Spesen, " Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen. 13. 24 Werktage stehen jedem erwachsenen Arbeitnehmer zu. 14. Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder einzuhaltende zum Ende Grundkündigungsfrist beträgt einheitlich für eines Kalendermonats. In Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 werden, dass die Kündigungstermine nicht gelten Arbeitnehmern sollen, und es kann einzelvertraglich geregelt somit bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ohne bestimmte Termine bleibt. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den beträgt sie einen Monat und ist nur noch zum Ende des Monats möglich. Arbeitgeber. Nach 2 Jahren und 20 Jahren Beschäftigung verlängert sich die Nach 5, 8, 10, 12, 15 Kündigungsfrist um jeweils einer maximalen Länge von 7 Monaten zum Ende eines Kalendermonats. einen Monat bis zu 15. Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer: Bruttolohn 1.500,00 ¬ Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberanteil 19,50 ¬ Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn 1.519,50 ¬ J. Lohnsteuer J. 235,00 ¬ Kirchensteuer (7% von 235,--) 16,45 ¬ J. Krankenversicherung (7,3%) J. 110,92 ¬ Arbeitslosenversicherung J. Rentenversicherung (9,3%)(1,2%)4 5 18.23 ¬ J. Pflegeversicheung (1,525%)419% 141,31 ¬ J. Vorschuss 23,17 ¬ Spesen 250,00 ¬ J. Vermögenswirksame Leistungen 80,00 ¬ 39,00 ¬ Nettolohn 763,90 ¬ Kosten des Arbeitgebers bei dieser Lohnabrechnung: Bruttolohn 1.519,50¬ Spesen 80,00 ¬ Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (19,325) 293,64 ¬ Berufsgenossenschaftsbeitrag (kalkulatorisch - 3%) 45,59 ¬ Gesamtlohnkosten 1.938,73 ¬ Antworten zum Fragenkomplex Kostenrechnung 01. Mit Hilfe der Fahrzeugkostenrechnung wird geprüft. ob der Einsatz der Fahrzeuge in einem be stimmten Abrechnungszeitraum in der Vergangenheit wirtschaftlich erfolgte und außerdem wer den Kalkulationsdaten für die Zukunftgewonnen. Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, Kalkulation des Angebotspreises, Unterlagen für unternen merische Dispositionen. 02. Bewegliche Kosten sind Kosten, die durch den Einsatz des Fahrzeugs entstehen. Sie falen somit nur an, wenn der Wagen fahrt. Zu den beweglichen Fahrzeugkosten zung, die Treibstoff- und Schmierstoffkosten, die Reifen- und gehören die Abnut Reparaturkosten und die sonstigen Kraftfahzeug-Betriebskosten. Feste Kosten sind Kosten, die immer anfallen, also zeitabhängige Kosten, undzwar von der Leistung des Fahrzeugs, z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, unabhängig 03. Die Preise in der Kostenkalkulation werden ohne MwSt. berechnet. Kaskoversicherung. Die Mehrwertsteuer ist kostenneutral. 05. Weil die Kosten- und Leistungswerte unterschiedlich sind. 06 Durch die Kostenrechnungwird festgestellt, ob die Erlöse eines Auftrages die richtig falsch Kosten decken. Die Selbstkostenrechnung dient der Kalkulation eines Angebotspreises. Die Kostenrechnung ist nur notwendig, wenn mehr als ein Fahrzeug eingesetzt wird Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die in der Selbstkostenrechnung nicht zu Ausgaben führen. 07 Buromiete. Strom, Steuerberater, Gehälter, Abschreibung von Büroausstattung, Telefon... 08 Mit dem Unternehmerrisiko sollen unvorhersehbare aber kalkulierbare Risiken abgedeckt werden, wie z.B. "Forderungsausfälle, "Selbstbeteiligung bei Kasko-Versicherung, "Preissteigerungen. b) halber Kaufpreis + Umlaufvermögen C) Zur Ernittiung der Kapitalverzinsung! 08. Um die Mitarbeit des Unternehmers im Betrieb zu berücksichtigen. 10. OO08 O Für das Unternehmerrisiko braucht kein Betrag eingesetzt werden. Die Verzinsung ist nicht zu berücksichtigen. Auf die Berechnung von Unternehmerlohnund Fahrpersonalkosten kann verzichtet werden. Es sollen Fahrpersonalkosten in ortsüblicher Höhe, Unternehmerlohn und Unternehmer risiko berücksichtigt werden 11. Einsatztage sind die Tage, an denen das Fahrzeug im Einsatz war und Umsatz eingefahren hat. Antworten zum Fragenkomplex Straßenverkehrsrecht 01. "Straßenverkehrsgesetz, " Straßenverkehrsordnung, "Fahrerlaubnisverordnung und "Straßenverkehrszulassungsordnung. 02. In der Straßenverkehrsordnung wird der öffentliche Verkehr geregelt; sie bestimmt einheitlich, wie sich die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Als bundes Grund regel wird herausgestelt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegen seitige Rücksichtnahme erfordert. Auf dem Straßenverkehrsgesetz beruht die StVZO (Straßen verkehrszulassungsordnung) in der jeweils gültigen Fassung, die u.a. die Bau- und Betriebsvor schriften für Straßenfahrzeuge enthält. In der StVZO sind weiter die Vorschriften über die Zulas Sung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, die Regelung des Verfahrens der Zulassung von Kraffahrzeugen und ihrer Anhänger, sowie Bestimmungen über die Eteilung der Betriebser laubnis, der Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile. 03. Allgemein gilt nach § 1 StVO, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 04. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird für höchstens 5 Jahre erteilt. Danach wird er um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber weiterhin die erforderlichen Voraussetzungen (amtsärztiches Attest) erfüllt. Zu den erforderlichen Voraussetzungen bei Erteilung gehören fol gende Punkte: Er muss im Besitz des Führerscheins Klasse B seit 2 Jahren sein oder nachweisen, dass er ei nen Führerschein innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat; das 21. Lebensjahr muss er reicht sein (Krankenwagen das 19. Lebensjahr); durch ein amtsärztliches Attest muss der Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung erbracht werden; durch einen Nachweis, er bestimmte Anforderungen an das Sehvermögen erfülit; Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister. Ortskenntnisse 05. Wenn der Fahrer einen Mietwagen und auch ein Taxi führen soll, muss er die nicht mehr nachweisen. 06. Vor dem erstmaligen Einsatz eines Fahrzeugs als Taxioder Mietwagen und wenn ein solches Fahrzeug länger als 1Jahr außer Betrieb war, muss es einer anerkannten Prüfstelle zur so ge nannten "Außerordentlichen Hauptuntersuchung" vorgeführt werden. Bei dieser Untersuchung werden nicht nur die Bestimmungen der StVZO, sondern auch die Bestimmungen der BOKraft Oberprüft. Handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, für das eine Allgemeine Betriebser laubnis erteilt wurde, werden nur die Bestimmungen der BOKraft überprüft. Als weitere Voraussetzung sei zu nennen, dass eine entsprechende Genehmigung nach PBefG vorliegen muss. 07. Erste-Hilfe-Material ist immer mitzuführen, ebenso die Rückhaltevorrichtung für Kinder. Das Mit führen eines Feuerlöschers wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Wenn es die Witterungs verhältnisse erfordern, müssen außerdem folgende Ausrüstungsgegenständen mitgeführt wer den: Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke und Abschleppseil oder -stange. 08. Vor dem erstmaligen Einsatz eines Fahrzeugs als Taxi oder Mietwagen und wenn ein solches Fahrzeug länger als 1Jahr außer Betrieb war, muss es einer anerkannten Prüfstelle zur so ge nannten "Außerordentlichen Hauptuntersuchung" vorgefüht werden. Bei dieser Untersuchung werden nicht nur die Bestimmungen der StVZO, sondern auch die Bestimmungen der BOKraft überprüft. Handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, für das eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde, werden nur die Bestimmungen der BOKraft überprüft. 09. Jährlich! 10. Der Unternehmer hat die Pflicht, den Untersuchungsbericht an die Genehmigungsbehörde wei terzuleiten. 11. In der Fahrerlaubnisverordnung 12. Die Plakette verliert ihre Gültigkeit mit Ende des Monates, welcher auf ihr notiert ist. 13. Der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführe. 14. Nein, Taxen dürfen nur am Taxenstand stehen, wenn sie betriebsbereit sind. 15. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen am Taxenstand grundsätzlich nicht halten und nicht parken. 16. Die Hauptrillen müssern eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. 17. Die Warnweste muss mitgeführt werden, der Feuerlöscher nicht. 18. Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunfahigen Fahrzeugs zum nächsten geeigneten Bestimmungsort (Werkstatt, Unterstel, Abstellplatz u.a.m). Betriebsunfähig ist ein Fahrzeug dann, wenn es wegen eines technischen Mangels oder einer Beschädigung nicht mehr mit eigenem Motor bewegt werden kann. Schleppen ist das Verbringen eines betriebsfähigen oder eines betriebsunfähigen Fahrzeugs Gber den Rahmen des Abschleppens hinaus. Im Gegensatz zum Abschleppen unterliegt das Schleppen der Genehmigungspflicht durch die Kfz-Zulassungsstelle. Beim Schleppen sind ver schiedene Auflagen zu beachten. 19. Bei Sichtweiten unter 50 m. km/h. 20. Maximal auf allen Straße 50 Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch 21. dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. 22. c) Vor Einnahme der Medikamente sollte der Beipackzettel der Medikamente gelesen werden, ob die Fahrtüchtigkeit beeinflusst wird. 23. Wer bin ich, wo bin ich, was ist passiert und wie viel Verletzte gibt esl 24. "Zeugen festhalten, "Foto machen, " Skizze machen, " Kreidezeichnungen auf der Fahrbahn 25. Anti-Blockier-System! Es sorgt dafür, dass beim starken Bremsen die Reifen nicht blockieren. 26. Reifendruck prüfen, Licht kontrollieren, Bremstest, Warnblickanlage ausprobieren. Antwortenzum Fragenkomplex Umweltschutz 01. Unnötige Lärmbelästigung vermeiden, unnützes Hin- und Herfahren unterlassen, um andere nicht zu belästigen, Motor nicht unnötig laufen lassen, Türen leise schließen, Abgasbelästigun gen vermeiden. 02. Ölabscheider für die Kanalisation, Entsorgungsmöglichkeiten für Waschwasser, Putzmittel, Spraydosen, Altöl. 03. Rechtzeitiges Schalten in den nächsthöheren Gang, vor Steigungen zurückschalten, im niedri gen Drehzahlbereich fahren, vorausschauend fahren, bei längerem Warten Motor abstellen. 04. Vorausschauendes Fahren, mit dem Fehlverhalten anderer rechnen, Kinder, ältere Personen und Behinderte verhalten sich oft anders als man denkt, die Sicherheit auf der Straße geht per Sönlichen Interessen vor. 05. Vorausschauendes Fahren, Umsicht, Anpassung an die jeweilige Verkehrssituation, nur ver kehrssichere Fahrzeuge einsetzen, Fahrzeuge mit ABS ausstatten, keine Überladung, an Schu len, Kindergärten und Altenheimen besonders aufmerksam fahren, Geschwindigkeitsbe grenzungen einhalten. 06. Verzögerungskräfte, Beschleunigungskräfte, Reibungskräfte, Gefälkräfte, Fliehkräfte 07. Andere Verkehrsteilnehmer warnen, Stelle absichern, Feuerwehr benachrichtigen, selber für die Beseitigung sorgen. 08. Overbrauch prüfen, bei Olverlust Ursache sofort beseitigen lassen, Schadstoffausstoß kon trollieren, Reifendruck prüfen, Luftfilter reinigen bzw. wechseln. 09. Durch regelmaßige Wartung und Inspektion der Fahrzeuge, Ölverbrauch prüfen, bei Ölverlust Ursache sofort beseitigen lassen, bei längerem Warten Motor abstellen, schon beim Kauf des Fahrzeugs auf niedrigen Kraftstoffverbrauch achten,regelmäßiges Einstellen von Vergaser oder Einspritzanlage und Zündung, Untersuchungsfristen einhalten, Anschluss an eine Taxízentrale Suchen. 10. Fahrzeuge sind durch die regelmaßige Wartung immer in Ordnung und somit immer einsatz bereit; er werden die Reparaturkosten verringert, das Fahrzeug und seine Teile nutzen nicht so schnell ab. 30 11. Beim Ölwechsel muss man das Altöl auffangen und entweder von einer abholen lassen, oder man bringt es einfach zur nächsten Tankstelle oder entsprechenden Firma sorgen; aufpassen, dass kein Ol in die Kanalisation gelangt (Ölabscheider). Werkstatt; ÖIfilter ent 12. Dieses Gesetz wurde zum Schutz für Menschen, Tiere, Pflanzen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren durch geräuschvolle und luftverunreinigende Anlagen ge macht. Es regelt u.a. die Lärmhöchstwerte, den Schwefelgehalt von Diesel und Heizöl, 13. Nebel, Glatteis, Schnee, Regen. 14. Ein größerer Betrieb sollte sich möglichst in einem Gewerbegebiet ansiedeln, da hier die Lärm grenzwerte sehr hoch sind und es vor allem wegen der Nachtruhe keine Probleme mit Anwoh nern gibt. 15. Für Fahrzeuge, die nach PBefG zur Personenbeförderung zugelassen werden und Fahrzeuge, die in der Freistellungsverordnung §1 Nr.4, Buchstaben d, g und igenannten Beförderungen durchführen, gilt eine jährliche Untersuchungsfrist. Allgemein gilt eine Untersuchungsfrist nach der Erstzulassung von 36 Monaten und danachvon 24 Monaten. Lösungen zu den Übungsaufgaben zum kaufmännischenRechnen 1. Dreisatz 01. 32 Jahre 192.000--¬ 50 Jahre ? ¬ 300.000,- ¬. Die Herstellungskosten der Halle betrugen 192.000,00 x 50:32 = 300.000,00 ¬ 02. 400 Liter 21 Tage 700Liter ? Tage 21Tage * 400 Liter = 12 Tage Der Betrieb kommt mit dem Vorrat 12 Tage aus. 700 Liter 32 Std. 03. 752 to. ? Std. 540 to. 540 to. benötigt man te. = 22,98 Std. Für eine Ladungvon 32 Std. * 540 22,98 Std.. 752o. 0,12 ¬ 04. 50.000 km ?¬ 65.000 km Abschreibungssatz bei jährlich ¬. Der beträgt 0,09 Fahrkilometern 0,12 x 50.000 65.000 = 0,09 65.000

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