Steuerberechnung PDF
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Die deutsche Steuerberechnung umfasst verschiedene Faktoren, wie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Sie basiert auf dem steuerpflichtigen Bruttoentgelt und individuellen Lebensverhältnissen wie Familienstand und Kinderfreibeträge. Diese Informationen sind zentral für das Verständnis der sozialversicherungspflichtigen Beiträge und Steuerabzüge in Deutschland.
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# 1.7.2 Berechnung der steuerlichen Abzüge Die steuerlichen Abzüge setzen sich zusammen aus: - Lohnsteuer/Einkommensteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag Grundlage für die Berechnung der steuerlichen Abzüge bilden das steuerpflichtige Bruttoentgelt und die individuellen Lebensverhältnisse e...
# 1.7.2 Berechnung der steuerlichen Abzüge Die steuerlichen Abzüge setzen sich zusammen aus: - Lohnsteuer/Einkommensteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag Grundlage für die Berechnung der steuerlichen Abzüge bilden das steuerpflichtige Bruttoentgelt und die individuellen Lebensverhältnisse eines jeden Arbeitnehmers: - der Familienstand - die Anzahl und die Höhe der Kinderfreibeträge - der steuerliche Freibetrag - die zugeordnete oder gewählte Steuerklasse Der Staat erhebt auf die Einkommen aller natürlichen Personen, die im Inland wohnen und arbeiten, Einkommensteuer. Diese stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die nur die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit besteuert. Die Lohnsteuer wird jeden Monat vom steuerpflichtigen Bruttoentgelt abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Der Einkommensteuertarif legt fest, mit welchem prozentualen Steuersatz das Einkommen besteuert wird. Arbeitnehmer, die einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft angehören, zahlen außerdem Kirchensteuer. Die derzeitige Kirchensteuer beträgt 9% (in Bayern und Baden-Württemberg 8%) von der zu zahlenden Lohnsteuer. Als Maßnahme zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung und zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5% der Lohnsteuer erhoben. Im Jahr 2021 soll der Solidaritätszuschlag für die allermeisten Arbeitnehmer abgeschafft werden. Die Angaben für die Berechnung der steuerlichen Abzüge (Lohnsteuerabzugsmerkmale) werden den Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereitgestellt. ## Der Einkommensteuer-Tarif 2020 | Grenzsteuersatz in Prozent | Progressionszone I | Progressionszone II | |---|---|---| | 50% | 9409 € bis 14 532 €: 14-24% | 14 533 € bis 57 051 €: 24-42% | | 40% | | | | 30% | | | | 20% | | | | 14% | | | | 0% | 10 freibetrag bis 9408 €: 0% | | Quelle: Bundesfinanzministerium, Stand Dez. 2019 # Die Steuerklassen Die Steuerklassen spiegeln die familiären Lebensverhältnisse der Arbeitnehmer wider und führen zu einem unterschiedlichen Steuerabzug. Die geringsten steuerlichen Abzüge müssen bei der Steuerklasse III, die höchsten Abzüge bei Steuerklasse VI hingenommen werden. | Steuerklasse | Arbeitnehmer | |---|---| | I | ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, sofern sie nicht in die Steuerklasse II oder III fallen | | II | ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht grundsätzlich einem im Übrigen alleinstehenden Arbeitnehmer zu, in dessen Haushalt mindestens ein Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, für das ihm ein Kinderfreibetrag zusteht oder für das er Kindergeld erhält. | | III | Verheiratete, wenn der Ehepartner keine Einkünfte erzielt oder der arbeitende Ehepartner die Steuerklasse V gewählt hat, sowie verwitwete Arbeitnehmer für das Kalenderjahr, das auf das Todesjahr des Ehepartners folgt | | IV | Verheiratete, wenn beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen und anstelle der Steuerklasse III + V die Steuerklassen IV + IV gewählt haben | | V | Verheiratete, wenn der Ehepartner die Steuerklasse III gewählt hat | | VI | Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten, für die Einbehaltung der Lohnsteuer aus dem zweiten und aus weiteren Dienstverhältnissen. | ## Berechnung der Steuer Die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung vom Bruttoentgelt einbehalten und an das Finanzamt bis spätestens zum 10. des Folgemonats abgeführt. Der Arbeitgeber ist somit der Steuerschuldner, der Arbeitnehmer ist der Steuerträger. ## - Illusion | Monatlicher Verdienst je Arbeitnehmer in Deutschland in Euro | |---|---| | 97 | 3097 | | 99 | 2915 | | 01 | 2773 | | 03 | 2616 | | 05 | 2487 | | 07 | 2143 | | 09 | 2023 | | 11 | 2067 | | 13 | 2078 | | 15 | 1949 | | 17 | 1862 | | 2019* | | | | | | | 2204 | | | 2228 | | | 2282 | | | 2341 | | | | | | | | | 1763 | | | 1682 | | | 1457 | | | 1334 | | | | | | | | | 1483 | | | 1524 | | | 1539 | | | 1572 | | | | | | 1372 | | | 1163 | | | | | | | | | 1126 | | | 1140 | | | 1171 | | | | Brutto Netto Real* ## Lohnsteuerbescheinigung Am Jahresende erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Kalenderjahr. Diese Bescheinigung dient dem Arbeitnehmer als Nachweis über das erhaltene Jahresbruttogehalt, die darauf gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer benötigt diese Informationen für seine Einkommensteuererklärung. # 1.7.3 Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge Neben den steuerlichen Abzügen sind die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge der zweite große Block an Abzügen, die der Arbeitnehmer zahlen muss. Der Arbeitnehmer muss für folgende Sozialversicherungen Beiträge zahlen: - Krankenversicherung, - Pflegeversicherung, - Rentenversicherung und - Arbeitslosenversicherung. Aber nicht nur der Arbeitnehmer zahlt für seine soziale Absicherung in diese Sozialversicherungskassen ein, sondern auch der Arbeitgeber, der noch einmal fast die gleichen Beiträge beisteuert. Mit anderen Worten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers. Dies ist zum einen eine bemerkenswerte soziale Errungenschaft unseres Landes, zum anderen erhöht dieses System aber aus Sicht des Unternehmers die Personalkosten erheblich. Diese setzen sich somit u. a. zusammen aus den Gehaltszahlungen und dem Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen (Lohnnebenkosten). ## Sozialversicherungsbeiträge 2020 | Versicherungszweig | Gesamtbeitragssatz | Arbeitgeberanteil | |---|---|---| ## Erklärung der Sozialversicherungsbeiträge Die Beitragssätze für die Sozialversicherungen beziehen sich auf das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Je mehr ein Arbeitnehmer also verdient, desto höhere Beiträge muss er entrichten. Es findet jedoch ein sozialer Ausgleich zwischen den Versicherten statt: Trotz unterschiedlich hoher Beiträge erhalten alle Mitglieder die gleichen Versicherungsleistungen (Solidaritätsprinzip). Das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt wird zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aber nur bis zu einer bestimmten Höhe herangezogen (Beitragsbemessungsgrenze). Liegt das Bruttoentgelt eines Arbeitnehmers über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, so wird der Beitragssatz nur bis zu dieser Bemessungsgrenze erhoben. Das darüber liegende Gehalt bleibt beitragsfrei.