Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem PDF
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Technische Hochschule Mittelhessen
2023
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Dieses Dokument behandelt das Thema Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem in Deutschland. Es gibt einen Überblick über die einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Der Fokus liegt auf den europäischen und nationalen Regelungen im Bereich Arbeitsschutz.
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Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB30, Anlage...
Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB30, Anlage B) Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem 1721 / RAB30-B – Version 1.4 / Februar 2022 1 Allgemeines zum Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 2 2 1721 / RAB30-B – Thema 2 1 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsschutz heute – ein Überblick Richtlinien nach Art. 114 und 153 AEU-Vertrag Arbeitsschutzgesetz Sozialgesetzbuch (ArbSchG) (SGB) VII Arbeitssicherheitsgesetz DGUV Regelwerk (ASiG) z. B. DGUV Vorschrift 2 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 3 3 Europäische Union Vertrag von Lissabon zum 01.12.2009 (Vorläuferverträge seit 01.07.1987) Grundlagen zur Sozialcharta Schaffung des einheitlichen Grundlagen zu Sicherheit, Hygiene, Binnenmarktes Gesundheit am Arbeitsplatz Produkte Arbeitsumwelt (Maschinen, Geräte, Anlagen, „Sicherheit und Gesundheit Bauprodukte usw.) bei der Arbeit“ > Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen = Mindestvorschriften EU-Richtlinien und EU-Verordnungen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen nach Artikel 114 AEUV nach Artikel 153 AEUV 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 4 4 1721 / RAB30-B – Thema 2 2 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Produkte des einheitlichen Binnenmarktes - CE- Zeichen Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produkts mit zutreffenden EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen Einhaltung der darin festgelegten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz CE-Zeichen bestätigen nicht die Produktqualität 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 5 5 Das deutsche Arbeitsschutzsystem – Dualismus im Arbeitsschutz = gemeinsame Zuständigkeit von Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutzbehörden für die Überwachung und Beratung der Betriebe Quelle: www.stmas.bayern.de 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 6 6 1721 / RAB30-B – Thema 2 3 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Staatliche Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die Betriebe auf Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz z. B. auch den Jugendarbeits- und Mutterschutz zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei der Bestellung von Sifa und BA Beamte der staatlichen Aufsichtsbehörden haben das Recht, jederzeit Betriebe zu besichtigen und Anlagen zu prüfen Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden ist dagegen die Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und der Regeln der Technik auch solcher, die der Sicherheit der Bauarbeiten dienen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 7 7 Berufsgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts gesetzliche Unfallversicherungsträger sorgen vorrangig mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren können Unfallverhütungsvorschriften als verbindliche Rechtsnormen für den Kreis der versicherten Personen erlassen finanzieren sich durch Beiträge der Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen oder selbst versichert sind der Beitrag kann durch gute Sicherheitsarbeit beeinflusst werden Unfallkosten werden bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 8 8 1721 / RAB30-B – Thema 2 4 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften beraten und überwachen die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der Ersten Hilfe können im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Unternehmer oder Versicherte zu treffen haben beraten überwachen schulen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 9 9 Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) Die BG gewährleistet als Folge eines Arbeitsunfalls die erforderliche Heilbehandlung die berufsfördernde und soziale Rehabilitation Verletztengeld und Übergangsgeld Verletztenrente bei bleibendem Schaden und Rentenanspruch Rente an Hinterbliebene Versicherungsschutz besteht weltweit sofern die Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber zeitlich befristet entsandt werden und in Deutschland ein Arbeitsverhältnis besteht 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 10 10 1721 / RAB30-B – Thema 2 5 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Das deutsche Arbeitsschutzsystem – Staatliches und berufsgenossenschaftliches Vorschriften - und Regelwerk europäische und internationale Vorgaben zum Arbeitsschutz werden grundsätzlich durch staatliches Recht (z.B. Gesetze und Verordnungen) umgesetzt Unfallverhütungsvorschriften der BG nur noch unter ganz bestimmten Umständen (Auszug aus Leitlinienpapier 2011) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 11 11 Das deutsche Arbeitsschutzsystem – Staatliches und berufsgenossenschaftliches Vorschriften - und Regelwerk Staatliche Regeln lösen bei einer 1:1 Umsetzung eine Vermutungswirkung aus, d. h. die übergeordneten Gesetze und Verordnungen sind erfüllt → Rechtssicherheit (Aber: Abweichungen mit Gefährdungsbeurteilung möglich) Berufsgenossenschaftliche Regeln, Informationen und Grundsätze können als Richtschnur für das Präventionshandeln herangezogen werden (Auszug aus Leitlinienpapier 2011) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 12 12 1721 / RAB30-B – Thema 2 6 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Aufbau des staatlichen Vorschriften - und Regelwerkes EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutzgesetz Lasten- Baustellen- Betriebs- Arbeits Gefahrstoff- handhabungs- verordnung sicherheits- stätten- verordnung verordnung verordnung verordnung 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 13 13 Aufbau des staatliches Vorschriften - und Regelwerkes EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutzgesetz Lasten- Baustellen- Betriebs- Arbeits- Gefahrstoff- handhabungs- verordnung sicherheits- stätten- verordnung verordnung verordnung verordnung Regeln für Technische Technische Technische Arbeitsschutz Regeln Regeln für Regeln für auf Baustellen für Betriebs- Arbeitsstätten Gefahrstoffe sicherheit 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 14 14 1721 / RAB30-B – Thema 2 7 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Aufbau des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften– und Regelwerkes Sozialgesetzbuch VII DGUV Regelwerk DGUV DGUV DGUV Vorschrift 2 DGUV Vorschriften Vorschrift 1 Betriebsärzte und Vorschrift 38 … Grundsätze der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Bauarbeiten Prävention DGUV Vorschriften DGUV Vorschriften DGUV Regeln DGUV Regeln DGUV Informationen DGUV Informationen DGUV Grundsätze DGUV Grundsätze 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 15 15 Erläuterungen gesetzlicher Anforderungen im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutzgesetz Betriebs- sicherheits- verordnung Technische Regeln für Betriebs- sicherheit 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 16 16 1721 / RAB30-B – Thema 2 8 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 17 17 Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes Das Arbeitsschutzgesetz … ist das „Grundgesetz“ des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 18 18 1721 / RAB30-B – Thema 2 9 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Adressaten des Arbeitsschutzgesetzes Arbeitgeber Pflichten Beschäftigte Pflichten und Rechte Bundesregierung Verordnungsermächtigungen Bund, Länder, Unfallversicherungsträger Zusammenarbeit; gemeinsame Arbeitsschutzstrategie 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 19 19 Arbeitsschutzgesetz – Pflichten des Arbeitsgebers Gefährdungsbeurteilung einschließlich Dokumentation Allgemeine Grundsätze für Maßnahmen des Arbeitsschutzes beachten Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation … 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 20 20 1721 / RAB30-B – Thema 2 10 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsschutzgesetz – Pflichten der Beschäftigten Nicht sich oder andere bei der Arbeit gefährden Unterweisungen und Anweisungen des Arbeitgebers beachten Maschinen, Geräte und PSA bestimmungsgemäß verwenden festgestellte Mängel unverzüglich melden … 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 21 21 Arbeitsschutzgesetz – Allgemeine Grundsätze für Maßnahmen Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermeiden Gefahren an ihrer Quelle bekämpfen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigen Technik, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Umwelteinflüsse auf den Arbeitsplatz sachgerecht verknüpfen individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen berücksichtigen Geeignete Anweisungen erteilen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 22 22 1721 / RAB30-B – Thema 2 11 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsschutzgesetz – Gefährdungsbeurteilung Festlegen und Abgrenzen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Wirksamkeit der Schutz- maßnahmen überprüfen, Gefährdungen ermitteln ggf. anpassen Ziel: Sicheres und gesundheitsgerechtes Festgelegte Arbeiten Gefährdungen Schutzmaßnahmen beurteilen, durch- und umsetzen Risiken bewerten Geeignete Schutz- maßnahmen auswählen und festlegen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 23 23 Arbeitsschutzgesetz – Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz Verpflichtung der Zusammenarbeit bei den Maßnahmen zum Arbeitsschutz Beschäftigte über gegenseitige Gefährdung informieren eventuell Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung abstimmen und Beschäftigte dementsprechend anweisen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 24 24 1721 / RAB30-B – Thema 2 12 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Grundlagen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Jedes Unternehmen ab 1 Beschäftigten muss sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut sein Quelle BG BAU 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 25 25 Grundlagen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Der Arbeitgeber (Mitgliedsbetrieb der BG BAU) hat bei der BG BAU die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 26 26 1721 / RAB30-B – Thema 2 13 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Betreuungsmodelle Betriebsgröße gewählte Möglichkeit der betriebsärztlichen (Beschäftigte) und sicherheitstechnischen Betreuung Alternatives Regelbetreuung 1 bis 10 Betreuungsmodell ohne Einsatzzeiten für Kleinbetriebe (AMK) Alternatives Regelbetreuung 11 bis 50 Betreuungsmodell (AM) mit Einsatzzeiten Regelbetreuung ab 51 mit Einsatzzeiten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 27 27 Grundzüge der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 28 28 1721 / RAB30-B – Thema 2 14 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz - Beispiele Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Arbeits- schutz- Baustellenverordnung gesetz Lärm – und Vibrations – Arbeitsschutzverordnung PSA-Benutzungsverordnung Lastenhandhabungsverordnung 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 29 29 Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 30 30 1721 / RAB30-B – Thema 2 15 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsstättenverordnung Definition Arbeitsstätte Arbeitsplätze und Verkehrswege in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf einer Baustelle Quelle BG BAU Reiner Kamann dazu gehören auch Fluchtwege, Notausgänge Lager -, Maschinen - und Nebenräume Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) Pausen – und Bereitschaftsräume Erste – Hilfe – Räume Unterkünfte Arbeitsplatz 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 31 31 Arbeitsstättenverordnung Einrichten einer Arbeitsstätte Bereitstellung und Ausgestaltung einer Arbeitsstätte, z.B. Bauliche Maßnahmen und Veränderungen Beleuchtung, Lüftung, Heizung Feuerlöscheinrichtungen Maschinen Mobiliar Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs - und Fluchtwegen Festlegen von Arbeitsplätzen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 32 32 1721 / RAB30-B – Thema 2 16 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsstättenverordnung Betreiben einer Arbeitsstätte Benutzen, Instandhalten und Optimieren der Arbeitsstätten Organisation und Gestaltung der Arbeit, einschließlich der Arbeitsabläufe 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 33 33 Arbeitsstättenverordnung – Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bei Anwendung der ASR Vermutungswirkung bei Abweichung von den ASR Nachweis des gleichen Schutzniveaus 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 34 34 1721 / RAB30-B – Thema 2 17 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Arbeitsstättenverordnung – ASR (Stand 02 / 2022) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 35 35 Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 36 36 1721 / RAB30-B – Thema 2 18 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel Maschinen z.B. Erdbaumaschinen, Hebezeuge, elektrische Handmaschinen Anlagen überwachungsbedürftige Anlagen, z.B. Flüssiggasanlage zum Beheizen der Baustellenunterkünfte, Aufzugsanlagen Geräte z.B. Gerüste, Leitern Werkzeuge 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 37 37 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Verwendung von Arbeitsmitteln Montieren, Installieren und Demontieren Bedienen, Gebrauchen oder Betreiben An- oder Abschalten oder Einstellen Instandhalten, Reinigen, Prüfen Umbauen Erproben Transportieren Überwachen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 38 38 1721 / RAB30-B – Thema 2 19 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Betriebssicherheitsverordnung – Inhalte Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Anhänge Anhang 1 – besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel mobile, selbstfahrende Arbeitsmittel; Arbeitsmittel zum Heben von Lasten; Arbeitsmittel bei zeitweiligen Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen; Aufzugsanlagen; Druckanlagen Anhang 2 – Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen z.B. Aufzugsanlagen, Prüfung in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckanlagen Anhang 3 – Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel z.B. Krane, Flüssiggasanlagen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 39 39 Betriebssicherheitsverordnung – Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bei Anwendung der TRBS Vermutungswirkung bei Abweichung von den TRBS Nachweis des gleichen Schutzniveaus 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 40 40 1721 / RAB30-B – Thema 2 20 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem BetrSichV - TRBS Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln) Technische Regeln der Reihe 3000 (Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 41 41 Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – PSA- Benutzungsverordnung PSA-Benutzungsverordnung Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 42 42 1721 / RAB30-B – Thema 2 21 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – PSA- Benutzungsverordnung Bereitstellung und Benutzung von PSA PSA entsprechen den europäischen Beschaffenheitsanforderungen an PSA (CE !) für die Arbeitsbedingungen geeignet PSA müssen den Beschäftigten individuell passen; grundsätzlich für einen Beschäftigten bestimmt bei mehreren gleichzeitig benutzten PSA gegenseitige Beeinträchtigung ausschließen Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit während der gesamten Benutzungsdauer treffen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 43 43 Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – PSA- Benutzungsverordnung Unterweisung sicherheitsgerechte Benutzung der PSA eventuell Schulung in der Benutzung der PSA für jede PSA Informationen in verständlicher Form und Sprache bereithalten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 44 44 1721 / RAB30-B – Thema 2 22 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Anforderungen an den Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibration 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 45 45 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – Inhalte (LärmVibrationsArbSchV) Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen; Messungen Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen Unterweisung der Beschäftigten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 46 46 1721 / RAB30-B – Thema 2 23 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (TRLV) bei Anwendung der TRLV Vermutungswirkung bei Abweichung von den TRLV Nachweis des gleichen Schutzniveaus 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 47 47 LärmVibrationsArbSchV – TRLV (Stand 02/2022) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 48 48 1721 / RAB30-B – Thema 2 24 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – Lastenhandhabungsverordnung Vermeidung der Gefährdung der Beschäftigten durch manuelles Heben, Tragen, Absetzen, Schieben, Ziehen und Bewegen von Lasten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 49 49 Lastenhandhabungsverordnung - Inhalte Maßnahmen Manuelle Handhabungen von Lasten durch technische und organisatorische Maßnahmen vermeiden Übertragung von Aufgaben Körperliche Eignung der Beschäftigten bei der manuellen Handhabung von Lasten berücksichtigen Unterweisung Sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 50 50 1721 / RAB30-B – Thema 2 25 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz – Baustellenverordnung Baustellenverordnung Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Adressat: Der Bauherr !! 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 51 51 Baustellenverordnung – Inhalte Planung der Ausführung des Bauvorhabens (§2 BaustellV) Allgemeine Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz berücksichtigen Vorankündigung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) besonders gefährliche Arbeiten (geändert zu 01.04.2023) Unterrichtung der Beschäftigten einer Arbeitgebers (neu ab dem 01.04.2023) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 52 52 1721 / RAB30-B – Thema 2 26 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Baustellenverordnung – Inhalte Koordinierung (§3 BaustellV) Bestellung eines oder mehrerer Koordinators / -en durch den Bauherrn oder beauftragten Dritten (Verantwortlicher nach §4 BaustellV) Aufgaben des Koordinators in der Planungsphase in der Ausführungsphase Aber: Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte (Verantwortlicher nach §4 BaustellV) wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden. 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 53 53 Baustellenverordnung – Inhalte Pflichten der Arbeitgeber und sonstiger Personen (§5und 6 BaustellV) Hinweise des Koordinators und des SiGe-Plans berücksichtigen Anhänge Anhang 1 – Mindestangaben in der Vorankündigung Anhang 2 – Liste über die besonders gefährlichen Arbeiten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 54 54 1721 / RAB30-B – Thema 2 27 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Baustellenverordnung – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder Hinweis: Gemäß §4 Arbeitsschutzgesetz sind bei den Maßnahmen u.a. der Stand der Technik zu berücksichtigen! 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 55 55 Baustellenverordnung - RAB Gliederung der RAB 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 56 56 1721 / RAB30-B – Thema 2 28 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Baustellenverordnung und RAB 30 – Geeigneter Koordinator Qualifikation geeigneter Koordinatoren Baufachliche Kenntnisse (baufachliche Berufsausbildung nach Anlage A) Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Anlage B) Spezielle Koordinatorenkenntnisse (Anlage C) Berufserfahrung - berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben (mindestens 2 Jahre) Die o.g. Kenntnisse und Erfahrungen sind durch Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen nachzuweisen. 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 57 57 Koordinator nach BauStellV – Aufgaben und Pflichten Aufgaben und Pflichten des Koordinators bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens Planung der Ausführung beginnt nach der Genehmigungsplanung Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des ArbSchutzG bei Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden sollen SiGe-Plan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen Zusammenstellung der Unterlage für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage … 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 58 58 1721 / RAB30-B – Thema 2 29 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Koordinator nach BauStellV – Aufgaben und Pflichten Aufgaben und Pflichten des Koordinators bei der Ausführung des Bauvorhabens Anwendung der allgemeinen Grundsätze koordinieren darauf achten, dass Arbeitgeber Pflichten nach der BauStellV erfüllen SiGe-Plan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anpassen oder anpassen lassen Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber koordinieren 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 59 59 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – Fristen Beginn der Erstellung des SiGe-Plans mit Beginn der Planung der Ausführungsphase Fertigstellung des SiGe-Plans nach BaustellV vor Einrichtung der Baustelle 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 60 60 1721 / RAB30-B – Thema 2 30 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – Inhalte Inhaltliche Mindestanforderungen an den SiGe-Plan nach RAB 31 Arbeitsabläufe Gefährdungen (gewerkeübergreifend) besonders gefährliche Arbeiten Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen Arbeitsschutzbestimmungen 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 61 61 Unterlage für spätere Arbeiten – Fristen Beginn der Erstellung der Unterlage mit Beginn der Planung der Ausführungsphase Fertigstellung der Unterlage mit Abschluss der Baumaßnahme 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 62 62 1721 / RAB30-B – Thema 2 31 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Unterlage für spätere Arbeiten – Inhalte Inhaltliche Mindestanforderungen an die Unterlage nach RAB 32 Teil der baulichen Anlage (z.B. Dach, Fassade, Außenanlage, Aufzug, Überbau der Brücke) Art der Arbeit (vorhersehbare Arbeiten wie z.B. Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Kontrolle) Gefahren (z.B. Absturz, Stromschlag, Ertrinken, Sauerstoffmangel) Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (z.B. sicherheitstechnische Einrichtungen und /oder organisatorische Maßnahmen; Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchutzG beachten) 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 63 63 Vorschriften der Unfallversicherungsträger - Unfallverhütungsvorschriften 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 64 64 1721 / RAB30-B – Thema 2 32 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem Vorschriften der Unfallversicherungsträger 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 65 65 UVV „Grundsätze der Prävention“ - DGUV Vorschrift 1 – Inhalte Pflichten des Unternehmers Pflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Bestellung von Sifa und Betriebsärzten Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten Maßnahmen bei besonderen Gefahren Erste Hilfe Persönliche Schutzausrüstungen Ordnungswidrigkeiten 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 66 66 1721 / RAB30-B – Thema 2 33 Thema 2 Version 1.5 / April 2023 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem UVV „Bauarbeiten“ - DGUV Vorschrift 38 – Inhalte Leitung, Aufsicht und Sicherungsaufgaben Anweisungen Standsicherheit und Tragfähigkeit Bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen Arbeitsplätzte und Verkehrswege Absturz Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen Herabfallende Gegenstände 1721 / RAB30-B - Arbeitsschutzrecht Seite 67 67 1721 / RAB30-B – Thema 2 34 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung Einrichtungen der Ersten Hilfe 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe 1 Unfallsituation 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 2 2 1721 / RAB30-B – Thema 3 1 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Unfallsituation 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 3 3 Gefährdungen Erhöhte Gefährdung der Gesundheit nach einem Unfall wegen ausbleibender oder unzureichender Erste-Hilfe-Leistung zeitlicher Verzögerung der Benachrichtigung und des Eintreffens der Rettungskräfte 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 4 4 1721 / RAB30-B – Thema 3 2 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Vorschriften- und Regelwerk Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung ASR A4.3 - Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe DGUV Information 204-022 (BGI 509) - Erste Hilfe im Betrieb … 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 5 5 Rettungskette Lückenlose Versorgung des Notfallpatienten, die am Ort des Geschehens beginnt und in der Klinik endet. Quelle: DGUV Information 204-022 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 6 6 1721 / RAB30-B – Thema 3 3 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Sofortmaßnahmen und Notruf Quelle DGUV Information 204-022 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 7 7 Notruf 112 Max Mustermann - Polier Bob Baumeister Bauleitungscontainer Dr. Flick, Hilfsstraße 1, 12345 Ort Dr. Skalpell, Hauptstraße 3, 12345 Ort Klinikum vor der Stadt, Landstraße 12345 Ort 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 8 8 1721 / RAB30-B – Thema 3 4 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Notruf Wie kann der Notruf abgesetzt werden? Zugang zu Festnetz? Mobilfunknetz verfügbar? Funk? Wo geschah es? Adresse (im Aushang angegeben) Angaben zur Seite bei Flüssen, Bahnlinien, Brücken ggf. Rettungsleitstelle Anfahrpunkt angeben Lotsen organisieren 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 9 9 Weitergehende Erste-Hilfe - Ersthelfer Ausgebildeter Laie, der als erster am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. vom Unternehmer benannt durch vom UVT ermächtigte Stelle aus- und fortgebildet (www.bg-qseh.de) Ausbildung Umfang 9 LE Fortbildung Umfang 9 LE Quelle Pixabay BG trägt die Lehrgangskosten oder Tätigkeit mit sanitätsdienstlicher / rettungsdienstlicher Ausbildung oder abgeschlossenen Ausbildung in Beruf des Gesundheitswesens 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 10 10 1721 / RAB30-B – Thema 3 5 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Weitergehende Erste-Hilfe - Ersthelfer Anzahl der Ersthelfer von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten Quelle BG BAU 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 11 11 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel Alarm- und Meldeeinrichtungen ständig zugängige Meldeeinrichtungen ggf. besondere Meldeeinrichtungen (Funkanlagen) bei Alleinarbeit ggf. Personen-Notsignal-Anlagen Alarm- und Meldeplan Aushang „Erste Hilfe“ Quelle DGUV Information 204-003 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 12 12 1721 / RAB30-B – Thema 3 6 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel – Erste-Hilfe-Material Quelle BG BAU Verbandmaterial, Hilfsmittel Rettungsdecke CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz in geeigneten Behältnissen höchstens 100m Wegstrecke oder höchstens ein Geschoss von Arbeitsplatz entfernt Aufbewahrung vor schädigend Einflüssen geschützt, aber schnell erreichbar und leicht zugänglich Richtwerte für die Ausstattung mit Verbandkästen Quelle DGUV Regel 100-001 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 13 13 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel - Rettungsgeräte Vorhaltung gemäß Gefährdungsbeurteilung Einsatz, wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen erforderlich sind, wie z.B. bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen tiefen Schächten Gefahrstoffunfällen Rettungshubgeräte, Sprungtücher Abseilgeräte, Spreizer, Schneidgeräte Notduschen Atemschutzgeräte zur Selbstrettung 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 14 14 1721 / RAB30-B – Thema 3 7 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel - Rettungstransportmittel Bereitstellung, wenn öffentlicher Rettungsdienst Aufgabe nicht wahrnehmen kann Krankentragen für Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigten Rettungstücher Schleifkorb Quelle BG BAU 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 15 15 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel – Erste-Hilfe-Räume erforderlich auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten Grundfläche mindestens 20 m² / Container 12,5 m² Toilette in unmittelbarer Nähe stufenloser Zugang Wände und Böden leicht zu reinigen Waschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasser Sichtschutz Telefon … 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 16 16 1721 / RAB30-B – Thema 3 8 Thema 3 Version 1.2 / Februar 2022 Einrichtungen der Ersten Hilfe Weitergehende Erste-Hilfe-Maßnahmen im Überblick Quelle Baustein A004 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 17 17 Koordination nach BaustellV Welche Relevanz hat das Thema für die Tätigkeit des Koordinators nach BaustellV? 1721 / RAB 30-B – Einrichtungen der Ersten Hilfe Seite 15 18 1721 / RAB30-B – Thema 3 9 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB30-B, Anlage B) Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten 1721 RAB30-B – Version 1.2 / Februar 2022 1 Typische Gefährdungen bei Erd – und Tiefbauarbeiten Quelle BG BAU Josef Dreier 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 2 2 1721_RAB30-B – Thema 4.1 1 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Typische Gefährdungen bei Erd – und Tiefbauarbeiten Quelle BG BAU Josef Dreier 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 3 3 Typische Gefährdungen bei Erd – und Tiefbauarbeiten Quelle BG BAU Josef Dreier 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 4 4 1721_RAB30-B – Thema 4.1 2 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Störung des Gleichgewichts im Boden - Bruchfiguren Abrutschen eines Erdkeiles Kippen einer Erdscheibe 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 5 5 Kräfte infolge Erddrucks aus Bodeneigengewicht in verschiedenen Tiefen 2,00 m 6 Pferde 4,00 m 1 Dreiachs-Lkw 6,00 m 2 Planierraupen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 6 6 1721_RAB30-B – Thema 4.1 3 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Wesentliche Gefährdungen bei Erd – und Tiefbauarbeiten Verschüttet werden Absturz herabfallende oder hineinstürzende Gegenstände, wie z.B. Baumaterialien, Baugeräte, Fahrzeuge Anstoßen Zwangshaltungen … 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 7 7 Vorschriften - und Regelwerk Arbeitsstättenverordnung UVV „Bauarbeiten“ DIN 4124 Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten (Januar 2012) 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 8 8 1721_RAB30-B – Thema 4.1 4 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Gefährdungen verschüttet werden – Übersicht Schutzmaßnahmen Abböschen Verbauen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 9 9 Abböschen als Schutzmaßnahme 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 10 10 1721_RAB30-B – Thema 4.1 5 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Böschungswinkel nach DIN 4124 bei nichtbindigen oder weichen 1:1 bindigen Böden (z. B. Mutterboden, Sande, Kiese) 1 : ~ 0,6 bei mindestens steifen bindigen Böden (z. B. Lehm, Mergel, fester Ton) 1 : ~ 0,2 bei Fels (ohne Verwitterung und in die Baugrube laufende Schichtung, ohne Klüftung) 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 11 11 Böschungswinkel - Beispiel Quelle BG BAU Reiner Kamann 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 12 12 1721_RAB30-B – Thema 4.1 6 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Böschungswinkel - Beispiel Quelle BG BAU Horst Leisering 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 13 13 Weitere Voraussetzungen zur Anwendung der Böschungswinkel nach DIN 4124 Stapellast Erdaufschüttung ≤ 10 kN/m² Neigung max. 1:2 ≥ 0,6 m ≥ 0,6 m max. 5 m 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 14 14 1721_RAB30-B – Thema 4.1 7 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Voraussetzungen der DIN 4124 - Beispiel Quelle BG BAU Horst Leisering 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 15 15 Gefährdung - Herabfallende oder hineinstürzende Gegenstände - Unfallbeispiel Quelle Filmbeitrag SWR Landesschau aktuell vom 18.08.2014 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 16 16 1721_RAB30-B – Thema 4.1 8 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Gefährdung - Herabfallende oder hineinstürzende Gegenstände - Unfallbeispiel Unfallursache Kran zu nah an der Baugrube aufgestellt Kran sollte Betonteile transportieren, als plötzlich das Erdreich unter ihm nachgab. Schaden ca. 400.000 € 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 17 17 Mindestabstände von Fahrzeugen und Baugeräten Abstand ≥ 1,00 m für Baugeräte bis 12 t und Fahrzeuge, die die Achslasten nach § 34 StVZO einhalten (Gesamtgewicht kann über 12 t liegen.) 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 18 18 1721_RAB30-B – Thema 4.1 9 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Mindestabstände von Fahrzeugen und Baugeräten Abstand ≥ 2,00 m für Baugeräte über 12 bis 40 t Fahrzeuge, die die Achslasten nach § 34 StVZO überschreiten 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 19 19 Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens Bodenart und Böschungswinkel zusätzliche Belastungen (Aushub, Bauwerke, Baumaschinen) Erschütterungen (Verkehr, Rammarbeiten, Baumaschinen) gestörter Boden (Aufschüttungen, wenig verdichtete Verfüllungen) Witterungseinflüsse Quelle BG BAU Horst Leisering (Regen, Trockenheit, Frost, Tauwetter) Grundwasser, Oberflächenwasser Schichtung oder Schieferung (Klüfte, zur Einschnittsohle hin einfallende Schichtungen) 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 20 20 1721_RAB30-B – Thema 4.1 10 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Einfluss durch gestörten Boden gestörte gestörte Bodenzone gestörte Bodenzone Bodenzone (alter Rohrleitungsgraben) abstürzende/abrutschende a bstürzende/abrutschende abstürzende/abrutschende Bodenmassen Bodenmassen Bodenmassen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 21 21 Standsicherheitsnachweis von Böschungen bei: Tiefe > 5m Böschungswinkel > DIN 4124 Geländeneigung > 1 : 10 Unmittelbar neben dem 60 cm breiten Schutzstreifen Erdaufschüttung > 1 :2 Stapellasten > 10 KN/m2 Baugeräte bis 12 t Gesamtgewicht: Abstand < 1 m Baugeräte von 12 t bis 40 t Gesamtgewicht: Abstand < 2 m Fahrzeuge, die zulässige Achslasten nicht einhalten : Abstand < 2 m besondere Einflüsse (z. B. Schichtung, Aufschüttungen, Erschütterungen) 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 22 22 1721_RAB30-B – Thema 4.1 11 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Ausnahme - Gräben bis 1,25 m Tiefe ≥ 0,6 m ≥ 0,6 m < 1,25 m 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 23 23 Ausnahme - Gräben bis 1,25 m Tiefe Vorhandene Geländeoberflächen ≥ 0,6 m < 1,25 m gewachsener Boden 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 24 24 1721_RAB30-B – Thema 4.1 12 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Ausnahme - Gräben bis 1,75 m Tiefe Voraussetzung u. a. mindestens steifer, bindiger Boden, vorhandene Geländeoberfläche nicht steiler als 1 : 10 45° ≤ 1,25 m ≤ 1,75 m Quelle BG BAU Horst Leisering 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 25 25 Ausnahmen der DIN 4124 - Beispiel Quelle BG BAU Horst Leisering 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 26 26 1721_RAB30-B – Thema 4.1 13 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Verbauen als Schutzmaßnahme 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 27 27 Allgemeine Anforderungen an den Verbau Verbau bis zur Grabensohle keine Lücken im Verbau Leitungskreuzungen gesondert verbauen Stirnwände verbauen oder durch Böschung sichern Eckbereiche verbauen Hohlräume hinter dem Verbau verfüllen Steifen gegen Herabfallen sichern Überstand mind. 10 cm Ausnahme bis 2 m Tiefe Überstand mind. 5 cm Quelle BG BAU Horst Leisering evtl. vorhandenes Grundwasser unter Aushubsohle absenken 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 28 28 1721_RAB30-B – Thema 4.1 14 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Einsatz von Grabenverbaugeräten Verwendungsanleitung des Herstellers beachten möglichst von unabhängiger Prüfstelle bewertete Grabenverbaugeräte einsetzen Grabenverbaugeräte ausreichend dimensionieren unter Berücksichtigung evtl. zusätzlicher Belastungen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 29 29 Waagerechter Grabenverbau nach DIN 4124 Verbau fortschreitend mit der Ausschachtung von oben nach unten einbauen Beginn des Einbringens spätestens nach 1,25 m Tiefe Vorschachtung entsprechend der Standfestigkeit des Bodens Aufrichterpaare mindestens durch zwei Steifen sichern Standsicherheit muss in allen Bau- und Rückbauzuständen sichergestellt sein Holzbohlendicke in der Regel ≥ 5 cm Quelle BG BAU Christian Wegener 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 30 30 1721_RAB30-B – Thema 4.1 15 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Waagerechter Grabenverbau nach DIN 4124 (Regelausführung) > 0,6 m Steifen: Rundhölzer, 10 oder 12 cm Bohlen 5; 6; 7 cm dick Aufrichter (Brusthölzer): 8 cm x 16 cm ; 12 cm x 16 cm 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 31 31 Senkrechter Grabenverbau nach DIN 4124 Vorschachtung bei steifen oder halbfesten bindigen Böden max. Tiefe = 50 cm, max. Grabenlänge = 5,0 m bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden max. Tiefe = 25 cm, max. Grabenlänge = 3 Bohlenbreiten Die Standsicherheit muss in allen Bau- und Rückbauzuständen sichergestellt sein. Quelle BG BAU Christian Wegener 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 32 32 1721_RAB30-B – Thema 4.1 16 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Senkrechter Grabenverbau nach DIN 4124 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 33 33 Waagerechter und senkrechter Verbau - Beispiel Quelle BG BAU Horst Leisering 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 34 34 1721_RAB30-B – Thema 4.1 17 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Ausnahme - Teilweise verbaute Gräben bis 1,75 m Tiefe Voraussetzung u. a. mindestens steifer, bindiger Boden, vorhandene Geländeoberfläche nicht steiler als 1 : 10 ≤ 1,25 m Weitere ≤ 1,75 m Voraus- setzungen! 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 35 35 Verbau von Baugruben – Übersicht der Verbauarten Trägerbohlwand Spundwand Schlitzwände Spritzbetonwände Bohrpfahlwände Pfahlwände … 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 36 36 1721_RAB30-B – Thema 4.1 18 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Baugrubenverbau – Standsicherheitsnachweis Grundsatz für alle Baugrubenverbauarten: Standsicherheitsnachweise erforderlich einschließlich aller Bau – und Rückbauzustände Quelle BG BAU 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 37 37 Baugrubenverbau – Beispiel Trägerbohlwand Träger z. B. I-Träger oder Doppel-U-Profile Ausfachung z. B. Holzbohlen, Kanthölzer, Kanaldielen gesichert durch Keile und Keilleisten Quelle BG BAU Andreas Heiland 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 38 38 1721_RAB30-B – Thema 4.1 19 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Baugrubenverbau – Beispiel Spundwand Berücksichtigung des Einflusses auf die Standsicherheit durch die Erschütterungen bei gerammten Profilen Quelle BG BAU Reiner Kamann 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 39 39 Verkehrswege an Baugruben und Gräben Verkehrswege in Baugruben und Gräben als Treppe Anlegeleiter nur in Ausnahmefällen Übergänge schaffen bei Grabenbreiten ≥ 80 cm Quelle BG BAU Andreas Heiland 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 40 40 1721_RAB30-B – Thema 4.1 20 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Verkehrswege an Baugruben und Gräben - Beispiel Quelle BG BAU Andreas Heiland 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 41 41 Baugruben und Gräben - Absturzgefährdung Schutzmaßnahmen gegen Absturz ab 0,00 m an Arbeitsplätzen an und über Wasser o.ä. Stoffen ab 0,00 m an Verkehrswegen über Wasser o.ä. Stoffen ab 1,00 m an Verkehrswegen ab 2,00 m an Arbeitsplätzen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 42 42 1721_RAB30-B – Thema 4.1 21 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Schutzmaßnahmen gegen Zwangshaltungen und Anstoßen Anforderungen an die Arbeitsraumbreiten in: Baugruben nach DIN 4124 Gräben für Leitungen und Rohre nach DIN 4124 Ausnahme: Abwasserleitungen und - kanäle nach DIN EN 1610 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 43 43 Arbeitsraumbreiten bei geböschten Baugruben Quelle BG BAU Andreas Heiland 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 44 44 1721_RAB30-B – Thema 4.1 22 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Arbeitsraumbreiten bei verbauten Baugruben ³ 0,60 m ³ 2,00 m 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 45 45 Arbeitsraumbreiten bei verbauten Baugruben - Beispiel Quelle BG BAU Andreas Heiland 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 46 46 1721_RAB30-B – Thema 4.1 23 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Mindestbreiten für Gräben (nicht für Abwasserleitungen oder – kanäle) lichte Mindestbreite für Gräben ohne Arbeitsraum für die Verlegung oder Prüfung der Leitungen oder Kabel wird kein Arbeitsraum benötigt DIN 4124 Tabelle 5 Tiefe ≤ 1,25 m lichte Mindestbreite für Gräben mit Arbeitsraum DIN 4124 Tabelle 6 DIN 4124 Tabelle 7 bei senkrechten Wänden Quelle BG BAU Andreas Heiland 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 47 47 Mindestbreiten von Gräben für Abwasserleitungen oder – kanäle lichte Mindestbreite für Gräben DIN EN 1610 Tabelle 1 und Tabelle 2 Quelle BG BAU 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 48 48 1721_RAB30-B – Thema 4.1 24 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Zusätzliche Gefährdungen bei Arbeiten an erdverlegten Leitungen Quelle BG BAU 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 49 49 Arbeiten an erdverlegten Leitungen - Unfallbeispiel Unfallursache Gasexplosion durch Erdarbeiten an einer querenden Gasleitung Gasleitung quert Quelle BG BAU Horst Leisering Graben 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 50 50 1721_RAB30-B – Thema 4.1 25 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Arbeiten an erdverlegten Leitungen - Unfallbeispiel Tödlicher Unfall mit Presslufthammer 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten 51 51 Typische Lagen erdverlegter Leitungen Quelle DGUV Information 203-017 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 52 52 1721_RAB30-B – Thema 4.1 26 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Erdverlegte Leitungen ca. 6 Mio Kilometer Leitungen in Deutschland Kommunikationskabel Stromkabel Gasrohrleitungen 80% der Schäden an Leitungen Wasser-, Abwasserleitungen durch Arbeiten mit Melde- und Steuerleitungen Baumaschinen Erdölfernleitungen Fernwärmeleitungen Produktleitungen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 53 … 53 Gefährdungen durch Beschädigungen der Leitungen Elektroleitungen Körperdurchströmung Störlichtbogen Gasleitungen Brand - und Explosionsgefährdung Fernwärmeleitungen Gefährdung der Standsicherheit von Baugruben, Gräben und /oder benachbarten Bauwerken getroffen werden von unkontrollierten Dampf - und Heißwasseraustritten Produktleitungen produkt- und druckabhängige Gefährdungen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 54 54 1721_RAB30-B – Thema 4.1 27 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Gefährdungen durch Beschädigungen der Leitungen Wasserleitungen Gefährdung der Standsicherheit von Baugruben, Gräben und /oder benachbarten Bauwerken Einbrechen von Verkehrswegen infolge Unterspülung Überfluten von Baugruben und Gräben Abwasserleitungen Gefährdung der Standsicherheit von Baugruben, Gräben und /oder benachbarten Bauwerken Kontakt der Beschäftigten mit Abwasser Telekommunikationsleitungen bei Leitungen mit Blitzsymbol Körperdurchströmung bei Glasfaserleitungen Verblendung der Augen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 55 55 Vorschriften- und Regelwerk Arbeitsstättenverordnung UVV „Bauarbeiten“ DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12 „Betreiben von Erdbaumaschinen DGUV Information 203-017 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen und Rohrleitungen“ DIN 18300 Erdarbeiten DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen Merkblätter für Baufachleute der regionalen und fachbezogenen Versorgungsbetriebe 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 56 56 1721_RAB30-B – Thema 4.1 28 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Arbeiten an erdverlegten Leitungen – Allgemeine Schutzmaßnahmen Informationspflicht des Betreibers Baufirma muss Schutz der Leitungen gewährleisten Lage der Leitung ermitteln Leitungspläne einholen (Erkundigungen zum Leitungsverlauf) Leitungsortungsgerät verwenden Suchschlitze anlegen (Warnbänder) ? Einmessen der Leitungen Leitungsverlauf kennzeichnen Handschachtung in Leitungsnähe Quelle BG BAU Freigelegte Leitungen sichern 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 57 57 Zusätzliche Gefährdungen bei Kampfmitteln Quelle BG BAU Christian Wegener 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 58 58 1721_RAB30-B – Thema 4.1 29 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Kampfmittelmengen in Deutschland Aus Merkblatt „Vorsicht Kampfmittel“ 1,4 Mio. Tonnen abgeworfene Bombenlast davon 5-20% Blindgänger geschätzt 100.000 t Blindgänger noch im Boden ca. 5000 Bomben werden jährlich entschärft Quelle Merkblatt Kampfmittelfrei Bauen 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 59 59 Kampfmittelvorkommen in Deutschland Gebiete mit Kampfhandlungen Verkehrsknotenpunkte (Bahnlinien, Autobahnen, Wasserstraßen) Rückzugsgebiete Fliegerabwehrstellungen ehemalige Industrieanlagen ehemalige Munitionsdepots Quelle BG BAU Klaus-Dieter Minklein Stadtkerne, Ballungszentren 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 60 60 1721_RAB30-B – Thema 4.1 30 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Vorschriften – und Regelwerk Kampfmittelverordnungen der Bundesländer ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“ (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, VOB/C) DGUV Information 201-027 – Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung Merkblatt kampfmittelfrei bauen (www.kampfmittelportal.de) 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 61 61 Kampfmittelräumung – Grundlegende Vorgehensweise Quelle DGUV Information 201-027 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 62 62 1721_RAB30-B – Thema 4.1 31 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Kampfmittel – Allgemeine Schutzmaßnahmen Auftragnehmer: Beim unvermuteten Antreffen von Kampfmitteln Arbeiten sofort unterbrechen, Baustelle gegen Zutritt sichern und verlassen, Polizei verständigen. Kampfmittelerkundungen und – räumarbeiten dürfen nur von dafür besonders qualifizierten Firmen ausgeführt werden 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 63 63 Zusätzliche Gefährdungen durch Erd – und Tiefbauarbeiten im Bereich bestehender baulicher Anlagen Quelle BG BAU Helmut Repp 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 64 64 1721_RAB30-B – Thema 4.1 32 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Zusätzliche Gefährdungen - Unfallbeispiel Was ist passiert? Lückenbebauung nach Abbruch Neubau mit Keller Unterfangung des Giebels nicht tragfähig Giebel ist nach und nach eingestürzt Quelle dpa, ve cul 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 65 65 Zusätzliche Gefährdungen - Unfallbeispiel Haus gegenüber einstürzenden Haus Haus nicht unterkellert nach Ausschachten der Baugrube rutschte Sand in die Baugrube nach einigen Regengüssen Vordach vor Lagerschuppen eingestürzt vor 6 Wochen Risse an der Fassade, seitdem klemmen einige Fenster Quelle BG BAU 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 66 66 1721_RAB30-B – Thema 4.1 33 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen Ausschachtungen neben bestehenden Gebäuden Gründungsarbeiten neben bestehenden Gebäuden Herkömmliche Unterfangungen von Gebäuden 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 67 67 Zusätzliche Gefährdungen bei Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen Von hineinstürzenden, kippenden oder fallenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen der benachbarten Bebauung getroffen werden Quelle dpa, ve cul 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 68 68 1721_RAB30-B – Thema 4.1 34 Thema 4.1 Version 1.2 /Februar 2022 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd – und Tiefbauarbeiten Vorschriften – und Regelwerk Arbeitsstättenverordnung UVV „Bauarbeiten“ DIN 4123 - Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude 1721 RAB30-B / Erd - und Tiefbauarbeiten Seite 69 69 Wesentliche Voraussetzungen für die Anwendung der DIN 4123 das vorhandene Gebäude ist auf Streifenfundamenten oder auf Stahlbetonplatten gegründet vertikale Fundament- bzw. Wandlast £ 250 KN / m entspricht i. d. R. Wohn bzw. Bürogebäude mit KG, 5 Vollgeschossen und DG der Baugrund hat im Einflussbereich der geplanten Baugrube überwiegend vertikale Lasten aufzunehmen der Baugrund ist im Bereich der bestehenden Gründung oder