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This document summarizes various concepts related to patient-centered care and non-violent communication, including clinical reasoning, digital health, holistic medicine, person-centered healthcare, and integrated patient orientation. It also discusses the importance of active listening, empathetic understanding, and unconditional positive regard in therapeutic interactions.

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MIX-Zusammenfassung: Begri3e: Clinical Reasoning: Prozess der klinischen Entscheidungsfindung und reflexiven Überprüfung der therapeutischen Handlung Digital health: Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen, zur Verbesserung d...

MIX-Zusammenfassung: Begri3e: Clinical Reasoning: Prozess der klinischen Entscheidungsfindung und reflexiven Überprüfung der therapeutischen Handlung Digital health: Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung Ganzheitliche Medizin: Mensch in seiner Ganzheit steht im Mittelpunkt aller Bemühungen Personenzentrierte Gesundheitsversorgung im interprofessionellen Setting: Integratives Modell der patientenzentrierten Versorgung: Hauptprinzipien o Integration medizinischer & nicht-medizinischer Versorgung o Koordination & Kontinuität der Versorgung o Zugang zur Versorgung o Teamarbeit und Arzt-Patienten-Kommunikation Patient als einzigartige Person: o Fokus auf die biopsychosoziale Perspektive o Unterstütz durch § Patienteninformation § Familienbegleitung § Physische und emotionale Unterstützung Beziehung Arzt-Patienten: o Wesentlich für die Umsetzung des Modells ist eine vertrauensvolle Beziehung, die den Patienten einbindet & stärkt Integrierte Patientenorientierung: Interne Patientenorientierung o Fokus auf Reha-Klinik, Mitarbeit und deren Schulung (Gespräche, Trainings, Teamsitzungen) Externe Patientenorientierung: o Fokus auf Markt und Pateinten als zentrale Akteure Kommunikation & Kooperation: o Grundlage sind transparente Behandler-Patienten-Gespräche und Teamarbeit Auswirkungen Patientenzentrierung: Patientenzufriedenheit Lebensqualität Gesundheitsbezogene Outcomes Familienzentrierte Pflege: 4 Aspekte: Respekt und Würde Informationsweiterleitung Partizipation Teilnahme Hintergrund: Psychologischer Ansatz: humanistische Psychologie legt den Fokus auf individuelle menschliche Erfahrung, persönliches Wachstum und Selbstverwirklichung Patienten stehen im Mittelpunkt, sie werden aktiv in die Entscheidungen über die Behandlungen miteinbezogen Mittelpunkt des Ansatzes: unbedingte positive Wertschätzung und Akzeptanz des Individuums sowie Autonomie & Selbstbestimmung Personenzentrierte Gesprächsführung: Gründer: Rogers Ziel: Förderung der Selbstwahrnehmung, Selbsakzeptanz und Selbstverwirklichung des Klienten Zentraler Ansatz: Klient steht im Mittelpunkt / nicht das Problem Konzepte: o Nicht-direktive Gesprächsführung o Fokus auf der Beziehung zwischen Therapeuten und Klient Grundhaltungen der personenzentrierten Versorgung nach Rogers: Kongruenz / Authenzität Empathie Unbedingte positive Wertschätzung / Akzeptanz Förderung der Selbstverwirklichung Werte nach Rogers: Wert der Individualität (Einzigartigkeit der Person & Bedürfnisse) Wert der Selbstbestimmung (Pat.= Experte für sein Leben) Wert der Beziehung (therapeutische Beziehung für Wachstum & Veränderung) Wert der Akzeptanz (Bedürfnis nach Wertschätzung & Akzeptanz) Bedürfnisse nach Rogers: Selbstverwirklichung: streben nach eigenem Potenzial entfalten Akzeptanz & Wertschätzung: bedingungslos akzeptier & Wertgeschätzt werden Sicherheit & Geborgenheit: vertrauensvolles Umfeld Wachstum & Entwicklung: neue Fähigkeiten erlangen Anwendung in der Praxis: Therapeutische Haltung. o Einfühlsame Unterstützung (Empathie), damit der Klient seine Bedürfnisse selbst erkennen & erfüllen kann Ziel der Therapie: o Förderung des Wohlbefindens & Selbstverwirklichung durch das Erkennen der Bedürfnisse & Motive Einsatz der Prinzipien der Gesprächsführung, um Bindung und Selbstbestimmung zu fördern Aktives Zuhören: Aufmerksames & zugewandtes Zuhören, bei dem eigene Gedanken und Urteile in den Hintergrund treten Techniken o Paraphrasieren: wiedergeben, was der Gesprächspartner gesagt hat, um sicherzustellen, dass. Man ihn richtig verstanden hat o Spiegeln: Gefühle des Gegenübers zurückspiegeln o Zusammenfassen: wichtige Aussagen & Emotionen zusammenfassen, um Klarheit zu schaaen Empathisches Verstehen: In Lage des anderen hineinversetzen und dessen emotionale Erfahrung nachempfinden Techniken o Oaene Fragen stellen, um Verständnis zu vertiefen o Ohne Bewertung oder Interpretation zuhören o Emotionen des Gegenübers wahrnehmen & benennen Bedingungslose positive Wertschätzung: Gesprächspartner ohne Vorurteile / Beurteilung akzeptieren Techniken: o Keine vorschnellen Urteile fällen oder Ratschläge geben o Wertschätzung ausdrücken, unabhängig von Verhalten / Aussagen des Gegenübers o Interesse & Respekt zeigen, unabhängig von der Meinung des Gegenübers Echtheit & Kongruenz: Authentisch sein & das äußern, was man wirklich fühlt & denkt Techniken: o Eigenen Gefühle & Reaktionen ehrlich kommunizieren o Sich nicht hinter einer professionellen Fassade verstecken, sondern authentisch im Gespräch bleiben o Kongruenz zwischen innerem Erleben & äusserem Verhalten Nonverbale Kommunikation: Wichtige Elemente: Körpersprache, Mimik, Gestik Techniken: o Oaene Körperhaltung einnehmen, um Zugewandtheit zu signalisieren o Blickkontakt halten, ohne zu starren o Angemessenes Nicken / kleine Gesten zeigen, um dem gegenüber zu vermitteln, dass man aufmerksam zuhört Ansichten: Meinungen oder Perspektiven, die wir zu bestimmten Themen / Situationen haben. Können durch persönliche Erfahrungen, Bildung oder Umfeld beeinflusst sein. Ansichten sind in der Regel flexibler und können sich über die Zeit ändern Werte: Tief verankerte Überzeugungen, die wir für richtig / falsch halten & die unser Handeln lenken, oft stabiler & beständiger als Ansichten & können kulturell / familiär geprägt sein Motive: Innere Beweggründe, die uns dazu treiben, bestimmte Ziele zu verfolgen / Handlungen auszuführen, können emotional / rational sein & variieren je nach Situation / Person Prägungen: Dauerhafte Einflüsse von früheren Erfahrungen / Erziehung, die unsere Persönlichkeit, unsere Werte & Verhaltensmuster formen, entsteht oft in der Kindheit und wirken sich auf viele Bereiche des Lebens aus 3 Arten von Faktoren: Universelle Verhaltensstehenden: o Elementare physische Bedürfnisse (hunger, Durst) o Streben nach Wirksamkeit Motivdisposition (implizite Motive) belonging o In der Kindheit gelernt o Emotionale Präferenz o Oft unbewusst Zielsetzung (explizite Motive) being, becoming, transformin o Bewusste Ziele o Selbstbilder o Vorbilder o Wertvorstellungen o Zielen 4 Grundbedürfnisse in therapeutischen Interkationen: Bedürfnis nach Orientierung & Kontrolle Ziel: Person soll die Erfahrung machen, dass sie bestimmen kann, was passieren wird und dass nichts über ihren Kopf hinweg entschieden wird. Sie soll das Gefühl haben, Kontrolle über das Geschehen zu haben Mögliche Interventionen: o Über Inhalte der heutigen Sitzung informieren o Transparent sein o Gegenüber in alle Entscheidungen miteinbeziehen o Zeitliche Orientierung geben Bedürfnis nach Bindung Ziel: Person soll die Erfahrung machen, dass jemand für sie da ist, dass sie sich auf jemanden Verlassen kann und nicht zurückgewiesen wird. Sie soll sich aufgehoben und sicher fühlen Mögliche Interventionen o Vermitteln, dass Ängste und Nöte bei mir gut aufgehoben sind o Aktiv zuhören o Validieren Bedürfnis nach positivem Selbstwert Ziel: Person soll die Erfahrung machen, als Person wichtig und wertvoll zu sein. Gefühl haben geschätzt und akzeptiert zu werden Möglich Interventionen o Sich für das Gegenüber interessieren o Gegenüber ausführlich über Dinge sprechen lassen, die es gut kann Bedürfnis nach Wohlbefinden & angenehme Erfahrungen Ziel: Person soll die Erfahrungen machen, dass sie sich in der Beratung wohlfühlen & lustvolle Momente geniessen kann, sie soll das Gefühl haben, in der Therapie auch angenehme Gefühle Platz haben Mögliche Interventionen o Erfolg auskosten o Positiv Empfindungen Raum geben, beschreiben lassen o Gemeinsam lachen, freundliches Lächeln, entspannte Mimik Gewaltfreie Kommunikation (GFK): Marshall Rosenberg Dem anderen mit Empathie begegnen Ziel: Verständnis schaaen- in Verbindung kommen, zum gegenseitigen Wohlergehen beitragen Überschneidungen zwischen der Philosophie von Rogers und den Prinzipien der GFK: Empathie & Förderung von authentischen, respektvollen Beziehungen Gemeinsame Werte: Empathie, Echtheit & bedingungslose positive Wertschätzung 4 Schritte zur gewaltfreien Kommunikation: Beobachtung schildern (Wen ich etwas sehe) Bitte aussprechen (fühle ich etwas) Gefühl ausdrücken (ich brauche etwas) Bedürfnis formulieren (ich möchte etwas) Gemeinsame Prinzipien Rogers & GFK: Authentizität: Ehrlichkeit in der GFK Eigene Gefühle & Bedürfnisse klar Bennen Empathisches Zuhören: Zuhören = entscheidend, um das Gegenüber zu verstehen und eine Verbindung aufzubauen Keine Bewertung / Verurteilung: Bewertung / Verurteilung von Menschen wird abgelehnt Fokus auf der Anerkennung der menschlichen Bedürfnisse Empathie im Alltag Selbstempathie GFK stammt von Rogers auf Gelungene Kommunikation = Aktives Zuhören, empathisches Verstehen & bedingungslose Wertschätzung Person in ihrer Lebenswelt: Lebenswelt: Bündel an Informationen, was hilft zu verstehen, was für die Person von Bedeutung ist (mattering map) o Orte und Strukturen o Emotionen & Werte o Dinge o Natur, Tiere, Menschen & Beziehungen untereinander Therapeutische Beziehung: Eintauchen in die Lebenswelt des Gegenübers, wichtig für das Verständnis der Person (Personzentierung) Koordinatensystem zur Erkundung der Lebenswelt: Transforming / das langfristig Erhofte: Wohin will ich? Welche Wege, Hoanungen & Möglichkeiten gibt es? Strukturen, Tiere Becoming / mittelfristig Aufgegebene: Welche Aufgaben stehen an? Welche Ressourcen und Ängste bestehen? Dinge, Emotionen, Menschen Belonging / Gegebene: Woher komme ich? Wer/was hat mich geprägt? Natur, Orte Being / Vorhandene: Wer/wo/was bin ich? Wie ist mein Hier und jetzt? Werte, Menschen, Beziehungen Vier Haltungen, um die Lebenswelt des Gegenüber zu erkunden: Personenzentrierung Neugier Respekt Selbstbescheidung (Bewusstsein der Veränderbarkeit der Situation) Professionalität: Handeln einer einzelnen Profession gemäss Standards Interprofessionalität: Miteinanderwirken verschiedener Professionen, komplexe Situationen, Person zentrierte Versorgung erfordert eine optimale Zusammenarbeit Multiprofessionalität: Neben- / Nacheinander Wirken Mehrer Professionen Interdisziplinarität: Mitwirken verschiedener Disziplinen innerhalb derselben Profession Kommunikation: Grundhaltungen nach Rogers: Die Art, wie wir Menschen begegnen, prägt den Verlauf von Interaktionen. Besonders in therapeutischen Kontexten sind erste Begegnungen entscheidend. Die Grundhaltungen nach C. Rogers – Empathie, Akzeptanz und Kongruenz – schaaen eine vertrauensvolle und wertschätzende Basis für konstruktive Kommunikation mit Klient*innen und deren Bezugspersonen. Wichtig dabei ist die Akzeptanz, Empathie und Kongruenz. Akzeptanz: Bedingungslose Wertschätzung und positive Beachtung der anderen Person. Empathie: Einfühlendes Verstehen und sich auf die subjektive Welt des Gegenübers einlassen. Kongruenz: Authentisch sein, auch als Therapeut echt sein, ohne sich hinter einer Fassade zu verstecken. Gewaltfreie Kommunikation: Zentral: wertschätzende Beziehung zum Gegenüber Gefühle & Bedürfnisse im Mittelpunkt, die hinter Handlungen und Konflikten stehen Wichtig: Auseinanderhalten von Beobachten und Bewerten Relevant beim Feedback geben Vier Ebenen werden falsch interpretiert = Konflikt Aktives Zuhören: Bewusstes, aufmerksames Zuhören. Versuchen, sich in die Welt des Gegenübers hineinzuversetzen und dies mit Techniken signalisieren. Umfass non- verbale, para-verbale und verbale Techniken. Paraphrasieren: Inhaltliches Verstehen äußern. Kernaussagen des Gegenübers mit eigenen Worten wiedergeben. Hilft zu klären, ob die Gesprächspartner sich richtig verstanden haben. Verbalisieren: Die mit den Aussagen verbundenen Gefühle oder Wünsche von Gesprächspartner in eigene Worte fassen. Erlaubt es dem Gegenüber auch, sich dieser Gefühle bewusst zu werden & Abstand zu nehmen. Zusammenfassen: Ein Gespräch / Gesprächsabschnitte zusammenfassen, um Zwischenergebnisse zu sichern oder den roten Faden nicht zu verlieren. Ich-Botschaften: Eigene Erleben ansprechen. Ich-Botschaften helfen, Vorwürfe zu vermeiden und die Betroaenheit des Gegenübers auszulösen. Sie können de- eskalierend wirken. Fragearten: O"ene Fragen (Bieten dem Gegenüber Raum, zu erzählen / schildern was ihm wichtig ist, signalisieren Interesse am Gegenüber, geeignet für die Gesprächsleitung, oft W-Fragen) Geschlossene Fragen (grenzen Antworten ein, Bieten sich an, um gezielt Informationen zu erhalten, erlauben dem Gegenüber kaum Freiheit die eigene Meinung zu äußern. Suggestivfragen: ausgerichtet auf Zustimmung und können manipulierend wirken, drängen die Gegenüber dazu etwas zu bestätigen, was nicht stimmt, nur vorsichtig verwenden. Skalierungsfragen: Fragen nach Einschätzung anhand einer quantitativen Skala, gemachte Fortschritte/Stimmungen erfragen, Gegenüber kann sich oder sein Verhalten selbst beobachten und bewerten, Antwortmöglichkeiten bleiben sehr begrenzt. Mehrfachfragen: mehrere Fragen aneinander gereiht, Mehrer Aspekte gleichzeitig erfragen oder gegenseitig ergänzt, könne verwirren und riskieren das nur eine Frage beantwortet wird. Es gibt Beobachtungen, die mit einer Bewertung vermischt werden und Beobachtungen die getrennt von Bewertungen sind. Beobachten: Aufmerksamkeit auf das, was wir mit unseren Sinnen wahrnehmen können. Bewerten: Aufmerksamkeit ist auf das, was wir von der Situation denken. Paul Watzlawick: einer der wichtigsten Psychotherapeuten, Philosophen und Kommunikationswissenschaftler Wirklichkeit, in der wir denken dass wir leben, ist von uns selbst konstruiert (Konstruktivismus) 5-Axiome der Kommunikation o Man kann nicht nicht kommunizieren o Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt o Kommunikation ist immer Ursache und Wirkung o Menschliche Kommunikation bedient sich analoger & digitaler (Inhaltsebene) Modalitäten o Kommunikation ist symmetrisch (Augenhöhe) / kommplementär (machtgefälle) WWWW-Feedback: Feedback auf Sachinhalt & Selbstoaenbarung beziehen: Wahrnehmung: o Beobachtungen möglichst konkret Wirkung: o Auf mich selbst beschreiben Wunsch: o Erwartungen & Wünsche formulieren Weg: o Lösungen gemeinsam erarbeiten / aufzeigen Diversität: Vielfalt, Verschiedenheit Beschreibt gesellschaftlich relevante Unterschiede und Gemeinsamkeiten Wertschätzung der Vielfalt und Forderung nach Chancengleichheit Das Konzept der Diversität steht dafür die gesellschaftliche Vielfältigkeit zu wertschätzen. Es fordert die Chancengleichheit, bekämpft Rassismus und fordert die Nicht-Diskriminierung aller Gruppen, die benachteiligt werden. Intersektionalität: Gleichzeitige Zusammenwirken verschiedener Diaerenzen bzw. Machtverhältnissen sichtbarmachen von verschiedenen Formen von Diskriminierung Aus engl. intersection Mehrfachdiskriminierungen werden beschrieben und analysiert. Für wer will man etwas Neues entwickeln. Zusammenhang von Überlappen von Merkmalen. Inklusion: Zugehörigkeit, Partizipation, Gleichberechtigung, Zugang Beschreibt einen Zustand der Wertschätzung von Respekt und Unterstützung Bedingungen schaaen, damit alle Menschen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können Zustand der Gesellschaftlichen Vielfalt Gemeinsam verschieden sein. Forderung nach Wertschätzung von Vielfalt und Non- Diskriminierung. Nicht die Menschen mit Behinderungen müssen sich anpassen, um Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sein. Bei der Integration werden Menschen, die ausgegrenzt wurden, werden wieder eingegliedert, werden jedoch immer als anders bezeichnet. Bei der Inklusion findet die Ausgrenzung nicht einmal statt. Inklusion ist ein Menschenrecht. Bedeutung im Gesundheitswesen des Begria Diversität und Inklusion mittels Fallbeispielen diskutieren Gesundheitliche Chancengleichheit (Equity): Zugang aller Menschen zu Dienstleistungen, gesellschaftlicher Teilhabe, Positionen usw. gewährleisten Bedingt die Analyse der Ursachen von Ungleichheit und Massnahmen für einen diskriminierungsfreien Zugang Gleichheit hinsichtlich Chancen und Voraussetzung schaaen Alle Menschen haben die gleiche Möglichkeit zur Entwicklung, Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit. Gesundheitswesen: Es ist wichtig die Inklusion zu beachten und keine Beratung geben, die nur für bestimmte Herkünfte von Menschen geeignet sind und für andere nicht. Bsp. Unverträglichkeiten User-Involvement: Stärkung einer patientenzentrierten Versorgung: Pat. steht im Mittelpunkt und wird als Partner in die Arbeit mit einbezogen. Service User: Patient, Klienten, Nutzende, Konsumenten Service User Involvement: Einbezug vom Zuhören bis zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit Prozess des mit Einbezug, Pat. sollen wenn sie dies umsetzen möchten ein aktives Rollen spielen, nicht nur gefragt werden, sondern selbst einen Beitrag leisten. Ebenen des Einbezugs Alle Personen sollen sich engagieren können, die einen Bezug zu der Gesundheitsinstitutionen haben Pat. die selbst Erfahrungen gemacht haben, organisieren sich auf Organisationsebene Eigene Entscheidung, bei verschiedenen gleich guten Methoden Stufenmodell für den Einbezug: Konsultationen: kurze Besprechung mit ein paar Fragen Vorteile Service User Involvement: Verbessert die Qualität der Versorgung / Angebote o Verbesserte Eaizienz der Behandlung o Kostenreduktion durch Anpassung an Patientenbedürfnissen o Positiver Eaekt auf Gesundheitskompetenz o Verbesserung der Patientensicherheit Relevanz in der Forschung o Hilft Forschenden, blinde Flecken zu erkennen o Führt zu komplexeren Forschungsfragen o Führt zu eaektiver und eaizienter Rekrutierung Service User Involvement in der Ausbildung von Gesundheitspersonen: Positiver Eaekt auf Studierende o Höhere Empathie Fähigkeit o Gesteigertes Verständnis für die Erfahrung der Patienten o Eigene Haltung reflektieren Positiver Eaekt auf beteiligte Patienten o Selbstwertgefühl steigt o Zuversicht steigt o Sekundärer Krankheitsgewinn Schweiz: Politisch o Politische Forderungen auch in der CH o Position von Service User soll künftig gestärkt werden o Interessen sollen vermehrt in politische Prozesse und Entscheide miteinfliessen o Es fehlt jedoch eine Strategie / respektiv Agenda Erfahrungen von Service Usern sind sehr positiv. Es ist wichtig als Pat. ernstgenommen zu werden. Sie bringen eine andere Perspektive mit und können dadurch auch das Wissen von Fachpersonen erweitern. Gesundheitsdeterminanten & Gesundheitsverhalten: Psychosoziale Gesundheit: Veränderbarere Zustand von Wechselseitige Beziehung zwischen einer Person und der sozialen Umwelt Gestärkt und geschwächt durch persönliche und körperliche Eigenschaften, sowie soziale Ungleichheit, Materielles und Stress Gesundheitsförderung: Interventionsstadium und -ansatz Gesundheitsförderung: Bei Menschen die gesund sind, wird geschaut wie die Personen gesund bleiben können und welche Ressourcen verwendet werden können. Tertiärprävention: bei bestehenden Symptomen, meist chronischer Erkrankungen angemessen handhaben, um einen weiteren Funktionsverlust zu verhindern Sekundärprävention: Massnahmen, die bei Vorliegen von Risikofaktoren unternommen werden, um eine Krankheit zu verhindern. Primärpräventionen: Massnahmen, die den Eintritt einer Krankheit verhindern oder verzögern Salutogenetisch: was erschaat Gesundheit, was fördert Gesundheit, was hält einen Menschen gesund Pathogenetisch: Wie kann man Krankheiten vorbeugen, dass sie nicht entsteht Gesundheitsförderung, Prävention in welchem Bereich. Psychosoziale Gesundheit: Psychische, Soziale, sowie Körperliche Gesundheit, erlaubt einem Individuum die täglichen Herausforderungen zu meistern und zu einer guten Gesundheit zu kommen. Gesundheitsdeterminanten bestimmen das Zusammenspiel des Models. Gesundheitsdeterminanten: Faktoren, die sich positiv oder negativ auf die Gesundheit auswirken können. Es gibt Determinanten, die das Individuum selbst beeinflussen kann. Andere sind vorgegeben. Positive Determinanten sind Ressourcen, die Gesundheit und Wohlbefinden fördern. Eine Stärkung der Gesundheits-Ressourcen verbessert die Resilienz. Das macht Individuen widerstandsfähiger und hilft ihnen, Rückschläge und Krisen besser bewältigen zu können. Gesundheitsförderung: Gesundheitsförderung fokussiert sich auf Faktoren, die die Gesundheit erhalten und nicht auf solche, die Krankheit vermeiden (Prävention). Gesundheitsförderung hat zum Zeil Individuen, Gruppen, Populationen durch Empowerment dazu zu befähigen, selbstverantwortlich ihre Gesundheit positiv zu beeinflussen. Um dies zu erreichen, müssen Betroaene durch Partizipation in Prozesse eingebunden werden. Durch das Empowerment erlangen Menschen Fähigkeiten /Kompetenzen um gesundheitsrelevante Informationen verstehen, interpretieren und gesundheitsförderlich umsetzen zu können. Dies werden als Health literacy bezeichnet. Health Literacy: Beipackzettel von Medikamenten verstehen und interpretieren Angeben zu Zutaten und Nährwerten auf Lebensmittelverpackungen in die Kaufentscheidung einfliessen lassen Impfempfehlungen des BAG verstehen Empowerment: Strategien und Massnahmen, die Menschen dabei helfen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Markt für Gesundheitsleistungen: Es besteht eine Nachfrage (Patienten) und ein Angebot (Privatrechtliche Institutionen, Öaentlich-rechtliche Spitäler, Pflegeheime). Dazwischen besteht ein Markt (für Gesundheit). Aufgabe der Kantone: Jeder Kanton hat ein eigenes Gesundheitsgesetz Sicherstellungen der stationären & ambulanten Gesundheitsversorgung Finanzierung Das politische Koordinationsorgan ist die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz. Zwischen den Verschiedenen Anbietern gibt es einen Wettbewerb. Die Nachfrager entscheiden sich aufgrund verschiedener Faktoren für ein Angebot. Aufeinandertreaen von Angebot und Nachfrage, es bilden sich Preise Konsumenten entscheiden, welchen Gütern sie kaufen wollen Für den Kaufentscheid nehmen sie eine Kosten-Nutzen-Abwägung vor Zahlungsfähigkeit ist Voraussetzung für den Erwerb eines Gutes Es gibt durch die Versicherungen einen Zahler, somit kommt es zu zwei Verschiedenen Märkten. (Tarifverträge, Krakenkassenversicherungsmarkt) Leistungsmarkt: Wettbewerbselemente: Pat. können Leistungserbringer wählen Leistungserbringer stehen miteinander in Konkurrenz Ziel: Leistungserbringer mit besserem Preis/Leistung/Verhältnis mehr Patienten Anziehen Können dadurch mehr Value-for-Money generieren Es gibt durch die Tiefen Preise, kein Preiswettbewerbt, sondern einen reinen Qualitätswettbewerb WHO-Definition Gesundheit: Gesundheit = Zustand des vollständigen körperliche, geisteigen & sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit / Gebrechen Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen, ist eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschiede Determinanten: was beeinflusst unsere Gesundheit? Teilbereiche der Gesundheitsdeterminaten: Bildung o Zugang / Kosten, Weiterbildung, Kenntnisse zum Gesundheitswesen & gesundheitsrelevantes Verhalten Kulturelles & Psychosoziales: o Kulturelle Freiheit / Zugehörigkeit, soziale Netzwerke, Stress, Psyche Verhalten o Körperliche Aktivität, Gewichtskontrolle, Umgang mit Stress, Rauchen / Alkohol, Drogen, Medikamente, Vorsorge Politik o Rahmenbedingungen OK? Mitbestimmungsrecht, Meinungsfreiheit, Überwachung, Gesetze Ernährungssystem: o Überernährung / Mangelernährung, Zugang zu Wasser & Nahrung, bedarfsgerechte Versorgung, Diversität / Genuss Wirtschaftliche Stabilität o Arbeitsplatzsicherheit, gerechtes Einkommen, Chancen aufzusteigen, finanzielle Sicherheit Gesundheitswesen o Zugang / Abdeckung, Qualität / Kosteneaizienz, Evidenzbasierte & adäquate Versorgung Biologie o Genetik / Epigenetik, Alter, Geschlecht Gemeinschaft & soziales o Partnerschaft / Familie, soziales Netzwerk, Umgang mit Stress, Sozialstaat (Rente, Absicherung), Zugehörigkeitsgefühl Nachbarschaft, physikalische Umwelt o Lärm, Luftqualität, Wasser, Wohnsituation, Transport, Sicherheit, Grünzonen, Walkability/ Bikeability, Einkaufsmöglichkeiten Definitionionen Health Literacy (Gesundheitskompetenzen): BAG: Fähigkeit des Einzelnen, im täglichen Leben Entscheidungen zu treaen, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken Allianz: Nutzt im Alltag ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten in Gesundheitsfragen. Motiviert und in der Lage Gesundheitsinformationen zu finden und so zu Handeln. Mögliche Bereiche der Gesundheitskompetenz: Gesundheitsinformationen verstehen: Grafiken, Zusammenhänge, Fachbegriae Gesundheitsinformationen kritisch bewerten: Qualität, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit Gesundheitsrelevante Entscheidungen treaen: Basierend auf oben Erwähnten Entscheidungen treaen, welche Gesundheit positiv beefinlussen Kommunikation mit Gesundheitsdienstleistern: eaizient & zum eigenen Nutzen Selbstmanagement: Gesundheit aktiv verwalten, Medikamentenpläne, Vorsorgemassnahmen, Vorgehen bei Gesundheitsproblemen Pathogenese: Beschäftigt sich mit der Entstehung von Krankheiten Biomedizinisches Modell: Pathogenetisches Modell o Klärt das Auftreten von spezifischen Krankheiten o Gesundheit = Abwesenheit von Krankheit o Diagnostik an biologischen Paramenten orientiert Risikofaktoren: o Genetische, physiologische & psychische Disposition o Verhaltensweisen (behaviorale Disposition) o Regionale umweltbezogene Expositionen o Politische, soziale, gesetzliche Verhältnisse Saluto-/Pathogenese auf dem Gesundh-Krank-Kontinuum Salutogenese Konzept: Fokus auf Faktoren, die das Wohlbefinden, Eigenverantwortung und die Resilienz Widerstandsfähigkeit fördern Kohärenz (SOC): Gefühl des Vertrauens, dass siech die Dinge so entwickeln werden wie dies werden kann Verstehbarkeit: Fähigkeit, Situationen verständlich wahrzunehmen & Sinn in dem zu finden, was um eine herum geschieht Handhabbarkeit: Glaube, über die Ressourcen & Fähiekgietn zu verfügen, um den Herausforderungen & Belastungen des Lebes gerecht zu werden Bedeutsamkeit: Überzeugung, dass die eigenen Handlungen, einen Zweck und eine Bedeutung in Bezug auf das eigene Leben haben Gesundheitsförderung: interventionsstadium & -ansatz: Gesundheitsförderung: Ottawa Charta: Umfassender & ganzheitlicher Ansatz zur Erhaltung / Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens / Lebensqualität von Individuen & Gemeinschaften Körperlich, psychisch, sozial Gesundheitsbewusstes Verhalten fördern & gesundes Umfeld (Verhältnisse) dafür schaaen Die fünf Handlungsfelder: 1. Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik 2. Gesundheitsförderliche Lebenswelten schaaen 3. Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen 4. Persönliche Kompetenzen entwickeln 5. Die Gesundheitsdienste neu orientieren 8 Hauptprinzipien der Gesundheitsförderung: Befähigung «Empowerment» Beteiligung «Partizipation» Befürwortung (das Eintreten für…) «Advocacy» Soziale Gerechtigkeit und Gleichheit im Gesundheitswesen «Social justice and equity in health» Ganzheitliche und positive Konzeptualisierung der Gesundheit «Holistic and positive conceptualization of health» Sektorübergreifende Massnahmen «Intersectoral action» Aufbauend auf bestehenden Strategien «Building upon existing strategies» Gebrauch von multiplen Strategien «Usage of multiple strategies» Prävention: Interventionsstadium & -ansatz: Prävention: Einteilung in primär-, sekundär, tertiär-: Primär: Bei gesunden Krankheitsrisiken eliminieren / minimieren Bevor KH entsteht Sekundär: Bei gefährdeten Risiken erfassen & minimieren / kompensieren Früh: wenn Risikofaktoren drohen / entstehen Tertiär: Bei erkrankten Fortschreiten, Folgestörungen, Rückfall verhindern Spät: wenn die KH schon da ist Quartär: Bei Gesunden, gefährdeten, erkrankten, gesamte Gesellschaft Erkennen & Vermeiden von unnötigen Vorsorgemassnahmen, von Überbehandlung & Übermedikation Kann i jedes KH-stadium eine Rolle spielen Quartärprävention: Viele Untersuchungen & Behandlungen werden nicht darum durchgeführt, weil wissenschaftliche Evidenz dafürspricht, sondern aufgrund anderen Anreizes Quartiärprävention hat das Ziel primär nicht zu schaden Erreicht durch systematisches & evidenzbasiertes Erkennen & vermeiden unnötiger / Schädlicher Vorsorgeuntersuchungen & Massnahmen sowie von Therapien / Operationen Klient / Patient muss transparent & umfassend informiert & in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden Multidisziplinäre, evidenzbasierte Herangehensweise Beispiele Quartiärprävention: Bevölkerungsebene Benefit-Harm-Analysen, z.B. zu Medikamenten, und Publikation der Resultate Schulungen für Gesundheitspersonal zu Evidence-Based-Practice Bemühungen der Swissmedic nur Therapien zu finanzieren, die mehr nützen als schaden Individualebene Detaillierte Aufklärung von Klienten/Patienten über die möglichen Folgen einer PSA-Messung oder von Brustkrebsscreening Evidenzbasierte Abwägung, ob ein Kreuzband operativ oder konservativ versorgt werden soll Beratung bez. der präventiven Einnahme eines Supplements Beispiele unnötige Untersuchungen, Quartiärprävention: Untersuchungen sind nicht nur teuer, zeitaufwändig und belastend für Patienten. Sie können auch Tür und Tor öanen für weitere unnötige Untersuchungen und Behandlungen, z. B.: Durchführen einer bildgebenden Diagnostik in den ersten sechs Wochen bei Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen Messung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) zwecks Prostatakrebs- Screening ohne eine Diskussion von Risiko und Nutzen Umfangreiche Blut- oder Röntgenuntersuchungen in regelmässigen Abständen (z.B. täglich) ohne klinisch spezifische Fragestellung verordnen Umfassende Untersuchungen von Mikronährstoa-Spiegel im Blut ohne konkreten Verdacht einer Mangelversorgung Messungen der Knochendichte (DEXA) In der Schweiz sind bis zu 30% der medizinischen Eingriae unnötig. Dies verursacht Kosten, bindet Ressourcen und kann die Betroaenen unnötig belasten. Einnahme von Fischöl-Supplementen (EPA, DHA) zur Prävention oder Behandlung von Herz-Kreislauf-Krankheiten Verordnung von Kalziumsupplementen bei Erwachsenen zur Osteoporose- Prävention Verschreiben von Antibiotika gegen unkomplizierte Infekte der oberen Luftwege oder des Mittelohrs Weiterführen einer medikamentösen Therapie bei gastrointestinalen Symptomen mit Protonen-Pumpenblockern ohne Reduktion auf die tiefste wirksame Dosis Verschreiben von Schlafmitteln und Antidepressiva (v.a. bei älteren Personen) ohne Abklärung und Prüfen von Alternativen Bio-psycho-soziales Modell: Konzept zur Erklärung von Gesundheit und Krankheit Ganzheitlicher Ansatz → Gesundheit und Krankheit nicht nur auf biologische Faktoren zurückzuführen o Gesundheit wird auch durch eine komplexe Wechselwirkung von biologischen (bio), psychologischen (psycho) und sozialen (sozio) Einflüssen beeinflusst. Wird in der Praxis angewendet, um eine umfassende Diagnose und Behandlung von Patienten zu gewährleisten. o Ermöglicht einen ganzheitlichen Ansatz zur Gesundheitsversorgung o Berücksichtigt die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung & Gesundheit -> baut auf dem Bio-psycho-sozialem Modell auf Patientenzentrierten Klassifikationssystem (von WHO entwickelt) soll Gesundheit und gesundheitsbezogene Aspekte umfassend und standardisiert beschreiben und verstehen ganzheitlicheres Verständnis von Gesundheit: kann in verschiedenen Kulturen, Disziplinen und Settings verwendet werden für Gesundheitsfachkräfte, Forscher und Entscheidungsträger Beurteilung des Einflusses von Gesundheitszuständen auf Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft o z.B. wertvoll in der Reha: Ziele setzen, Behandlungspläne erstellen und Ergebnisse basierend auf der Funktionsfähigkeit und Teilhabe (am gesellschaftlichen Leben) einer Person messen ICF – bio-psycho-soziales Modell: Körperfunktionen & -strukturen: Funktionen (normale & beeinträchtigte) Strukturen des Körpers Aktivitäten & Teilhabe: Fähigkeit (eingeschränkt / uneingeschränkt) einer Person, Aufgaben zu erledigen & Aktivitäten im täglichen Leben auszuüben Umweltfaktoren: Faktoren im Umfeld einer Person (Verhältnisse), die ihre Funktionsfähigkeit & Teilhabe fördern / behindern können Gesundheit und die des Planeten: LM-gruppen Klimatische Veränderungen Erkrankungen die über Tiere übertragen werden Antibiotikabehandlung bei Fleisch Wandel der Gesundheitsberufe: Anthropologische Grundfigur von Not und Hilfe Viktor von Weizsäcker Herausforderung zwischen Helfende Person und Mensch in derf Not Gilt für jede Epoche & Kultur Begegnung Therapeut & Patient hat einen wesentlichen Einfluss auf die Beziehung & Therapie Bis ins 17. Jh. Sind z.B. astrologische Vorstellungen bei der Beurteilung der Patienten wichtig Hippokratisches Dreieck: Modell in der Medizin, welches Beziehung zwischen drei zentralen Elementen im Kontext der ärztlichen Versorgung darstellt: Arzt / Ärztin: Medizinische Person Patient Krankheit Bedeutung der ganzheitlichen Medizin, wo nicht nur die Krankheit isoliert betrachtet wird, Wissenschaft und Gesellschaft spielt eine Rolle Arzt diagnostiziert und behandelt KH unter Berücksichtigung der individuellen Situation & Bedürfnisse des Pat. Pat. bringt Symptome, Ängste, Wünsche mit ein & spielt eine aktive Rolle im Heilungsprozess KH steht als neutraler Faktor im Mittelpunkt, der von beiden Parteien verstanden & behandelt werden muss Antike Diätetik: Lehre von der Lebensweise: Gesamte Lebensführung Mit der Chirurgie & Pharmakotherapie die antike Medizin Sechs nicht natürliche Dinge (Licht & Luft, Bewegung/Arbeit/Ruhe, Schlafen & Wachen, Speise & Trank, Füllung & Entleerung, Gesamtbewegung) Ziel: Wiederherstellung des ungestörten Ablaufs Beinhaltet Elemente der Diätetik, Pflege, Bewegungstherapie Für die frühere Medizin wichtig Basis der antiken & mitterlichen Medizin: Theoretische Medizin -> Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie (nach Chr.) Praktische Medizin (+Chirurgie) (vor Chr) Medizin wird stark als praktischer Beruf auf Erfahrungsbasis wahrgenommen Ab 12. Jahrhundert -> Universitäten & Frage ob Medizin ein handwerklicher Beruf Universitätsgründungen 12. Jh: Dominanz der Theoretischen Medizin, rationale Erklärung der Behandlung & genug Ansprüche für die Universität Trennung der inneren und handwerklichen Chirurgie Wissenschaftliche, theoretische Grundlagen prägen die ärztliche Ausbildung & allgemeines Medizinverständnis bis heute Viersäftelehre (Humoralpathologie): In Antike entworfen & im Mittelalter weiterentwickelt Theoretische Grundlage der alten Medizin bis 1850 Beschreibt KH als Ungleichgewicht der vier Körpersäfte Eigene Konstitution jedes Menschen Leitlinie für Diät Therapie, Kräuter und Maßnahmen Leitend für akademische, handwerkliche Heiler Gesundheitssystem 1400-1850: Ärzte oft Amtsträger & an der Spitze der Hierarchie, Gesundheitswesen nur sehr schwach entwickelt, Kontrolle = beschränkt Gleiche Therapieform nach der Säftelehre Medizin = Marktplatz (Konkurrenzkampf Ärzte mit anderen Gesundheitsakteuren) Hebammenwesen, Mittelalter – 1850: Angesehener Berufsstand Christlicher Lebenswandel – Sorge für Seelenheil des Neugeborenen Ab 14. Jh. Zunehmende Regulierung durch städtische Ordnungen & ärztlicher Aufsicht Arbeit trotzdem ohne behördliche Einengung Ab 18. Jh. Universitäre, männliche Geburtshilfe Ärztliche Machtausübung & Einengung der Hebammen Besser ausgebildete Hebammen Christliche Pflege: Entstehung Diakonissen (Priester zugeordnete Dienerinnen) Viele unverheiratete Frauen, Unterordnung Frau dem Mann Entstehung Hospitäler zur Aufnahme von Armen & Kranken Hilfe in Form von christlicher Nächstenliebe + Nachfolge Christi bis 12. Jh. Benediktinerinnen-Orden im Beruf tätig, führten Kloster anstatt Spitäler ab 16. Jh., zunehmende städtische Verwaltung der Spitäler in reformierten Gebieten Inselspital im 16. JH – Inselkloster: Spitalmeister (Familie) 4 Pflegerinnen (Wartfrauen) aus unterer städtischer Gesellschaftsschicht 36 Betten in 3 Stuben, 2-Klassen-Medizin, nur Arme gehen ins Spital 2 Stadtärzte & 2 Chirurgen betreuen konsiliarisch Inselspital 18. Jh. – Neubau 1718: Direktorium & Spitalverwalter 8 Pflegerinnen (Wartfrauen), 5 Mägde 80 Betten 6 Stadtärzte & mehrere Chirurgen teilten sich Betreuung (daneben Privatpraxis) Neue Biomedizin (1850 3.): Neues biomedizinisches Erklärungsmodell führt zu einem grundlegenden Wandel von Form, Inhalt und Struktur der Medizin Verlust der Individualität (Säftelehre), jeder Patient ist gleich und wird gleich behandelt Stärkere Dominanz der akademischen Medizin, der sich nicht-akademischen Heilberufe unterzuordnen haben, keine Konkurrenz mehr Neue Wissensbereiche & Spezialisierung (Orthopädie & Diätetik) Spital = zentraler Ort der modernen Medizin Sozialstaat ermöglicht (grundsätzlich) allen den Zugang zum Gesundheitswesen Professionalisierung der Heilberufe (neue, stärker geregelte Ausbildungsgänge: Hebamme, Krankenschwester, Heilgymnastin, Diätassistentin) Wandel der Pflege im 19. Jh.: Industrielle Revolution & Pflegebedarf: Soziale Probleme & komplexere medizinische Infrastruktur Bedarf an besser ausgebildeten Pflegenden Neugründung konfessioneller Verbände für sozial-caritative Pflege Katholischer Raum: Anfangs Lohnwärter-System dominierend Erneuerung des frühchristlichen Diakonie-Gedankens & Gründung von Diakonissenhäusern Frauen aus gehobenen Gesellschaftsschichten, oft mit guter Bildung Inselspital 1864: 19 Pflegende: 11 Diakonissen, 9 männliche Wärter Frauen bevorzugt wegen fehlender anderer Interessen „zartfühlender“ keine Heiratspläne Gesellschaftliches Ideal der Frau: Pflege als Frauenberuf: Frau als fürsorgliches Wesen und Dienerin Männer als Krankenwärter selten Rationalisierte Medizin (ende 19. Jh): Pflegeausbildung unter ärztlicher Kontrolle notwendig Diakonissenhäuser begrenzt in Kapazität Frauenbewegung & Schweizerisches Rotes Kreuz: SRK-Gründung 1899 in Bern (Lindenhof) Eröanung der ersten schweizerischen Pfleginnenschule, später Zürich 1901 Ausbildung: 2 Jahre (später 3), theoretisch und praktisch SRK-Schwestern prägen Berufsbild Hebammenberuf im 19. Jh: Gründung Uni 1834 o Entbindungsanstalt & Hebammenschule wird dem Professor der Geburtshilfe unterstellt Zunehmende Verlagerung der Geburt ins Spital Spital immer noch für primär für Arme& als Ausbildungsstätte Vermögende welche die med. Leistungen beanspruchen bezahlen Ab 1889 einjährige Ausbildung + Wiederholungskurs alle 5 Jahre zwingend für kantonales Patent Hebammen verlieren viel der Selbständigkeit, Frauenspital & Ärzte dominieren den Kanton Gegenreaktion 1893 Gründung Schweizerischen hebammenvereins zur Stärkung der Berufsinteressen 1901 beantragen Berner Hebammen, eine wirtschaftliche Anerkennung, ein eidgenössisches Diplom und freie Praxis zu erlangen o Verhinderung durch Ärzteschaft 1973 anerkanntes Diplom Orthopädie -> Heilgymnastik 18. Jhd.: Entwicklung Heilgymnastik -1925 Beobachtung von haltungsschwächen führt zu frühen Korrekturversuchen: o Chirurgische Eingriae o Korsette & Bandagen o Gymnastik als Mittel zur Wiederherstellung der Normalität Schwedische Heilgymnastik: Pehr Henrik Ling (1800): Entwickelt gezieltes Gymnastiksystem mit täglichen Übungen Schwedische Heilgymnastik wird international bekannt, aber nicht überall akzeptiert Mechanisierung der Gymnastik: G.J.W Zander (1860er): Entwicklung von Gymnastikapparaten Einführung der mechanischen Gymnastik im Gegensatz zur freien Orthopädische Heilanstalten: Im 19. Jh. Entstehen spezialisierte Einrichtungen unter ärztlicher Leitung Heilgymnasten aus Schweden, lokal angelernte Masseure Massage als Teil der niedrigen Chirurgie Regulierung des Berufs Masseur / Heilgymnastin: Ab 1900 Bemühungen um kantonale / nationale Standards für Ausbildung und Berufs Ausübung Zürcher Institut für physikalische Heilmethoden (1920er): Einzige staatliche Ausbildungsstätte mit 1-jährigem Lehrgang Ausbildung weniger umfassend als in Schweden Attraktivität des Berufs: Zielgruppe: Männer & Frauen Medizinischer Hilfsberuf besonders für Frauen interessant Ernährungswissenschaft zur Diätassistentin 1880-1950: Moderne Biomedizin & Ernährung: Entwicklung eines komplexeren Verständnisses von Ernährung & Diätetik Steigende Anforderungen an diaerenzierte Spitalernährung Ab 1990: Diättherapie in Spitälern fest verankert, aber Diätküchen zunächst nur in wenigen Institutionen Schulung des Personals: Weiterbildungskurse für Krankenschwestern aufgrund fehlender Kenntnisse bei Köchinnen Kurse sind kurz & ausschließlich für Schwestern konzipiert Erster Weltkrieg und Ernährung: Notwendigkeit gesunder Ernährung wird deutlich 1920er: Explosionsartige Zunahme der Forschung DE: erste Diätschulen mit unterschiedlichen Niveaus (uni, Spitäler, privat organisiert Ausbildung Schweiz: Ab 1932: Kantonskrankenhaus Zürich führt Ausbildungsgang zur Diätassistentin (Diätküchenleiterin) ein Dauer: 2 Jahre, diplomierte Krankenschwestern erhalten ein Jahr Praktikumserlass Unterscheidung zwischen Berufen: Diät-Köchin: Köchin mit Weiterbildung Diätassistentin: setzt ärztliche Verordnungen um, erstellt Diätpläne, weist Köchinnen an Inselspital 1884 – 2004: Starke Zunahme der Anzahl Pflegetage 1850-1960 o Mehr Pflegepersonal Steigende Zunahme der Patienten, die aber ab 1960 immer kürzer im Spital sind (Anzahl Pflegetage schrumpft) Starke Zunahme Infrastruktur, Kosten & Anzahl Mitarbeiter am Mitte 20. Jh. o Zusammen mit Spezialisierung & Entstehung neuer, immer anspruchsvollere Fachberufe Traditionelle Sicht (kirchliche Pflegerin): Nachtwache als idealer, dankbarster Teil des Berufs. Schwer & verantwortungsvoll, aber kostbares Liebeswerk. Moderne Sicht nicht kirliche Pflegerinnen: Lösung von der religiösen Tradition, gegen Aufopferung: idealer weiblicher Beruf, aber Kritik an Arbeitsbedingungen Früher alt als eigentliche krankenschwester nur die Nonnen, da die Krankenhauspflege für sie eine Ausübung ihres Gelübdes war & ohne entgleit geleistet wurde. Pflegeberuf wird heute entlöhnt & auch von Männern ausgeübt. Pflegeberuf jedoch heute trotz Gleichberechtigung viel mehr von Männern ausgeübt Thesen: Pflege: Pflegerinnen wurden im Jahre 1910 von allen Seiten (Privat, Patienten, Leistung & Ärzte) schamlos ausgenutzt & ihre Bedürfnisse missachtet Die Schwestern hatten früher kein eigenes Esszimmer und mussten im Korridor neben oaenen Türen von scharlachkranken Kindern essen. Heute gibt es abgegrenzte Pausenräume für das ganze Team. Im Jahr 1910 war es nicht möglich neben dem Beruf als Pfleger:in ein Privatleben zu führen. Das Doktor-Krankenschwester-Spiel aus den 1970er-Jahren zeigt eine dazumal zentrale Diskussion über Machtverhältnisse und Genderidentität im Gesundheitswesen. Die professionellen Hierarchien gekoppelt mit den Geschlechterrollen haben stark abgenommen, sind jedoch teilweise immer noch vorhanden. Diversität – Die Diversität in beiden Berufsgruppen nimmt stetig zu. Immer mehr Frauen werden Ärztinnen und immer mehr Männer entscheiden sich für den Pflegeberuf. Dies wirkt sich auch positiv auf den Pflegenotstand aus. Hierarchie – Heutzutage wird interprofessionalität eher angestrebt als Hierarchie. Ärzte werden zwar nicht mehr vereehrt, dennoch werden Ärzte vielerorts sehr respektvoll behandelt. Die Meinungen der Ärzte wird heutzutage auch nicht zwingend über die Meinung der Pflegenden gestellt, vielmehr besteht eine Teamdynamik. Das Doctor-Nurse Game ist heute weniger relevant, da Pflegekräfte zunehmend eigenständiger arbeiten und direkte Kommunikation gefördert wird Es gibt eine Diskrepanz in der Wahrnehmung der Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen. Chirurgen bewerten die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen insgesamt besser als umgekehrt, besonders Tief ist die Bewertung der Zusammenarbeit mit Chirurgen durch OP-Schwestern Orthopädie / Physio: Früher wurden die Physiotherapeuten sehr streng von den Ärzten überwacht und hatten kaum Entscheidungsbefugnisse. Heute dürfen Physiotherapeuten viel mehr selbst oder in Absprache mit dem Patienten entscheiden. Im Jahr 1927 durften die Physiotherapeuten erst eine Behandlung durchführen, wenn die Übungen, welche sie für den Patienten ausgedacht haben, vom Arzt unterzeichnet wurden. Heutzutage stehen die Physiotherapeuten nicht mehr unter Beobachtung des Arztes und treaen fast immer selbständige Entscheidungen für die Trainingseinheiten. 1925 war der Beruf Physiotherapeutin in der Schweiz noch ganz neu und es existierte daher keine einheitliche Tarifstruktur für physiotherapeutische Behandlungen. Bis heute ist die finanzielle Situation von PhysiotherapeutInnen in der Schweiz unter anderem durch das Festlegen von solchen Behandlungstarifen stabiler geworden. Früher wurden fast nur Kinder und Frauen behandelt. Heute werden alle behandelt. Hebammen: Hebammen haben früher die Frauen durch die Schwangerschaft bis nach der Geburt während des "Wochenbettes" ganzheitlich betreut. Heute entspricht dies nicht mehr dem Standard Im 19. Jahrhundert waren die Hebammen stark durch die Ärzte beeinflusst. Eine Hebamme kann heutzutage in jedem Fall ohne ärztliche Intervention eine Geburt selbstständig durchführen. Die zunehmende Professionalisierung des Hebammenberufs hat das Hoheitsgebiet der Hebammen beschnitten und die Ärzte in der Geburtshilfe hierarchisch über sie gestellt. Bis heute ist das eine Einschränkung für Hebammen, die das Verhältnis mit der Ärzt*innenschaft prägt. Die technologischen Fortschritte haben den Hebammenberuf stark verändert. Die Hebammen wurden dadurch unterstützt (bspw. CTG), jedoch wurden ihnen auch einige Arbeiten abgenommen. Im Spitalsetting liegt die Hauptverantwortung bei der Hebamme, die bei Bedarf den Arzt hinzuzieht. Dies hat sich gegenüber 1990 nicht geändert. Die im Hebammenalltag anfallenden Büroarbeiten haben im Vergleich zu 1990 deutlich zugenommen Im Jahr 2024 arbeiten mehr Hebammen in der ambulanten Wochenbettbetreuung als im Jahr 1990, da die Wochenbettaufenthalte im Spital kürzer geworden sind Die Nachfrage nach Hebammen sinkt im Vergleich zu 1990 stetig, da jedes Jahr weniger Geburten stattfinden Ernährungswissenschaft: Früher war das Fachgebiet der Ernährungsberatung hauptsächlich für Frauen vorgesehen, dies ist heute nicht mehr der Fall. Die Ernährungsberatung war früher nur auf die Vermittlung grundlegender Ernährungsregeln festgelegt – Heute ist dies nicht mehr der Fall, da sie vermehrt auf individuelle Bedürfnisse und Gesundheitstrends beruht. Die Ernährungsberatung umfasste um 1950 hauptsächlich therapeutische Tätigkeiten im Spital, heutzutage ist die Arbeit viel umfangreicher geworden und umfasst auch präventive Arbeit in Privatpraxen oder Online Beratungsangebote Aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Forschung, sowie die Zunahme von psychischen Erkrankungen, bezogen auf das Essverhalten, hat sich das interdisziplinäre Arbeiten einer Ernährungsberatung verändert. Krankenversicherung: Grundversicherung: Pflicht: jede Person in der Schweiz muss diese Versicherung haben Leistungen: deckt die medizinische Grundversorgung ab, z.B. Arztbesuche, Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung), Medikamente… Gleichheit: Leistungen = gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Anbietern gleich Kosten: Prämien variieren je nach Versicherer, Region & Franchise (selbstbehalt) Zusatzversicherung: Freiwillig: kann zusätzlich zur GV abgeschlossen werden Leistungen: zusätzliche Wünsche abgedeckt, Privat- / Halbprivat-Abteilung im Spital, alternative Heilmethoden, bessere Brillenvergütung, Zahnbehandlung Individuell: Leistungen & Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter & Police Gesundheitsprüfung: Versicherer können Antragsteller ablehnen / ausschließen, wenn Vorerkrankungen bestehen Freiwillige Taggeldverischerung: Zusätzliche Versicherung, bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch KH oder Unfall ein Einkommensersatz bietet Besonders wichtig für Selbständige & Arbeitsnehmer mit ungenügendem Lohnersatz bei KH Taggeld ersetzt einen Teil des Einkommens, höhe wird beim Abschluss des Vertrags vereinbart Karenzzeit, ab wann das Taggeld ausbezahlt wird (15./30. Freiwillig Prinzipien: 1. Obligatorium: Bei Wohnsitz in der Schweiz: Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten Minderjährige durch gesetzliche Vertreter zu versichern Antragstellende müssen aufgenommen werden Prinzipien: 2. Prämienverbilligung: Bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, durch Kantone ausbezahlt Prinzipien: 3. Vertragszwang: Tarifverhandlungen o Angestrebte Vertragsfreiheit Versicherer können durch Kanton anerkannte Leistungserbringer nicht ablehnen, wenn diese Leistungen der Grundversicherung erbringen o De facto Vertragszwang Unterschiedliche Kosten bei gleichen Versicherungsleistungen Prinzipien: 4. Risikoausgleich: Gegen Anreiz, primär Menschen mit niedrigen Risiken zu versichern, z.B. o Alter o Geschlecht o Aufenthalt 3+ Tage in Spital / Pflegeheim im Vorjahr Krankenkasse: Kunden mit unterdurchschnittlichem Risiko überwiegen -> Gemeinsame Einrichtung KVG -> Krankenkasse: Kunden mit überdurchschnittlichem Risiko überwiegen o Politisch umstritten!! Prinzipien: 5. Kostenbeteiligung Prinzipien: 6. Rechnungsstellung: Tiefes garant: Kostenerstattungsprinzip o Patient zahle die Rechnung selbst o Patient reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein o Krankenkasse erstattet den Betrag zurück an den Patienten § Patient hat direkte finanzielle Verantwortung § Häufig angewandt bei ambulanten Leistungen Tiers payant: Sachleistungsprinzip o Leistungserbringer (Arzt, Spital) stellt die Rechnung direkt der Krankenkasse o Krankenkasse bezahlt die Kosten direkt an den Leistungsbringer o Patient muss nur seinen Anteil (Franchise, Selbstbehalt) begleichen § Pat. wird entlastet, da er die Rechnung nicht vorfinanzieren muss § Häufig angewandt bei stationären Spitalaufenthalt oder Medikamenten Prinzipien: 7. Leistungen o Wirksamkeit o Zweckmäßigkeit o Wirtschaftlichkeit Forum Theater: Im Forumtheater vereinen sich Spass, Kreativität und Konfliktmanagement. Forumtheater ist eine spielerische Forschungs- und Veränderungsmethode. Im Zentrum steht eine Szene mit Konfliktpotential. Ziel ist es nicht, perfekte Lösungen zu dieser Szene zu entwickeln, sondern gemeinsam zwischenmenschliche Situationen zu ergründen und zu erfahren, was in den Köpfen der Beteiligten vorgeht. Im Forumtheater stellen Schauspieler*innen dem Publikum zunächst eine Modellszene vor, die nicht optimal verläuft. Danach wird die Szene ein zweites Mal angespielt. Die Zuschauenden haben nun jederzeit die Möglichkeit, die Szene zu unterbrechen und sich einzubringen. Dabei stellen sich die Zuschauer*innen folgende Fragen: - Was würde ich nun in dieser Situation tun? - Wie verbessere ich die Situation durch Veränderungen in der Kommunikation und dem Handeln? - Welche kommunikativen Fertigkeiten stehen mir dazu zur Verfügung? Die Spielenden übernehmen die Vorschläge des Publikums und versuchen diese durch Improvisieren authentisch umzusetzen. Die grundsätzliche Zielrichtung ist es, das Handeln in Wort und Tat zu optimieren und zu einem befriedigenden Verlauf des Gesprächs zu führen. Da wir uns jedoch in einer Laborsituation befinden, können wir auch mit dem genauen Gegenteil experimentieren: der Eskalation. Ablauf Forum Theater: Nach einer kurzen Begrüssung erklärt die Moderation den Zuschauer*innen die einfachen Spielregeln. Dann wird die Modellszene ein erstes Mal durchgespielt. Anschliessend wird alles auf Anfang zurückgestellt und die Schauspieler*innen starten den zweiten Durchlauf. Das Publikum hat jetzt von der ersten Sekunde an das Recht, STOPP zu rufen. Die Moderation übernimmt und befragt die Zuschauer*innen, was sie denn wie verändern möchten. Diese Vorschläge setzen die Figuren anschliessend um. Auch bei den Umsetzungsversuchen hat das Publikum jederzeit das Recht in die Handlung einzugreifen. Statt auf passive Zuschauer*innen setzt das Forumtheater auf aktive Teilnehmer*innen. Szenensequenzen können mehrfach verändert und ausprobiert werden. Das Ganze ähnelt einem theatralischen Versuchslabor. Es geht darum, Menschen und ihre Verhaltensweisen zu erforschen. Intuitives und Unbewusstes wird sichtbar. Ziel ist es, unterschiedliche Ansätze auszuprobieren und nachhaltige Veränderungen im Verhalten anzuregen. Die Bühne wird so zur Probe für die Wirklichkeit. Regeln Forum Theater: 1. Forum Theater ist eine interaktive Form des Theaters. Mitdenken und Mitsprechen des Publikums sind Voraussetzung für ein spannendes Erlebnis. 2. Die Moderation strukturiert und bündelt den Austausch zwischen Publikum und Schauspielenden. 3. Die Figur der jungen Frau/des jungen Mannes, welcher die ältere Frau unterstützen und entlasten sollte, ist veränderbar. 4. Die Figur der älteren Frau kann nicht verändert werden. Sie reagiert, aber realistisch. 5. Vor- oder Zurückspulen ist möglich. Zeitsprünge sind möglich. Dazuerfinden einer Figur ist möglich. Schweizer Gesundheitssystem: Markt: o Angebot & Nachfrage treaen aufeinander & bilden sich Preise o Konsumentinnen entscheiden, welche Güter sie kaufen, möchten o Für den Kaufentscheid nehmen sie Kosten-Nutzen-Abwägungen vor o Zahlungsfähigkeit ist Voraussetzung für den Erwerb eines Gutes Diskussionsfrage: o Preise der Pizzen beider Anbieter seien extrem gestiegen, auf 50.-. Andere Abieter gibt es nicht. Was macht unser Team, da die Pizza zu teuer ist? o Es werden keine Pizzen mehr gekauft, sondern es wird etwas anderes Gegessen -> Verzicht auf das Gut Markt für Gesundheitsleistungen: o Es gibt ein Leistungsmarkt (Markt für Gesundheitsleistungen) zwischen der Nachfrage (Patientinnen) und dem Angebot (Leistungserbringer) o Privatrechtliche Institutionen (Spitäler, ambulante ärztliche Versorgung, ambulante paramedizinische Versorgung, Pflegeheime…) o Öaentlich-rechtliche Spitäler, Pflegeheime Markt für Gesundheitsleistungen: Wer trägt die Hauptverantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung? Kantone: jeder Kanton hat ein eigenes Gesundheitsgesetz (26 Gesundheitsgesetze) Aufgaben (u.a.): Sicherstellung der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung o Betrieb von öaentlichen Spitälern o Betrieb von Alters- und Pflegeheimen, Spitex (wird oft an Gemeinden delegiert) o Prävention und Gesundheitsförderung Finanzierung o Finanzierung oder Subventionierung von Einrichtungen (z.B. Spitäler) o Finanzierung von Leistungen (stationär) Politisches Koordinationsorgan: Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) KVG legt Grundsätze der Organisation und der Finanzierung des Gesundheitssystems fest Was bedeuten die potenziell exorbitant hohen Monopolpreis für das Krebsmedikament (und diverse andere Therapien) für die Gesellschaft? o Nicht alle können sich Gesundheitsversorgung leisten (Ungleichheit) o Einige wenige können sich extrem bereichern o der Marktmechanismus wird also keinen optimalen Zustand hervorbringen Gesundheit = besondere Bedeutung für die Menschen & Gesellschaft o Gesundheit = Grundvoraussetzung für viele andere Tätigkeiten (z.B. Sport, Arbeit, Studium) o Gesundheit = auserordentlciher Wert für die Gesellschaft è Gesellschaft will die Gesundheitsversorgung nicht dem freien Markt überlassen o Dinge müssen reguliert werden um Fehllanreize zu minimieren Hauptverantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung liegt bei den Kantonen (26 Gesundheitsgesetze) o Sie stellen u.a. die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung sicher o Besondere Rolle der Kantone: Anbieter (z.B. Spitäler), Zahler, Regulator (z.B. Zulassung) Leistungserbringung o ambulant v.a. privat; stationär teils öaentlich, teils privat o Gesellschaft will die Gesundheitsversorgung nicht dem «freien» Markt überlassen o Müssen gewisse Dinge regulieren («managen») um Fehlanreize (z.B. Ungleichheit, Monopolpreise) zu minimieren o Gleichzeitig wollen wir die Vorteile vom Wettbewerb nutzen («Competition») «Managed Competition» Die Schweiz setzt im Gesundheitswesen seit den 90er Jahren auf «Managed Competition» (regulierten Wettbewerb) Leistungsmarkt: Wettbewerbselemente (Qualitätswettbewerb): o Pat. können Leistungserbringer wählen o Leistungserbringer stehen miteinander in Konkurrenz Ziele des Wettbewerbs: o Leistungserbringer mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis («Value-for-Money») ziehen mehr Patient:innen an (analog Pizza) o Wie können Leistungserbringer mehr «Value-for-Money» generieren o Tiefere Preise: ABER: Regulierte Preise bedeuten keinen Preiswettbewerb o Bessere Leistung: Leistungserbringer konkurrieren über die Qualität Qualitätswettbewerb o Anbieter mit hoher Qualität sollen mehr Patient:innen anziehen o Anreiz für Einführung innovativer medizinischer Technologien, Steigerung der Eaizienz der Leistungserbringung, Verkürzung von Wartezeiten…. Leistungserbringer mit tiefem «Value-for-Money» scheiden (theoretisch) aus dem Markt aus Notwendige Bedingungen für das Funktionieren des Qualitätswettbewerbs im Gesundheitswesen: o Transparenz: Pat. müssen wissen, wer die guten / schlechten Anbieter auf dem Markt sind o Qualitätsmessung (Wettbewerb fördernde Regulierung) o ANQ, BAG, Qualitätsberichte der Spitäler § Informationen vorhanden, allerdings nur wenige, teils nicht relevant & für Pat. schwer verständlich o Leistungserbringer stehen miteinander in Konkurrenz, welche Fehlanreize / Probleme: § Überangebot / Übervorsorgung (unnötige Untersuchungen & Behandlungen) Medizinisches Wettrüsten: o Einziges Europäisches Land mit noch mehr CT-Geräten pro Einwohner ist Griechenland 2014-2019 Zunahme von MRI-Geräten in Spitälern um +25% und CT-Scanner um +9% CH: 25 MRI Geräte pro Million Einwohner:innen (215 Stück) BS: 51.1 MRI Geräte pro Million Einwohner:innen Gleichzeitig Zunahme der MRI- und CT-Untersuchungen Bericht von Santésuisse: “Wo Geräte vorhanden sind, werden sie auch genutzt.” 2005-2011:Anzahl Konsultationen (Spital, Radiologen) +30% MRI Untersuchungen +214% CT Untersuchungen +186%. Zunahme kann nicht allein mit der Zunahme an Konsultationen begründet werden CTs werden oaensichtlich nicht durch MRIs ersetzt Mehr Untersuchungen pro Patient:in oder Untersuchungen bei immer mehr Patient:innen Worum gehts Bei den Abstimmungen vom 22. September wurde im Kanton Baselland das Gesundheitsgesetz so revidiert, dass Obergrenzen für einzelne ärztliche Disziplinen eingeführt werden können Betroaene Fachgebiete: Anästhesiologie, HNO, Kardiologie, Neurologie, Ophthalmologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Aktuelles vom Leistungsmarkt Diskussionsfrage: Die Regierung verfolgt mit der Massnahme das Ziel, Gesundheitskosten zu senken. Welche Annahme steckt folglich hinter dieser Massnahme? «Wenns zu viele Orthopäd:innen hat, dann…..werden unnötige medizinische Leistungen erbracht.» Überversorgung problematisch weil: Allgemeinheit kommt für die Kosten auf Aber wieso sollten Leistungserbringer mehr machen als nötig? Leistungserbringer helfen Patient:innen, sind aber auch Unternehmen, die Geld verdienen wollen Und wieso können Leistungserbringer mehr machen als nötig? Leistungserbringer haben grossen Wissensvorsprung (Asymmetrische Information) Patient:innen müssen sich auf Urteil der Leistungserbringer verlassen Von Patient:innen oft geringer Widerstand zu erwarten, da nur ein kleiner Teil der Kosten selber getragen werden muss Deshalb erlassen wir Regulierungen, um die «Macht» der Leistungserbringer einzuschränken (z.B. Zulassungsstopps) und den «Widerstand» der Patient:innen zu erhöhen (Franchise, Selbstbehalt) Wettbewerbselemente Patient*innen können Leistungserbringer wählen Leistungserbringer stehen miteinander in Konkurrenz Zwangselemente Leistungserbringer brauchen eine kantonale Zulassung, damit sie über die OKP abrechnen können Zulassungsstopp für Ärzt:innen Leistungsaufträge/Spitalplanung (Kantonal, in der Hochspezialisierten Medizin national) Kriterien z.B. Mindestfallzahlen Kantone können Spitälern den Leistungsauftrag also entziehen Qualitätsmessungen Franchise, Selbstbehalt Krankenversicherter: 50+ private Krankenversicherungsgesellschaften bieten eine Grundversicherung an Wettbewerbselemente: Personen können zwischen den Krankenkassen (inkl. Modell & Franchise) wählen Kk stehen miteinander in Konkurenz Ziel des Wettbewerbs: Anbieter mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis ziehen mehr Pat an Optimierung der Versicherungen Preis-Leistung: o Leistung erhöhten § Keine Leistungen erhöhen, genau vorgeschriebenes Leisitungspaket § höhere Qualität (z.B. besserer Kundenservice) o Kosten tiefer § Z.B. tiefere Prämien, tiefere Verwaltungskosten, innovative Kostenparanreize über Versicherungsmodelle, tiefere Kosten via Tarifverhanldungen Diskussionsfrage: Welche Fehlanreize/Nachteile schaat der Wettbewerb zwischen Krankenkassen? Marketing ( Kosten) Risikoselektion Zwangselemente Versicherer müssen jede versicherungspflichtige Person aufnehmen Risikoausgleich Es besteht ein genau vorgeschriebenes gesetzliches Leistungspaket Einheitsprämie (Kopfprämie) innerhalb der Kantone/Prämienregionen (unabhängig von Alter, Geschlecht, Morbidität; Einkommen) Prämienverbilligung Gewinnverbot Versicherungsobligatorium Worum gehts: Natalie Rickli, Gesundheitsdirektorin ZH, findet, man sollte über eine Abschaaung des Versicherungsobligatoriums nachdenken. Diskussionsfrage Stellen Sie sich vor, wir hätten in der Schweiz kein Versicherungsobligatorium. Wer würde sich tendenziell eher versichern lassen? Ältere und kränkere Leute («schlechte Risiken») Was würde das für die Prämien bedeuten? Steigen (weil weniger Leute im Versicherungspool + diejenigen die versichert sind, generieren eher Kosten) noch mehr «gute» Risiken (junge, gesunde Leute) nicht bereit, hohe Prämien zu bezahlen =Teufelskreis Versicherungsobligatorium «gute Risiken» bleiben im Markt In jedem «Teilmarkt» gibt es Wettbewerbselemente und Zwangselemente («Managed Competition») Leistungsmarkt Wettbewerbselemente Patient:innen können Leistungserbringer wählen Leistungserbringer stehen miteinander in Konkurrenz Anreize (durch Wettbewerb) +Qualitätswettbewerb ━ Überangebot/Überversorgung; Wettrüsten Zwangselemente (u.a.) Leistungserbringer brauchen kantonale Zulassung Zulassungsstopp für Ärzt:innen Leistungsaufträge/Spitalplanung Qualitätsmessungen In jedem «Teilmarkt» gibt es Wettbewerbselemente und Zwangselemente («Managed Competition») Leistungsmarkt Wettbewerbselemente Patient:innen können Leistungserbringer wählen Leistungserbringer stehen miteinander in Konkurrenz Anreize (durch Wettbewerb) +Qualitätswettbewerb ━ Überangebot/Überversorgung; Wettrüsten Zwangselemente (u.a.) Leistungserbringer brauchen kantonale Zulassung Zulassungsstopp für Ärzt:innen Leistungsaufträge/Spitalplanung Qualitätsmessungen In jedem «Teilmarkt» gibt es Wettbewerbselemente und Zwangselemente («Managed Competition») Krankenversicherungsmarkt Wettbewerbselemente Personen können Krankenversicherer, Modell und Franchise wählen -> Versicherer stehen miteinander in Konkurrenz Anreize (durch Wettbewerb) + Wettbewerb um bestes Preis-Leistungs-Verhältnis (Qualität , Kosten ) ━ Marketing, Risikoselektion Zwangselemente (u.a.) Versicherungsobligatorium, Aufnahmepflicht vorgeschriebenes gesetzliches Leistungspaket, Einheitsprämie Risikoausgleich Gewinnverbot In jedem «Teilmarkt» gibt es Wettbewerbselemente und Zwangselemente («Managed Competition») Tarifverträge Wettbewerbselemente o Leistungserbringer und Versicherer verhandeln Tarifverträge regulierte Preise Zwangselemente o Es besteht «Kontrahierungszwang», das heisst, ein Krankenversicherer muss mit allen zugelassenen Leistungserbringern Verträge abschliessen o Für die Gestaltung der Tarifverträge gibt es Vorschriften und Rahmenbedingungen o Bund und Kantone haben Einflussmöglichkeiten In der Schweiz haben wir in der Gesundheitsversorgung keine Marktpreise, sondern regulierte Preise Tarifsysteme bestimmen, wie viele Ressourcen den Leistungserbringern zur Verfügung stehen Was müssen Leistungserbringer mit diesen Ressourcen tun (Leistungserbringer möchten normalerweise beides-> Nutzen für Leistungserbringer)? Gesundheitsnutzen für Patient:innen erzeugen Gewinn machen (Unternehmen, die Geld verdienen wollen) Leitungserbringer legen natürlich grossen Wert auf das Patientenwohl ABER: Einkommen, Freizeit, Status etc. sind ihnen auch wichtig Ökonomie: Nutzen von Leistungserbringern hängt vom Patientenwohl, Einkommen, Freizeit etc. ab Anreize: Tarifsysteme bestimmen, welches Verhalten der Leistungserbringer zum grössten Nutzen (Patientenwohl und Einkommen) für die Leistungserbringer führt o Unterschiedliche Tarifsysteme setzen unterschiedliche Anreize o Beispiele: Einzelleistungsvergütung, Fallpauschalen Einzelleistungsvergütung ELV (beispiel Tarmed) TARMED dient der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen & Spitälern (seit 2004) (etwa 4600 Positionen) ELV: jede medizinische Leistung kann einzeln abgerechnet werden Was bestimmt den Preis (Preis Ambulante Leistung) o Preis = Taxpunkte (TP) * Taxpunktwert (TPW) Einzelleistung Vergütung LV (Beispiel TARMED): Jeder TARMED-Position (Leistung) ist eine bestimmte Anzahl Taxpunkte (TP) für ärztliche Leistung (AL) und technische Leistung (TL) zugeordnet o TP sind das Verhandlungsergebnis zwischen Ärztinnen (FMH), Krankenkassen (santesuisse, curafurta), Spitäler (H+) und Sozialversicherern (UV,MV, IV) Jeder Taxpunkt (TP) wird dann mit der Anzahl und dem Taxpunktwert (TPW) multipliziert o TPW werden jährlich zwischen Interessenvertretern (Einkaufgemeinschaft HSK, tarifsuisse, CSS) und kantonalen Ärztegesellschaften verhandelt § Variation zwischen & innerhalb der Kantone So ergibt sich der zu zahlender Betrag Diskussionsfrage Im TARMED bzw. in einer ELV kann jede Leistung einzeln abgerechnet werden. Die Abrechnung bestimmt, wie viele Ressourcen dem Leistungserbringer für die zwei Ziele (Patientenwohl und Einkommen) zur Verfügung stehen. Welche Anreize setzt dieses System für Leistungserbringer? Anreize für höhere Volumina (weil höheres Einkommen) Anreiz zur Überversorgung/Mengenausweitung Denn: Vergütung hängt direkt von der Menge der erbrachten Leistungen ab Evidenz Beispiel Zahnarztverhalten (nicht Tarmed) (Gottschalk et al. 2019) Testpatient, der keine Behandlung benötigt, wurde zu 180 Zahnärzt:innen geschickt Röntgenbild zeigt beginnenden Karies Empfohlene Behandlung (CH Zahnärzte-Gesellschaft): Ratschlag für verbesserte Zahnhygiene Ergebnisse: Überbehandlungsempfehlungsrate von 28 % und grosse Heterogenität bei Empfehlungen (bis zu 6 Füllungen) Zahnärzt:innen mit kürzeren Wartezeiten schlagen mit größerer Wahrscheinlichkeit unnötige Behandlung vor Fallpauschalen (Swiss DRG): Seit 1. Januar 2012 werden alle Akutspitäler für stationäre Leistungen mittels Fallpauschalen vergütet (SwissDRG) Jeder Patient/jede Patientin wird einer Fallgruppe, auch «Diagnosis Related Group» (DRG), zugeordnet. Dies anhand von: Hauptdiagnose Nebendiagnosen und Komplikationen Durchgeführten Prozeduren (z.B. Operationen, Pflegeaufwand) Alter und Geschlecht (bei Neugeborenen auch Geburtsgewicht) Fallpauschale: Die Vergütung unterscheidet sich nach Fallgruppe (DRG) Eine Pauschale je Fallgruppe Will heissen: Komplexe Fälle werden höher vergütet als leichte Fälle Zusätzlich werden Fallpauschalen nach Verweildauer des/der Patient:in abgestuft Abzug bei kurzer Liegedauer (Kurzlieger) Zuschlag bei langer Liegedauer (Langlieger) Was bestimmt den Preis einer Fallgruppe Kostengewicht (KW) entspricht den durchschnittlichen Kosten der Patient:innen in einer Fallgruppe/DRG im Verhältnis zu den Durchschnittskosten aller Patient:innen im System Beispiel: DRG A: ∅ Kosten CHF 7,500 Alle Patient:innen im System: ∅ Kosten CHF 3,000 KW(DRG A): 7,500/3,000 = 2.5 Die Baserate entspricht dem Betrag in CHF, der für die Fallgruppe mit KW von 1.0 bezahlt wird Basispreis für die Fallgruppe mit Durchschnittskosten Baserate wird jährlich zwischen Krankenkassen und Spitälern verhandelt Im Prinzip kann dieselbe Fallgruppe je Versicherer (tarifsuisse ag, HSK, CSS) und Spital also unterschiedlich hohe Kosten verursachen (~ CHF 9,500 – 11,300) Preis (stationäre Leistung) = kostengewicht (KW) * Baserate Diskussionsfragen Was könnte passieren, wenn Fallpauschalen nicht nach Schweregrad abgestuft wären (es also z.B. nur eine Fallpauschale für Hüftendoprothesen gäbe)? Spitäler hätten den Anreiz, vor allem eher gesunde Leute mit tiefem Risiko zu behandeln («günstiger») und v.a. die sehr kranken mit hohem Komplikationsrisiko («teurer») nicht zu behandeln «Rosinenpickerei», Patientenselektion ELVs setzen Anreize für Überversorgung/Mengenausweitung. Welche Anreize setzen Fallpauschalen? Anreiz Kosten pro Fall zu senken (weil Vergütung pro Fall und nicht pro Leistung) Incentivierung der Priorisierung von Leistungen Eaizienz, Qualität Im Gegensatz zu ELV kein Anreiz für unnötige Leistungen (da Gewinnschmälerung) ABER: Gefahr der Unterversorgung, Patientenselektion, Mengenausweitung (mehr Patient:innen) Ziele SwissDRG: Transparenz, Eaizienz, Kosten Tarifverhandlungen: Tarifautonomie: Gesetzgeber überlässt Festlegung der Tarifstruktur (z.B. TP, KW) und Tarife (z.B. TPW, Baserate) grundsätzlich der vertraglichen Vereinbarung zwischen Versicherern und Leistungserbringern Verträge bedürfen Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder durch den Bundesrat (wenn im ganzen Land gültig) Kompetenzen Bundesrat: vgl. u.a. Art. 43 KVG (subsidiäre Tariaestsetzungskompetenzen) Z.B. Wenn sich die Tarifstruktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können (Art. 43 Abs. 5, KVG) Preise für verschreibungspflichtige Medikamente werden zwischen den Pharmaunternehmen und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgehandelt Zwischenfazit: Tarife: Regulierte Preise -> Tarifsysteme bestimmen, wie viele Ressourcen den Leistungserbringern zur Verfügung stehen um Gesundheitsnutzen für Pat. zu erzeugen & Geld zu verdienen Tarifautonomie o Versicherer & Leistungserbringer für Festlegung vo Tarifstruktur & Tarifen zuständig o Verträge bedürfen Genehmigung durch die zuständige Regierung o Bundesrat und/oder Kantone haben subsidiäre Tariaestzungskompetenzen Unterschiedliche Tarifsysteme/-typen (davon gibt es viele) setzen unterschiedliche Anreize Zwei wichtige Tariftypen sind o Einzelleistungsvergütung (z.B. TARMED) o Jede medizinische Leistung kann einzeln abgerechnet werden o – Anreiz für höhere Volumina, Mengenausweitung (mehr pro Pat.), Überversorgung o Fallpauschalen (z.B. SwissDRG) o Jeder Pat. wird einer Fallgruppe (DRG) zugeordnet, die Vergütung unterscheidet sich nach DRG o + Anreiz für Priorisierung von Leistungen (Eaizenz) o – Gefahr der Unterversorgung, Patientenselektion, Menge Ausweitung (mehr Pat.) Finanzströme: Knapp 12% der jährlichen Wertschöpfung (CHF 700 Mrd.) wird in der Schweiz für Gesundheitsleistungen ausgegeben Einzig die USA, F & D geben noch mehr Geld (% BIP) für das Gesundheitswesen aus als die Schweiz Schweiz 2021: Typische Haushalt gibt monatlich ca. CHF 827 für die Gesundheitsleistungen aus Gesundheitsausgaben total: CHF 86.3 Mrd. Von jeder 100er Note, die in der Schweiz ausgegeben wird fliessen rund CHF 12 in den Gesundheitssektor Grafik- Kosten & Finanzierung des Gesundheitswesens: OKP (36%) o Private zahlen OKP-Einheitsprämie (Kopfprämie) o OKP übernimmt Kosten für Leistungen aus dem Grundversicherungskatalog (nach Franchise & Selbstbehalt) § Ambulant 100%, stationär max. 45% Out-of-Pocket Ausgaben (22%) o Franchise, Selbstbehalt, Selbstbeteiligung, Ausgaben für Leistungen, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind Privatversicherung (7%): Statt (23%): o Stationäre Behandlungen mind. 55% (Kanton) Andere Sozialversicherung (9%) Andere (4%) Finanzströme Fazit: Ca. 12% der jährlichen Wertschöpfung wird für Gesundheitsleistungen ausgegeben (CHF 86.3%) Das Geld kommt ausfolgenden Quellen: o Privat Haushalte (OKP Kopfprämien, Out of Pocket, Privatversicherungen) o Staat (direkt, via Prämienverbilligung & Sozialversicherungen) o Unternehmen (via Privat- & Sozialversicherungen) o Andere und fliesst via folgende Systeme an die Leistungserbringer o OKP o Staat o Out of Pocket o Sozialversicherungen Privatversicherungen o Andere In der Schweiz wird vergleichsweise viel aus eigener Tasche bezahlt (Out-of- Pocket, Privatversicherung) Finanzierung ambulant (100% OKP) und stationär (max. 45% OKP, mind 55% Kanton) ist unterschiedlich Take Home Message: Gesundheitssysteme sind unterschiedlich organisiert, wichtige Bausteine des Schweizer Systems o Versicherungsobligatorium o Private Krankenversicherungsmärkte o Private und öaentliche Gesundheitsversorgung (Leistungserbringer) o Regulierte Preise Hauptverantwortung für die Gesundheitsversorgung liegt bei den Kantonen Gesundheitsversorgung ist kein «normaler» Markt Wegen Fehlanreizen wollen wir die Versorgung nicht dem «freien» Markt überlassen o Die Schweiz reguliert o z.B. Versicherungsobligatorium, Zulassung von Leistungserbringern o Lässt aber auch den Wettbewerb spielen o z.B. Leistungserbringerwahl, private Leistungserbringung, private Krankenversicherer -> “Managed Competition” Rund 12% des jährlichen Wertschöpfung fliessen in Gesunheitsleistungen (CHF 86.3 Mrd.) Geld dafür kommt aus folgenden Quellen: o Private Haushalte (OKP-Kopfprämien, Out-of-Pocket, Privatversicherungen) o Staat (direkt, via Prämienverbilligung & Sozialversicherung) o Unternehmen (via Privat- & Sozialversicherungen) und andere Unterschiedliche Finanzierung ambulant (100% OKP) & stationär (max. 45% OKP, mind 55% Kanton) Tarife setzen unterschiedliche Anreize, zwei wichtige Tariftypen sind o Einzelleistungsvergütung (z.B. TARMED für ambulante ärztliche Leistungen) o Anreize: - höhere Volumina, Überversorgung Fallpauschalen (z.B. SwissDRG für Akutspitäler) o Anreize: + Eaizienz: - Gefahr der Unterversorgung, Patientenselektion Patient-Client Shadowing: o Methode, bei der eine Person den Weg eines Patienten durch das Gesundheitssystem begleitet, um die Patientenperspektive & -erfahrungen besser zu verstehen o Verbesserung der Patientenorientierung o Förderung der Qualität & Eaizienz o Einblicke in die Perspektive des Pat. o Steigerung der Empathie bei Fachkräften Grundlegende Rechte & Pflichten im Kontext der Gesundheitsversorgung: Ausgangpunkt: Pat. hat ein Recht auf: Selbstbestimmung Zugang zu grundlegenden medizinischen Leistungen Finanzierung grundlegender medizinischer Leistungen Recht auf Zugang zu grundlegenden medizinischen Leistungen: Primär: Zugang über die obligatorische Krankenpflegeversicherung Obligatorium für die gesamte Wohnbevölkerung, Kontrahierungszwang des Versicherers Umfassender Leistungskatalog, der eine qualitativ hochstehende Versorgung garantiert o Klare Aussagen in der Botschaft des Bundesrates, in den parlamentarischen Beratungen & Abstimmungserläuterungen Verfassungsrechtliche Schranken verhindern ein Ausdünnen des Pflichtleistungsktatlogs (mit einer Verlagerung zu den Zusatzversicherungen) Subsidiär: Zugang über das verfassungsrechtliche Recht auf Hilfe in Notlage Grundrechtsbindung verschiedener privater Akteure im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Grundsätzlich sind Private nicht an Grundrechte gebunden, ausser sie nehmen eine öaentliche Aufgabe wahr In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nehmen: Krankenversicherer Spitäler mit einem Leistungsauftrag o Eine öaentliche Aufgabe wahr & sind deshalb insbesondere an das Rechtsgleichheitsgebot & Diskriminierungsverbot gebunden Recht auf Gleichbehandlung bzw. Di3erenzierung Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich Garantiert die rechtsgleiche Behandlung durch Behörden & zwar nach dem Grundsatz, dass die Behörden zu behandlen haben: Tatsächlich Gleiches auch rechtlich gleich (Gleichbehandlungsgebot) Tatsächlich Ungleiches auch rechtlich ungleich (Diaerenzierungsgebot) Keine unzulässige Diaerenzierung bzw. Gleichbehandlung, wenn hinreichende sachliche Gründe vorliegen Recht auf Nichtdiskriminierung: Diskriminierungsverbot: Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, Rasse, Geschlechts, Alters, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, religiöse, weltanschaulichen / politischen Überzeugung / wegen einer körperlichen, geistigen / psychischen Behinderung Schützt Ungleiche vor Ungleichbehandlung, die: An ein verpöntes Merkmal anknüpft (Alter, Behinderung) Nicht mit ernsthaften, triftigen Gründen gerechtfertigt werden kann Recht auf Finanzierung grundlegender medizinischer Leistungen: Grundsatz: Volle Übernahme der Leistungsvergütung, die vertraglich zwischen den Tarifpartnern / behördlich festgelegt worden ist Tarifschutz: für KVG-Leistungen dürfen keine Vergütungen in Rechnung gestellt werden, die über den vertraglichen / behördlichen Tarif hinausgehen Ausnahme 1: Für bestimmte Leistungen, die mehrheitlich nicht zum medizinischen Kernbereich gehören, vergüten die Versicherer nur einen Beitrag Beispiele: Geburtsvorbereitungskurse (CHF 150) Badekuren (max. 21 Tage / Jahr zu 10 CHF) Medizinisch indizierten Transporten (max..500 CHF / Jahr) Wählbare Jahresfranchise: Mit einer höheren Franchise trägt der Versicherte einen grösseren Anteil der Leistungskosten selber & erhält dafür eine Prämienrabatt. Maximaler Prämienrabatt in der Übersicht (Franchise & Rabatt jeweils CHF/Jahr) Kostenbeteiligung als Belastung: Verzicht auf Behandlung in den letzten 12 Monaten aus finanziellen Gründen: Recht auf Selbstbestimmung: Grundsatz: Jede Behandlung setzt eine aufgeklärte Einwilligung des Patienten voraus (= informed consent), ansonsten liegt eine Körperverletzung vor Aufzuklären ist diejenige Person, die über den Eingria bestimmen darf: In erster Linie: der urteilsfähige Pat. Bei urteilsunfähigen Personen: gesetzlicher Betretet (bei Kindern die Eltern, bei Erwachsenen: vertretungsberechtigte Person) Vertretungsberechtigte Person: Wenn eine Person urteilsunfähig ist, regelt Art. 378 ZGB die Reihenfolge, wer sie bei medizinischen Maßnahmen vertreten darf: 1. Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag: Vorrang hat die in einer Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag genannte Person. 2. Beistand: Beistand mit Vertretungsrecht für medizinische Maßnahmen. 3. Ehegatte/eingetragene Partnerschaft: Ehepartner oder eingetragener Partner, der im gleichen Haushalt lebt oder regelmäßig persönlichen Beistand leistet. 4. Person im gleichen Haushalt: Mitbewohner, der regelmäßig und persönlich Beistand leistet. 5. Nachkommen: Kinder, wenn sie regelmäßig und persönlich Beistand leisten. 6. Eltern: Wenn sie regelmäßig und persönlich Beistand leisten. 7. Geschwister: Wenn sie regelmäßig und persönlich Beistand leisten. Kernpunkt: Die Vertretungsberechtigung erfolgt nach einer klaren Rangordnung, beginnend mit spezifisch benannten Personen (Patientenverfügung) und fortgeführt über Angehörige, die regelmäßig und persönlich Beistand leisten. Zusammenfassung Findung von medizinischer Behandlungsentscheiden Grundsatz: Freie Wahl des Leistungserbringer In ambulanten Bereich uneingeschränkt Bei Spitälern & Geburtshäusern in zweierlei Hinsicht eingeschränkt: o Der Versicherer bezahlt nur die Kosten, die in einem Spital / Geburtshaus des Wohnkantons anfallen würden o In der Grundversicherung keine freie Arztwahl innerhalb des Spitals Eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers: Versicherte schränkt seine Freiheit den Leistungserbringer zu wählen, durch ein entsprechendes Versicherungsmodell ein, erhält dafür einen Prämienrabatt Zusammenfassende Übersicht: Recht auf Selbstbestimmung: Recht auf freie & aufgeklärte Zustimmung Freie Wahl des Leistungserbringers Recht auf Zugang zu grundlegenden medizinischen Leistungen: Krankenversicherung Rechtsgleichheitsgebot / Diskriminierungsverbot Recht auf Finanzierung grundlegender medizinischer Leistung: Grundsatz: volle Kostentragung Ausnahme: Pauschale Beiträge / Kostenbeteiligung Schwerpunkt: Vertretungsrecht und Patientenautonomie (Art. 378 ZGB) Vertretungsberechtigte Personen: o Wenn eine Person urteilsunfähig ist, bestimmt das Gesetz die Reihenfolge derjenigen, die medizinische Entscheidungen für sie treaen dürfen: § Personen mit Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag haben Vorrang. § Beistände mit Vertretungsrecht folgen an zweiter Stelle. § Ehepartner, eingetragene Partner, Mitbewohner oder nahe Angehörige (Kinder, Eltern, Geschwister) übernehmen die Verantwortung, wenn sie regelmäßig Beistand leisten. Ziele: o Schutz der Patientenautonomie durch klare gesetzliche Vorgaben. o Sicherstellung, dass Entscheidungen im Sinne des Patienten getroaen werden. Relevanz für Gesundheitsfachpersonen: o Gesundheitsfachpersonen müssen prüfen, wer rechtlich befugt ist, Entscheidungen für die urteilsunfähige Person zu treaen. o Eine klare Kommunikation und Dokumentation sind notwendig, um Konflikte zu vermeiden. Praktische Anwendung: Die gesetzliche Reihenfolge muss immer eingehalten werden. Fehlen alle genannten Personen, übernimmt die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Verantwortung. Patientenrechte Rechte basieren auf dem Behandlungsvertrag: Beratung, Pflege, Therapie, Datenschutz. Bedeutung von informed consent (aufgeklärte Einwilligung). Berufsethische Richtlinien leiten Gesundheitsfachpersonen. Sozialversicherungen und Begri3e Definitionen: o Unfall: Plötzliche, äußere Einwirkung (Art. 4 ATSG). o Krankheit: Gesundheitliche Beeinträchtigung, die Behandlung erfordert (Art. 3 ATSG). o Arbeitsunfähigkeit: Unfähigkeit, im Beruf tätig zu sein, Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen / psyschischen Gesundheit, volle / teilweise Unfähigkeit im bisherigen Beruf / Aufgabenbereich (Art. 6 ATSG). o Erwerbsunfähigkeit/Invalidität: Längerfristige Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, durch Beeinträchtigung der Gesundheit, Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt, objektiv nicht überwindbar (Art. 7/8 ATSG). § Trotz Behandlung & Eingliederungsmassnahmen auch in einer angepassten Arbeit keine / zu wenig Lohneinbussen o Invalidität: § Voraussichtlich bleibende / längere Zeit dauernde ganze / teilweise Erwerbgsunfähigkeit § Nicht erwerbstätige Minderjährige geltend als invalid, wenn die Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen / psychischen Gesundheit voraussichtlich eine ganze / teilweise Erbsunfähigkeit zur Folge haben wird § Volljährige, die von der Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen / psychischen Gesundheit nicht erwerbstätig waren & denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, gelten als invalid, wenn eine Unmöglichkeit vorliegt, sich im bisherigen Aufgabenbereich betätigen Akteure im Sozialversicherungssystem Versicherungen: o Krankenpflegeversicherung: obligatorisch für alle in der Schweiz, Wahl der Franchise individuell, Freiwillig: Zusatzversicherung o Unfallversicherung: Personen die im Zeitpunkt eines Unfalls obligatorisch / freiwillig versichert sind o Invalidenversicherung (IV). o Krankentaggeldversicherung (freiwillig, meist nach VVG geregelt). Akteure: Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten, Pflegefachpersonen, Versicherer. Krankenpflegeversicherung (KVG) Leistungen: o Medizinische Behandlungen (wissenschaftlich -zweckmässig – wirksam) o Hilfsmittel (kaum relevant für uns) o Keine Rentenleistungen o Keine Hilfslosenentschädigung Finanzierung: o KVG deckt notwendige medizinische Leistungen, wenn die Unfallversicherung nicht greift. Unfallversicherung (UVG) Leistungen: o Medizinische Behanldungen (solange als von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung eine namhafte Verbesserung des Gesundheitszustands erwartet werden kann) o Hilfsmittel (gemäss HVUV) o Taggelder (80% das versicherte Verdiente) o Rentenleistungen ab 10% EUF o Hilfslosenentschädigung Versichert: o Obligatorisch: o Alle Arbeitnehmende & weitere o Für Berufsunfälle o Für nicht Berufsunfälle, falls die Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber wöchentlich min 8 Stunden beträgt o Freiwillig: o Selbständigerwerbende / mitarbeitendem Familienangehörigen im Rahmen des UVG versichern Krankentaggeldversicherung: Wer ist versichert? Kein gesetzliches Obligatorium in der Schweiz Verpflichtung durch die Arbeitgeber nur in gewissen Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen 80% der Bevölkerung besitz eine Richtet sich in CH in 90% nach Bestimmungen des VVG: massgebend sind Police & AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) Leistungen: Taggelder gemäss Police & AVB meist während 720 Tage abzüglich Wartefrist Keine Rentenleistungen Keine Hilfslosenentschädigung Teils mit Case Management Koordination UVG – KVG: Besteht keine Leistungspflicht der Unfallversicherung (mehr), so muss die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss KVG für die notwendige medizinische Behandlung aufkommen, solange diese Behandlung wirksam, zweckmässig & wirtschaftlich ist Ist Zuständigkeit strittig, so ist ist KPV zur Vorleistung verpflichtet, bis ein rechtskräftiger Entscheid des Unfallversicheres vorliegt Invalidenversicherung (IV) Ziel: Wiedereingliederung vor Rentenleistungen. Leistungen: o Frühintervention, Eingliederungsmaßnahmen, berufliche Reha. o Renten (ab 18 Jahren), Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge. Versichert: o Gesamte Wohnbevölkerung & Arbeitsnehmende in der Schweiz Gemeinsame Voraussetzungen für Leistungen: Invalidität Leistungen der IV: Leistungskatalog des KVG Grundsatz: Leistungen müssen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Anerkannte Leistungserbringer: o Ärzte, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen, Therapeuten. Listenprinzip: o Positivlisten für Medikamente, Physiotherapie, Analysen. o Leistungskatalog = Leistungen, die der Diagnose / Behandlung der KH & ihrer Folgen dienen und: § Von einer anerkannten Leistungserbringerin erbracht wird § Pflichtleistung ist, im Einzelfall wirksam, zweckmässig & wirtschaftlich, sowie listenkonform ist Krankheitsbegri3: KH = jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen / psychischen Gesundheit, nicht Folge eines Unfalls ist & eine medizinische Untersuchung / Behandlung benötigt / eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat Anerkannte Leistungserbringer: Zahnärzte Apotheker Chiropraktoren Physiotherapeutinnen Ergotherapeuten Logopädinnen Pflegefachfrauen Ernährungsberater Spitäler Pflegeheime Spitex-Organisationen Psychologinnen etc. «Drehscheiben-Funktion» des Arztes Grundsatz: Nur Ärztinnen und Chiropraktoren können kassenpflichtige Leistungen zur Krankheitsbehandlung direkt auslösen. Alle anderen Leistungserbringer: ärztliche Verschreibung erforderlich (Anord- nungsmodell). (Unechte)Ausnahme: Leistungen bei Mutterschaft (≠Krankheit) können von Hebammen ohne ärztliche Anordnung erbracht werden(Art.26KVG) Zwei Elemente: Gesundheitliche Beeinträchtigung Gewisse Schwere: nicht jede momentane Störung des Wohlbefindens = KH „WZW-Kriterien“ (Art. 32 KVG) Wirksamkeit: Wissenschaftlicher Nachweis, dass die Maßnahme den Gesundheitszustand verbessert. Zweckmäßigkeit: Nutzen-Risiko-Vergleich der Maßnahmen. Wirtschaftlichkeit: Kostengünstigste, wirksame Maßnahme ist zu wählen. Listenkonformität: Bei ärztlichen Leistungen: Wirksamkeit, Zweckmässigkeit & Wirtschaftlichkeit & damit Pflichtleistungscharakter von Gesetztes wegen vermutet Vermutungen können widerlegt werden: Versicherer kann von einer Kommission die Vergütung einer Leistung in Frage stellen Krankenpflege-Leistungsverordnung werden diejenigen Leistungen aufgeführt, die als umstritten gemeldet & geprüft wurden Aufnahmen bei Vermutungsprinzip bei ärztlichen Leistungen: Bei nicht-KH konkret bei o Individuellen Präventionsleistungen (Impfung Vitamin K-Prophylaxe) o Mutterschaftsleistungen: Untersuchungen in der normalen SS Bei nichtärztlichen Leistungen: Grundsatz: positive Listen Durchgehend abschiessende Listen (Medikamente, Analysen, Ergotherapie, Ernährungsberatung) Sonderregelungen Listenprinzip: Oa-Label-Use von Medikamenten: Übernahme möglich bei seltenen Krankheiten oder großen therapeutischen Vorteilen, Kinder. Kostenübernahme möglich, u.a. falls das Medikament zur Behandlung einer sonst tödlichen verlaufenden KH eingesetzt wird & einen grossen therapeutischen Mehrwert bringt. Ethik Codizes: Profis, Halbprofis & Unprofis: Bei unprofessionellem Verhalten gibt es einige Fragen, die sich gestellt werden müssen: Anreize zu unprofessionellem Verhalten im Gesundheitswesen Wie können Professionelle auf Anreize reagieren? Welche Rolle spielt das interprofessionelle Team? Unprofessionelles Verhalten: Ursachen: Marketingstudie Sponsoring Blutverlust falsch dokumentieren Verschweigen der Fehlmedikation Beleidigung Erklärung: Komplexe Zusammenhänge Finanzierung der Fortbildung, Qualitätssicherung Anreize im Vergütungssystem, Zeitdruck, Personalknappheit Komplexe anatomische Verhätlnisse Herausfordernde Situationen Mögliche Bewertung: Interessenskonflikte Behandlungsfehler Unerwünschte Ereign

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