Lernskript – Teil 1: EBS03 Politische Ordnung im Europäischen Kontext PDF
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2024
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This document provides lecture notes on political and governmental structures within the European context in the Winter semester 2024/25. The document covers topics like European policy, asylum policy, and security architecture.
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Lernskript – Teil 1 Modul 2: Grundlagen der politischen und staatlichen Ordnung im europäischen Kontext EBS03 Wintersemester 2024/25 Inhalt 1. Einführung: Politik im europäischen Mehrebenensystem........................................................ 1 2. P...
Lernskript – Teil 1 Modul 2: Grundlagen der politischen und staatlichen Ordnung im europäischen Kontext EBS03 Wintersemester 2024/25 Inhalt 1. Einführung: Politik im europäischen Mehrebenensystem........................................................ 1 2. Politik im europäischen Mehrebenensystem: Die Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik als Anwendungsbeispiel........................................................................................................................ 2 a. Schengener Abkommen................................................................................................................ 2 b. Dublin-Verordnung....................................................................................................................... 3 c. Reform des Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS).................................................. 3 3. Die Sicherheitsarchitektur im politischen Mehrebenensystem der Europäischen Union...... 6 a. FRONTEX..................................................................................................................................... 7 i. Entstehung und Entwicklung von FRONTEX................................................................................ 7 i. Aufgaben und Ständige Reserve von FRONTEX........................................................................... 8 ii. Organisatorische Struktur von FRONTEX..................................................................................... 9 ii. Frontex im Institutionengefüge der Europäischen Union.............................................................. 10 iii. Finanzierung und Budgetentwicklung........................................................................................... 10 b. EUROPOL................................................................................................................................... 11 i. Meilensteine in der Entstehung und Entwicklung von Europol.................................................... 11 ii. Europol: Organisatorische Struktur und Budget........................................................................... 13 iii. Europol-Zentren............................................................................................................................ 13 c. Sicherheitspolitische Akteure auf Ebene der Europäischen Union........................................ 14 4. Europäische Integration............................................................................................................. 14 a. Etappen des europäischen Einigungsprozesses........................................................................ 15 b. Integrationstheorien.................................................................................................................... 15 i. Intergouvernementalismus vs. Supranationalismus...................................................................... 16 ii. Anwendung: Intergouvernementalismus vs. Supranationalismus................................................. 16 5. Lernkontrollfragen:.................................................................................................................... 17 1. Einführung: Politik im europäischen Mehrebenensystem Die Asylpolitik der Europäischen Union (EU) ist ein Paradebeispiel für die Komplexität der politischen Entscheidungsfindung im sogenannten europäischen Mehrebenensystem. Migration betrifft zentrale Fragen der Sicherheit, Solidarität und nationalen Identität und ist zugleich ein Politikfeld, das von multiplen Akteuren gestaltet wird. Die Spannungen zwischen „überstaatlicher“ (= supranationaler) Steuerung durch die Europäische Union und nationalstaatlicher Souveränität werden hier besonders deutlich: Während die EU Rahmenbedingungen für den Umgang mit Migration schafft (z. B. Dublin-Verordnungen, Asylrichtlinien), bleibt die praktische Umsetzung häufig den Mitgliedstaaten überlassen, was zu inkohärenten Regelungen und ineffizientem Krisenmanagement führen kann. Die Flüchtlingskrise ab 2015 verdeutlichte diese Problematik: Unterschiedliche Belastungen und Interessen der Mitgliedstaaten führten zu Konflikten, die die Solidarität innerhalb der EU strapazierten. Dies zeigt die Herausforderung einer kohärenten Politikgestaltung in einem System, das auf verschiedenen Ebenen – europäisch, national, regional, kommunal – agiert. Das europäische Mehrebenensystem beschreibt eine Governance-Struktur, in der Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und subnationalen Akteuren (regional und kommunal) verteilt sind. Entscheidungen entstehen aus dem Zusammenspiel supranationaler Institutionen, nationaler Regierungen, subnationaler Akteure und weiterer Organisationen wie transnational (das heißt nicht-staatlich über Ländergrenzen hinweg) organisierten Nichtregierungsorganisationen oder Interessengruppen („Lobbyismus“). 1 2. Politik im europäischen Mehrebenensystem: Die Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik als Anwendungsbeispiel Die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik ist ein zentrales Politikfeld, das die wechselseitige Abhängigkeit und Spannungsfelder zwischen den Ebenen des europäischen Mehrebenensystems verdeutlicht. Auf der EU-Ebene werden verbindliche Regelungen wie die Dublin-Verordnungen geschaffen, die festlegen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Auf der nationalen Ebene setzen die Mitgliedstaaten diese Vorgaben um, wobei sie unterschiedliche Ansätze verfolgen, wie etwa in Deutschland mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die regionale Ebene (z. B. Bundesländer in Deutschland) ist verantwortlich für die Unterbringung und Erstaufnahme von Geflüchteten, wie etwa die Einrichtung von Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg. Auf der kommunalen Ebene (lokal) wird die Integration konkret umgesetzt, beispielsweise durch Sprachkurse, Wohnraumvermittlung oder die Arbeit lokaler Hilfsorganisationen. Dieses Politikfeld zeigt, wie europäische, nationale, regionale und lokale Entscheidungen eng miteinander verwoben sind und erhebliche Auswirkungen auf Politik und Gesellschaft haben. Nachfolgend werden wesentliche und ausgewählte Aspekte des Politikfeldes vorgestellt. a. Schengener Abkommen Das Schengener Abkommen, unterzeichnet 1985 von fünf Gründungsmitgliedern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande), bildet die Grundlage für den freien Personenverkehr innerhalb der sogenannten Schengen-Zone. Aktuell gehören 29 europäische Staaten diesem Raum an, darunter 25 EU-Mitgliedstaaten sowie vier assoziierte Nicht-EU-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein). Das Abkommen sieht den Abbau stationärer Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Ländern vor und ermöglicht ungehindertes Reisen innerhalb dieser Zone. Zur Kompensation der entfallenden Kontrollen wurden gemeinsame Regelungen für den Schutz der Außengrenzen sowie für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit geschaffen. Ein zentraler Bestandteil ist das Schengener Informationssystem (SIS), eine Datenbank zur Kriminalitäts- und Migrationskontrolle. Das Schengener Abkommen gilt als Paradebeispiel des europäischen Einigungsprozesses, zeigte in Krisensituationen wie der Flüchtlingskrise 2015 aber auch erhebliche Schwachstellen auf, sodass in vielen Ländern – darunter auch Deutschland – vorübergehende Grenzkontrollen wiedereingeführt wurden. Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2023 unterstreicht zugleich die fortwährende Relevanz und Erweiterung des Abkommens. 2 b. Dublin-Verordnung Die Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat innerhalb der Europäischen Union (EU) für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Ihr Ziel ist es, Mehrfachanträge in verschiedenen Ländern zu verhindern und ein geordnetes Verfahren sicherzustellen. Grundsätzlich gilt das Ersteintritts-Prinzip: Der Mitgliedstaat, in den eine geflüchtete Person zuerst einreist, trägt die Verantwortung für die Bearbeitung des Asylantrags. Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, um familiäre Zusammenführungen zu ermöglichen oder humanitäre Aspekte zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat sie auch Kritik hervorgerufen, da sie Länder an den EU-Außengrenzen – wie Griechenland oder Italien – überproportional belastet und Solidaritätsmechanismen innerhalb der EU oft unzureichend greifen. Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise (seit 2015) wurden die Schwachstellen der Dublin- Verordnung deutlich, und es setzte eine kontroverse Debatte in Politik und Gesellschaft ein über eine Reform des europäischen Asylsystems. c. Reform des Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)1 Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wird reformiert. Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament haben sich auf für die Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinien geeinigt. Nachdem sich im Dezember 2023 die Europäische Kommission, der Rat der EU und die Mehrheit des Europäischen Parlaments auf eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt hatten, haben am 14. Mai 2024 der Rat der EU und das Europäische Parlament die Reform beschlossen. Sie gilt als weitreichendste Änderung der vergangenen Jahrzehnte. Während nun europaweit ein einheitlicheres Vorgehen in der Migrationspolitik zu erwarten ist, wird eine repressive Verschärfung kritisiert, die den Zugang zu einem vollwertigen Asylverfahren und das Recht auf Schutz massiv erschweren würde. Wesentlicher Kern der Reform besteht darin, alle an den EU-Außengrenzen ankommenden Schutzsuchenden in einem Screening-Verfahren zu registrieren und ihren potenziellen Anspruch auf einen Schutzstatus zu prüfen. Vorgesehen ist, dass innerhalb von zwölf Wochen über einen Asylantrag entschieden wird. Um Staaten mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden zu entlasten, wird ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus eingeführt. Auf diese Weise sollen Flüchtlinge EU-weit gerechter verteilt werden. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Asylsystems Ab Mitte der 1990er-Jahre wurde mit dem Schengener Abkommen der freie Personenverkehr zwischen den Ländern des europäischen Binnenmarktes eingeführt. Da Grenzkontrollen innerhalb Europas größtenteils wegfielen, wurden Regelungen zur Einreise an den europäischen Außengrenzen nötig. Das im September 1997 in Kraft getretene Dubliner Übereinkommen regelt unter anderem, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags 1 Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/522800/reform-des-gemeinsamen-europaeischen- asylsystems/ [gekürzt und didaktisch bearbeitet] 3 zuständig ist. Das Übereinkommen wurde 2003 durch die Dublin-Verordnung abgelöst („Dublin II“), die 2013 noch einmal aktualisiert wurde („Dublin III“). Das Dublin-System sieht vor, dass immer nur ein EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. In der Regel ist das der Staat, in den der Antragsteller zuerst eingereist ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Anträge nicht gleichzeitig oder nacheinander in mehreren Mitgliedstaaten gestellt werden oder das Zielland beliebig ausgewählt werden kann. Gleichzeitig soll es aber auch verhindern, dass Asylsuchende von Staat zu Staat weitergereicht werden („refugees in orbit“). In diesem Zusammenhang können Behörden in der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac überprüfen, ob Asylsuchende bereits einen Antrag in einem anderen Mitgliedstaat gestellt haben. Das bisherige EU-Asylsystem und seine Reform Bis zur Reform im Mai 2024 bestand das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) aus zwei Verordnungen (Dublin- und Eurodac-Verordnung) und drei Richtlinien (Qualifikations-, Aufnahme-, Asylverfahrensrichtlinie). Das GEAS definiert Mindeststandards für den Ablauf von Asylverfahren und den Umgang mit Asylsuchenden. Über ihre Verteilung in der EU hat es immer wieder Konflikte gegeben. Laut Europäischem Parlament nahm zwischen 2008 und 2017 ein Drittel der Mitgliedstaaten 90 Prozent der Asylbewerbenden in der EU auf. Insbesondere die sogenannte „Flüchtlingskrise“ der Jahre 2015 und 2016 hat verdeutlicht, dass das Dublin-System strukturelle Schwächen und Probleme bei der Umsetzung aufweist, indem es einigen wenigen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig hohe Verantwortung bei der Aufnahme Geflüchteter aufbürdet. [...] Um eine Reform des Asylsystems wird deshalb seit vielen Jahren gerungen. Am 8. Juni 2023 konnte sich der Rat der EU mit einer qualifizierten Mehrheit auf zentrale Elemente einer Reform der Asylverfahrensordnung und des Asyl- und Migrationsmanagements einigen. Grundlage für diese Verhandlungen war ein Vorschlag der EU-Kommission von 2020. Der Rat der EU einigte sich mit dem Parlament im Dezember 2023 auf die Details der Reform. Das Parlament nahm den Kompromiss im April an, der Rat Mitte Mai. Kernpunkte der Reform Wie bisher ist für die Asylverfahren vorgesehen, dass das Land zuständig ist, in das eine schutzsuchende Person als erstes eingereist ist. Jedoch wurde die Überstellungsfrist deutlich verlängert, wenn eine Person aus dem eigentlich zuständigen EU-Land in ein anderes weitermigriert ist (Sekundärmigration). Die GEAS-Reform besteht aus zehn Rechtsakten. Die Reform sieht beispielsweise einen wirksamen Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen vor, dazu gehört die Etablierung einheitlicher Standards für Registrierungen oder Verfahren. Die durchzuführenden Verfahren sollen generell vereinheitlicht werden. Auch sollen die Asylbewerbenden nach einem verbindlichen solidarischen Mechanismus zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden. 4 Asylverfahrens-Verordnung Die Asylverfahrens-Verordnung hat zum Ziel, Asylverfahren EU-weit zu vereinheitlichen und schneller durchzuführen, insbesondere bei Schutzsuchenden, deren Anträge höchstwahrscheinlich erfolglos bleiben werden. Rechtsstaatliche Grundsätze und verbindliche Standards (z. B. angemessene Lebensstandards, medizinische Grundversorgung, Zugang zu Bildung) sollen eingehalten werden. Künftig sollen die zuständigen Behörden an den EU-Außengrenzen innerhalb von zwölf Wochen über einen Asylantrag entscheiden. Zuständig sind ausschließlich EU- Mitgliedstaaten. Personen, bei denen eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung vermutet wird, die die Behörden über ihre Identität getäuscht haben oder aus Ländern kommen, bei denen die Anerkennungsquote in Asylverfahren bei unter 20 Prozent liegt, sollen in grenznahen Einrichtungen oder Transitzonen untergebracht werden. Sie dürfen nicht in das Hoheitsgebiet der EU einreisen. Zwar sollen sich diese Asylzentren auf EU-Gebiet befinden, doch gelten sie in dieser Zeit als nicht-eingereist (sogenannte „Fiktion der Nichteinreise“). Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Unterbringung in solchen Einrichtungen als haftähnliche Bedingungen. Ausgenommen von dieser Regel sind unbegleitete Minderjährige oder wenn speziellen Unterbringungsbedürfnissen nicht entsprochen werden kann (z. B. Schwangere, Minderjährige, Menschen mit Behinderungen). Die Rückkehrgrenzverfahrens-Verordnung ist an die Asylverfahrens-Verordnung gekoppelt und regelt das Verfahren an der Grenze nach Ablehnung eines Antrags auf Asyl. Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement Ziel ist es, ein abgestimmtes Vorgehen von Europäischer Union und Mitgliedstaaten sicherzustellen, die Idee eines Verteilsystems soll grundsätzlich erhalten bleiben. Dabei soll es eine dauerhafte und verpflichtende Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten geben, wobei jedes Land wählen können soll, ob es Asylbewerber aufnimmt, alternative oder finanzielle Beiträge leistet oder sich an Relocations (Übernahme von Personen) beteiligt. Auf Basis eines sogenannten Solidaritätspools sollen eine jährliche Mindestzahl von 30.000 Relocations und finanzielle Beiträge in Höhe von 600 Millionen Euro festgelegt werden. Steht ein Land unter besonderem Migrationsdruck, können die anderen Länder sich durch Ausgleichszahlungen oder unterstützende Maßnahmen im Rahmen des Solidaritätsmechanismus beteiligen. Ausbau der Datenbank Eurodac Die Eurodac-Datenbank soll erweitert werden. Um einreisende Personen besser zu identifizieren, sollen neben Fingerabdrücken künftig auch Gesichtsbilder erfasst werden. Nicht nur sollen damit Wanderungsbewegungen innerhalb der EU besser nachvollzogen werden können, darüber hinaus soll auf diese Weise irreguläre Sekundärmigration verhindert werden. Die Erfassung biometrischer Daten wird künftig ab sechs statt ab 14 Jahren verpflichtend. 5 Screening-Verordnung An der EU-Außengrenze ankommende Flüchtlinge sollen möglichst zügig einer ersten Prüfung unterzogen werden, die in der Regel innerhalb von sieben Tagen vollzogen werden soll. Geprüft werden Identität, Gesundheit und Schutzbedürftigkeit, zudem sollen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. Krisen-Verordnung Im Krisenfall oder in Fällen höherer Gewalt können die Mitgliedstaaten künftig von bestimmten Vorschriften zum Asyl- und Rückkehrverfahren abweichen und andere EU- Länder um verstärkte Solidarität ersuchen. Ein Krisenfall kann etwa eintreten, wenn die Zahl der ankommenden Migrantinnen und Migranten besonders hoch ist. in Ausnahmesituationen können z. B. die Fristen zur Registrierung von Asylbewerbern verlängert oder vom üblichen Grenzverfahren abgewichen werden. Der Solidaritätsmechanismus soll auch im Krisenfall gelten – so sollen vor allem die EU-Staaten an den EU-Außengrenzen entlastet werden. 3. Die Sicherheitsarchitektur im politischen Mehrebenensystem der Europäischen Union Die Sicherheitsarchitektur der Europäischen Union basiert auf einem föderalen System, in dem sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Union selbst zentrale Rollen spielen. In diesem Mehrebenensystem sind die verschiedenen Ebenen der Regierung – von der subnationalen bis zur supranationalen Ebene – miteinander verflochten, was die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und sicherheitspolitischen Akteuren zu einer komplexen und oft herausfordernden Aufgabe macht. Auf der nationalen Ebene obliegt die Verantwortung für die innere Sicherheit primär den Mitgliedstaaten. Sie sind zuständig für den Schutz ihrer Staatsbürger, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen. In vielen Bereichen, wie der Kriminalitätsbekämpfung oder der Terrorismusabwehr, arbeiten die nationalen Sicherheitsbehörden eng zusammen, überwiegend aber innerhalb der nationalen Grenzen. Dies bedeutet, dass die Zusammenarbeit zwischen den Staaten von grundlegender Bedeutung ist, jedoch häufig durch unterschiedliche politische Prioritäten, rechtliche Rahmenbedingungen und Ressourcen begrenzt wird. Besonders in föderalen Staaten wie Deutschland zeigt sich eine zusätzliche Herausforderung auf der subnationalen Ebene. In Deutschland sind die Bundesländer für die Polizei zuständig, was bedeutet, dass Sicherheitsaufgaben und -verantwortlichkeiten auf Landesebene organisiert sind. Jede Landespolizei hat eigene Zuständigkeiten und Ressourcen, was eine sehr dezentrale Struktur schafft. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Landesbehörden ist zwar in vielen Bereichen gut etabliert, aber die Eigenständigkeit der Bundesländer kann auch zu Koordinationsproblemen führen, insbesondere bei der Bekämpfung von transnationaler Kriminalität oder bei der Terrorismusabwehr. Die föderale Struktur sorgt oft für unterschiedliche Prioritäten und Ressourcenverteilungen zwischen den Bundesländern, was in Krisensituationen oder bei länderübergreifenden Bedrohungen zu Verzögerungen oder Unsicherheiten führen kann. Interföderale Strukturen wie die Innenministerkonferenz (IMK) sind bestrebt, diese Problemstellungen einzuhegen. 6 Auf supranationaler Ebene gibt es einerseits – im Sinne gesetzgeberischer Tätigkeit – für die Sicherheitspolitik relevante politische Akteure wie die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Ministerrat der Mitgliedsstaaten. Andererseits gibt es aber auch spezialisierte sicherheitsbehördliche Agenturen wie FRONTEX und EUROPOL, die eine koordinierende Rolle spielen. Diese Institutionen versuchen, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von grenzüberschreitenden Sicherheitsbedrohungen zu unterstützen. FRONTEX etwa ist für den Schutz der Außengrenzen mitverantwortlich, während EUROPOL für die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus eine zentrale Rolle übernimmt. Der föderale Charakter dieses Systems führt jedoch zu erheblichen Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die Politikverflechtung. Sicherheitsfragen betreffen oft mehrere Akteure auf verschiedenen Ebenen, was zu Ineffizienz oder Blockade führen kann. So können unterschiedliche nationale Interessen oder politische Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit erschweren. Besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Terrorismusbekämpfung oder der Asylpolitik zeigen sich oft ineffiziente und sich blockierende Handlungsmuster, da einzelne Staaten nationale Souveränitätsansprüche wahren möchten oder Sicherheitsfragen auf der nationalen Ebene besser kontrollieren wollen. Ein weiteres Problem stellt die Kooperation dar. Die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und nationalen Zuständigkeiten erschweren eine effiziente und reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden. Insbesondere bei der Bekämpfung transnationaler Bedrohungen wie organisiertem Verbrechen oder Cyberkriminalität müssen die verschiedenen Akteure oft miteinander verhandeln und ihre Ressourcen koordinieren, was nicht immer schnell oder reibungslos geschieht. In Deutschland erschwert die Verantwortung der Bundesländer für die Polizei zusätzlich die überregionale Kooperation, da jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen und Schwerpunkte setzt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sicherheitsarchitektur im europäischen Mehrebenensystem auf einem föderalen Ansatz beruht, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Während die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen die Sicherheit auf mehreren Ebenen stärken kann, ist die Kooperation auch durch Politikverflechtung, Blockaden, Koordinationserfordernisse und ineffiziente Handlungsmuster gekennzeichnet. a. FRONTEX FRONTEX ist das Akronym für „frontières extérieures“, was auf Deutsch „Außengrenzen“ bedeutet. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde mit dem Ziel gegründet, die Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Agentur nimmt eine zentrale Rolle im europäischen Sicherheits- und Migrationsmanagement ein. i. Entstehung und Entwicklung von FRONTEX Die Grundlage für die heutige Sicherheitsarchitektur der Europäischen Union (EU) wurde im Rahmen des Vertrages von Rom von 1957 geschaffen, der die „vier Freiheiten“ definierte: den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Dieser freie Personenverkehr innerhalb der EU führte jedoch zu der Notwendigkeit, die Außengrenzen der 7 Union besser zu sichern, da die Binnengrenzen im Rahmen des Schengen-Abkommens ab 1985 abgeschafft wurden. 1995 trat der Schengen-Raum in Kraft, der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, gemeinsame Außengrenzen zu schaffen, während gleichzeitig die Kontrollen an den Binnengrenzen entfielen. Dies führte zu einer intensiveren Notwendigkeit, den Schutz und die Überwachung der Außengrenzen zu organisieren und zu koordinieren. Die zunehmende europäische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen und im Bereich der Polizei- und Justizbehörden wurde durch die Verträge von Maastricht (1992) und Amsterdam (1999) weiter vertieft. Diese Verträge legten den Grundstein für die verstärkte Zusammenarbeit im Politikfeld der Inneren Sicherheit und sie legten die Basis für die Schaffung von Institutionen, die die Außengrenzen der EU schützen und koordinieren sollten. Im Jahr 2004 wurde mit der Verordnung (EG) 2007/2004 die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) gegründet. Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Herausforderungen an den Außengrenzen unterstützen und koordinierte Operationen durchführen, um illegale Migration, grenzüberschreitende Kriminalität und andere Bedrohungen zu bekämpfen. Ihr Mandat wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt mit der Verordnung (EU) 2016/1624 und der Verordnung (EU) 2019/1896, die FRONTEX neue Aufgaben und erweiterte Zuständigkeiten zuschrieben. Dies beinhaltete auch die Möglichkeit, mit einer schnelleren und flexibleren Reaktion auf Grenzkrisen zu agieren und Mitgliedstaaten im Bedarfsfall bei der Durchführung von Grenzschutzmaßnahmen direkt zu unterstützen. Der Hauptsitz von FRONTEX befindet sich in Warschau, Polen, wo die Agentur ihre zentrale Koordinierungs- und Planungstätigkeit ausführt. In den vergangenen Jahren hat FRONTEX zunehmend die Verantwortung für die Koordination europäischer Grenzschutzoperationen übernommen, während sie auch die Integration neuer Technologien zur Überwachung und Kontrolle der Außengrenzen vorangetrieben hat. Dazu zählen etwa der Einsatz von Drohnen, Satellitenbildern und fortschrittlichen Datenaustauschsystemen, um die Effizienz und Präzision bei der Kontrolle der Außengrenzen zu verbessern. Die Agentur hat sich nicht nur als zentrale Anlaufstelle für die europäische Zusammenarbeit im Grenzschutz etabliert, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle in der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der irregulären Migration und der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, zum Beispiel Schleuserkriminalität. In den letzten Jahren ist ihre Rolle angesichts der zunehmenden Migrationsströme und der geopolitischen Spannungen an den Außengrenzen der EU weiter gewachsen. i. Aufgaben und Ständige Reserve von FRONTEX Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, besser bekannt als FRONTEX, wurde mit dem Ziel gegründet, die Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Grenzschutzes zu koordinieren. FRONTEX hat eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der nationalen Grenzschutzbehörden und der Verbesserung der Effizienz und Kohärenz der Grenzkontrollen innerhalb der EU. So übernimmt sie beispielsweise Aufgaben der Grenzüberwachung und Risikoanalyse. 8 Ständige Reserve von FRONTEX Die ständige Reserve von FRONTEX umfasst einen eigenen uniformierten Dienst, dessen Personalziel bis 2027 auf insgesamt 10.000 Mitarbeiter festgelegt ist. Darunter sollen 3.000 Frontex-Bedienstete direkt bei der Agentur beschäftigt werden, während die verbleibenden siebentausend Beamten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeordnet werden. Diese Beamten arbeiten unter dem Kommando der nationalen Behörden des jeweiligen Einsatzlandes, in dem sie zur Unterstützung der Grenzschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die ständige Reserve ermöglicht es FRONTEX, schnell auf Krisensituationen und steigende Anforderungen an den Außengrenzschutz zu reagieren. ii. Organisatorische Struktur von FRONTEX FRONTEX, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, verfügt über eine komplexe organisatorische Struktur, die auf die koordinierte Umsetzung ihrer Aufgaben im Bereich des Grenzschutzes ausgerichtet ist. Die Agentur ist in verschiedene Abteilungen unterteilt, die sich mit operativen, administrativen und strategischen Aufgaben befassen. Dies ermöglicht es FRONTEX, flexibel und effizient auf die Herausforderungen an den Außengrenzen der Europäischen Union zu reagieren. Leitung von FRONTEX Der Leiter von FRONTEX trägt die Bezeichnung Executive Director und ist für die gesamte operative und strategische Ausrichtung der Agentur verantwortlich. Er wird vom Verwaltungsrat der Agentur ernannt und sorgt für die Leitung der Agentur. Aktuell (Stand 2024) ist Hans Leijtens der Executive Director von FRONTEX. Leijtens trat sein Amt im Jahr 2023 an und führte die Agentur in einer Zeit, in der FRONTEX zunehmend in den Fokus der politischen und rechtlichen Debatten rückte. Er ist verantwortlich für die Umsetzung der operativen Aufgaben und die Verwaltung der Ressourcen von FRONTEX, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen an den Außengrenzen der Europäischen Union. Der Verwaltungsrat von FRONTEX Der Verwaltungsrat von FRONTEX spielt eine zentrale Rolle in der Überwachung und Steuerung der Agentur. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den assoziierten Schengenstaaten. Dies stellt sicher, dass auch Länder wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, aber das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben, in die Entscheidungsgremien von FRONTEX eingebunden sind. Diese Staaten spielen eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit im Bereich des Grenzschutzes und müssen daher in die strategischen Entscheidungen der Agentur einbezogen werden. Der Verwaltungsrat sorgt dafür, dass FRONTEX im Einklang mit den Zielen der EU operiert und die Ressourcen effizient eingesetzt werden. Er ist auch für die Ernennung des Executive Directors verantwortlich und entscheidet über die strategische Ausrichtung der Agentur. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der assoziierten Schengenstaaten zusammen, wobei jeder Staat einen Vertreter entsendet. Außerdem ist die Europäische Kommission mit zwei Vertretern repräsentiert. Diese 9 Zusammensetzung gewährleistet eine breite und diverse Perspektive, die die unterschiedlichen nationalen, aber auch die supranationalen Interessen widerspiegelt. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Festlegung des Jahreshaushalts von FRONTEX verantwortlich und entscheidet über wesentliche operative und strategische Initiativen der Agentur. Neben den Mitgliedstaaten und assoziierten Schengenstaaten haben auch die Europäische Kommission und andere europäische Institutionen, wie die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (Europol) und das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO), beratende Funktionen im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat trifft sich regelmäßig, um die Aktivitäten von FRONTEX zu überwachen, wichtige Entscheidungen zu treffen und die langfristige Strategie der Agentur zu entwickeln. ii. Frontex im Institutionengefüge der Europäischen Union FRONTEX ist eine der wichtigsten Agenturen der Europäischen Union und spielt eine zentrale Rolle in der Sicherheitsarchitektur der EU, insbesondere im Bereich der Grenz- und Migrationspolitik. Die Agentur wurde 2004 in der heutigen Form gegründet und untersteht der Europäischen Kommission, die die politische und strategische Ausrichtung der Agentur mitbestimmt. FRONTEX arbeitet eng mit den nationalen Grenzschutzbehörden der EU- Mitgliedstaaten zusammen, um deren operative Zusammenarbeit zu koordinieren und sicherzustellen, dass die gemeinsamen EU-Grenzen effektiv und sicher überwacht werden. Rechenschaftspflicht gegenüber Parlament und Rat FRONTEX ist dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union gegenüber rechenschaftspflichtig. Das bedeutet, dass die Agentur regelmäßig über ihre Aktivitäten und Ausgaben berichten muss und im Falle von Problemen oder Unregelmäßigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dies stärkt die Transparenz der Agentur und stellt sicher, dass die Mittel effizient und im Einklang mit den festgelegten Zielen eingesetzt werden. FRONTEX legt jedes Jahr einen detaillierten Jahresbericht vor, der sowohl die operativen Erfolge als auch etwaige Herausforderungen beleuchtet und auch die Haushaltsausführung transparent macht. iii. Finanzierung und Budgetentwicklung Die Finanzierung von FRONTEX erfolgt primär aus dem EU-Haushalt, wobei auch Beiträge der Mitgliedstaaten und assoziierter Schengenstaaten eine Rolle spielen. In den letzten zehn Jahren hat sich das Budget von FRONTEX signifikant erhöht, was vor allem auf die zunehmenden Herausforderungen im Bereich des Grenzschutzes und der Migrationskontrolle zurückzuführen ist. Im Jahr 2014 lag das Budget von FRONTEX bei rund 142 Millionen Euro. Dieses Budget ist seitdem kontinuierlich gestiegen, was die wachsende Bedeutung der Agentur unterstreicht. Die Zunahme der Mittel war insbesondere auf die verstärkten Operationen im Mittelmeerraum, die Einrichtung von Schnellinterventionskräften und den Ausbau der ständigen Reserve zurückzuführen. Im Jahr 2020 betrug das Budget bereits etwa 460 Millionen Euro. 10 Für das Jahr 2024 ist das Budget von FRONTEX auf 922 Millionen Euro angewachsen. Dieser signifikante Anstieg reflektiert die erweiterte Rolle und das erweiterte Mandat der Agentur, insbesondere im Bereich der Bekämpfung illegaler Migration und der Sicherstellung der Außengrenzen der EU. Mit der Verordnung (EU) 2019/1896, die FRONTEX mehr Befugnisse und eine erweiterte Rolle zuweist, wurde auch das Budget weiter aufgestockt. Für den Zeitraum 2021-2027 wurde FRONTEX ein Budget von rund 5,6 Milliarden Euro zugewiesen, was im Vergleich zu früheren Jahren eine drastische Erhöhung darstellt. Diese Mittel werden verwendet, um die operativen Aktivitäten von FRONTEX zu finanzieren, darunter die Bereitstellung von Personal, Ausrüstung und technologischen Lösungen sowie die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung gemeinsamer Grenzschutzmaßnahmen. b. EUROPOL Europol ist die zentrale Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union, die sich auf die Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität und Terrorismus spezialisiert hat. Ihre Aufgabe ist es, die nationalen Polizeibehörden der Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie Informationen austauscht, koordinierte Operationen organisiert und gemeinsame Ermittlungen ermöglicht. Europol spielt eine Schlüsselrolle im Sicherheitsnetzwerk der EU, indem es zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beiträgt und die Effektivität der Polizeiarbeit innerhalb der Union stärkt. i. Meilensteine in der Entstehung und Entwicklung von Europol Gründung und erste rechtliche Grundlagen: 1993 – Vertrag von Maastricht: Europol wurde ursprünglich als Europäische Drogen- und Kriminalitätsbekämpfungsagentur im Rahmen des Vertrags von Maastricht (1993) ins Leben gerufen. Die rechtliche Grundlage für die Schaffung von Europol wurde jedoch erst mit der Annahme des Übereinkommens von Europol im Jahr 1995 konkretisiert. Das Übereinkommen legte die operativen Aufgaben und das Mandat der Einrichtung fest, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Drogenhandel und schwerer Kriminalität. 1999 – Vertrag von Amsterdam: Der Vertrag von Amsterdam (1999) erweiterte die Aufgaben von Europol und verschaffte ihr rechtliche Befugnisse zur Bekämpfung aller Arten von organisierter Kriminalität, nicht nur im Bereich des Drogenhandels. Europol wurde dabei als Teil des „dritten Pfeilers“ der EU (zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz) eingerichtet. Europol wird offiziell zur Unionseinrichtung: 2004 – Europol wird zu einer Unionseinrichtung: Mit der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Rates wurde Europol in eine Unionseinrichtung umgewandelt und erhielt den Status einer Europäischen Agentur. Diese Verordnung bildete die Grundlage für die Arbeit und Rechtsbefugnisse der Agentur innerhalb des EU-Institutionengefüges. Europol erhielt nun offizielle 11 Befugnisse zur Sammlung, Analyse und Weitergabe von Informationen über grenzüberschreitende Kriminalität an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Weiterentwicklung durch den Vertrag von Lissabon: 2009 – Vertrag von Lissabon: Der Vertrag von Lissabon (2009) trat in Kraft und brachte eine signifikante Änderung für Europol, indem er der Agentur die Rolle einer vollwertigen Unionsagentur mit spezifischen institutionellen Aufgaben und Befugnissen im Bereich der Polizei- und Justizarbeit zuwies. Die rechtlichen Grundlagen für Europol wurden mit der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates konkretisiert, die Europol mehr Rechte zur Bekämpfung aller Arten von Kriminalität verlieh und die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten weiter intensivierte. Damit verbunden war auch die Implementierung von „SIENA“, ein Kommunikationswerkzeug als Web-Anwendung von Europol für den internationalen Informationsaustausch in strafrechtlichen Angelegenheiten. Neue operative Zentren zur Bekämpfung spezifischer Bedrohungen: Im Laufe der Jahre hat Europol mehrere spezialisierte operative Zentren eingerichtet, um gezielt auf neue Bedrohungen und Kriminalitätsformen zu reagieren: 2013 – European Cybercrime Centre (EC3): Europol richtete das European Cybercrime Centre (EC3) ein, um der Bedrohung durch Cyberkriminalität zu begegnen. Das Zentrum bietet spezialisierte Unterstützung bei der Bekämpfung von Cyberangriffen, Betrug und anderen digitalen Straftaten. EC3 ist dabei das wichtigste Instrument der EU zur Bekämpfung grenzüberschreitender Cyberkriminalität. 2016 – European Counter Terrorism Centre (ECTC): Im European Counter Terrorism Centre (ECTC) bündelt Europol seit 2016 seine Expertise im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Das ECTC koordiniert Operationen gegen Terrorismus und Extremismus, insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung durch dschihadistische Terrorgruppen. Das Zentrum arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten, Drittstaaten und internationalen Partnern zusammen und unterstützt Ermittlungen und Analysen. 2016 – European Migrant Smuggling Centre (EMSC): Europol gründete das European Migrant Smuggling Centre (EMSC), um die Bekämpfung des Menschenschmuggels zu koordinieren und zu intensivieren. Es unterstützt nationale Behörden bei der Ermittlung und Zerschlagung von kriminellen Netzwerken, die in den illegalen Menschenhandel involviert sind. Weiterentwicklungen und neue Zuständigkeiten: 2016 – Verordnung (EU) 2016/794: Diese Verordnung stellte eine bedeutende Neuerung dar, indem sie die Aufgaben und Rechte von Europol klar definierte und die Agentur als eine vollwertige Unionseinrichtung mit umfassenden Befugnissen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung etablierte. Europol erhielt erweiterte Befugnisse zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbrechensprävention und der Bekämpfung aller Formen der organisierten Kriminalität. 12 2020 bis heute – Europol als Knotenpunkt in der Bekämpfung globaler Bedrohungen: Die zunehmende Integration von Europol in internationale Sicherheitsnetzwerke und die enge Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie INTERPOL und der UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime), aber auch mit EU-Drittstaaten machen Europol zu einem globalen Knotenpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung. Europol fokussiert sich zunehmend auf die Bekämpfung globaler Bedrohungen wie Terrorismus, Cyberkriminalität, Drogenhandel und den illegalen Waffenhandel. ii. Europol: Organisatorische Struktur und Budget Die Europol-Agentur wird derzeit von Catherine De Bolle als Exekutivdirektorin geführt. Ihr Mandat umfasst die Unterstützung von Ermittlungen, die von den Mitgliedstaaten eingeleitet werden. Europol-Bedienstete sind jedoch nicht befugt, selbst Ermittlungen einzuleiten oder Personen festzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, eine koordinierende und unterstützende Rolle bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus zu spielen. Europol unterliegt einer umfassenden Verwaltung und Kontrolle durch den Rat der Europäischen Union (insbesondere durch den Rat für Justiz und Inneres), dem die Hauptverantwortung für die Ausrichtung der Agentur obliegt. Der Rat ernennt den Exekutivdirektor und die stellvertretenden Direktoren und genehmigt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan von Europol. Zudem kann der Rat mit dem Parlament Verordnungen zu Europols Tätigkeiten erlassen und es wird dem Parlament jährlich einen Sonderbericht zur Arbeit der Agentur übermittelt. Europol wird hauptsächlich durch den Haushalt der Europäischen Union finanziert. Ebenso wie seine Aufgaben hat sich das Budget von Europol in den letzten zwei Dekaden rasant entwickelt von rund 50 Millionen im Jahr 2004 auf über 200 Millionen Euro im Jahr 2024. iii. Europol-Zentren Operational and Analysis Centre (OAC): Das OAC ist das Hauptzentrum für die operative Unterstützung und Analyse innerhalb von Europol. Es koordiniert Ermittlungen und stellt Ressourcen für die Analyse von Informationen zur Verfügung, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. European Serious and Organised Crime Centre (ESOCC): Dieses Zentrum fokussiert sich auf die Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität, wie Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenhandel und Mafia-Organisationen. Es fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung dieser Bedrohungen. European Cybercrime Centre (EC3): Das EC3 ist auf die Bekämpfung von Cyberkriminalität spezialisiert. Es unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Bekämpfung von Internetkriminalität, einschließlich Online-Betrug, Hacking und Kinderpornografie. European Counter Terrorism Centre (ECTC): Dieses Zentrum konzentriert sich auf die Bekämpfung des Terrorismus. Es koordiniert Ermittlungen zu terroristischen Bedrohungen, 13 unterstützt die Prävention von Anschlägen und fördert den Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten. European Financial and Economic Crime Centre (EFECC): Das EFECC konzentriert sich auf die Bekämpfung von Finanzkriminalität und wirtschaftlichen Verbrechen, wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Betrug. Es unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Verfolgung solcher Verbrechen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden. Jedes dieser Zentren spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und Unterstützung der nationalen Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung spezifischer Kriminalitätsfelder. c. Sicherheitspolitische Akteure auf Ebene der Europäischen Union Neben den eher sicherheitsbehördlichen Agenturen wie Europol und Frontex, spielen die europäischen Institutionen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union in doppelter Hinsicht eine herausragende Rolle als sicherheitspolitische Akteure. Zum einen sind sie wesentliche Spieler als Kontrollinstanzen aber auch strategische Taktgeber der sicherheitsbehördlichen Agenturen wie Europol und Frontex. Zweitens sind diese Institutionen auf Grund ihrer gesetzgeberischen Kompetenzen wesentlich für die Gestaltung und Fortentwicklung der Sicherheitspolitik im Spannungsfeld von nationalstaatlichen und supranationalen Interessen. 4. Europäische Integration Der Begriff „Europäische Integration“ beschreibt den Einigungsprozess der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten mit dem Ziel, Frieden, Stabilität und Wohlstand auf dem Kontinent zu fördern. Dieser Prozess begann nach dem Zweiten Weltkrieg und führte zur schrittweisen Schaffung gemeinsamer Institutionen, an deren (vorläufigen) Ende die heutige Europäische Union (EU) steht. Integration bedeutet dabei die Übertragung einzelner Kompetenzen von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene, etwa im Binnenmarkt, in der Währungspolitik oder in der Sicherheitspolitik. 14 a. Etappen des europäischen Einigungsprozesses b. Integrationstheorien Ziel der Integrationstheorien ist die politikwissenschaftliche Erklärung der konstitutionellen Veränderungen und Entwicklungsschritte, aber auch der politischen Blockaden und Krisen im europäischen Einigungsprozess, d.h. der Übertragung von politischen Kompetenzen vom Nationalstaat auf die EU in immer mehr Politikfeldern („Vertiefung“) und die Ausdehnung der EU von ursprünglich sechs auf aktuell 27 Mitgliedstaaten („Erweiterung“). 15 Die zentrale theoretische Auseinandersetzung wird zwischen Intergouvernementalismus und Supranationalismus geführt. i. Intergouvernementalismus vs. Supranationalismus Der Intergouvernementalismus versteht die Europäische Integration als Instrument zur Bewältigung internationaler Abhängigkeiten (=„Interdependenz“). Durch die Integration können die für sich genommen kleinen und schwachen europäischen Staaten zum einen ihre Autonomie und ihre Wohlfahrt erhöhen. Zum anderen sorgt die Übertragung von Kompetenzen auf supranationale Organe dafür, dass die europäischen Regeln von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Die europäische Integration bleibt dabei unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten. Entscheidungen werden vor allem durch Verhandlungen und Einigungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten getroffen. Dass die EU sich nicht zum Bundesstaat entwickelt, liegt aus dieser Perspektive daran, dass die Mitgliedstaaten zentrale staatliche Funktionen (wie das Gewaltmonopol oder die Steuerhoheit) nicht an eine europäische Ebene übertragen werden. Der Supranationalismus geht hingegen davon aus, dass die europäische Integration eine Eigendynamik entwickelt, die sich der Kontrolle der Nationalstaaten entzieht. Zum einen sorgt „Spillover“ dafür, dass immer mehr Politikbereiche integriert werden und immer mehr Staaten ein Interesse am Beitritt haben. Zum anderen nutzen die supranationalen Organe zusammen mit transnationalen Netzwerken ihre Spielräume, um die Integration zu vertiefen. Schließlich setzt die Integration Sozialisationsprozesse in Gang, die für eine zunehmend europäische Identität der beteiligten Akteure sorgen und so eine Eigendynamik begünstigen. So erklärt der Supranationalismus, dass die Kompetenzen der EU im Zeitverlauf stark zugenommen haben und über diejenigen anderer internationaler Organisationen deutlich hinausgehen. ii. Anwendung: Intergouvernementalismus vs. Supranationalismus Aufgabe: Ordnen Sie die nachfolgenden Beispiele dem Supranationalismus („Vertiefung“ oder „Erweiterung“) bzw. dem Intergouvernementalismus zu und begründen Sie diese Zuordnung. 16 5. Lernkontrollfragen Einführung 1. Erklären Sie den Begriff „Europäisches Mehrebenensystem“. 2. Beschreiben Sie ein Beispiel, welches die Problematik der Politik im europäischen Mehrebenensystem veranschaulicht. Europäische Asylpolitik 1. Begründen Sie, inwiefern die Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union Wesensmerkmale der Politik im europäischen Mehrebenensystem widerspiegelt. 2. Beschreiben Sie den Wesensgehalt des Schengener Abkommens. 3. Nenne Sie Anzahl und Namen der Staaten, die zur sogenannten „Schengen- Zone“ gehören. 4. Beschreiben Sie „Schwachstellen“ des Schengener Abkommens. 5. Beschreiben Sie den Wesensgehalt der Dublin-Verordnung 6. Nennen Sie die drei wichtigsten, an der Reform des Gemeinsame Europäische Asylsystems (GEAS) beteiligten, politischen Institutionen der Europäischen Union und beschreiben Sie, wie es zur Reform kam. 7. Beschreiben Sie drei wesentliche Kernpunkte der Reform des GEAS. 8. Begründen Sie die Notwendigkeit der Reform des bisherigen EU-Asylsystems. 9. Erläutern Sie die Kritik an der Reform des GEAS. Die Sicherheitsarchitektur in der Europäischen Union 1. Beschreiben Sie die Sicherheitsarchitektur im politischen Mehrebenensystem der Europäischen Union. 2. Nennen Sie die wesentlichen primär- und sekundärrechtlichen Grundlagen für die Entstehung und Entwicklung von Frontex. 3. Beschreiben Sie zwei wesentliche Aufgaben von Frontex. 4. Beschreiben Sie die Position und Aufgabe des Exekutivdirektors von Frontex. 5. Beschreiben Sie die Zusammensetzung und Aufgabe des Verwaltungsrats von Frontex. 6. Beschreiben Sie, wie Frontex in das EU-Institutionengefüge eingebettet ist („Rechenschaftspflicht“). 7. Beschreiben Sie Aufgabe und (Personal-)Ziel der Ständigen Reserve von Frontex. 8. Erläutern Sie zwei Frontstellungen/Spannungsverhältnisse, in welchen sich die Arbeit von Frontex vollzieht. 9. Nennen Sie die wesentlichen primär- und sekundärrechtlichen Grundlagen für die Entstehung und Entwicklung von Europol. 10. Beschreiben Sie vier wesentliche Aufgaben von Europol („Zentren“). 11. Beschreiben Sie die organisatorische Struktur und Budgetentwicklung von Europol. 17 12. Erörtern Sie schlaglichtartig, inwiefern die Europäische Union (k)ein Sicherheitsdefizit aufweist. Europäische Integration 1. Erläutern Sie den Begriff „Europäische Integration“. 2. Beschreiben Sie die wesentlichen Etappen des Europäischen Einigungsprozesses. 3. Beschreiben Sie das Ziel der politikwissenschaftlichen Integrationstheorien. 4. Erklären Sie die (Unterschiede der) Integrationstheorien Intergouvernementalismus und Supranationalismus. 5. Ordnen Sie die Beispiele aus 4.b.ii. dem Supranationalismus („Vertiefung“ oder „Erweiterung“) bzw. dem Intergouvernementalismus zu und begründen Sie Ihre Einordnung. 6. Charakterisieren Sie die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft. 18 Abgrenzungen der Operatoren (Lehrervorlage) Anforderungsbereich I nennen Etwas knapp nennen (in der Regel mit Aufzählung) bezeichnen Begriffe in Tabellen, Schaubildern, Diagrammen oder Karten einfügen beschreiben Etwas schlüssig wiedergeben (in der Regel mittels verfügbarer Kenntnisse) Anforderungsbereich II herausarbeiten Etwas aus Texten entsprechend der gegebenen Aufgabenstellung entnehmen charakterisieren typische Merkmale und Grundzüge aufzeigen analysieren Vorliegende Statistiken, Diagramme etc. systematisch untersuchen und auswerten (siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK“) Vorliegende Konflikte mittels eines Instruments (v.a. dem Politikzyklus) systematisch untersuchen und auswerten (siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK“) erläutern Etwas mit geeigneten Beispielen oder Belegen veranschaulichen erklären Etwas schlüssig aus Kenntnissen in einen Zusammenhang stellen (zum Beispiel Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktions-, Entwicklungs- und/oder Kausalzusammenhang) ein-, zuordnen Etwas schlüssig in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen begründen Aussagen (zum Beispiel eine Behauptung, eine Position) durch Argumente stützen, die durch Beispiele oder andere Belege untermauert werden darstellen in der Regel in grafischer Form strukturiert und zusammenhängend verdeutlichen erstellen Etwas in der Regel in grafischer Form aufzeigen (Mind-Map, Concept-Map, Strukturmodell; siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK“) vergleichen Vergleichskriterien festlegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede einander gegenüberstellen sowie ein Ergebnis formulieren ZPG Gemeinschaftskunde 2018 (Krämer, Dr. Kübler, Müller, Seitz, Willfahrt) Anforderungsbereich III überprüfen Etwas anhand vorgegebener Materialien überprüfen und ein begründetes Ergebnis formulieren erörtern zu einer vorgegebenen These/Problemstellung Pro - und Contra- Argumente ausführen und ein begründetes Ergebnis formulieren (siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK“) beurteilen Etwas anhand von Kriterien überprüfen (siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK“) bewerten beurteilen + eigene Wertmaßstäbe offenlegen und ein begründetes Werturteil formulieren (siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK) entwickeln zu einer Problemstellung einen begründeten Lösungsvorschlag (Lösungsskizze, politische Strategie) entwerfen gestalten zu einer Problemstellung einen rollen- und adressatenorientierten Text formulieren (Lesebrief, Blogeintrag, Rede, Streitgespräch; siehe auch „Vorlage zu ausgewählten pbK“) ZPG Gemeinschaftskunde 2018 (Krämer, Dr. Kübler, Müller, Seitz, Willfahrt)