Lebende PDF - Rechtsmedizinische Untersuchungen
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Universität Basel
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Summary
These lecture notes cover forensic medicine, specifically focusing on investigations involving living individuals. Topics include assessing injuries, differentiating between self-harm, accidents, and assaults, and the legal procedures involved in forensic examinations. It details methods for collecting and documenting evidence, and outlines the steps for investigations. The material is targeted towards advanced students in law or forensic science.
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Lebende Donnerstag, 2. Januar 2025 12:10 1. Vorlesung 1 - Einleitung Lebende 1- Fragestellung - Untersuchungsablauf-Dokumentation-Spurensicherung Rechtsmedizin generell: Rechtsmedizin am Lebenden 1 Lernziele 1. Wann ist eine rechtsmedizinische...
Lebende Donnerstag, 2. Januar 2025 12:10 1. Vorlesung 1 - Einleitung Lebende 1- Fragestellung - Untersuchungsablauf-Dokumentation-Spurensicherung Rechtsmedizin generell: Rechtsmedizin am Lebenden 1 Lernziele 1. Wann ist eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Lebenden sinnvoll? 2. Wie läuft eine Untersuchung nach aktuellen rechtsmedizinischen Qualitätsstandards ab und was ist zu beachten? Klinische Rechtsmedizin = Rechtsmedizin beim Lebenden Dazu gehören z.b. - Sexualdelikte - Kindesmisshandlung - Verkehrsmedizinische Begutachtungen - Medizinische Behandlungsfehler - Versicherungsbetrug - Altersschätzung (z.b. im Asylverfahren) - Verletzungsbegutachtung z.b. Messerstich;Strangulation,Schlag,Sturz,Schuss etc. Ziel: Unterscheidung: Selbsthandlung/Fremdhandlung/Unfall So wird vorgegangen: Untersuchung;Dokumentation;Asservierung;Spurensicherung(z.b. Blutprobe) Straftatbestände bei Körperverletzung Schwere/einfache/fahrlässige Körperverletzung? Tätlichkeit? Juristisch Lebensgefährdung? Straftatbestände bei Sexualdelikt Sexuelle Handlungen ohne/gegen Willen einer Person Sexuelle Handlungen mit Abhängigen Alle sexuellen Handlungen an/vor/mit/unter Einbezug Minderjähriger (Schutzalter=16J) "harte" Pornographie Vgl. von Straftaten: Straftaten mit lebenden Opfern sind viel zsmfassung Seite 1 "harte" Pornographie Vgl. von Straftaten: Straftaten mit lebenden Opfern sind viel häufiger wie Tötungen in BS & BL Vorgehen in einem Fall/ Aufgaben der Rechtsmedizinischen Untersuchung 1. Angaben zum Fall von untersuchter Person (muss die betroffene Person freiwillig machen) 2. Körperliche Untersuchung = forensische Untersuchung -> dokumentation aller Verletzungen - bei Sexualdelikten wird gemeinsam in der Frauenklinik untersucht - bei Kindern in der Kinderklinik 3. Proben und Spurensicherung am Körper(z.b. genital) NUR BEI POLIZEILICHER ANZEIGE 4. Befragung von Beteiligten(Opfer, beschuldigter, zeugen) 5. Spurensicherung am Ereignisort 6. Evtl. körperliche Untersuchung des BESCHUDLIGTEN (vorgehen siehe 2.) Basierend auf den Ergebnissen Aufgaben der Rechtsmedizinischen Untersuchung: 1. Erhebung von Verletzungsbefunden 2. Gerichtsverwertbare Dokumente 3. Sicherstellung von Blut- & Urinproben 4. Spurensicherung 5. Veranlassung weiterer Untersuchungen je nach Bedarf 1. Erhebung des Verletzungsbefunds Strangulation Arterien: In Rot dargestellt, transportieren sauerstoffreiches Blut vom Herzen zum Gehirn. Eine Kompression der Arterien kann den Blutfluss zum Gehirn unterbrechen, was zu Bewusstlosigkeit oder Tod führen kann. Venen: In Blau dargestellt, transportieren sauerstoffarmes Blut vom Gehirn zurück zum Herzen. Eine Kompression der Venen kann zu einem Druckaufbau im Kopf und möglicherweise zu Blutungen führen. Der Vagusnerv: ist für viele unwillkürliche Körperfunktionen verantwortlich, einschließlich Herzfrequenz und Atemreflexe. Eine Schädigung oder Kompression dieses Nervs kann lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Wird abgeklemmt bei strangulation -> Kann durch strangulation nicht abgeklemmt werden zsmfassung Seite 2 Wird abgeklemmt bei strangulation -> Kann durch strangulation nicht abgeklemmt werden Blut fließt ins Hirn aber nichtmehr zum Herzen Es entstehen punktförmige Blutspuren an dünnen Hautstellen z.b. um das Auge (siehe bild) = Stauungsblutungen Sexualdelikte Hinzuhiehen des Institut für Rechtsmedizin Bsp. Protokoll für die Dokumentation der Spuren Kindesmisshandlung zsmfassung Seite 3 Kindesmisshandlung Besonders problematisch: - Emotionale Überfrachtung - Unsicherheit im Fallmanagement - Verantwortungsfrage? - Mögl. Interessenkonflikte: Kindesschutz Rechtfertigung der Anschuldigung? Strafverfahren - Melderecht siehe Juristischer Block Daher sind die Prioritäten in diesem Fall 1. Medizinische Abklärung 2. Beurteilung des Befundes 3. Fallmanagement: Interdiszipinäre Kinderschutzgruppe Fallmanagement: Zeichen von Vernachlässigung? - Körperliche Entwicklung: Über-/Untergewicht, Zeichen von Mangelernährung; Minderwuchs, Körperliche Fehlentwicklungen, Verzögerte motorische Entwicklung - Pflegezustand: Größere Körperteile gerötet/entzündet?, schmutzig, ungepflegte Finger-Zehennägel oder Haare, Parasiten, mangelhafte Zahnpflege - Erhöhte Krankheitsanfälligkeit? Bei Mädchen- Jungfernhäutchen? 2. Gerichtsverwertbare Dokumentation Dokumentation per Protokoll 3. Sicherstellung von Blut-& Urinproben In diesem Fall dient es um z.b. Fragen zu beantworten wie: K.O-Tropfen oder zu viel getrunken? ! Es ist wichtig die Blutprobe schnellstmöglich also VOR der Untersuchung sicherzustellen 4. Spurensicherung Dazu gehört: - Abstriche (Haut, Nägel, genital) zsmfassung Seite 4 - Abstriche (Haut, Nägel, genital) - Blut & Urin (siehe 3.) - Kleidung (Blut,Sperma; Schäden?) Spurenlagerung trocken 5. Veranlassung weiterer Untersuchungen nach Bedarf & gemäß Auftrag z.b. - Toxologische Analysen: Medikamente/Drogen.. - DNA-Analyse: Sperma,Speichel,Haar… - Infrarot-Fotografie/ forensische Radiologie (MRI) - 3D Rekonstruktion aus klinischen CT- Daten Körperliche Untersuchung des Tatverdächtigen Sinnvoll wenn Befunde/Spuren erwartet werden können ZSMFASSUNG Vorlesung 2- Beurteilung von Verletzungen Lebende 2 Lernziele 1. Basis der Verletzungsbegutachtung als eine sorgfältige genaue objektive Befunderhebung beschreiben 2. Kriterien zur Unterscheidung von Selbst- und Fremdhandlung & Unfall beschreiben 3. Forensische Rekonstruktion beschreiben Forensische Begutachtung Befund-> Diagnose-> Begutachtung 1. Befunderhebung- objektive Beschreibung und Benennung der Befunde 2. Diagnose von Einzelverletzungen- Art der Verletzung? (z.b. scharf/stumpf/thermisch) 3. Beurteilung von Verletzungsmustern- Unfall/Selbst-/Fremdhandlung - Rekonstruktion des Ereignisses/Tatablaufs 4. Überprüfung von Einlassungen/Angaben- Vereinbarkeit Verletzungsbefunde mit Aussagen (!Immer in dieser Reihenfolge) 5. Beantwortung weiterer Fragen- schwere Verletzung/Lebensgefahr 1. Befunderhebung zsmfassung Seite 5 der 2. Diagnose von Einzelverletzungen Art der Verletzung Bsp:: Hautabschürfung- regulär stumpfe Gewalteinwirkung zsmfassung Seite 6 3. Beurteilung von Verletzungsmustern Sturz vs. Schlag Die Hutkrempenregel = Hinweis auf Sturz Fremdhandlung = Hinweis auf Schlag - Atypische Lokalisation- selbst nicht erreichbare Verletzungsstellen- Fremdhandlung - Regelmäßigkeit, geformte Verletzungen- z.b. Stumpfe Verletzungen - Nicht erklärbar durch "normale" Aktivitäten der Person Unfall - Dynamik in den Verletzungen? - Willkürlich- Unfall(vgl. selbsthandlung primär) - Unregelmäßigkeit? - zufällige Verletzungsstellen - Unfall (siehe 1.) - Nachvollziehbare Lokalisation- zur Unfallgeschichte - Adäqunaz der Schwere- zur Unfallgeschichte - Fähigkeiten (bei Kindern) Selbsthandlung - Fehlende Dynamik- Regelmäßigkeit der Verletzung(z.b. bez. Tiefe) - Selbsthandlung - Regelmäßigkeit- gleichförmige Verteilung (z.b. paralell) - Selbsthandlung - Gut selbst erreichbare Lokalisation - Oberflächlichkeit- sind die Verletzungen Oberflächlich- eher keine Fremdhandlung- Selbsthandlung - Wenig schmerzhafte Regionen - Alter- z.b. sind Kinder bis gewisses Alter von willentlicher Verletzung ausgeschlossen zsmfassung Seite 7 Zu stellende Fragen bei der Ermittlung von Unfall/Selbsthandlung/Fremdhandlung - Verteilung der Verletzung? - Anordnung/Dynamik? - Erreichbarkeit? - Tiefe/Schwere der Verletzung? - Form der Verletzung? - Abgrenzung? - Mehrzeitigkeit? (Versch. alte Verletzungen?) - Adäquate, plausible Erklärung? - Umstände? 4. Überprüfung und Einlassungen/Angaben Angaben z.b. Zeugenaussagen 5. Beantwortung weiterer Fragen 4. Vorlesung Lebende 3- Verkehrsmedizin Fahrkompetenz,Fahreignung, Fahrfähigkeit Fahrkompetenz erhalten nach Fahrprüfung zsmfassung Seite 8 Generelle zeitlich unbegrenzte Eingung zum fahren Momentane Fahrfähigkeit (z.b. Alkoholeinfluss) Straf & Administrativverfahren Warnungsmaßnahmen: Nach Wiederhandlung gegen Straßenverkehrsvorschriften Sicherungsmaßnahme Für Fahreignung gibt es eine Fächerübergreifende, Kantonsübergreifende Begriffsdefinition zsmfassung Seite 9 Für Fahreignung gibt es eine Fächerübergreifende, Kantonsübergreifende Begriffsdefinition Stufenmodell zsmfassung Seite 10 Stufenmodell Das Modell regelt, welche Ärztinnen und Ärzte (je nach Qualifikation und Ausbildungsstufe) für die medizinische Begutachtung in verschiedenen Schwierigkeitsgraden und Risikogruppen zuständig sind. Dies sorgt für eine standardisierte und fachgerechte Einschätzung der Fahreignung und trägt so zur Verkehrssicherheit bei. Besonderheit: Fachärztinnen und Fachärzte, die speziell beigezogen werden, benötigen keine gesonderte Anerkennung für die jeweiligen Stufen, da sie als externe Experten eingesetzt werden. Verkehrsmedizinische Untersuchung Vollständigkeit Nachvollziehbarkeit Schlüssigkeit Mangelhafte Gutachten zsmfassung Seite 11 Siehe stufenmodell Bei schweren Einschränkungen wie hier wird eine zusätzliche Beurteilung durch spezialisierte Verkehrsmediziner (Stufe 4) notwendig, um die Fahreignung abschließend zu bewerten. 10. Vorlesung- Lebensaltersschätzung; Lebende 4 Inhalt: 1. Rechtlche Fragestellungen 1.1 Strafrecht 1.2 Sexualstrafrecht 1.3 Asylrecht 1.4 Sozialversicherungsrecht 1. Rechtliche Fragestellungen- Altersgrenzen Wann werden forensische Altersschätzungen durchgeführt? - Personen die im Ausland gebohren sind - Personen deren Geburstdatum nichts zweifelsfrei dokumentiert ist - Personen deren Alter in einem juristischen Verfahren relevant wird ≤≥ 1.1 im Strafverfahren - Strafmündigkeit ≥ 10 J - Strafmaß ≥ 15J-1J ≥ 16J bis 4J - Jugendstrafrecht/ Erw. Strafrecht ≥18J - StGB, Art 61: Maßnahmen für junge Erwachsene < 25J 1.2. Sexualstrafrecht 1.3. Asylrecht zsmfassung Seite 12 Die Altersschätzung wurde in der Schweiz harmonisiert Wird hauptsächlich im Asyl aber auch im JStG eingesetzt 2. Methoden Inhalt 1. Körperliche Entwicklung 1.1 Wachstum 1.2. sexuelle Reife 1.3 Relevante Erkrankungen 1.4 Zahnentwicklung 2. Röntgenverfahren 1.1. linke Hand 1.2. Schlüsselbein 3. Biochemische Methoden 3.1 Rezemisierungsgrad der Asaparaginsäure 4. Biomarker 4.1 DNA 1.Körperliche Entwicklung Gewisse körperliche Entwicklungen laufen sehr einheitlich ab-> können gut zur Altersschätzung genutzt werden ABER: es gibt Unterschiede in Geschlecht & Ethnie und sozioökonomische Einflüsse spielen eine Rolle (z.b. Hungerphasen) ! Generell kann nur eine Altersschätzung keine Altersbestimmung vorgenommen werden Vorgehen/Methodik - Körperliche Untersuchung - Zahnärzliche Untersuchung - Röntgenuntersuchung LINKE Hand - Radiologische Untersuchung der Schlüsselbein-Brustbeingelenke (CT) 1.1 Veränderungen im Wachstum -> nur bis zum Abschluss des Wachstums beurteilbar Weitere Körperliche Untersuchungen - Anamnese (Erkreanung/Trauma/Medikamente/Schwangerschaft) - Anthropometrische Maße (Größe/Gewicht/Körperbau) 1.2.- sexuelle Reifezeichen - Äußerlich erkennbare sexuelle Reifezeichen !Große Schwankungsbreite -> ungenau dazu noch persönliche Integrität/Schmerzgrenze => obsolet & entbehrlich 1.4 Relevante Erkrankungen - Schilddrüsen-Überfunktion Beschleunigte Knochenreifung -> Überschätzung des Alters - Wachstumsstörung Minderwuchs (< 1.50 bei Männern/1.40 bei Frauen) Riesenwuchs Störung der sexuellen Reifung - Pubertas praecox - Pubertas tarda 1.4 Zahnärztliche Untersuchung Bis Abschluss des Zahnwechsels (Michzähne-richtige Zähne) hohe Diagnostische Sicherheit Nach Abschluss wird das Alter Anhand der Mineralisation der Wurzeln der (Weisheits-) zähne ermittelt zsmfassung Seite 13 2.1 Röntgenuntersuchung der linken Hand 2.2 Schlüsselbein Die Versch. Methoden der Altersschätzung Das Mindestalter ergibt sich aus dem größten minimalen Alter aller Untersuchungen Bsp Höchstes akutelles Mindestalter Selbst angabe 3.1 Razemisierungsgrad von Asparaginsäure im Dentin zsmfassung Seite 14 3.1 Razemisierungsgrad von Asparaginsäure im Dentin Alterssschätzung im Rentenverfahren Bsp: 4. Biomarker Alters-Biomarker: 4.1 DNA Telomerlänge Telomere= am Ende jedes Chromosomenarms, mit Rückläufigen Schlaufen am Ende Mit jeder Zellteilung werden die Telomere kürzer (um ca. 50-150 Basenpaare) -> Unterschreitet die Länge ein (kritisches) Minimum kann sich die Zelle nichtmehr teilen-> Zelltod => Telomerlänge= Altersmaß DNA- Methylierung Rechtlich- Altersschätzung mittels DNA zsmfassung Seite 15 zsmfassung Seite 16