KLR Lernzettel PDF
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Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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This document provides an overview of cost and management accounting. It covers different types of cost accounting, such as cost element accounting, cost center accounting, and cost object accounting, with examples of how to calculate costs. It also discusses various principles and concepts of cost accounting and management.
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**KLR Lernzettel** **Allgemeines** **Kosten- und Leistungsrechnung Unterschied zum FiBu** - Intern - Zahlen der FiBu ist die Grundlage - keine gesetzlichen Vorschriften - Innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung - Rechnungskreis 2 - Erfassung nur der Aufwendungen und Ertr...
**KLR Lernzettel** **Allgemeines** **Kosten- und Leistungsrechnung Unterschied zum FiBu** - Intern - Zahlen der FiBu ist die Grundlage - keine gesetzlichen Vorschriften - Innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung - Rechnungskreis 2 - Erfassung nur der Aufwendungen und Erträge - betriebliche Aufwendungen = Kosten - betriebliche Erträge = Leistungen - Betriebsergebnis Ergebnis von der Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen - Kenntnis der K und L ermöglichst einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit, Rentabilität der Beschaffung-, Produktions-, und Absatzprozesse **Grundsätze des RW** **Vorsichtsprinzip:** nicht realisierte Gewinne dürfen nicht die die Bilanz, aber Verluste schon **Imparitätsprinzip**: unterschiedliche Bilanzierung von Vermögen und Schuldwerten **Realisationsprinzip:** Zeitpunkt, zu dem Gewinne und Verluste in der Bilanz berücksichtigt werden **Verursachungsprinzip (Kostenzurechnungsprinzip):** - danach sollen die Kosten den Stellen im Unternehmen und den Erzeugnissen zugerechnet werden, die sie verursacht haben. - **allgemeine Form** z. B. einer Kostenstelle dürfen nur die Kosten angelastet werden, die sie verursacht haben - **spezielle Form (Beanspruchungsprinzip)** Man schaut also nicht auf die gesamten Kosten, sondern nur auf die zusätzlichen Kosten, die direkt durch die Produktion einer weiteren Einheit entstehen. Das nennt man Grenzkostenbetrachtung. **Durchschnittsprinzip:** Kosten werden pauschal oder nach einem Verhältnis verteilt **Tragfähigkeitsprinzip:** Kostenverteilung erfolgt proportional zum Verkaufspreis oder zur Marktfähigkeit der Produkte. Variante des Durchschnittsprinzips **1. Kausale Interpretation (Ursache-Wirkung)** **Prinzip:** Kosten werden nur dann einer Leistung zugeordnet, wenn diese Leistung sie direkt verursacht hat **Was wird zugeordnet?:** Nur variable Kosten (die sich mit der Produktionsmenge ändern). **Fixkosten:** Werden nicht berücksichtigt, weil sie unabhängig von der Produktion anfallen (z. B. Miete). **2. Finale Interpretation (Zweck-Mittel)** **Prinzip:** Kosten werden einer Leistung zugeordnet, weil sie für deren Erstellung notwendig sind (auch wenn die Verbindung indirekt ist). **Was wird zugeordnet?:** Sowohl variable als auch Fixkosten, weil beide für die Leistungserstellung wichtig sind. **Fixkosten:** Werden berücksichtigt, da sie als Mittel für den Zweck der Produktion gesehen werden. **Aufgaben KLR** **1. Ermittlung des Betriebsergebnisses:** Erfassung aller Kosten und Leistungen einer Periode, um das Betriebsergebnis zu berechnen. **2. Ermittlung der Selbstkosten und Leistungen einer Periode:** Kurzfristige Erfolgsermittlung durch Erfassung außerhalb der Finanzbuchhaltung. **3. Ermittlung der Selbstkosten je Erzeugniseinheit:** Grundlage für Preisberechnung und Entscheidungen über Auftragsannahme oder -ablehnung. **4. Kontrolle der Wirtschaftlichkeit:** Überwachung und Senkung der Kosten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. **5. Bewertung der Vorräte:** Ermittlung der Herstellungskosten zur gesetzeskonformen Bewertung von Vorräten im Jahresabschluss. **1. Kostenartenrechnung** **Definition:** - Die Kostenartenrechnung erfasst und gliedert alle im Betrieb anfallenden Kosten systematisch nach Arten (z. B. Materialkosten, Personalkosten, Energiekosten). Sie ist der erste Schritt in der Kosten- und Leistungsrechnung. **Aufgabe:** - Unterscheidung zwischen fixen Kosten (z. B. Miete) und variablen Kosten (z. B. Rohstoffverbrauch) **2. Kostenstellenrechnung** **Definition:** - Die Kostenstellenrechnung verteilt die erfassten Kosten auf verschiedene Bereiche oder Abteilungen (Kostenstellen) im Betrieb, die die Kosten verursacht haben (z. B. Fertigung, Verwaltung). Damit wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche analysiert. **Aufgabe:** - Zuordnung der Energiekosten zur Fertigungsabteilung oder Verwaltung, um die Kostenverursachung der jeweiligen Abteilung sichtbar zu machen **3. Kostenträgerrechnung** **Definition:** - Die Kostenträgerrechnung ordnet die Kosten den Produkten oder Dienstleistungen zu, die sie verursacht haben. Ziel ist die Ermittlung der Selbstkosten eines Produkts oder einer Leistung. **Aufgabe:** - Berechnung der Selbstkosten eines Produkts, um eine Grundlage für die Preisgestaltung zu schaffen. **Grundgrößen** **Auszahlungen und Einzahlungen:** **Kassenbestand + Bankguthaben = Zahlungsmittelbestand** Durch eine Auszahlung werden die Zahlungsmittelbestände (Bar- und Buchgeld) der Unternehmung vermindert, während durch eine Einzahlung diese Bestände erhöht werden. **Ausgaben und Einnahmen:** **Zahlungsmittelbestand + Forderungen -- Verbindlichkeiten = Geldvermögen** Eine Ausgabe ist das monetäre Äquivalent eines Gütereinganges, eine Einnahme das monetäre Äquivalent eines Güterabgangs **Aufwendungen und Erträge:** **Geldvermögen + Sachvermögen = Netto- oder Reinvermögen** Aufwand Teil der Ausgaben, der der betrachteten Periode zugerechnet wird. Ertrag derer betrachteten Periode zugerechnete Teil der Einnahmen (periodisierte Einnahmen). **Kosten und Leistungen:** - Kosten sind als bewertete Gütereinsätze zur Leistungserstellung und -verwertung anzusehen. - Erlöse sind das Ergebnis der geplanten betrieblichen Leistungserstellung und --Verwertung. **Geldvermögen Ausgabe und Einnahme:** - Bankguthaben, Wertpapiere und Forderungen werden zusammengefasst (Zahlungsmittelbestand) **Reinvermögenänderung Aufwand und Ertrag:** - Differenz zwischen Gesamtvermögen in der Bilanz und dem Fremdkapital **Betriebserfolg Kosten und Leistungen:** - Differenz zwischen betrieblichen Leistungen und Kosten der Abrechnungsperiode (stimmt nicht mit dem Gewinn im GuV überein) **Betriebliche Aufwendungen Kosten** - unmittelbarer Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck (Lagerung von Gütern) - erfassen den Verzehr von Gütern - diese Aufwendungen werden als Kosten in die KLR übernommen **Kosten entstehen:** - wenn etwas verbraucht wird (Material, Strom) oder wenn Abgaben (z. B. Steuern, Gebühren) bezahlt werden müssen, die direkt mit der Produktion oder dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zusammenhängen. Diese Kosten werden dann in Geldwerten ausgedrückt. **Wertmäßiger Kostenbegriff (Kennzeichnung durch drei kumulative Kriterien)** **1. Gütereinsatz:** Kosten entstehen durch den Verbrauch von Gütern wie Rohstoffen, Arbeitszeit oder die Abnutzung von Maschinen (z. B. Abschreibungen) sowie die Nutzung von immateriellen Gütern (z. B. Softwarelizenzen). **2. Leistungsbezogenheit:** Der Gütereinsatz muss dem Betriebszweck dienen (z. B. Herstellung von Möbeln bei einem Möbelhersteller). Alles, was offensichtlich nicht diesem Zweck dient, wird ausgeschlossen. **3. Bewertung:** Der Gütereinsatz muss in Geld messbar sein (z. B. 5 kg Rohstoffe zu je 20 € ergeben Kosten von 100 €). **Pagatorischer Kostenbegriff** Kosten sind nur solche, die zu tatsächlichen Zahlungen führen. Das bedeutet, es geht um Ausgaben, die mit der Produktion oder Leistungserstellung verbunden sind. - Zusatzkosten (wie kalkulatorische Zinsen, die keine echten Zahlungen sind) zählen hier nicht als Kosten. - Wie beim wertmäßigen Kostenbegriff muss auch hier ein Verbrauch von Gütern stattfinden, damit etwas als Kosten gilt. Dieser Ansatz wird vor allem bei langfristigen Betrachtungen verwendet, z. B. in der Lebenszykluskostenrechnung, wo alle Zahlungen über die gesamte Lebensdauer eines Produkts berücksichtigt werden. **Neutrale Aufwendungen Nicht-Kosten** - sind Aufwendungen, die nicht direkt mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit (Beschaffung, Produktion, Absatz) zusammenhängen und daher nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung eingehen. Sie werden bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nicht berücksichtigt. **Arten neutraler Aufwendungen** **Betriebsfremd:** Verluste aus Wertpapierverkäufen. **Periodenfremd:** Nachzahlungen von Löhnen oder Steuern aus vorherigen Perioden. **Außerordentlich:** Verluste aus seltenen Ereignissen, wie Enteignungen oder Schadensfällen. **Verluste aus Abgang von Vermögensgegenständen:** Z. B. Verkauf alter Maschinen mit Verlust. **Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Kosten** **Betriebliche Erträge Leistungen** - Leistungen (betriebliche Erträge) sind die Ergebnisse der geplanten betrieblichen Aktivitäten, die im Rahmen des Unternehmenszwecks erzielt werden. **Arten von Leistungen** **Absatzleistungen:** Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten. **Lagerleistungen:** Mehrbestände an hergestellten Erzeugnissen, die noch nicht verkauft wurden. **Aktivierte Eigenleistungen:** Selbst hergestellte Anlagen, die im Betrieb genutzt werden. Entnahmen: Erzeugnisse, die für private Zwecke entnommen werden. Leistungen sind alle Erträge, die direkt aus der betrieblichen Tätigkeit stammen. **Neutrale Erträge keine Leistungen** - sind Erträge, die nicht direkt mit der betrieblichen Tätigkeit (Beschaffung, Produktion, Absatz) zusammenhängen und daher von den Leistungen abgegrenzt werden. **Arten neutraler Erträge** **Betriebsfremd:** Mieterträge, Zinserträge, Erträge aus Wertpapierverkäufen. **Abgang von Vermögensgegenständen:** Erträge aus dem Verkauf von Anlagen oder Rückstellungsherabsetzungen. **Periodenfremd:** Steuerrückerstattungen aus vergangenen Geschäftsjahren. **Außerordentlich:** Erträge aus Steuererlassen oder Gläubigerverzicht. **Zusammenfassung:** Neutrale Erträge sind Erträge, die nicht aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit stammen, sondern aus anderen oder außergewöhnlichen Vorgängen. **Zusammenhang zwischen Erträgen und Leistungen** ![](media/image2.png) **Das Auseinanderfallen der Erfolgs- und Liquiditätsbetrachtung** Auszahlungen Ebenen der Liquiditätsbetrachtung (Finanzplanung) Einzahlungen Ausgaben Einnahmen Aufwand GuV Ertrag Kosten Ebene des Betriebserfolgs Erlöse/Leistungen **Unternehmungsbezogene Abgrenzungen** - hat die Aufgabe, die neutralen Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung (GuV-Konto) herauszufiltern, damit nur die betriebsbezogenen Kosten und Leistungen in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) übernommen werden. **Wichtige Punkte** **Unternehmungsbezogene Abgrenzungen:** Neutraler Aufwand und Ertrag (z. B. betriebsfremde, periodenfremde oder außerordentliche Posten) werden ausgeschlossen. **Bindeglied:** Die Abgrenzungsrechnung bildet die Verbindung zwischen Finanzbuchhaltung und KLR. **Ergebnistabelle:** Die Ergebnisse werden oft in einer Tabelle dargestellt, um betriebliche und neutrale Posten übersichtlich voneinander abzugrenzen. Die Abgrenzungsrechnung sorgt dafür, dass nur die relevanten, betriebsbezogenen Posten in die KLR einfließen. **Kostenrechnerische Korrekturen** **Ziele KLR:** **Genauigkeit der Kosten:** Die KLR erfasst alle tatsächlich entstandenen Kosten möglichst präzise. **Stabilität und Vergleichbarkeit:** Zufällige Schwankungen oder Verzerrungen (z. B. einmalige Ereignisse) werden ausgeschlossen, um die Vergleichbarkeit von Ergebnissen zu gewährleisten. **Unterschied in der Behandlung:** - In der FiBu werden Aufwendungen direkt erfasst, auch wenn sie betriebsbezogen sind. - In der KLR werden diese Aufwendungen angepasst, um sie genauer und verursachungsgerecht abzubilden. Dafür werden kalkulatorische Kosten verwendet (z. B. kalkulatorische Abschreibungen oder Zinsen), die realistischere Werte darstellen als die buchhalterischen Posten. Die KLR passt Aufwendungen der Finanzbuchführung an, um präzise und vergleichbare Kosten zu berechnen, die für die betriebliche Steuerung genutzt werden können. **Korrekturbedürftige Kosten der KLR** - Kalkulatorische Abschreibungen - Kalkulatorische Zinsen - Kalkulatorische Wagnisse - Verrechnungspreise **Zusätzlich werden in der KLR Kosten angesetzt, für die keine Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung entstanden sind:** - Kalkulatorischer Unternehmerlohn - Kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital **Abgrenzungsrechnung mit kostenrechnerischen Korrekturen** **Die Abgrenzungsrechnung unterscheidet zwei Teilergebnisse** **Ergebnis aus unternehmungsbezogenen Abgrenzungen:** - Neutraler Aufwand und Ertrag aus der Finanzbuchführung wird herausgefiltert (z. B. betriebsfremde oder periodenfremde Posten). **Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen:** - Korrekturbedürftige betriebliche Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung werden angepasst, indem kalkulatorische Kosten in der KLR gegenübergestellt werden. - Die Differenz zwischen den buchhalterischen Aufwendungen und den kalkulatorischen Kosten ergibt dieses Teilergebnis. **Zweck und Umfang kalkulatorischer Kosten** - Die kalkulatorischen Kostenarten dienen dazu, in der KLR nur den tatsächlichen Werteverzehr durch die Leistungserstellung und -verwertung zu berücksichtigen. - Dies geschieht unabhängig von der Darstellung in der Finanzbuchhaltung. Die wichtigsten Punkte sind: **Glättung von Kostenschwankungen:** Schwankungen werden ausgeschaltet. **Höhere Genauigkeit:** Die Kostenrechnung und Kalkulation werden präziser. **Vergleichbarkeit:** Erleichtert Kostenvergleiche zwischen Perioden oder mit anderen Betrieben derselben Branche. Das Ziel ist eine realistische und verlässliche Grundlage für betriebliche Entscheidungen. Anderskosten aufwandsungleiche Kosten Zusatzkosten aufwandslose Kosten **Kalkulatorische Abschreibungen** - Kalkulatorische Abschreibungen in der Kostenrechnung unterscheiden sich von bilanziellen Abschreibungen in der Finanzbuchhaltung **Bilanzielle Abschreibungen:** - Werden nach gesetzlichen Vorgaben berechnet. - Nutzen gesetzliche Spielräume (z. B. degressive Abschreibung) aus unternehmenspolitischen Gründen. - Spiegeln nicht immer den tatsächlichen Werteverzehr wieder und sind daher für die Kostenrechnung ungeeignet. **Kalkulatorische Abschreibungen:** - Orientieren sich am tatsächlichen Werteverzehr des Anlagevermögens. - Ziel ist eine realistische und gleichmäßige Belastung jeder Abrechnungsperiode (lineare Abschreibung). - Werden als Anderskosten in der KLR angesetzt. **Fazit:** Kalkulatorische Abschreibungen schaffen eine präzisere Grundlage für die Kostenrechnung und weichen von den bilanzmäßigen Abschreibungen ab. **Unterschiedlicher Wertansatz von bilanzmäßigen und kalkulatorischen Abschreibungen** +-----------------------------------+-----------------------------------+ | **Bilanzmäßige Abschreibung** | **Kalkulatorische Abschreibung** | +===================================+===================================+ | Betrifft auch nicht | Nur für betriebsnotwendiges | | betriebsnotwendiges Vermögen. | Vermögen. | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | **Grundlage:** | **Grundlage:** | | Anschaffungs-/Herstellungskosten. | Wiederbeschaffungskosten | | | (zukünftige Werte). | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | Spiegelt nicht den tatsächlichen | Erfasst den tatsächlichen | | Werteverzehr wider. | Werteverzehr | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | **Abschreibungszeitraum:** | **Abschreibungszeitraum:** | | | | | technische Nutzungsdauer. | wirtschaftliche Nutzungsdauer | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | Kann bis zu einem Erinnerungswert | Läuft so lange, wie das Anlagegut | | von 1 € abgeschrieben werden | genutzt wird. | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | Methoden: **degressiv oder | Meist **linear** abgeschrieben. | | linear**. | | +-----------------------------------+-----------------------------------+ **Fazit:** Kalkulatorische Abschreibungen berücksichtigen die tatsächliche Wertminderung und schaffen eine realistischere Grundlage für die Kostenrechnung, während bilanzmäßige Abschreibungen stärker von gesetzlichen Vorgaben beeinflusst werden. **Kalkulatorische Zinsen** **Tatsächliche Fremdkapitalzinsen:** - Sind individueller Aufwand eines Unternehmens. - Werden in der Finanzbuchhaltung als betrieblicher Aufwand verbucht und in die Kostenrechnung übernommen. **Kalkulatorische Zinsen:** - Ersetzen in der Kostenrechnung die tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen. - Beziehen sich auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital (Eigen- und Fremdkapital). - Sollen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicherstellen. - Kosten für die Nutzung des gesamten betrieblichen Kapitals. **Zinssatz:** - Orientiert sich an den üblichen langfristigen Darlehenszinsen. **Ziel:** Sicherstellen, dass alle Kapitalkosten realistisch in die Kostenrechnung einfließen, unabhängig von der tatsächlichen Finanzierungsstruktur. **Zielsetzung kalkulatorischer Zinsen** **Gleichstellung der Industriebetriebe:** - In der Kosten- und Betriebsergebnisrechnung werden alle Betriebe gleichbehandelt, unabhängig davon, wie sie mit Eigen- oder Fremdkapital ausgestattet sind. **Stabilität der Kostenrechnung:** - Die Kosten- und Leistungsrechnung wird von zufälligen Schwankungen durch Änderungen der Zinssätze befreit. **Ziel:** Eine einheitliche und verlässliche Grundlage für die Kostenrechnung schaffen, unabhängig von individuellen Finanzierungsverhältnissen oder Zinssatzänderungen. - Dient dauernd dem Betriebszweck. - Dient nicht dauernd dem Betriebs- zwecks (im Umlauf). **Kalkulatorischer Unternehmenslohn** **Unterschied zu Kapitalgesellschaften:** - In Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) erhalten Vorstände und Geschäftsführer Gehälter, die als Kosten in die Kostenrechnung eingehen. - Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften erhalten kein Gehalt, ihre Arbeitsleistung wird über den Gewinn abgegolten. **Warum kalkulatorischer Unternehmerlohn?** - Er sorgt für Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmensformen in der Kostenrechnung. - Er stellt sicher, dass die Arbeitsleistung des Unternehmers als Kosten berücksichtigt wird und in die Preisgestaltung einfließt. - So können die Finanzmittel aus den Umsatzerlösen in das Unternehmen zurückfließen. **Bestimmung der Höhe:** - Orientiert sich am Lohnniveau, z. B. dem Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position. **Besonderheiten:** - Wird nur in der Kostenrechnung erfasst, nicht in der Finanzbuchhaltung. - Gilt als Zusatzkosten, da keine tatsächliche Auszahlung erfolgt. **Ziel:** Einheitliche und realistische Kostenerfassung für alle Unternehmensformen. **Kalkulatorische Wagnisse** **Allgemeines Unternehmerrisiko:** - Betrifft Risiken wie Konjunktureinbrüche, Nachfrageverschiebungen oder Standortwahl. - Nicht in der Kostenrechnung erfassbar, da unvorhersehbar. **Einzelwagnisse:** - Betrifft spezifische Risiken wie Schadensfälle, Forderungsausfälle oder Produktionsfehler. - Kalkulatorisch erfassbar, da Durchschnittswerte aus Erfahrungswerten ermittelt werden können. **Kalkulatorische Wagnisse:** - Kosten für nicht versicherte Einzelwagnisse. - Durchschnittswerte in Prozent werden berechnet, um eine gleichmäßige Belastung der Abrechnungsperioden zu gewährleisten. **Ziel:** Risiken der Einzelwagnisse systematisch und realistisch in der Kostenrechnung berücksichtigen. **Tatsächliche Wagnisverluste:** - Werden in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst. - Sind unregelmäßig, zufällig und in unterschiedlicher Höhe. - Daher ungeeignet für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). **Kalkulatorische Wagniszuschläge:** - Basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. - Ersetzen die tatsächlichen Wagnisverluste durch vorausschaubare konstante Zuschläge. - Sichern eine gleichmäßige Belastung der Abrechnungsperioden und eliminieren Zufallseinflüsse. **Versicherte Einzelwagnisse:** - Für versicherte Risiken dürfen keine kalkulatorischen Wagniszuschläge angesetzt werden. - Stattdessen werden die Versicherungsprämien als Grundkosten in der KLR berücksichtigt. **Ziel:** Stetigkeit und Vergleichbarkeit in der Kostenrechnung, unabhängig von zufälligen Wagnisverlusten. **Arten von Wagnissen** **1. Allgemeines Unternehmerwagnis:** - Betrifft Risiken, die das gesamte Unternehmen gefährden (z. B. wirtschaftliche Entwicklungen, Nachfrageverschiebung, technische Veränderungen, politische Ereignisse). - Kein Kostenbestandteil in der Kostenrechnung. - Muss über das Betriebsergebnis abgedeckt werden. **3. Einzelwagnisse:** - Risiken, die direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung zusammenhängen (z. B. Anlagenwagnis, Beständewagnis, Gewährleistungswagnis, Forderungsverluste, Fertigungswagnis). - Sind vorhersehbar und können aus Erfahrungswerten berechnet werden. - Haben Kostencharakter und werden in der Kostenrechnung berücksichtigt. **Fazit:** Nur Einzelwagnisse werden in der Kostenrechnung als kalkulatorische Wagniszuschläge erfasst, das allgemeine Unternehmerwagnis jedoch nicht. **Kalkulatorische Wagnisse / Berechnungsgrundlage je nach Wagnisart** **Versicherbare Einzelwagnisse:** - Beispiele: Feuer-, Wasser-, Transportschäden. - Werden als kalkulatorische Kosten in die Kostenrechnung einbezogen, wenn keine Versicherung abgeschlossen wird (z. B. aus wirtschaftlichen Gründen). **Nicht versicherbare Einzelwagnisse:** - Beispiele: Kassendifferenzen, Konstruktionsfehler, Schwund, Garantie- und Kulanzleistungen, Material- und Arbeitsausschuss. - Werden ebenfalls als kalkulatorische Kosten in der Kostenrechnung erfasst, da sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden können. **Ziel:** Einheitliche Berücksichtigung aller Einzelwagnisse in der Kostenrechnung, unabhängig von ihrer Versicherbarkeit. ![](media/image4.png) **Kalkulatorische Miete** **Bei betrieblicher Nutzung eigener Räume:** - Unternehmen mit eigenen Räumen können eine kalkulatorische Miete ansetzen, die vergleichbar mit Mietkosten anderer Unternehmen ist. - Dies ersetzt die tatsächlichen Gebäudeaufwendungen (z. B. Abschreibungen, Zinsen), die oft bereits in der Kostenrechnung berücksichtigt werden. **Unentgeltliche Nutzung privater Räume:** - Wenn ein Unternehmer dem Betrieb Privaträume unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird die ortsübliche Miete als kalkulatorische Miete angesetzt. - Dies gilt auch dann, wenn keine Mietzahlungen anfallen, da die Räume andernfalls gemietet werden müssten. **Betriebliche und private Nutzung:** - Bei teilweiser privater Nutzung darf nur der betriebliche Anteil in der Kostenrechnung berücksichtigt werden. **Zusatzkosten:** - Die kalkulatorische Miete wird wie der kalkulatorische Unternehmerlohn behandelt, da keine tatsächliche Zahlung erfolgt. **Ziel:** Realistische Kostendarstellung und Vergleichbarkeit, unabhängig von tatsächlichen Mietverhältnissen. **Verrechnungspreise** **Bewertung des Materialverbrauchs:** - Mengenmäßige Erfassung des Verbrauchs (z. B. durch Materialentnahmescheine oder Inventur). Anschließend Bewertung der Mengen entweder zu Anschaffungskosten oder Verrechnungspreisen. **Bewertung zu Anschaffungskosten:** - **Vorteil:** Tatsächliche Werkstoffkosten fließen in die Kostenrechnung ein. - **Nachteil:** Starke Preisschwankungen am Markt führen zu unterschiedlichen Kostenansätzen in den Abrechnungsperioden. - **Problem:** Erschwert Kostenvergleiche zwischen Perioden. **Bewertung zu Verrechnungspreisen:** - **Lösung:** Verwendung von konstanten Verrechnungspreisen in der Kosten- und Leistungsrechnung. - Diese glätten die Schwankungen der Anschaffungskosten und erleichtern Vergleiche zwischen Abrechnungsperioden. **Fazit:** Verrechnungspreise werden bevorzugt eingesetzt, um Kostenstabilität und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. **Kostenartenrechnung** - ist die erste Stufe der KLR - Sie dient dazu, die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten systematisch zu erfassen und in Kostenarten zu gliedern. **Wichtigste Aufgaben:** - Alle Kosten einer Abrechnungsperiode werden vollständig erfasst. - Die Gesamtkosten werden nach bestimmten Kriterien aufgeteilt: Fixe und variable Kosten, Fixe Kosten, Variable Kosten, Einzelkosten, Gemeinkosten **Einzelkosten vs. Gemeinkosten:** **Einzelkosten:** Werden direkt in die Kostenträgerrechnung übernommen, da sie direkt einem Produkt oder einer Dienstleistung zugeordnet werden können. **Gemeinkosten:** Müssen erst in der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen verteilt werden (z. B. Abteilungen), bevor sie über Schlüssel oder Verrechnungen auf Kostenträger umgelegt werden. **Ziele der Kostenartenrechnung:** - Transparenz, Basisdaten: Vorbereitung der Daten für die nächsten Schritte (Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). **Kosten** ![](media/image6.png) **Zweck der Kostenartenrechnung:** Feststellen, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Unternehmen angefallen sind Gliederung nach Kostenarten ![](media/image8.png)**Differenzierung nach dem Umfang der verrechneten Kosten** Die Vollkostenrechnung ist für langfristige Preiskalkulationen geeignet, während die Teilkostenrechnung besser für kurzfristige Entscheidungen und die Optimierung des Deckungsbeitrags verwendet wird. **Einzelkosten und Gemeinkosten** **[Einzelkosten]** **Definition:** Kosten, die direkt einem Kostenträger (z. B. Produkt, Auftrag) zugerechnet werden können, z. B. Materialkosten oder Fertigungslöhne. - Direkte Zuordnung zu Kostenträgern → verursachungsgerecht. **Ziel:** Ermittlung der Selbstkosten eines Kostenträgers, um: Kostendeckende Preise zu kalkulieren. Sicherzustellen, dass alle Kosten durch Umsatzerlöse gedeckt werden. **[Gemeinkosten:]** **Definition:** Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden können, z. B. Verwaltungskosten, Mietkosten. **Verteilung:** Gemeinkosten müssen in der Vollkostenrechnung mittels eines Schlüssels (z. B. Maschinenstunden, Materialverbrauch) auf die Kostenträger verteilt werden (Problem der Gemeinkostenschlüsselung). - Indirekte Zuordnung → Verteilung über Schlüsselgrößen **Variable Kosten** **Definition:** - Die Beschäftigung beschreibt das Leistungsvermögen eines Unternehmens, ausgedrückt durch die Produktionsmenge pro Zeiteinheit (z. B. Monat, Jahr). **Abhängig von:** - Anzahl und Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel (z. B. Maschinen, Arbeitskräfte). - Verfügbare Kapazität, d. h. die maximale Produktionsmenge, die unter optimalen Bedingungen erreicht werden kann. **Beschäftigungsgrad (Kapazitätsausnutzungsgrad):** - Das Verhältnis zwischen der tatsächlich genutzten Kapazität und der maximal verfügbaren (technischen) Kapazität. **Hoher Beschäftigungsgrad:** Bedeutet eine gute Ausnutzung der vorhandenen Kapazität. **Niedriger Beschäftigungsgrad:** Kann auf ungenutzte Ressourcen oder ineffiziente Prozesse hinweisen. **Ziel:** - Ein optimales Verhältnis zwischen der tatsächlichen Produktion und der verfügbaren Kapazität zu erreichen, um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren. **Die Kostenarten reagieren unterschiedlich auf Veränderungen des Beschäftigungsgrades:** - Proportionale Kosten steigen mit der Beschäftigung. - Fixe Kosten bleiben konstant, führen aber bei höherer Produktion zu geringeren Stückkosten. - Sprungfixe, degressive und progressive Kosten erfordern eine besonders genaue Analyse, da sie von der Kapazitätsauslastung abhängig sind. **Warum ist das wichtig?** - Unternehmen müssen flexibel auf Marktveränderungen reagieren können. - Dafür ist eine genaue Analyse notwendig, um zu wissen, welche Kosten sich wie bei einer Beschäftigungsänderung verhalten. - Diese Erkenntnisse fließen in die Kostenplanung, Preisgestaltung und Investitionsentscheidungen ein. **Bildung von Kostenstellen** **Kriterien zur Bildung von Kostenstellen** **Nach betrieblichen Funktionen:** - Häufigstes Kriterium in der Praxis. - Beispiele: Material, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb. **Nach Tätigkeiten:** - Kostenstellen entstehen basierend auf spezifischen Tätigkeiten, z. B. Montage oder Lackiererei. **Nach Verantwortungsbereichen:** - Abgrenzung entsprechend den Verantwortlichkeiten, z. B. Abteilungen oder Teams. **Nach Betriebsräumen:** - Einteilung nach räumlicher Struktur, z. B. Lager, Fertigungshalle, Büro. Hauptkostenstellen (nach betrieblichen Funktionen): **Hauptkostenstellen** **1. Materialkostenstelle:** - Zuständig für Beschaffung, Lagerung, Pflege und Ausgabe von Werkstoffen. - Beispiele: Lagerhaltung, Materialprüfung. **2. Fertigungskostenstelle:** - Umfasst alle Bereiche des Produktionsprozesses, z. B. Montage, Maschinenbetrieb. **3. Verwaltungskostenstelle:** - Umfasst Management, Rechnungswesen, Personalabteilung und sonstige Verwaltungstätigkeiten. **4. Vertriebskostenstelle:** - Beinhaltet Lagerung, Verpackung, Verkauf, Versand sowie Marketing. **Ziel der Kostenstellenbildung:** - Transparenz - Kostenkontrolle - Zurechnung - **Fertigungshauptstellen (Hauptkostenstellen),** in denen unmittelbar am Erzeugnis - **Fertigungshilfsstellen (spezielle Hilfskostenstellen),** die nicht direkt an der Herstellung beteiligt sind, sondern der Aufrechterhaltung der Produktion dienen (z.B. technische Betriebsleitung, Arbeitsvorbereitung, Konstruktionsbüro, Reparaturabteilung usw.). **Berechnung der Selbstkosten des Umsatzes** ![](media/image10.png)