Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz PDF
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Summary
This document provides guidelines on the preparation and handling of medical technical devices, including the Medical Device Act. It covers surface disinfection methods and requirements for various types of disinfectants. The document also discusses sterilization procedures.
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Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Beachte Oberflächendesinfektion: Sie umfasst die Anwendung von Desinfektionsmitteln auf Oberflächen, um – Wirksubstanz...
Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Beachte Oberflächendesinfektion: Sie umfasst die Anwendung von Desinfektionsmitteln auf Oberflächen, um – Wirksubstanz Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze zu reduzieren oder zu eliminieren. – Einwirkzeit – Temperatur – Durchdringungsvermögen – Materialbeschaffenheit – Kontamination/Erreger – Nebenwirkungen Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Anforderungen an Desinfektionsmittel wasserlöslich Material schonend viruzid wenig geruchsintensiv Mindertoxisch rasche Wirkung begrenzt hautfreundlich bakteriozid viruzid (Schleimhautfreundlich) Achtung: Eiweißfehler: kommt Blut mit Desinfektionsmittel oder warmen Wasser in Kontakt, kann es zu sporizid fungizid dessen Stockung kommen (Gerinnung). -> keine Ausreichende Wirkung der Desinfektion Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Anforderungen an Desinfektionsmittel Wirkungsweisen Bezeichnung wirksam gegen… bakterizid Bakterien viruzid behüllte & unbehüllte Viren begrenzt viruzid begrenzt wirksam gegen behüllte Vieren begrenzt viruzid begrenzt wirksam gegen behüllte Vieren , und einige unbehüllte PLUS fungizid Pilze (Hefen & Schimmel) levurozid Pilze (nur Hefen) sporizid wiederstandsfähige Sporen von Bakterien und Pilzen mykobakterizid Mycobakterien tuberkulozid Mycobakterien, speziell Mycobakterium tuberculosis Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Biozide sind chemische Substanzen oder Präparate, die dazu verwendet werden, lebende Organismen abzutöten, zu hemmen oder zu inaktivieren. – Antiseptika: Substanzen, die auf lebendem Gewebe angewendet werden, um das Wachstum von Mikroorganismen zu hemmen oder zu eliminieren. Sie werden hauptsächlich auf Haut, Schleimhäuten und Wunden verwendet, um Infektionen zu verhindern oder zu behandeln. Antiseptika sind speziell darauf ausgerichtet, Mikroorganismen zu bekämpfen, während das umliegende Gewebe geschont wird. weniger giftig weniger reizend – Desinfektionsmittel: Substanzen, die auf nicht lebenden Oberflächen, Geräten und Gegenständen verwendet werden, um Mikroorganismen zu reduzieren oder abzutöten. Sie werden verwendet, um die Ausbreitung von Krankheitserregern auf Oberflächen zu verhindern, sind jedoch oft weniger schonend für lebendes Gewebe. Stärker konzentriert Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Beispiele für Händedesinfektionsmittel: Bezeichnung Wirkstoff Anwendung Hinweis Händedesinfektion: Sterillium med -Hygienische (Hände 3ml, -Flüssigkeit & Dampf Hände- 30sek) leicht entzündbar Desinfektionsmittel Ethanol -Chirurgische (Hände & -Schleimhautreizend (flüssig) Unterarme 1,5min feucht -Augenreizend halten) Händedesinfektion: -Flüssigkeit & Dampf Desderman pure gel -Hygienische (Hände 3ml, leicht entzündbar Hände- 30sek) Ethanol -Schleimhautreizend Desinfektionsmittel -Chirurgische (Hände & -Augenreizend (Gel) Unterarme 1,5min feucht halten) (Rückfettend) Nebenwirkungen: Rötungen, Trockenheit Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Beispiele für Flächen/Instrumente Desinfektionsmittel: Bezeichnung Wirkstoff Anwendung Hinweis mikrozid AF liquid Flächen von sichtbaren - Alkohol Schmutz befreien, empfindliche Ethanol Flächendesinfektion Mittel unverdünnt Oberflächen aufwischen ungeeignet! -für alkoholempfindliche mikrozid sensitive -Schutzhandschuhe Oberflächen liquid empfohlen Ammonium- -Flächen von sichtbaren -Augenkontakt verbindungen Schmutz befreien, Flächendesinfektion vermeiden Mittel unverdünnt & MedProd aufwischen gigasept Ammonium- -Desinfektion & Reinigung -Haltbarkeit instru AF verbindungen von medizinischen beachten & Instrumenten -Schutzhandschuhe für chirurgisches anionisches -Dosierung & Haltbarkeit empfohlen Instrumentarium Tensid laut Anleitung Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Flächendesinfektion – beachte! Die Reinigung und Desinfektion hat nach dem gültigen bereichsspezifischen Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erfolgen. Alle Desinfektionsmittel sind in geschlossenen Gebinden mit korrekter Beschriftung in feuerfesten Kästen aufzubewahren (feuerpolizeilichen Auflagen beachten). Zur Wischdesinfektion werden generell Einmaltücher eingesetzt, die nach Gebrauch zu entsorgen sind. Ein Versprühen oder Umfüllen von Desinfektionsmitteln ist nicht zulässig. Die Verwendung von Einmal-Unterlagen ist als Kontaminationsschutz auf einen Arbeitsgang bezogen zeitlich und örtlich begrenzt zu begrenzen. Generell ist aber die Durchführung einer regelmäßigen Wischdesinfektion der Verwendung von Arbeitsunterlagen vorzuziehen. (Beispiel Sonikationen) Aufbereitbare Laborwaren sind maschinell aufzubereiten und nötigenfalls zu autoklavieren. Eine maschinelle Aufbereitung ist aufgrund der größeren Zuverlässigkeit der manuellen vorzuziehen. Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Physikalische Desinfektionsverfahren – Dampfdesinfektion Anzahl von Mikroorganismen wird mittels Hitze, Druck und Feuchtigkeit reduziert. (135 Grad Celsius steril! Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Sterilisations-Verfahren – Dampfsterilisation/Autoklavierung Sterilisation mittels Hitze, Druck und Feuchtigkeit. (etwa 120 Grad Celsius und höher) – Heißluftsterilisation Sterilisation durch hohe Temperatur und Luftzirkulation – Ethylenoxid-Sterilisation Chemische Sterilisation von Instrumenten. – Formaldehydgas-Sterilisation Materialschonende Instrumenten-Sterilisation. – Ionisierende Strahlung – Sterilfiltration - Sterilisation von Flüssigkeiten über Filtermembranen. – Verbrennen und Ausglühen Aufbereitung und Umgang mit medizinisch-technischen Geräten inkl. Medizinproduktgesetz Dampfsterilisation – Autoklavierung Vorbereitungsphase Sterilisationsphase Trocknungsphase Abfallentsorgung und Entwesung im medizinischen Bereich Zur Entseuchung in Krankenhäusern gehören verschiedene Maßnahmen, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. – Reinigung und Desinfektion – Sterilisation von Instrumenten – Händehygiene – Isolationsmaßnahmen – Einsatz von Schutzkleidung & Bereichskleidung – Schulungen – Abfallmanagement Beispiel aus der Praxis: Fliege mit Bacillus cereus Abfallentsorgung und Entwesung im medizinischen Bereich Die Sammlung von Abfall aus dem medizinischen Bereich hat getrennt nach folgenden Abfallkategorien zu erfolgen: 1. ABFALLKATEGORIE I Einmalgebinde verwenden, zur Entsorgung fest und endgültig gefährlicher verschließen , Kennzeichnung mit Herkunftsort, maximal zulässiges Spitalsabfall Füllgewicht beachten, Verbrennung Auswahl durch Gefahrengutbeauftragten Bsp: -Abfälle die mit gefährlichen Erregern behaftet sind (zB Cholera), Gebinde müssen außen unbedenklich sein. -Mikrobiologische Kulturen von Erregern versch. Größen -Körperteile und Organabfälle Abfallentsorgung und Entwesung im medizinischen Bereich 2. ABFALLKATEGORIE II Farblich unterschiedliche Abfallsäcke mit definierter Folienfestigkeit. nicht gefährlicher Sind mit geeigneter Verschlusshilfe sicher zu verschließen. Spitalsabfall Entsorgung in Abfallverbrennungseinrichtungen, nicht Begleitscheinpflichtig. Bsp: -Gemische aus Wundverbänden und Gipsverbänden, Stuhlwindeln, Einmalwäsche, Vorlagen, Tampons, Einmalartikel wie Tupfer, Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle, Katheter,… -Abfälle mit Verletzungsgefahr unabhängig von einer allfälligen Kontamination mit Blut oder sonstigen Körperflüssigkeiten, sofern diese in geeigneten Kleingebinden (flüssigkeitsdicht, durchstich- und bruchfest sowie fest verschließbar) gesammelt wurden -Nassabfälle aus dem Stationsbereich, die nicht entleert werden können (Blutkonserven) -Desinfizierte Abfälle, sofern sie nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit weiterhin gefährlich sind. Die Sammlung von Abfällen mit Verletzungsgefahr hat bereits am Ort der Entstehung in durchstich festen, bruchfesten und dauerhaft verschließbaren Behältern zu erfolgen! Abfallentsorgung und Entwesung im medizinischen Bereich 3. Sonstige gefährliche Abfälle In Gesundheitseinrichtungen können auch andere Arten von sonstige gefährliche gefährlichem Abfall anfallen wie z.B. Zytostatika, Botox, Abfälle Altmedikamente, Lösungsmittel, Labor- und Chemikalienabfälle,… Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander zu sammeln, zu kennzeichnen und einem befugten Entsorger zu übergeben. Es sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Begleitscheine). 4. Siedlungsabfälle (Hausmüllartige Abfälle) Transport von Untersuchungsmaterial Beim Transport und Versand von Untersuchungsmaterial muss das Material vor Kontamination und Beschädigung geschützt werden. Die Transportbestimmungen sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) geregelt. Alle Beförderungen von gefährlichen Gütern auf Straßen mit und ohne öffentlichem Verkehr (ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern) sind den Transportvorschriften unterstellt. – Gefahrengutbeauftragte Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR, RID oder ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen. – Transport-Personal Das Personal muss seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend über die Vorschriften unterwiesen sein, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. – Sicherheitsunterweisung: Entsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be- und Entladung möglichen Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren unterwiesen sein. Transport von Untersuchungsmaterial Verpackungs-Vorschriften: Grundlagen & gesetzliche Bestimmungen – Qualitätsanforderungen stabil, normalen Beförderungsbedingungen & mechanischen Handhabung ohne Austreten des Inhaltes standhalten, keine Korrosionen, Verunreinigungen oder Schäden – Kennzeichnung: UN-Nummer - weltweit anerkannte Nummer, die zur Identifizierung von gefährlichen Gütern und Substanzen auf Versandverpackungen verwendet wird Die Zuweisung der Klassifizierung erfolgt je nach Art von biologischem Material und damit verbundenen Risiken. – Biologischer Stoff, Kategorie B UN3373 - biologische Stoffe der Kategorie B können biologische Gefahren darstellen, fallen aber nicht in die höchste Risikokategorie (A) Transport von Untersuchungsmaterial Klassifizierung nach ansteckungsgefährlichen Stoffen Abhängig von der Infektionsgefahr unterscheidet man Kategorie A & Kategorie B Kategorie Beschreibung Beispiele UN-Nr Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer Bacillus solchen Form befördert wird, dass er bei einer anthracis, UN2814 Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Kategorie A UN2900 Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine Mycobacterium UN3291 lebensbedrohende oder tödliche Krankheit tuberculosis hervorrufen kann. Haemophilus Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den influenzae, Kategorie B Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A UN3373 nicht entspricht. Streptococcus pneumoniae Neue oder neu auftauchende Krankheitserreger, sind entsprechend der Kriterien selbstständig der passenden Kategorie zuzuordnen. Transport von Untersuchungsmaterial Verpackungs-Anweisung P650 – für biologische Stoffe der Kategorie B Die Verpackungsanweisung P650 ist eine spezifische Anweisung für die Verpackung und den Transport von biologischen Stoffen der Kategorie B, die gemäß den Vorschriften für den sicheren Transport gefährlicher Güter erfolgt. (siehe: https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:9ca6204a-7382-40b1-b1ee-aef130e5d2ec/ADR-2021-konsolidiert.pdf Seite764) 1. Primärgefäß dicht verschließen und richtig beschriften! enthält biologischen Arbeitsstoff 2. Sekundärverpackung Bruchsicher, Flüssigkeitsdicht + saugfähiges Material beilegen enthält das Primärgefäß Transport von Untersuchungsmaterial Verpackungs-Anweisung P650 – für biologische Stoffe der Kategorie B (siehe: https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:9ca6204a-7382-40b1-b1ee-aef130e5d2ec/ADR-2021-konsolidiert.pdf Seite764) 3. Außenverpackung Kennzeichnung: UN3373 - biologische Stoffe der Kategorie B Absender + Adresse Empfänger Baumusterprüfcode: bestätigt die Konformität der Verpackung mit den internationalen und nationalen Vorschriften für den sicheren Transport gefährlicher Güter 4. Dokumentation kann die Bereitstellung von Informationen über den Inhalt, die Identifizierung des Absenders und des Empfängers sowie Sicherheitshinweise umfassen