Grundlagen der externen Rechnungslegung PDF

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This document provides a comprehensive overview of German external accounting principles. It details legal frameworks, including the UGB, AktG, GmbHG, EStG, UStG, and BAO, and clarifies accounting obligations for various business types, including capital companies and partnerships. It also outlines formal ordering criteria (as per § 190 UGB) and the structural components of annual financial statements such as balance sheets and income statements, along with important regulations.

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GRUNDLAGEN DER EXTERNEN RECHNUNGSLEGUNG Kapitel 1 Grundlagen der externen Rechnungslegung Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.1 Rechtliche Grundlagen der externen Rechnungslegung Grundlagen der externen Rechnungsle...

GRUNDLAGEN DER EXTERNEN RECHNUNGSLEGUNG Kapitel 1 Grundlagen der externen Rechnungslegung Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.1 Rechtliche Grundlagen der externen Rechnungslegung Grundlagen der externen Rechnungslegung Die Buchhaltung ist die Basis der finanzorientierten Unternehmensführung. Durch eine lückenlose Erfassung ALLER Geschäftsfälle dokumentiert sie das Vermögen und das Kapital (samt deren Veränderungen) sowie den Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust). Durch die Verbuchung der Aufwendungen und Erträge werden auch die Ursachen für den erwirtschafteten Erfolg nachgewiesen. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Pflicht zur Führung einer Buchhaltung und Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB) Ergänzend gelten die Regelungen im  Aktiengesetz (AktG)  GmbHG  Einkommensteuergesetz (EStG)  Umsatzsteuergesetz (UStG)  Bundesabgabenordnung (BAO) Rechtliche Rahmenbedingungen - Übersicht Rechtliche Rahmenbedingungen Nach § 189 UGB besteht die Pflicht zur Rechnungslegung:  Für Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist  Personengesellschaften, bei denen alle unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter mit ansonsten unbeschränkter Haftung tatsächlich nur beschränkt haftbar sind, weil ausländische Rechtsvorschriften diese als Kapitalgesellschaften einstufen. Rechtliche Rahmenbedingungen Nach § 189 UGB besteht die Pflicht zur Rechnungslegung: für alle anderen Unternehmen, die mehr als € 700.000,00 Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen Die Rechtsfolgen des Schwellenwertes treten ein Ab dem zweit folgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wird; sie entfallen ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten wird jedoch schon ab dem folgenden Geschäftsjahr, wenn der Schwellenwert um mindestens € 300.000,00 überschritten wird, d.h. die Umsatzerlöse liegen im Betrachtungszeitraum über € 1.000.000,00 Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte Rechtliche Rahmenbedingungen Unternehmer, welche die Grenzen des § 125 BAO nicht überschreiten, müssen zumindest eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen (§ 4 Abs. 3 EStG). Unter diese Bestimmung fallen z.B. kleine Handels- und Handwerksbetriebe aber auch die so genannten „freien Berufe“ wie Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Journalisten, usw. Pauschalierung Gewerbetreibende oder Angehörige der freien Berufe können ihre Betriebsausgaben mit 12 bzw. 6 % des Umsatzes pauschalieren lassen (max. jedoch € 26.400,00). Neben diesen pauschalen Betriebsausgaben können gesondert die Ausgaben  für Wareneinkäufe,  die Personalausgaben sowie  die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers von den Einnahmen in Abzug gebracht werden. Wiederholungsfragen Richtig Falsch Kapitalgesellschaften sind nach dem UGB jedenfalls buchführungspflichtig. Die GmbH & Co KG ist erst bei Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig. Die Franz Müller OG wurde 2015 gegründet und erzielte in den vergangenen Jahren jeweils 300.000 Euro Umsatzerlöse. Die Franz Müller OG ist somit nicht buchführungspflichtig. Die Hans Lang KG wurde 2017 gegründet und erzielte in 2017 und 2018 jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse. Die Hans Lang KG ist somit ab 2020 buchführungspflichtig. Wiederholungsfragen Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt: Die Franz Xaver OG wurde im Jahr 2015 gegründet und erzielt in diesem Jahr Umsatzerlöse in Höhe von EUR 800.000. Im Jahr 2016 werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 900.000 erwirtschaftet. In welchem Jahr ist die Franz Xaver OG gem. UGB erstmalig buchungsführungspflichtig? Wiederholungsfragen Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt: Die Forster AG wird ebenfalls im Jahr 2015 gegründet und erzielte in den Jahren 2015 und 2016 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 350.000. Im Jahr 2017 und 2018 erzielte die Forster AG jeweils Umsatzerlöse in Höhe von EUR 800.000. In welchem Jahr ist die Forster AG erstmalig buchführungspflichtig? Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Formelle Ordnungskriterien (§ 190 UGB) § 190 UGB bestimmt:  Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.  Die Aufzeichnungen müssen in einer lebenden Sprache erfolgen.  Die Bedeutung von Abkürzungen und Symbolen muss im Einzelfall eindeutig festliegen.  Die Eintragungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Formelle Ordnungskriterien (§ 190 UGB)  Änderungen müssen so vorgenommen werden, dass der ursprüngliche Inhalt ersichtlich ist. Ferner muss erkennbar sein, wann die Änderung vorgenommen wurde.  Leicht löschbare Schreibmittel dürfen nicht verwendet werden.  Der Unternehmer hat Abschriften der versandten Geschäftsbriefe (Rechnungen, Zahlungsbelege, etc.) sowie die erhaltenen Geschäftsbriefe geordnet aufzubewahren.  Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren ab Ende des Geschäftsjahres.  Werden elektronische Datenträger verwendet, muss die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein. Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.4 Funktionen der externen Rechnungslegung Funktionen der externen Rechnungslegung Funktionen der externen Rechnungslegung Dokumentation Gewinnermittlung Steuerbemessung Ausschüttungsbemessung Information Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.5 Inhalte des Jahresabschlusses Bestandteile des Jahresabschlusses Jahresabschluss Gewinn- und Corporate Bilanz Anhang Lagebericht Verlustrechnung Governance-Bericht Börsennotierte Unternehmen Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Kleine Kapitalgesellschaften Kleinstkapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften Bilanz: Darstellung der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens Gewinn- und Verlustrechnung: Darstellung der Ertragslage des Unternehmens Anhang: Erläuterung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Lagebericht: Beschreibung des Geschäftsverlaufs einschließlich der erwarteten Entwicklung Corporate Governance-Bericht: Gesamtheit aller internationalen und nationalen Regeln, Vorschriften, Werte und Grundsätze, die für Unternehmen gelten und bestimmen, wie diese geführt und überwacht werden Bestandteile des Jahresabschlusses  Bestimmte Gesellschaften haben darüber hinaus einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen aufzustellen  Eine Kapitalflussrechnung sowie eine Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und deren Entwicklung sind ergänzend bei der Erstellung eines Konzernabschlusses aufzustellen  Kapitalflussrechnung: Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen in der Rechnungslegungsperiode. Gibt Auskunft über die Ursachen der Veränderung der Liquidität im Unternehmen. Größenklassen von Kapitalgesellschaften Anzahl2 Bilanzsumme Umsatzerlöse1 Mitarbeiter Kleinstkapitalgesellschaften3 < € 0,35 Mio < € 0,70 Mio < 10 Kleine Kapitalgesellschaft < € 5,00 Mio < € 10,00 Mio < 50 Mittelgroße Kapitalgesellschaft < € 20,00 Mio < € 40,00 Mio < 250 Große Kapitalgesellschaft > € 20,00 Mio > € 40,00 Mio > 250 Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäfts- jahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufein- anderfolgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr über- schritten werden. 1) Betrifft den Umsatz in den zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 2) Im Jahresdurchschnitt 3) Für die Einstufung in eine Größenkategorie ist die Erfüllung von mindestens zwei von drei Merkmalen Voraussetzung. Bilanz  Bilanz gibt Aufschluss über die Vermögenslage und die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens  Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag  Zeitpunktrechnung  Bilanz gibt Auskunft über Mittelherkunft (PASSIVA) und Mittelverwendung (AKTIVA) Bilanzgliederung nach § 224 UGB Die dargestellte Bilanzgliederung ist nur für Kapitalgesellschaften verpflichtend vorgeschrieben. Die Praxis zeigt jedoch, dass auch viele Personengesellschaften ihren Jahresabschluss nach den in § 224 UGB geltenden Vorschriften erstellen. Das verkürzte Bilanzschema nach § 224 UGB zeigt folgendes Bild: Aktiva Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital) II. Sachanlagen II. Kapitalrücklagen III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust), B. Umlaufvermögen davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere und Anteile B. Rückstellungen IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten C. Verbindlichkeiten D. Aktive latente Steuern D. Rechnungsabgrenzungsposten ∑ Aktiva ∑ Passiva Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung gibt Aufschluss über die Ertragslage des Unternehmens  Zeitraumrechnung  Gliederungsvorschriften im § 231 UGB Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform Bei der GuV in Staffelform werden die Erträge und Aufwendungen untereinander angeführt. Da in dieser Darstellungsform auch Zwischensummen gebildet werden, verbessert sich die Aussagekraft der Erfolgsrechnung Umsatzerlöse +/- Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + Andere aktivierte Eigenleistungen + Sonstige betriebliche Erträge - Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen - Personalaufwand - Abschreibungen - Sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis + Erträge aus Beteiligungen + Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens + sonstige Zinsen und ähnliche Erträge + Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens - Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens - Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen = Finanzergebnis = Ergebnis vor Steuern (= Betriebsergebnis + Finanzergebnis) - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag = Ergebnis nach Steuern - Sonstige Steuern = Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag + Auflösung von Kapital-/Gewinnrücklagen - Zuweisung zu Gewinnrücklagen +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr = Bilanzgewinn (Bilanzverlust) Anhang  Erläuterung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  Erläuternde Ausführungen zu einzelnen Positionen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Cash Flow Statements  Durch Vermittlung zusätzlicher Informationen sollen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung übersichtlicher gestaltet werden. Anhang – Auszug aus dem Konzernabschluss der Firma Fabasoft AG Lagebericht Kleinstkapitalgesellschaften, Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind von der Pflicht zur Erstellung des Lageberichts befreit Aus dem Lagebericht sind jene Informationen ersichtlich, die aus dem Jahresabschluss und dem Anhang nicht unmittelbar abgeleitet werden können Es handelt sich dabei um Informationen über  die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens,  den Bereich Forschung und Entwicklung,  bestehende Zweigniederlassungen  Vergleich zu Mitbewerbern, usw. Lagebericht – Auszug aus dem Konzernabschluss der Firma Fabasoft AG Kapitalflussrechnung Cash Flow Statement  Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen in der Rechnungslegungsperiode  Gibt Auskunft über die Ursachen der Veränderung der Liquidität im Unternehmen  Beschreibt die Art und Weise der Ressourcenverwendung im Unternehmen  Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften finden darin keine Auswirkung  Pflichtbestandteil für alle börsennotierten Unternehmen Wiederholungsfragen Richtig Falsch Alle Unternehmen sind zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet. Der Anhang dient zur Erläuterung der Posten der Bilanz, GuV und des Cash-Flow-Statements. Die Bilanz stellt Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber. Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.7 Organisation der Buchhaltung Bilanz Bilanz: Wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zur Ermittlung des Reinvermögens (Eigenkapitals) in Kontoform. Bestandsaufnahme Im Zeitpunkt der Gründung sowie zum Bilanzstichtag Resultiert aus Inventur Gleichgewicht auf beiden Seiten Bilanz AKTIVA BILANZ PASSIVA ANLAGEVERMÖGEN EIGENKAPITAL UMLAUFVERMÖGEN FREMDKAPITAL Bilanzsumme Bilanzsumme Mittelverwendung = Mittelherkunft „Wofür wurden Mittel verwendet?“ „Woher stammen die Mittel?“ Vermögen = Kapital Bilanz Vermögen = Anlagevermögen + Umlaufvermögen Anlagevermögen: Vermögen, das dem Unternehmen für längere Zeit zur Verfügung steht. zB. PKWs, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Produktionsgebäude, Maschinen, Grundstücke,… Umlaufvermögen: Vermögen, das nicht längerfristig zur Verfügung steht und damit zum Verkauf oder Umlauf bestimmt ist. zB. Kassa, Bank, Rohstoffe, Handelswaren, Fertigerzeugnisse Aktivseite der Bilanz - Anlagevermögen Zum Anlagevermögen - Kontoklasse (0) gehören jene Vermögens- gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen für längere Zeit zur Verfügung zu stehen. Immaterielle Vermögensgegenstände (zB Lizenzen, Patente, Software) Sachanlagen (zB Grundstücke, Gebäude, Büroausstattung, Maschinen, Fuhrpark) Finanzanlagen (zB Wertpapiere) Aktivseite der Bilanz - Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Nicht Monetär - Kontoklasse (1)  Vorräte (Fertigerzeugnisse, unfertige Erzeugnisse, Handelswaren) Monetär - Kontoklasse (2)  Forderungen  Wertpapiere  Kassa/Bankguthaben Passivseite der Bilanz – Fremd- und Eigenkapital Kapital: Fremdkapital + Eigenkapital Fremdkapital (Schulden) – Kontoklasse (3) Verbindlichkeiten (z. B. Darlehensverbindlichkeiten, Lieferverbindlichkeiten) Rückstellungen (z.B. Steuerrückstellungen, Prozessrückstellungen) Eigenkapital (Reinvermögen) – Kontoklasse (9) Anlagevermögen + Umlaufvermögen – Fremdkapital = Eigenkapital Beispiel Gründung eines Taxiunternehmens. Folgende Vermögenswerte bestehen im Zeitpunkt der Gründung (alle Werte in EUR): 1 Auto 11.000,00 1 PC 600,00 1 Taxilizenz 2.000,00 Bargeld in Kassa 2.000,00 Bankguthaben 8.000,00 Zur Finanzierung des Autos müssen Sie sich außerdem ein Darlehen in Höhe von 11.000,00 aufnehmen. Die übrigen Vermögenswerte können Sie aus Ihren Eigenmitteln finanzieren. Aufgabe: Ermitteln Sie das Eigenkapital im Zeitpunkt der Gründung und erstellen Sie eine Gründungsbilanz. Beispiel Eigenkapital = Wie reich ist das Unternehmen? Vermögen – Fremdkapital = Eigenkapital (=Differenzbetrag) Beispiel AKTIVA Gründungsbilanz PASSIVA Vermögen = Kapital Wiederholungsfragen Richtig Falsch Zum Anlagevermögen gehören jene Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dem Unternehmen langfristig zur Verfügung zu stehen. Das Vermögen gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital in Fremd- und Eigenkapital. Zum Fremdkapital zählen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Innerhalb des Anlagevermögens unterscheidet man in immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, Software), Sachanlagevermögen (Grundstücke, Maschinen…), Finanzanlage-vermögen sowie Vorräte. Auf der Aktivseite der Bilanz steht das Vermögen, dieses entspricht dem Fremdkapital des Unternehmens. Wiederholungsfragen Richtig Falsch Zum Sachanlagevermögen gehören Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Lizenzen. Die Passivseite der Bilanz stellt dar, wofür die dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel (Eigen- und Fremdkapital) verwendet werden. Forderungen und Vorräte sowie Kassenbestände sind Teil des Umlaufvermögens und stehen dem Unternehmen nicht langfristig zur Verfügung. PKWs befindet sich in der Kontenklasse „1“. Maschinen befinden sich in der Kontenklasse „0“. Der Handelswarenvorrat (Handelswaren) befindet sich in der Kontenklasse „1“. Die Fertigerzeugnisse befinden sich in der Kontenklasse „2“. Das Kassakonto befindet sich in der Kontenklasse „1“. Das Darlehen befindet sich in der Kontenklasse „3“. Auflösung der Bilanz in Konten 0 4 0 1 Ev. weitere Untergliederung, z.B. Maschine 1 Kontenuntergruppe, z.B. Fertigungsmaschinen Kontengruppe, z.B. Technische Anlagen und Maschinen Kontenklasse, hier: Anlagevermögen ABER – Warum arbeiten wir nicht mit Kontonummern?  nicht einheitlich in Praxis festgelegt! Der österreichische Einheitskontenrahmen Auflösung der Bilanz in Konten Aktiva Gründungsbilanz Passiva Anlagevermögen: Eigenkapital: 11.500,00 Betriebs- und 7.000,00 Geschäftsausstattung Umlaufvermögen: Fremdkapital: Kassa 14.500,00 Darlehen 10.000,00 21.500,00 21.500,00 Mittelverwendung Mittelherkunft „Wofür sind die Geldmittel im „Woher stammen die Mittel!“ Unternehmen gebunden!“ Auflösung der Bilanz in Konten Aktiva Gründungsbilanz Passiva Anlagevermögen Eigenkapital 11.500,00 Betriebs- und 7.000,00 Verbindlichkeiten Geschäftsausstattung Umlaufvermögen Darlehen 10.000,00 Kassa 14.500,00 21.500,00 21.500,00 Aktiva Eröffnungsbilanzkonto (EBK) Passiva Eigenkapital 11.500,00 Anlagevermögen Verbindlichkeiten Betriebs- und 7.000,00 Geschäftsausstattung Darlehen 10.000,00 Umlaufvermögen Kassa 14.500,00 21.500,00 21.500,00 S Betriebs- und Geschäftsausstattung H S Eigenkapital H 1.1. AB 7.000,00 1.1. AB 11.500,00 S Kassa H S Darlehen H 1.1. AB 14.500,00 1.1. AB 10.000,00 Das T-Konto Soll „Kontobezeichnung“ Haben Datum Gegenkonto Betrag Datum Gegenkonto Betrag Saldo Betrag Summe Summe Der Saldo bestimmt sich nach der wertmäßig größeren Kontoseite. Regel: Der Sollsaldo steht auf der Habenseite, der Habensaldo auf der Sollseite. Beispiel: Kassakonto Soll Kassakonto Haben 1.1. Anfangsbestand 14.500,00 14.1. Verpackungsmaterial 170,00 13.1. Barerlöse 200,00 15.1. Strom 45,00 15.1. Privatentnahme 50,00 31.12. Saldo (SBK) 14.435,00 14.700,00 14.700,00 Ermittlung des Saldos: Summe der linken Kontoseite: 14.700,00 = Sollseite Summe der rechten Kontoseite: 265,00 = Habenseite Differenz (=Saldo) = EB = SBK 14.435,00 Der Endbestand (EB) zum 31.12. wandert ins SBK…Schlussbilanzkonto = Bilanz zum 31.12. Dieser Wert ist zugleich der Anfangsbestand (AB) für das neue Jahr (01.01.) Belege als Grundlage der Buchhaltung Keine BUCHUNG ohne Beleg! Belege sind schriftliche Aufzeichnung über betriebliche Vorgänge, die in der Buchhaltung erfasst werden Belegorganisation Einkauf von Waren und Leistungen sowie Anlageinvestitionen AUF ZIEL Verkauf von Um- Waren, buchungen, Leistungen Bilanz- ER und Anlagen buchungen, ER Eingangsrechnung Eigen- BA AR AUF ZIEL (Kreditoren) verbrauch Buch- AR Ausgangsrechnung (Debitoren) haltung LV Lohnverrechnung Ausgleich ER, Löhne und KA Kassa AR und LV über BK LV Gehälter inkl. BK Bank Bankkonto, Nebenkosten Barabhebungen u. KA BA Buchungsanweisung Einzahlungen Barkäufe und Barverkäufe Belegorganisation Beleggruppe Abkürzung steht für Verwendung ER (+ fortlaufende Eingangsrechnung Nur zu verwenden, wenn von uns auf Ziel gekauft Nummer) wurde. Dh bei diesen Belegen ist immer eine Verbindlichkeit im Haben einzubuchen:  xxx / (3) Verbindlichkeit AR (+ fortlaufende Ausgangsrechnung Nur zu verwenden, wenn wir auf Ziel an unsere Nummer) Kunden verkauft haben. Dh bei diesen Belegen ist immer eine Forderung im Soll einzubuchen:  (2) Forderung / xxx KA (+ fortlaufende Kassabeleg Nur zu verwenden, wenn das Kassakonto bebucht Nummer) wird (egal, ob dieses im Soll oder im Haben bebucht wird). BK (+ fortlaufende Bankbeleg Nur zur verwenden, wenn das Bankkonto bebucht Nummer) wird (egal, ob dieses im Soll oder im Haben bebucht wird). BA (bzw. S bzw. U) Sonstiger Beleg bzw. Auffangposition. Nur zu verwenden, wenn sich (+ fortlaufende Nummer) Umbuchung bzw. der Beleg in keine der vorhergehenden Gruppen Buchungsanweisung einordnen lässt. Buchungssatztechnik Schreib: SOLL / HABEN oder SOLL an HABEN ( ) Kontobezeichnung € … / ( ) Kontobezeichnung € … Aktive und Passive Bestandskonten Aktives Bestandskonto Passives Bestandskonto Beispiele: Kassa, Bank, Gebäude, Beispiele: Lieferverbindlichkeiten, Darlehen, Geschäftsausstattung, Kapital Regeln: Regeln: SOLL HABEN SOLL HABEN Anfangsbestand Verminderung Verminderung Anfangsbestand Vermehrung Endbestand Endbestand Vermehrung Aktive und Passive Bestandskonten 3 Schrittezum Buchungssatz richtigen Aktives- Vermehrung Soll oder Haben? oder Passives Bestandskonto oder Verminderung Buchungssatz: an bzw. / Beispiele zur Buchung auf Bestandskonten K 6, 07.01.2021: Wir kaufen einen Computer und bezahlen EUR 3.000,00 bar. ER 10, 18.01.2021: Wir kaufen Handelswaren bei der Otto Maier GmbH auf Ziel um EUR 40.000. BK 195, 23.03.2021: Wir begleichen die Lieferverbindlichkeit aus ER 10 durch Banküberweisung. 4 Typen erfolgsneutraler Geschäftsfälle Aktiva BILANZ Passiva Bankguthaben 60.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- Darlehen 30.000,-- 70.000,-- 70.000,-- 4 Typen erfolgsneutraler Geschäftsfälle Kauf von Rohstoffen im Wert von EUR 10.000,00; Bezahlung mittels Banküberweisung Buchungssatz: (1) Rohstoffvorrat 10.000,00 / (2) Bank 10.000,00 Aktivtausch Bilanzsumme bleibt unverändert. Es wird nur auf Konten der Klasse (0) und/oder (1) und/oder (2) gebucht. Aktiva BILANZ Passiva Rohstoffvorrat 10.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Bankguthaben 50.000,-- Darlehen 30.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- 70.000,-- 70.000,-- 4 Typen erfolgsneutraler Geschäftsfälle Aktiva BILANZ Passiva Bankguthaben 60.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- Darlehen 30.000,-- 70.000,-- 70.000,-- Beispiel: Kauf einer Maschine Kauf einer Maschine im Wert von EUR 15.000,00; Finanzierung über zusätzliche Darlehensaufnahme Buchungssatz: (0) Maschinen.. 15.000,00 / (3) Darlehen 15.000,00 Bilanzverlängerung Die Bilanzsumme steigt. Es wird zwingend auf mind. einem aktiven Konto im Soll und auf mind. einem passiven Konto im Haben gebucht. Aktiva BILANZ Passiva Maschine 15.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Bankguthaben 60.000,-- Darlehen 45.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- 85.000,-- 85.000,-- 4 Typen erfolgsneutraler Geschäftsfälle Aktiva BILANZ Passiva Bankguthaben 60.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- Darlehen 30.000,-- 70.000,-- 70.000,-- Beispiel: Rückzahlung des Darlehens Ein Teil des Darlehens (EUR 20.000) wird mittels Banküberweisung zurückbezahlt. Buchungssatz: (3) Darlehen 20.000,00 / (2) Bank 20.000,00 Bilanzverkürzung Die Bilanzsumme sinkt. Es wird zwingend auf mind. einem aktiven Konto im Haben und auf mind. einem passiven Konto im Soll gebucht. Aktiva BILANZ Passiva Bankguthaben 40.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- Darlehen 10.000,-- 50.000,-- 50.000,-- 4 Typen erfolgsneutraler Geschäftsfälle Aktiva BILANZ Passiva Bankguthaben 60.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- Darlehen 30.000,-- 70.000,-- 70.000,-- Beispiel: Umschuldung des Darlehens Ein Teil des Darlehens (EUR 10.000) wird in einen Bankkredit umgeschuldet. Buchungssatz: (3) Darlehen 10.000,00 / (3) Bank (Kredit) 10.000,00 Passivtausch Die Bilanzsumme bleibt unverändert. Es wird ausschließlich auf Konten der Klasse (3) gebucht. Aktiva BILANZ Passiva Bankguthaben 60.000,-- Eigenkapital 40.000,-- Kassa (Bargeld) 10.000,-- Darlehen 20.000,-- Bankkredit 10.000,-- 70.000,-- 70.000,-- Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.8 Das System der doppelten Buchhaltung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Wie reich ist das Unternehmen zu Ist das Unternehmen im abgelaufenen einem bestimmten Zeitpunkt ? Jahr reicher oder ärmer geworden ? Stichtagsbetrachtung Zeitraumbetrachtung Aktiva (Soll) Bilanz per 31.12. Passiva (Haben) Soll GuV 1.1.-31.12. Haben Anlagevermögen Ertrag Eigenkapital Aufwand = Wertzufluss aus der Tätigkeit Umlaufvermögen Fremdkapital des Unternehmens (Verbindlichkeiten, Schulden) Gewinn Aktiva = Passiva Soll = Haben AV + UV = EK + FK Aufwand + Gewinn = Ertrag EK = Gesamtvermögen - FK Der Gewinn erhöht das Eigenkapital  das Unternehmen wird „reicher“. Ein Verlust würde das Eigenkapital schmälern  das Unternehmen wird „ärmer“. Buchungsregeln Anlage- 0 Geschäftsausstattung, Maschinen, vermögen PKW, LKW, Gebäude... Soll Haben aktive 1 + - HW-Vorrat, Rohstoffvorrat Bestandskonten Vorräte Vorrat Heizöl, Vorrat Bestandskonten Büromaterial... Umlauf- 2 Kassa, Bank, Lieferforderung, vermögen Vorsteuer... Soll Haben passive - + Verbindlich- Lieferverbindlichkeiten, Darlehen, Umsatz- keiten 3 steuer... (Kapital) Bestandskonten Soll Haben HW-Erlöse, Mieterträge, Ertrags- Erträge 4,8 Zinserträge, Provisionser- Erträge Erfolgskonten träge, Eigenverbrauch... konten Soll Haben 5,6, HW-Einsatz, Mietaufwand, KFZ-Aufwand, Telefon- Aufwands- Aufwände Auf- 7,8 gebühren, Instandhaltung durch Dritte, Zinsaufwand... konten wand Systematisierung der Buchungssätze Wird ausschließlich auf Bestandskonten gebucht, dh. in den Kontenklassen (0), (1), (2), (3) so liegt ein ERFOLGSNEUTRALER Geschäftsfall vor. Unterscheide hierbei: - Aktivtausch - Passivtausch - Bilanzverlängerung - Bilanzverkürzung Sobald ein Erfolgskonto bebucht wird, handelt es sich um einen ERFOLGSWIRKSAMEN Geschäftsfall. - Werden die Kontenklassen (4), (5), (6), (7) bebucht, wird der Betriebserfolg beeinflusst. - Wird in die Kontoklasse (8) gebucht, wird der Finanzerfolg beeinflusst. - Wird ein Erfolgskonto im Soll bebucht, reduziert sich der Erfolg (Gewinn) des Unternehmens. - Wird ein Erfolgskonto im Haben bebucht, erhöht sich der Erfolg (Gewinn) des Unternehmens. Beispiele für Aufwands- und Ertragsbuchungen BK: Bezahlung der Miete in Höhe von 2.000 EUR mittels Banküberweisung. BK: Verkauf unserer Fertigerzeugnisse in Höhe von 8.000 EUR. K: Verkauf unserer Handelswaren in Höhe von 12.000 EUR. K: Bezahlung der Stromrechnung in Höhe von 500 EUR bar. Eigenkapital steigt um: (Erträge – Aufwände) Abschluss der Erfolgskonten in die GuV S Ertragskonto H S Aufwandskonto H Erstattungen und Erstattungen und Stornierungen Ertrag Stornierungen Aufwand Saldo (Mehrung) Saldo (Mehrung) S G&V-Konto (bei Gewinn) H Saldo Aufwands- konten Saldo Ertrags- Saldo G&V konten (Eigenkapital) Weshalb „doppelte“ Buchhaltung? Kennzeichen der doppelten Buchhaltung zweifache Erfassung zweifache Erfassung zweifache jedes Betrages jedes Geschäftsfalles Erfolgsermittlung systematisch INDIREKT DIREKT chronologisch SOLL HABEN (Journal) auf Konten (Vermögens (Erfolgs- (Hauptbuch) - vergleich) rechnung) Zweifache Erfassung jedes Betrages Soll... Konto Haben Summe aller Sollbuchungen = Soll... Konto Haben Summe aller Habenbuchungen Weshalb „doppelte“ Buchhaltung? Kennzeichen der doppelten Buchhaltung zweifache Erfassung zweifache Erfassung zweifache jedes Betrages jedes Geschäftsfalles Erfolgsermittlung chrono- systematisch INDIREKT DIREKT SOLL HABEN logisch auf Konten (Vermögens (Erfolgs- (Journal) - vergleich) (Hauptbuch) rechnung) Zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalles Verbuchung der Belege chronologisch systematisch (= zeitliche Reihenfolge) (= inhaltsgleiche Ordnung) Journal Hauptbuch Weshalb „doppelte“ Buchhaltung? Kennzeichen der doppelten Buchhaltung zweifache Erfassung zweifache Erfassung zweifache jedes Betrages jedes Geschäftsfalles Erfolgsermittlung chrono- systematisch INDIREKT DIREKT SOLL HABEN logisch auf Konten (Vermögens (Erfolgs- (Journal) (Hauptbuch) - vergleich) rechnung) Zweifache Erfolgsermittlung Eröffnungsbilanz Schlussbilanz (Schlussbilanz des Vorjahres) des aktuellen Jahres Aktiva (Soll) Passiva (Haben) Aktiva (Soll) Passiva (Haben) Vermögen EK 1.1. Vermögen EK 31.12. 1.000 200 800 1.300 300 Fremdkapital 800 Fremdkapital 1.000 Gewinn 100 INDIREKT muss gleich sein Gewinn 100 DIREKT Aufwand (Soll) GuV Ertrag (Haben) Aufwand Ertrag 710 810 Gewinn = 100 Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.9 Grundlagen der Umsatzsteuer Grundlagen der Umsatzsteuer Der Umsatzsteuer unterliegen alle Lieferungen und Leistungen, die  ein Unternehmer  im Inland  gegen Entgelt  im Rahmen seines Unternehmens ausführt sowie  der Eigenverbrauch im Inland,  die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland ins Inland und  der innergemeinschaftliche Erwerb. Ist eines dieser Merkmale für steuerbare Umsätze nicht gegeben, dann ist der Umsatz nicht steuerbar, wie z.B.  ein Privater verkauft seinen PC.  ein Unternehmer (Fleischhauer) schenkt dem SOS-Kinderdorf 100 Paar Würstel. Steuerbare – nicht steuerbare Umsätze Umsätze Nicht Steuerbare steuerbare Umsätze Umsätze Steuerpflichtige Steuerfreie Umsätze Umsätze Echte Unechte USt-Befreiung USt-Befreiung Steuerfreie Umsätze Echte Steuerbefreiung (keine UST aber trotzdem Vorsteuerabzug)  Ausfuhrlieferungen  Grenzüberschreitende Güterbeförderung Steuerfreie Umsätze Unechte Steuerbefreiung (keine UST, dafür auch kein Vorsteuerabzug):  Leistungen der Kreditinstitute (Kredite, Wertpapiergeschäft, Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft)  Umsätze aus Versicherungsverhältnissen  Die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Post und Telekom Austria (d.h. Brief- und Paketbeförderung; NICHT: Telefon, Personenbeförderung)  Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist, Psychotherapeut sowie anderer Gesundheitsberufe  Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten  Umsätze von Jugend- und Erziehungsheimen sowie Kindergärten  Umsätze von Kleinunternehmern (Jahresumsatz < € 30.000,--) Umsatzsteuer - Bemessungsgrundlage Die in Österreich derzeit vorherrschenden Steuersätze sind der  Normalsteuersatz mit 20 % und der  ermäßigte Steuersatz von 10 bzw. 13 % Der 10%-ige Steuersatz findet z.B. bei Umsätzen mit Lebensmitteln, Büchern, Personenbeförderung und Mieten von Wohnungen an Privatpersonen, Umsätze aus Arznei- mitteln Anwendung. Dem ermäßigten Steuersatz von 13 % (eingeführt durch das Steuerreformgesetz 2015/16) unterliegen u.a.: Die Lieferung von lebenden Tiere, lebenden Pflanzen, Brennholz etc. Filmvorführungen Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler/Künstlerin Umsätze von Schwimmbädern und Thermalbehandlungen Umsätze im Kulturbereich (Theater- und Musikaufführungen, Leistungen von Museen) Umsatzsteuer – Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug  Die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) ist eine Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug.  Das bedeutet, dass auf jeder Stufe des Warenprozesses (beim Produzenten, beim Groß- und Einzelhändler bzw. Dienstleister) Umsatzsteuer eingehoben wird, wobei sich grundsätzlich jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer die ihm vom Vorlieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen kann.  Somit stellt die Umsatzsteuer für Unternehmer bloß einen Durchlaufposten dar, da vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer letztendlich nicht belastet werden.  Die Umsatzsteuer wird letztlich vom Endverbraucher getragen. Die Grundidee der „Nettoallphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Gross- Einzel- Erzeuger Konsument händler händler Rechnungsfluss: Nettoentgelt (Preis ohne Ust.) € 1 000 € 1 500 € 2 500 + 20% Ust. € 200 € 300 € 500 Verkaufspreis € 1 200 € 1 800 € 3 000 Umsatzsteuer € 200 € 300 € 500 - Vorsteuer €0 € 200 € 300 Zahllast € 200 € 100 € 200 Abzuführen an das Finanzamt (insgesamt € 500) Der Konsument zahlt € 3.000 und trägt damit die gesamte Umsatzsteuer! Durchlaufcharakter der Umsatzsteuer für Unternehmer Vor- Umsatz- steuer steuer Waren Waren Lieferant WIR Kunde Unternehmer Unternehmer zahlen Vorsteuer heben Umsatzsteuer beim Einkauf beim Verkauf ein Umsatzsteuer – Vorsteuer = Zahllast (bzw. Gutschrift) gegenüber Finanzamt Das Konto „FA Zahllast“ S (2) VSt H S (3) USt H.... Saldo.. Saldo 1.000,00 1.000,00 429,00 429,00 S (3) FA Zahllast H 429,00 1.000,00 571,00 Umsatzsteuer – Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für Lieferungen und Leistungen ist das Entgelt, das der Empfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Hinweis:  Wird das Entgelt nachträglich geändert, z.B. durch Gewährung eines Skontos oder Rabattes, so ist  sowohl durch den Verkäufer die dafür berechnete Umsatzsteuer als auch  durch den Käufer der dafür in Anspruch genommene Vorsteuerabzug  entsprechend zu berichtigen. Vorsteuer - PKW ACHTUNG:  Bei Personen-, Kombinationskraftwagen und Motorrädern kann – bis auf wenige Ausnahmen (es liegt eine gewerbliche Nutzung vor, wie z. B. Kraftfahrzeuge der Fahrschulen und des Taxigewerbes) – keine Vorsteuer geltend gemacht werden.  Dies gilt sowohl für die Anschaffung als auch für die laufenden Betriebs- bzw. Haltungskosten (z. B. Treibstoff, Wartung, Reparatur, Maut, Autobahnvignette, Bahnverladung, Garagierung).  Zu beachten ist jedoch, dass die gesamten Bruttoausgaben für Pkw, Kombi und Motorräder Betriebsausgaben darstellen. Eine in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird somit zum Kostenfaktor. Vorsteuer – Umsatzsteuergerechte Rechnung Sportartikel Import GmbH Hauptstraße 35 1. Name und Anschrift des Lieferanten 8. Ausstellungsdatum 4820 Bad Ischl Bad Ischl, 31. Juli 2020 Hermann Berger Handels GmbH 2. Name und Anschrift des Kunden Marktplatz 35 5360 St. Wolfgang Rechnung Nr. 145 9. Fortlaufende Rechnungsnummer Für unsere Lieferung vom 25. Juli 2020 über 5. Tag der Lieferung/Leistung  20 Tennisschläger "Prime" zu je € 100 € 2 000  50 3er-Packungen Tennisbälle "Ace2002" zu je € 5 € 250 4. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware/Leistung Nettobetrag € 2 250 6. Entgelt (Nettobetrag) + 20% Ust. € 450 7. Steuersatz, Steuerbetrag Gesamtbetrag € 2 700 Zahlbar netto Kassa innerhalb von 30 Tagen. Konto Nr. 1234567, IBAN AT551968500021234567 BIC: COBAATAR UID ATU 999999999 10. UID-Nummer Umsatzsteuer Beispiel zu Steuerschuld und Fristen Die Steuerschuld entsteht bei Sollbesteuerung mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung ausgeführt und die Rechnung ausgestellt worden ist. Die Umsatzsteuer ist, abzüglich der Vorsteuer des entsprechenden Monats, spätestens einen Monat und 15 Tage nach Entstehung der Steuerschuld an das Finanzamt zu entrichten. Beispiel: Ermittlung und Überweisung der Umsatzsteuer-Zahllast für Jänner Ausgangsrechnungen € 100.000 + 20 % Umsatzsteuer ( € 20.000) = € 120.000 Eingangsrechnungen € 80.000 + 20 % Vorsteuer (€ 16.000) = € 96.000 Entstehung Überweisung Steuerschuld an Finanzamt € 4.000 Entgelt für AR - € 100.000 ER - € 80.000 1.1. 31.1. 28.2. 15.3. 31.3. Verbuchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer Für die Verbuchung der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer werden eigene Bestandskonten eingerichtet. Der jeweilige Steuerbetrag wird auf den Konten „Vorsteuer“ (2500 = Forderung gegenüber dem Finanzamt) und „Umsatzsteuer“ (3500 = Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt) gebucht. Verbuchung von Rechnungen mit Umsatzsteuer (Beispiel Sportartikel): Aus Sicht des Käufers (Hermann Berger GmbH): Soll Betrag Haben Betrag (1) HW-Vorrat 2.250,-- (3) Lieferverbindlichkeiten 2.700,-- (2) Vorsteuer 450,-- Aus Sicht des Verkäufers (Sportartikel Import GmbH): Soll Betrag Haben Betrag (2) Lieferforderungen 2.700,-- (4) Umsatzerlöse 2.250,-- (3) Umsatzsteuer 450,-- Beispiel U07: Umsatzsteuer (S. 85) - Auszug Umsatzsteuerpflicht Umsatzsteuersatz Ja Nein 10 % 20 % Ein Lehrer verkauft einer Kollegin seinen alten Drucker. Ein Tischler verkauft einen Einbauschrank nach Italien. Ein Unternehmen, das Dekorationsmaterial vertreibt, verkauft einer Bäckerei Dekorationsmaterial für die Auslage. Ein Hotelier lässt sich vom Mehlspeisenkoch in der Hotelküche eine Torte für private Zwecke backen. Beispiel U08: Umsatzsteuer (S. 86) Vor- Umsatz- Vorsteuer USt-Betrag Geschäftsfälle steuer steuer in € in € Kauf eines neuen Verkaufpultes für das Geschäftslokal um € 1.600,00 + USt. Wir verkaufen 10 Mountainbikes an ein Sporthotel; Preis pro Mountainbike: € 1.200,00 brutto. Wir kaufen für unser Büro einen Toner für unseren Laserdrucker um € 110,00 netto. Im Zuge der Erneuerung unserer Geschäfts- ausstattung benötigen wir unser altes Verkaufspult nicht mehr. Wir können es einem Geschäftsfreund um € 360,00 inkl. USt für sein Geschäft verkaufen. Wir verkaufen an einen Kunden 10 Energieriegel zum Einzelpreis von € 1,50 netto. Unser Steuerberater stellt uns für die Bilanzerstellung des letzten Jahres € 1.800,00 inkl. USt in Rechnung. Summe Zahllast (Umsatzsteuer-Vorsteuer): www.fh-ooe.at / CRF Seite 93 Wiederholung Richtig Falsch Die Umsatzsteuer für November ist spätestens am 15. Dezember an das Finanzamt zu überweisen. Pflanzen und Lebensmittel unterliegen einer 10 %-igen Umsatzsteuer, während Fachbücher mit 20% USt versteuert werden. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem PKW sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet, dass diese exklusive USt anzusetzen sind. Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.10 Verbuchung von Geschäftsfällen im operativen Bereich Verbuchung von Geschäftsfällen im Beschaffungs- und Absatzbereich Beschaffungsbereich Käufer Verkäufer Absatzbereich Soll Haben Geschäftsfall Soll Haben (1) HW-Vorrat (3) Lieferant od. (2) Kunde oder (4) Erlöse (2) Vorsteuer (2) ZM Einkauf Verkauf (2) ZM (3) UST (1) HW-Vorrat (3) Lieferant od. (7) Trans.d.D. (3) Spediteur od. (2) Vorsteuer (2) ZM Bezugs- Fracht- (2) Vorsteuer (2) ZM spesen kosten (3) Lieferant (1) HW-Vorrat (4) Erlöse (2) Kunde oder (2) Vorsteuer Rücksendungen (3) UST (2) ZM (3) Lieferant (1) HW-Vorrat (4) Erlösmind. (2) Kunde (2) Vorsteuer Nachträglich (3) UST gewährter Rabatt ZM = Zahlungsmittel Buchung auf Personenkonten Die Hauptbuchkonten „2000 - Lieferforderungen“ und „3300 – Lieferverbindlichkeiten“ stellen sog. Sammelkonten dar, auf denen die Summe aller Kundenforderungen bzw. aller Lieferantenverbindlichkeiten aufscheint Der Unternehmer muss jedoch wissen,  von wem er wann welchen Betrag zu bekommen hat, und  an wen er wann welchen Betrag zu zahlen hat. Daher wird in der Praxis für jeden Kunden und jeden Lieferanten ein PERSONENKONTO geführt. Auf diesen Konten sind die einzelnen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit sowie deren Bezahlung ersichtlich. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Kunden- und Lieferantenkartei“ bzw. von „Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung“  NEBENBUCH Die laufenden Geschäftsfälle werden zunächst auf einem Personenkonto gebucht. Zumindest monatlich werden die Bewegungen auf den Personenkonten auf die beiden Sammelkonten (2) Lieferforderungen, (3) Lieferverbindlichkeiten übertragen (NICHT umgebucht). Beispiele 25.1. ER: Kauf einer Maschine im Wert von 5.000 Euro netto beim Lieferanten Schmidt. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 30.1. BA: Der Lieferant Schmidt gewährt nachträglich einen Rabatt von 10 % auf den Nettoverkaufswert. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 31.1. BK: Überweisung an Schmidt. Ausgleich der ER vom 25.1. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiele 25.1. AR: Verkauf von Handelswaren (20 % USt) im Wert von 30.000 € netto an den Kunden Lutwig. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 30.1. BA: Waren im Wert von 5.000 Euro netto werden an uns retourniert. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 31.1. BK: Der Kunde Lutwig gleicht den noch offenen Betrag aus. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiele 25.1. AR: Verkauf von Handelswaren im Wert von 24.000 € (inkl. 20 % USt) an den Kunden Franzl. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 30.1. BA: Dem Kunden Franzl wird ein Rabatt von 10 % auf den Nettoverkaufswert gewährt. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 31.1. BK: Der Kunde Franzl gleicht den noch offenen Betrag aus. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Verbuchung von Steuern 1. Durchlaufposten  Beispiele:  Umsatzsteuer, Einbehaltene Lohnsteuer für Dienstnehmer (Klasse 3: Verbindlichkeiten) 2. Aufwandsteuern  Beispiele:  Kommunalsteuer, DB, DZ (Klasse 6: Personalaufwand)  Grundsteuer, KFZ-Steuer, Versicherungssteuer (Klasse 7: Sonstiger Aufwand) 3. Aktivierungspflichtige Steuern  Beispiel:  Grunderwerbssteuer beim Ankauf von Grundstücken gilt als Anschaffungsnebenkosten und ist aktivierungspflichtig (Klasse 0: Anlagevermögen) 4. Privatsteuern  Beispiel:  Einkommensteuer ( Privatentnahme) Verbuchung von sonstigen Aufwendungen Beispiele mit Vorsteuerabzug Beispiele ohne Vorsteuerabzug  Instandhaltungen (Reparaturen)  Paket- und Portogebühren der Post  Reinigung durch Dritte  Bankzinsen und -spesen  Transporte durch Dritte  Versicherungsprämien  Gebühren  Reisespesen  Mitgliedsbeiträge  Telefongebühren  Steuern  Mieten  PKW Aufwendungen  Provisionen an Dritte  Büromaterial  Fachliteratur  Rechts- und Beratungskosten  u.v.m. Verbuchung Verbuchung Soll Haben Soll Haben (7) Aufwandskonto (3) Lieferant oder (2) ZM (7) Aufwandskonto (3) Lieferant oder (2) ZM (2) Vorsteuer Beispiele 25.1. KA: Kauf von Büromaterial in Höhe von 100 € netto. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 25.1. BK: Kauf von Fachzeitschriften in Höhe von 240 € netto. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 25.1. BK: Bezahlung der Telefonrechnung in Höhe von 600 € brutto. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 31.1. BK: Bezahlung der Tankrechnung für den Betriebs-PKW des Geschäftsführers im Wert von € 60 brutto. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Verbuchung des Eigenverbrauchs bzw. der Privatentnahmen Unter „Eigenverbrauch“ versteht man:  Entnahme von Waren (Handelswaren, Rohstoffe, Fertigerzeugnisse)  Entnahme von Leistungen (z.B. Installationsarbeiten eines Installationsbetriebes im Privathaus des Unternehmers)  Entnahme von Gegenständen des Anlagevermögens (z.B. Entnahme von EDV-Anlagen)  Nutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. private Nutzung des Betriebs-LKW od. PKW) - natürlich ist dies schwer kontrollierbar! Der Eigenverbrauch ist eine Privatentnahme. Er stellt für das Unternehmen einen Erlös dar und unterliegt der Umsatzsteuer. Der Buchungssatz lautet folgendermaßen: Soll Haben (9) Privat (4) Eigenverbrauch (3) Umsatzsteuer Privatentnahme, Privateinlage Entnahme von Bank oder Kassa für private Zwecke: Soll Haben (9) Privat (2) ZMK Privateinlagen (Bargeld, Bank, Vermögenswerte) Soll Haben (0) Gebäude, Maschinen,… od. (9) Privat (2) Kassa, Bank  Abschluss des Privatkontos mit dem Eigenkapitalkonto  Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos  Privatentnahmen vermindern das Eigenkapital  Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital Beispiel U15 (S. 90) 7.1. ER 1: Rechnung der Schober & Co über den Einkauf von Handelswaren (Möbeln) ab Werk 100.000,00 + 20 % Umsatzsteuer. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 8.1. ER 2: Rechnung der Müller Möbelproduktions-AG über den Einkauf von Handelswaren 25.000,00 + 20 % Umsatzsteuer frei Haus. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiel U15 (S. 90) 10.1. AR 1: Verkauf von Handelswaren auf Ziel an die Firma Leitner KG 50.000 + 20 % Umsatzsteuer frei Haus. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 13.1. KA 1: Für den Transport zur Firma Leitner KG bezahlen wir dem Spediteur Intertrans 600,00 inkl. 20 % Umsatzsteuer. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiel U15 (S. 90) 13.1. AR 2: Verkauf von Handelswaren auf Ziel an die Firma Berger Möbelhandel GmbH 65.000,00 + 20 % Umsatzsteuer ab Werk. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 15.1. KA 2: Barzahlung der Rechnung der Spedition H. Gruber für Zustellung der Waren der ER 1 in Höhe von 1.000,00 + 20 % Umsatzsteuer. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiel U15 (S. 90) 16.1. BA 1: Gutschrift der Firma Schober & Co für Warenrücksendung in Höhe von 24.000 inkl. 20 % Umsatzsteuer. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 17.1. BK 1: Überweisung des noch offenen Betrages an die Firma Schober & Co. Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiel U15 (S. 90) 19.1. BA 2: Gutschrift an die Firma Leitner KG aufgrund einer geringfügigen Beschädigung der ausgelieferten Möbel (= nachträglich gewährter Rabatt) 3.000,00 inkl. 20 % Umsatzsteuer. Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag 20.1. BK 2: Banküberweisung der Firma Leitner KG in Höhe von 57.000. Beleg Soll Betrag Haben Betrag Beispiel U15 (S. 90) 25.1. BA 3: Privatentnahme Schreibtisch (Einkaufspreis 2.400 inkl. Umsatzsteuer; Verkaufspreis 3.600 inkl. Umsatzsteuer). Datum Beleg Soll Betrag Haben Betrag Kapitel 1: Grundlagen der externen Rechnungslegung 1.11 Verbuchung von Geschäftsfällen im Investitions- und Finanzierungsbereich Zugang zum Anlagevermögen Der Zugang zum Anlagevermögen kann erfolgen durch Kauf Selbsterstellung Leasing AW > 800,00 EUR AW < 800,00 EUR „Geringwertige Längerfristige Miete Aktivierte Aktivierung Vermögensgegen- von Investitions- Eigenleistung stände“ gütern2) z. B. Kauf einer z. B. Taschenrechner z. B. selbst erstellte Maschine Maschine (0) Maschine (7) GWG (0) Maschine (4) Aktivierte (7) Mietaufwand (2) VST (2) ZM1) (2) VST (2) ZMK1) Eigenleistung (2) VST (2) ZMK1) 1) Zahlungsmittelkonto (Kassa, Bank) Geringwertige Vermögensgegenstände Anschaffungs- oder Herstellungswert ist < € 800,00 (netto) Geringwertige Vermögensgegenstände können im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe, d.h. als Aufwand, abgesetzt werden. (7) Geringwertige Wirtschaftsgüter BUCHUNGSSATZ: (2) Vorsteuer an (2) Bank (Kassa, LV) Werden Geringwertige Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Anschaffung zuerst auf das entsprechende Anlagenkonto gebucht, lautet der Buchungssatz dafür (0) Anlagevermögen (2) Vorsteuer an (2) Bank (od. (2) Kassa, od. (3) LV) Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt dann die Umbuchung auf das Konto Geringwertige Wirtschaftsgüter mit folgendem Buchungssatz (7) Geringwertige Wirtschaftsgüter an (0) Anlagevermögen EXTERNE RECHNUNGSLEGUNG Kapitel 2 Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Kapitel 2: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.1 Der Weg zur Schlussbilanz Der Weg zur Schlussbilanz Schlussbilanz + laufende Schlussbilanz Geschäftsfälle Abschluss- Gewinn- und Verlust- + + = des Vorjahres während des arbeiten rechnung Jahres + Kapitalflussrechnung Die Hauptprobleme beim Jahresabschluss Wertminderungen oder Wertsteigerungen von gekauften Vermögensgegenständen? Selbsterstellte Vermögensgegenstände? Vorratsbewertung? „Dubiose“ Forderungen? Wechselkursschwankungen? Periodenabgrenzung? Unsichere künftige Verpflichtungen? Bilanz Bilanz Anlagevermögen Eigenkapital Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Umlaufvermögen Fremdkapital  Stichtagsbetrachtung 31.12.20X1 31.12.20X2 GuV Aufwendungen Erträge Gewinn  Zeitraumbetrachtung Beispiele für Abschlussarbeiten Fragestellung Abschlussarbeit Wie hoch ist der Wert des Anlage- und Bewertung bzw. Abschreibung Umlaufvermögens bzw. der Verbindlichkeiten? Stimmt die Menge der auf Lager liegenden Ware mit Inventur/Einsatzermittlung den Entnahmescheinen überein? Sind alle Lieferforderungen einbringlich? Forderungsbewertung Sind alle Buchungen, die das Geschäftsjahr betreffen, Abgrenzungen verbucht? Sind Aufwendungen entstanden, die in den nächsten Rückstellungen Jahren zu Zahlungen führen können? Hat sich der Rückzahlungsbetrag unserer Bewertung Verbindlichkeit verändert? Kapitel 2: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung  Im Rahmen der Bilanzierung ist eine Vielzahl von gesetzlichen Richtlinien einzuhalten (geregelt im Unternehmensrecht, Steuerrecht, Aktiengesetz, etc.)  Gewissermaßen übergeordnet gelten folgende „Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung“ (GoB):  Grundsatz der Richtigkeit und der Willkürfreiheit  Vermögensgegenstände und Geschäftsfälle sind entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auszuweisen. Ist eine Schätzung vorzunehmen, sind die heranzuziehenden Werte innerhalb objektiv bestimmbarer und nachprüfbarer Grenzen zu wählen und es sind jene Annahmen zugrunde zu legen, die am wahrscheinlichsten den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.  Grundsatz der Bilanzklarheit - klare und übersichtliche Darstellung des Vermögens und der Schulden  Das Bruttoprinzip ist einzuhalten, d. h. eine Saldierung von Aktiv- und Passivposten bzw. von Aufwands- und Ertragsposten ist nicht zulässig  klare und zutreffende Bezeichnung der Posten des Jahresabschlusses (bzw. der Konten der Buchhaltung) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung  Grundsatz der Vollständigkeit  der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten bzw. Aufwendungen und Erträge zu enthalten  Pflicht zur Durchführung einer Inventur und zur Aufstellung des Inventars  Bilanzkontinuität  formell:  Beibehaltung von Gliederungsprinzipien und Bezeichnung der Posten des Jahresabschlusses  die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres muss mit der Schlussbilanz des alten Jahres identisch sein (Bilanzidentität)  materiell: Beibehaltung der Bewertungsmethoden  Grundsatz der Periodenabgrenzung  verlangt eine periodengerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zum jeweiligen Abschlusszeitraum  Instrument: Rechnungsabgrenzungsposten Bewertungsgrundsätze  Vorsichtsprinzip  Bei unsicheren Erwartungen ist eher vom ungünstigeren Fall auszugehen. Der Grundsatz der Vorsicht zeigt sich in drei Bewertungsaspekten: Imparitätisches Realisationsprinzip: Nur realisierte Gewinne sind auszuweisen Prinzip der Verlustantizipation: Drohende Verluste sind auch dann auszuweisen, wenn sie noch nicht realisiert sind. Prinzip der Wertaufhellung: Am Bilanzstichtag bereits bestehende Risiken und Verluste sind auszuweisen, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor der Bilanzerstellung bekannt werden. Höchstwertprinzip: Verbindlichkeiten sind mit dem höheren Wert am Abschlussstichtag anzusetzen. Niederstwertprinzip: Vermögensgegenstände sind mit dem niedrigen Wert am Abschlussstichtag anzusetzen.  Der Unternehmer darf sich niemals reicher machen als er ist!  Bilanzpolitik – Relevant bei Wahlrechten! Bilanzierungsziel Erfolgsminimierung Erfolgsmaximierung Auswirkung auf GuV-Rechnung: Auswirkung auf GuV-Rechnung: Möglichst niedriger Jahresüberschuss bzw. Möglichst hoher Jahresüberschuss bzw. möglichst hoher Jahresfehlbetrag möglichst niedriger Jahresfehlbetrag Begründung: Begründung: Reduktion der steuerlichen Belastung, maximale Gewinnausschüttung; Erhaltung der unternehmensspezifische Kennzahlen steuern Unternehmenssubstanz; hohe Kredit-/ Niedrige Ausschüttungsbasis Finanzierungsbonität Bewertungsgrundsätze  Einzelbewertung (soweit dies möglich ist)  Grundsätzlich ist jeder Vermögensgegenstand einzeln zu bewerten. In der Praxis muss allerdings aus ökonomischen bzw. technischen Gründen oft von der Einzelbewertung abgegangen werden (siehe auch Wareneinsatzermittlung)  Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern)  Vermögensgegenstände sind i.d.R. weniger Wert, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird.  Ist die Fortführung des Unternehmens nicht mehr gewährleistet, sind die Vermögensgegenstände mit den Zerschlagungswerten (Liquidationswerten) anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten.  Grundsatz des wirtschaftlichen Gehaltes (substance over form)  Für die Bilanzierung ist es nicht die zivilrechtliche Form entscheidend sondern wer die wesentlichen Risiken und Chancen mit der Nutzung eines Vermögensgegenstandes trägt. Beispielsweise sind Vermögensgegenstände bei Treugeber und nicht beim Treuhänder zu bilanzieren. Bewertungsgrundsätze  Grundsatz der Wesentlichkeit  Das Prinzip der Wesentlichkeit sagt, dass nur solche Tatbestände im Jahresabschluss offenzulegen sind, die wesentlich sind. Darunter versteht man solche Informationen, die für die Leser des Jahresabschlusses für ihre Entscheidungen nützlich sind.  Wann immer es an einer gesetzlichen Regelung mangelt, kommt die sog. Generalnorm zum tragen. Diese besagt, dass der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln soll. Bewertungsgrundsätze Nicht abnutzbares Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip; Abschreibungen müssen (und dürfen nur) Anlagevermögen vorgenommen werden, wenn der Wert zum Abschlussstichtag niedriger ist und es sich voraussichtlich z.B. Grundstücke, um einen dauerhaften Wertverlust handelt; bei Finanzanlagen dürfen Abschreibungen auch vorge- Finanzanlagen nommen werden, wenn der Wertverlust nur vorübergehend ist; Zuschreibungen müssen vorge- nommen werden, wenn der Wert wieder steigt (Wertaufholungsgebot) – die Anschaffungskosten/Her- stellungskosten dürfen dabei nicht überschritten werden; Abnutzbares Anlagevermögen Bewertung mit dem fortgeschriebenen Anschaffungskosten (Anschaffungs-/Herstellungskosten (z.B. Maschinen, Computer) minus planmäßiger Abschreibungen) außerplanmäßige Abschreibungen (z. B. wegen technischer oder wirtschaftlicher Entwertung) sind zu berücksichtigen. Zuschreibungen müssen vorge- nommen werden, wenn der Wert wieder höher wird (Wertaufholungsgebot); jedoch dürfen die „fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten“ nicht überschritten werden Umlaufvermögen Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip (zwischen Anschaffungs- (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere /Herstellungskosten und dem Tageswert ist der niedrigere zu nehmen); Zuschreibungen des Umlaufvermögens) müssen vorgenommen werden, wenn der Wert wieder steigt (Wertaufholungsgebot), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen dabei nicht überschritten werden; Verbindlichkeiten Bewertung nach dem strengen Höchstwertprinzip (die Anschaffungskosten stellen die Untergrenze dar, ein höherer Tageswert ist auszuweisen, z.B. bei Verbindlichkeiten in fremder Währung) Verbindlichkeiten sind demnach zu ihrem Erfüllungsbetrag, Rentenverpflichtungen zum Barwert der zukünftigen Auszahlung anzusetzen. Rückstellungen Bewertung mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag, Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Pensions- und Abfertigungsrückstellungen sowie vergleichbare Rückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bewerten. Kapitel 2: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.3 Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses Inventur und Inventurverfahren  Vorbedingung für den Jahresabschluss ist die Inventur, d.h. die körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden. Ist eine körperliche Bestandsaufnahme nicht möglich, sind andere Verfahren erforderlich (z.B. Abstimmung von Forderungen und Schulden mit Geschäftspartnern, Auszug aus dem Patentregister).  Für die körperliche Bestandsaufnahme erlaubt das Unternehmensrecht folgende Verfahren:  Stichtagsinventur am Bilanzstichtag  Abweichende Stichtagsinventur - frühestens 3 Monate vor und spätestens 2 Monate nach dem Bilanzstichtag  Bestand zum Bilanzstichtag muss mit Hilfe eines entsprechenden „Aufzeichnungssystems“ durch Vor- oder Rückrechnung ordnungsgemäß festgestellt werden können. Inventur und Inventurverfahren  Permanente Inventur  Die Bestände werden auf Grund eines Arbeitsplanes (Inventurplan) zu unterschiedlichen Zeitpunkten während des Geschäftsjahres erfasst und mit den Aufzeichnungen verglichen.  Jeder Vermögensgegenstand muss zumindest 1x jährlich erfasst werden.  Bestand zum Bilanzstichtag muss mit Hilfe eines entsprechenden „Aufzeichnungssystems“ durch Vor- oder Rückrechnung ordnungsgemäß festgestellt werden können.  Stichprobeninventur  Menge und Wert der Vermögensgegenstände wird mit Hilfe „anerkannter“ mathematisch- statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt. Kapitel 2: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.5 Anlagevermögen Bilanz AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital) II. Sachanlagen II. Kapitalrücklagen III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn/-verlust (davon Gewinn-/Verlustvortrag) B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B. Rückstellungen III. Wertpapiere und Anteile IV. Kassabestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten C. Verbindlichkeiten D. Latente Steuern D. Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva Summe Passiva Anlagevermögen – Immaterielle Vermögensgegenstände  Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht-körperliche Gegenstände wie z.B. bestimmte Rechte. Sie dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Aktivierbar sind in der Regel nur einmalige Zahlungen, laufende Zahlungen (z.B. für Lizenzen) sind als Aufwand zu verbuchen. 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte (z.B. durch Patent- oder Markenschutzgesetz geschützte Rechte) und ähnliche Vorteile (z.B. Urheberrechte), Lizenzen und Software 2. Geschäfts(Firmen)wert Ein Firmenwert ergibt sich, wenn der Kaufpreis für ein Unternehmen größer ist, als das Vermögen des gekauften Unternehmens (bei aufgedeckten stillen Reserven) abzüglich seiner Schulden Anlagevermögen – Immaterielle Vermögensgegenstände  Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden.  Hinweis: Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht selbst genutzt, sondern verkauft werden sollen, sind hingegen zu aktivieren und im Umlaufvermögen unter den Vorräten auszuweisen (z.B. eine zum Verkauf bestimmte Software) Anlagevermögen - Sachanlagen  Sachanlagen sind materielle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen. 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen und Maschinen Stehen in einem engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Prozess der Leistungserstellung (z.B. Fertigungsmaschinen und Transportanlagen). 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Sammelposten für Fahrzeuge, Büroeinrichtungen, EDV, Telefonanlage, etc. 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Dieser Posten kann sich auf alle drei angeführten Sachanlageposten beziehen. Ein Ausweis unter diesem Posten bedeutet, dass das betreffende Sachanlagevermögen noch nicht aktiv im Betriebsprozess eingesetzt werden kann. Anlagevermögen – Finanzanlagen  Finanzanlagen stellen (Geld)Investitionen in fremde Unternehmen dar. Wichtig für den Ausweis unter den Finanzanlagen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligung von mind. 50 %; Mehrheit der Stimmrechte; Beherrschender Einfluss, Recht auf Bestellung der Leitungsorgane 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Forderungen (nicht aus Lieferungen und Leistungen, sondern z.B. ein Darlehen) mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren 3. Beteiligungen Beteiligung von mind. 20 %, aber keine Erfüllung der Kriterien für verbundene Unternehmen 4. Wertpapiere des Anlagevermögens (welche als längerfristige Kapitalanlagen dienen) z.B. Anleihen oder Aktien Bewertung des Sachanlagevermögens und des immateriellen Vermögens  Das Sachanlagevermögen und das immaterielle Vermögen sind zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bewerten. In der Bilanz wird in den einzelnen Geschäftsjahren somit der jeweilige (Rest-)Buchwert ausgewiesen.  Im Rahmen der Bewertung sind mehrere Bereiche zu beachten:  die Definition der Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten  die planmäßigen Abschreibungen  die außerplanmäßigen Abschreibungen sowie  die Zuschreibungen (Rückgängigmachung einer außerplanmäßigen Abschreibung) Anschaffungskosten Als „Anschaffungskosten“ werden alle Aufwendungen verstanden, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten umfassen hierbei:  Anschaffungspreis (Kaufpreis) abzüglich Rabatte und Skonti  Anschaffungsnebenkosten, z.B. Verpackung, Vertragserrichtungskosten, Vermittlungsprovisionen, Anwaltskosten, Notarkosten, Bezugskosten (Zölle, Frachten, Speditionskosten, Transportversicherung)  Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft (z.B. Montagekosten)  ACHTUNG NICHT zu den Anschaffungskosten zählt  die Umsatzsteuer (Ausnahme: PKW!) Beispiel: Anschaffungskosten Der Preis einer Maschine beträgt EUR 4.000 + 800 USt. An Transportkosten fallen EUR 100 netto an. Da der Lack der Maschine zerkratzt ist, wird ein nachträglicher Rabatt von EUR 150,00 netto gewährt. Zusätzlich fallen noch Montagekosten in Höhe von EUR 200 an. Die Anschaffungskosten der Maschine betragen daher 5.050,00. Die Anschaffungskosten der Maschine betragen daher 4.950,00 Die Anschaffungskosten der Maschine betragen 4.150,00. Die Anschaffungskosten der Maschine betragen 4.250,00. Keine der Antworten ist korrekt. Herstellungskosten Die Herstellungskosten setzen sich wie folgt zusammen: Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten Einzelkosten (=unmittelbare Zuordnung zu dem erzeugten + Sonderkosten der Fertigung Produkt ist möglich) + Materialgemeinkosten Gemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten (=nur mittelbare, anteilige Herstellungskosten Zuordnung zu dem Produkt ist möglich) Wertminderung von Anlagevermögen  Abnutzbare Güter des Anlagevermögens werden im Verlauf der Zeit weniger wert. Ursache für diese Wertminderung ist zunächst der ordentliche wirtschaftliche Gebrauch im Unternehmen.  Die Entwertung durch ordentlichen wirtschaftlichen Gebrauch wird durch die „planmäßige Abschreibung“ berücksichtigt. Ein Wertverlust aus anderen Ursachen führt zum Ansatz einer „außerplanmäßigen Abschreibung“. Ursachen für die Wertminderung von Anlagevermögen Abschreibungsursachen Gebrauch Natürlicher Verschleiß Verbrauch Katastrophen Substanzverringerung Technischer Fortschritt Nachfrageverschiebung Wirtschaftliche Entwertung Fehlinvestitionen Sinkende Wiederbeschaffungspreise Vorzeitiges Ende eines Miet- oder Pachtverhältnisses Zeitablauf Ablauf von Schutzrechten Ablauf von Konzessionen Nutzungsdauer ausgewählter Anlagegüter Nutzungsdauer Abschreibungssatz in Jahren in % p. a. Betriebsgebäude 40 2,5 Geschäftsausstattung 10 10 PKW 8 12,5 LKW 4–7 25 – 14,3 Computer 3 33,33 Grundstücke Kein Wertverlust 0 Firmenwert 15 6,67 Verbuchung der planmäßigen Abschreibung 7… Planmäßige Abschreibung von Sachanlagen an 0… Anlagenkonto  Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und nicht der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung!  Bei Inbetriebnahme im zweiten Halbjahr darf im ersten Jahr nur die Hälfte der Abschreibung als Aufwand verbucht werden.  Der Abschreibungszeitraum verlängert sich um ein Jahr!  Scheidet das Wirtschaftsgut im letzten Jahr der Abschreibung nicht aus dem Unternehmen aus, kann der Abschreibungsbetrag um 1 Euro verringert werden.  Dieser „Erinnerungseuro“ wird erst beim tatsächlichen Ausscheiden der Anlage ausgebucht. Rechengrößen im Zusammenhang mit der Abschreibung  Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND): hängt von der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab. Bei der Festlegung ist der abnutzungsbedingte Verschleiß, die Überholung aufgrund technischen Fortschritts aber auch Nachfrageverschiebungen zu berücksichtigen.  Der Abschreibungssatz gibt den jährlichen Wertverlust in Prozenten an  Abschreibungsbetrag: jener geldwerte Betrag, um den das Wirtschaftsgut jährlich abgeschrieben wird. Er stellt betrieblichen Aufwand dar (Berechnung: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten / ND).  „Kumulierte Abschreibung“: Summe aller bisher vorgenommenen Abschreibungen  Buchwert: jener Wert, den die Anlage in der Buchhaltung und im Jahresabschluss noch hat. Er stellt die Differenz zwischen den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und den bisher vorgenommenen Abschreibung dar. Berechnung: lineare Abschreibung Abschreibungsbetrag (linear!): (AK oder HK) / Nutzungsdauer (ND) dh gleichbleibende Abschreibungsbeträge Abschreibungssatz: (1/ND) * 100 Darstellung der Verbuchung der direkten Abschreibung Buchungssatz: 7… Abschreibung von Sachanlagen / 0... Anlagenkonto (0) Maschinen (7) Abschreibung v. Sachanlagen Anschaffungs- Abschreibung Abschreibung Saldo oder Herstellungs- Saldo kosten (Buchwert) (9) SBK (9) GuV Buchwert Abschreibung der Maschinen Beispiel zur Berechnung der planmäßigen Abschreibung (Seite 105)  Inbetriebnahme einer Maschine am 10. Juni bzw. 10. August X1  Anschaffungskosten netto € 25.000,00  Nutzungsdauer 5 Jahre  Abschreibungssatz 100/5 = 20 %  Abschreibungsverlauf: jährliche Abschreibung jährliche Abschreibung Jahr bei Inbetriebnahme am Buchwert per 31.12 bei Inbetriebnahme am Buchwert per 31.12 10. Juni X1 10. August X1 X1 5.000 20.000 2.500 22.500 X2 5.000 15.000 5.000 17.500 X3 5.000 10.000 5.000 12.500 X4 5.000 5.000 5.000 7.500 X5 5.000 - 5.000 2.500 X6 2.500 - Beispiel: Planmäßige Abschreibung Maschine Die Körner AG kauft am 15.04.X1 eine Maschine, Anschaffungskosten EUR 300.000,--. Es wird mit einer Nutzungsdauer von 4 Jahren gerechnet. Berechnen Sie die jährliche Abschreibung und Werte an den Bilanzstichtagen X1-X4. Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen per 31.12.X1-X4 vor. Beispiel: Lineare Abschreibung Maschine Jahr Buchwert Abschreibungs- Buchwert 1.1. satz betrag 31.12. X1 X2 X3 X4 Beispiel: planmäßige Abschreibung Auszug aus der Saldenbilanz der Fa. Moltene GmbH per 31. Dezember X1: 0200 Grundstücke (Grundwert) 62.000,00 0210 Gebäude 140.000,00 0610 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 53.980,00 0640 Lkw 94.500,00 1. Abschreibung des Gebäudes 2,5 % p. a. direkt. Der Anschaffungswert des Gebäudes betrug 200.000,00. Beispiel : planmäßige Abschreibung Auszug aus der Saldenbilanz der Fa. Moltene GmbH per 31. Dezember X1: (0) Grundstücke (Grundwert) 62.000,00 (0) Gebäude 140.000,00 (0) Betriebs- u. Geschäftsausstattung 53.980,00 (0) Lkw 94.500,00 2. Auf dem Konto (0) Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Abschlussjahr folgende Anlagenzugänge verbucht (Abschreibung direkt): 27. 6. ER 379 Personalcomputer und Drucker € 3.200,00 18. 8. KA 2110 Garderobenständer € 390,00 14. 9. ER 521 Schreibtisch € 1.400,00 Der Personalcomputer und Drucker wurde am 2. Juli in Betrieb genommen, Nutzungsdauer 4 Jahre; der Garderobenständer ist voll abzuschreiben; Nutzungsdauer des Schreibtisches 5 Jahre. Abschreibung der restlichen Geschäftsausstattung laut Anlagenkartei 10.599,00. Beispiel : planmäßige Abschreibung 2. Abschreibung Betriebs- und Geschäftsausstattung Abschreibung Personalcomputer und Drucker Schreibtisch restliche Geschäftsausstattung Beispiel : planmäßige Abschreibung 3. Abschreibung der Fahrzeuge 20 % p. a. direkt. Die Fahrzeuge gliedern sich wie folgt: Anschaffungswert BW am 1.1. des Abschlussjahres LKW 1 20.000,00 2.000,00 LKW 2 16.000,00 8.000,00 LKW 3 58.500,00 0,00 Der LKW 1 verbleibt weiterhin im Betrieb (Abschreibung auf den Erinnerungscent). Der LKW 3 wurde am 15. März des Abschlussjahres angeschafft und in Betrieb genommen. Abschreibung LKW 1 LKW 2 LKW 3 Außerplanmäßige Abschreibung  Grundsätzlich nur bei dauerhafter Wertminderung muss niedrigere Wertansatz angesetzt werden  gemildertes Niederstwertprinzip   Ausnahme: Bei Finanzanlagen darf auch bei vorübergehender Wertminderung der niedrigerer Wert angesetzt werden.  Ist die Wertminderung nur vorübergehend  Verbot einer aplm. Abschreibung  Steigt der Wert in den Folgejahren MUSS aufgewertet werden bis zu den (fortgeführten) Anschaffungskosten  Wertobergrenze: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten  Beispiel: außerplanmäßige Abschreibung Kauf eines Grundstücks um 100.000 € am 3. Juni X1. Anschaffungskosten 100.000 € mittels Banküberweisung. Anschaffungskosten: 31.12.X1: Der Wert des Grundstücks sinkt aufgrund von kurzfristigen Wertschwankungen und beträgt laut Expertengutachten nur mehr 95.000 €. Wert am Bilanzstichtag (31.12.X1): Beispiel: außerplanmäßige Abschreibung 31.12.X2: Der Wert des Grundstücks sinkt dauerhaft, da die zuständige Behörde die Genehmigung zum Bau einer Autobahn in Grundstücksnähe bewilligt hat. Wert am Bilanzstichtag laut Expertengutachten: 40.000 € Wert am Bilanzstichtag (31.12.X2): Beispiel: außerplanmäßige Abschreibung 31.12.X3: Aufgrund von Bürgerinitiativen kann der Bau der Autobahn abgewendet werden. Der Wert des Grundstücks beträgt nunmehr a) 90.000 € Wert am Bilanzstichtag (31.12.X3): Beispiel: außerplanmäßige Abschreibung 31.12.X3: Aufgrund von Bürgerinitiativen kann der Bau der Autobahn abgewendet werden. Der Wert des Grunds

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