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This document contains a set of questions and answers related to the topic of security and law enforcement procedures. It details various legal contexts and situations.

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SHL - Frageprogramm RLV 1) Wo im SPG finden Sie die rechtliche Grundlage für die RLV, welchen Zweck erfüllt diese und nennen Sie 3 Punkte der RLV? Erklärung der Unterpunkte Sie findet sich im §31 SPG Richtlinien für das Einschreiten Erfül...

SHL - Frageprogramm RLV 1) Wo im SPG finden Sie die rechtliche Grundlage für die RLV, welchen Zweck erfüllt diese und nennen Sie 3 Punkte der RLV? Erklärung der Unterpunkte Sie findet sich im §31 SPG Richtlinien für das Einschreiten Erfüllt den Zweck des einheitlichen Vorgehens und der Minderung der Gefahr eines Konfliktes mit Betroffenen 1. Achtung der Menschenwürde: Durchsuchung eines Menschen durch eine Person desselben Geschlechts 2. Bekanntgabe der Dienstnummer: für Personen die von der Amtshandlung betroffen sind (freiwillig auch möchlich) 3. Dokumentation / Dokumentationspflicht 2) ln welchen Fällen hat sich ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 1 Abs. 3 RLV in den Dienst zu stellen und welche weitere Bestimmung gibt es dazu? Auf Grund dienstrechtlichen Vorschriften & zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum im großen Ausmaß (50.000 EUR oder mehr) erforderlich, verhältnismäßig und dies nach eigenen Umständen zumutbar ist. ln Fällen, in denen Einschreiten durch Ausübung sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dringend geboten scheint, die Sicherheitsbehörde zu verständigen Anmerkung: Sicherheitsbehörde verständigen heißt 133 wählen / LLZ verständigen - Nummer von BH-Journal wird durchgegeben 3) § 3 RLV spricht von Eigensicherung, was bedeutet das für lhr Einschreiten? Wir haben auf Vermeidung von Gefahren für uns selbst zu achten Wir sind nicht verpflichtet, zum Schutze von Rechtsgütern anderer einzuschreiten, wenn die drohende Gefahr offenkundig und erheblich weniger schwer wiegt als die Gefährdung der eigenen körperlichen Sicherheit Bsp.: Nicht einschreiten, wenn eine Gefahrenquelle erkennbar ist, wie austretende Giftstoffe, Gas,.... Anmerkung: Verständnis-Bsp Heiml.: Landstraße Mensch mit Messer: wir/Beamte müssen einschreiten, da ein gefährlicher Angriff vorliegt (§ 16 SPG) - wir müssen diesen beenden - Täteransprache „Halt Polizei! Messer fallen lassen oder ich schieße!“ - er macht das nicht = § 7 WaffGG (evtl. allg. gef. Person) Waffengebrauch ist anzukündigen/anzudrohen - Bei gefährlichen Angriff nicht warten z.B. auf Cobra (wir sind geschult) Allgemein gefährliche Person Waffengebrauch ist immer anzudrohen / anzukündigen - bei Notwehr muss ich das nicht Verrauchtes Wohnhaus warten auf Kräfte z.B. Feuerwehr (wir sind nicht geschult) Bombe - auf SKO warten 4) Wenn Sie im Rahmen lhrer Befugnisausübung Zwang anwenden, was müssen Sie beachten gem. der RLV? Unbeteiligte gefährdet werden, müssen diese in Kenntnis gesetzt werden Ausnahme: Erfüllung der Aufgabe gefährden Menschen, die diesen Eingriff nicht unmittelbar wahrgenommen haben, müssen verständigt werden Ausnahme: für den Betroffenen folgenlos geblieben Verständigung muss immer erfolgen bei - Betreten und Durchsuchen von Räumen und Grundstücken oder - gesetzlich anders angeordnet Keine Folge - darf die Verständigung unterbleiben (Bsp.: bei Verfolgung durch den Garten kein Schaden!) Anwendung von Befehls-/Zwangsgewalt: z.B. Body Cam aktivieren (§ 13a / 3 SPG) 5) Was haben Sie bei der Ausfolgung der Dienstnummer zu beachten? Nur auf Verlangen des Betroffenen, außer es würde die Erfüllung der Aufgabe gefährden Aushändigung mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle & einer Telefonnummer versehene Karte bzw. auf geeignete Weise (z.B. aufschreiben oder Partei tippt sich selber in Handy ein) 6) ln welchen Fällen müssen Sie sich mit dem Dienstausweis ausweisen? Welche Regelung gibt es diesbezüglich zur Dienstverrichtung in Zivil? Auf Verlangen des Betroffenen In Zivil muss man sich immer mit einer Kokarde (Dienstabzeichen) oder Dienstausweis ausweisen, auf Verlangen jedenfalls mit Dienstausweis Anmerkung: wenn man keine Korkarde hat, kann man sich mit Dienstausweis ausweisen wenn man sich mit Korkarde ausweist kann Betroffener dennoch Dienstausweis verlangen 7) Was haben Sie alles gem. § 10 RLV zu dokumentieren? Verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt, Freiwilligkeit, Name und Adresse von Menschen, die über das Einschreiten Auskunft geben können Einschreiten mehrerer OdöSD / geschlossenen Einheit: hat Kommandant Vorkehrungen zu treffen, dass festgestellt werden kann, welches Organ im Einzelfall eingeschritten ist Anmerkung § 1 RLV Aufgabenerfüllung § 6 RLV Umgang mit Betroffenen § 2 RLV Führung § 7 RLV Ausübung von Zwangsgewalt § 3 RLV Eigensicherung § 8 RLV lnformationspflichten § 4 RLV Freiwillige Mitwirkung oder Duldung § 9 RLV Bekanntgabe Dienstnummer § 5 RLV Achtung der Menschenwürde § 10 RLV Dokumentation SPG 1) Was regelt das Sicherheitspolizeigesetz nach § 1 SPG? Die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei 2) Woraus besteht die Sicherheitsverwaltung und wem obliegt sie (§ 2 SPG)? obliegt der Sicherheitsbehörden besteht aus der Sicherheitspolizei, der Fremdenpolizei, dem Pass- und Meldewesen, der Überwachung des Eintritts und Austritts aus dem Bundesgebiet, dem Waffen-, Schieß-, Munitions- und Sprengmittelwesens, dem Pressewesen, den Vereins- und Versammlungsangelegenheiten 3) Welche Aufgaben umfasst die Sicherheitspolizei nach § 3 SPG? Woraus besteht die Sicherheitspolizei? Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen örtl. Sicherheitspolizei, und aus der Ersten Allgemeinen Hilfeleistungspflicht 4) Was ist beim Einsatz von Bodycams nach § 13a Abs. 3 zu beachten? Zulässig bei Amtshandlung mit Befehls und Zwangsgewalt Vor Beginn: Androhen und Ankündigen 5) Was sagt der § 15a SPG über die Sicherheit in Amtsgebäuden im Wesentlichen aus? BMI - Gebäude dürfen nicht mit Waffen betreten werden Ausnahme: Personen, die auf Grund ihres öffentlichen Dienstes zum Tragen einer Dienstwaffe ermächtigt sind Mitgeführte Behältnisse dürfen durchsucht werden -> Person darf mit Zwang weggewiesen werden, wenn sie sich weigert Personendurchsuchung ohne Zwang 10) Was wissen Sie über die Gefahrenabwehr isd §§ 21 und 33 SPG? § 21 SPG Gefahrenabwehr Abwehr allgemeiner Gefahren obliegt den Sicherheitsbehörden, sie haben diese unverzüglich ein Ende zu setzen Auch, wenn ein bestimmter Mensch bereits der strafbaren Handlung verdächtig ist § 33 SPG Beendigung gef. Angriffe OdöSD sind ermächtigt, einem gefährlichen Angriff durch Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ein Ende zu setzen Anmerkung ermächtigt = wir haben das zu tun 6) Was ist ein gefährlicher Angriff gemäß § 16 Abs. 2 und Abs. 3 SPG? Nennen Sie einige praktische Beispiele dazu! Ein gefährlicher Angriff ist die Bedrohung eines Rechtsgutes durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer gerichtlich strafbaren Handlung, die vorsätzlich begangen und nicht bloß auf Verlangen des Verletzten verfolgt wird, sofern es sich um einen Strafbestand nach 1. dem Strafgesetzbuch (ausgenommen §278, §278a, §278b) 2. dem Verbotsgesetz 3. dem Fremdenpolizeigesetz 4. dem Suchtmittelgesetz (ausgenommen Erwerb oder Besitz zum ausschließlich persönlichen Gebrauch) 5. dem Anti-Doping-Bundesgesetz 6. dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz handelt Ein gefährlicher Angriff ist auch ein Verhalten, das darauf abzielt und geeignet ist, eine solche Bedrohung vorzubereiten, sofern dieses Verhalten in engem zeitlichem Zusammenhang mit der angestrebten Tatbestandsverwirklichung gesetzt wird. Beispiele: A schlägt B mit der Faust A bedroht B mit dem Messer Diebstahl, Sachbeschädigung, Raub, Erpressung, Vergewaltigung, Kinderpornografie, Amtsmissbrauch, Widerbetätigung, Drogenhandel, Freiheitsentziehung, § 28 / 28a SMG (NICHT: § 27 SMG) 7) Wann liegt eine EAH vor? (§19 SPG) Abs 1: Sind Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor, so trifft die Sicherheitsbehörden die Erste Allgemeine Hilfeleistungspflicht, wenn die Abwehr der Gefährdung 1. in die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde fällt 2. zum Hilfs- oder Rettungswesen oder zur Feuerpolizei gehört 8) Was haben sie bei einem EAH-Verdacht zu tun? {entsprechende Anzeige geht ein"..} Verpflichtung zur Gefahrenerforschung (Gefahrenquelle feststellen) & unaufschiebbare Hilfeleistung Anmerkung A liegt am Boden & Rettung schon vor Ort ist - trifft uns die Gefahrenerforschung A liegt am Boden & Rettung nicht vor Ort ist - trifft uns EAH 9) Wann endet die EAH? mit dem Ende der Gefahr: Gefahrenabwehr erfolgreich, Gefahr fällt von selbst weg, Gefahr verwirklicht hat & Schaden eingetreten Zeitpunkt, ab dem der Gefährdete weitere Hilfe rechtswirksam & glaubhaft ablehnt (zeitlich/örtlich muss er orientiert sein) sobald sich ergibt, dass die Abwehr der Gefährdung nicht unter § 19 Abs 1 SPG fällt (weil allgemeine Gefahr vorliegt / aus einem anderen Grund z.B. § 16/1 liegt ein gefährlicher Angriff vor (z.B. Person liegt blutend am Boden) oder einfach da es keine EAH ist) mit dem Einschreiten der zuständigen Behörde: Rettung oder Feuerwehr 11) § 24 SPG – Fahndung Unter welchen Umständen obliegt den Sicherheitsbehörden die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Menschen bzw. eines Gegenstandes? (Personen- bzw. Sachenfahndung) Personenfahndung Anordnung zur Festnahme befürchtet wird, Abgängiger werde Selbstmord begehen, Opfer Gewalttat / Unfall Mensch auf Grund psychischen Beeinträchtigung hilflos ist oder Leben / Gesundheit anderer ernstlich & erheblich gefährdet Ersuchen, an der Ermittlung des Aufenthaltes eines Minderjährigen mitzuwirken Gericht hat beschlossen, dass er einen Sachwalter braucht & besachwaltete Person abgängig ist (gerichtliche Verfügung zum Wohle eines Menschen einer vertretenen Person) Sachenfahndung: Sicherheitsbehörden obliegt das Aufsuchen von Gegenständen die einem Menschen durch einen gefährlichen Angriff (gegen das Vermögen) entzogen worden sind für die Klärung eines gefährlichen Angriffs benötigt werden 12) Welche allgemeinen Bestimmungen (§§ 28-31) gibt es bei der Erfüllung der Befugnisse zu beachten? Geben sie einen kurzen inhaltlichen Überblick darüber! § 28 SPG Vorrang der Sicherheit von Menschen: dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen ist vor dem Schutz anderer Güter Vorrang einzuräumen § 28a SPG Sicherheitspolizeiliche Aufgabenerfüllung (Gefahrenerforschung): Gefahrenerforschung bei gefährlichen Angriffen (Annahme einer Gefahrensituation rechtfertigen; obliegt Sicherheitsbehörden) § 29 SPG Verhältnismäßiekeit: Ein Eingriff in die Rechte von Menschen darf nur geschehen, wenn er die Verhältnismäßigkeit zum angestrebten Erfolg wahrt § 30 SPG Rechte des Betroffenen bei der Ausübuns von Befugnissen: Auf Verlangen auf Anlass und Zweck des Einschreitens und der Dienstnummer zu informieren, Vertrauenspersonen beizuziehen und für die Amtshandlung bedeutsame Tatsachen vorzubringen und deren Feststellung zu verlangen § 31 SPG Richtlinien für das Einschreiten: RLV bei sämtlichen Amtshandlungen zu berücksichtigen 13) Welche Rechte hat der Betroffene bei der Ausübung von Befugnissen gemäß § 30 SPG? Auf Verlangen auf Anlass und Zweck des Einschreitens & der Dienstnummer zu informieren Vertrauenspersonen beizuziehen für die Amtshandlung bedeutsame Tatsachen vorzubringen und deren Feststellung zu verlangen solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe nicht gefährdet wird 14) Was sagt § 32 zu Eingriffen in Rechtsgüter im Rahmen der EAH? OdöSD sind ermächtigt, in Rechtsgüter einzugreifen, sofern der abzuwendende Schaden die Rechtsgutsverletzung offenkundig und erheblich übersteigt Lebensgefährdende Maßnahmen nur zur Rettung des Lebens von Menschen zulässig Anmerkung man darf in Sachgüter ebenfalls eingreifen, auch in fremde Rechtsgüter eingreifen, wenn zur Rettung von Menschen notwendig => Verhältnismäßigkeit beachten 15) Was besagt § 33 zur Beendigung von gefährlichen Angriffen? OdöSD sind ermächtigt, einem gefährlichen Angriff durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ein Ende zu setzen 16) Wie ist das Auskunftsverlangen nach § 34 geregelt? OdöSD sind ermächtigt, Auskunft zu verlangen, in Fällen der EAH, wo sachdienliche Hinweise über das Vorliegen einer Gefährdung und über die Gefahrenquellen gegeben werden können Befehlsgewalt ist zulässig (man kann Informationen fordern, was gesehen wurde -> jedoch hat man keine Konsequenzen) Zwangsgewalt ist unzulässig 17) Wann ist eine I-Feststellung im SPG § 35 zulässig und welche Daten dürfen daher erhoben werden? OdöSD sind zur Feststellung der ldentität eines Menschen ermächtigt: Annahme (auf Grund bestimmter Tatsachen), steht mit gefährlichen Angriff im Zusammenhang oder könne Auskunft erteilen dringende Verdacht, dass sich an seinem Aufenthaltsort - mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen - flüchtige Straftäter / Straftat Verdächtige verbergen - Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt Zustand der Hilflosigkeit befindet & für Hilfeleistung erforderlich Annahme (auf Grund bestimmter Tatsachen), es handle sich um a) abgängigen Minderjährigen b) Menschen, auf Grund einer psychischen Krankheit Leben / Gesundheit anderer ernstlich & erheblich gefährdet c) Untersuchungshäftling / Strafgefangenen, der sich der Haft entzogen hat d) gerichtliche Verfügung zum Wohle eines psychisch kranken Menschen (Erwachsenenvertreter) im Zuge einer andauernden Reisebewegung die Binnengrenzen überschritten hat / wird (sog. Schleierfahndung) entlang eines internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweg angetroffen wird, die für grenzüberschreitende gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind Verhängung eines BV nach § 36a oder BV / AV nach § 38a Verhängung eines BV bei Sportgroßveranstaltungen nach § 49a Erfassen von: Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift in dessen Anwesenheit 18) Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wegweisung nach § 38 zulässig? Verhalten berechtigtes Ärgernis erregt & die öffentliche Ordnung stört Mehrere Menschen = ab 2 Personen Bei einer EAH, wenn Größeren Anzahl von Menschen = ab 10 Personen - Verhalten / Anwesenheit von Unbeteiligten stört & - sie den Unglücksfall behindern / die Privatsphäre vom Betroffenen verletzt wird allgemeinen Gefahr mehrere Menschen an einem bestimmten Ort / für Eigentum / Umwelt im großen Ausmaß ln einem Gefahrenbereich, wo ein gefährlicher Angriff beendet wird (trifft einen jeden) Einrichtung / Anlage, die für gefährliche Angriffe einer größeren Anzahl von Menschen besonders geeignet ist Auf Verlangen des Besitzers, wenn sich Fremde ohne Rechtsgrund/Duldung - auf seinem Grundstück befindet oder - dessen Raum betreten hat 19) Wann dürfen Sie ein Betretungs- und Annäherungsverbot § 38a aussprechen und welcher Bereich soll dadurch geschützt werden? Annahme aufgrund bestimmter Tatsachen, dass von einem Menschen (Gefährder) an einen Menschen (Gefährdeter) ein gefährlicher Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit ereignet oder ereignet hat Es soll die Wohnung des Gefährdeten geschützt werden Geschützter Bereich = 100 Meter im Umkreis der gefährdeten Person & Wohnung Es wird ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen (§ 13 WaffG) 20) Welche Informationspflichten bzw. Maßnahmen haben sie gegenüber dem Gefährder? Verbotsbereich zur Kenntnis zu bringen Alle in seiner Gewahrsame befindlichen Schlüssel abzunehmen & erforderlichenfalls zu durchsuchen Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen & ihn zu informieren, welche Möglichkeiten er hat, unterzukommen (z.B. Geldtaschen, Handy, Gewand, Dokumente, …) Informieren über - Verpflichtung der Gewaltpräventionsmaßnahme - Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung - Möglichkeit eines Antrags auf örtliche & zeitliche Ausnahmen (Berufsausübung, Dialyse u Betroffene arbeitet im KH) Bekanntgabe einer Abgabestelle für Zwecke der Zustellung von Schriftstücken Bei Aufenthalt in einem Verbotsbereich wegzuweisen Betreten der Wohnung nur in Anwesenheit der OdöS 21) Was machen Sie, wenn Sie im Zuge der Überprüfung eines Betretungsverbotes (§ 38a) feststellen, dass sich der Gefährder wieder bei seiner Gattin in der Wohnung aufhält? kommt Aufforderung die Wohnung zu verlassen nach = Anzeige nach Verwaltungsübertretung kommt nicht nach = Wegweisung mittels Zwang nach § 50 SPG = Verwaltungsübertretung § 84 SPG (evtl. Festnahme nach § 35 VStG - wenn er in der strafbaren Handlung verharrt) Person hat Gefährder freiwillig reingelassen: VÜ bekommt Gefährdete ebenfalls = Beihilfe zur VÜ 22) Nennen Sie die relevanten zeitlichen Abläufe von der Verhängung bis zum Ende eines Betretungsverbotes nach § 38a SPG! Nach Anordnung eines BVAV ist der Sicherheitsbehörde unverzüglich bekanntzugeben & diese binnen 3 Tage zu überprüfen vorläufiges Waffenverbot ist auszusprechen Gefährder binnen 5 Tagen ab Anordnung eine Beratungsstelle für Gewaltprävention zu kontaktieren -> diese hat binnen 14 Tagen ab Kontaktaufnahme stattzufinden Betretungs- und Annäherungsverbot endet 2 Wochen nach Anordnung oder wenn einstweiligen Verfügung eingebracht wurde (beim Gericht) = endet spätestens nach 4 Wochen Aufhebung durch die Sicherheitsbehörden innerhalb der Überprüfung (3 Tage) = BV/AV endet mit Zustellung an den Gefährder (vor 2 Wochen möglich) 23) Welche Hinweise bzw. Informationen müssen Sie bei der Verhängung eines Betretungsverbotes der gefährdeten Person mitteilen? Hinweise/Informationen auf die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung & auf geeignete Opferschutzeinrichtungen Dauer BVAV Gefährder darf nicht in Wohnung (Beihilfe = VÜ nach § 84 SPG) 24) Welche besonderen Informationen müssen Sie bei der Verhängung eines Betretungsverbotes beachten, wenn das Opfer minderjährig ist? Kind- & Jugendhilfeträger (muss immer verständigt werden) Einrichtung in dem sich der Minderjährige regelmäßig befindet Obsorgeberechtigte (z.B. Tagesmutter) 25) Unter welchen Voraussetzungen dürfen OdöS iSd § 39 SPG Grundstücke, Räume und Fahrzeuge betreten? sofern dies zur Erfüllung der EAH oder zur Abwehr eines gefährlichen Angriffs erforderlich ist (Abs. 1) wenn ein erlaubter Waffengebrauch vermieden werden kann (Abs. 2) 26) Unter welchen Voraussetzungen dürfen OdöS iSd § 39 SPG Grundstücke, Räume u. Fahrzeuge durchsuchen? Soweit dies der Suche nach einem Menschen dient, dessen Leben oder Gesundheit unmittelbar gefährdet erscheint einem Menschen dient, von dem ein gefährricher Angriff ausgeht einer Sache dient, die für einen gefährlichen Angriff bestimmt ist Weiters dürfen Transportmittel entlang einer Transitroute / in unmittelbarer Umgebung eines Flughafens durchsucht werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese Transportmittel für grenzüberschreitende gerichtlich strafbare Handlungen verwendet werden z.B. Suchtgiftschmuggel im Zuge eines: KFZ-Diebstahl & Verbringung ins Ausland auf der Transitroute 27) Unter welchen Voraussetzungen ist eine Personsdurchsuchung nach § 40 zulässig? festgenommene Menschen, um sicherzustellen, dass sie während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden & nicht flüchten Annahme auf Grund bestimmter Tatsachen, sie stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff im Zusammenhang & hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht Öffnen und Durchsuchen gilt auch für die mitgeführten Behältnisse des Betroffenen 28) Unter welchen Voraussetzungen sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes iSd § 42 SPG ermächtigt, Sachen sicherzustellen? bei gefährlichen Angriffen dazu dient, eine (weitere) Bedrohung gegen Leben, Gesundheit Freiheit oder Eigentum zu verhindern Die sich in der Gewahrsame eines Festgenommenen befinden und sonders geeignet sind, während dessen Anhaltung a) seine eigene oder die körperliche Sicherheit anderer unmittelbar zu gefährden oder b) ihm die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern denen unbefugte Beschädigung oder Wegnahme droht die aufgefunden werden & sich in niemandes Gewahrsame befinden 29) Unter welchen Voraussetzungen dürfen Exekutivorgane iSd § 44 SPG fremde Sachen in Anspruch nehmen? Wenn deren Gebrauch zur Abwehr eines gefährlichen Angriffs oder der Erfüllung der EAH unerlässlich erscheint 30) Wann dürfen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in die persönliche Freiheit § 45 eines Menschen eingreifen? Bei Menschen, die wegen Geisteskrankheit, Schwachsinns, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zurechnungsunfähig sind oder bei Unmündigen zum Zweck der sofortigen Feststellung des Sachverhaltes, wenn sie einer mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung verdächtig sind UND auf frischer Tat betreten werden ODER der Verdacht in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Tat steht 31) Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unmündige von Sicherheitsorganen iSd § 45 Abs 2 SPG angehalten werden und was hat mit den angehaltenen Unmündigen zu geschehen? Zur sofortigen Feststellung des Sachverhaltes einer mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung oder wenn sie in einer Zeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr ohne Aufsicht an einem öffentlichen Ort angetroffen werden und gefährlichen Angriffen besonders ausgesetzt wären. Sie unverzüglich Menschen zu übergeben, die für ihre Pflege und Erziehung verantwortlich sind. Übergabe nicht möglich, so ist eine Entscheidung der Kinder- und Jugendhilfe beizuholen 32) Was wissen Sie über die Unmittelbare Zwangsgewalt nach § 50 SPG? OdöS sind ermächtigt, die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung eingeräumten Befugnisse mit unmittelbarer Zwangsgewalt auszuüben Ausübung von unmittelbarer Zwangsgewalt anzudrohen & anzukündigen, in den Fällen von Notwehr / Beendigung gefährlicher Angriffe kann abgesehen werden gelten die Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetzes es darf physische Gewalt gegen Sachen angewendet werden, wenn dies zur Ausübung einer Befugnis unerlässlich ist 33) Wann ist eine Stammdatenabfrage/Standortpeilung § 53/3a zulässig? 1. zur Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben erforderlich ist 2. diese Daten als wesentliche Voraussetzung zur Abwehr von a) einer konkreten Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit im Rahmen einer EAH b) eines gefährlichen Angriffs c) einer kriminellen Verbindung benötigen 34) Wann hat eine Kostenersatzpflicht zu erfolgen § 92a? Auslösen einer technischen Alarmauslösung, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Gefahr der Rechtsgüter von Menschen bestanden hat Wer das Einschreiten verursacht, weil er a) vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder b) sich zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit aussetzt UBG 1) Nennen Sie die die Voraussetzung für die Unterbringung nach § 3 UBG! wer an einer psychischen Krankheit leidet UND Eigen-/Fremdgefährdung (sein Leben / seine Gesundheit oder das Leben / die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet) 2) § 9/4 regelt die Zwangsgewalt im Rahmen des UBG – Nennen Sie Beispiele für die mögliche Zwangsgewalt: ganze Amtshandlung / Vorführung ist mit Zwangsgewalt durchzusetzen, ev. auch das Öffnen der Wohnung, die Hinderung am Weggehen, … mögliche Beispiele Handfesseln Fußfesseln technische Sperren 3) Wann endet die UBG-Amtshandlung für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes? endet mit der Übergabe des Patienten an die Einrichtung (auch wenn der Patient von der Krankenanstalt nicht aufgenommen wird) 4) Was wissen Sie über die Verständigungs-/Mitteilungspflichten sowie Berichtspflicht? OdöSD sind, wenn betroffene Person nach entsprechender Belehrung nicht widerspricht, ermächtigt, Angehörige zu verständigen betroffene Person hat das Recht: auf Verlangen unverzüglich ein Angehöriger / gesetzlicher Vertreter / namenhaft gemachte Person von der Amtshandlung verständigt wird OdöSD sind verpflichtet, einen Bericht über die Amtshandlung die Gründe die zur Annahme des Vorliegens einer psychischen Krankheit einer damit im Zusammenhang stehenden Gefährdung geführt haben, die vorführende Sicherheitsdienststelle und Sicherheitsbehörde anzuführen. Bericht: handschriftliches Formular ausfüllen Kopie oder Foto anfertigen Original verbleibt in der Krankenanstalt! Wichtig ist der Eintrag BV/AV oder Einstweilige Verfügung 5) Welche Möglichkeiten der Unterbringung ohne Untersuchung gibt es § 9/3 UBG? 1. wenn Beiziehung eines Arztes, insbesondere wegen der damit verbundenen Wartezeit oder Wegstrecke oder Situation (durch volles Wartezimmer) unzumutbar ist 2. wenn wir von einem Facharzt oder Facharzt von Kinder- und Jugendpsychiatrie beigezogen werden und die Voraussetzungen für die Unterbringung als gegeben erwartet 3. Wir von einem Notarzt beigezogen werden und die Voraussetzungen für die Unterbringung als gegeben erwartet 4. Patient nicht länger als 7 Tage der psychiatrischen Abteilung eigenmächtig fernbleibt und der Abteilungsleiter die Voraussetzungen weiterhin für ergeben erachtet 5. Gefahr im Verzug Anmerkung: wenn Pat verletzt -> KH -> KH müsste Unterbringung / Transport in Einrichtung selber machen - wenn Aggressiv = Polizei notwendig - wenn er nicht in Einrichtung will, obwohl ärztlich angeordnet = Polizei notwendig (mit Zwang in Einrichtung) § 170 / 1 / Z1 - Feststellung psychische Krankheit + Festnahme aufgrund strafbarer Handlung => Telefonat mit StA -> Inquisitenstation (= Gefängnis im KH oder normale psychiatrische Abteilung) Wenn der Pat der Psychiatrie entkommen - innerhalb 7 Tage zürück in Psychiatrie - nach 7 Tagen, neuerliche Untersuchung von Arzt notwendig Vorführung zum Arzt - Polizeiarzt - Arzt im öffentlichen Sanitätsdienst (Amtsarzt, Gemeindearzt, HÄND) - vom Land ermächtigter Arzt Gefahr im Verzug - z.B. verletzt, renident, gefährlich JGG und Vorgehensweise bei UNMÜNDIGEN 1) A) Alterseinteilung nach dem JGG [§1]? Unmündige bis 14 Jahre Jugendlicher wer das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat Junger Erwachsener wer das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat B) Was ist besonders wenn UNMÜNDIGE eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen ? Unmündige Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Gem. § 4 / 1 JGG sind Unmündige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, nicht strafbar 2) A) Wann muss der Verteidiger bei der Vernehmung Jugendlichen zwingend anwesend sein? bei der Vernehmung des Jugendlichen (§ 164 StPO) im Fall der Festnahme oder Vorführung zur sofortigen Vernehmung (§ 153 / 3 StPO) Gegenüberstellung (§ 163 StPO) B) Welcher Verteidiger/Rechtsanwalt? Verteidigernotruf Eigener Rechtsanwalt 3) Was müssen Sie bei der Rechtsbelehrung eines Jugendlichen nach (§32a) JGG beachten? = Informationsblatt für Jugendliche Jeder jugendliche Beschuldigter ist durch die Kripo / StA nach § 49 StPO & über folgende Rechte zu informieren: Recht auf Benachrichtigung des gesetzlichen Vertreters UND Begleitung durch den gesetzlichen Vertreter zu gerichtlichen Verhandlungen Notwendige Verteidigung & Verfahrenshilfe Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung & Beschränkungen der Verbreitung von Ton-/Bildaufnahmen Obligatorische Durchführung von Jugenderhebungen Medizinische Untersuchung Begrenzung des Freiheitsentzugs (Anwendung gelinderer Mittel) Anwesenheit in der Hauptverhandlung Besondere Behandlung in Haft 4) Wie ist die notwendige Verteidigung (Vertretung durch Rechtsanwalt) bei Amthandlungen gegen Jugendliche geregelt? (§39 JGG) Jugendliche sind im frühestmöglichen Stadium durch einen Rechtsbeistand vertreten In folgenden Fällen muss ein Jugendlicher Beschuldigter durch einen Verteidiger vertreten sein gesamten Verfahren wegen eines Verbrechens, ab dem Zeitpunkt, zu dem er über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren, den Tatverdacht & seine Rechte zu informieren Verfahren wegen eines Vergehens - wenn weiter Ermittlungen in Auftrag gegeben oder durchgeführt werden Gegenüberstellung Hauptverhandlung Rechtsmittelverfahren (Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde) 5) Was müssen sie beachten betreffend Beiziehung eines gesetzlichen Vertreters? steht Beschuldigte das Recht zu gehört zu werden / bei Ermittlungen oder Beweisaufnahmen anwesend zu sein - steht dieses Recht auch dem gesetzlichen Vertreter zu Gilt auch bei der Akteneinsicht Ablehnung des jugendlichen Beschuldigten hat keinen Einfluss auf die Rechte des gesetzlichen Vertreters Belehrung an Jugendlich und gesetzlichen Vertreter Ladung auch an gesetzlichen Vertreter beide Eltern gesetzliche Vertreter = stehen beiden die Rechte zu 6) Wen muss ich (KP) bei einer Festnahme mit Jugendlichen Beschuldigten unverzüglich zu verständigen (wenn der Jugendliche nicht sofort frei gelassen werden kann)? Erziehungsberechtigter oder ein mit dem Jugendlichen in Hausgemeinschaft lebender Angehöriger + Kinder- & Jugendhilfeträger + Verteidiger 7) Wie ist die Vorgehensweise an Schulen (laut Erlass)? Ermittlungen in Schulen unter Vermeidung unnötigen Aufsehens, jeder nicht unbedingt notwendigen Beeinträchtigung des Unterrichts & möglichster Schonung des Rufes der betroffenen Personen auf Ruf der Schule Bedacht zu nehmen Kontaktaufnahme (Ausnahme bei Gefahr in Verzug) Direktor, zuständige Klassenlehrer, sonst. Aufsicht ausübende Lehrkraft ist zu achten auf: datenschutzrechtlichen Geheimhaltungspflichten oder Amtsgeheimnis unterliegenden Infos Einschreiten: Befragung betroffener Schüler: in einem abgesonderten Raum + Beiziehung einer Vertrauensperson / Verteidigers uniformierter Organe zu vermeiden Mitnahme zur Sicherheitsdienststelle: Festnahme (§ 170 StPO iVm § 35 JGG / § 45 SPG) oder sofortige Vorführung (§153/3 StPO) Nach Abschluss der Befragung in die Obhut der Schule / Erziehungsberechtigten zu übergeben Erziehungsberechtigter ist zu verständigen Verdacht Kindeswohlgefährdung: Mitteilungspflicht an Kinder-/Jugendhilfeträger 8) Vorgehensweise Ermittlungen bei Straftaten UNMÜNDIGER? ID-Feststellung (nach § 118 StPO durch Kripo aus eigenem zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass eine Person an einer Straftat beteiligt ist, über die Umstände der Begehung Auskunft geben kann oder Spuren hinterlassen hat, die der Aufklärung dienen Festnahme & Anhaltung (Voraussetzung § 45 /1 Z2 SPG = sofortige Feststellung des Sachverhaltes festzunehmen, wenn mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung verdächtig & auf frische Tat betreten / Verdacht sonst in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat) -> danach einem Menschen zu übergeben, dem ihre Pflege/Erziehung zusteht Sicherstellung Durchsuchung einer Person (Bekleidung, mitgeführten Gegenständen, unbekleideten Körpers => Verhältnismäßigkeit) Durchsuchung einer Wohnung oder anderen Ortes, der durch das Hausrecht geschützt ist (Verhältnismäßigkeit) Ladung des strafunmündigen Beschuldigten (auch an gesetzlichen Vertreter) Vernehmung Berichterstattung nach § 100 StPO über Unmündige WaffGG 1) Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Sie von einer Dienstwaffe Gebrauch machen? (§ 2 WGG) Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei Gemeindewachkörper Angehörige des rechtskundigen Dienstes sonstige Angehörige der LPD und des BMI, die zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind, dürfen in Ausübung des Dienstes nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes von Dienstwaffen Gebrauch machen: 1. Gerechte Notwehr 2. Zur Überwindung eines auf die Vereitelung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstandes 3. Zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme 4. Zur Verhinderung des Entkommens einer rechtmäßigen festgehaltenen Person 5. Zur Abwehr einer von einer Sache drohenden Gefahr 2) Was haben Sie vor einem angedachten Waffengebrauch zu prüfen, zu bedenken, zu probieren? §4 Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn: ungefährliche Maßnahmen Insbesondere Aufforderung zur Herstellung gesetzesmäßigen Zustandes weniger gefährliche Maßnahmen Androhung des Waffengebrauchs Verfolgung des Flüchtenden Anwendung von Körperkraft oder gelindere Mittel Verfügbar gelindere Mittel, wie insbesondere Handfesseln oder technische Sperren UNGEEIGNET scheinen oder WIRKUNGSLOS erwiesen haben Anmerkung: Verhältnismäßigkeit (Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit) technische Sperren: Nagelgurte/Nagelbänder, Radsperren, LKW quer über Straße Handfesseln sind abzunehmen, wenn Grund für Verwendung wegfällt 3) Mit welchen Dienstwaffen ist ein Polizeibeamter im AD ausgestattet? Welche Regelung gibt in Bezug auf andere Gegenstände, die als Dienstwaffen verwendet werden? §3 Dienstwaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Gummiknüppel & andere Einsatzstöcke, Tränengas & andere reizauslösende Mittel, die lediglich eine kurzfristige Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes herbeiführen, Wasserwerfer, Schusswaffen die den in § 2 bezeichneten Organen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von ihrer vorgesetzten Behörde / Dienststelle zugeteilt sind §9 Steht eine geeignete scheinende Dienstwaffe nicht zur Verfügung, dürfen unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes auch andere Waffen gebraucht oder Mittel angewendet werden, deren Wirkung der einer Waffe gleichkommt. Anmerkung: andere Waffen/Mittel z.B. mit Funkgerät, Taschenlampe, Baseballschläger vom Täter, Privatwaffe des Exekutivorgans / Angreifers, Einsatzhelm, Holzprügel/Holzlatte, Löschfahrzeug der Feuerwehr, Sonnenschirmständer 4) Welchen Zweck darf ein Waffengebrauch nur haben? §6/1 Zweck des Waffengebrauches gegen Menschen darf nur sein angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen § 2 Z 2-5 = Waffengebrauch zu erwartende Schaden nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen. 5) Welche formalen Bestimmungen kennen Sie im Rahmen des WGG? (§ 6/2 WGG) Jede Waffe ist mit möglichster Schonung von Menschen und Sachen zu gebrauchen Gegen Menschen dürfen Waffen nur angewendet werden, wenn der Zweck ihrer Anwendung nicht durch die Waffenwirkung gegen Sachen erreicht werden kann. Anmerkung zu Frage 4 & 5 Verhältnismäßigkeit! Ex-Ante Betrachtung Primär gegen Sachen (Tiere) eingesetzt werden, wenn Einsatz gegen Menschen verhindert; z.B. Schuss auf Reifen des Fluchtfahrzeuges gegen Schuss auf Flüchtenden vor; Hund auf Mensch hetzt, Waffengebrauch gegen Hund, nicht den aufhetzenden Hundehalter 6) Wann darf ein Polizeibeamter einen lebensgefährdenden Waffengebrauch durchführen? 1) gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen (Notwehr/Nothilfe) Erlaubt den lebensgefährdenden Waffengebrauch nur zur Verteidigung eines Menschen Also zur Verteidigung folgender Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Körperliche Unversehrtheit, Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit) Zur Verteidigung von Sachwerten (Vermögen) NICHT zulässig! 2) Unterdrückung eines Aufstandes / Aufruhrs Aufstand: Erhebung einer Menschenmenge gegen die Staatsgewalt- durch offenen gewaltsamen Widerstand Aufruhr: Eine Situation, in der eine Menschenmenge Gewalttaten in größerem Umfang begeht oder zu begehen droht, sodass von einer außerordentlichen Gefährdung der inneren Sicherheit gesprochen werden kann. 3) Erzwingung der Festnahme ODER Verhinderung des Entkommens einer Person (z.B. Amokläufer) + die einer gerichtlich strafbaren Handlung die nur vorsätzlich begangen werden kann UND mit mehr als einjähriger Freiheistsstrafe bedroht ist überwiesen oder dringend verdächtigt ist die für sich allein (qualifiziertes Delikt) ODER in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme / Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet. 4) Erzwingung der Festnahme ODER Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person ODER Eigentums allgemein gefährlich ist Der Geisteskranke muss für die Sicherheit ANDERER Menschen oder fremdes Eigentum allgemein gefährlich sein. Eine bloße Selbstgefährdung genügt nicht 7) Welche Umstände schließen einen lebensgefährdenden Waffengebrauch aus? §8/2 Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist nur dann zulässig, wenn dadurch Unbeteiligte voraussichtlich nicht gefährdet werden, es sei denn, dass er unvermeidbar scheint, um eine Menschenmenge von Gewalttaten abzuhalten, durch die die Sicherheit von Personen mittelbar oder unmittelbar gefährdet wird. §8/3 lm Falle gerechter Notwehr findet Abs. 2 keine Anwendung 8) Wie ist der lebensgefährdende Waffengebrauch anzukündigen? Gibt es dazu auch Ausnahmen? §8/1 Der lebensgefährdende Waffengebrauch gegen Menschen ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen Gegenüber einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen Als Androhung des Schusswaffengebrauches gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. §8/3 lm Falle gerechter Notwehr findet die Abs. 1 keine Anwendung. 9) Was ist bei einem Waffengebrauch im Rahmen einer geschlossenen Einheit für den Polizeibeamten zu beachten? § 12 / 1 Der Waffengebrauch einer geschlossenen Einheit ist nur auf ausdrückliche Weisung des Leiters der zuständigen Sicherheitsbehörde oder dessen Vertreters an den Kommandanten der geschlossenen Einheit zulässig Die Weisung darf erst nach Anhören des Kommandanten erteilt werden und hat auch die Art der anzuwendenden Waffen zu bestimmen Die Befehlsgebung an die geschlossene Einheit und die Durchführung der behördlichen Anordnung obliegen dem Kommandanten. § 12 / 2 Das Notwehrrecht des einzelnen Angehörigen der geschlossenen Einheit wird durch die Bestimmungen des Abs. 1 nicht berührt. 10) Was versteht man unter einem Schreckschuss? Welche Umstände sind dabei zu beachten? Stellt ein Mittel des psychologischen Zwangs dar und ist dann gerechtfertigt, wenn zumindest die Voraussetzungen für einen Waffengebrauch gemäß §2 WGG (mindergefährlicher WG) vorliegen. Der Schreckschuss darf keine Person gefährden. 11) Was ist beim Schießen auf fahrende Fahrzeuge zu beachten? Schussabgabe auf Fahrzeuge (herannahendes / sich entfernendes / vorbeifahrendes) = einen mit Lebensgefährdung verbundenen Schusswaffengebrauch iSd § 7 WaffGG (da auch ein guter Schütze in solchen Situationen die Trefferlage kaum ausschließlich auf die Bereifung beschränken kann & somit eine Gefährdung von Menschen besteht) Eine Schussabgabe auf Fahrzeuge nach § 2 WaffGG darf nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass keinesfalls eine Gefährdung von Fahrzeuginsassen & sonst. unbeteiligten Personen (Gellerwirkung) zu erwarten ist In solchen Fällen ist unter anderem auf die Schussrichtung, Schusswinkel, Abstand zum Fzg., Geschwindigkeit des Fzg., Fahrzeuggröße, etc. Bedacht zu nehmen Allgemein gefährliche Person kann nie ein Strafunmündiger (unter 14) sein / Einschätzung der Strafmündigkeit -> ex-ante Zurechnungsfähigkeit (§ 11 StGB) ist irrelevant Gefährlichkeit nicht näher eingeschränkten Allgemeinheit - gegenüber beliebigen Personen (z.B. Amokläufer) / beliebige Polizeiorgane (z.B. ein flüchtender Räuber, welcher auf Polizeiorgane schießt) allgemeine Gefährlichkeit gegen eine der folgenden Rechtsgüter richten: Sicherheit Staates / Person / Eigentums Bsp. allgemein gefährlicher Mensch: ein oder mehrere Verbrechen willkürlich gegen beliebige Einzelpersonen begangen hat (Straßenraub, Sittlichkeitstater, der die nachstbeste Frau attackiert) Keine "allgemeine Gefährlichkeit" eines Menschen: wenn sich eine Person in einer einmaligen Konfliktsituation und aus dieser Situation heraus gegen eine bestimmte Person zu einer einzigen Tathandlung hinreißen lies, wie dies etwa bei Tötung eines Kindes bei der Geburt, Totschlag aus Eifersucht oder auf Grund einer einmaligen Verführungssituation bei Sittlichkeitsdelikten vorkommen kann. Anmerkung Schreckschuss (Mindergefährlicher Waffengebrauch § 2) Mittel des psychischen Zwangs/Drucks ins Erdreich / senkrecht nach oben Möglich nach §2 WaffGG, aber kein Waffengebrauch iSd §4 WaffGG, da dieser den Waffengebrauch verhindern soll und beim Schreckschuss die Waffe verwendet wird Warnschuss (lebensgefährdeten Waffengebrauch § 7) Mittel zur Anwendung des lebensgefährdeten Waffengebrauchs nach §7 WaffGG Zulässig, wenn die Berechtigung zum gezielten Wirkungsschuss gegen Menschen iSd §7 WaffGG ist Warnschuss ist ein Waffengebrauch iSd WaffGG Warnt vor dem lebensgefährdenden Schuss StPO 1) Wann beginnt das Strafverfahren nach § 1 Abs 2 StPO? sobald die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermitteln 2) Wann liegt ein Anfangsverdacht nach § 1 Abs 3 StPO vor? wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist 3) Was versteht man unter dem Offizialprinzip (“Amtswegigkeit“) § 2 StPO? Kripo & StA sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären 4) Erklären Sie die Gesetz- und Verhältnismäßigkeit iSd § 5 StPO Kripo, StA und Gericht dürfen bei der Ausübung von Befugnissen & bei Aufnahme von Beweisen nur so weit in Rechte von Personen eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist Jede dadurch bewirkte Rechtsgutsbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis - zum Gewicht der Straftat, - zum Grad des Verdachts & - zum angestrebten Erfolg stehen Ermittlungshandlungen/Zwangsmaßnahmen jene auszuwählen die die Rechte des Betroffenen am geringsten beeinträchtigen, Würde der betroffenen Personen achtet, Rechte/schutzwürdigen Interessen wahrt 5) Was bedeutet Kriminalpolizei und wem obliegt die Wahrnehmung iSd § 18 StPO? Kripo besteht in der Wahrnehmung von Aufgaben im Dienste der Strafrechtspflege OdöSD versehen den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst = besteht aus: der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Kripo obliegt den Sicherheitsbehörden 6) Unterschied zwischen einem Verdächtigen und einem Beschuldigten iSd § 48 StPO? Verdächtiger: jede Person, gegen die auf Grund eines Anfangsverdachts ermittelt wird (Unmündiger ist immer Verdächtigter nie Beschuldigter; Mündiger Minderjähriger kann Beschuldigter sein) Beschuldigter: jeder Verdächtigte, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden 8) Wann ist der Beschuldigte über seine Rechte zu belehren § 50 StPO? Jeder Beschuldigte ist durch die Kripo oder StA sobald wie möglich über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren den gegen ihn bestehenden Tatverdacht seine wesentlichen Rechte im Verfahren zu informieren 7) Welche Rechte stehen dem Beschuldigten iSd § 49 StPO zu? 1. vom Gegenstand des gegen ihn bestehenden Verdachts & über seine wesentlichen Rechte im Verfahren informiert zu werden 2. Verteidiger wählen oder Verfahrenshilfeverteidiger erhalten 3. Akteneinsicht 4. Sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen & mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen/besprechen 5. Verteidiger seiner Vernehmung beizuziehen 6. Aufnahme von Beweisen beantragen 7. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben 8. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben 9. Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen 10. Teilnahme an Hauptversammlung, kontradiktorischen Vernehmung von (Zeugen/Mitbeschuldigten), Tatrekonstruktion 11. Rechtsmittel und -befehle zu erheben 12. Übersetzungshilfe zu erhalten 9) Was beinhaltet das Recht auf Akteneinsicht und wann dürfen Textpassagen unkenntlich gemacht werden § 51 StPO? beinhaltet die Einsicht auf die vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungs- und Hauptverfahrens, sowie Beweisgegenstände in Augenschein zu nehmen, soweit dies ohne Nachteil für die Ermittlungen möglich ist Soweit die im §162 (anonyme Aussage) angeführte Gefahr besteht, ist es zulässig, personenbezogene Daten und andere Umstände, die Rückschlüsse auf die ldentität oder die höchstpersönlichen Lebensumstände der gefährdenden Person zulassen, von der Akteneinsicht auszunehmen und Kopien auszufolgen, in denen diese Umstände unkenntlich gemacht wurden 10) Unter welchen Umständen darf der Verteidiger ausgeschlossen werden § 60 StPO? Ausschluss des Verteidigers Verfahren wegen Beteiligung an derselben Straftat wegen Begünstigung (hinsichtlich dieser Straftat) anhängig Verkehr mit angehaltenen Beschuldigten missbraucht Straftaten zu begehen Sicherheit & Ordnung Vollzugsanstalt gefährden (gesetzwidriger Weise Gegenstände/ Nachrichten überbringt/entgegennimmt) (Verteidiger darf von Kripo von der Vernehmung ausgeschlossen werden, wenn er diese trotz vorausgegangener Ermahnung stört) 11) Im Sinne des § 65 StPO sind Opfer: Gewaltopfer und Sexualopfer: jede Person, die durch vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder Beeinträchtigung sexuellen Integrität/Selbstbestimmung, persönliche Abhängigkeit durch Straftat ausgenutzt ,,Opfer" nach Tötungsdelikten: Ehegatte, eingetragene Partner, Lebensgefährte, Verwandten in gerader Linie, Bruder, Schwester, sonst. Unterhaltsberechtigte -> deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte ODER andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren Sonst. Opfer: jede andere Person, die durch Straftat einen Schaden erlitten oder in strafrechtlich geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt Anmerkung: Gerade Linie: Eltern, Kinder, Enkelkinder Seitenlinie: Schwester/Brüder 12) Zählen Sie die Opferrechte nach § 66 StPO auf: Sich vertreten zu lassen Schriftliche Bestätigung der Anzeige Ehestmögliche Beurteilung der besonderen Schutzbedürftigkeit Akteneinsicht Vor Vernehmung vom Gegenstand des Verfahrens und über wesentliche Rechte informiert zu werden Fortgang des Verfahrens verständigt zu werden Übersetzungshilfe Kontradiktorischen Vernehmung (von Zeugen/Beschuldigten) und Tatrekonstruktion teilzunehmen Während Hauptverhandlung anwesend sein & Angeklagte, Zeugen Sachverständige zu befragen & Ansprüchen gehört zu werden Fortführung eines durch die StA eingestellten Verfahrens zu verlangen (= Subsidiarankläger) 13) Welche Opfer sind besonders schutzbedürftig iSd § 66a Abs 1 StPO? 1. Die in ihrer sexuellen lntegrität und Selbstbestimmung verletzt worden sein könnten (Opfer von Sexualstraftaten (§ 201-220b)) 2. Betretungs- & Annäherungsverbot zur Schutz vor Gewalt nach SPG § 38a Abs. 1 Schutzbedürftigkeit wird von uns 3. Minderjährige (unter 18) -> im Zweifel Rücksprache mit der StA ist möchlich Beamten bestimmt 14) Welche besonderen Rechte haben besonders schutzbedürftige Opfer iSd § 66a Abs 2 StPO? lm Ermittlungsverfahren von einer Person des gleichen Geschlechts vernommen zu werden Dolmetscherleistungen nach Möglichkeit von einer Person des gleichen Geschlechts erbracht werden Beantwortung von Fragen nach Einzelheiten der Straftat, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, oder nach Umständen aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich zu verweigern lm Ermittlungsverfahren/Hauptverfahren auf schonende Weise vernommen zu werden Öffentlichkeit in der Hauptversammlung auszuschließen Unverzüglich von Amts wegen informiert zu werden (z.B. Beschuldigte aus U-Haft entlassen/entkommen) Bei der Vernehmung eine Person des Vertrauens beizuziehen 15) Was ist der Zweck des Ermittlungsverfahrens? Sachverhalt & Tatverdacht durch Ermittlungen soweit zu klären, dass die StA über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann beteiligt: Kripo, StA, Gericht Rücktritt- befristet / kommt auf das Verhalten des Beschuldigten an Einstellung - endgültig 16) Wie können Befugnisse gem. § 93 StPO durchgesetzt werden? Kripo ist ermächtigt, verhältnismäßigen und angemessenen Zwang anzuwenden, um die ihr gesetzlich eingeräumten Befugnisse durchzusetzen; gilt auch für die Durchsetzung einer Anordnung der StA oder des Gerichts auch physische Gewalt gegen Personen & Sachen anzuwenden, soweit für Ermittlungen oder Aufnahme von Beweisen unerlässlich ist 17) Zu was kann eine Anordnung zur Festnahme noch berechtigen? die Wohnung & andere durch das Hausrecht geschützte Orte nach der festzunehmenden Person zu durchsuchen, soweit die Festnahme nach dem Inhalt der Anordnung in diesen Räumen vollzogen werden soll 18) Wie kann die Kripo verhindern, dass unberechtigte Personen einen „Tatort“ betreten? Soweit/Solange dies für die Durchsetzung einer Zwangsmaßnahme oder Beweisaufnahme erforderlich ist, ist Kripo von sich aus ODER auf Grund einer Anordnung ermächtigt Behältnisse oder Räumlichkeiten durch Anbringen eines Siegels zu verschließen oder Tatorte abzusperren, um nicht berechtigte Personen am Zutritt zu hindern, sowie Personen wegzuweisen 19) Wann darf eine Person iSd § 94 StPO weggewiesen werden? Leiter der jeweiligen Amtshandlung hat für die Aufrechterhaltung der Ordnung & für die Wahrung des Anstandes zu sorgen - ist zu diesem Zweck berechtigt, jede Person, die sich trotz vorausgegangener Ermahnung & Androhung ihrer Wegweisung seinen Anordnungen widersetzt, gegenüber anwesenden Personen aggressiv verhält oder sonst grob ungebührlich verhält oder auf andere Weise die Amtshandlung behindert, auf einige Zeit oder für die gesamte Dauer der Amtshandlung aus dieser wegzuweisen oder zu entfernen 20) Welche Berichtsarten kennen Sie - § 100 StPO? Anfallsbericht: Anfangsverdacht eines schwer wiegenden Verbrechens oder einer sonstigen Straftat von besonderem öffentlichem Interesse Anlassbericht: eine Anordnung oder Genehmigung der StA oder eine Entscheidung des Gerichts erforderlich oder zweckmäßig ist oder die StA einen Bericht verlangt (Hausdurchsuchung, Obduktion,...) Zwischenbericht: in einem Verfahren gegen eine bestimmte Person seit der gegen sie gerichteten Ermittlungen drei Monate angelaufen sind, ohne dass berichtet worden ist oder der letzte Bericht drei Monate her ist Abschlussbericht: Sachverhalt und Tatverdacht soweit geklärt scheinen, dass eine Entscheidung der StA über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung, Einstellen oder Abbrechen des Verfahrens ergehen kann 100/3a-Bericht: Kripo hat der StA auch zu berichten, wenn aus ihrer Sicht kein Anfangsverdacht besteht oder sie Zweifel hat, ob ein Anfangsverdacht besteht, zu dessen Aufklärung sie verpflichtet wäre Anmerkung: Anfallsbericht: Sachverhalt mit öffentlichem Interesse, öffentliche Person (z.B. Hubschrauber stürzt ab) Anlassbericht: Festnahme, Hausdurchsuchung, Sicherstellung, usw. Zwischenbericht: gegen bekannten Täter 3 Monate ermittelt 3a: Zweifel ob strafrechtliches Delikt (z.B. Schlag ins Gesicht - roter Fleck geht nach halbe h weg; wenn blaues Auge/KV = 100/ 2; Metzker schneidet sich mit dem Messer in die Hand) 21) Wann ist eine Sicherstellung durch die Kripo aus eigenem zulässig - § 110 Abs 3 StPO? Wenn sie a. in niemandes Verfügungsmacht stehen (herrenlos, gewahrsamsfreie Sachen) b. dem Opfer durch die Straftat entzogen wurden c. am Tatort aufgefunden wurden & zur Begehung der strafbaren Handlung verwendet/dazu bestimmt worden sein könnten d. geringwertig oder vorübergehend leicht ersetzbar sind, Besitz allgemein verboten ist, im Rahmen einer Durchsuchung nach § 120 / 2 (Durchsuchung Grundstücke, Fahrzeuge, Räume, einfache Personsdurchsuchung Kripo von sich aus) aufgefunden werden oder mit denen eine Person, die aus dem Grunde des § 170 / 1 Z 1 (frischer Tat betreten, unmittelbar danach entweder glaubwürdig Tatbegehung beschuldigt / Gegenständen betreten, die auf Beteiligung der Tat hinweisen) festgenommen wird, betreten wurde oder die im Rahmen ihrer Durchsuchung gemäß § 120 / 1 zweiter Satz (besondere Personsdurchsuchung) aufgefunden werden bei Grenzstellen 22) Nennen Sie einige praktische Beispiele für eine Sicherstellung aus eigenem und ordnen Sie diese zu! Beispiele: 1a weggeworfene Sachen vom Täter: Beute, Maske - nicht am Tatort; Tatwerkzeug des Täters wird unweit des Tatortes aufgefunden 1b Person stiehlt Auto mit blaue Taferl, Streife PI Haid fasst sich das Auto und nimmt ihn fest und stellt es aus eigenen sicher 1c liegt am Tatort = Messer, Bekleidung 1d bis zu 100/150 € + geringwertige/leicht ersetzbarer Gegenstand 2 Suchtmittel, Schlagring, Maschinengewehr, Verbotene Waffen, kinderpornografisches Material 3 Hausdurchsuchung nach Besitz illegaler Waffen und ich finde Suchtgiftmittel 23) Wann ist eine Sicherstellung aus Beweisgründen nicht zulässig und jedenfalls auf Verlangen der betroffenen Person aufzuheben - § 110 Abs 4 StPO? Soweit / sobald der Beweiszweck durch Bild-, Ton-, oder sonstige Aufnahmen oder durch Kopien schriftlicher Aufzeichnungen oder automationsunterstützt verarbeiteter Daten erfüllt werden kann und nicht anzunehmen ist, dass die sichergestellten Gegenstände selbst oder die Originale der sichergestellten lnformationen in der Hauptverhandlung in Augenschein zu nehmen sein werden 24) Zu was soll eine Person aufgefordert werden, die sicherzustellende Gegenstände in ihrer Verfügungsmacht hat und welche Konsequenzen hat eine Nichtbefolgung iSd § 111 Abs 1 StPO? Aufforderungs - Herausgabepflicht Jede Person, die Gegenstände oder Vermögenswerte, die sichergestellt werden sollen, in ihrer Verfügungsmacht hat, ist verpflichtet, diese auf Verlangen der Kripo herauszugeben oder die Sicherstellung auf andere Weise zu ermöglichen Diese Pflicht kann erforderlichenfalls auch mittels Durchsuchung von Personen oder Wohnungen erzwungen werden 25) Binnen welcher Frist ist der von der Sicherstellung betroffenen Person eine Bestätigung auszustellen und was hat die Bestätigung zu enthalten - § 111 Abs 4 StPO? Bestätigung ist sogleich oder längstens binnen 24 Stunden über die Sicherstellung auszufolgen oder zuzustellen und sie über das Recht, Einspruch zu erheben und eine gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung oder Fortsetzung der Sicherstellung zu beantragen, zu informieren = Sicherstellungsprotokoll 26) Wann endet die Sicherstellung und binnen welcher Zeit ist die StA über die Sicherstellung zu informieren - § 113 StPO: Die Sicherstellung endet, wenn Kripo sie aufhebt, StA die Aufhebung anordnet Gericht die Beschlagnahme anordnet Kripo hat der StA über jede Sicherstellung unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zu berichten Dieser Bericht kann mit dem nächstfolgenden Bericht verbunden werden, wenn keine wesentlichen lnteressen des Verfahrens oder der Person beeinträchtigt werden und die sichergestellten Gegenstände geringwertig sind, sich in niemandes Verfügungsmacht befinden oder ihr Besitz allgemein verboten ist. 27) Bei welchen Personen ist eine I-Feststellung nach § 118 StPO zulässig und welche Daten der Person beinhaltet diese? I-Feststellung zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann: dass eine Person an einer Straftat beteiligt ist (bei Täter) dass die Person über die Umstände der Begehung Auskunft geben kann (bei Zeugen/Opfer) dass die Person Spuren hinterlassen hat, die der Aufklärung dienen könnten (bei Gelegenheitspersonen) Soll folgende Daten beinhalten: 1. Namen 2. Geschlecht 3. Geburtsdatum 4. Geburtsort 5. Beruf 6. Wohnanschrift 7. Größe 8. Fotografieren 9. Stimme aufzunehmen 10. Papillarlinienabdrücke 28) Wie verlässlich ist eine I-Feststellung durchzuführen? Erklären Sie das anhand von einem Beispiel ldentität ist mit der dem Anlass angemessenen Gewissheit festzustellen Bei minderwichtigen Fällen reichen solche Hilfsmittel aus, die keineswegs die Richtigkeit der erhobenen ldentitätsdaten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit garantieren Bsp.: bei Zeugen einer einfachen Sachbeschädigung genügt die bloße Bekanntgabe der Daten ohne Überprüfung anhand des LiBi 29) Wann ist eine Durchsuchung von Orten und Gegenständen sowie von Personen iSd § 119 iVm § 120 StPO zulässig, wann eine Anordnung der StA erforderlich und wann aus eigenem zulässig? Durchsuchung von Orten und Gegenständen zulässig: Wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person verbirgt, der einer Straftat verdächtig ist, oder Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind Durchsuchung einer Personen ist zulässig: Festgenommen oder auf frischer Tat betretenen wenn Straftat verdächtig ist und aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie Gegenstände, die der Sicherstellung unterliegen bei sich oder Spuren an sich habe, durch eine Straftat Verletzungen erlitten oder andere Veränderungen am Körper erfahren haben könnte, deren Feststellung für Zwecke eines Strafverfahrens erforderlich ist Durchsuchung über Anordnuns der StA (samt gerichtlicher Bewillieung): Wohnung oder andere Orte, die durch das Hausrecht geschützt sind, und darin befindliche Gegenstände (außer bei Gefahr im Verzug: Kripo berechtigt Durchsuchung vorläufig ohne Anordnung & Bewilligung vorzunehmen) Besichtigung des unbekleideten Körpers (außer bei Gefahr im Verzug oder in den Fällen des § 17O / 1 Z 1 SIPO (Betreten auf frischer Tat oder unmittelbar danach)) Durchsuchung aus eiqenem durch die Kriminalpolizei: Durchsuchung der Bekleidung einer Person und der Gegenstände, die sie bei sich hat Nicht allgemein zugängliches Grundstück, Raum, Fahrzeug oder Behältnis 30) Welches Recht hat die von einer Durchsuchung betroffenen Person nach § 121 Abs 2 StPO und was ist bei einer Hausdurchsuchung zu beachten, wenn die betroffene Person nicht anwesend ist? Betroffene hat das Recht anwesend zu sein & eine Vertrauensperson beizuziehen (Ausnahme: Beschränkung der Durchsuchung auf Kleidung & Gepäck) Betroffene nicht anwesend: kann ein erwachsener Mitbewohner seine Rechte ausüben - nicht möglich, so sind der Durchsuchung zwei unbeteiligte, vertrauenswürdige Personen beizuziehen (Ausnahme: Gefahr in Verzug) 31) Wann ist der StA über eine Hausdurchsuchung wegen GiV zu berichten und wie ist mit Zufallsfunden zu verfahren - § 122 StPO? Über Durchsuchungen, die wegen Gefahr im Verzug von der Kripo aus eigenem durchgeführt wurden, ist der StA sobald wie möglich zu berichten (Nachhinein Entscheidung des Gerichts über Zulässigkeit der Durchsuchung) Werden bei einer Durchsuchung Gegenstände aufgefunden, die auf die Begehung einer anderen als der Straftat schließen lassen, so sind sie sicherzustellen, es muss jedoch ein besonderes Protokoll aufgenommen und sofort der StA berichtet werden 32) Materielle Voraussetzungen für eine körperliche Untersuchung iSd § 123? Begründete Annahme besteht, dass eine Person Spuren hinterlassen hat, deren Sicherstellung und Untersuchung für die Aufklärung einer Straftat wesentlich sind Begründete Annahme besteht, dass eine Person Gegenstände am Körper verbirgt (die der Sicherstellung unterliegen) Dass Tatsachen, die für die Aufklärung einer Straftat oder die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit von maßgebender Bedeutung sind, auf andere Weise nicht festgestellt werden können 33) Unter welchen Vorrausetzungen ist eine körperliche Untersuchung von der StA nach gerichtlicher Bewilligung anzuordnen? Die Person in Verdacht steht, a) Eine Straftat nach §178 StGB (Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) b) Eine Straftat gegen Leib und Leben durch Ausübung einer gefährlichen Tätigkeit in alkoholisiertem oder sonst durch ein berauschendes Mittel beeinträchtigtem Zustand begangen zu haben oder Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten zur Aufklärung einer mit mehr als 5-jährigen Freiheitsstrafe bedrohten Straftat oder eines Verbrechens nach dem 10. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (strafbare Handlungen gegen die Sexualität und Selbstbestimmung) erforderlich ist 34) Was darf die KrimPol im Zusammenhang mit § 123 StPO von sich aus abnehmen? Einen Mundhöhlenabstrich darf die Kripo von sich aus vornehmen 35) In welchen Fällen ist eine Leichenbeschau gemäß § 128 StPO vorzunehmen? Nennen Sie einige Beispiele dafür! Leichenbeschau (und evtl. Obduktion) ist bei jedem nicht natürlichen Todesfall durchzuführen Beispiele: Selbstmord, Arbeitsunfall, Freizeitunfall, Tote Person nach Wohnungsöffnung, jeder merkwürdige Tod einer Person 36) Welche Personen haben die Leichenbeschau vorzunehmen und wie ist die diesbezügliche Berichterstattung geregelt? Grundsätzlich Bedienstete des Kriminaldienstes; verpflichtend Spurensicherer & Arzt Berichterstattung: Bericht hängt vom Ergebnis der Leichenbeschau ab: - Anfangsverdacht = so sind Ermittlungen durchzuführen (Obduktion) & Abschlussbericht - Kein Anfangsverdacht (Verdacht auf Fremdverschulden): StA nach § 100 / 3a zu berichten Leichenbeschau gilt nicht als Ermittlung iSd StPO 37) Was wissen Sie über Erkundigungen, wozu dienen sie und was ist zu beachten (§ 152 Abs. 1 - 3)? (1) Erkundigungen dienen der Aufklärung einer Straftat & der Vorbereitung einer Beweisaufnahme Bestimmungen über die Vernehmung des Beschuldigten & von Zeugen dürfen durch Erkundigungen bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden (2) Soweit Kripo nicht verdeckt ermittelt, hat sie auf ihre amtliche Stellung hinzuweisen, wenn dies nicht offensichtlich ist Auskunft erfolgt freiwillig und darf nicht erzwungen werden (soweit nicht auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung zu erteilen ist) (3) Auskünfte und sonstige Umstände, die für das Verfahren von Bedeutung sein könnten, sind in einem Amtsvermerk festzuhalten 38) Wann kann jemand von der Kripo aus eigenem zur Vernehmung vorgeführt werden? § 153 Abs. 3 StA, in den Fällen der §§ 104, 105 und 107 das Gericht, kann die Vorführung des Beschuldigten zur sofortigen Vernehmung anordnen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass der Beschuldigte sich andernfalls dem Verfahren entziehen oder Beweismittel beeinträchtigen werde Kripo kann von sich aus vorführen: Anordnung wegen Gefahr im Verzug nicht eingeholt werden kann oder wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird oder mit Gegenständen betreten wird, die auf seine Beteiligung an der Tat hinweisen, immer ANHALTEPROTOKOLL! 39) Welche Zeugen dürfen nicht vernommen werden? §155 Abs. 1 (Schlagwörter genügen) Als Zeugen dürfen bei sonstiger Nichtigkeit nicht vernommen werden: 1. Geistliche (geistlicher Amtsverschwiegenheit) 2. Beamte über Umstände, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen (Ausnahme: sie können entbunden werden) 3. Höherrangige Politiker mit Verschwiegenheitspflicht (NR, BR, Ausschüsse) 4. Personen, die wegen einer psychischen Krankheit, wegen einer geistigen Behinderung oder aus einem anderen Grund unfähig sind, die Wahrheit anzugeben 40) Wie ist die Vernehmung eines Zeugen gemäß § 160 Abs. 1 StPO durchzuführen und was ist im Hinblick auf Vertrauenspersonen zu beachten (§ 160 Abs. 2 u. 3)? Vernehmung ist einzeln durchzuführen Zeuge darf eine (am Verfahren unbeteiligte) Vertrauensperson beiziehen - Hinweis: muss in Ladung enthalten sein Vertrauensperson: hat nur das Recht auf Anwesenheit und darf sich nicht äußern oder den Zeugen durch Gesten, usw in seiner Aussage beeinflussen Wir haben bei Verstößen nach vorangegangener Ermahnung ein Wegweisungsrecht mit Zwang nach § 93. und können diese Personen von derweiteren Vernehmung ausschließen Bei Vernehmung von: psychisch Kranken, Vergleichbar in ihrer Entscheidungsfähigkeit beschränkt oder Unmündigen (14. LJ noch nicht zurückgelegt) MUSS eine Vertrauensperson beigezogen werden 41) Was ist sonst noch vor und während der Vernehmung zu beachten nach § 161 StPO? Ermahnung zur Wahrheit, richtig und vollständig Befragung zu: Name, Geburtsort/-datum, Beruf, Wohnort, sonst. Zur Ladung geeignete Anschrift Verhältnis zum Beschuldigten (wegen Befreiungs- oder Verweigerungsgründen) zusammenhängende Darstellung seiner Wahrnehmung - anschließend nachfragen (Unklarheiten/Widersprüche aufzuklären) keine Suggestivfragen (z.B.: hatte der Täter eine rote Jacke an? Richtig: Welche Oberbekleidung hatte der Täter an?) wenn Suggestivfrage erforderlich - dann wörtlich protokollieren! Keine Fragen nach strafgerichtlicher Verurteilung oder höchstpersönlichen Lebensumständen (z.B.: Sexuelle Orientierung) 42) Was können Sie mir über die Beschuldigtenvernehmung im Allgemeinen nach § 164 Abs. 1 StPO erzählen? Prüfung, ob Dolmetscher erforderlich ist (Übersetzungshilfe) Allgemeine Rechtsbelehrung vor der Vernehmung (welcher Tat er verdächtig ist, sich zu äußern, nicht auszusagen, Beratung mit Verteidiger, usw. ) Die Vernehmung ist auf angemessene Zeit zu unterbrechen, wenn der Beschuldigte die Beratung mit einem Verteidiger verlangt (wenn zuvor noch kein Kontakt stattgefunden hat) Beschuldigte aufmerksam zu machen => Aussage dient seiner Verteidigung aber auch als Beweis gegen ihn 44) Was ist gemäß § 164 Abs. 4 StPO bei Vernehmungen nicht erlaubt? Keine Versprechungen, Vorspiegelungen, Drohungen, Zwangsmittel Keine Suggestivfragen (Antwort in den Mund legen) keine Umstände vorhalten, die noch nicht klar sind keine Fangfragen - sondern klare und offene Fragen 43) Was wissen sie zur Beiziehung eines Verteidigers bei einer Beschuldigtenvernehmung gem. § 164 Abs. 2? Recht einen Verteidiger beizuziehen - Vernehmung bis zum Eintreffen des Verteidigers aufzuschieben - bei Verzicht eines Verteidigers ist im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren Verteidiger darf sich auf keine Weise beteiligen - nach Abschluss Fragen stellen während der Vernehmung darf keine Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger stattfinden (über Beantwortung einzelner Fragen darf sich der Beschuldigte nicht mit dem Verteidiger beraten) Beiziehung eines Verteidigers darf nur abgesehen werden: eine erhebliche Gefahr für die Ermittlungen oder eine Beeinträchtigung von Beweismitteln abzuwenden dem Beschuldigten ist sogleich oder innerhalb von 24 Stunden eine Anordnung der StA oder eine schriftliche Begründung der Kripo für diese Beschränkung zuzustellen (nach Möglichkeit eine Ton- oder Bildaufnahme (§ 97) anzufertigen) 45) Was wissen Sie über die Bestätigungspflicht zur Festnahme nach 171/3? Beschuldigten ist sogleich oder innerhalb von 24 Stunden nach seiner Festnahme die Anordnung der StA und deren gerichtliche Bewilligung zuzustellen im Falle des Abs. 2 (Gefahr im Verzug) eine schriftliche Begründung der Kriminalpolizei über Tatverdacht und Haftgrund 46) Welche vier Festnahmegründe kennen Sie nach 170/1 StPO? 1. Betreten auf frischer Tat oder unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder unmittelbar danach mit Gegenständen betreten wird die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen 2. Fluchtgefahr (Person flüchtig ist oder sich verborgen hält bzw. die Gefahr besteht sie werde flüchten bzw. sich verborgen halten). 3. Verdunkelungsgefahr/Verabredungsgefahr (z.B.: Zeugen, Mitbeschuldigte zu beeinflussen oder Spuren zu beseitigen) 4. Tatwiederholungs- oder Tatausführungsgefahr (einer mit mehr als 6 Monaten mit FS bedrohten Tat verdächtig) 47) Wann liegt der Festnahmegrund bei „Betreten auf frischer Tat“ bzw. „unmittelbar danach glaubwürdig beschuldigt“ vor? Unmittelbare Wahrnehmung eines Sachverhaltes, der den Tatbestand eines Verbrechens oder Vergehens entspricht, durch das Organ. Die Wahrnehmung: meistens optisch, aber auch akustisch möglich Unmittelbar danach ist der Zeitraum bis zu einer,,guten" Stunde nach der Tat. Die Beschuldigung muss relativ klar sein (genaue Personsbeschreibung, eindeutige Merkmale, KFZ-Kennzeichen, usw.) 48) Was wissen Sie über die obligatorische Festnahme nach 170/2 StPO? Verbrechen, bei dem nach dem Gesetz mindestens 10-jährigen Freiheitsstrafe, muss die Festnahme angeordnet werden Ausnahme: auf Grund bestimmter Tatsachen, das Vorliegen aller im Abs. 1 Z 2 bis 4 (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr/ Verabredungsgefahr, Tatwiederholungs- oder Tatausführungsgefahr) angeführten Haftgründe sei auszuschließen (Beispiel: Komapatient im Krankenhaus) 49) Wann ist eine Festnahme der Kripo aus eigenem nach 171/2 StPO zulässig? Kripo kann aus eigenem den Beschuldigten festnehmen, wenn: Beschuldigte auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder unmittelbar danach mit Gegenstände betreten wird, die auf eine Beteiligung an der Tat hinweisen (§ 170/1) Gefahr im Verzug (Anordnung der StA nicht rechtzeitig eingeholt): (§ 170/2-4) - Fluchtgefahr, - Verdunkelungsgefahr/Verabredungsgefahr und - Tatwiederholungs- bzw. Ausführungsgefahr

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