Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen PDF

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Technische Hochschule Ingolstadt

2024

Elisabeth Wandel

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taxation loss accounting german income tax

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This document details the treatment of losses in German income tax and business taxes for natural persons. It covers various aspects such as loss offsetting, carryover losses, and specific considerations for different types of income.

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Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen S1_Einkommensteuerrecht Prof. Dr. Markus Alt, Prof. Dr. Markus Jordan Elisabeth Wandel / 00169620 11. Dezember 2024 Glied...

Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen S1_Einkommensteuerrecht Prof. Dr. Markus Alt, Prof. Dr. Markus Jordan Elisabeth Wandel / 00169620 11. Dezember 2024 Gliederung 1. Behandlung von Verlusten in der Einkommensteuer 1.1. Allgemeines 1.2. Innerperiodischer Verlustausgleich§2 (3) EStG 1.3. Periodenübergreifender Verlustabzug§10d (1) EStG Verlustrücktrag 1.4. Periodenübergreifender Verlustabzug§10d (2) EStG Verlustvortrag 1.5. Beispiel 1.6. Verlustfeststellung 1.7. Besonderheiten bei Verlusten nach EStG 2. Behandlung von Verlusten in der Gewerbesteuer 2.1. Allgemeines 2.2. Ermittlung und Feststellung 2.3. Voraussetzungen 2.4. Verlustverrechnung 2.5. Beispiel 3. Quellen Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1. Behandlung von Verlusten in der Einkommensteuer Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.1. Allgemeines Grundsatz der Abschnittsbesteuerung Durchbrechung: Verlustabzug § 10d EStG Leistungsfähigkeit wird nicht isoliert für jeden einzelnen VZ betrachtet Anwendungsbereich: unbeschränkt Steuerpflichtige i.S.d. § 1 (1) S.1 EStG beschränkt Steuerpflichtige, sofern nicht Abgeltungswirkung des § 50 Abs.2 EStG greift Personenidentität (Kein Verlustübergang auf einen Rechtsnachfolger) Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.2. Innerperiodischer Verlustausgleich§2 (3) EStG Horizontaler Verlustausgleich Vertikaler Verlustausgleich Verlustverrechnung, wenn GdE negativ ist Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.3. Periodenübergreifender Verlustabzug§10d (1) EStG Verlustrücktrag Verlustverrechnung Verlustvortrag Verlustrücktrag § 10d (1) Satz 1 und 2 EStG Ab VZ 2022 Ab VZ 2024 Bis 10 Mio. € (20 Mio. €) in die Bis 1 Mio. € (2 Mio. €) in die unmittelbar vorangegangenen zwei VZ unmittelbar vorangegangenen zwei VZ Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.3. Periodenübergreifender Verlustabzug§10d (1) EStG Verlustrücktrag Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag/Entlastung Alleinerziehende/ Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 (3) EStG Grundsätzlich von Amtswegen in - Verlustabzug größtmöglichem Umfang - Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastung/ sonstige Abzugsbeträge = Einkommen Auf Antrag § 10d (1) Satz 6 EStG - Freibeträge Verzicht auf Verlustrücktrag in vollem Härteausgleich Umfang - = Zu versteuernden Einkommen Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.4. Periodenübergreifender Verlustabzug§10d (2) EStG Verlustvortrag Verlustverrechnung Verlustrücktrag Verlustvortrag § 10d (2) EStG Vor VZ 2024 Ab VZ 2024 Uneingeschränkt bis zu einem Betrag Uneingeschränkt bis zu einem Betrag von 1 Mio. € (2 Mio. €) von 1 Mio. € (2 Mio. €) Zzgl. 60 % des den Betrag von 1 Mio. € Zzgl. 70 % des den Betrag von 1 Mio. € übersteigenden GdE übersteigenden GdE  Keine zeitliche Begrenzung Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.5. Beispiel X0 X1 X2 GdE: - 4 Mio. € 2,8 Mio. € - 0,9 Mio. € 1. Schritt: 2.800.000 €./. 1.000.000 €./. 1.260.000 € (1.800.000 € x 70 %) = 540.000 €  Verbleibender Verlust aus X0: 4.000.000 €./. 2.260.000 € = 1.740.000 € Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.5. Beispiel X0 X1 X2 - 4 Mio. € 2,8 Mio. € - 0,9 Mio. € Nach Verlustvortrag aus X0 540.000 €. 2. Schritt: 540.000 €./. (max.1 Mio.€) 540.000 € = 0€  Verbleibender Verlust aus X2 : 900.000 €./. 540.000 € = 360.000 € Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.6. Verlustfeststellung § 10d (4) EStG Ermittlung Nicht ausgeglichene negative Einkünfte am Ende des VZ (X2) 900.000 €./. Abgezogener Betrag aus Verlustrücktrag nach Abs.1./. 540.000 €./. Abziehbare Beträge aus Verlustvortrag nach Abs.2./. 0€ + Verlustvortrag aus dem vorangegangenen VZ (X0) + 1.740.000 € --------------------------------------------------------------------------------- = 5.900.000 € = Verbleibender Verlustvortrag VZ X2 Verlustfeststellungsbescheid für den Verlustvortrag = Voraussetzung für Verlustabzug im Folgejahr Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 1.7. Besonderheiten bei Verlusten im EStG Eigenständige Verlustverrechnungsbeschränkungen bzw. -verrechnungskreise haben als Sonderregelungen Vorrang Bspw. Beschränkung der Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen §20 (6) EStG: Verrechnung positive mit negativen Kapitaleinkünften innerhalb des laufenden Jahres Verlustvortrag innerhalb der Einkunftsart ist möglich Kein Verlustrücktrag Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2. Behandlung von Verlusten in der Gewerbesteuer Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2.1. Verlustvortrag§10a GewStG - Allgemeines Besteuerung umfasst die Leistungsfähigkeit eines Gewerbebetriebs innerhalb eines Erhebungszeitraums § 10a GewStG ermöglicht einen zeitlich unbegrenzten periodenübergreifenden Verlustvortrag Anwendungsbereich: Steuergegenstand i.S.d. § 2 (1) S.1 GewStG Jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2.2. Verlustvortrag§10a GewStG – Ermittlung und Feststellung des Fehlbetrags Gewinn § 7 GewStG + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) - Kürzungen (§ 9 GewStG) = Maßgeblicher Gewerbeertrag § 10 GewStG - Verlustabzug - Freibetrag von 24.500 € = Gekürzter Gewerbeertrag * Steuermesszahl 3,5% = Steuermessbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer § 10a S.6 GewStG  Gesonderte Feststellung des verbleibenden Fehlbetrags i.S.d. Satz 7 Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2.3. Verlustvortrag§10a GewStG - Voraussetzungen Unternehmensidentität R 10a.3 GewStR Nur der Gewerbebetrieb, bei welchem der Verlust entstanden ist, hat das Recht diesen zu verrechnen Gesamtbild der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit Wesentliche Merkmale: Wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Zusammenhang Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2.3. Verlustvortrag§10a GewStG - Voraussetzungen Unternehmeridentität R 10a.2 GewStR Nur die Person, die den Verlust erlitten hat, hat das Recht diesen zu verrechnen Schädlich: Übertragung des Gewerbebetriebs auf einen anderen Unternehmer und Erbfolge (§ 10a S.8 i.V.m. § 2 (5) GewStG) Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2.4. Verlustvortrag §10a GewStG – Verlustverrechnung Gewinn § 7 GewStG + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) - Kürzungen (§ 9 GewStG) § 10a S.1 und 2 GewStG = Maßgeblicher Gewerbeertrag § 10 GewStG - Verlustabzug Grundsätzlich von Amts wegen in unmittelbar - Freibetrag von 24.500 € folgenden Erhebungszeitraum = Gekürzter Gewerbeertrag Unbegrenzt: bis 1 Mio. € * Steuermesszahl 3,5% = Steuermessbetrag Darüber hinaus: 60 % des noch verbleibenden maßgeblichen Gewerbeertrags * Hebesatz = Gewerbesteuer Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen 2.5. Beispiel 01 02 03 Maßgebender 20 Mio. € - 10 Mio. € 15 Mio. € Gewerbeertrag 15,0 Mio. €./. 1,0 Mio. €./. 8,4 Mio. € (15 Mio. € - 1 Mio. €) * 60 % = 5,4 Mio. €  Verbleibender Fehlbetrag gem. § 10a S.6 GewStG = 600.000 € Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen Quellenverzeichnis Kommentar zu § 10d - Verlustabzug - NWB Kommentar EStG § 10d Verlustabzug - NWB Gesetze https://www.buzer.de/gesetz/4499/al194483-0.htm Kommentar zu § 20 - Einkünfte aus Kapitalvermögen - NWB Kommentar Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Kapitalvermögen - NWB Zeitschriften GewStG § 10a Gewerbeverlust - NWB Gesetze Kommentar zu § 10a - Gewerbeverlust - NWB Kommentar GewStR R 10a.3 - Unternehmeridentität - NWB Datenbank GewStR R 10a.2 - Unternehmensidentität - NWB Datenbank Elisabeth Wandel I Behandlung von Verlusten im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht bei natürlichen Personen Danke für Eure Aufmerksamkeit! 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