Gemeinde Informationen PDF
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Summary
This document provides information about German municipalities, detailing the roles of the Bürgermeister, Gemeinderat, and the processes involved in community decision-making. It explains the different levels of government (Gemeinde, Landkreis, Bundesland, Bundesrepublik) and the roles of elected officials. It also describes the procedure for citizen participation in local government decisions, including forming Bürgerinitiativen and Bürgerbegehren.
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Was ist eine Gemeinde? ====================== Das Wort Gemeinde ist eng verbunden mit dem Begriff Gemeinschaft. Die Mitglieder einer Gemeinde heißen Bürger. Die Verwaltung der Gemeinde ist im Rathaus zu finden. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte vertreten die Interessen der Bürger. Die Wahl der...
Was ist eine Gemeinde? ====================== Das Wort Gemeinde ist eng verbunden mit dem Begriff Gemeinschaft. Die Mitglieder einer Gemeinde heißen Bürger. Die Verwaltung der Gemeinde ist im Rathaus zu finden. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte vertreten die Interessen der Bürger. Die Wahl der Gemeinderäte und des Bürgermeisters finden alle 6 Jahre statt. Wählen dürfen alle deutschen Bürger und alle Bürger mit europäischer Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde leben. Wer darf in unserer Gemeinde entscheiden? ========================================= Jemand, der Ideen zur **Gestaltung** der Gemeinde hat und diese mit Gleichgesinnten verwirklichen will, tritt in eine Partei / Wählergruppe ein. Eine politische **Partei** ist ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsame politische **Ziele** haben und diese **umsetzen** möchten. Jede Partei stellt vor einer Wahl **Kandidaten** für den Gemeinderat sowie einen Bürgermeisterkandidaten auf. So wählten die **Wörther** Bürger bei der letzten Gemeinderatswahl: 1. Bürgermeister: **Thomas Greißl** ÜPWG: 8 Gemeinderäte SPD: 2 Gemeinderäte CSU: 2 Gemeinderäte Grüne: 3 Gemeinderäte Parteifrei: 2 Gemeinderäte Der Gemeinderat beschließt die Höhe der **Ausgaben** und der **Einnahmen**, die die Gemeinde vom Bürger bekommt. Auch legt er fest, wie die Gemeinde ihre Aufgaben ausführen soll. Der **1. Bürgermeister** leitet die Versammlung des Gemeinderates. Er kümmert sich bei seiner täglichen Arbeit im Rathaus darum, dass die **Beschlüsse** des Gemeinderates **umgesetzt** werden. Geht es um **Kleinigkeiten**, entscheidet er allein. Vom Gemeinderat bis zum Bundestag ================================= Aufgaben, die eine Ebene nicht alleine bewältigen kann oder die einen größeren Bereich betreffen, werden von der nächsthöheren Ebene übernommen. Alle wahlberechtigten Bürger können auf jede dieser Ebenen Einfluss nehmen, indem sie ihre Vertreter für den Gemeinderat, Kreistag, Landtag und Bundestag wählen. - **Bürger: Sie wählen ihr Vertreter in den Gemeinden, Landkreisen, Bundesländern und Bundesrepublik.** - **Gemeinden (Wörth)**\ hier entscheidet der **Gemeinderat**\ unter anderem zuständig für: **Grundschulen\ Die Gemeinden sind die kleinste Ebene.** - **Landkreise (Erding)**\ hier entscheidet der **Kreistag**\ unter anderem zuständig für: **Kreiskrankenhaus**\ Wenn der Gemeindrat nicht entscheiden oder darf, wird im Landkreis durch den Kreistag entschieden. - **Bundesländer (Bayern)**\ hier entscheidet der **Landtag**\ unter anderem zuständig für: **Lehrpläne der Schulen\ **Wenn der Kreistag nicht entscheiden oder darf, wird im Bundesland durch den Landtag entschieden. - **Bundesrepublik Deutschland**\ hier entscheidet der **Bundestag**\ unter anderem zuständig für: **Einsatz der Bundeswehr\ **Wenn der Landtag nicht entscheiden oder darf, wird in der Bundesrepublik durch den Bundestag entschieden. Wer entscheidet? ================ Es wäre unpraktisch, wenn alle Bürger einer Gemeinde sich treffen und entscheiden würden, was die Gemeinde anschaffen und bauen soll. Kein Saal würde für alle Bürger ausreichen und nur wenige kämen zu Wort. Es wäre schwierig, Entscheidungen zu treffen. Deshalb wählen die Bürger eine Gemeindevertretung und einen Bürgermeister. Das nennt man dann die Gemeindevertretung, denn sie sollen die Interessen der Bürger der Gemeinde vertreten. Sie beraten und entscheiden, was die Gemeinde bauen und anschaffen soll, passen auf, dass die Gemeinde nicht zu viele Schulden macht, dass Gesetze eingehalten werden usw. Der Bürgermeister hat im Rathaus sein Amtszimmer. Hier befinden sich auch die Ämter der Verwaltung. Die Gemeinderäte treffen sich regelmäßig zu Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses. Auf der Gemeinderatssitzung eröffnet der Bürgermeister die Sitzung, begrüßt die Gemeinderäte und gibt die Tagesordnung bekannt. Nach Diskussion und Meinungsbildung wird abgestimmt, die Mehrheit entscheidet. Die Beschlüsse werden durch amtliche Bekanntmachungen den Bürgern mitgeteilt. Manche Sitzungen sind öffentlich, da kann jeder, der will, zuhören. Abstimmen dürfen nur die Gemeinderäte und der Bürgermeister. Die Bürger haben sie selbst gewählt und vertrauen ihnen. Es kommt aber auch vor, dass etwas beschlossen wird, womit manche Bürger nicht einverstanden sind. Diese Bürger können sich dann zu einer **Bürgerinitiative** zusammenschließen. Sie müssen nun möglichst viele Unterschriften für ein **Bürgerbegehren** sammeln. Anschließend kann es zu einem **Bürgerentscheid** kommen. Alle 6 Jahre ist eine Wahl, da können die Leute andere Gemeindevertreter wählen. Wenn man selbst Gemeinderat werden möchte, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Von der Bürgerinitiative zum Bürgerentscheid 1. Jemand fühlt sich benachteiligt oder möchte etwas in der Gemeinde ändern. 2. Die Person trägt ihr Vorhaben dem Gemeinerat vor. Der lehnt den Antrag aber ab. 3. Die Person sucht Leute in der Gemeinde, die ihrer Meinung sind. Sie gründen eine Bürgerinitiative. 4. Die Bürgerinitiative braucht dann 10 Prozent der Stimmen der Bürger einer Gemeinde. 5. Mit den Stimmen können die Leute ein Bürgerbegehren starten. 6. Die Gemeinde muss dann das Bürgerbegehren machen. Es gibt dann eine geheime Wahl. 7. Die Wahl findet statt. Das Ergebnis muss die Gemeinde dann annehmen. Die Gemeinde Wörth ================== Die Gemeinde Wörth umfasst die Ortschaften **Hörlkofen**, **Wörth**, **Höfsingelding**, **Niederwörth**, **Wifling**, **Sonnendorf**, **Kirchötting**, **Breitötting**, **Berg**. Es sind insgesamt ungefähr 4500 Einwohner. Die Gemeinden **Wörth** und **Walpertskirchen** werden gemeinsam in einer Verwaltungsgemeinschaft in **Hörlkofen** verwaltet, weil beide Gemeinden für eine eigene\ Verwaltung recht klein sind und so Kosten **gespart** werden können. Deshalb wurde auch der \_\_\_\_ der Verwaltungsgemeinschaft in\ Hörlkofen zwischen den beiden Gemeinden gewählt. Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Wörth heißt **Thomas Gneißl**.\ Er arbeitet eng mit dem **Gemeinderat** zusammen, der aus **16** Gemeinderäten besteht. **Merke:** Die Gemeinde übernimmt viele Aufgaben, die der Einzelne alleine nicht erfüllen kann. Welche Aufgaben hat die Gemeinde Wörth? ======================================= Die Gemeinde übernimmt Aufgaben, die der einzelne Bürger nicht erfüllen kann. Zum Beispiel: Schule, Straßenbau, Müllabführ, Wasserversorgung, Feuerwehr oder Spielplätze. Woher bekommt die Gemeinde ihr Geld? ==================================== Die Gemeinde hat Einnahmen. Einnahmen sind Geld aus Steuern und Gebühren, das die Gemeinde von den Bürgern bekommt. Steuern sind zum Bespiel: Hundesteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Gebühren sind zum Beispiel: Müllgebühren, Abwassergebühren oder Stromgebühr. Merke: Für Gebühren bekommen die Bürger eine direkte Leistung, wie zum Beispiel die Müllabführ, die den Müll der Bürger abholt. Bei Steuern ist das nicht so. Wo bekommen Wörther Bürger Hilfe? ================================= Die Bürger finden grundsätzlich Hilfe im Rathaus der Gemeinde. Hier sind einige Beispiel und die Ämter, die dafür zuständig sind. 1. *Ich bin umgezogen.*\ → **Einwohnermeldeamt** 2. *Ich habe zu viel Hundesteuer bezahlt.*\ → **Steueramt** 3. *Ich möchte ein Obstgeschäft eröffnen.*\ → **Gewerbeamt** 4. *Ich habe meinen Schirm verloren.*\ → **Fundamt** 5. *Ich möchte meinen neuen Pass abholen.*\ → **Passamt** 6. *Wir möchten heiraten.*\ → **Standesamt** 7. *Mein Nachbar nimmt seine Dogge nicht an die Leine.*\ → **Ordnungsamt** 8. *Ich komme aus der Türkei und möchte hier arbeiten.*\ → **Ausländeramt** Wer trifft in der Gemeinde Entscheidungen? ========================================== In einer Gemeinde trifft der Bürgermeister die Entscheidungen. Er wird dabei vom Gemeinderat unterstützt. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte vertreten die Interessen der Bürger. Sie beraten und entscheiden, was die Gemeinde bauen und anschaffen soll. Die Gemeinderäte treffen sich regelmäßig zur Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses. Die Beschlüsse werden durch amtliche Bekanntmachungen den Bürgern mitgeteilt. Neben der Verwaltung der Gemeinde hat der Bürgermeister auch noch andere Aufgaben. Er nimmt an den Sitzungen der Vereine teil. Er pflegt Kontakte zu Nachbargemeinden. Er nimmt Ehrungen vor. Bürgermeister und Gemeinderäte werden von den Bürgern gewählt. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Sollte in der Gemeinderatssitzung etwas beschlossen werden, womit die Bürger nicht einverstanden sind, können sie sich zu einer Bürgerinitiative zusammenschließen. Sie sammeln dann Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Daraufhin kann es zu einem Bürgerentscheid kommen. Wie entscheidet der Gemeinderat? Der Bürgermeister leitet die Gemeinderatssitzung und gibt die Tagesordnung bekannt. Auf der Tagesordnung steht der Verlauf der Sitzung und die Themen (= Tagesordnungspunkte), die besprochen werden sollen. Die Gemeinderäte bilden sich zu den Themen eine Meinung (diskutieren, befragen Experten) und treffen dann eine Entscheidung. In der Sitzung wird diskutiert und beraten. Die Gemeindevertreter suchen notfalls Kompromisse, vertagen (= verschieben) das Thema oder delegieren (= übertragen) es an einen Ausschuss. In den Sitzungen wird abgestimmt. Mit einem Mehrheitsbeschluss wird etwas beschlossen oder abgelehnt. Die meisten Sitzungen sind öffentlich. Bürger und Presse können die Sitzungen beobachten und sich informieren. Sie geben die Informationen auch an die Bürger weiter, die nicht bei der Sitzung anwesend waren.