Auftrag - Vergabe - Abrechnung PDF

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This document is an outline of construction contracts, project management, and related procedures. It includes a table of contents, literature, abbreviations, and a general overview of types of contracts.

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Auftrag - Vergabe - Abrechnung Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsform 4 2. Verfahrensarten 20 3. Leistungsbeschreibung 24 4. Vergabeunterlagen 39 5. Angebotsprüfung / Zuschlag...

Auftrag - Vergabe - Abrechnung Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsform 4 2. Verfahrensarten 20 3. Leistungsbeschreibung 24 4. Vergabeunterlagen 39 5. Angebotsprüfung / Zuschlag 44 6. Abnahme 53 7. Mängel 58 8. Bedenken 63 9. Behinderungen 65 10. Sicherheitsleistung 68 11. Kündigung 71 12. Nachträge 73 13. Abrechnung 79 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 1 Literatur  Berner/Kochendörfer/Schach. [Baubetriebslehre] Grundlagen der Baubetriebslehre 3, 1. Aufl., Wiesbaden: Vieweg+Teubner, 2009  von der Damerau/Tauterat/Franz. [VOB Bild] VOB im Bild. 21. Auflage, 2016  Elwert/Flassak. [Nachtragsmanagement] Nachtragsmanagement in der Baupraxis, 2. Aufl., Wiesbaden: Vieweg Verlag, 2008  Grau/Neuenhagen. [Preisermittlung] Preisermittlung im Holzbau. 2. Auflage, Bruderverlag, 2014  Heiermann/Riedl/Rusam. [VOB Kommentar] Handkommentar zur VOB, 12. Aufl., Wiesbaden: Vieweg+Teubner, 2011  Kochendörfer/Liebchen/Viering. [Baumanagement] Bau-Projekt-Management, 4. Auflage, Vieweg+Teubner, 2010  Oswald/Abel/Spilker/Wilmes/Zöller. [Baubeschreibung] Bauteilbeschreibungen im Bauträgervertrag - Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015  Reinders. [Korrespondenz] Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftragnehmer, Version 5.0, Rudolf Müller Verlag, 2012  VOB 2019  VgV 2016 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 2 Abkürzungen AG Auftraggeber OZ Ordnungszahl AGS Angebotssumme PL Projektleitung AN Auftragnehmer POS Position Arge Arbeitsgemeinschaft PS Projektsteuerung AT Arbeitstage RP Regierungspräsident ATV Allgemeine Technische SiGeKo Sicherheits- und Vertragsbedingungen Gesundheitskoordinator AVB Allgemeine Vertragsbedingungen für die STLB Standard Leistungsbuch Ausführung von Bauleistungen SU Subunternehmer BGB Bürgerliches Gesetzbuch T Tag BH Bauherr TGA Technische Gebäudeausrüstung BV Bauvertrag TÜ Totalübernehmer BVB Besondere Vertragsbedingungen TU Totalunternehmer EP Einheitspreis UN Unternehmer EU Europäische Union UStG Umsatzsteuergesetz G Gewinn u.U. unter Umständen GAEB Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im VHB Vergabehandbuch des Bundes Bauwesen VOB Vergabe- und Vertragsordnung für GK Gemeinkosten Bauleistungen GP Gesamtpreis VOL Vergabe- und Vertragsordnung für GÜ Generalübernehmer Leistungen GU Generalunternehmer VOF Vergabeverordnung für freiberufliche GWB Gesetz gegen Leistungen Wettbewerbsbeschränkungen VgV Vergabeverordnung HOAI Honorarordnung für Architekten und VS Verteidigung und Sicherheit Ingenieure W Wagnis KT Kalendertag WT Werktage KW Kalenderwoche ZTV Zusätzliche Technische LB Leistungsbeschreibung Vertragsbedingungen LV Leistungsverzeichnis ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen NU Nachunternehmer Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 3 1. Vertragsform Unternehmereinsatzform Fachunternehmer  Vorteile Flexiblere Beauftragung Kürzerer Planungsvorlauf  Nachteile Zahlreiche Einzelverträge Hoher Koordinationsaufwand Hohe Überwachungskosten Komplexe Haftungs- und Gewährleistungsverhältnisse Höheres Kostenrisiko Quelle: Baumanagement, 2010, S. 63 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 4 1. Vertragsform Unternehmereinsatzform Generalunter-/Generalübernehmer  Vorteile Zwei Vertragspartner Einfache Terminkoordination Vergabe meist Schlüsselfertig Keine AG-Haftung für NU  Nachteile Großer Planungsvorlauf wegen schlüsselfertiger Ausschreibung Hohes Kosten- und Terminrisiko bei späteren Änderungen NU-Vergabe mit GU- Zuschlägen Quelle: Baumanagement, 2010, S. 65 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 5 1. Vertragsform Unternehmereinsatzform Totalunter-/Totalübernehmer  Vorteile Reduzierter Betreuungsaufwand auf AG- Seite Wie GU/GÜ, jedoch noch weniger Schnittstellen für Koordination, Haftung + Gewährleistung  Nachteile Wie GU/GÜ, jedoch muss die Aufgabe noch frühzeitiger und klarer definiert sein Quelle: Baumanagement, 2010 S. 68 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 6 1. Vertragsform Unternehmereinsatzform Arge (Arbeitsgemeinschaft)  Arge = Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gemäß BGB durch die Bietergemeinschaft  Jeder ARGE-Partner haftet gegenüber dem AG unbeschränkt und gesamtschuldnerisch  Gründe sind Verbesserung der Auftragslage, kontinuierliche Personal- und Geräteauslastung Erweiterung von Kapazitäten und Know-how Steigerung des technischen und kaufmännischen Wissens Wunsch des Bauherrn zur Stützung von mittelständischen Betrieben Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 7 1. Vertragsform Vertragsformen nach BGB und VOB  Werkvertrag und ähnliche Verträge nach BGB Eine Partei verpflichtet sich einer anderen Partei ein Werk gegen eine bestimmte Vergütung zu erstellen Mit der Verpflichtung zum Erfolg Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag  Bauvertrag nach VOB als Allgemeine Geschäftsbedingung bei Vertragsabschluss gilt die jeweils neuste Fassung VOB/B wird nur Vertragsinhalt wenn sie gesondert vereinbart wird  Vertragspartner Unternehmer: sprachlicher Hinweis auf VOB-Text  Vertragspartner Verbraucher: VOB-Text beilegen unterliegt der vollen Inhaltskontrolle Für die Vergabe bei öffentlichen AG gilt  VOB/A Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen  VgV Vergabeverordnung (VOB, VOL, VOF)  Dienstvertrag z.B. Projektsteuerungsleistung (BGB)  Lieferverträge (BGB) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 8 1. Vertragsform BGB Bauvertragsrecht  Bauvertrag (Herstellung eines Bauwerks) Dem Anordnungsrecht des AG ist das Einigungsmodell vorgeschaltet. (Nachträge) Mehr- oder Minderleistungen werden nach den tatsächlich erforderlichen Kosten abgerechnet (Zuschläge für GK, W, G) oder aufgrund der Urkalkulation. Bei Abnahmeverweigerung durch den AG wegen Mängel kann der UN eine Zustandsfeststellung verlangen. Mängel müssen rechtzeitig gelten gemacht werden, um die fiktive Abnahme zu verhindern. Den Vertragsparteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Baubeschreibungspflicht des UN. Verbindliche Vereinbarung einer Bauzeit. Obergrenze für Abschlagszahlungen sind festzulegen. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 9 1. Vertragsform BGB Bauvertragsrecht  Verbraucherbauvertrag (Bau eines Gebäudes) Vertrag zwischen Verbraucher und GU. Der Bauunternehmer muss dem AG eine detaillierte Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder zur Dauer der Baumaßnahme sind zu machen. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ist einzuräumen. Abschlagszahlungen sind nur bis zu 90% der Gesamtvergütung zulässig. Der AG darf eine Erfüllungssicherheit von 5% der Gesamtvergütung verlangen. Alle Unterlagen, die der AG gegenüber Behörden und Darlehensgeber benötigt, sind vom UN herauszugeben. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 10 1. Vertragsform BGB Bauvertragsrecht  Architekten- und Ingenieurvertrag Planer können im Rahmen ihrer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem UN bei Mängeln infolge von Überwachungsfehlern den Schadensersatz verweigern. Wenn keine Planungs- und Überwachungsziele vereinbart wurden schuldet der Architekt oder Ingenieur eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung. Beidseitiges Sonderkündigungsrecht Besteller: 2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen Planer: nach Vorlage der Unterlagen zur Zustimmung in angemessener Frist keine Erklärung des Verbrauchers erhalten Bei der Abnahme der letzten Bauleistung kann der Planer ebenfalls eine Abnahme seiner bis dahin erbrachten Planungsleistung verlangen  Bauträgervertrag Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 11 1. Vertragsform VOB/A  VOB/A (DIN 1960) Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Abschnitt 1: Bauvorhaben (unterhalb des EU- Schwellenwertes) Grundlegende Bestimmungen der Bauvergabe Abschnitt 2 : EU-Anwendungsbereich Abschnitt 3: VS-Anwendungsbereich Bestimmungen für Sektoren Auftraggeber und für Bauaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit  Inhalt Grundsätze, Arten der Vergabe, Vertragstypen, Vergabeeinheiten Leistungsbeschreibung, Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen, Angebots- und Zuschlagsfrist Informationsübermittlung, Bekanntmachung, Form und Inhalt der Angebote, Eröffnungstermin, Prüfung und Wertung der Angebote Aufhebung von Ausschreibungen Dokumentation des Vergabeverfahrens Nachprüfungsstellen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 12 1. Vertragsform VOB/B  VOB/B (DIN 1961) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) Beim Abschluss von Bauverträgen gelten die Teile B und C  Inhalt Regelung bei Leistungsstörungen Vergütung, Ausführung, Haftung Abnahme, Gewährleistung, Abrechnung Zahlungen, Sicherheitsleistungen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 13 1. Vertragsform VOB/C  VOB/C (DIN 18299-18451) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)  Inhalt Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Geltungsbereich der Bestimmungen Stoffe und Bauteile Ausführung Nebenleistungen, besondere Leistungen Abrechnung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 14 1. Vertragsform Leistungspflichten Das Führen eines Bautagebuches, die baubegleitende Dokumentation dient der Sicherstellung der vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten.  Hauptpflichten des AN ist die Erstellung des mangelfreien Werkes des AG ist die Abnahme und Bezahlung  Nebenpflichten für beide Vertragspartner Vertragstreue Sorgfalt Rücksichtnahme Kooperationspflichten  Schutz  Mitwirkung  Verhandlung  Information Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 15 1. Vertragsform Vergabeverfahren nach VOB/A Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 22 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 16 1. Vertragsform Inhalte eines VOB-Bauvertrages 1. Exakte Benennung der Vertragspartner 2. Vertragsbestandteile 3. Vergütung 4. Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln 5. Ausführungsfristen 6. Vertragsstrafe 7. Zahlungen 8. Abnahme 9. Sicherheitsleistung 10. Mängelansprüche 11. Bauversicherung 12. Vereinbarung über Mediation, Schlichtung oder Schiedsgericht Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 17 1. Vertragsform Vertragsarten  Leistungsverträge Einheitspreisvertrag Die Gesamtleistung ist in Leistungspositionen gesplittet Abrechnung erfolgt durch Aufmaß oder rechnerischer Ermittlung der Mengen Pauschalvertrag Auftragssumme = Abrechnungssumme  Detailpauschalierung Angebotssumme ist als Festpreis vereinbart, dabei dient der EP- Vertrag als Grundlage. Mehrvergütungsansprüche bei Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze (Mengen)  Globalpauschalierung Grundlage sind Pläne und eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 18 1. Vertragsform Vertragsarten § 2 Abs. 2 VOB/B  Stundenlohnvertrag Ausnahmefall nur bei lohnintensiven Bauleistungen geringen Umfangs wie Neben- oder Hilfsleistungen Ausdrückliche vorherige Vereinbarung mit dem AG  Funktionsbauvertrag, vorrangig im Straßenbau  GMP-Vertrag (guaranteed maximum price), bei Großprojekten mit Projektierung  Schlüsselfertigstellungsvertrag, bei Übernahme aller Leistungen bis zur schlüsselfertigen Abnahme. GU oder TU  BOT-Vertrag (build-operate-transfer) bei Verträgen über den Lebenszyklus eines Bauobjektes  PPP–Vertrag (public-private partnership) bei langfristigen Verträgen zwischen öfftl. AG und privater Wirtschaft Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 19 2. Verfahrensarten nach VgV und VOB/A EU- Schwellenwert EU-Schwellenwert 5,538 5,548 Mio. € Netto-Gesamtauftragswert Öffentliche Ausschreibung entspricht Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung entspricht Nicht offenes Verfahren mit mit Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Freihändige Vergabe entspricht oder ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft  Öffentliche AG (§99 GWB) per Dienstanweisung an die VOB/A gebunden  Private Auftraggeber keine Vergabeart vorgeschrieben Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 23 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 20 2. Verfahrensarten  Öffentliche Ausschreibung  Öffentliche Ausschreibung vorgeschriebenes Verfahren, öffentliche Aufforderung vorgeschriebenes Verfahren, öffentliche Aufforderung unbeschränkte Zahl von Bietern unbeschränkte Zahl von Bietern Angebotsfrist: nicht unter 10 KT Angebotsfrist: nicht unter 10 KT < 5,35 Mio. € < 5,538 Mio. € z.B. Tageszeitungen, amtl. Veröffentlichungsblätter oder auf z.B. Tageszeitungen, amtl. Veröffentlichungsblätter oder auf Internetportalen Internetportalen www.vergabe24.de, www.deutsches-ausschreibungsblatt.de, www.vergabe24.de, www.deutsches-ausschreibungsblatt.de, www.service.bund.de, www.subreport.de www.service.bund.de, > 5,35 Mio. € > 5,538 Mio. € www.ted.europa.eu www.ted.europa.eu OVB vom 22.06.05 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 21 2. Verfahrensarten  Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenes Verfahren Aufforderung von mindestens 3 geeigneten Bewerbern  Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Bei hohem Aufwand der Bearbeitung des Angebotes Aufforderung zur Angebotsabgabe von mind. 5 geeigneten Bewerbern Angebotsfrist nicht unter 10 KT (§ 18 VOB/A) Kann z. B. erfolgen:  Bis zu folgendem Auftragswert der Bauleistung ohne Umsatzsteuer 50.000 € für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) 150.000 € für Tief-. Verkehrswege- und Ingenieurbau 100.000€ für alle übrigen Gewerke  Gleichgestellt mit der öffentlichen Ausschreibung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 22 2. Verfahrensarten  Freihändige Vergabe Vergabe an nur ein Unternehmen ggf. öffentliche Vergabebekanntmachung Angebotsfrist nicht unter 10 KT (§ 10 VOB/A) Kann z. B. erfolgen:  wenn eine erneute Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist  Besondere Gründe (z.B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte)  Besondere Dringlichkeit  Geheimhaltung  die Leistung nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann  bis zu einem Auftragswert von 10.000 € ohne Umsatzsteuer  ohne Vergabeverfahren bei einem Auftragswert bis zu 3.000 € o. UST Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 23 3. Leistungsbeschreibung Ein Holzbauingenieur sieht für den Ausbau einer Steuerberatungskanzlei eine bestimmte Tür vor seinem „geistigem Auge". Er beschreibt im Leistungstext „ … hochwertige Innentüren, komplett mit Beschlägen, Oberfläche Eiche rustikal.“  Der AG, ein Steuerberater, versteht darunter eine Echtholzfurnierte Vollspantür mit schweren, dreiteiligen Bändern, verdecktem Türschließer, Schloss und -falle aus massivem Messing, Profilzylinder, Designer- Drücker Garnitur und Bodensenkender Dichtung samt Holzzarge.  Der Tischler hingegen ein Kunststoff beschichtetes Türblatt (selbstverständlich ohne Zarge) mit Wabenfüllung und einem Dekor in Eiche-Massiv-Nachbildung. Er bietet demzufolge das Türblatt mit dem werksmäßig gelieferten Buntbartschloss mit Kunststoff- Schlossfalle, vernickelten Standardtürbändern und selbstverständlich ohne Dichtung und Türschließer an. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 24 3. Leistungsbeschreibung Warum wird ausgeschrieben?  Um vergleichbare Angebote zu erhalten  Um die Planung zu präzisieren und in Textform zu erhalten  Leistungsverzeichnis ist Grundlage des Bauvertrages Umfang der Leistung Vertragsbedingungen der kaufmännischen Seite Geschuldete Qualitäten Abrechnungsgrundlage  Dient als Anleitung zur Bauausführung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 25 3. Leistungsbeschreibung Arten nach § 7 VOB/A  Gliederung der Leistungsbeschreibungen Titelblatt, Baubeschreibung, Anlagen, LV (evtl. Vorbemerkungen, Pos.) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis  Grundlage ist die jeweilige ATV  Beispiel: Titel 1 Baustelleneinrichtung Titel 2 Erdarbeiten DIN 18 300 Titel 3 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 334 … Titel 9 Abdichtungsarbeiten DIN 18 336 Titel 10 Verschiedene Arbeiten Titel 11 Stundenlohnarbeiten Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm  Beschreibung der zu erfüllenden Funktion, Qualitätsstandards, technischen Anforderungen (VHB 2008 Anhang 9) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 26 3. Leistungsbeschreibung Bedeutung  nach § 631 BGB AN ist zur Leistung verpflichtet, die er bei Angebotsvergabe klar erkennen und deren Kosten er berechnen kann Bestandteil des Vertragsangebots und des BV  nach § 7 VOB/A: Leistungen eindeutig und erschöpfend beschreiben Leistung produktneutral beschreiben kein außergewöhnliches Wagnis dem AN aufbürden alle beeinflussenden Umstände zur Preisermittlung beschreiben (z.B.: Boden-, Baustellenverhältnisse) verkehrsübliche Bezeichnungen verwenden Leistung durch Baubeschreibung darstellen Leistungen ggf. durch Zeichnungen ergänzen Hinweise zum Aufstellen (DIN 18299 ff.) beachten Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 27 3. Leistungsbeschreibung Unterscheidung der Leistungspositionen  Grundposition (auch Ausführungsposition / Normalposition) Leistung die in jedem Fall ausgeführt wird  Alternativposition (auch Wahlposition) dürfen nach VOB/A nicht aufgenommen werden Gehören zu einer Grundposition und werden evtl. anstelle dieser ausgeführt  Bedarfsposition (auch Eventualposition) dürfen nach VOB/A grundsätzlich nicht aufgenommen werden an keine auszuführende Leistung gebunden  Zulageposition Zulage bei erschwerender Leistung mit besonderer Vergütung gehört zur vorhergehenden Position  Leitposition Haben weder Menge noch Preis Wichtig! Bei der Bedarfs- und Alternativposition geht der GP nicht mit in die Angebotsendsumme ein, nur EP angeben Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 28 3. Leistungsbeschreibung Weitere Unterscheidungen  Sondervorschläge (Nebenangebote) Angebot zur Ausführungsposition aufgrund spezieller Erfahrung. Nebenangebote immer gesondert abgegeben, sie können vom AG ausgeschlossen werden.  Nebenleistungen (DIN 18299) sind in der VOB/C beschrieben und brauchen nicht aufgeführt werden  Einrichten, Räumen und Vorhalten der Baustelle  Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser  Entsorgung von Abfall, Beseitigung von Verunreinigungen (eigene)  Besondere Leistungen (DIN 18299) als gesonderte Position aufführen, da eine Vergütung erfolgt  Besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke.  Besondere Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden, Hochwasser und Grundwasser  Besondere Prüfung von Stoffen und Bauteilen, die der AG liefert. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 29 3. Leistungsbeschreibung  Stundenlohnarbeiten Lohnstunden nur für Helfer, Monteure und Gesellen nur als Stundenverrechnungssätze ausschreiben Stundenlohnarbeiten entweder gar nicht oder pauschal ausschreiben  Zusammenfassung von Leistungen Beispiel: Traufschalung, Traufbohle und Insektenschutzgitter lassen sich zur Position „Traufpunktausbildung" zusammenführen Achtung! Dachrinne nicht mit einarbeiten → Gewerke übergreifend Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 30 3. Leistungsbeschreibung Erstellung eines Leistungsverzeichnisses  Individuell manuelle Leistungsbeschreibung (freie Beschreibung ohne Textbausteine) Erstellung mit Hilfe von eigenen oder vorformulierten gewerblichen Texten (Textbausteine, Mutter-LV's,..)  STLB-Bau - Dynamische BauDaten seit 1999 Aufgestellt von Arbeitskreisen des Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) Seit 1998 bei Ausschreibungen der Öffentlichen Hand verbindlich Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 31 3. Leistungsbeschreibung Beispiel zum STLB Bau (Quelle: STLB-Bau XML V2 lizenziert für TH-Rosenheim) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 32 3. Leistungsbeschreibung Wie beschreibt man eine Position?  Regeln der Technik und technische Zulassungen beachten  wiederholende Beschreibungen in die Vorbemerkungen  Leistungen in eine Position, sofern technischen Beschaffenheit und Preisbildung gleichwertig  Berechnungen und Zeichnungen nachvollziehbar darstellen  Ergänzen durch Vorleistung und Folgeleistung  Anforderungen der ATV beachten Industriequalität Sichtqualität Auslesequalität (Anforderung der ATV) Schwindrisse ohne Begrenzung bis 4 mm bis 3 mm Oberfläche egalisiert gehobelt und gehobelt und gefast gefast Verfärbungen ohne Begrenzung bis zu 10% der unzulässig sichtbaren Oberfläche  unnötige Beschreibungen vermeiden Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 33 3. Leistungsbeschreibung Wie beschreibt man eine Position  Was beinhaltet der Langtext?  Welche Positionen brauche ich?  Leistungsumfang  Alle unterschiedlichen Flächen in  Verwendungszweck eigenen LV-Pos. PVC Böden, Teppichböden …  Beanspruchung  Flächenabschlüsse und  Vorleistung der Position –begrenzungen Toleranzen, Bewegungen, Fugen … Sockelleisten, Schweißfugen,  Folgeleistung der Position Kettelleisten Eigenschaften der Leistung  Alle Leistungen innerhalb der  Abrechnungshinweis Flächen in eigenen LV-Pos.  Einbauort, Lage im Gebäude Anarbeiten von Einläufen, Stützen, Bodenkonvektoren  Bauablaufbedingten Aufwendungen Schutzabdeckungen, zeitversetztes Arbeiten … Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 34 3. Leistungsbeschreibung Datenaustausch AVA Quelle: Baumanagement, 2010, S. 258 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 35 3. Leistungsbeschreibung Angebotszeitraum und Bekanntmachung  bei öffentlichen Ausschreibungen Angabe von Angebotszeitraum, bzw. den Zeitpunkt zur Abgabe des Angebots (Uhrzeit) Ende der Angebotsfrist mit Verlesen des ersten Angebotes beim Eröffnungstermin Bekanntmachung (VOB/A § 12) in  Tageszeitungen, Fachzeitschriften  Amtsblättern derjenigen Städte und Gemeinden, in denen die Baumaßnahme stattfindet  Internetportale  bei privaten Ausschreibungen Definition von Abgabetermin, später eingehende Angebote können berücksichtigt werden keine Regelung der Bekanntmachung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 36 3. Leistungsbeschreibung Angebotsfristen bei Ausschreibungen Die Angebotsfrist sollte stets angemessen sein und in keinem Falle geringer als 10 Kalendertage betragen (VOB/A, §10) Erfahrungswerte von Mindestangebotsfristen bei: Standardisierte Bauleistungen ohne gesonderte >10 KT Materialanfragen des Bieters Bauleistungen, die objektbezogen kalkuliert werden müssen >12 KT (z.B. Fensterbau) Bauleistungen, die Materialanfragen bei Herstellern oder >15 KT Lieferanten erforderlich machen oder die von Herstellern kalkuliert werden müssen GU-Bauleistungen, die Objektbezogene Anfragen bei >20 KT Nachunternehmern voraussetzen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 37 3. Leistungsbeschreibung Kosten im Ausschreibungsverfahren nach VOB  Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Ausnahmen bilden umfangreichen Planungsleistungen bei z.B. einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm. VOB/A § 8b.  Entstehende Kosten für die Vervielfältigung der Angebotsunterlagen bei öffentliche Ausschreibungen können verlangt werden Beschränkte und freihändige Vergabe unentgeltlich Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 38 4. Vergabeunterlagen Gliederung der Vergabeunterlagen VOB/A § 8, VOB/B § 1  Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe)  ggf. Teilnahmebedingungen (VHB 2008, z. B.: Formblätter 221, 222, 223)  Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung  Titelblatt, Baubeschreibung (Pläne), Leistungsverzeichnis Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV = VOB/C) Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)  Anlagen (Pläne, Gutachten usw.) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 39 4. Vergabeunterlagen Baubeschreibung  Allgemeine Angaben Anschrift und Größe des Grundstücks Baumbestand, Altlasten, Bestandsgebäude Besonderheiten in der Erschließung (z.B. Fußgängerzone, fehlende Baustraße o. ä.), Grundstückserschließung Ortsabhängige Zeiträume und Termine der Arbeitsausführung Bauweise, Ausbaustufe, Grund- und Wohnfläche, Gebäudeabmessung, Geschosszahl  Pläne Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 Lageplan mindestens Maßstab 1:500 ungewöhnliche und nicht allgemein bekannte Detailplanungen  Baukonstruktion Untergeschoss, Wände, Decken, Treppen, Dach, Balkone, Fenster (z.B. Angaben von Rahmen, Verglasung, Einbruchhemmung, Öffnungsart) und Türen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 40 4. Vergabeunterlagen Baubeschreibung  Haustechnik Heizung: Energieträger, Heizungsanlagentyp, Aufstellort des Wärmeerzeugers , Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, Regelung, Abgasleitung, Heizkörper, Rohrleitung Sanitärinstallation: Lage des Anschlusses und der Messeinrichtung, Hauswasserstation (Art des Filters), Rohrleitungen, Warmwasserbereitung, Ausstattung, Entwässerungsanlagen, Lüftung: Art und Anlagenart Elektroinstallation: Fundamenterder, Lage des Anschlusses und der Messeinrichtung, Stromkreise, Steckdosen, Auslässe, Elektroinstallationsplan, Verlegeart, Leerrohre, Produktangaben und Ausstattungsumfang, Gebäudeautomationssysteme und Gebäudesystemtechnik, Photovoltaikanlagen,  Außenanlagen  Unterlagen, Abnahmenachweise, Gebrauchshinweise  Baunebenkosten nicht im Kaufpreis enthaltenen Leistungen und Kosten Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 41 4. Vergabeunterlagen Ergänzende Vorbemerkungen zur VOB  Regelwerke von Berufsverbänden z.B. „Flachdachatlas", „Regeln des Dachdeckerhandwerks", „Regeln des Berufsverbands der Fliesenleger“  Schriften von Produktherstellerverbänden z.B. „Bundesverband Systemböden", „Sicherheitsrichtlinie Doppelböden"  Ausarbeitungen unabhängiger und allgemein anerkannter Institute z.B. „Fraunhofer Institut", „Institut für Fensterbau in Rosenheim„  Arbeitsausführung der DIN 18299 auf Kalkulationsrisiken überprüfen Beispiel: Das BV liegt in der Fußgängerzone einer historischen Altstadt. Kein Platz für die Baustelleneinrichtung. Ein Kran kann ohne Hubschraubereinsatz nicht aufgebaut werden, die Belieferung der Baustelle ist nur zwischen 9 und 11 Uhr gestattet und Beton muss aufgrund der engen Nachbarbebauung mit einer 60 m Pumpe eingebaut werden Wichtig Regelwerke im Gesamten definieren! Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 42 4. Vergabeunterlagen Vertragsbedingungen § 9 VOB/A  Ausführungsfristen ausreichend bemessen, Jahreszeit, Arbeitsbedingung und Schwierigkeit  Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütung 0,1 (0,3) % der Auftragssumme/WT(AT), Höchstbetrag 5 % der Auftragssumme, unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Schadens, Voraussetzung: Verzug mit Ausführungsfrist  Vergabe von umfangreichen Bauleistungen in Teillosen z.B. Bauabschnitte, Gebäudeteile  Bauleistungen unterschiedlicher Gewerke in Fachlosen z.B. Mauerarbeiten, Erdarbeiten  Stofflieferungen mit der Arbeitsleistung vergeben Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 43 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Eröffnungstermin VOB/A § 14 Prüfung der Unversehrtheit bzw. Verschlüsselung der Angebote Niederschrift (Protokoll) Aufnahme verspäteter eingetroffener Beginn der Eröffnung Angebote; Einwendungen der Bieter Ab jetzt sind keine neuen Angebote mehr zugelassen; keine Rücknahme mehr möglich Einsicht der Bieter in das Protokoll Nummierung der Angebote und Kennzeichnung aller wesentlichen Teile Nachträge zum Protokoll: Angebote, die nach dem Termin eintreffen Bekanntgabe der einzelnen Angebote Verwahrung und Geheimhaltung der Angebote Verlesung des letzten Angebotes Beginn der Zuschlagsfrist Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 25 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 44 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Angebotsprüfung VOB/A § 16 Ist das Angebot rechtzeitig eingegangen? Sind Änderungsvorschläge deutlich? Enthält das Angebot lediglich Preise und geforderte Erklärungen? Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung Ist das Angebot unterschrieben? Liegen Preisabsprachen vor? Bei Verdacht auf Preisabsprachen: Information an RP oder Landrat Liegen Änderungen an den Vertragsunterlagen vor? Dokumentation und Geheimhaltung der Ergebnisse (Vertragsbestandteil) Sind Kurzfassungen fehlerhaft? Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 25 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 45 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Eignung / Prüfung / Wertung der Angebote nach VOB/A  Eignung Sind die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorhanden  Prüfung Einheitspreise sind bindend Preisänderung infolge Kalkulationsirrtum nicht zulässig Beurteilung von Nebenangebote / Sondervorschläge (Baubeschreibung, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtung) Vorrangig Präqualifikationsverzeichnis oder Einzelnachweis (VOB/A §6)  Wertung Auf unangemessene hohe oder niedrige Angebote darf der Zuschlag nicht erteilt werden Zuschlag unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 46 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Hilfsmittel für die Prüfung und Wertung der Angebote  Preisspiegel durch Positionen und/oder Titelsummen Vorteil bei Titelsummen ist der Vergleich mit der eigenen Kostenschätzung  ABC-Analyse Sortierung der Leistungsposition nach Umsatzanteil Darstellen der kumulierten Umsatzanteile Klassifikation nach der „80–20“ Faustregel: Ein mengenmäßig kleiner Teil besitzt einen sehr hohen Wertanteil (Klasse A). 80 % des Ertrages sind mit nur 20 % der Menge zu erzielen. Link zur Grafik (01.02.2016): http://www.abc-analyse.info/abc/ziel_der_abc-analyse/ Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 47 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Beispiel zur ABC-Analyse  Das Angebot eines Pos Text Kostenanteil (%) Stuckateur und an der AGSnetto Malerbetriebes 1 Eckschutzschienen 3,0 setzt sich 2 Putzleisten 4,4 aus folgenden Pos. 3 Betonkontakt streichen 0,4 zusammen 4 Kalkzementputz 0,2 5 Abgehängte Decke 27,4 6 Metallständerwände 44,2 7 Verputzen von Leibungen 2,4 8 Gipsputz 9,0 9 Verkleiden von Fallrohren 1,2 10 Zulagen für Schrägen 5,0 11 Stundenlohnarbeiten 1,2 12 Material für Nachweisarbeiten 1,6 Summe 100  Welches sind die Schwerpunkts Gewerke der Ausbaumaßnahme? Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 48 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Aufklärung mit öffentlichen AG VOB/A § 15 Es ist ihm verboten über Änderung der Angebote oder über die Preise zu verhandeln Eine Aufklärung kann erfolgen über die  Eignung des Bieters  technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit  Inhalte des Angebots  Nebenangebote  geplante Art der Durchführung  Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen  Angemessenheit der Preise (Formblätter) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 49 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Gründe die zum Ausschluss von Angeboten führen können Bei öffentlichen Auftraggebern  Verspätete Abgabe des Angebotes  Lückenhafte Preisangaben, ausgenommen sind unwesentliche Positionen, die die Wertungsreihenfolge nicht beinträchtigen  Angebote mit fehlender oder an falscher Stelle geleisteter Unterschrift  Angebote mit veränderten Vergabeunterlagen  Kein Anschreiben  Preisabsprachen nachweisbar  Unvollständig erbrachte geforderten Nachweise, präqualifizierte Baubetriebe unter www.pq-verein.de  Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bieters z.B. Insolvenzverfahren eröffnet, Steuern und Sozialabgaben nicht gezahlt, nicht bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet  bei nicht zugelassenen Neben- oder Sonderangeboten Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 50 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Verhandlungen mit privatem AG 1. Änderung der Einzelpreise 2. Nachlass auf den Gesamtpreis 3. Änderung der Vertragsart: z.B. vom Einzelpreis- zum Pauschalfestpreisvertrag 4. Zahlungsbedingungen: Verlängerung der Zahlungsfristen 5. Veränderungen des Auftragsumfangs: weitere Leistungen ohne Berechnung zu erhalten 6. Qualitäten: bessere Qualitäten als ausgeschrieben zu bekommen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 51 5. Angebotsprüfung / Zuschlag Zuschlagsfrist nach VOB  so kurz wie möglich  nicht länger als 30 Kalendertage  Bieter ist in dieser Zeit an sein Angebot gebunden (meist identisch mit der Bindefrist)  keine Angebotsänderung ⇒ der Vertrag ist rechtskräftig  Angebotsänderung ⇒ Annahmeerklärung des Bieters  Vergabe an den fachlich geeigneten Bieter, um die wirtschaftlichste Lösung zu erhalten Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 52 6. Abnahme Abnahmearten nach VOB und BGB 640 Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 96 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 53 6. Abnahme Rechtsfolgen der Abnahme  Die Fälligkeit der Vergütung bzw. Übersendung der Schlusszahlung  Das Ende des Erfüllungsstadiums des Auftragnehmers  Der Beginn der Verjährung für Mängelansprüche  Die Umkehr der Beweislast, die Nachweispflicht für nicht mangelfreie Bauleistung liegt jetzt beim Auftraggeber  Die Gefahrübertragung auf den Auftraggeber  Der Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche z. B. bezüglich der Vergütung einer Vertragsstrafe, Mängeleinreden, Gegenforderungen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 54 6. Abnahme Verjährungsfrist für Mängelansprüche  Nach VOB/B § 13  Nach BGB 4 Jahre für Bauwerke 5 Jahre für Bauwerke § 634a 2 Jahre für andere Werke, 3 Jahre für vertragliche deren Erfolg in der Pflichtverletzungen z.B. Herstellung und Wartung Beratertätigkeiten § 195 oder Veränderung einer 2 Jahre für Werke, dessen Sache besteht und für die Erfolg in der Herstellung und vom Feuer berührten Teile Wartung oder Veränderung von Feuerungsanlagen einer Sache oder in der 2 Jahre für maschinelle und Einbringung von Planungs- elektrotechnische/ oder Überwachungsleitungen elektronische Anlagen besteht 1 Jahr für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 55 6. Abnahme Verteilung der Leistungsgefahr in Abhängigkeit der Vergabeform Bauherr Ebene 1 GU Ebene 2 NU NU NU Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 56 6. Abnahme Abnahme durch Behörden (Abnahmeprocedere TGA) Behörden/ Auftragnehmer Auftraggeber Sachverständige Vorläufige Montage- Dokumentation fertigstellung Sichtung zur Vorbereitung Prüfung Einregulierung Sachverständi- Probebetrieb Bereitstellung genprüfung/ und Bedienungs- Behörden- Einweisung personal abnahme Prüf- und Endgültige Abnahmebe- Dokumentation scheinigung Prüfung Abnahme Link: Beispiele zur Abnahme Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 57 7. Mängel Mängelanspruch nach BGB  Rechte des Bestellers bei Mängeln Nacherfüllung durch den UN verlangen Mangel, nach erfolglos angemessener Frist, selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen (Selbstvornahme) Vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern Schadenersatz verlangen oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 58 7. Mängel Mängelanspruch nach VOB Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 93 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 59 7. Mängel Mängelbeurteilung §13 VOB/B, §633 BGB Erscheinungsformen  Wesentlicher Mangel Gebrauchsfähigkeit bzw. Funktion oder Tauglichkeit der Leistung ist spürbar gemindert und für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet Berechtigung zur Abnahmeverweigerung  Unwesentlicher Mangel  Versteckter Mangel bei Verdachtsmomenten vom AN eine Fachunternehmererklärung fordern (Umkehr der Beweislast)  Arglistig verschwiegene Mängel Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 60 7. Mängel Mängelbeurteilung §13 VOB/B, §633 BGB Erscheinungsformen  Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit Reihenfolge der Vertragsbestandteile  Abweichung von der vertraglich zugesicherten Beschaffenheit z.B. Standartbreiten Funktionstauglichkeit  Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik DIN-Normen VDE-Bestimmungen VDI-Richtlinien Technische Regelwerke von z.B. Industrieverbänden Herstellervorschriften  Abweichung von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Werke Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 61 7. Mängel Mängelanzeige mit Fristsetzung für Mängel vor der Abnahme Bauvertrag/ -auftrag Nr. …… vom TT.MM.JJJJ zum Bauvorhaben …………………… Anzeige zu Mängeln (und/oder vertragswidrigen Leistungen) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben festgestellt, dass von Ihnen folgende Leistungen mangelhaft (und/oder vertragswidrig) ausgeführt worden sind:...................................................... Sie haben die Mängel zu vertreten. Mit Bezug auf VOB/B § 4 Abs. 7 sind Sie verpflichtet, die Mängel zu beseitigen und eine mangelfreie Leistung zu sichern. Wir fordern Sie auf, die Mängel vollständig bis spätestens zum TT.MM.JJJJ zu beseitigen. Wir machen bereits hiermit darauf aufmerksam, dass wir Ihnen bei einer nicht fristgemäßen Mängelbeseitigung den Bauauftrag mit Bezug auf VOB/B § 8 Abs. 3 entziehen können. Mit freundlichen Grüßen Quelle: Korrespondenz, 2012 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 62 8. Bedenken Anmeldung von Bedenken VOB/B §4 (§ 121 BGB) Der Auftragnehmer hat die Bedenkenanmeldung unverzüglich, schriftlich möglichst schon vor Beginn der Arbeiten und unter Hinweis auf den Gegenstand der Bedenkenanmeldung an den AG zu richten  Unverzüglich - der AG muss auf den Hinweis noch angemessen reagieren können  Schriftlich  Folgen und die sich ergebenden Gefahren aufzeigen  Bedenkenanmeldung ist insbesondere erforderlich gegen die vorgesehene Art der Ausführung gegen die Güte der vom AG gelieferten Stoffe oder Bauteile gegen die Leistung von Vorunternehmern, auf deren Leistung der Auftragnehmer aufbaut Wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren (kein SiGeKo-Plan) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 63 8. Bedenken Ausführungsfristen VOB/B § 5  Die Ausführung ist nach den Ausführungsfristen zu beginnen. Im Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen sind im Vertrag gesondert zu vereinbaren. Ist für den Beginn keine Frist vereinbart so hat der AG dem AN auf Verlangen Auskunft über den Voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der AN hat innerhalb von 12 WT nach Aufforderung zu beginnen und dem AG dies anzuzeigen.  Verzögert der AN den Beginn, kommt in Verzug oder kann offensichtlich die Ausführungsfristen nicht einhalten, kann der AG eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzten und den Auftrag entziehen (§ 8 Abs. 3) oder bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz (§ 6 Abs. 6) fordern. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 64 9. Behinderungen Behinderung und Unterbrechung § 6 VOB/B  Glaubt sich der AN in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.  Bauzeitverlängerung um die Dauer der Behinderung und einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten.  Witterungseinflüsse gelten normalerweise nicht als Hinderungsgrund. Grundlage bildet hierbei das Mittel der letzten 25 Jahre. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 65 9. Behinderungen Behinderung und Unterbrechung § 6 VOB/B Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 95 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 66 9. Behinderungen Verlauf der Behinderungsanzeige § 6 VOB/B  Unverzügliche schriftliche Mitteilung. Inhalte der Behinderungsanzeige Beginn der Behinderung. Angabe aller Behinderungsgründe und die sich daraus ergebenen terminlichen Konsequenzen. Finanzielle Konsequenzen brauchen nicht angegeben werden. Aufforderung die Behinderung zu beseitigen.  Zur Beweissicherung Dokumentation im Bautagebuch  Weiterführung der Arbeiten ermöglichen z. B. durch Vorziehen anderer, nicht behinderter Arbeiten  Dialog mit dem AG zur Lösung des hindernden Problems suchen, nicht aussitzen  Mitteilung über den Wegfall der Behinderung an den AG senden und selbständig die Arbeiten wieder aufnehmen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 67 10. Sicherheitsleistung § 17 VOB/B, §§ 232-240 BGB  Keine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche wenn die Auftragssumme < 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.  Beschränkte Ausschreibung u Freihändige Vergabe in der Regel keine Sicherheitsleistungen  Die Wahl der Art der Sicherheitsleistung liegt allein beim AN Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 68 10. Sicherheitsleistung Sicherungszweck des AG  Barmitteleinbehalt „Und-Konto“ BGB 632a, AG Verbraucher, Einbehalt von 5% des Vergütungsanspruches bei der 1. Abschlagszahlung oder als Bürgschaft  Bürgschaften Vertragserfüllungsbürgschaft  5 % der Auftragssumme während der Bauzeit. Einbehalt bis 10 % auf Abschlagszahlungen max. bis zur Höhe der Sicherheitssumme Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Abrechnungssumme. Aval Gebühr des Auftragnehmers ca. 0,5 - 2,5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr.  Versicherungen Baugewährleistungsversicherung Baufertigstellungsversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 69 10. Sicherheitsleistung Sicherungszweck des AN  Vorauszahlungsbürgschaft für vom AG erhaltene Vorauszahlungen hat der AN eine Bürgschaft zu entrichten  Bauhandwerkersicherung Sicherung der Vergütungsansprüche des UN bei zu erbringender Vorleistung und Nebenforderungen (vereinbarte Vergütung + 10%). Keine Sicherheiten sind zu geben wenn der Auftraggeber eine Person des öffentlichen Rechts (Gemeinde) oder eine natürliche Person (Bau eines Einfamilienhauses) ist. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 70 11. Kündigung durch den AG  Freie Kündigung (BGB § 648, VOB/B § 8 Abs. 1) Vergütung der gesamten Leistung (auch die nicht ausgeführte). AN muss sich Ersparnisse durch Nichtausführung anrechnen lassen. jederzeit ohne Angabe von Gründen  Außerordentliche Kündigung (BGB § 648a beidseitig, § 8 Abs. 2-4 VOB/B) Vergütung der ausgeführten Leistung sowie der entstandenen Kosten im noch nicht ausgeführten Teil der Leistung Bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) Bei Qualitätsstörungen Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung, Kündigungserklärung Bei Zeitstörungen Kündigungsvoraussetzungen sind: Verzug, Fristsetzung mit Kündigungsandrohung, Kündigungserklärung Bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 71 11. Kündigung durch den AN  Unterlassene Mitwirkung des AG z.B. rechtzeitige Übergabe der Ausführungsplanung, herbeiführen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen  Schuldnerverzug des AG Nachweis des AN das der AG eine fällige Zahlung nicht leistet Schriftliche Aufforderung des AN zur Mitwirkungspflicht - förmliche Anmahnung - Setzung einer Nachfrist von mindestens 7 WT mit Kündigungsandrohung - Vergütung und Entschädigung (§ 9 Abs. 3 VOB/B, § 642 BGB)  Unterbrechung (§ 6 Abs. 7 VOB/B) bei mehr als 3-monatiger Unterbrechung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 72 12. Nachträge und ihre Durchsetzung  § 631 Abs. 1 BGB „Durch den Werkvertrag wird der UN zur Herstellung des Versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet“ Leistungsumfang ist klar abgegrenzt. Regelungen zu Nachtragansprüchen fehlen. Bei Mehr- oder Minderleistungen wird nach den tatsächlich erforderlichen Kosten abgerechnet. UN schuldet nur das versprochene Werk, kein Anderes. Dem Anordnungsrecht des AG ist das Einigungsmodell vorgeschaltet.  § 2 Abs. 1 VOB/B „Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der LB den BVB, den ZVB, den ZTV, den ATV für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören“ Alle tatsächlich erbrachten Bauleistungen, abzüglich der vertraglich vereinbarten Leistung nach VOB sind Nachtragsleistungen, sofern diese vom AG verlangt wurden. Nachträglich vom AG geforderte Leistungen sind auszuführen. Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 73 12. Nachträge Voraussetzung für Nachtragsansprüche  Voraussetzung für Nachtragsansprüche Keine Vertragsleistungen Keine Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 ATV DIN 18299 ff Beachtung der Kooperationspflichten Dokumentation der Mehr- oder Andersleistung  Nachträge immer vor Ausführung schriftlich anmelden  Inhalt des Nachtragsangebotes Sachverhaltsdarstellung (Leistung, Zeitraum, Ort, Abweichung vom Bausoll ggf. auf Position des LV-Bezug nehmen) Nachtragsbegründung (zeitlich, finanziell, qualitativ) Nachtragskalkulation (Klärung etwaiger Mehrkosten vor der Ausführung, Basis Urkalkulation) Auswirkungsprognose (Konkret den Mehrpreis benennen, zeitlich) Auf Bauzeitverlängerung hinweisen und das die dadurch entstehenden Kosten noch nicht Berücksichtigt worden sind, ansonsten Rechtsverlust! Frist zur Annahme des Nachtragsangebots setzen Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 74 12. Nachträge Ursachen (Mehrvergütungsansprüche) Ursache Wirkung Mengenänderung Anpassung der Einheitspreise § 2 Abs. 3 VOB/B ± 10 % Mengenmehrung oder -minderung Anpassung der Preise unter Berücksichtigung der Geänderte Leistung Mehr- oder Minderkosten. § 2 Abs. 5 VOB/B Grundlage ist die Auftragskalkulation Zusätzliche Vergütung der Besonderen Kosten Zusätzliche Leistung der Leistung auf Grundlage der § 2 Abs. 6 VOB/B Auftragskalkulation Risiko AN trägt Mengenüberschreitung Pauschalpreisvertrag Risiko AG Mengenunterschreitung + § 2 Abs. 7 VOB/B Unvollständigkeit des LV’s § 313 BGB Zumutbarkeitsgrenze hängt vom Einzelfall ab U.U. führt es zu Schadenersatzansprüchen des Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 84 Prof. Dr. Heidrun Grau AG gegenüber dem AN. Bei nachträglicher Oktober 2024 75 12. Nachträge Ursachen (Mehrvergütungsansprüche) Ursache Wirkung U.U. führt es zu Schadenersatzansprüchen des AG gegenüber dem AN. Bei nachträglicher Eigenmächtige Leistung Anerkennung durch den AG, Anpassung der Preise § 2 Abs. 8 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten oder zusätzliche Vergütung der Leistung. Basis ist die Auftragskalkulation Selbstübernahme § 2 Abs. 4 VOB/B Vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Kosten. Entfall von Leistungen Voraussetzung Teilkündigung § 8 Abs. 1 VOB/B Zusätzliche Planungsleistung Zusätzliche Vergütung. Grundlage sind die § 2 Abs. 9 VOB/B Mindestsätze der HOAI Orientierungswerte Stundenlohnarbeiten § 2 Abs. 10 VOB/B Vergütung nach der vertraglich vereinbarten Höhe Gleitklausel Quelle: Preisermittlung, 2014, S. 84 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 76 12. Nachträge Ursachen (Mehrvergütungsansprüche) Beispiel: Eigenmächtigen Leistung Ursache Wirkung Der Statiker bemisst „wie immer“ mit l/300. Er geht davon aus , dass der Bauherr, Fensterbauer, Trockenbauer, Installateur mit seinen eigenmächtigen Grenzsetzung einverstanden sind. Kommt es zum Streit wird gefragt: Was war bestellt? Wurde das Bestellte geleistet und geliefert? Die Hohlschuld liegt beim Statiker, er muss diese beim Bauherrn einfordern. Quelle: DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten, S. 58 (Quelle: Preisermittlung 2014) Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 77 12. Nachträge Ablaufstruktur Nachtragsprüfung Quelle: Baumanagement, 2010 S. 88 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 78 13. Abrechnung  Die Leistung ist aus Zeichnungen oder Modellen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen entspricht. Ansonsten ist die Leistung aufzumessen  Abschlagszahlung (§ 16 Abs. 1-2 VOB/B) Anspruch auf Abschlagszahlung 21 KT nach Zugang der Aufstellung meist monatlich über die bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erbrachten Leistung ohne Einfluss auf Haftung und Gewährleistung des AN (keine Abnahme) Nur Auszugsweise Wiedergabe des Textes vom LV Einbehalt der Sicherheitsleitungen (i.d.R. 5–10 %)  Teilschlussrechnung Für in sich abgeschlossene Leistungsteile Bei erfolgter Teilabnahme §12 Abs. 2 VOB/B  Schlussrechnung Anspruch auf Schlusszahlung spätestens 30 KT nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung Verkürzte Wiedergabe des Textes vom LV Abrechnungsunterlagen beifügen bei Nichteinreichung erstellt der AG auf Kosten des AN eine Rechnung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 79 Formulierungsbeispiel für eine Abschlagszahlung  Anforderung für öfftl. Bauaufträge nach den ZVB des VHB-Bund, Formblatt 215 Link (05.02.2016): http://www.bauprofessor.de/Schlussrechnung/3a39effe-d792-4a64-baec-dc72b2afacf4#anchorDownloads Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 80 13. Abrechnung Ablaufstruktur Rechnungsprüfung Quelle: Baumanagement, 2010 S. 88 Baubetrieb Prof. Dr. Heidrun und Bauabwicklung Grau Bau-Projektmanagement Oktober 2024 Stand: März 2007 81 Prof. Dr.-Ing. H. Grau 13. Abrechnung Weltweite DSO nach Länder/Branchen 2018  Weltweit müssen Unternehmen in der Elektronikbranche (89 Tage) sowie im Maschinenbau (86) und Baugewerbe (82) besonders lange auf ihr Geld warten. Letztere Branche war 2018 zudem von der höchsten Anzahl an Großpleiten betroffen, 51 große Bauunternehmen meldeten Insolvenz an. Link zur Grafik (19.02.2021): https://www.eulerhermes.de/content/dam/onemarketing/ehndbx/eulerhermes_de/presse/euler-hermes-studie-weltweite-zahlungsmoral-in- china-am-schlechtesten.pdf Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 82 13. Abrechnung Inhaltliche Nachweise der Schlussrechnung  Rechnung Deckblatt Zusammenstellung der erhaltenen und offenen Abschlagszahlungen Titelweise Zusammenstellung der Abrechnung und den zugehörigen Positionen  Mengenermittlung  Aufmaße und gemeinsame Feststellungen (Urdokumente)  Sonstige Nachweise Stundenlohnberichte Materiallieferscheine Transportbelege Qualitätsnachweise Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 83 13. Abrechnung Mengenermittlung nach ATV DIN 18334 VOB im Bild  Für Wände in Holzbauweise deren Maße bis zu den sich begrenzenden, nicht bekleideten Bauteilen, bei abgewinkelten Wänden die größte abgewickelte Bauteillänge, bei Wanddurchdringungen nur eine Wand durchgehend, bei Wänden ungleicher Dicke die dickere Wand Quelle: VOB Bild, 2016, S. 153-154 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 84 13. Abrechnung Mengenermittlung nach ATV DIN 18382 VOB im Bild  Für Nieder- und Mittel- spannungsanlagen Elektrische Betriebsmittel und elektrische Bauteile werden übermessen und gesondert gerechnet. Kabel, Leitungen, Drähte, Rohre und Bauteile von Verlege Systemen werden nach der tatsächlich verlegten Länge in der Mittelachse gemessen. Verschnitt wird dabei nicht berücksichtigt Quelle: VOB Bild, 2016, S. 386, 387 Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 85 13. Abrechnung Formale Bedingungen an die Schlussrechnung § 13 Abs. 4 UStG  Name und Anschrift des  Ausweisung des Rechnungsstellers und Rechnungsbetrages als Rechnungsempfängers Nettobetrag, den darauf  Die Steuernummer oder die entfallenden Umsatzsteuersatz Umsatzsteuer- und –betrag sowie der Identifikationsnummer des Bruttobetrag leistenden Unternehmens  Bei geleisteten  Rechnungsdatum Abschlagszahlungen, diese sowie  Fortlaufende Rechnungsnummer offene Beträge in Netto, zugehörige MwSt. und als  Bezeichnung Bruttobetrag angeben „Abschlagsrechnung“, „Rechnung“, „Schlussrechnung“  Nachlass und Skonti, soweit vereinbart  Bezeichnung der Baumaßnahme, evtl. Projektnummer,  Empfohlen eine Bankverbindung Buchungsnummer des AG  Menge und Art der Leistung Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 86 13. Abrechnung Mindestlohn  Aufzeichnungspflicht für Gewerbliche Arbeitnehmer Angestellte Polier Praktikanten  Nachunternehmerhaftung Bei Verstoß des AN haftet der AG wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet Bei Verstoß drohen hohe Geldbußen und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge  Bundesministerium für Arbeit und Soziales Link (21.01.219): https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokument ationspflicht.html Prof. Dr. Heidrun Grau Oktober 2024 87

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