Zusammenfassung Einführung in die Politikwissenschaft PDF

Summary

This document is a summary of the introduction to political science. It covers topics such as the definition and history of politics and political science, concepts of democracy, and important historical figures like Max Weber. It also touches upon various other political science concepts including different types of political systems and the role of government, highlighting aspects of modern political thoughts and methodologies.

Full Transcript

**[Einführung in die Politikwissenschaft]** **Zusammenfassung** **[Inhaltsverzeichnis]** [Grundlagen, Begriffe, Geschichte 3](#_Toc157338263) [Politik 3](#_Toc157338264) [Politik als Beruf (Max Weber) 3](#_Toc157338265) [Frage des Ursprungs 3](#_Toc157338266) [Definition(en) 4](#_Toc157338267...

**[Einführung in die Politikwissenschaft]** **Zusammenfassung** **[Inhaltsverzeichnis]** [Grundlagen, Begriffe, Geschichte 3](#_Toc157338263) [Politik 3](#_Toc157338264) [Politik als Beruf (Max Weber) 3](#_Toc157338265) [Frage des Ursprungs 3](#_Toc157338266) [Definition(en) 4](#_Toc157338267) [Die drei Dimensionen des Politikbegriffs 5](#_Toc157338268) [Politische Wissenschaft 6](#_Toc157338269) [Politik als Wissenschaft 6](#_Toc157338270) [Geschichte der Politikwissenschaft 6](#_Toc157338271) [(Moderne) Politikwissenschaft in Deutschland 6](#_Toc157338272) [Politikwissenschaft in Bonn 7](#_Toc157338273) [Manfred Mols (Politik als Wissenschaft) 7](#_Toc157338274) [Definition(en) 7](#_Toc157338275) [Forschungsansätze/-richtungen 7](#_Toc157338276) [Grundbegriffe 8](#_Toc157338277) [Demokratie 8](#_Toc157338278) [Historische Entwicklung 8](#_Toc157338279) [Demokratie heute 9](#_Toc157338280) [Demokratietypologien 9](#_Toc157338281) [Vorteile der Demokratie 9](#_Toc157338282) [Probleme der Demokratie 10](#_Toc157338283) [Loser's consent-Problem 10](#_Toc157338284) [Demokratische Repräsentation 10](#_Toc157338285) [Postdemokratie 10](#_Toc157338286) [Staat, Verfassung, Macht und Nachhaltigkeit 12](#_Toc157338287) [Definition(en) 12](#_Toc157338288) [Staat als politische Herrschaft 13](#_Toc157338289) [Hobbes -Locke -Montesquieu -Rousseau -Französische Revolution 13](#_Toc157338290) [Aufbau des Staates 13](#_Toc157338291) [Verfassung und Staat 14](#_Toc157338292) [Staatlichkeit im Wandel -Fragile Staatlichkeit 15](#_Toc157338293) [Wie wird Politik gemacht? 16](#_Toc157338294) [Die fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland 16](#_Toc157338295) [Parteien als politische Akteure 16](#_Toc157338296) [Funktionen von Parteien 16](#_Toc157338297) [Parteien 17](#_Toc157338298) [Organisationsstruktur 17](#_Toc157338299) [Parteien: Artikel 21 GG 18](#_Toc157338300) [Legaldefinition im Grundgesetz nach Art. 21 GG 18](#_Toc157338301) [Parteiengesetz 18](#_Toc157338302) [Der Bundestag als politischer Akteur 19](#_Toc157338303) [Funktion und Aufgabe 19](#_Toc157338304) [Prinzip der Gewaltenteilung 19](#_Toc157338305) [Wahlfunktion 19](#_Toc157338306) [Gesetzgebungsfunktion 20](#_Toc157338307) [Kontrollfunktion 20](#_Toc157338308) [Mandate 20](#_Toc157338309) [Fraktionszwang pro -- contra 21](#_Toc157338310) [Der Bundesrat als politischer Akteur 21](#_Toc157338311) [Gesetzliche Grundlage Art. 50 ff. GG 21](#_Toc157338312) [Zusammensetzung 22](#_Toc157338313) [„Parlament der Länderregierung" 22](#_Toc157338314) [Mitwirkung an der Gesetzgebung 23](#_Toc157338315) [Beziehungsgeflecht der Verfassungsorgane 25](#_Toc157338316) [Bundespräsident 25](#_Toc157338317) [Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) 25](#_Toc157338318) [Funktionen des Bundespräsidenten 26](#_Toc157338319) [Präsidentenanklage (Art 61 GG) 27](#_Toc157338320) [Bundesregierung 28](#_Toc157338321) [Besetzung und Wahl 28](#_Toc157338322) [Gesetzliche Grundlage Art. 62 ff. GG 28](#_Toc157338323) [Bundeskanzler\*innen 28](#_Toc157338324) [Überschrift 28](#_Toc157338325) [Bundeskanzlerwahl 29](#_Toc157338326) [Das Bundeskanzleramt 30](#_Toc157338327) [Bundespresseamt 31](#_Toc157338328) [Minister (Art. 64 GG) 31](#_Toc157338329) [Richtlinienkompetenz 31](#_Toc157338330) [„Kanzlerdemokratie" 31](#_Toc157338331) [Vertrauensfrage & Misstrauensvotum 32](#_Toc157338332) [Vertreter\*inen 33](#_Toc157338333) [Bundesverfassungsgericht 34](#_Toc157338334) [Zusammensetzung 34](#_Toc157338335) [Funktionen 34](#_Toc157338336) [Wächterfunktion 35](#_Toc157338337) [Parteiverbotsverfahren 35](#_Toc157338338) [Gesetzliche Grundlage 35](#_Toc157338339) [Pro Argumente 36](#_Toc157338340) [Contra Argumente 36](#_Toc157338341) []{#_Toc157338263.anchor}Grundlagen, Begriffe, Geschichte []{#_Toc157338264.anchor}Politik []{#_Toc157338265.anchor}Politik als Beruf (Max Weber) - **Drei Typen legitimer Herrschaft** (Max Weber) - ***Legale*** Herrschaft (bürokratische/rationale Herrschaft) - ***Traditionale*** Herrschaft - ***Charismatische*** Herrschaft - **Machtdefinition** (Max Weber) - Macht als Begriff - Für **Abhängigkeits- oder Überlegenheitsverhältnisse** verwendet - ***Möglichkeit*** der Machthabenden ***eigenen Ziele*** *ohne Zustimmung, gegen den Willen oder trotz Widerstandes **durchzusetzen*** und zu verwirklichen []{#_Toc157338266.anchor}Frage des Ursprungs - **Etymologisch**: *(Wortherkunft)* - gr. polis= Stadtstaat im antiken Griechenland - gr. polites= freier Bürger einer Polis - gr. Zoon politikon= der Mensch als politisches Wesen - Unterschiedliche Facetten des Politikbegriffs - **la politique**: *(die Politik)* - alles, was in den Parlamenten, Ministerien und Parteizentralen stattfindet - Handlungen, die sich direkt oder indirekt auf die Organisation des Staates beziehen - **le politique**: (*das Politische*) - Modus von Handlungen am Arbeitsplatz, in der Schule, am Stammtisch oder im Bett etc. - Politik als ‚**conditio humana**', ein notwendiges Element menschlichen Lebens - **Theo Stammen** „Grundlagen der Politik" - „Politik heute, gestern und morgen; Politik allgemein und speziell; Politik als Prozeß oder Politik als institutionelles Ordnungsgefüge --Politik in jeder dieser vielen Hinsichten und Erscheinungsformen hat es ganz offensichtlich mit der conditio humanazu tun, mit der über alle geschichtlichen Entwicklungs-und Wandlungsprozesse hinweg wesentlich dauerhaften ‚Lebensverfassung des Menschen', der zufolge ‚Politik' in all ihren Erscheinungsformen notwendiges Element menschlichen Lebens ist.(...) ***Wo Menschen mit Menschen zusammenleben, treffen wir auf Politik.***" - **Polis** (Antiker Stadtstaat) - Hannah Arendt, Aristoteles - ***Ursprung in der Polis. Gemeinschaft und Kooperation. Konstruktiv.*** - **Polemos** (Feindschaft; Freund / Feind Dualismus) - Carl Schmitt (Feindschaft), Chantal Mouffe (Wettkampf) - ***Politik definiert sich über Antagonismus bzw. Agonismus. Destruktiv.*** - **Chantal Mouffe** „Über das Politische. Wider die kosmopolitische Illusion" - „Mit dem ‚***Politischen***' meine ich die ***Dimension des Antagonismus***, die ich als für menschliche Gemeinschaften konstitutiv betrachte, während ich mit ‚***Politik'*** die ***Gesamtheit der Verfahre***n meine, durch die eine Ordnung geschaffen wird, die das Miteinander der Menschen im Kontext seiner ihm vom Politischen auferlegten Konflikthaftigkeit organisiert" - **Hannah Arendt** „Was ist Politik? Fragmente aus dem Nachlaß" - "Der Mensch, wie ihn Philosophie und Theologie kennen, exisitiert --oder wird realisiert --in der Politik nur in den gleichen Rechten, die die Verschiedensten sich garantieren. - **Max Weber** „Politik als Beruf" - „Wer Politik treibt, erstrebt Macht: -Macht entweder als Mittel im Dienste anderer Ziele (idealer oder egoistischer) --oder Macht ‚um ihrer selbst willen': um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu genießen." - ***Politik als Bezugsgröße und Ausfluss von Macht*** []{#_Toc157338267.anchor}Definition(en) - **Politikbegriff** (Idealtypische Variationen) - ***Normativer*** Politikbegriff *(Ideale und Werte)* - *Bsp.-Vertreter: Platon, Freiburger Schule (um Arnold Bergsträsser)* - ***Pragmatisch-realistischer*** Politikbegriff *(Macht, Machterwerb und Machterhalt)* - *Bsp.-Vertreter: Niccolò Machiavelli* - ***Ökonomischer*** Politikbegriff *(Klassenkampf, materiell-ökonomische Basis)* - *Bsp.-Vertreter: Karl Marx* - **Thomas Meyer** „Was ist Politik?" - "Politik ist die Gesamtheit der Aktivitäten zur Vorbereitung und zur Herstellung gesamtgesellschaftlich verbindlicher und/oder am Gemeinwohl orientierter und der ganzen Gesellschaft zugute kommender Entscheidungen" - ***Offener Charakter*** politischer *Entscheidungen* - *Entscheidungen*, die ***allen zugutekommen*** bzw. alle binden - ***Verbindlichkeit*** von Handeln und *Entscheiden* --Macht/Autorität - ***Gemeinwohl** als Bezugsgröße* []{#_Toc157338268.anchor}Die drei Dimensionen des Politikbegriffs - ***Ursprung in der angelsächsischen Politikwissenschaft*** - **Polity** (Form) - ***Verfassung, Normen, Institutionen*** - *Organisation, Verfahrensregelungen, Ordnung* - Grundgesetz (GG), Parteiengesetz (PartG) und Bundeswahlgesetz (BWahlG) geben Rechtsrahmen zur Wahl des Bundestages vor - Deutscher Bundestag ist als gesetzgebende Institution der Gegenstand der Wahl. - Regierung und Opposition, Parteien generell und die Bürgerinnen und Bürger sind in diesem Kontext die politischen Akteure - [Ordnungsrahmen] der die Grundbedingungen von politischem Handeln festlegt - **Policy** (Inhalt) - ***Aufgaben und Ziele, Politische Programme*** - *Problemlösung, Aufgabenerfüllung, Wert- und Zielorientierung, Gestaltung, Interessen* - Die Wahlprogramme der Parteien drücken ihren Gestaltungsanspruch und -wunsch aus. - Die Bürger\*innen spiegeln (idealiter) ihre individuellen Interessen mit den Wahlprogrammen der Parteien - [Definiert Ziele] und Inhalte der Politik - **Politics** (Prozess) - ***Durchsetzung eines Gesetzes, Erzielung eines Kompromisses, Konflikte, Kampf, Kommunikation*** - *Macht, Konsens, Durchsetzung* - Wahlkampagnen der Parteien, die Nominierung von Spitzenkandidat\*innen und der Wahlkampf allgemein bilden den Prozess der Wahlauseinandersetzung ab - [Verwirklichung] von Politik **\ ** []{#_Toc157338269.anchor}Politische Wissenschaft []{#_Toc157338270.anchor}Politik als Wissenschaft - **Politikwissenschaft** als... - *Königs*wissenschaft - *Krisen*wissenschaft - *Aufklärungs*wissenschaft - *Zeithistorische* *Ordnungs*wissenschaft - *Demokratie*wissenschaft - *Integrations*wissenschaft - **Alexis De Tocqueville** „Über die Demokratie in Amerika" - „Eine völlig *neue Welt* bedarf einer *neuen politischen Wissenschaft*" - **Manfred Mols** „Politik als Wissenschaft" - „Politikwissenschaft ist das *wissenschaftliche Herangehen* *an* ein höchst praktisches, uraltes und mit dem Menschen als Gemeinschaftswesen verbundenes Geschäft: *Politik*." - „Dem politikwissenschaftlichen Denken fällt (...) die *Aufgabe* zu, *Kriterien für die gute Ordnung menschlichen Zusammenlebens zu erarbeiten*." - Politikwissenschaft als **Integrationswissenschaft** - Psychologie, Ökonomie, Philosophie, Geschichtswissenschaft, Geographie, []{#_Toc157338271.anchor}Geschichte der Politikwissenschaft - Ursprünge: ***Aristoteles und Platons*** Beschäftigung mit ***menschlichem Zusammenleben in politischer Hinsicht*** - ***Politikwissenschaft als „Praktische Philosophie"*** an mittelalterlichen und neuzeitlichen Universitäten - [17. - 19. Jhd.] Ausdifferenzierung der „Praktischen Philosophie" in Einzelfächer, z. B. - [1860er] Etablierung der Politikwissenschaft als eigenes Fach in den USA - 1.000 Absolventen (political scientists) in USA - Lehrstuhl für Politikwissenschaft in Oxford []{#_Toc157338272.anchor}(Moderne) Politikwissenschaft in Deutschland - „Zeitschrift für Politik" - Deutsche Hochschule für Politik in Berlin, später Otto-Suhr-Institut - [Nach 1945] (Re-)Etablierung in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als - Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft - [1960er Jahre] Ausdifferenzierung in versch. Teildisziplinen, z. B. Internationale Beziehungen []{#_Toc157338273.anchor}Politikwissenschaft in Bonn - Gründung des Seminars für Politische Wissenschaft in Bonn - Lehrstuhlbesetzung mit Karl Dietrich Bracher - amerikanischer Kriegsgefangener - promovierte 1948 in Alter Geschichte in Tübingen - Habilitation an der FU Berlin dann 1955 mit einer bahnbrechenden und bis heute wegweisenden Studie über den Untergang der Weimarer Republik - 1959 als Ordinarius nach Bonn berufen zum Aufbau des Politischen Seminars - klassisch zeithistorische Prägung - wichtige Politikwissenschaftler: - Hans-Adolf Jacobsen, Manfred Funke, Hans-Peter Schwarz, Karl Kaiser, Karlheinz Niclauß - Fusion mit dem Seminar für Soziologie []{#_Toc157338274.anchor}Manfred Mols (Politik als Wissenschaft) - Wissenschaft nennt man die in ihren Aussagen *überprüfbare und systematische Beschäftigung* mit nahezu beliebigen Bereichen der Natur, des menschlichen Denkens und des menschlichen Zusammenlebens und seiner Gestaltungsformen." - „Die *Überprüfbarkeit* der wissenschaftlichen Aussagen hängt zum einen von einer *präzisen Sprache* und Begrifflichkeit ab, zum anderen von der Art *standardisierter Vorgehensweisen* und Zugriffe (Methoden), zum dritten nicht zuletzt von *geistigen Strömungen* und Traditionen, innerhalb derer man sich bewegt und Wissen und Argumente weitergibt." - „Zur Wissenschaft gehört auch, dass ihre Aussagen *in einen systematischen Zusammenhang gebracht* werden können, der Einzeltatsachen zu ordnen hilft, sie in übergreifende Aussagen generellerer Natur stellt und möglichst zu Erklärungen, d. h. zu verallgemeinernden Begründungsableitungen, vorstößt." []{#_Toc157338275.anchor}Definition(en) - **Bernauer et al.** - **„**Politikwissenschaft ***beschreibt, interpretiert und erklärt politische Phänomene*"** - **Heinrich** - „Politikwissenschaft ist die ***systematische Beschäftigung* *mit* (...) *Ereignisfeldern*** \[z. B. Kommunalpolitik, Staatspolitik, Innenpolitik, Umweltpolitik etc.\] ***und Strukturmerkmalen des Politischen***" []{#_Toc157338276.anchor}Forschungsansätze/-richtungen - **empirisch-analytischer Ansatz** - strebt eine möglichst objektive, werteurteilsfreie Beschreibung und Erklärung der politischen Wirklichkeit an - mithilfe von kausalen Hypothesen, logischen Analysen und empirischen Tests - **hermeneutischer Ansatz** - Hermeneutik als Theorie und Methode, die das Auslegen und Verstehen von Texten und anderen Informationsquellen zum Ziel hat - Erkenntnisgewinn durch Verstehen, d. h. Erfassung des Sinns und der Bedeutung - interpretierende und verstehende Vorgehensweise []{#_Toc157338277.anchor}Grundbegriffe []{#_Toc157338278.anchor}Demokratie **[Wortherkunft und -bedeutung]** - griech. „demos" = Volk - griech. „kratein" = herrschen, regieren, d. h. Herrschaft des Volkes - erstmals aufgetaucht im 5. Jhd. v. Chr. beim Geschichtsschreiber Herodot - Einführung „demokratia" in Athen - **Demokratiebegriff der Antike** häufig abwertend verwendet - Pöbelherrschaft, Herrschaft der armen, ungebildeten Masse - Aufwertung des Begriffs erst durch Amerikanische und Französische Revolution - **Minimalbedingungen der Demokratie** (Manfred G. Schmidt) - ***allgemeines Wahlrecht*** (aller erwachsenen Staatsbürger\*innen) - bei der Wahl und Abwahl der politischen Führung; - ***allgemeine, freie, geheime und gleiche Wahlen*** - die in kürzeren regelmäßigen Zeitabständen erfolgen und in denen über die Besetzung von und Abwahl aus politischen Spitzenämtern entschieden wird - ***freie Interessens- und Meinungsäußerung*** (Pressefreiheit) - ***Koalitionsfreiheit*** (= Recht, z. B. Vereine zu gründen → Vereinigungsfreiheit) - sowie das *Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition* - Demokratie erstreckt sich nicht nur auf die Politik, sondern auf **alle Gesellschaftsbereiche** - Demokratie benötigt **Konsens** über Grundwerte. - Demokratie benötigt das grundsätzliche Recht zum Dissens (mit Ausnahmen, bspw. über die Grundwerte) - ***Demokratie als Gegenentwurf zu Diktatur = monistische Herrschaft, monopolisierte Willensbildung, etc.*** - ***„Westliche", repräsentative Demokratie geht einher mit Pluralismus***. []{#_Toc157338279.anchor}Historische Entwicklung - **antikes Griechenland** - Demokratie als ausgesprochen kleine politische Einheit des Stadtstaates - funktionierte mit Ausschlussprinzip, nur Männer mit Besitz durften teilnehmen - **antikes Rom** - Konzept der „Republik" - charakterisiert durch zwei zentrale Elemente: - Partizipationsprinzip - Regeleinhaltungsprinzip - **Mittelalter** - Idee des Gottesgnadentums - Idee der Zwei-Reiche-Lehre - **Neuzeit** - Hobbes' Absolutismus als frühliberaler Entwurf der modernen Demokratie - Überlegungen zu Volkssouveränität, Gewaltenteilungen, Menschen-und Grundrechten. []{#_Toc157338280.anchor}Demokratie heute - **Grundprinzipen** nach Karl Dietrich Bracher: - ***Mehrheit, Freiheit & Gleichheit*** - „In dieser Staatsform übt das ***Volk*** die Herrschaftsgewalt aus. Demokratien zeichnen sich unter anderem durch ***Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung**, **Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem*** sowie ***freie, gleiche und geheime Wahlen*** aus." (Deutscher Bundestag) - **Artikel 20 GG.** - (1 )Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. - \(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. - \(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. - \(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. []{#_Toc157338281.anchor}Demokratietypologien - **Konkurrenz-vs. Konkordanzdemokratie** - ***Konkurrenzdemokratie*** - Anwendung des *Mehrheitsprinzips* als zentraler Entscheidungsmechanismus, z. B. Großbritannien - ***Konkordanzdemokratie*** - Prinzip des „*gütlichen Einvernehmens"* zwischen allen beteiligten Akteuren, z. B. Schweiz - **Mehrheits-vs. Konsensdemokratie** nach Arend Lijphart - fasst institutionelle Merkmale politischer Systeme und deren Ausprägung zu *zwei dominanten Typen* zusammen - übergreifendes ***Unterscheidungskriterium***: - *Konfliktregelungsmuster*, d. h. Art, wie Entscheidungen herbeigeführt werden - **direkte vs. repräsentative Demokratien** - **parlamentarische vs. präsidentielle Regierungssysteme** []{#_Toc157338282.anchor}Vorteile der Demokratie - Gewährleistung individueller *Freiheitsrechte* - Einbeziehung des Bürgers in politische *Entscheidungsprozess* - Kompatibilität mit *offenen Gesellschaftskonzepten* - größtmögliche *Transparenz* des politischen Geschehens - *Lern- und Anpassungsfähigkeit* []{#_Toc157338283.anchor}Probleme der Demokratie - *Langwierigkeit* der Verfahren - *Kurzfristigkeit des Problemlösungsverhaltens* Denken in Legislaturperioden - Schwierigkeit, den Bürgern hohe Lasten abzuverlangen *unpopuläre Entscheidung gefährden Wiederwahl* - Anfälligkeit für Populismus - *„individualisme"* (Tocqueville), bedeutet *„Schneckenhäusigkeit"* - ***Demokratie-Paradoxon***: *Demokratie kann sich mithilfe der Mehrheit selbst abschaffen (Karl Popper)* - *Tyrannei der Mehrheit* - Auseinanderfallen von Demokratie und Wohlstand - Krise des *Repräsentativitätspostulat / der repräsentativen Demokratie* - *Auseinanderfallen* von *Demokratie* und *Wohlstand* []{#_Toc157338284.anchor}Loser's consent-Problem - In den Niederlagen zeigt sich eine Stärke der Demokratie - Übergabe der Macht soll fair und demokratisch verlaufen - Wie der Verlierer reagiert ist kritisch für das Vertrauen in die Legitimität von demokratischen Wahlen []{#_Toc157338285.anchor}Demokratische Repräsentation - **C. F. Müller** „ Handbuch des Staats Rechts" - „Demokratische Repräsentation bedeutet die ***Aktualisierung und Darstellung des in den Bürgern angelegten eigenen Selbst des Volkes*** (als Staatsvolk) sowie des Bildes von der Art der Behandlung der ***allgemeinen Fragen*** sowie der Vermittlung der ***Bedürfnisse und Interessen auf das Allgemeine hin***, das bei den Bürgern lebendig ist. Sie kommt zustande, wenn die einzelnen ihr eigenes Ich als Bürger (Citoyen in sich) und das Volk sein eigenes Selbst (volontée générale) im Handeln der Repräsentanten, ihren Überlegungen, Entscheidungen und Fragen an das Volk wiederfinden. Sie zeigt sich so als ***Vorgang der Vermittlung*** auf das von den Bürgern getragene Allgemeine, dessen Charakter als volontée générale im Unterschied zur volonté de tous hier augenfällig ist. Demokratische Repräsentation kann in dieser Weise zustande kommen und sich befestigen, sie kann sich aber auch auflösen und zerfallen." - **Winston Churchill** - \"Democracy is the worst form of Government except for all those other forms that have been tried from time to time.\" []{#_Toc157338286.anchor}Postdemokratie - Colin Crouch „Postdemokratie" - „*Postdemokratie*: Dieser Begriff des Politikwissenschaftlers Colin Crouch wurde nach dem Erscheinen der Originalausgabe seines Buches zum Kristallisationspunkt der Debatte um ***Politikverdrossenheit, Sozialabbau und Privatisierung***. Crouch hat dabei ein politisches System im Auge, dessen ***demokratische Institutionen zwar weiterhin formal existieren***, das von Bürgern und Politikern aber ***nicht länger mit Leben gefüllt wird***." - **Globalisierung** - „Neoliberales Projekt"; strategisch inszeniert - Höhlt die Souveränität der Nationalstaaten aus - Wachsende politische Macht von globalen Konzernen - Die Menschen haben im globalen Machtspiel keine Stimme mehr - **Digitale Revolution** - globale Internetkonzerne unterlaufen die Autonomie der Politik - oder entmündigen gemeinsam mit Regierungsbehörden die Bürger\*innen **\ ** []{#_Toc157338287.anchor}Staat, Verfassung, Macht und Nachhaltigkeit []{#_Toc157338288.anchor}Definition(en) - Abgeleitet vom lateinischen \"status\" und vom italienischen \"stato\" - Bedeutung: \"***Zustand***\" oder \"***Verfassung***\" - 1\. Mal im 15. Jh. von dem italienischen Schriftsteller Niccolo Machiavelli gebraucht - Ende 18. Jh. auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt - **Drei-Elemente-Lehre:** - Staatsgebiet - Staatsvolk - Staatsgewalt - „Ein Staat ist die ***Gesamtheit der Institutionen, deren Zusammenwirken das dauerhafte und geordnete Zusammenleben*** der in einem bestimmten abgegrenzten Territorium lebenden Menschen ***gewährleisten soll*** und die Angelegenheiten des Gemeinwesens regelt." - „Ein Staat ist ein ***Territorium, auf das sich die Gebietshoheit eines Staates erstreckt***, das ***Staatsgebiet***" - „Ein Staat ist eine ***politische Vereinigung*** und ein ***soziales Gebilde*** auf einem Gebiet, die oder das ***unter einer*** (etablierten, durchgesetzten oder beschlossenen) ***Machtausübung*** lebt." - „Staat" ist ein ***mehrdeutiger*** ***Begriff***, der ideologisch wie auch wissenschaftlich unterschiedlich besetzt ist - **Staatsformen --politische Ordnung --Staatsorganisation** - Organisatorische Verfasstheit eines Staates ist grundlegende Funktionsbedingung - Voraussetzung für dessen Handlungsfähigkeit - **Legitimität --Souveränität --Macht** - ***Moderne Demokratie*** - Macht geht vom Volk aus - Legitimiert den Staat sowie die Staatsgewalt - ***Souveräne Staat*** - hat die Macht, Gesetze zu erlassen und Macht auszuüben - **bpb** „Warum gibt es den Staat?" - „Wenn es keinen gibt, dann gibt es keine Regeln. Dann gibt es einen Krieg, in dem jeder gegen jeden kämpft. Deshalb gilt die Regel: Gewalt anwenden darf nur der Staat. Und nur wenn nichts anderes möglich ist." - **Alternative Definition:** - Ein Staat ist eine politische Ordnung, in der auf einem Staatsgebiet über ein Staatsvolk Staatsgewalt ausgeübt wird. - **Funktionen** - ***Rechtsstaatsfunktion*** - Bändigung der staatlichen Macht - ***Sicherheitsfunktion*** - Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit - ***Wolfahrtsfunktion*** - Gewährleistung des sozialen, ökonomischen und kulturellen Wohlbefindens der Bürger\*innen (Bildung, Gesundheit usw.) Legitimität --Souveränität --Macht - ***Moderne Demokratie*** - Macht geht vom Volk aus - Legitimiert den Staat sowie die Staatsgewalt - ***Souveräne Staat*** []{#_Toc157338289.anchor}Staat als politische Herrschaft - „Staat ist keine Erfindung der Neuzeit. Staaten im Sinne ***politischer Herrschaft*** gab es zu allen Zeiten in allen Kontinenten (die Staaten der Antike --Inka, Ägypten, China --und des Mittelalters). Auch der moderne Staat gründet auf vorneuzeitlichen Voraussetzungen und knüpft an sie an. Nach griechisch-römischem Staats-Denken hat sich alle ***politische Herrschaft am Gemeinwohl zu orientieren***: „res publica res populi" (Cic. rep. 1, 39). Die Ausschaltung des Eigennutzes der Herrschenden ist Kriterium der „richtigen" Staats-Formen (Aristot. pol. III, 7). Herrschaftsausübung ist treuhänderisch, rechenschaftspflichtig, verantwortlich, wird rechtlich verfasst in der ***Institution des Amtes*** und bildet den ***Staat im engeren Sinne*** (Ämterwesen, Herrschaftsorganisation, Regierung), dem der Staat im weiteren Sinne(Gemeinwesen, Allgemeinheit, Volk) gegenüber steht. Über alle politischen Epochen bis in die Gegenwart wirkt die ***republikanische Tradition*** auf die ***Legitimation des Staates als Herrschaft für das Volk*** (res populi) ebenso hin wie auf die Bereitschaft des Bürgers, die Sache des Gemeinwesens zu seiner eigenen zu machen (Bürgertugenden und -pflichten). Zudem gilt Staats-Macht als ethisch gebunden an die ***Maßstäbe der Gerechtigkeit***. Der staatsbürgerliche Gehorsam steht unter dem Vorbehalt des Widerstandsrechts, das auflebt, wenn das Recht des Staates gegen höheres Recht verstößt." []{#_Toc157338290.anchor}Hobbes -Locke -Montesquieu -Rousseau -Französische Revolution - „Ohne die Staatswissensschafts-Philosophie von ***Thomas Hobbes*** ist die heutige Staatswissensschafts-Theorie nicht zu verstehen. Aus Furcht vor dem Tode übertragen die Menschen ihre Rechte durch einen einseitigen Vertrag auf den Leviathan, eine gottähnliche Person, die aus zahllosen Menschen besteht. Dafür ***garantiert der Leviathan seinen Untertanen Schutz und Frieden***, gerade auch in Zeiten des Bürgerkriegs (Vertragstheorien). Thomas Hobbes' Unterwerfungsvertrag wird von ***John Locke***, der die Bedeutung von ***Freiheit und Eigentum hervorhebt***, heftig kritisiert. Gegen eine strikte Einheitlichkeit des Herrschaftsapparates bringt ***Charles de Montesquieudie*** ***Verteilung souveräner Gewalt*** (Gewaltenteilung) ins Spiel. Und ***Jean-Jacques Rousseau*** stellt den Gesellschaftsvertrag auf eine neue Grundlage, indem er die **Unfehlbarkeit der volonté générale als Gemeinwillen** eines Volkes betont. Das Volk herrscht über sich selbst, indem es sich selbst Gesetze gibt. Jean-Jacques Rousseau gilt als einer der geistigen Wegbereiter der Französischen Revolution. Bereits in der ersten französischen Verfassung von 1791 wird die ***Volkssouveränität*** postuliert, die fortan als ***unhintergehbare Voraussetzung legitimer Herrschaft*** angesehen wird." []{#_Toc157338291.anchor}Aufbau des Staates []{#_Toc157338292.anchor}Verfassung und Staat - „***Verfassung*** in einem weiten, formalen Sinn („Statut") ist der Inbegriff der (geschriebenen oder ungeschriebenen) Regeln, welche die Bedingungen des Handelns und der Willensbildung festlegen." - ***Kein Staat besteht ohne eine Verfassung*** - „Der Staat als solcher, gelöst von seiner Verfassung, ist ein Idealtypus, eine Kunstschöpfung der Theorie, eine Abstraktion der Allgemeinen Staatslehre. Der individuelle, wirkliche Staat ist notwendig in bestimmter Weise verfaßt \[sic!\]. So zeigt sich das Staatliche der Bundesrepublik Deutschland nicht als metakonstitutionelle Urform, sondern als verfassungsrechtliche Prägung: als parlamentarische Demokratie, als sozialer Rechtsstaat, als Bundesstaat, als Republik." []{#_Toc157338293.anchor}Staatlichkeit im Wandel -Fragile Staatlichkeit Ein Bild, das Text, Screenshot, Karte enthält. Automatisch generierte Beschreibung - [Fragile Staatlichkeit als zentrale Konfliktursache] - „Innerstaatliche Konflikte entstehen häufig dort, wo der Staat nicht mehr fähig ist, der Gewalt konkurrierender Akteure Einhalt zu gebieten." - „In der Regel entstehen innerstaatliche Konflikte jedoch nicht dort, wo der Staat zu stark, sondern wo er zu schwach ist. Diese Staaten werden als \"fragil\" \[\...\] bezeichnet, da sie ***zentrale staatliche Aufgaben nicht (mehr) erfüllen können.***" - [Kontinuum von Staatlichkeit] ![Ein Bild, das Text, Visitenkarte, Screenshot, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image2.png) - [Bearbeitungsstrategien und Dilemmata] - „Staatsbildung" („state-building"/"nation building") - „Einschlägige Maßnahmen sind die Bereitstellung von Ausrüstung und Infrastruktur, Finanzhilfen sowie Ausbildung und Training von Personal." - [Einerseits:] Interesse an innenpolitischer und regionaler Stabilität - [Andererseits:] Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte, Armutsbekämpfung und Demokratisierung - ***Zielkonflikte können entstehen*** []{#_Toc157338294.anchor}Wie wird Politik gemacht? []{#_Toc157338295.anchor}Die fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung []{#_Toc157338296.anchor}Parteien als politische Akteure ![Ein Bild, das Screenshot enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image4.png) []{#_Toc157338297.anchor}Funktionen von Parteien - ***Repräsentationsfunktion*** - Ausdruck soziale Kräfte und programmatischer Forderungen - ***Steuerungsfunktion*** - Instrumente der Machtausübung - ***Legitimationsfunktion*** - Vermittlung demokratischer Legitimation - ***Sozialisations- und Elitenrekrutierungsfunktion*** - Interessensgruppen in eigener Sache - Ausbildung des politischen Nachwuchses (Karrierevehikel) []{#_Toc157338298.anchor}Parteien - **Definition** - mehr oder weniger fest gefügter ***Personenverband*** - Vertretung ***gemeinsamer Interessen*** und polit. Ansichten - Ziel: ***Beteiligung*** an staatlicher ***Herrschaft*** - **typologische Differenzierung** (Manfred G. Schmidt) - ***Regimetypen*** demokratische P., Staatspartei - ***Organisationsstruktur*** Honoratiorenp., Massenpartei, Kaderpartei - ***Struktur Anhängerschaft*** Klassenpartei, Ständepartei, Volkspartei - ***Stellung zum System*** loyal, illoyal - ***ideolog. Zugehörigkeit*** kons., lib., soz.dem., ökologisch etc. **[Entwicklung der weltanschaulichen Zugehörigkeit und Programmatik]** - **Links-Rechts-Schema** - [hist. Ursprung:] Sitzverteilung in der Nationalversammlung nach der Franz. Revolution 1789 - [in Deutschland:] Sitzverteilung der Nationalversammlung in Frankfurter Paulskirche 1848 - **Geistige Strömungen im 19. Jh.** - [Kommunismus/Sozialismus]: sozialistisch/sozialdemokratisch („links") - [Liberalismus]: liberal/freiheitlich - [Konservatismus]: konservativ/christdemokratisch („rechts") - (seit dem 20. Jh.: grün/ökologisch) []{#_Toc157338299.anchor}Organisationsstruktur Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung ![Ein Bild, das Text, Screenshot, Logo, Marke enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image6.png) []{#_Toc157338300.anchor}Parteien: Artikel 21 GG - \(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. - \(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. []{#_Toc157338301.anchor}Legaldefinition im Grundgesetz nach Art. 21 GG - Mitwirkung an ***politischen Willensbildung*** - ***Freiheit zur Gründung*** einer Partei - Wahrung demokratischer Grundsätze in ihrer inneren Ordnung (***innerparteiliche Demokratie***) - ***Verfassungswidrigkeit*** und Ausschluss von staatlicher Finanzierung bzw. steuerlicher Begünstigung ***von Parteien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung und/oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden*** []{#_Toc157338302.anchor}Parteiengesetz - **§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien** - \(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger ***Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung***. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe. - \(2) Die Parteien ***wirken an der Bildung des politischen Willens*** des Volkes auf allen Gebieten des ***öffentlichen Lebens*** mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die ***aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben*** fördern, zur ***Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden***, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ***ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen*** sorgen. - \(3) Die Parteien legen ihre ***Ziele*** in ***politischen Programmen*** nieder. - \(4) Die Parteien verwenden ihre ***Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben*** []{#_Toc157338303.anchor}Der Bundestag als politischer Akteur []{#_Toc157338304.anchor}Funktion und Aufgabe - Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden. - Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. - Die 709 Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. - Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. - Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. - Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. []{#_Toc157338305.anchor}Prinzip der Gewaltenteilung - Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. - Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: - Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. - Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative []{#_Toc157338306.anchor}Wahlfunktion - **Wahl der Bundesrichter** (Bundesverfassungsrichter) - Die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts wird durch den Bundestag bestimmt (die andere Hälfte durch den Bundesrat) - **Wahl des Bundespräsidenten** - Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind als sogenannte „Mitglieder von Amts wegen" auch Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Diese besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages - **Weitere Wahlfunktionen** - Der Bundestag bestellt unter anderem den ***Wehrbeauftragten***, den ***Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshof***s, Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und des Vermittlungsausschusses. - **Wahl des Bundeskanzlers** - Art. 63: - \(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. - \(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. - \(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. - \(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. []{#_Toc157338307.anchor}Gesetzgebungsfunktion - Bundestag verfügt ebenso wie der Bundesrat und die Bundesregierung über ein **Initiativrecht** - Unterscheidung zwischen **zustimmungspflichtigen** und **nicht zustimmungspflichtigen** Gesetzen. []{#_Toc157338308.anchor}Kontrollfunktion - **Beteiligung der Opposition** an der Gesetzgebung - kleine und große **Anfragen** - Einbringung von **Missbilligungsanträgen** - Einberufung **Aktueller Stunden** - Einsetzung eines parlamentarischen **Untersuchungsausschusses** - Schärfstes Instrument: **konstruktives Misstrauensvotum** - **Misstrauensvotum** (Art. 67 GG) - \(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. - \(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen. - **Vertrauensfrage** (Art. 68 GG) - \(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. - \(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. - **Interessensartikulationsfunktion** - ***repräsentative Abbildung*** gesellschaftlicher Gruppen und Interessen - ***„Forum der Nation"*** []{#_Toc157338309.anchor}Mandate - **Aktuelle Zusammensetzung: 736 statt 598 Mandate** - ***Diskrepanz*** zwischen ***vorgeschriebener*** und ***tatsächlicher Anzahl*** der Mandate ergibt sich aus den so genannten Überhang- und Ausgleichsmandaten - **Überhangsmandate** - Entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl zum Bundestag ***mehr Direktmandate über die Erststimmen*** erhält, ***als*** ihr ***Sitze*** im Bundestag ***gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen*** - Werden seit der Wahlrechtsänderung im Jahr 2013 durch sogenannte ***Ausgleichsmandate mit Blick auf den bundesweiten Zweitstimmenproporz vollständig ausgeglichen.*** - Gesamtzahl der Sitze wird **so lange vergrößert**, bis alle Überhangmandate im Sinne dieses Proporzes ausgeglichen sind und die Überhangmandate **für eine Partei keinen relativen Vorteil mehr** darstellen - Art. 38 GG - \(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. - \(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. - \(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. []{#_Toc157338310.anchor}Fraktionszwang pro -- contra - laut Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" - dennoch beobachtbar: soziale Kontrolle, Verhinderung der Wiederwahl eines Abgeordneten, Hinweis auf mögliche Folgen für andere Themen, Außendarstellung der Partei - insbesondere bei sogenannten ***„Gewissensentscheidungen"*** gibt die Fraktionsführung in der Regel die Abstimmungen frei - **Argumente für den Fraktionszwang** - intensive ***Sachkenntnis in jedem politischen Teilgebiet*** für den einzelnen Abgeordneten nicht leistbar - Abgeordnete ***verdanken ihr Mandat der Partei*** und dem generellen Kurs, für den diese steht - ohne Fraktionsdisziplin wäre die ***Arbeitsfähigkeit der Regierung*** stark eingeschränkt - kann durchaus eine ***Gewissensentscheidung*** sein, Gesetzen zuzustimmen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, da ***Alternativen*** (Regierungswechsel) oder die Unterstützung durch die Fraktion bei einem anderen Thema ***schwerer wiegen*** []{#_Toc157338311.anchor}Der Bundesrat als politischer Akteur []{#_Toc157338312.anchor}Gesetzliche Grundlage Art. 50 ff. GG - **Art 50 GG - Aufgabe** - Durch den ***Bundesrat*** wirken die Länder bei der ***Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union*** mit. - **Art 51 GG -- Zusammensetzung und Stimmgewicht** - \(1) Der Bundesrat besteht aus ***Mitgliedern der Regierungen der Länder***, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden. - \(2) Jedes Land hat ***mindestens drei Stimmen***, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben ***vier***, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern ***fünf***, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern ***sechs Stimmen*** - \(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes ***können nur einheitlich*** und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter ***abgegeben werden*** - **Art 52 GG -- Präsident, Beschlüsse, Geschäftsordnung** - \(1) Der Bundesrat wählt seinen ***Präsidenten auf ein Jahr***. - \(2) Der Präsident ***beruft den Bundesrat ein***. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlangen. - \(3) Der Bundesrat ***faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen***. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. - \(4) Den Ausschüssen des Bundesrates können andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder angehören. - **Art 53 GG -- Teilnahme Mitglieder Bundesregierung** - Die Mitglieder der Bundesregierung haben das ***Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen***. Sie müssen jederzeit gehört werden. Der Bundesrat ist von der Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten. []{#_Toc157338313.anchor}Zusammensetzung - ***Vertreter der Länder*** (Gesamtstimmen: 69) - jedes Land hat mindestens drei Stimmen - mehr als zwei Millionen Einwohner: vier Stimmen - mehr als sechs Millionen Einwohner: fünf Stimmen - mehr als sieben Millionen Einwohner: sechs Stimmen - ***Ministerpräsidenten, Minister, Staatssekretäre*** Ein Bild, das Text, Screenshot, Design enthält. Automatisch generierte Beschreibung ![Ein Bild, das Screenshot, Text, Farbigkeit, Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image8.png) []{#_Toc157338314.anchor}„Parlament der Länderregierung" - **69 Stimmen** - ***absolute Mehrheit*** bei ***35 Stimmen*** - ***Zweidrittelmehrheit*** bei ***46 Stimmen*** - ***abgestuftes Stimmengewicht*** als ***Kompromisslösung*** zwischen der „föderativen" Forderung nach Gleichbehandlung der Länder und dem demokratischen Ideal einer exakten Repräsentation der jeweiligen Einwohnerzahlen - „Bundesrats-Wahlen" gibt es nicht - verfassungsrechtlich gesehen ***„ewiges Organ"***, das sich nach Landtagswahlen selbst erneuert. []{#_Toc157338315.anchor}Mitwirkung an der Gesetzgebung - **Zustimmungsgesetze** - Können nur zustande kommen, wenn ***Bundesrat*** und ***Bundestag*** sich ***einig*** sind - Bei einem endgültigen Nein des Bundesrates sind Zustimmungsgesetze gescheitert - Gesetze, die die ***Verfassung ändern***: *Zweitdrittelmehrheit (46 Stimmen) erforderlich* (Art. 79, Abs. 2) - Gesetze, die ***Auswirkungen auf die Finanzen der Länder*** haben\ (Artikel 104a, Abs. 2; 105 Abs. 3 GG) - Gesetze, für deren Umsetzung in die ***Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen*** wird Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, parallel enthält. Automatisch generierte Beschreibung - **Einspruchsgesetze** - alle Gesetze, die nicht ausdrücklich der Zustimmung des BR bedürfen, sind Einspruchsgesetze - BR kann seine ***abweichende Meinung*** zum Ausdruck bringen, indem er Einspruch gegen das Gesetz einlegt - kann durch den BT ***überstimmt*** werden - beschließt BR mit absoluter Mehrheit Einspruch, - kann dieser nur mit absoluter Mehrheit im BT überstimmt werden - gleiches gilt für 2/3-Merheiten ![Ein Bild, das Text, Screenshot, parallel, Schrift enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image10.png) Ein Bild, das Text, Visitenkarte, Screenshot, Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung - Beschlüsse mit **einfacher Stimmenmehrheit** - **imperatives Mandat**: Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden []{#_Toc157338316.anchor}Beziehungsgeflecht der Verfassungsorgane ![Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image12.png) []{#_Toc157338317.anchor}Bundespräsident []{#_Toc157338318.anchor}Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) - Der Reichspräsident - Vom Volk direkt auf 7 Jahre gewählt, Wiederwahl möglich *(Jeder Deutsche -- 35. Lebensjahr vollendet)* - Art. 41; Art. 43 - Amtseid vor dem Reichstag - Art. 42 - Reichspräsident kann nicht Mitglied des Reichtags sein - Art. 44 - Völkerrechtliche Vertretung; Recht auf Abschluss von Verträgen und Bündnissen - Art. 45 - Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht - Art. 47 - „Notstandsparagraf" *(Recht zu Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auch mit bewaffneten Kräften)* - Art. 48 - Ausübung des Begnadigungsrechts für das Reich - Art. 49 - Recht zur Auflösung des Reichtags - Art. 25 - Reichspräsident ernennt und entlässt Reichskanzler und Reichsminister - Art. 53 []{#_Toc157338319.anchor}Funktionen des Bundespräsidenten - Art. 54 GG: - \(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. - \(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. - \(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. - \(4) Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen. - \(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages. - \(6) \[...\] - \(7) \[...\] - **Kompetenzen** - oberster Staatsrepräsentant nach innen und außen - Unterzeichnung von Bundesgesetzen und Verkündung im Bundesgesetzblatt - Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers/der Minister/der Bundesrichter auf - Beschluss des Parlaments - Begnadigungsrecht - **Wahl** - für fünf Jahre durch die Bundesversammlung - absolute Mehrheit in den ersten beiden Wahlgängen, im dritten genügt die einfache - Mehrheit []{#_Toc157338320.anchor}Präsidentenanklage (Art 61 GG) - \(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten. - \(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung derAnklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist **[Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland]** ![](media/image14.png) []{#_Toc157338321.anchor}Bundesregierung []{#_Toc157338322.anchor}Besetzung und Wahl - Art. 62 GG: **Besetzung** []{#_Toc157338323.anchor}Gesetzliche Grundlage Art. 62 ff. GG - **Art 62 GG -- Besetzung** - Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. - Art. 63 GG: **Wahl** - **Art 63 GG -- Wahl** - \(1) Der Bundeskanzler wird auf ***Vorschlag des Bundespräsidenten*** vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. - (2)(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. - \(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag ***binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder*** einen Bundeskanzler wählen. - \(4) ***Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält***. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so mußder Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. ***Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.*** []{#_Toc157338324.anchor}Bundeskanzler\*innen A collage of several men and women Description automatically generated -. -. []{#_Toc157338325.anchor}Überschrift -. -. []{#_Toc157338326.anchor}Bundeskanzlerwahl - durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten - verschiedene Formen von ***Mehrheiten***: - ***qualifizierte*** Mehrheit: - festgelegter Anteil (Quorum) von Stimmen muss erfüllt sein - (bei Kanzlerwahl nicht erforderlich) - ***absolute*** Mehrheit: - mehr Stimmen als alle anderen Mitbewerber in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der Enthaltungen - (1. + 2. Wahlgang) - ***einfache*** Mehrheit: - mehr Stimmen als alle anderen Mitbewerber in ihrer Gesamtheit - (beim 3. Wahlgang) - ***relative*** Mehrheit: - mehr Stimmen als jeder andere für sich - (bei Kanzlerwahl nicht erforderlich) - *d. h.: Jede absolute Mehrheit ist auch eine einfache, jede einfache Mehrheit ist auch eine relative* **[Die Bundeskanzler\*innen der Bundesrepublik Deutschland]**. ![](media/image16.png) []{#_Toc157338327.anchor}Das Bundeskanzleramt - **Dienstsitze** - Kanzleramt Berlin - Palais Schaumburg Bonn - **Leitung durch den Kanzleramtsminister** Wolfgang Schmidt - zentrale ***Koordinierungsstelle*** der Regierungspolitik - Koordination der ***Fachabteilungen*** - ***Kompromissfindung*** zwischen Ressorts bei unterschiedlichen Auffassungen - ***langfristige Planung*** politischer Vorhaben der Bundesregierung - ***Verbindungsstelle*** zwischen Regierung und Parlament, Ländern, gesellschaftlichen Gruppen Einzelpersönlichkeiten sowie Repräsentanten ausländischer Staaten - ***Koordination*** der ***Nachrichtendienste***; BND ist dem Kanzleramtsminister unterstellt - umfasst vier Staatsministerien: - Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland - Carsten Schneider - Staatsministerin für Bund-Länder-Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung - Sarah Ryglewski - Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien - Claudia Roth - Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - Reem Alabali-Radovan ![](media/image18.jpg) ![](media/image20.jpg)![](media/image19.jpg) -. -. []{#_Toc157338328.anchor}Bundespresseamt - **Aufgaben** - informiert Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien über die Arbeit der Bundesregierung - unterrichtet die Bundesregierung über die Nachrichtenlage in Deutschland und weltweit - Sprecher:innen: Steffen Hebestreit, Christiane Hoffmann, Wolfgang Büchner []{#_Toc157338329.anchor}Minister (Art. 64 GG) - \(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. - \(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid. []{#_Toc157338330.anchor}Richtlinienkompetenz - Art. 65 GG - Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. - Jede westliche Demokratie benötigt einen Punkt in ihrem Verfassungssystem, wo ***Exekutivmacht konzentriert*** ist (Präsident, Premierminister, Ministerpräsident, Kanzler etc.). - Bedeutung des ersten Amtsinhabers - ***Kollegialprinzip*** und ***Ressortprinzip*** - Bundesrepublik als „Kanzlerdemokratie" []{#_Toc157338331.anchor}„Kanzlerdemokratie" - 5 Merkmale nach Karl-Heinz Niclauß - 1\. Verwirklichung des Kanzlerprinzips in verfassungsrechtlicher und politischer Hinsicht - 2\. führende Position des Kanzlers in der größten Regierungspartei - 3\. deutlich erkennbarer Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionslager - 4\. deutliches Engagement des BKs in der Außenpolitik - 5\. starke Personalisierung und Medienpräsenz des Regierungschefs - Position der Begriff sei ***historisch überholt*** - Ausdehnung und Verkomplizierung der Politikfelder lasse eine so starke Position des Kanzlers wie bei Adenauer nicht mehr zu - gestärktes, volatiles Mehrparteiensystem erfordere mehr Integrationsfähigkeit - steigende Transparenz der Entscheidungsprozesse durch Medien - Alternativvorschlag Wolfgang Jäger: „Koordinationsdemokratie" - Position, Begriff sei ***noch immer haltbar*** - rechtlich-institutionelle Gegebenheiten haben sich nicht geändert (immer noch Richtlinienkompetenz) - Präsenz in der Außenpolitik ebenfalls kontinuierlich - Kanzlerdemokratie als generelles Merkmal, dessen Dominanz von zeit zu Zeit variiert - Kanzlerdemokratie als ein Merkmal neben vielen []{#_Toc157338332.anchor}Vertrauensfrage & Misstrauensvotum - Art. 66 GG: - Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. - Art. 67 GG: **konstruktives Misstrauensvotum** - \(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. - \(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen. - Art. 68 GG: **Vertrauensfrage** - \(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. - \(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. - **Konstruktives Misstrauensvotum und Vertrauensfrage** - **Konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67** - Initiative liegt beim Parlament - zwei Mal in der Geschichte der Bundesrepublik anberaumt - **Vertrauensfrage nach Art. 68** - Initiative liegt beim Kanzler - fünf Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gestellt - ***Konstruktives Misstrauensvotum*** nach Art. 67 -- ***Anwendungsfälle***: - 27\. April 1972: CDU/CSU-Fraktionschef Barzel fordert Brandt, scheitert - 1\. Oktober 1982: CDU/CSU-Fraktionschef Kohl fordert Schmidt, gewinnt - ***Vertrauensfrage*** nach Art. 68 -- ***Anwendungsfälle***: - 22\. September 1972: Brandt stellt und verliert; Auflösung BT; Neuwahlen - 3\. Februar 1982: Schmidt stellt und gewinnt knapp - 17\. Dezember 1982: Kohl stellt und verliert; Auflösung BT; Neuwahlen - 16\. November 2001: Schröder stellt in Kombination mit Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan und gewinnt - 1\. Juli 2005: Gerhard Schröder stellt als Reaktion auf die Landtagswahlen in NordrheinWestfalen und verliert; Auflösung BT; Neuwahlen. []{#_Toc157338333.anchor}Vertreter\*inen - Art. 69 GG: - \(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. - \(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers. - \(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen. []{#_Toc157338334.anchor}Bundesverfassungsgericht - Art. 92 GG: - Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. []{#_Toc157338335.anchor}Zusammensetzung - bestehend aus zwei Senaten zu je acht Richtern - **erster Senat** ist für **Grundrechtsfragen** zuständig (Unvereinbarkeit einer Vorschrift mit Grundrechten oder Rechten aus den Artikeln des Grundgesetzes) - **zweiter Senat** ist als **Staatsgerichtshof** konzipiert (Oraganstreitigkeiten, Parteiverbotsverfahren etc.) - **Ist die Zuständigkeit zweifelhaft, wird ein Ausschuss aus Richtern beider Senate gebildet.** []{#_Toc157338336.anchor}Funktionen - **Wahl** - durch zwölfköpfigen Wahlmännerausschuss des BT mit 8 von 12 Stimmen sowie durch Zweidrittelstimmenmehrheit im BR - **Präsident und Stellvertreter** - im Wechsel vom BT und BR bestimmt - **Amtszeit** - 12 Jahre (bis zu einem Alter von max. 68), Wiederwahl ausgeschlossen - **Zuständigkeiten** - Verfassungsbeschwerden - Normenkontrolle - Organstreit - Bund-Länder-Streit - Parteiverbotsverfahren - Verwirkung von Grundrechten - Klärung des Parteienstatus - Wahlprüfung - Anklage gegen den Bundespräsidenten []{#_Toc157338337.anchor}Wächterfunktion - Wächterfunktion über das Grundgesetz: - Entscheidungen des BVerfG sind unanfechtbar - an seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden - BVerfG selbst ist kein politisches Organ: - Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen bei Entscheidungen keine Rolle spielen - der alleinige Maßstab ist das Grundgesetz - es wird nur der verfassungsrechtliche Rahmen bestimmt, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann - Begrenzung staatlicher Macht als Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates - **Elementarer Grundsatz**: Rechtsstaatsprinzip kann Demokratieprinzip brechen. []{#_Toc157338338.anchor}Parteiverbotsverfahren []{#_Toc157338339.anchor}Gesetzliche Grundlage - Artikel 21 -- Wann kann eine Partei verboten werden? - \(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. - \(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. - \(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien. - \(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht - §43 - (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) - \(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden. - \(2) Eine Landesregierung kann den Antrag nur gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt. - **Rechtliche Auslegung des Verfassungsgerichts:** - Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen: - eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt - sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint **[Streitbare Demokratie als Mittel gegen Extremismus]** - Der demokratische Staat darf und muss sich gegen seine Feinde wehren. - Parteienverbote sind kein selbstverständlicher Bestandteil des Demokratieschutzes (vgl. USA / Großbritannien). - Idee der wehrhaften Demokratie als „Lehren aus Weimar". Normative Grenzen für illiberale Bestrebungen. - Präventionsmaßnahme gegen die „Legalitätstaktik" extremistischer Parteien. - Verfahren mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Konflikt mit den Freiheitswerten. - Nur zwei erfolgreiche Verbotsverfahren (SRP 1952 &. KPD 1956) []{#_Toc157338340.anchor}Pro Argumente - Warum sollten extremistische Parteien verboten werden? - Systemfeindliches Handeln muss sanktioniert werden. - Direkte Angriffe auf das Grundgesetz (Pluralismus, Menschenrechte, Minderheitenschutz usw.) - Verhinderung der staatlichen Finanzierung von extremistischen Bestrebungen. - Klare Haltung des Staates, der seine Werte und Grundsätze verteidigt. - Sichtbare Grenzziehung gegenüber Feinden der Demokratie. - Schwächung der Organisationsplattform. - Historische Lehren aus der sogenannten „Machtergreifung" der Nazis. - Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer über das NPD Verbotsverfahren (2015): - *\"Aus meiner Sicht gibt es genügend Material für ein Verbot. Zudem haben wir eine besondere historische Verantwortung. Beim Verbot der NPD geht es auch um das Ansehen Deutschlands in der Welt. Wir dürfen uns nicht zu Gefangenen eines möglichen Prozessausgangs machen."* -. []{#_Toc157338341.anchor}Contra Argumente - Warum sollten extremistische Parteien nicht verboten werden? - Sanktionierung der Propagierung verfassungsfeindlicher Ziele als autoritärer Systembruch. Erst Gewaltanwendung sollte zum Verbot führen - Parteienverbote historisch als Mittel der Unterdrückung und Merkmal von Autokratien und Diktaturen - Konflikt mit freiheitlichen Idealen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. - Strukturen werden in den Untergrund verlagert. Erschwert Beobachtung. - Verbot wirkt sich nicht auf die Gesinnung der Mitglieder und Anhänger aus. - Erfolg extremistisch-populistischer Parteien als Symptom von sozialen Verwerfungen und politischen Krisen. - Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel über das NPD Verbotsverfahren (2015): - *\"Es gibt zwar eine sehr eindrucksvolle Faktensammlung, aber auch einige Risiken wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die große Mehrheit der Parteiverbote, über die der Gerichtshof entschieden hat, ist gescheitert.\".*

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