Summary

This document describes the German political structure, explaining the concept of federalism and the roles of different levels of government, including the parliament and the Bundesrat.

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**Deutschland-ein Bundesstaat** (u.a Buch, S.192-193) **1. Bundesstaat und Föderalismus**: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die jeweils eine eigene Regierung haben. Diese müssen jedoch eng mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Die politische Macht ist zwischen Bund und Ländern aufgete...

**Deutschland-ein Bundesstaat** (u.a Buch, S.192-193) **1. Bundesstaat und Föderalismus**: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die jeweils eine eigene Regierung haben. Diese müssen jedoch eng mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Die politische Macht ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, was Föderalismus genannt wird. Verschiedene Aufgabenbereiche sind entweder der Bundesregierung (z. B. Außenpolitik) oder den Bundesländern (z. B. Bildungspolitik) zugeordnet. **2. Parlament**: Parlamente sind Volksvertretungen, in denen gewählte Abgeordnete neue Gesetze diskutieren und beschließen (Legislative). Sie kontrollieren außerdem die Regierung. **3. Verschiedene Parlamente**: Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament, aber das wichtigste Parlament ist der Bundestag, wo Gesetze für ganz Deutschland verabschiedet werden. **4. Bundesrat**: Der Bundesrat prüft Gesetze, die im Bundestag beschlossen wurden, und muss diesen zustimmen. Er kann auch Einspruch einlegen, wodurch der Bundestag Gesetze erneut beraten muss. Die Vertreter im Bundesrat werden von den Landesregierungen bestimmt. **5. Ministerpräsident**: Der Ministerpräsident ist der Chef eines Bundeslandes und Teil der Landesregierung.

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