Urteil 142 III 629: Nebenintervention im OR
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Questions and Answers

Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsurteil einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage?

  • Es wirkt nur für die Hauptpartei.
  • Es hat keine rechtlichen Folgen für die Aktionäre.
  • Es ist rechtskräftig für alle Aktionäre. (correct)
  • Es betrifft nur die Aktionäre, die interveniert haben.

Was beschreibt die streitgenössische Nebenintervention im deutschen Zivilprozess?

  • Nur eine Partei kann intervenieren.
  • Es gibt keine Regelung zur Nebenintervention.
  • Interventionen sind nur auf Seiten der Hauptpartei möglich.
  • Alle Gesellschafter sind Nebenintervenienten, unabhängig von ihrer Seite. (correct)

Welche Aussage zur unabhängigen Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten trifft zu?

  • Er ist an die Entscheidungen der Hauptpartei gebunden.
  • Er darf keine Prozesshandlungen vornehmen.
  • Er kann unabhängig vom Willen der Hauptpartei handeln. (correct)
  • Er hat weniger Rechte als die Hauptpartei.

Was fehlt in der schweizerischen ZPO im Vergleich zu den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Bundeszivilprozess?

<p>Die ausdrückliche Bestimmung zur streitgenössischen Nebenintervention. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ermöglicht es einem streitgenössischen Nebenintervenienten, anders zu handeln als die unterstützte Hauptpartei?

<p>Seine Unabhängigkeit in Prozesshandlungen. (A)</p> Signup and view all the answers

Was kennzeichnet die streitgenössische Nebenintervention im Vergleich zur gewöhnlichen Nebenintervention?

<p>Der Nebenintervenient erhält die Stellung eines Streitgenossen. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Voraussetzung ist notwendig für die streitgenössische Nebenintervention?

<p>Das Urteil muss auch für das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten direkt wirksam sein. (B)</p> Signup and view all the answers

Wie wird die streitgenössische Nebenintervention in den kantonalen Prozessrechten behandelt?

<p>Es gibt spezifische Regelungen in mehreren Kantonen mit entsprechenden Paragraphen. (D)</p> Signup and view all the answers

Welcher Artikel im Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess behandelt die streitgenössische Nebenintervention?

<p>Artikel 15 (D)</p> Signup and view all the answers

Was wird als Beispiel für eine Klage genannt, die der streitgenössischen Nebenintervention zugänglich ist?

<p>Klage auf Herausgabe einer beweglichen Sache (D)</p> Signup and view all the answers

Was bedeutet die Unabhängigkeit des Nebenintervenienten in seinen Prozesshandlungen?

<p>Er kann eigene rechtliche Schritte gegen die gegnerische Partei einleiten. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche zentrale Wirkung hat das Urteil auf den Nebenintervenienten?

<p>Es beeinflusst direkt sein Rechtsverhältnis zur gegnerischen Partei. (A)</p> Signup and view all the answers

Welcher der folgenden Gründe wurde im Bericht der Expertenkommission zur Regelung der Nebenintervention genannt?

<p>Die bestehenden Beteiligungsarten genügen den Anforderungen. (A)</p> Signup and view all the answers

In welchem Dokument fehlt eine Stellungnahme zur Regelung der streitgenössischen Nebenintervention?

<p>Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung. (C)</p> Signup and view all the answers

Was wird über die Diskussion zur Regelung der Nebenintervention in den Kommissionsprotokollen ausgesagt?

<p>Es wird keine Diskussion über das Bedürfnis festgestellt. (B)</p> Signup and view all the answers

Was deutet die Aussage eines Experten zur Nebenintervention an?

<p>Es gibt Ausnahmen von der Grundsatzregel. (A)</p> Signup and view all the answers

Was könnte laut den Materialien der Grund dafür sein, auf eine ausdrückliche Regelung der Nebenintervention zu verzichten?

<p>Die Regelungen waren bereits in kantonalen Rechten enthalten. (A)</p> Signup and view all the answers

Welche Auffassung war offenbar in der Literatur zu den kantonalen Prozessrechten vorherrschend?

<p>Die Nebenintervention kann aus dem materiellen Recht abgeleitet werden. (A)</p> Signup and view all the answers

Was schlug der Experte in der Sitzung zur Nebenintervention vor?

<p>Es darf kein Widerspruch zur Hauptpartei bestehen. (A)</p> Signup and view all the answers

Welche allgemeine Einschätzung erfolgte zur Regelung der streitgenössischen Nebenintervention?

<p>Sie ist in den meisten Fällen überflüssig. (B)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Anfechtungsklage im Aktienrecht

Eine Klage, die gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eines Unternehmens erhoben wird, um diesen aufzuheben.

Rechtskraft des Aufhebungsurteils

Das Urteil zur Aufhebung des Beschlusses wirkt für alle Aktionäre, unabhängig von deren Beteiligung als Nebenintervenient.

Streitgenössischer Nebenintervenient

Ein Aktionär, der an einem Prozess teilnimmt, der einen Beschluss der Hauptversammlung betrifft, ohne selbst Partei zu sein.

Unabhängige Prozessführung

Ein streitgenössischer Nebenintervenient kann selbständig Prozesshandlungen ausführen, auch wenn diese im Widerspruch zu den Handlungen der Hauptpartei stehen.

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Fehlende explizite Regelung in der schweizerischen ZPO

Die schweizerische Zivilprozessordnung enthält im Gegensatz zum Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess keine ausdrückliche Bestimmung zur streitgenössischen Nebenintervention.

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Streitgenössische Nebenintervention

Eine Art von Nebenintervention, bei der der Nebenintervenient die Stellung eines Streitgenossen erhält und den Prozess unabhängig von der Hauptpartei führen kann.

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Nebenintervention

Ein Prozessbeteiligter, der in einen bestehenden Prozess eingreift, um eigene Interessen zu schützen, die mit dem Streit der Hauptparteien zusammenhängen.

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Hauptparteien

Die ursprünglichen Parteien in einem Rechtsstreit, zwischen denen der Prozess ursprünglich geführt wird.

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Direkte Wirkung des Urteils

Das Urteil wirkt sich unmittelbar auch auf die Rechtsbeziehungen eines Nebenintervenienten gegenüber dem Gegner der Hauptpartei aus.

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Unabhängige Prozesshandlungen

Prozesshandlungen des Nebenintervenienten, die auch gegen den Widerspruch der unterstützten Hauptpartei wirksam sind.

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Vorraussetzung streitgenössische Nebenintervention

Das Urteil zwischen den Hauptparteien muss direkte Wirkung auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zum Gegner haben.

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Intervention accessoire indépendante

Eine andere Bezeichnung für die streitgenössische Nebenintervention, die von französischem Recht übernommen wurde.

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Bundeszivilprozessgesetz (BZP)

Das Bundesgesetz, das den Bundeszivilprozess regelt und auch die streitgenössische Nebenintervention erwähnt.

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Expertenkommission

Eine Gruppe von Experten, die einen Entwurf begutachtet und beraten.

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Vorentwurf

Eine Entwurf einer Gesetzesänderung oder eines Regelwerks.

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Kommissionsprotokolle

Aufzeichnungen der Sitzungen einer Expertenkommission.

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Materielles Bundesrecht

Die gesetzlichen Grundsätze und Normen, welche die Sachlage des Streits regeln.

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keine Regelung der streitgenössischen Nebenintervention

Die streitgenössische Nebenintervention ist nicht explizit in rechtlichen Vorschriften geregelt.

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Entbehrlichkeit der expliziten Regelung

Die Notwendigkeit einer expliziten Regelung der streitgenössischen Nebenintervention wird bestritten.

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Study Notes

Urteil 142 III 629

  • Sachverhalt: Streit zwischen Aktionär (A) und Gesellschaft (C AG) aufgrund von Interventionsgesuch im Organisationsmängelverfahren. A. fungierte als Nebenintervenient.

  • Rechtliche Grundlagen: Art. 731b OR (Organisationsmängel), Art. 76 Abs. 2 ZPO (Nebenintervention), Art. 74 ZPO (Interventionsmöglichkeit), Art. 29 Abs. 2 BV (Recht auf rechtliches Gehör).

  • Streitpunkt: Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention

  • Bezirksgericht: Veranlasste Versteigerung von Aktien von A. Dieses Handeln wurde als direkt an A gerichtet angesehen und als Widerspruch zur Rolle als Nebenintervenient.

  • Kantonsgericht: Lehnte die Berufung von A ab, begründet mit der Verpflichtung von A, sich an der Versteigerung zu beteiligen, da der Entscheid des Bezirksgerichts direkt auf ihn abzielte.

  • Bundesgericht: Entscheidung zugunsten von A. Die Rolle des Nebenintervenienten ist aufgrund des direkten Einfluss des Urteils auf die Vermögensrechte von A. nicht vereinbar mit einer Prozesshandlung, die gegen den Willen der Hauptpartei gerichtet ist.

  • Konsequenz: Das Kantonsgericht verletzte das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) durch Ablehnung der Berufung. Das Bundesgericht befand die Berufung von A. als zulässig.

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Dieses Quiz behandelt das Urteil 142 III 629, das sich mit der Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention befasst. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen eingegangen. Teste dein Wissen über Organisationsmängel und Nebeninterventionen im Zivilprozessrecht.

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