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Questions and Answers
Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsurteil einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage?
Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsurteil einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage?
- Es wirkt nur für die Hauptpartei.
- Es hat keine rechtlichen Folgen für die Aktionäre.
- Es ist rechtskräftig für alle Aktionäre. (correct)
- Es betrifft nur die Aktionäre, die interveniert haben.
Was beschreibt die streitgenössische Nebenintervention im deutschen Zivilprozess?
Was beschreibt die streitgenössische Nebenintervention im deutschen Zivilprozess?
- Nur eine Partei kann intervenieren.
- Es gibt keine Regelung zur Nebenintervention.
- Interventionen sind nur auf Seiten der Hauptpartei möglich.
- Alle Gesellschafter sind Nebenintervenienten, unabhängig von ihrer Seite. (correct)
Welche Aussage zur unabhängigen Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten trifft zu?
Welche Aussage zur unabhängigen Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten trifft zu?
- Er ist an die Entscheidungen der Hauptpartei gebunden.
- Er darf keine Prozesshandlungen vornehmen.
- Er kann unabhängig vom Willen der Hauptpartei handeln. (correct)
- Er hat weniger Rechte als die Hauptpartei.
Was fehlt in der schweizerischen ZPO im Vergleich zu den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Bundeszivilprozess?
Was fehlt in der schweizerischen ZPO im Vergleich zu den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Bundeszivilprozess?
Was ermöglicht es einem streitgenössischen Nebenintervenienten, anders zu handeln als die unterstützte Hauptpartei?
Was ermöglicht es einem streitgenössischen Nebenintervenienten, anders zu handeln als die unterstützte Hauptpartei?
Was kennzeichnet die streitgenössische Nebenintervention im Vergleich zur gewöhnlichen Nebenintervention?
Was kennzeichnet die streitgenössische Nebenintervention im Vergleich zur gewöhnlichen Nebenintervention?
Welche Voraussetzung ist notwendig für die streitgenössische Nebenintervention?
Welche Voraussetzung ist notwendig für die streitgenössische Nebenintervention?
Wie wird die streitgenössische Nebenintervention in den kantonalen Prozessrechten behandelt?
Wie wird die streitgenössische Nebenintervention in den kantonalen Prozessrechten behandelt?
Welcher Artikel im Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess behandelt die streitgenössische Nebenintervention?
Welcher Artikel im Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess behandelt die streitgenössische Nebenintervention?
Was wird als Beispiel für eine Klage genannt, die der streitgenössischen Nebenintervention zugänglich ist?
Was wird als Beispiel für eine Klage genannt, die der streitgenössischen Nebenintervention zugänglich ist?
Was bedeutet die Unabhängigkeit des Nebenintervenienten in seinen Prozesshandlungen?
Was bedeutet die Unabhängigkeit des Nebenintervenienten in seinen Prozesshandlungen?
Welche zentrale Wirkung hat das Urteil auf den Nebenintervenienten?
Welche zentrale Wirkung hat das Urteil auf den Nebenintervenienten?
Welcher der folgenden Gründe wurde im Bericht der Expertenkommission zur Regelung der Nebenintervention genannt?
Welcher der folgenden Gründe wurde im Bericht der Expertenkommission zur Regelung der Nebenintervention genannt?
In welchem Dokument fehlt eine Stellungnahme zur Regelung der streitgenössischen Nebenintervention?
In welchem Dokument fehlt eine Stellungnahme zur Regelung der streitgenössischen Nebenintervention?
Was wird über die Diskussion zur Regelung der Nebenintervention in den Kommissionsprotokollen ausgesagt?
Was wird über die Diskussion zur Regelung der Nebenintervention in den Kommissionsprotokollen ausgesagt?
Was deutet die Aussage eines Experten zur Nebenintervention an?
Was deutet die Aussage eines Experten zur Nebenintervention an?
Was könnte laut den Materialien der Grund dafür sein, auf eine ausdrückliche Regelung der Nebenintervention zu verzichten?
Was könnte laut den Materialien der Grund dafür sein, auf eine ausdrückliche Regelung der Nebenintervention zu verzichten?
Welche Auffassung war offenbar in der Literatur zu den kantonalen Prozessrechten vorherrschend?
Welche Auffassung war offenbar in der Literatur zu den kantonalen Prozessrechten vorherrschend?
Was schlug der Experte in der Sitzung zur Nebenintervention vor?
Was schlug der Experte in der Sitzung zur Nebenintervention vor?
Welche allgemeine Einschätzung erfolgte zur Regelung der streitgenössischen Nebenintervention?
Welche allgemeine Einschätzung erfolgte zur Regelung der streitgenössischen Nebenintervention?
Flashcards
Anfechtungsklage im Aktienrecht
Anfechtungsklage im Aktienrecht
Eine Klage, die gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eines Unternehmens erhoben wird, um diesen aufzuheben.
Rechtskraft des Aufhebungsurteils
Rechtskraft des Aufhebungsurteils
Das Urteil zur Aufhebung des Beschlusses wirkt für alle Aktionäre, unabhängig von deren Beteiligung als Nebenintervenient.
Streitgenössischer Nebenintervenient
Streitgenössischer Nebenintervenient
Ein Aktionär, der an einem Prozess teilnimmt, der einen Beschluss der Hauptversammlung betrifft, ohne selbst Partei zu sein.
Unabhängige Prozessführung
Unabhängige Prozessführung
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Fehlende explizite Regelung in der schweizerischen ZPO
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Streitgenössische Nebenintervention
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Nebenintervention
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Hauptparteien
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Direkte Wirkung des Urteils
Direkte Wirkung des Urteils
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Unabhängige Prozesshandlungen
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Vorraussetzung streitgenössische Nebenintervention
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Intervention accessoire indépendante
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Bundeszivilprozessgesetz (BZP)
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Expertenkommission
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Vorentwurf
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Kommissionsprotokolle
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Materielles Bundesrecht
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keine Regelung der streitgenössischen Nebenintervention
keine Regelung der streitgenössischen Nebenintervention
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Entbehrlichkeit der expliziten Regelung
Entbehrlichkeit der expliziten Regelung
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Study Notes
Urteil 142 III 629
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Sachverhalt: Streit zwischen Aktionär (A) und Gesellschaft (C AG) aufgrund von Interventionsgesuch im Organisationsmängelverfahren. A. fungierte als Nebenintervenient.
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Rechtliche Grundlagen: Art. 731b OR (Organisationsmängel), Art. 76 Abs. 2 ZPO (Nebenintervention), Art. 74 ZPO (Interventionsmöglichkeit), Art. 29 Abs. 2 BV (Recht auf rechtliches Gehör).
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Streitpunkt: Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention
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Bezirksgericht: Veranlasste Versteigerung von Aktien von A. Dieses Handeln wurde als direkt an A gerichtet angesehen und als Widerspruch zur Rolle als Nebenintervenient.
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Kantonsgericht: Lehnte die Berufung von A ab, begründet mit der Verpflichtung von A, sich an der Versteigerung zu beteiligen, da der Entscheid des Bezirksgerichts direkt auf ihn abzielte.
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Bundesgericht: Entscheidung zugunsten von A. Die Rolle des Nebenintervenienten ist aufgrund des direkten Einfluss des Urteils auf die Vermögensrechte von A. nicht vereinbar mit einer Prozesshandlung, die gegen den Willen der Hauptpartei gerichtet ist.
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Konsequenz: Das Kantonsgericht verletzte das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) durch Ablehnung der Berufung. Das Bundesgericht befand die Berufung von A. als zulässig.
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Description
Dieses Quiz behandelt das Urteil 142 III 629, das sich mit der Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention befasst. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen eingegangen. Teste dein Wissen über Organisationsmängel und Nebeninterventionen im Zivilprozessrecht.