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Questions and Answers
Nach dem Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung müssen alle Steuerpflichtigen unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Stand, Religion, Abstammung oder Rasse besteuert werden.
Nach dem Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung müssen alle Steuerpflichtigen unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Stand, Religion, Abstammung oder Rasse besteuert werden.
True (A)
Das Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Ausnahmen auf der Ebene des Steuerobjekts gehört zum Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung.
Das Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Ausnahmen auf der Ebene des Steuerobjekts gehört zum Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung.
True (A)
Das Diskriminierungsverbot schützt vor allem die minderbemittelten Steuerpflichtigen.
Das Diskriminierungsverbot schützt vor allem die minderbemittelten Steuerpflichtigen.
False (B)
Das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung verbietet auch sachlich begründete Ausnahmen.
Das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung verbietet auch sachlich begründete Ausnahmen.
Das Verbot des Privilegs verbietet jede Art von Ausnahmen von der Besteuerung.
Das Verbot des Privilegs verbietet jede Art von Ausnahmen von der Besteuerung.
Nach dem Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung müssen Personen, die sich in gleichen Verhältnissen befinden, unterschiedlich besteuert werden.
Nach dem Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung müssen Personen, die sich in gleichen Verhältnissen befinden, unterschiedlich besteuert werden.
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass sich das Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung nur auf die Besteuerung von Unternehmen anwendet.
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass sich das Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung nur auf die Besteuerung von Unternehmen anwendet.
Das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung ist ein wichtiger Aspekt des Steuerrechts, aber nicht verfassungsmäßig geschützt.
Das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung ist ein wichtiger Aspekt des Steuerrechts, aber nicht verfassungsmäßig geschützt.
Die Steuerplanung umfasst auch die Verwendung absonderlicher Mittel, um Steuern zu sparen.
Die Steuerplanung umfasst auch die Verwendung absonderlicher Mittel, um Steuern zu sparen.
Die Steuerhinterziehung wird als eine Form der Steuerplanung angesehen.
Die Steuerhinterziehung wird als eine Form der Steuerplanung angesehen.
Die Simulation beinhaltet, dass Parteien gegeneinander handeln, aber in Wirklichkeit etwas anderes tun.
Die Simulation beinhaltet, dass Parteien gegeneinander handeln, aber in Wirklichkeit etwas anderes tun.
Die Wettbewerbsneutralität ist ein Prinzip der Mehrwertsteuer.
Die Wettbewerbsneutralität ist ein Prinzip der Mehrwertsteuer.
Die Überwälzbarkeit ist ein Prinzip der Einkommensteuer.
Die Überwälzbarkeit ist ein Prinzip der Einkommensteuer.
Das Faktizitätsprinzip besagt, dass die Steuerbehörden den tatsächlichen Sachverhalt unter die entsprechenden Steuernormen subsumieren.
Das Faktizitätsprinzip besagt, dass die Steuerbehörden den tatsächlichen Sachverhalt unter die entsprechenden Steuernormen subsumieren.
Die Steuerplanung ist eine strafbare Handlung.
Die Steuerplanung ist eine strafbare Handlung.
Die Steuerhinterziehung ist eine Form der Steuerplanung.
Die Steuerhinterziehung ist eine Form der Steuerplanung.
Das Welteinkommensprinzip besagt, dass nur der in der Schweiz erzielte Gewinn der Besteuerung unterliegt.
Das Welteinkommensprinzip besagt, dass nur der in der Schweiz erzielte Gewinn der Besteuerung unterliegt.
Die Abschirmwirkung bedeutet, dass der Gewinn der juristischen Person direkt den Anteilsinhabern zugeführt wird.
Die Abschirmwirkung bedeutet, dass der Gewinn der juristischen Person direkt den Anteilsinhabern zugeführt wird.
Die Teilbesteuerung der Dividenden beruht auf der Integrationstheorie.
Die Teilbesteuerung der Dividenden beruht auf der Integrationstheorie.
Die juristische Person und die Anteilsinhaber sind nach dem Grundsatz des Fremdverhaltens ein und dasselbe Steuersubjekt.
Die juristische Person und die Anteilsinhaber sind nach dem Grundsatz des Fremdverhaltens ein und dasselbe Steuersubjekt.
Die Steuerpflicht einer juristischen Person bezieht sich auch auf das unilateral freigestellte Einkommen.
Die Steuerpflicht einer juristischen Person bezieht sich auch auf das unilateral freigestellte Einkommen.
Die Durchgriff auf die Beteiligten ist nur in besonders begründeten Fällen möglich.
Die Durchgriff auf die Beteiligten ist nur in besonders begründeten Fällen möglich.
Die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person bestimmt sich nach dem Ort, wo die Gesellschaft registriert ist.
Die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person bestimmt sich nach dem Ort, wo die Gesellschaft registriert ist.
Die Separationstheorie besagt, dass die juristische Person und die Anteilsinhaber ein einziges Steuersubjekt bilden.
Die Separationstheorie besagt, dass die juristische Person und die Anteilsinhaber ein einziges Steuersubjekt bilden.
Study Notes
Steuererhebungsprinzipien
- Allgemeinheit der Besteuerung: Jeder soll Steuern zahlen, ohne Rücksicht auf persönliche Merkmale wie Stand, Religion, Abstammung oder Rasse
- Privilegierungsverbot: Sachlich begründete Ausnahmen von der Besteuerung sind erlaubt, wenn sie auf wesentlichen Unterschieden in den wirtschaftlichen Verhältnissen oder der Zweckverfolgung basieren
- Diskriminierungsverbot: Es ist verboten, einer kleinen Gruppe von Steuerpflichtigen im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit erheblich grössere Lasten aufzuerlegen als der Masse der übrigen Steuerpflichtigen
Gleichmässigkeit der Besteuerung
- Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Ausnahmen auf der Ebene des Steuerobjekts
- Erfassung sämtlicher Steuerobjekte
- Personen, die sich in gleichen Verhältnissen befinden, sind in derselben Weise mit Steuern zu belasten
Grundsätze der selbständigen Besteuerung juristischer Personen
- Separationstheorie: Die juristische Person und die Anteilsinhaber sind zwei unabhängige Steuersubjekte
- Grundsatz des Fremdverhaltens (Dealing at arm’s length-Prinzip): Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den Anteilsinhabern müssen Drittvergleich standhalten
- Abschirmwirkung: Gewinn der juristischen Person ist nicht gleich dem Gewinn der Beteiligten
Subjektive Steuerpflicht
- Unbeschränkte Steuerpflicht (DBG 52 I): Persönliche Zugehörigkeit
- Welteinkommensprinzip: Der Besteuerung wird grds. der gesamte weltweit erzielte Gewinn der Besteuerung zugeführt
- Persönliche Zugehörigkeit (DBG 50): Steuerpflicht aller juristischen Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz
Abgrenzungen
- Steuerplanung: Ausnützen der erkennbaren Lücken der Steuergesetze, aber keiner Bedienung absonderlicher Mittel
- Steuerhinterziehung: Steuerbare Sachverhalt wird verheimlicht, erhebliche Tatsachen werden unterschlagen und den Steuerbehörden trotz entsprechender gesetzlicher Verpflichtung nicht zur Kenntnis gebracht
- Simulation: Parteien täuschen gegenüber der Steuerbehörde etwas vor, worüber sie sich einig sind, dass es gar nicht gelten soll
Mehrwertsteuer
- Wettbewerbsneutralität: Der Verbrauch aller Waren und Dienstleistungen muss gleichmässig durch die Mehrwertsteuer erfasst werden
- Wirtschaftlichkeit der Entrichtung und Erhebung: Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Steuererhebung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen
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Description
Lernen Sie die Grundlagen des Steuerrechts, einschließlich der unmittelbaren Geltung von Praxisänderungen und des Steuererhebungsprinzips