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Questions and Answers
Suchen Sie die nachstehenden Gesetze und schreiben Sie auf, ob Sie diese in der DVP Bund oder DVP Land gefunden haben und unter welcher Ordnungszahl!
Gesetz Abkürzung DVP Bund/Land? Ordnungszahl
Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Bund / Land _____
Gewerbeordnung GewO Bund _____
Verwaltungszustellungsgesetz VwZG Bund / Land _____
Niedersächsisches Gaststättengesetz NGastG Land _____
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz NPOG Land _____
Suchen Sie die nachstehenden Gesetze und schreiben Sie auf, ob Sie diese in der DVP Bund oder DVP Land gefunden haben und unter welcher Ordnungszahl!
Gesetz Abkürzung DVP Bund/Land? Ordnungszahl Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Bund / Land _____ Gewerbeordnung GewO Bund _____ Verwaltungszustellungsgesetz VwZG Bund / Land _____ Niedersächsisches Gaststättengesetz NGastG Land _____ Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz NPOG Land _____
20.00 / 20.00, 52.00, 20.10 / 20.010, 52.010, 50.000
Welche Gesetze gehören zum allgemeinen Verwaltungsrecht und welche zum besonderen Verwaltungsrecht?
Welche Gesetze gehören zum allgemeinen Verwaltungsrecht und welche zum besonderen Verwaltungsrecht?
Allgemeines Verwaltungsrecht: Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz. Besonderes Verwaltungsrecht: Gewerbeordnung, Niedersächsisches Gaststättengesetz, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Ermitteln Sie für die nachstehenden Gesetze den Tatbestand (arbeiten Sie auch bitte die einzelnen Tatbestandsmerkmale heraus) und die Rechtsfolge!
Ermitteln Sie für die nachstehenden Gesetze den Tatbestand (arbeiten Sie auch bitte die einzelnen Tatbestandsmerkmale heraus) und die Rechtsfolge!
Dies erfordert eine detaillierte Analyse jedes einzelnen Gesetzes, um die jeweiligen Tatbestandsmerkmale und die daraus resultierenden Rechtsfolgen zu identifizieren.
Bei § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO besteht ein entscheidender Unterschied darin, wie der Tatbestand mit der Rechtsfolge verknüpft ist! Welcher?
Bei § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO besteht ein entscheidender Unterschied darin, wie der Tatbestand mit der Rechtsfolge verknüpft ist! Welcher?
Flashcards
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Regelt das Verfahren der Behörden bei der Ausübung öffentlicher Verwaltung auf Bundesebene.
Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbeordnung (GewO)
Regelt die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung eines Gewerbes.
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Regelt die Zustellung von Verwaltungsakten.
Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
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Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
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Allgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
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Besonderes Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
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Tatbestand
Tatbestand
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Rechtsfolge
Rechtsfolge
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Ermessen
Ermessen
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Study Notes
- Das Dokument ist ein Arbeitsblatt über Rechtsquellen.
Gesetze und Ordnungszahlen
- Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist im DVP Bund und Land unter der Ordnungszahl 20.00 / 20.00 zu finden und gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.
- Die Gewerbeordnung (GewO) ist im DVP Bund unter der Ordnungszahl 52.00 zu finden und gehört zum besonderen Verwaltungsrecht.
- Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ist im DVP Bund und Land unter der Ordnungszahl 20.10 / 20.010 zu finden und gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.
- Das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) ist im DVP Land unter der Ordnungszahl 52.010 zu finden und gehört zum besonderen Verwaltungsrecht.
- Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) ist im DVP Land unter der Ordnungszahl 50.000 zu finden und gehört zum besonderen Verwaltungsrecht.
Tatbestand und Rechtsfolge
- Der Tatbestand und die Rechtsfolge der genannten Gesetze sollten ermittelt werden, wobei die einzelnen Tatbestandsmerkmale herauszuarbeiten sind.
Unterschied zwischen § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO
- Der Unterschied zwischen § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO liegt in der Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge.
- Bei § 11 NPOG gibt es Ermessen, während es sich bei § 35 I 1 GewO um eine gebundene Verwaltung handelt.
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