Rechtsquellen: Gesetze und Verordnungen

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Questions and Answers

Suchen Sie die nachstehenden Gesetze und schreiben Sie auf, ob Sie diese in der DVP Bund oder DVP Land gefunden haben und unter welcher Ordnungszahl!

Gesetz Abkürzung DVP Bund/Land? Ordnungszahl Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Bund / Land _____ Gewerbeordnung GewO Bund _____ Verwaltungszustellungsgesetz VwZG Bund / Land _____ Niedersächsisches Gaststättengesetz NGastG Land _____ Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz NPOG Land _____

20.00 / 20.00, 52.00, 20.10 / 20.010, 52.010, 50.000

Welche Gesetze gehören zum allgemeinen Verwaltungsrecht und welche zum besonderen Verwaltungsrecht?

Allgemeines Verwaltungsrecht: Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz. Besonderes Verwaltungsrecht: Gewerbeordnung, Niedersächsisches Gaststättengesetz, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Ermitteln Sie für die nachstehenden Gesetze den Tatbestand (arbeiten Sie auch bitte die einzelnen Tatbestandsmerkmale heraus) und die Rechtsfolge!

Dies erfordert eine detaillierte Analyse jedes einzelnen Gesetzes, um die jeweiligen Tatbestandsmerkmale und die daraus resultierenden Rechtsfolgen zu identifizieren.

Bei § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO besteht ein entscheidender Unterschied darin, wie der Tatbestand mit der Rechtsfolge verknüpft ist! Welcher?

<p>Ermessen und gebundene Verwaltung</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Regelt das Verfahren der Behörden bei der Ausübung öffentlicher Verwaltung auf Bundesebene.

Gewerbeordnung (GewO)

Regelt die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung eines Gewerbes.

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Regelt die Zustellung von Verwaltungsakten.

Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)

Regelt Gaststättenerlaubnisse und -auflagen in Niedersachsen.

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Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)

Regelt die Befugnisse und Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden in Niedersachsen.

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Allgemeines Verwaltungsrecht

Gesetze, die das Verwaltungshandeln der Behörden allgemein regeln.

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Besonderes Verwaltungsrecht

Gesetze, die spezielle Gebiete des Verwaltungsrechts regeln (z.B. Gewerbe, Gaststätten, Polizei).

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Tatbestand

Die konkrete Beschreibung von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Rechtsfolge eintritt.

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Rechtsfolge

Die rechtliche Konsequenz, die eintritt, wenn der Tatbestand erfüllt ist.

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Ermessen

Die Behörde hat einen Spielraum bei der Entscheidung.

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Study Notes

  • Das Dokument ist ein Arbeitsblatt über Rechtsquellen.

Gesetze und Ordnungszahlen

  • Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist im DVP Bund und Land unter der Ordnungszahl 20.00 / 20.00 zu finden und gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.
  • Die Gewerbeordnung (GewO) ist im DVP Bund unter der Ordnungszahl 52.00 zu finden und gehört zum besonderen Verwaltungsrecht.
  • Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ist im DVP Bund und Land unter der Ordnungszahl 20.10 / 20.010 zu finden und gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.
  • Das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) ist im DVP Land unter der Ordnungszahl 52.010 zu finden und gehört zum besonderen Verwaltungsrecht.
  • Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) ist im DVP Land unter der Ordnungszahl 50.000 zu finden und gehört zum besonderen Verwaltungsrecht.

Tatbestand und Rechtsfolge

  • Der Tatbestand und die Rechtsfolge der genannten Gesetze sollten ermittelt werden, wobei die einzelnen Tatbestandsmerkmale herauszuarbeiten sind.

Unterschied zwischen § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO

  • Der Unterschied zwischen § 11 NPOG und § 35 I 1 GewO liegt in der Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge.
  • Bei § 11 NPOG gibt es Ermessen, während es sich bei § 35 I 1 GewO um eine gebundene Verwaltung handelt.

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