Rechtsformen: Einzelunternehmen

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Questions and Answers

Welche der folgenden Aspekte wird NICHT maßgeblich durch die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens beeinflusst?

  • Haftungsfragen
  • Farbe des Firmenlogos (correct)
  • Steuerliche Behandlung
  • Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten

Was ist ein charakteristisches Merkmal eines Einzelunternehmens?

  • Es ist verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden.
  • Der Unternehmer ist alleiniger Eigentümer und Entscheidungsträger. (correct)
  • Es benötigt ein Mindestkapital zur Gründung.
  • Es wird von mehreren natürlichen Personen geführt.

Welche Aussage trifft auf die Haftung im Einzelunternehmen zu?

  • Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
  • Beschränkte Haftung auf das Geschäftsvermögen
  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen (correct)
  • Keine Haftung, da der Unternehmer eine natürliche Person ist

Was ist ein Nachteil des Einzelunternehmens im Vergleich zu Kapitalgesellschaften?

<p>Unbeschränkte Haftung (B)</p>
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Welches ist KEIN typisches Beispiel für ein Einzelunternehmen?

<p>Aktiengesellschaft (AG) (C)</p>
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Was ist ein grundlegendes Merkmal einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

<p>Sie verfolgt einen gemeinsamen Zweck durch mindestens zwei Gesellschafter. (A)</p>
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Welche Haftungsform gilt für die Gesellschafter einer GbR?

<p>Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter (B)</p>
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Was ist ein wesentliches Merkmal einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)?

<p>Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma (D)</p>
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Welche Besonderheit gilt bezüglich der Geschäftsführung in einer OHG?

<p>Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt. (A)</p>
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Was unterscheidet eine Kommanditgesellschaft (KG) von einer OHG?

<p>Die KG hat zwei Arten von Gesellschaftern mit unterschiedlicher Haftung. (D)</p>
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Welche Aussage trifft auf die Kommanditisten einer KG zu?

<p>Sie haben Kontrollrechte, aber keine Geschäftsführungsbefugnis. (B)</p>
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Was ist das Hauptmerkmal einer stillen Gesellschaft?

<p>Der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht in Erscheinung. (D)</p>
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Welche Aussage bezüglich der Haftung eines stillen Gesellschafters ist korrekt?

<p>Er haftet nicht gegenüber Dritten. (C)</p>
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Was ist das Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?

<p>25.000 Euro (D)</p>
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Welche Aussage zur Haftung in einer GmbH trifft zu?

<p>Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. (A)</p>
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Was ist das Hauptziel der Rücklagenbildung in einer Unternehmergesellschaft (UG)?

<p>Ansparen von Kapital zur späteren Umwandlung in eine GmbH (C)</p>
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Was ist das Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)?

<p>50.000 Euro (A)</p>
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Welches Organ ist für die Überwachung des Vorstands in einer AG zuständig?

<p>Aufsichtsrat (D)</p>
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Welches Prinzip steht im Vordergrund bei einer Genossenschaft (eG)?

<p>Förderung der Mitglieder (D)</p>
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Welche Aussage trifft auf die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu?

<p>Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. (A)</p>
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Was ist ein wesentliches Merkmal einer Stiftung?

<p>Dauerhafte Zweckbindung des Vermögens (C)</p>
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Welche Aussage bezüglich der Finanzierung einer Stiftung ist korrekt?

<p>Stiftungen finanzieren sich oft durch Erträge aus dem Stiftungsvermögen. (A)</p>
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Was ist ein Nachteil von Stiftungen im Vergleich zu anderen Organisationsformen?

<p>Geringe Flexibilität im Bezug auf den Stiftungszweck (D)</p>
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Welche der folgenden Organisationsformen ermöglicht typischerweise die Kapitalbeschaffung über die Börse?

<p>Aktiengesellschaft (AG) (C)</p>
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Welche der genannten Eigenschaften ist typisch für eine gemeinnützige Stiftung?

<p>Dauerhafte Bindung des Vermögens an einen gemeinnützigen Zweck (C)</p>
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Flashcards

Richtige Rechtsform?

Wichtige Entscheidung bei der Gründung, beeinflusst Haftung, Kapital, Steuern, Führung und Gewinnverteilung.

Einzelunternehmen?

Wird von einer natürlichen Person geführt, die alleiniger Eigentümer ist.

Mindestkapitalanforderungen?

Keine, freiwillig bei Kleingewerbe, Pflicht bei kaufmännischem Betrieb.

Haftung beim Einzelunternehmen?

Unbeschränkte persönliche Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen.

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Vorteile Einzelunternehmen?

Schnelle Gründung, volle Entscheidungsfreiheit, Gewinn gehört dir.

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Nachteile Einzelunternehmen?

Unbeschränkte Haftung, begrenzte Kapitalbeschaffung, Abhängigkeit von einer Person.

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GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)?

Mindestens zwei Gesellschafter, gemeinsamer Zweck, §§ 705 ff. BGB.

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Haftung bei GbR?

Gesamthandsvermögen, unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter.

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OHG (Offene Handelsgesellschaft)?

Mindestens zwei Gesellschafter, Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma.

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Merkmale der OHG?

Eintragung ins Handelsregister, unbeschränkte persönliche Haftung.

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Buchführung bei OHG?

Kaufmännische Buchführung ist Pflicht

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KG (Kommanditgesellschaft)?

Sonderform der OHG mit Komplementären (haften persönlich) und Kommanditisten (Haftung auf Einlage beschränkt).

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Rolle der Gesellschafter in KG?

Komplementäre führen Geschäft, Kommanditisten haben Kontrollrechte.

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Stille Gesellschaft?

Beteiligung an einem Unternehmen ohne öffentliche Erscheinung.

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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)?

Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, Mindestkapital 25.000 €.

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Haftung in der GmbH?

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, keine persönliche Haftung der Gesellschafter.

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Organe der GmbH?

Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, (optional) Aufsichtsrat.

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Gründung einer GmbH?

Notarieller Vertrag, Eintragung ins Handelsregister, Stammkapital muss zur Hälfte eingezahlt sein.

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UG (haftungsbeschränkt)?

Unterform der GmbH mit nur 1 € Mindestkapital, Pflicht zur Rücklagenbildung.

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AG (Aktiengesellschaft)?

Juristische Person, Mindestkapital 50.000 €, Aktiengesetz.

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Organe der AG?

Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung.

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Haftung in der AG?

Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen, Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.

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Genossenschaften (eG)

Juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit, Förderung der Mitglieder steht im Vordergrund, nicht die Gewinnmaximierung

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Prinzipien eG?

Förderung gemeinschaftlicher Wirtschaft, Demokratisch, jedes Mitglied hat eine Stimme.

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Organe der eG

Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung

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Study Notes

Rechtsformen und Arten von Unternehmen – Grundlagen

  • Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens.
  • Die Rechtsform beeinflusst maßgeblich Haftungsfragen, Kapitalbeschaffung, steuerliche Behandlung, Führungsstrukturen sowie die Gewinn- und Verlustverteilung.

Personengesellschaften – Einzelunternehmen

  • Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person geführt.
  • Der Unternehmer ist alleiniger Eigentümer und Entscheidungsträger.
  • Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensführung.
  • Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen.
  • Die Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbe freiwillig, aber für kaufmännische Geschäftsbetriebe (e.K., e.Kfm./e.Kfr.) verpflichtend.
  • Es besteht eine unbeschränkte persönliche Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Es wird keine Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen vorgenommen.
  • Vorteile sind die schnelle und kostengünstige Gründung, vollständige Entscheidungsfreiheit, keine Rechenschaftspflicht gegenüber Gesellschaftern, und der gesamte Gewinn steht dem Unternehmer zu.
  • Zu den Nachteilen gehören die unbeschränkte Haftung, begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und die Abhängigkeit von einer Person (Krankheit, Urlaub).
  • Beispiele für Einzelunternehmen sind Freiberufler (Ärzte, Anwälte, IT-Berater), Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte.

Personengesellschaften – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Eine GbR besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern.
  • Sie verfolgt einen gemeinsamen Zweck.
  • Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 705 ff. BGB.
  • Es besteht Gesamthandsvermögen.
  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt persönlich.
  • Die Geschäftsführung erfolgt gemeinschaftlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Typische Anwendungsfälle sind kleinere Projekte und Kooperationen sowie freiberufliche Zusammenschlüsse.

Personengesellschaften – Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern.
  • Sie betreibt ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma.
  • Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 105 ff. HGB.
  • Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
  • Es besteht eine unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter.
  • Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt.
  • Die OHG ist zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet.

Personengesellschaften – Kommanditgesellschaft (KG)

  • Die KG ist eine Sonderform der OHG mit zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten.
  • Komplementäre haften persönlich, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.
  • Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 161 ff. HGB.
  • Komplementäre führen das Geschäft, während Kommanditisten Kontrollrechte, aber keine Geschäftsführungsbefugnis haben.
  • Die Eintragung ins Handelsregister mit Angabe der Haftungssummen ist erforderlich.
  • Die KG kombiniert persönliche Haftung und Kapitalbeteiligung.
  • Sie wird häufig als GmbH & Co. KG geführt, wobei der Komplementär eine GmbH ist.

Personengesellschaften – Stille Gesellschaft

  • Die Beteiligung an einem Unternehmen erfolgt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
  • Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 230 ff. HGB.
  • Der stille Gesellschafter leistet eine Vermögenseinlage.
  • Er haftet nicht gegenüber Dritten.
  • Er ist am Gewinn und ggf. Verlust beteiligt.

Kapitalgesellschaften (Juristische Personen) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Das Mindestkapital beträgt 25.000 € (alternativ: UG mit 1 €).
  • Die rechtliche Grundlage bildet das GmbH-Gesetz.
  • Die Struktur besteht aus der Gesellschafterversammlung (oberstes Organ) und dem Geschäftsführer (Vertretung und Geschäftsführung); ein Aufsichtsrat ist fakultativ.
  • Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, es besteht keine persönliche Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: Durchgriffshaftung bei Missbrauch).
  • Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
  • Das Stammkapital muss mindestens zu 50% eingezahlt sein.

Kapitalgesellschaften (Juristische Personen) – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG

  • Die UG ist eine Unterform der GmbH ("Mini-GmbH").
  • Das Mindestkapital beträgt 1 €.
  • Die rechtliche Grundlage bildet § 5a GmbHG.
  • Es besteht eine Pflicht zur Rücklagenbildung (25% des Jahresüberschusses), mit dem Ziel, 25.000 € anzusparen und in eine GmbH umzuwandeln.
  • Bei Gründung sind keine Sacheinlagen möglich.

Kapitalgesellschaften (Juristische Personen) – Aktiengesellschaft (AG)

  • Die AG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Das Mindestkapital beträgt 50.000 €.
  • Die rechtliche Grundlage bildet das Aktiengesetz.
  • Die Struktur besteht aus dem Vorstand (Leitung und Vertretung), dem Aufsichtsrat (Überwachung des Vorstands) und der Hauptversammlung (Aktionärsversammlung).
  • Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage.
  • Es bestehen hohe Publizitätspflichten, die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse, und die Gründung und Verwaltung sind komplex.
  • Die Rechtsform SE (Societas Europaea) ist eine europäische Aktiengesellschaft, die Unternehmen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum ermöglicht, in mehreren Ländern tätig zu sein. Beispiele sind Allianz SE (Versicherung), BASF SE (Chemie) und Porsche Automobil Holding SE.

Genossenschaften (eG)

  • Die gesetzliche Basis ist das Genossenschaftsgesetz (GenG).
  • Die eG ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit.
  • Für die Gründung sind mindestens drei Mitglieder, eine schriftliche Satzung und die Eintragung ins Genossenschaftsregister erforderlich.
  • Es gilt das Prinzip der offenen Mitgliedschaft (Ein- und Austritt relativ einfach möglich).
  • Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung ("Ein Mitglied – eine Stimme").
  • Die Selbstverwaltung erfolgt durch gewählte Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung).
  • Primäres Ziel ist die Förderung der Mitglieder, nicht die Gewinnmaximierung.
  • Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Geschäftspartner/Nutzer.
  • mitglieder zeichnen genossenschaftsanteile
  • Die Haftung ist auf die Einlage (Genossenschaftsanteile) beschränkt.
  • Es ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben.
  • Eine Nachschusspflicht kann in der Satzung festgelegt werden, ist aber heute meist ausgeschlossen.
  • Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Rücklage.

Stiftungen

  • Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, bei der ein Vermögen dauerhaft einem vom Stifter festgelegten Zweck gewidmet wird.
  • Stiftungen haben weder Eigentümer noch Mitglieder und kein Gewinnstreben als Hauptzweck.
  • Sie haben eine auf Dauer angelegte Struktur (theoretisch "ewig").
  • Das Grundprinzip ist die unwiderrufliche Widmung eines Vermögens zu einem bestimmten Zweck.
  • Die gesetzliche Basis bilden das BGB (§§ 80-88) und die Landesstiftungsgesetze.
  • Sie sind juristische Personen des privaten Rechts und unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.
  • Gründungsvoraussetzungen sind das Stiftungsgeschäft, eine Stiftungssatzung, ausreichendes Vermögen und die Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde.
  • Das Stiftungsvermögen muss in der Regel dauerhaft erhalten bleiben.
  • Stiftungsorgane sind typischerweise Vorstand und ggf. Kuratorium/Beirat.
  • Maßgeblich für alle Entscheidungen ist der Stifterwille, auch nach dessen Tod.
  • Die Finanzierung erfolgt durch Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Zustiftungen, Spenden und öffentliche Zuschüsse.
  • Beispiele für deutsche Stiftungen sind die Robert Bosch Stiftung, die Bertelsmann Stiftung und die Stiftung Warentest.
  • Vorteile sind die langfristige Wirkung, Unabhängigkeit, steuerliche Vorteile und der Vermögenserhalt.
  • Nachteile sind die geringe Flexibilität, hoher Verwaltungsaufwand, Mindestkapitalerfordernis, Niedrigzinsphase und die Unwiderruflichkeit der Vermögensübertragung.

Aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen

  • Im Bereich der Digitalisierung gibt es neue Rechtsformen wie Plattformgenossenschaften und digitale Stiftungen mit Kryptowährungen.
  • Blockchain-basierte Organisationsformen (DAOs) und virtuelle Rechtsformen ohne physischen Sitz entstehen.
  • Die Grenzen zwischen klassischen Rechtsformen verschwimmen zunehmend (Hybridisierung).
  • Social Entrepreneurship verbindet unternehmerisches Handeln mit sozialer Mission.
  • Gemeinwohlorientierte Unternehmen mit speziellen Governance-Strukturen und Purpose-Unternehmen mit verankerter Sinnorientierung entstehen.
  • Genossenschaftliche Elemente werden in Kapitalgesellschaften integriert.
  • B-Corporations (USA) sind zertifizierte gemeinwohlorientierte Unternehmen.
  • Community Interest Companies (UK) sind spezielle Rechtsformen für Sozialunternehmen.
  • Die Europäische Genossenschaft (SCE) ermöglicht grenzüberschreitende Kooperationen.
  • Es gibt unterschiedliche Stiftungskulturen in verschiedenen Ländern.

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