Recht: Irrtümer und Willensmängel

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10 Questions

Die Körperverletzung ist eine Form des positiven Schadens.

False

Der entgangene Gewinn kann nur bei einer ziemlich sicheren Erwerbschanceforderung gefordert werden.

True

Der ideelle Schaden kann immer in Geld messbar sein.

False

Die Haftung bei einer Vermögenschädigung tritt nur bei grobem Verschulden ein.

False

Der positive Schaden ist eine Form des ideellen Schadens.

False

Der entgangene Gewinn ist ein Teil des positiven Schadens.

False

Die Schadensersatzhaftung ist nur bei einer ziemlich sicheren Erwerbschanceforderung möglich.

False

Die ideelle Schädigung kann nur bei einer Körperverletzung eintreten.

False

Der positive Schaden kann nur bei einer Vernichtung einer Erwerbssache eintreten.

False

Die Haftung bei einer ideellen Schädigung tritt nur bei einer ziemlich sicheren Erwerbschanceforderung ein.

False

Study Notes

Wurzelmängel – Willensmängel

  • Ein Irrtum ist eine Fehlvorstellung von der Wirklichkeit und kann eine Willenserklärung beeinflussen.
  • Arten von Irrtümern:
    • Erklärungsirrtum: Irrtum über den Inhalt der eigenen Erklärung
    • Geschäftsirrtum: Irrtum über den Vertragsinhalt
    • Motivirrtum: Irrtum über die Beweggründe für den Vertragsschluss (grundsätzlich unbeachtlich)
  • Geltendmachung des Irrtums:
    • Klage des Irrenden oder Einwendung des Irrenden
    • Behauptungs- und Beweislast des Irrenden
    • Kausalität des Irrtums für Vertragsabschluss
    • Verjährung: 3 Jahre ab Vertragsabschluss

Prokura

  • Prokura ist eine Vollmacht, die ihrem Umfang nach gesetzlich festgelegt und unbeschränkbar ist.
  • Die Prokura muss im Firmenbuch eingetragen sein.
  • Die Prokura kann nur von einem Unternehmer, der im Firmenbuch eingetragen ist, erteilt werden.
  • Die Prokura ist unübertragbar und jederzeit widerruflich.
  • Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt.

Handlungsvollmacht

  • Handlungsvollmacht: jede von einem Unternehmer in seinem Unternehmen erteilte Vollmacht (außer Prokura)
  • Der Umfang der Handlungsvollmacht kann beliebig ausgestaltet werden.
  • Die Handlungsvollmacht ist keine Formalvollmacht.

Vertragliche Schuldverhältnisse

  • Veräußerungsverträge:
    • Schenkungsvertrag: Unentgeltliche Überlassung einer Sache
    • Tauschvertrag: Übereignung einer Sache gegen eine andere Sache
    • Kaufvertrag: Übereignung einer Sache gegen Geld
  • Dienstleistungsverträge:
    • Verwahrungsvertrag: Übernahme der Obsorge über eine fremde Sache
    • Auftrag: Geschäftsbesorgung für jemand anderen auf dessen Rechnung
    • Werkvertrag: Entgeltliche Herstellung eines Erfolgs

Schadenersatz

  • Schaden: Vermögenschäden und ideelle Schäden
  • Vermögenschäden:
    • Positiver Schaden: Direkte finanzielle Verluste
    • Entgangener Gewinn: Gewinne, die jemand hätte erzielen können, aber aufgrund des schädigenden Ereignisses nicht realisiert wurden
  • Ideeller Schaden: Schaden, der nicht direkt finanziell messbar ist, wie emotionaler Stress oder Rufschädigung.

Testen Sie Ihr Wissen über Irrtümer und Willensmängel im Recht. Erfahren Sie, wie sie die Willensbildung beeinflussen und Verträge anfechtbar machen können.

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