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Questions and Answers

Was sind personenbezogene Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO?

Alle Daten, die Informationen zu einer natürlichen Person beinhalten.

Welche der folgenden Maßnahmen sind zur Datensicherheit wichtig? (Wählen Sie alle zutreffenden Optionen aus)

  • Passwörter (correct)
  • Verschlüsselung (correct)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (correct)
  • Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne Zustimmung
  • Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt nur in Deutschland.

    False

    Sensible Daten wie ______ und ______ sind besonders schützenswert.

    <p>Gesundheitsdaten, Vorstrafen</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Informationspflicht des Datenverarbeiters gem. Art. 12 DSGVO?

    <p>Der Datenverarbeiter muss die betroffenen Personen über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten informieren.</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Punkte sind Rechte des Verbrauchers gem. Art. 15 ff. DSGVO? (Wählen Sie alle zutreffenden Optionen aus)

    <p>Einschränkung der Verarbeitung</p> Signup and view all the answers

    Wann dürfen personenbezogene Daten im Arbeitsverhältnis gespeichert und verarbeitet werden, gem. §26 I 1 BDSG?

    <p>Wenn dies für die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.</p> Signup and view all the answers

    Ein Arbeitnehmer kann seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht widerrufen.

    <p>False</p> Signup and view all the answers

    Was sind mögliche Folgen bei Verstößen gegen den Datenschutz?

    <p>Geldstrafe</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Datenschutzgrundlagen

    • Personenbezogene Daten sind alle Daten, die direkt oder indirekt auf eine natürliche Person schließen lassen. Beispiele sind Namen, Geburtsdatum, Autokennzeichen oder Bankverbindung. Besonders sensible Daten sind z.B. Gesundheitsdaten oder Vorstrafen.

    • Verarbeitung von Daten liegt praktisch immer vor, sobald mit Daten gearbeitet wird, z.B. beim Anlegen eines Aktenordners oder der Eingabe von Daten in den Computer.

    • Datenschutz ist wichtig, um die Privatsphäre und Intimsphäre zu schützen (Art. 1 I, 2 I GG; Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Er schützt vor unberechtigter Strafverfolgung, Diskriminierung und hilft, die Anonymität wiederherzustellen.

    Sensible Situationen und Datenschutzmaßnahmen

    • Sensible Situationen im Zusammenhang mit Datenschutz können z.B. die Weitergabe von Informationen, der Verlust von Datenträgern, Hacking, Phishing, unberechtigte Zugriffe, Weitergabe an Dritte, Verknüpfung mit anderen Daten, Auswertung oder das Rasteren von Daten sein.

    • Datenschutzmaßnahmen umfassen Passwörter, Zugriffsbeschränkungen (virtuell und physisch), Verschlüsselung, Schulungen, Datenlöschung (Zweckbindung), Anonymisierung, Pseudonymisierung, Enthaltsamkeit, Datenminimierung (Zweckbindung), Rechner sperren, Sichtschutzfolien, Bildschirmschoner, BCC-Funktion, Datenschutzbeauftragten (ab 20 Personen, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten), Cloudspeicherung bei deutschen Anbietern, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Virenscanner, Firewall, Updates, Patches, Privacy by Design (Art. 25 I DSGVO), Privacy by Default (Art. 25 II DSGVO).

    Zentrale Vorschriften im Datenschutz

    • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist ein nationales Gesetz, das nur in Deutschland gilt.

    • DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.

    Informationspflicht und Rechte der Betroffenen

    • Der Datenverarbeiter hat eine Informationspflicht gegenüber den Betroffenen (Art. 12 DSGVO).

    • Rechte der Betroffenen gemäß Art. 15 ff. DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung der Verarbeitung (= Sperrung), Datenübertragbarkeit, Widerspruch (wirkt ähnlich wie Einschränkung).

    Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis

    • Gemäß §26 I 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern gespeichert und verarbeitet werden, wenn dies für die Begründung, Durchführung, Beendigung oder die Ausübung von Rechten und Pflichten des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Beispiele sind Daten, die die Personalabteilung oder die Lohnbuchhaltung benötigt.

    • Über diese Daten hinaus dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Arbeitnehmers weitere Daten verarbeitet werden (§26 II BDSG). Die Einwilligung kann in den meisten Fällen widerrufen werden (z.B. bei Geburtstagslisten oder Teamfotos auf der Unternehmenswebsite).

    Folgen bei Datenschutzverstößen

    • Straftaten nach §203 IV StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) und §42 I & II BDSG (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei bzw. zwei Jahren).

    • Geldbuße nach Art. 83 DSGVO (bis zu €20.000.000 oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes).

    • Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO (materielle und immaterielle Schäden, z.B. Entschädigung wg. fehlender DSGVO-Auskunft).

    Schutz vor Datenverlust

    • Datenverlustschutz umfasst Maßnahmen wie Autospeichern, Backup, Cloudanwendungen und Tracking von Geräten. Für gewerbliche Unternehmen (z.B. IHK) sind zudem Schutzmaßnahmen wie Blitzableiter, Rauchmelder und Notstrom bzw. Akku wichtig.

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