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Questions and Answers
Was ist der Hauptunterschied zwischen Jugendstrafrecht und allgemeinem Strafrecht?
Was ist der Hauptunterschied zwischen Jugendstrafrecht und allgemeinem Strafrecht?
- Das Jugendstrafrecht wendet immer die gleichen Strafen wie das Erwachsenenstrafrecht an.
- Das Jugendstrafrecht verzichtet vollständig auf strafrechtliche Sanktionen.
- Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, das in wichtigen Punkten vom allgemeinen Strafrecht abweicht. (correct)
- Das Jugendstrafrecht befasst sich nur mit Ordnungswidrigkeiten.
Im Jugendstrafrecht haben Erziehungsmaßregeln Vorrang vor strafrechtlichen Sanktionen.
Im Jugendstrafrecht haben Erziehungsmaßregeln Vorrang vor strafrechtlichen Sanktionen.
True (A)
Welche drei Hauptbereiche von Sanktionen unterscheidet das JGG?
Welche drei Hauptbereiche von Sanktionen unterscheidet das JGG?
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe
Das Jugendstrafrecht wird als ______ bezeichnet, weil es die Persönlichkeit des Täters in den Vordergrund der Beurteilung stellt.
Das Jugendstrafrecht wird als ______ bezeichnet, weil es die Persönlichkeit des Täters in den Vordergrund der Beurteilung stellt.
Ordne die folgenden Altersgruppen den entsprechenden strafrechtlichen Verantwortlichkeiten zu:
Ordne die folgenden Altersgruppen den entsprechenden strafrechtlichen Verantwortlichkeiten zu:
Welches Gericht ist in der Regel für schwere Delikte von Jugendlichen zuständig?
Welches Gericht ist in der Regel für schwere Delikte von Jugendlichen zuständig?
Die Todesstrafe kann im Jugendstrafrecht der BRD verhängt werden.
Die Todesstrafe kann im Jugendstrafrecht der BRD verhängt werden.
Nenne zwei Argumente, die für das Vorgehen des Staates bzw. der Gesellschaft bei der Bestrafung Jugendlicher erforderlich sind.
Nenne zwei Argumente, die für das Vorgehen des Staates bzw. der Gesellschaft bei der Bestrafung Jugendlicher erforderlich sind.
Das Jugendstrafrecht versteht Fehlverhalten junger Menschen als ______.
Das Jugendstrafrecht versteht Fehlverhalten junger Menschen als ______.
Was bedeutet der Begriff 'Diversion' im Jugendstrafverfahren?
Was bedeutet der Begriff 'Diversion' im Jugendstrafverfahren?
Im Jugendstrafrecht ist die Anwesenheit der Öffentlichkeit im Verfahren grundsätzlich erlaubt.
Im Jugendstrafrecht ist die Anwesenheit der Öffentlichkeit im Verfahren grundsätzlich erlaubt.
Welche drei Gefahren müssen vorliegen, damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann?
Welche drei Gefahren müssen vorliegen, damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann?
Die Jugendgerichtshilfe hat die Rolle eines ______ im Jugendstrafverfahren inne.
Die Jugendgerichtshilfe hat die Rolle eines ______ im Jugendstrafverfahren inne.
Welche Aussage trifft auf die Jugendstrafe auf Bewährung am ehesten zu?
Welche Aussage trifft auf die Jugendstrafe auf Bewährung am ehesten zu?
Jugendliche im Alter von 16 Jahren sind immer voll strafmündig.
Jugendliche im Alter von 16 Jahren sind immer voll strafmündig.
Welche Aufgabe hat der Bewährungshelfer während der Bewährungszeit?
Welche Aufgabe hat der Bewährungshelfer während der Bewährungszeit?
Das Hauptziel des Jugendstrafvollzugs ist die ______ des Verurteilten, damit diese ein Leben ohne Straftaten führen können.
Das Hauptziel des Jugendstrafvollzugs ist die ______ des Verurteilten, damit diese ein Leben ohne Straftaten führen können.
Welche der folgenden Maßnahmen gehört nicht zu den Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht?
Welche der folgenden Maßnahmen gehört nicht zu den Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht?
Nach Verbüßung einer Jugendstrafe wird der Strafmakel (Aufnahme ins Führungszeugnis) dauerhaft im Führungszeugnis vermerkt.
Nach Verbüßung einer Jugendstrafe wird der Strafmakel (Aufnahme ins Führungszeugnis) dauerhaft im Führungszeugnis vermerkt.
Nenne zwei Beispiele für Weisungen, die im Rahmen des Jugendstrafrechts erteilt werden können.
Nenne zwei Beispiele für Weisungen, die im Rahmen des Jugendstrafrechts erteilt werden können.
Flashcards
Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Sonderstrafrecht für junge Straftäter, das sich in einigen Punkten vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet.
Strafrechtliche Relevanz
Strafrechtliche Relevanz
Das Handeln ist verboten und mit Strafe bedroht.
Tatbestandsmäßigkeit
Tatbestandsmäßigkeit
Erfüllt das Tun oder Unterlassen den vom Gesetz vorgesehenen Tatbestand?
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit
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Schuld
Schuld
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Täterstrafrecht
Täterstrafrecht
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Erziehungsstrafrecht
Erziehungsstrafrecht
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Jugendliche (Alter)
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Heranwachsende (Alter)
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Reifungsbedingte Komponente
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Auswahl der Jugendrichter
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Jugendrichter als Einzelrichter
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Jugendschöffengericht
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Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
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Täter-Opfer-Ausgleich (T-O-A)
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Zuchtmittel
Zuchtmittel
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Auflagen (Jugendstrafrecht)
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Jugendarrest
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Grundgedanke Jugendstrafe
Grundgedanke Jugendstrafe
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Aufgabe des Bewährungshelfers
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Study Notes
Wesen des Jugendstrafrechts
- Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, das sich vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet und Vorrang hat.
- Es gilt aber trotzdem, wenn im Jugendstrafrecht keine Sonderregelungen getroffen wurden.
Grundsätze des Allgemeinen Strafrechts
- Eine strafrechtlich relevante Handlung muss verboten und mit Strafe bedroht sein.
- Die Gewichtigkeit unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen.
- Vor einer Bestrafung müssen die Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft werden.
- Die Vorschriften sind unterteilt in Verfahrensrecht (StPO) und materielles Recht (StGB, BtMG, StVO etc.).
- Nach einem förmlichen Strafverfahren kann eine Kriminalstrafe verhängt werden.
- Neben Maßnahmen der Besserung und Sicherung sieht das allgemeine Strafrecht Geld- und Freiheitsstrafen vor.
- In anderen Gesellschaften gibt es auch die Todesstrafe, Arbeitsstrafen oder Körperstrafen.
- Eine Rechtfertigung für staatliches Handeln ist erforderlich und dient hauptsächlich 4 Argumenten: Vergeltung, Generalprävention, Spezialprävention, Resozialisierung.
Grundsätze des Jugendstrafrechts
- Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht basiert das Jugendstrafrecht auf anderen Grundgedanken.
- Es wird als Täterstrafrecht bezeichnet, weil es sich auf die Persönlichkeit des Täters konzentriert, und als Erziehungsstrafrecht, weil es Fehlverhalten als Sozialisationsdefizite betrachtet.
- Die abweichenden Regelungen sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) zusammengefasst
- Dieses Gesetz unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht in den Bereichen Strafverfahren, Strafmaßnahmen und Strafvollzug
- Es gibt aber keine besonderen Straftatbestände.
- Das JGG gilt für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) zum Zeitpunkt der Tat.
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfasst die Strafmündigkeit, Reife und situative Komponenten.
- Die Komponente der Reife bezieht sich auf die sittliche und geistige Entwicklung des Jugendlichen, während die situative Komponente in der Übersicht behandelt wird.
- § 105 JGG stellt unter zwei alternativen Voraussetzungen Heranwachsende den Jugendlichen gleich.
Altersgruppen und Strafbarkeit
- Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig, zuständig ist das Familiengericht
- Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sind bedingt strafmündig, die Behandlung hängt von der Reife ab, zuständig sind Jugendgerichte.
- Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren sind voll strafmündig, die Bestrafung hängt von der Reife ab, zuständig sind Jugendgerichte.
- Erwachsene ab 21 Jahren sind voll strafmündig, zuständig ist die allgemeine Gerichtsbarkeit.
- Für Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene wird jeweils die individuelle Schuldfähigkeit geprüft, zuständig ist das jeweilige Gericht.
Verfahrensregelung im Jugendstrafrecht
- Das Jugendstrafrecht zeichnet sich durch eine besondere Gerichtsbarkeit und Verfahrensvorschriften aus.
Jugendgerichte
- Bei der Auswahl von beteiligten Personen sollen erzieherisch befähigte Menschen berücksichtigt werden (§§ 35 - 37 JGG).
- Einzelrichter sind beim Amtsgericht angesiedelt und für Strafsachen zuständig, die nur Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel erwarten lassen (§§ 34, 39 JGG).
- Jugendschöffengerichte bestehen aus Berufsrichtern und Schöffen, die für Delikte Jugendlicher zuständig sind.
- Jugendkammern bestehen aus Berufsrichtern und Schöffen, die für schwere Delikte zuständig sind.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
- Sie ist ein Organ der Jugendstrafrechtspflege mit wichtigen Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens.
- Sie soll die beteiligten Behörden unterstützen und ihre Rolle ist mit der eines Gutachters vergleichbar.
- Die Jugendgerichtshilfe delegiert Aufgaben an Träger der Jugendhilfe (§§ 38, 43 JGG).
Gliederung eines JGH-Berichts:
- Berichtsgegenstand ist die Jugendgerichtshilfe für eine bestimmte Person
- Aktenzeichen und Anklageschrift werden vermerkt
- Quellenangaben umfassen Rücksprachen und Aktenvorgänge
- Angaben zu Personalien wie Vater, Mutter, Geschwister sind aufgeführt
- Vorbelastungen und häusliche Verhältnisse werden dargelegt
- Informationen zum Werdegang des Beschuldigten sind enthalten
- Freizeitgestaltung, Einstellung zur Tat werden analysiert
- Eine Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit erfolgt
- Zusammenfassung und Behandlungsvorschlag werden gegeben
Jugendstrafverfahren
- Dem eigentlichen Strafverfahren geht das Ermittlungsverfahren voraus.
- Das gerichtliche Verfahren besteht aus Vor- und Hauptverfahren.
- Das Vorverfahren deckt sich weitgehend mit dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren.
- Die Staatsanwaltschaft prüft die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Gewichtigkeit der Tat.
- Aufgrund des Ergebnisses kann entschieden werden, ob Anklage erhoben wird.
- Der Beschuldigte ist vor Anklageerhebung persönlich zu vernehmen.
- Das Ergebnis wird in der Anklageschrift niedergelegt (§46JGG) und dem zuständigen Gericht zugeleitet.
- Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, wenn die Tat nicht strafbar oder nicht zu beweisen ist (§§ 153 StPO, 45 (1) JGG).
- Eine weitere Möglichkeit ist die Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt, wenn bereits eine erzieherische Maßnahme eingeleitet ist (§ 45 (2) JGG).
Hauptverfahren
- Wenn eine formelle Anklage notwendig ist, kann der Staatsanwalt ein vereinfachtes Jugendverfahren beantragen. (§§ 76 ff. JGG).
- Ansonsten werden die Verfahrensbeteiligten zur Hauptverhandlung geladen.
- Nach Eröffnung und Vernehmung verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift.
- Es erfolgt eine Beweisaufnahme, Gutachten und Zeugen.
- Staatsanwaltschaft, JGH und Verteidiger unterbreiten ihre Vorschläge.
- Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet das Urteil.
Besonderheiten im Verfahren
- Die Öffentlichkeit ist bei Jugendlichen ausgeschlossen, bei Heranwachsenden zugelassen.
- Der Angeklagte muss anwesend sein.
- Vereidigung soll nur bei besonderer Notwendigkeit erfolgen.
- Beteiligte können aus erzieherischen Gründen zeitweilig ausgeschlossen werden.
- Eine umfangreiche Urteilsbegründung ist erforderlich (§§ 48 - 54 JGG).
Sanktionen des Jugendstrafrechts
- Die Sanktionen des Jugendstrafrechts sollen Erziehungsmittel sein.
- Trotzdem besteht die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe.
- Das JGG unterscheidet zwischen Erziehungsmaßregeln (§§9-12), Zuchtmittel (§§13-16) und Jugendstrafe (§§17-30).
Erziehungsmaßregeln
- Erziehungsmaßregeln dienen nicht der Ahndung, sondern der Anordnung korrigierender Maßnahmen.
- Dazu gehört die Erteilung bestimmter Weisungen und die Erziehungshilfe nach dem KJHG.
Erteilung von Weisungen
- Die Weisungen sollten einen Zusammenhang mit der Straftat oder dem Erziehungsmangel aufweisen.
- Mögliche Weisungen sind das Meiden bestimmter Orte oder die Teilnahme an einem Verkehrskurs.
- Bei gut beeinflussbaren Tätern kann ein Täter-Opfer-Ausgleich (T-O-A) erfolgen.
- Auch die Durchführung einer heilerzieherischen Behandlung ist möglich.
- Weisungen dauern maximal drei Jahre.
Erziehungshilfe
- Im Einvernehmen mit dem Jugendamt kann der Richter Hilfe zur Erziehung anordnen.
- Konkret werden die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG und die Unterbringung nach § 34 KJHG genannt.
Zuchtmittel
- Zuchtmittel sollen kein Strafe sein, aber ein deutliches Signal setzen.
- Der Eintrag von Zuchtmitteln im Erziehungsregister kann zu schärferen Sanktionen führen.
Verwarnung
- Die mündliche Verwarnung (§ 14 JGG) beinhaltet eine Belehrung über die möglichen Folgen.
- Gerade bei diesem Zuchtmittel bietet sich die mögliche Kombination mit Erziehungsmaßregeln in besonderer Weise an.
- Es wird zu oft eine Arbeitsauflage (oder -weisung) pauschal im Sinne einer Strafe - vergleichbar der Zwangsarbeit vorgeschlagen und auch verhängt.
Auflagen
- Geldauflagen müssen aus eigenen Mitteln aufgebracht werden.
- Sie ist auch geeignet, um dem Täter einen Gewinn aus der Tat zu entziehen, der aus irgendwelchen Gründen nicht an Geschädigte abgeführt werden kann. (§ 15 JGG)
- Jugendarrest
- Der Arrest, d.h. Freiheitsentzug für kurze Zeit in einer Arrestanstalt, erfolgt in Form von Freizeitarrest oder Dauerarrest (maximal 4 Wochen).
- Wenn es die Ausbildungssituation gebietet und zulässt (Ferien) können mehrere Freizeitarreste zu einem Kurzarrest zusammengezogen werden.
Jugendstrafe
- Sie wird ausgesetzt, mit dem die Ernsthaftigkeit der Situation deutlich gemacht werden kann
- Sie dient auch der Durchsetzung von Auflagen und Weisungen, auch im Rahmen von Bewährungsstrafen (§ 16 JGG).
- Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts wird durchbrochen
- Die Schuld muss bewertet werden, die Tat spielt u.U. eine größere Rolle als die Täterpersönlichkeit
- Der Jugendliche muss schädliche Neigungen haben
- Die Mindestdauer ist 6 Monate (§ 18 JGG)
- Das Höchstmaß beträgt fünf Jahre
- Bei Mord liegt das Höchstmaß bei zehn Jahren (§ 7 JGG)
Schuldspruch
- Wenn es nicht möglich ist, festzustellen, ob schädliche Neigungen vorliegen, kann die Entscheidung über Strafe verschoben werden (§ 27 JGG)
- Die Bewährungszeit kann 1-2 Jahre betragen
- Es wird entweder die Strafe verhängt, die bei sicherer Beurteilung der schädlichen Neigungen zum Zeitpunkt des Schuldspruchs fällig gewesen wäre, oder aber dieser wird getilgt (§§ 27 - 30 JGG)
Jugendstrafe auf Bewährung
- Die Persönlichkeit des Jgdl., sein Vorleben, die Umstände der Tat, sein Verhalten nach der Tat und seine Lebensverhältnisse werden bewertet
- Die Bewährungszeit beträgt zunächst zwei bis drei Jahre (§ 22 JGG)
- Verstöße gegen Bewährungsauflagen und -weisungen werden zunächst meist erörtert (§§ 26, 26a JGG)
Haftgründe und Alternativen zur U-Haft
- Es braucht einen dringenden Tatverdacht
- Es muss eine Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und/oder Wiederholungsgefahr vorliegen
- Es kann z.B. durch Anordnungen über die Erziehung reagiert werden oder durch Unterbringung in einem Erziehungsheim (§ 72 (4) i.V.m. § 71 (2) JGG)
Erziehungsplan
- Es muss für jeden einzelnen Gefangenen erstellt werden
- Unterbringung in freier Form beschlossen wird (§ 5)
- Zu Wohngruppe, Sozialtherapie, Arbeit wird zugewiesen
- Maßnahmen zur Aufarbeitung der Tat getroffen werden
- Die Entlassung vorbereitet und eine Nachsorge organisiert wird
- Der Richter ist zuständig (§§ 82 - 89 JGG)
- Die Verurteilung wird aufgezeichnet (§§ 97 - 101 JGG)
- Vollzugsmaßnahmen sind:
- Zuweisung zu Wohngruppe und Bezugsperson,
- Sozialtherapie,
- Behandlungsgruppen und soziales Training,
- Arbeitseinsatz, schulischer oder beruflicher Aus- oder Weiterbildung,
- Maßnahmen zur Aufarbeitung der Tat und zum Täter-Opfer-Ausgleich,
- vollzugsöffnende Maßnahmen sowie
- Entlassungsvorbereitung und Nachsorge
Aufgabe Und Form Des Jugendstrafvollzugs
- Der Verurteilte soll gelernt haben, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 1 JVollzGB Baden-Württemberg)
- Es wird für notwendig angesehen, mit Ordnung, Arbeit, Unterricht, Leibesübungen und Beschäftigung der Jugend zu beschäftigen
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