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Flashcards
Bestandteile Jahresabschluss
Bestandteile Jahresabschluss
Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (Erläutert Bilanz & GuV, nur für Kapitalgesellschaften)
Aufgaben Jahresabschluss
Aufgaben Jahresabschluss
Rechenschaft & Info über die Lage des Vermögens, der Finanzen und der Erträge; Grundlage der Gewinnverteilung und der Besteuerung.
Ursachen Inventurdifferenz
Ursachen Inventurdifferenz
Falsche/unterlassene/Mehrfach-Buchungen und nicht erfasste Bestandsabgänge.
Zeitliche Jahresabgrenzung
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Ziel Jahresabgrenzung
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Antizipative Jahresabgrenzung
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Transitorische Jahresabgrenzung
Transitorische Jahresabgrenzung
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Nachträgliche Zahlungen
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Rückstellungen
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Ziele von Rückstellungen
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Passivierungspflicht Rückstellungen
Passivierungspflicht Rückstellungen
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Passivierungswahlrecht Rückstellungen
Passivierungswahlrecht Rückstellungen
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Bildung Rückstellung (Buchung)
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Abschlussbuchungen Rückstellung
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Auflösung Rückstellung (Buchung)
Auflösung Rückstellung (Buchung)
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Vorsichtsprinzip
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Grundsatz Periodenabgrenzung
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Grundsatz Bilanzidentität
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Grundsatz Einzelbewertung
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Going-concern-Prinzip
Going-concern-Prinzip
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Anschaffungswertprinzip
Anschaffungswertprinzip
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Strenges Niederstwertprinzip
Strenges Niederstwertprinzip
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Gemildertes Niederstwertprinzip
Gemildertes Niederstwertprinzip
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Höchstwertprinzip
Höchstwertprinzip
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Imparitätsprinzip
Imparitätsprinzip
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Abnutzbare Anlagegüter
Abnutzbare Anlagegüter
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Nicht abnutzbare Anlagegüter
Nicht abnutzbare Anlagegüter
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Anlässe außerplanmäßige AfA
Anlässe außerplanmäßige AfA
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Buchung für Aktivierung Anlagegüter
Buchung für Aktivierung Anlagegüter
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Anlagespiegel
Anlagespiegel
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Rücklagen
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Offene Rücklagen
Offene Rücklagen
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Stille Rücklagen
Stille Rücklagen
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Maßgeblichkeitsprinzip
Maßgeblichkeitsprinzip
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Festbewertung
Festbewertung
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Durchschnittsbewertung
Durchschnittsbewertung
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LIFO-Methode
LIFO-Methode
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FIFO-Methode
FIFO-Methode
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Fremdwährungsverbindlichkeiten unter 1 Jahr
Fremdwährungsverbindlichkeiten unter 1 Jahr
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Fremdwährungsverbindlichkeiten über 1 Jahr
Fremdwährungsverbindlichkeiten über 1 Jahr
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Zweifelhafte Forderungen
Zweifelhafte Forderungen
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Uneinbringliche Forderungen
Uneinbringliche Forderungen
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Pauschalwertberichtigung
Pauschalwertberichtigung
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Study Notes
Jahresabschluss
- Bestandteile: Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang (erläutert Bilanz & GuV, nur für Kapitalgesellschaften).
- Aufgaben:
- Rechenschaft & Information über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
- Grundlage für Gewinnverteilung an Gesellschafter oder als Dividende an Aktionäre.
- Grundlage der Besteuerung der Unternehmensgewinne.
Inventurdifferenz
- Entsteht am Jahresende durch Abweichungen zwischen Sollbestand (Buchbestand) und tatsächlichem Bestand (Istbestand).
- Ursachen:
- Falsche Buchungen
- Unterlassene Buchungen
- Mehrfachbuchungen
- Nicht erfasste Bestandsabgänge
- Beispiel 1: Kassen-Sollbestand 290, Inventurbestand:
- a) 232 b) 406 (ungeklärte Ursachen)
- Korrekturbuchung:
- a) Verluste aus Kassenbeständen an Kasse 58
- b) Kasse an periodenfremde Erträge 116
- Beispiel 2: Rohstoff-Sollbestand: 50.000
- Inventurbestand:
- a) 35.000 (Materialentnahmeschein nicht gebucht)
- b) 60.000 (Rohstofflieferung falsch auf Hilfsstoffkonto gebucht)
- Inventurbestand:
- Korrekturbuchung:
- a) Aufwendungen für Rohstoffe an Rohstoffe 15.000
- b) Verb.a.LL. an Hilfsstoffe 10.000, Rohstoffe an Verb.a.LL. 10.000
- Vorsteuer wird hier nicht gebucht, da der gleiche Betrag bei Warenzugang wie auch bei Warenabgang anfällt.
Zeitliche Jahresabgrenzung
- Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu dem Jahr, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
- Ziel: Ermittlung des wahren Jahresgewinns bzw. -Verlusts (periodengerechte Erfolgsermittlung).
- Nachträgliche Zahlungen (antizipative Jahresabgrenzung):
- Zahlung im neuen Jahr für Aufwand des alten Jahres: Abgrenzungskonto: übrige sonstige Verbindlichkeiten (ÜSV) - Passivkonto in Bilanz
- Erhalt im neuen Jahr für Ertrag des alten Jahres: Abgrenzungskonto: übrige sonstige Forderungen (ÜSF) - Aktivkonto in Bilanz
- Vorauszahlungen (transitorische Jahresabgrenzung):
- Zahlung im alten Jahr für Aufwand des neuen Jahres: Abgrenzungskonto: Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) - Aktivkonto in Bilanz
- Erhalt im alten Jahr für Ertrag des neuen Jahres: Abgrenzungskonto: Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) - Passivkonto in Bilanz
Nachträgliche Zahlungen
- Nachträglich gezahlte Aufwendungen/Erträge werden im neuen Geschäftsjahr in der Schlussbilanz des alten Jahres in den Konten ÜSV und ÜSF erfasst bzw. „erwartet“.
- Vollständige zeitliche Abgrenzung bei übrigen sonstigen Verbindlichkeiten:
- Beispiel: Lagermiete (2000€) für 12/2025 wird erst im Januar 2026 überwiesen.
- Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025: Mietaufwendungen an ÃœSV 2000
- Abschlussbuchungen am 31.12.2025: GuV an Mietaufwendungen 2000, ÃœSV an SBK 2000
- Buchung der Bezahlung im Januar 2026: ÃœSV an Bank 2000
- Beispiel: Lagermiete (2000€) für 12/2025 wird erst im Januar 2026 überwiesen.
- Anteilige zeitliche Abgrenzung bei übrigen sonstigen Verbindlichkeiten:
- Beispiel: IHK-Beitrag (600€) für Quartal 11/2025 – 01/2026 wird erst im Januar 2026 gezahlt.
- Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025: Beiträge z. WV. an ÜSV 400
- Abschlussbuchungen am 31.12.2025: GuV an Beiträge z. WV. 400, ÜSV an SBK 400
- Buchung der Bezahlung im Januar 2026: ÜSV 400, Beiträge z. WV. 200 an Bank 600 Vollständige zeitliche Abgrenzung bei übrigen sonstigen Forderungen:
- Beispiel: Erhalt der Dez.-Miete (900€) für eine vermietete Halle erst im Januar 2026
- Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025: ÜSF an Mieterträge 900
- Abschlussbuchungen am 31.12.2025: Mieterträge an GuV 900, SBK an ÜSF 900
- Buchung der Gutschrift im Januar 2026: Bank an ÃœSF 900
- Beispiel: IHK-Beitrag (600€) für Quartal 11/2025 – 01/2026 wird erst im Januar 2026 gezahlt.
- Anteilige zeitliche Abgrenzung bei übrigen sonstigen Forderungen, wenn die Quartalsmiete (3000€; Nov. – Jan.) für eine Halle erst ab Januar 2026 eingeht.
- Abgrenzungsbuchung zum 31.12.2025: ÜSF an Mieterträge 2000
- Abschlussbuchungen zum 31.12.2025: Mieterträge an GuV 2000, SBK an ÜSF 2000
- Buchung der Gutschrift im Januar 2026: Bank 3000 an ÜSF 2000, an Mieterträge 1000
- Ãœbrige sonstige Verbindlichkeiten mit Mehrwertsteuer:
- Bei der Abgrenzungsbuchung für ÜSV darf die Vorsteuer nur dann gebucht werden, wenn die Rechnung am Jahresende vorliegt und die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde.
- Rechnung liegt erst bei Bezahlung im Januar vor (alle Buchungen wie oben, bis auf Bezahlung!).
- Rechnung liegt bei Abgrenzung vor:
- Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025: Büromaterial 100, Vorsteuer 19 an ÜSV 119
- Abschlussbuchungen am 31.12.2025: GuV an Büromaterial 119, ÜSV an SBK 119
- Buchung der Bezahlung im Januar 2026: ÃœSV an Bank 119
Vorauszahlungen
- Bereits im alten Geschäftsjahr im Voraus gezahlte Aufwendungen/erhaltene Erträge gehen über die Schlussbilanz des alten Jahres - vermerkt in den Konten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARA; wie eine Art Guthaben, deshalb Aktivkonto) und Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA; wie eine Art Kreditschuld, deshalb Passivkonto) – schließlich in die GuV des neuen Jahres über.
- Anteilige zeitliche Abgrenzung beim Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten:
- Beispiel: Quartals-Versicherungsprämie (600€; Nov. – Jan.) wird bereits in 11/2025 gezahlt.
- Buchung der Vorauszahlung im November: Versicherungsbeiträge an Bank 600
- Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025: ARA an Versicherungsbeiträge 200 -Abschlussbuchungen am 31.12.2025: GuV an Versicherungsbeiträge 400, SBK an ARA 200
- Alternatives Schnellverfahren am Zahlungstag: Versicherungsbeiträge 400, ARA 200 an Bank 600
- Beispiel: Quartals-Versicherungsprämie (600€; Nov. – Jan.) wird bereits in 11/2025 gezahlt.
- Anteilige zeitliche Abgrenzung beim Passiven Rechnungsabgrenzungsposten:
- Beispiel: 300€ Zinserträge für den Anlagezeitraum Okt. – Juni gehen bereits im Oktober 2025 ein.
- Buchung der Gutschrift im Oktober: Bank an Zinserträge 300
- Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025: Zinserträge an PRA 200
- Abschlussbuchungen am 31.12.2025: Zinserträge an GuV 100, PRA an SBK 200
- Alternatives Schnellverfahren am Gutschriftstag: Bank 300 an Zinserträge 100 an PRA 200
- Beispiel: 300€ Zinserträge für den Anlagezeitraum Okt. – Juni gehen bereits im Oktober 2025 ein.
Rückstellungen
- Sind am Bilanzstichtag für ungewisse Aufwendungen zu bilden.
- Für Aufwendungen, die dem Grund nach feststehen, aber in Höhe und Fälligkeit ungewiss sind (kaufmännisch geschätzt).
- Ziel: Ermittlung des wahren Jahresgewinns bzw. -Verlusts (periodengerechte Erfolgsermittlung); GuV-Gewinnminderung und Steuerminderung; bessere Liquidität.
- Passivierungspflicht besteht u.a. für:
- Steuerrückstellungen (für Steuernachzahlungen).
- Pensionsrückstellungen (für Ruhegelder für ausgeschiedene Mitarbeiter).
- Sonstige Rückstellungen (Garantieverpflichtungen, Prozesskosten, Verluste aus schwebenden Geschäften/Rückrufaktionen).
- Passivierungswahlrecht besteht u.a. für:
- Großreparaturen des zurückliegenden Jahres.
- Unterlassene Instandhaltung, soll ab April des Folgejahres nachgeholt werden.
- Auflösung:
- Gebildete RS können im Folgejahr aufgelöst bzw. in Anspruch genommen werden.
- Rückstellungen = tatsächliche Zahlung
- Rückstellungen > tatsächliche Zahlung → Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen
- Rückstellungen < tatsächliche Zahlung → Periodenfremde Aufwendungen
- Gebildete RS können im Folgejahr aufgelöst bzw. in Anspruch genommen werden.
- Bildung der Rückstellung:
- Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 10.000 (netto!)
- Abschlussbuchungen am 31.12.: GuV an Gewerbesteuer 10.000, Steuerrückstellungen an SBK 10.000
- Auflösung der RS am 01. März:
- Rückstellung = Zahlung (10.000)
- Steuerrückstellungen an Bank 10.000
- Rückstellung > Zahlung (8.000)
- Steuerrückstellungen 10.000 an Erträge a.d.H.v.RS 2.000 an Bank 8.000
- Rückstellungen < Zahlung (13.000)
- Steuerrückstellungen 10.000, Periodenfremde Aufwendungen 3.000 an Bank 13.000
Allgemeine Bewertungsprinzipien
- Vorsichtsprinzip: Kaufmann muss Vermögen und Schulden vorsichtig bewerten (Gläubigerschutz).
- Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie wirtschaftlich angefallen sind.
- Stichtagsprinzip: Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Verhältnissen am Abschluss-Stichtag zu bewerten.
- Bilanzidentität: Die Schlussbilanz eines Jahres muss wertmäßig mit der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen (Bilanzgleichheit).
- Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten.
- Going-concern-Prinzip: Bei der Bewertung der Bilanzpositionen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Betrieb fortgeführt wird.
Besondere Bewertungsprinzipien
- Anschaffungswertprinzip: Vermögensgegenstände dürfen zum Bilanzstichtag ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz aktivieren höchstens zu diesen.
- Strenges Niederstwertprinzip: Wenn am Bilanzstichtag für Vermögensgegenstände mehrere unterschiedliche Werte vorliegen, muss der niedrigste Wert angesetzt werden (Umlaufvermögen und dauerhafte Wertminderung des Anlagevermögens).
- Gemildertes Niederstwertprinzip: Bei vorübergehender Wertminderung des Anlagevermögens KANN der niedrigste Wert angesetzt werden.
- Höchstwertprinzip: Schulden sind nach HGB zu Ihrem Höchstwert zu passivieren, d.h. von zwei möglichen Werten ist der höhere zu bewerten.
- Imparitätsprinzip: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch eingehende Zahlungen erzielt (realisiert) wurden.
Wertverluste / Wertminderungen bei Anlagegütern
- Abnutzbare Anlagegüter (z.B. Maschinen): planmäßig/außerplanmäßig abschreibbar
- Nicht abnutzbare Anlagegüter (z.B. Grundstück): nur außerplanmäßig abschreibbar
- Außerplanmäßige Abschreibungen an:
- außergewöhnlichen technischen Gründe
- außergewöhnliche wirtschaftliche Gründe
Bewertung des Anlagevermögens
Grundlage der Bewertung | abnutzbares Anlagevermögen | nicht abnutzbares Anlagevermögen |
---|---|---|
Grundlage der Bewertung | AK oder HK abzüglich planmäßiger Abschreibungen = Obergrenze der Bewertung | Anschaffungskosten = Obergrenze der Bewertung |
Voraussichtlich dauernde Wertminderung | → handelsrechtliche Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung (Abschreibungsgebot)→ Niederstwertprinzip | - |
Vorübergehende Wertminderung | steuerrechtliches Abschreibungswahlrecht | - |
Grund für die außerplanmäßige Abschreibung | handelsrechtliches und steuerrechtliches Abschreibungsverbot | - |
- Dauerhaft gehaltene Wertpapiere: Finanzanlagen des Anlagevermögens
- Beispiel: unbebautes Grundstück mit 500.000€ netto Anschaffungskosten:
-
Stilllegung einer Zuführungsstraße → Wertminderung 40.000 → neue Bewertung: 460.000 (dauerhafte Wertminderung; strenges Niederstwertprinzip) Buchung: außerplanmäßige AfA auf SA an unbebaute Grundstücke 40.000
-
Anbindung an neue Eisenbahnlinie → Wertsteigerung neue Bewertung: 500.000 (Wertaufholungsgebot; Anschaffungswertprinzip) Buchung: unbebaute Grundstücke an Erträge aus der Werterhöhung des AV 40.000
- Beachte: die Anschaffungskosten, z. B. Transport oder Montage, für Anlagegüter wie TA/Maschinen über deren Aktivkonto gebucht werden! Bezugskosten gibt es nur bei RHB!
- Selbst hergestellte eigengenutzte Sachanlagegüter werden nach ihrer Fertigung zu ihren Herstellungskosten aktiviert bzw. bewertet (als Wertobergrenze). Buchungssatz für die Aktivierung der innerbetrieblichen Eigenleistung: TA/Maschinen an Aktivierte Eigenleistungen 120.000 (*Ertragskonto die Buchungen für Herstellung der innerbetrieblichen Sachenlagegüter sind insgesamt erfolgsneutral, SBK→Aktivtausch
Anlagespiegel
- Übersicht einer Kapitalgesellschaft über Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens.
- Auch Anlagengitter genannt; wird in der Bilanz oder im Anhang dargestellt.
- Zugänge: durch Anschaffungen.
- Abgänge: durch Veräußerungen, Entnahmen und Verschrottung.
- AfA des Abschlussjahres: 100.000 + 50.000 linear mit 10% = 15.000
- RBW 31.12. Abschlussjahr: 100.000 + 50.000 - AfA insgesamt = 95.000
- RBW 31.12. Vorjahr: 100.000 - AfA der Vorjahre = 60.000
- Anfangsbestand wird nur durch Abgänge kleiner, nicht durch AfA (AfA senkt nur den RBW).
Rücklagen
- Haben Eigenkapitalcharakter, sind „allgemeine Kapitalreserven".
- Unterteilung in:
- Offene Rücklagen:
- Werden in der Bilanz ausgewiesen und sind so für jedermann sichtbar.
- Werden aus dem versteuerten Gewinn gebildet und verändern deshalb nicht den Jahreserfolg eines Unternehmens.
- Gesetzliche Rücklagen: AGs müssen jährlich 5% des um den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses der gesetzlichen Rücklage zuweisen, bis diese zusammen mit Kapitalrücklagen 10% des Grundkapitals ausmachen.
- Freie Rücklagen: sind freiwillig (z.B. für spätere Investitionen).
- Stille Rücklagen:
- Nicht in der Bilanz, dadurch nicht ersichtlich für Aussenstehende
- Beeinflussung von Gewinn/Verlust
- Offene Rücklagen:
Maßgeblichkeitsprinzip
- Die Handelsbilanz ist maßgeblich für die Steuerbilanz, es sei denn, dass steuerliche Vorgaben einen anderen Ausweis vorschreiben.
- Bei den meisten Unternehmen stimmen Handels- und Steuerbilanz überein (Zeit und Kostenersparnis).
Vereinfachungsverfahren zur Bewertung von Vorräten
-
Festbewertung: bei geringen Mengen- bzw. wertmäßigen Veränderungen des Bestandes.
-
Durchschnittsbewertung:
- jährlich/ fortlaufend: Ermittlung der durchschnittlichen Anschaffungskosten je Zugangs. Berechnung der Verbräuche bei:
- LIFO-Prinzip- Last in First out- zuletzt zuerst verbraucht
-
handels und steuerechtlich erlaubt
-
beginnt mit der Tabelle von oben
- FIFO- Prinzip- First in First out- zuerst zuerst entnommen
-> nur handelsrechtlich erlaubt
-
liegt z. B. der Börsenkurs unter den ermittelten Ø-Werten, so ist dieser anzunehmen bzw. mit ihm zu bilanzieren → gemäß Niederstwertprinzip.
Bewertung von Verbindlichkeiten
- Nur bei Fremdwährungsverbindlichkeiten können unterschiedliche Wertansätze auftreten (Devisenkassamittelkurs).
- Je kleiner der Devisenkassamittelkurs, desto höher wird die Euroverbindlichkeit & umgekehrt.
- Devisengeldkurs: Einkauf von Euros
- Devisenbriefkurs: Verkauf von Euros
- Restlaufzeit beachten für Verbindlichkeiten unter bzw gleich 1 Jahr und über 1 Jahr
Bewertung von Forderungen
- Unterteilung in einwandfreie, zweifelhafte und un einbringliche Forderungen:
- Für jede zweifelhafte Forderung eine separate (einzelne) Bewertung durchzuführen, Einzelwertberichtigungen (EWB) werden gebucht.
- Buchung der zweifelhaften Forderung: zweifelhafte Forderung Forderung a.LL
- für jede zweifelhafte Forderung muss separate Bewertung erfolgt
- Buchung der Einzelwertberichtigung: Zuführung zu EWB EWB zu Forderungen ( Netto) ->Keine Korrektur der Umsatzsteuer
Auflösung der Einzelwertberichtigungen
- drei Fälle: - der tatsächliche Foderungsausfall größer, kleiner oder gleich dem geschätzten Forderungsausfall
Umbuchungen bei Zahlungseingängen und unterschiedlichen Ausfällen
- bei uneinbringlicher Forderung- direkte Abschreibung
-
bei nachträglichem Zahlungseingang- Buchnung dann als periodenfremder Ertrag
Pauschalwertberichtigung
- Erfäehrungsgemäßwird ein gewisser Prozentsatz X von den einwandfreien Forderungen uneinbringlich sein.
- bereits einzelwertberichtigte Forderungen dürfennucht erneu pauschalwertberichtigt werden, daher ist vom vom Gesamtforderungsbestand die Summe der EnW abzuziehen.
- Höhe der PWB berechnen und buchen, ggfs anpassen
Bilanzanalyse: Kennzahlen
- Kennzahlen zur Vermögenslage, Kapitalstruktur, die Deckung des Anlagevermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals
- Auflistung der Formeln für einige fundamentale Beispiele
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