Lernfeld 8: Jahreabschluss (StK) - Multiple Choice

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Flashcards

Bestandteile des Jahresabschlusses

Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang (erläutert Bilanz & GuV, nur für Kapitalgesellschaften)

Aufgaben des Jahresabschlusses

Rechenschaft & Information über die Lage des Vermögens, der Finanzen und der Erträge.

Bedeutung für Gewinnverteilung

Grundlage der Gewinnverteilung (Ausschüttung an Gesellschafter; Dividende an Aktionäre).

Grundlage für Besteuerung.

Grundlage der Besteuerung der Unternehmensgewinne.

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Ursachen für Inventurdifferenzen

Falsche, unterlassene oder Mehrfachbuchungen sowie nicht erfasste Bestandsabgänge.

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Zeitliche Jahresabgrenzung

Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu dem Jahr, dem sie wirtschaftlich zugehören.

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Ziel der Jahresabgrenzung

Ermittlung des wahren Jahresgewinns bzw. -verlusts.

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Nachträgliche Zahlungen (Aufwand)

Aufwendungen, die im neuen Jahr gezahlt, aber dem alten Jahr zuzuordnen sind.

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Nachträgliche Zahlungen (Ertrag)

Erträge, die im neuen Jahr erhalten, aber dem alten Jahr zuzuordnen sind.

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Vorauszahlungen (Aufwand)

Aufwendungen, die im alten Jahr gezahlt, aber dem neuen Jahr zuzuordnen sind.

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Vorauszahlungen (Ertrag)

Erträge, die im alten Jahr erhalten, aber dem neuen Jahr zuzuordnen sind.

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Grundsatz der Bilanzidentität

Die Schlussbilanz eines Jahres muss wertmäßig mit der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.

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Grundsatz der Einzelbewertung

Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten.

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Going-Concern-Prinzip

Bei der Bewertung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Betrieb fortgeführt wird.

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Anschaffungswertprinzip

Vermögensgegenstände dürfen zum Bilanzstichtag ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht überschreiten.

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Strenges Niederstwertprinzip

Liegen mehrere unterschiedliche Werte vor, MUSS stets der niedrigste Wert angesetzt werden.

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Gemildertes Niederstwertprinzip

Liegen mehrere unterschiedliche Werte vor, KANN der niedrigste Wert angesetzt werden.

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Höchstwertprinzip

Schulden sind nach HGB zu Ihrem Höchstwert zu passivieren.

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Imparitätsprinzip

Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch eingehende Zahlungen erzielt (realisiert) wurden.

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Rückstellungen

Aufwendungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in der Bilanz zu bilden.

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Passivierungspflicht: Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen

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Passivierungspflicht: Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen

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Passivierungspflicht: Sonstige Rückstellungen

Garantieverpflichtungen, Prozesskosten, Rückrufaktionen

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Passivierungswahlrecht: Großreparaturen

Großreparaturen des zurückliegenden Jahres

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Anlagespiegel

Abschreibung einer Kapitalgesellschaft über Entwicklung der einzelnen Posten.

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Rücklagen

Haben Eigenkapitalcharakter, sind „allgemeine Kapitalreserven“

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Offene Rücklagen

Werden in der Bilanz ausgewiesen und sind so für jedermann sichtbar.

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Stille Rücklagen

Stehen nicht in der Bilanz und sind nicht ersichtlich.

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Maßgeblichkeitsprinzip

Die Handelsbilanz maßgeblich ist.

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Festbewertung

Bei geringen Mengen- bzw. wertmäßigen Veränderungen des Bestandes ist eine Festbewertung zulässig.

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Durchschnittsbewertung

Die durchschnittlichen Anschaffungskosten für alle wird ermittelt.

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Niederstwertprinzip

Der Wert ist unter den ermittelten Ø-Werten

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Bewertung

Forderungen bewerten.

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Zweifelhafte Forderung

Zweifelhafte Bewertung erforderlich.

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Forderungsbewertung

Erfolgreiche Bewertung?

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Bilanzanalyse

Jahresabschluss analysiert

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Cashflow

Der Finazüberschuss wie viele flüssige Mittel.

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Study Notes

Bestandteile und Aufgaben des Jahresabschlusses

  • Der Jahresabschluss besteht aus Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang.
  • Der Anhang erläutert Bilanz und GuV, gilt aber nur für Kapitalgesellschaften.
  • Der Jahresabschluss dient der Information über Vermögen, Finanzen und Erträge.
  • Er dient als Grundlage für Gewinnverteilung und Besteuerung von Unternehmensgewinnen.

Inventurdifferenzen

  • Inventurdifferenzen entstehen durch falsche, unterlassene oder Mehrfachbuchungen sowie nicht erfasste Bestandsabgänge.
  • Beispiel 1: Kassen-Sollbestand 290, Inventurbestand 232/406; Korrekturbuchungen umfassen Verluste an Kasse (58) und Kasse an periodenfremde Erträge (116).
  • Beispiel 2: Rohstoff-Sollbestand 50.000; Inventurbestand 35.000/60.000; Korrekturbuchungen umfassen Aufwendungen für Rohstoffe (15.000) und Verbindlichkeiten an Hilfsstoffe (10.000).
  • Die Vorsteuer wird bei Warenzugang und -abgang nicht gebucht.

Zeitliche Jahresabgrenzung

  • Aufwendungen und Erträge werden dem Jahr zugeordnet, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
  • Das Ziel ist die Ermittlung des wahren Jahresgewinns beziehungsweise -Verlusts durch periodengerechte Erfolgsermittlung.

Nachträgliche Zahlungen

  • Nachträgliche Zahlungen werden auch als antizipative Jahresabgrenzung bezeichnet.
  • Eine Zahlung im neuen Jahr für Aufwendungen des alten Jahres nutzt das Abgrenzungskonto ÃœSV (Passivkonto in der Bilanz).
  • Ein Ertrag im neuen Jahr für das alte Jahr nutzt das Abgrenzungskonto ÃœSF (Aktivkonto in der Bilanz).

Vorauszahlungen

  • Vorauszahlungen werden auch als transitorische Jahresabgrenzung bezeichnet.
  • Eine Zahlung im alten Jahr für Aufwendungen des neuen Jahres nutzt das Abgrenzungskonto ARA (Aktivkonto in der Bilanz).
  • Ein Erhalt im alten Jahr für einen Ertrag des neuen Jahres nutzt das Abgrenzungskonto PRA (Passivkonto in der Bilanz).

Nachträgliche Zahlungen in der Bilanz

  • Nachträglich gezahlte Aufwendungen oder erhaltene Erträge werden bereits in der Schlussbilanz des alten Jahres in den Konten ÃœSV und ÃœSF erfasst.

Vollständige zeitliche Abgrenzung bei ÜSV

  • Beispiel: Lagermiete (2000€) für Dezember 2025 wird erst im Januar 2026 per Ãœberweisung gezahlt.
  • Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: Mietaufwendungen an ÃœSV 2000.
  • Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: GuV an Mietaufwendungen 2000 und ÃœSV an SBK 2000.
  • Die Buchung der Bezahlung im Januar 2026 lautet: ÃœSV an Bank 2000.

Anteilige zeitliche Abgrenzung bei ÃœSV

  • Beispiel: IHK-Beitrag (600€) für Quartal 11/2025 – 01/2026 wird erst im Januar 2026 gezahlt.
  • Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: Beiträge z. WV. an ÃœSV 400.
  • Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: GuV an Beiträge z. WV. 400 und ÃœSV an SBK 400.
  • Die Buchung der Bezahlung im Januar 2026 lautet: ÃœSV 400 und Beiträge z. WV. 200 an Bank 600.

Vollständige zeitliche Abgrenzung bei ÜSF

  • Beispiel: Dezember-Miete (900€) für vermietete Halle wird erst im Januar 2026 erhalten.
  • Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: ÃœSF an Mieterträge 900.
  • Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: Mieterträge an GuV 900 und SBK an ÃœSF 900.
  • Die Buchung der Gutschrift im Januar 2026 lautet: Bank an ÃœSF 900.

Anteilige zeitliche Abgrenzung bei ÃœSF

  • Beispiel: Quartalsmiete (3000€) für November bis Januar wird erst im Januar 2026 erhalten.
  • Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: ÃœSF an Mieterträge 2000.
  • Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: Mieterträge an GuV 2000 und SBK an ÃœSF 2000.
  • Die Buchung der Gutschrift im Januar 2026 lautet: Bank 3000 an ÃœSF 2000 und an Mieterträge 1000.

Ãœbrige sonstige Verbindlichkeiten und Mehrwertsteuer

  • Bei der Abgrenzungsbuchung für ÃœSV darf die Vorsteuer nur gebucht werden, wenn die Rechnung am Jahresende vorliegt und die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde.
  • Wenn die Rechnung erst bei Bezahlung im Januar vorliegt, gelten alle obigen Buchungen bis auf Bezahlung.

Vorauszahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten

  • Im Voraus gezahlte Aufwendungen/Erträge gehen über die Schlussbilanz
  • Sie werden in ARA (Art Guthaben, Aktivkonto) und PRA (Art Kreditschuld, Passivkonto) vermerkt.

Anteilige zeitliche Abgrenzung beim ARA

  • Beispiel: Quartals-Versicherungsprämie (600€, Nov.-Jan.) wird bereits im November 2025 gezahlt.
  • Die Buchung der Vorauszahlung im November lautet: Versicherungsbeiträge an Bank 600.
  • Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: ARA an Versicherungsbeiträge 200.
  • Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: GuV an Versicherungsbeiträge 400 und SBK an ARA 200.
  • Alternativ kann man die Versicherungsbeiträge(400) direkt am Zahlungstag gegen Bank(600) buchen.

Anteilige zeitliche Abgrenzung beim PRA

  • Beispiel: Zinserträge (300€) für Zeitraum Okt.-Juni werden bereits im Oktober 2025 erhalten.
  • Die Buchung der Gutschrift im Oktober lautet: Bank an Zinserträge 300.
  • Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: Zinserträge an PRA 200.
  • Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: Zinserträge an GuV 100 und PRA an SBK 200.
  • Alternativ kann man die Bank 300 direkt gegen Zinserträge/PRA am Gutschriftstag buchen.

Rückstellungen

  • Rückstellungen sind am Bilanzstichtag für ungewisse Aufwendungen zu bilden.
  • Sie sind für Aufwendungen, die dem Grund nach feststehen, aber in Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind.
  • Sie bilden RS für wirtschaftlich verursachte zukünftige Ausgaben.
  • Ziel: Ermittlung des wahren Jahresgewinns bzw. -Verlusts (periodengerechte Erfolgsermittlung).
  • Sie bedeuten GuV-Gewinnminderung, Steuerminderung und bessere Liquidität.
  • Für den Betriebsausflug im Folgejahr dürfen keine RS gebildet werden, da er keine Schulden darstellt.
  • Gleiches gilt auch für Rezessionen & zu erwartende Forderungsausfälle.

Passivierungspflicht

  • Passivierungspflicht bedeutet, dass Steuerrückstellungen, Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen in die Passiva der Bilanz müssen.

Passivierungswahlrecht

  • Das Wahlrecht besteht für Großreparaturen des zurückliegenden Jahres und unterlassene Instandhaltung, die ab April des Folgejahres nachgeholt werden soll.

Auflösung von Rückstellungen

  • Gebildete Rückstellungen können im Folgejahr aufgelöst, d.h. in Anspruch genommen werden
  • Rückstellungen = tatsächliche Zahlung
  • Rückstellungen > tatsächliche Zahlung → Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen
  • Rückstellungen < tatsächliche Zahlung → Periodenfremde Aufwendungen

Bildung der Rückstellung

  • Bildung der Rückstellung: Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 10.000 (netto!)
  • Abschlussbuchungen am 31.12.: GuV an Gewerbesteuer 10.000, Steuerrückstellungen an SBK 10.000
  • Auflösung der RS am 1. März:
    • Rückstellung = Zahlung (10.000): Steuerrückstellungen an Bank 10.000
    • Rückstellung > Zahlung (8.000):Steuerrückstellungen 10.000 an Erträge a.d.H.v.RS 2.000, an Bank 8.000
    • Rückstellungen < Zahlung (13.000):Steuerrückstellungen 10.000, Periodenfremde Aufwendungen 3.000 an Bank 13.000

Allgemeine Bewertungsprinzipien

  • Vorsichtsprinzip: Vermögen/Schulden vorsichtig bewerten.
  • Periodenabgrenzung: Aufwendungen/Erträge Geschäftsjahr zuordnen.
  • Stichtagsprinzip: Vermögensgegenstände/Schulden am Abschlussstichtag bewerten.
  • Bilanzidentität: Schlussbilanz muss mit Eröffnungsbilanz Folgejahr übereinstimmen.
  • Einzelbewertung: Vermögensgegenstände/Schulden einzeln bewerten.
  • Going-Concern-Prinzip: Bewertung unter Annahme der Fortführung des Betriebs.

Besondere Bewertungsprinzipien

  • Anschaffungswertprinzip: Vermögensgegenstände höchstens zu Anschaffungs-/Herstellkosten ansetzen.
  • Strenges Niederstwertprinzip: Niedrigsten Wert bei Vermögensgegenständen ansetzen (Umlaufvermögen, dauerhafte Wertminderung).
  • Gemildertes Niederstwertprinzip: Kann niedrigsten Wert bei vorübergehender Wertminderung für Anlagevermögen ansetzen.
  • Höchstwertprinzip: Schulden zum Höchstwert passivieren
  • Imparitätsprinzip: Gewinne erst bei Realisierung ausweisen; Verluste sofort berücksichtigen (Rückstellungen).

Wertverluste und Wertminderungen

  • Abschreibungen erfolgen planmäßig und außerplanmäßig bei abnutzbaren Anlagegütern (z. B. Maschinen).
  • Bei nicht abnutzbaren Anlagegütern (z. B. Grundstücken) erfolgen planmäßige Wertminderungen nur außerplanmäßig.
  • Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei außergewöhnlicher technischer Abnutzung oder wirtschaftlicher Entwertung.

Bewertung Anlagevermögen

  • Abnutzbares Anlagevermögen wird mit AK oder HK abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, = Obergrenze
  • Nicht abnutzbares Anlagevermögen wird mit Anschaffungskosten bewertet, = Obergrenze.
  • Eine dauernde Wertminderung des abnutzbaren Anlagevermögens ist handelsrechtlich pflicht, steuerrechtlich optional.
  • Handelsrecht und Steuerrecht verbietet die Abschreibung bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen (Ausnahme: Finanzanlagen).
  • Sowohl Steuer- als auch Handelsrecht schreiben ein Wertaufholungsgebot vor.

Anschaffungskosten und Herstellungskosten

  • Die Aufwendungen wie Transport oder Montage für Anlagegüter(TA) wie Maschinen ist über deren Aktivkonto zu buchen.
  • Bezugskosten gibt es nur bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen(RHB).
  • Selbst hergestellte und selbst genutzte Sachanlagen sind mit ihren Herstellungskosten anzusetzen.
  • Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt über den Buchungssatz TA/Maschinen an Aktivierte Eigenleistungen (Ertragskonto).

Anlagespiegel

  • Anlagespiegel: Ãœbersicht der Kapitalgesellschaft zu den einzelnen Posten des Anlagevermögens
  • Zugänge ergeben sich aus Anschaffungen die aus einem Unternehmen kommen
  • Ergebnisse resultieren aus Veräußerungen (Verkäufen), Entnahmen und Verschrottung

Rücklagen

  • Rücklagen haben Eigenkapitalcharakter
  • Offene Rücklagen werden in der Bilanz erstellt es gibt gesetzliche und freie Rücklagen
  • Stille Rücklagen stehen nicht in der Bilanz

Bewertungsverfahren für Vorräte

  • Festbewertung: Bestand mit gleicher Menge und Wert angesetzt
  • Durchschnittsbewertung Jährlich Ø-Anschaffungsstückkosten = Anschaffungskosten/Stück
  • LIFO wird im Lager verbraucht → handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt
  • FIFO wird im Lager verbraucht → nur handelsrechtlich erlaubt!

Verbindlichkeiten

  • Devisenkassamittelkurse werden in der Fremdwährung abgerechnet
  • Devisengeldkurs Einkaufswert der Bank für 1€
  • Devisenbriefkurse Verkaufspreis der Bank für 1€
  • Restlaufzeit ist unter/gleich 1 Jahr: aktuelle Devisenkassamittelkurs
  • Restlaufzeit>1 Jahr ist der niedrigere Devisenkassamittelkurs

Zweifelhafte Forderungen

  • Zweifelhafte Forderung:Einstellung der Zahlung
  • Bewertung der Zweifelhaftenforderung mit Einzelwertberichtigungen
  • Für jede zweifelhafte Forderung ist eine separate Bewertung durchzuführen
  • Abschlussbuchungen am 31.12.:GuV an EWB, EWB an SBK und SBK an zweifelhafte Forderungen

Uneinbringliche Forderung

  • Uneinbringliche Forderung:Abschluss Insolvenzverfahren/Forderungsverzicht/Zwangsvollstreckung
  • Abschreibung der USt bei uneinbringliche Forderung auf Ford a LL
  • Die Bank bucht an Umsatzerlöse

Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (PWB)

  • PWB wird auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt
  • PWB erfolgt auf Nettofordrungsbestand: GesamtFord –zweifelhafte Forderungen=Brutto Ford– USt = Netto Ford

Bilanzanalyse

  • Bilanzkennzahlen sind Vermögensaufbau und der Kapitalaufbau
  • Kennzahlen des Vermögensaufbaus ist vertikale Auswertung der Aktivseite
  • Kennzahlen des Kapitalaufbaus ist die vertikale Auswertung der Passivseite
  • Konstitution/Vermögensstruktur ist Anlagevermögen +Umlaufvermögen

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