Podcast
Questions and Answers
Questions are hidden until you start the quiz
Flashcards
Bestandteile des Jahresabschlusses
Bestandteile des Jahresabschlusses
Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang (erläutert Bilanz & GuV, nur für Kapitalgesellschaften)
Aufgaben des Jahresabschlusses
Aufgaben des Jahresabschlusses
Rechenschaft & Information über die Lage des Vermögens, der Finanzen und der Erträge.
Bedeutung für Gewinnverteilung
Bedeutung für Gewinnverteilung
Grundlage der Gewinnverteilung (Ausschüttung an Gesellschafter; Dividende an Aktionäre).
Grundlage für Besteuerung.
Grundlage für Besteuerung.
Signup and view all the flashcards
Ursachen für Inventurdifferenzen
Ursachen für Inventurdifferenzen
Signup and view all the flashcards
Zeitliche Jahresabgrenzung
Zeitliche Jahresabgrenzung
Signup and view all the flashcards
Ziel der Jahresabgrenzung
Ziel der Jahresabgrenzung
Signup and view all the flashcards
Nachträgliche Zahlungen (Aufwand)
Nachträgliche Zahlungen (Aufwand)
Signup and view all the flashcards
Nachträgliche Zahlungen (Ertrag)
Nachträgliche Zahlungen (Ertrag)
Signup and view all the flashcards
Vorauszahlungen (Aufwand)
Vorauszahlungen (Aufwand)
Signup and view all the flashcards
Vorauszahlungen (Ertrag)
Vorauszahlungen (Ertrag)
Signup and view all the flashcards
Grundsatz der Bilanzidentität
Grundsatz der Bilanzidentität
Signup and view all the flashcards
Grundsatz der Einzelbewertung
Grundsatz der Einzelbewertung
Signup and view all the flashcards
Going-Concern-Prinzip
Going-Concern-Prinzip
Signup and view all the flashcards
Anschaffungswertprinzip
Anschaffungswertprinzip
Signup and view all the flashcards
Strenges Niederstwertprinzip
Strenges Niederstwertprinzip
Signup and view all the flashcards
Gemildertes Niederstwertprinzip
Gemildertes Niederstwertprinzip
Signup and view all the flashcards
Höchstwertprinzip
Höchstwertprinzip
Signup and view all the flashcards
Imparitätsprinzip
Imparitätsprinzip
Signup and view all the flashcards
Rückstellungen
Rückstellungen
Signup and view all the flashcards
Passivierungspflicht: Steuerrückstellungen
Passivierungspflicht: Steuerrückstellungen
Signup and view all the flashcards
Passivierungspflicht: Pensionsrückstellungen
Passivierungspflicht: Pensionsrückstellungen
Signup and view all the flashcards
Passivierungspflicht: Sonstige Rückstellungen
Passivierungspflicht: Sonstige Rückstellungen
Signup and view all the flashcards
Passivierungswahlrecht: Großreparaturen
Passivierungswahlrecht: Großreparaturen
Signup and view all the flashcards
Anlagespiegel
Anlagespiegel
Signup and view all the flashcards
Rücklagen
Rücklagen
Signup and view all the flashcards
Offene Rücklagen
Offene Rücklagen
Signup and view all the flashcards
Stille Rücklagen
Stille Rücklagen
Signup and view all the flashcards
Maßgeblichkeitsprinzip
Maßgeblichkeitsprinzip
Signup and view all the flashcards
Festbewertung
Festbewertung
Signup and view all the flashcards
Durchschnittsbewertung
Durchschnittsbewertung
Signup and view all the flashcards
Niederstwertprinzip
Niederstwertprinzip
Signup and view all the flashcards
Bewertung
Bewertung
Signup and view all the flashcards
Zweifelhafte Forderung
Zweifelhafte Forderung
Signup and view all the flashcards
Forderungsbewertung
Forderungsbewertung
Signup and view all the flashcards
Bilanzanalyse
Bilanzanalyse
Signup and view all the flashcards
Cashflow
Cashflow
Signup and view all the flashcards
Study Notes
Bestandteile und Aufgaben des Jahresabschlusses
- Der Jahresabschluss besteht aus Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang.
- Der Anhang erläutert Bilanz und GuV, gilt aber nur für Kapitalgesellschaften.
- Der Jahresabschluss dient der Information über Vermögen, Finanzen und Erträge.
- Er dient als Grundlage für Gewinnverteilung und Besteuerung von Unternehmensgewinnen.
Inventurdifferenzen
- Inventurdifferenzen entstehen durch falsche, unterlassene oder Mehrfachbuchungen sowie nicht erfasste Bestandsabgänge.
- Beispiel 1: Kassen-Sollbestand 290, Inventurbestand 232/406; Korrekturbuchungen umfassen Verluste an Kasse (58) und Kasse an periodenfremde Erträge (116).
- Beispiel 2: Rohstoff-Sollbestand 50.000; Inventurbestand 35.000/60.000; Korrekturbuchungen umfassen Aufwendungen für Rohstoffe (15.000) und Verbindlichkeiten an Hilfsstoffe (10.000).
- Die Vorsteuer wird bei Warenzugang und -abgang nicht gebucht.
Zeitliche Jahresabgrenzung
- Aufwendungen und Erträge werden dem Jahr zugeordnet, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
- Das Ziel ist die Ermittlung des wahren Jahresgewinns beziehungsweise -Verlusts durch periodengerechte Erfolgsermittlung.
Nachträgliche Zahlungen
- Nachträgliche Zahlungen werden auch als antizipative Jahresabgrenzung bezeichnet.
- Eine Zahlung im neuen Jahr für Aufwendungen des alten Jahres nutzt das Abgrenzungskonto ÜSV (Passivkonto in der Bilanz).
- Ein Ertrag im neuen Jahr für das alte Jahr nutzt das Abgrenzungskonto ÜSF (Aktivkonto in der Bilanz).
Vorauszahlungen
- Vorauszahlungen werden auch als transitorische Jahresabgrenzung bezeichnet.
- Eine Zahlung im alten Jahr für Aufwendungen des neuen Jahres nutzt das Abgrenzungskonto ARA (Aktivkonto in der Bilanz).
- Ein Erhalt im alten Jahr für einen Ertrag des neuen Jahres nutzt das Abgrenzungskonto PRA (Passivkonto in der Bilanz).
Nachträgliche Zahlungen in der Bilanz
- Nachträglich gezahlte Aufwendungen oder erhaltene Erträge werden bereits in der Schlussbilanz des alten Jahres in den Konten ÜSV und ÜSF erfasst.
Vollständige zeitliche Abgrenzung bei ÜSV
- Beispiel: Lagermiete (2000€) für Dezember 2025 wird erst im Januar 2026 per Überweisung gezahlt.
- Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: Mietaufwendungen an ÃœSV 2000.
- Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: GuV an Mietaufwendungen 2000 und ÃœSV an SBK 2000.
- Die Buchung der Bezahlung im Januar 2026 lautet: ÃœSV an Bank 2000.
Anteilige zeitliche Abgrenzung bei ÃœSV
- Beispiel: IHK-Beitrag (600€) für Quartal 11/2025 – 01/2026 wird erst im Januar 2026 gezahlt.
- Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: Beiträge z. WV. an ÜSV 400.
- Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: GuV an Beiträge z. WV. 400 und ÜSV an SBK 400.
- Die Buchung der Bezahlung im Januar 2026 lautet: ÜSV 400 und Beiträge z. WV. 200 an Bank 600.
Vollständige zeitliche Abgrenzung bei ÜSF
- Beispiel: Dezember-Miete (900€) für vermietete Halle wird erst im Januar 2026 erhalten.
- Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: ÜSF an Mieterträge 900.
- Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: Mieterträge an GuV 900 und SBK an ÜSF 900.
- Die Buchung der Gutschrift im Januar 2026 lautet: Bank an ÃœSF 900.
Anteilige zeitliche Abgrenzung bei ÃœSF
- Beispiel: Quartalsmiete (3000€) für November bis Januar wird erst im Januar 2026 erhalten.
- Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: ÜSF an Mieterträge 2000.
- Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: Mieterträge an GuV 2000 und SBK an ÜSF 2000.
- Die Buchung der Gutschrift im Januar 2026 lautet: Bank 3000 an ÜSF 2000 und an Mieterträge 1000.
Ãœbrige sonstige Verbindlichkeiten und Mehrwertsteuer
- Bei der Abgrenzungsbuchung für ÜSV darf die Vorsteuer nur gebucht werden, wenn die Rechnung am Jahresende vorliegt und die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde.
- Wenn die Rechnung erst bei Bezahlung im Januar vorliegt, gelten alle obigen Buchungen bis auf Bezahlung.
Vorauszahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten
- Im Voraus gezahlte Aufwendungen/Erträge gehen über die Schlussbilanz
- Sie werden in ARA (Art Guthaben, Aktivkonto) und PRA (Art Kreditschuld, Passivkonto) vermerkt.
Anteilige zeitliche Abgrenzung beim ARA
- Beispiel: Quartals-Versicherungsprämie (600€, Nov.-Jan.) wird bereits im November 2025 gezahlt.
- Die Buchung der Vorauszahlung im November lautet: Versicherungsbeiträge an Bank 600.
- Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: ARA an Versicherungsbeiträge 200.
- Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: GuV an Versicherungsbeiträge 400 und SBK an ARA 200.
- Alternativ kann man die Versicherungsbeiträge(400) direkt am Zahlungstag gegen Bank(600) buchen.
Anteilige zeitliche Abgrenzung beim PRA
- Beispiel: Zinserträge (300€) für Zeitraum Okt.-Juni werden bereits im Oktober 2025 erhalten.
- Die Buchung der Gutschrift im Oktober lautet: Bank an Zinserträge 300.
- Die Abgrenzungsbuchung am 31.12.2025 lautet: Zinserträge an PRA 200.
- Die Abschlussbuchungen am 31.12.2025 lauten: Zinserträge an GuV 100 und PRA an SBK 200.
- Alternativ kann man die Bank 300 direkt gegen Zinserträge/PRA am Gutschriftstag buchen.
Rückstellungen
- Rückstellungen sind am Bilanzstichtag für ungewisse Aufwendungen zu bilden.
- Sie sind für Aufwendungen, die dem Grund nach feststehen, aber in Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind.
- Sie bilden RS für wirtschaftlich verursachte zukünftige Ausgaben.
- Ziel: Ermittlung des wahren Jahresgewinns bzw. -Verlusts (periodengerechte Erfolgsermittlung).
- Sie bedeuten GuV-Gewinnminderung, Steuerminderung und bessere Liquidität.
- Für den Betriebsausflug im Folgejahr dürfen keine RS gebildet werden, da er keine Schulden darstellt.
- Gleiches gilt auch für Rezessionen & zu erwartende Forderungsausfälle.
Passivierungspflicht
- Passivierungspflicht bedeutet, dass Steuerrückstellungen, Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen in die Passiva der Bilanz müssen.
Passivierungswahlrecht
- Das Wahlrecht besteht für Großreparaturen des zurückliegenden Jahres und unterlassene Instandhaltung, die ab April des Folgejahres nachgeholt werden soll.
Auflösung von Rückstellungen
- Gebildete Rückstellungen können im Folgejahr aufgelöst, d.h. in Anspruch genommen werden
- Rückstellungen = tatsächliche Zahlung
- Rückstellungen > tatsächliche Zahlung → Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen
- Rückstellungen < tatsächliche Zahlung → Periodenfremde Aufwendungen
Bildung der Rückstellung
- Bildung der Rückstellung: Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 10.000 (netto!)
- Abschlussbuchungen am 31.12.: GuV an Gewerbesteuer 10.000, Steuerrückstellungen an SBK 10.000
- Auflösung der RS am 1. März:
- Rückstellung = Zahlung (10.000): Steuerrückstellungen an Bank 10.000
- Rückstellung > Zahlung (8.000):Steuerrückstellungen 10.000 an Erträge a.d.H.v.RS 2.000, an Bank 8.000
- Rückstellungen < Zahlung (13.000):Steuerrückstellungen 10.000, Periodenfremde Aufwendungen 3.000 an Bank 13.000
Allgemeine Bewertungsprinzipien
- Vorsichtsprinzip: Vermögen/Schulden vorsichtig bewerten.
- Periodenabgrenzung: Aufwendungen/Erträge Geschäftsjahr zuordnen.
- Stichtagsprinzip: Vermögensgegenstände/Schulden am Abschlussstichtag bewerten.
- Bilanzidentität: Schlussbilanz muss mit Eröffnungsbilanz Folgejahr übereinstimmen.
- Einzelbewertung: Vermögensgegenstände/Schulden einzeln bewerten.
- Going-Concern-Prinzip: Bewertung unter Annahme der Fortführung des Betriebs.
Besondere Bewertungsprinzipien
- Anschaffungswertprinzip: Vermögensgegenstände höchstens zu Anschaffungs-/Herstellkosten ansetzen.
- Strenges Niederstwertprinzip: Niedrigsten Wert bei Vermögensgegenständen ansetzen (Umlaufvermögen, dauerhafte Wertminderung).
- Gemildertes Niederstwertprinzip: Kann niedrigsten Wert bei vorübergehender Wertminderung für Anlagevermögen ansetzen.
- Höchstwertprinzip: Schulden zum Höchstwert passivieren
- Imparitätsprinzip: Gewinne erst bei Realisierung ausweisen; Verluste sofort berücksichtigen (Rückstellungen).
Wertverluste und Wertminderungen
- Abschreibungen erfolgen planmäßig und außerplanmäßig bei abnutzbaren Anlagegütern (z. B. Maschinen).
- Bei nicht abnutzbaren Anlagegütern (z. B. Grundstücken) erfolgen planmäßige Wertminderungen nur außerplanmäßig.
- Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei außergewöhnlicher technischer Abnutzung oder wirtschaftlicher Entwertung.
Bewertung Anlagevermögen
- Abnutzbares Anlagevermögen wird mit AK oder HK abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, = Obergrenze
- Nicht abnutzbares Anlagevermögen wird mit Anschaffungskosten bewertet, = Obergrenze.
- Eine dauernde Wertminderung des abnutzbaren Anlagevermögens ist handelsrechtlich pflicht, steuerrechtlich optional.
- Handelsrecht und Steuerrecht verbietet die Abschreibung bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen (Ausnahme: Finanzanlagen).
- Sowohl Steuer- als auch Handelsrecht schreiben ein Wertaufholungsgebot vor.
Anschaffungskosten und Herstellungskosten
- Die Aufwendungen wie Transport oder Montage für Anlagegüter(TA) wie Maschinen ist über deren Aktivkonto zu buchen.
- Bezugskosten gibt es nur bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen(RHB).
- Selbst hergestellte und selbst genutzte Sachanlagen sind mit ihren Herstellungskosten anzusetzen.
- Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt über den Buchungssatz TA/Maschinen an Aktivierte Eigenleistungen (Ertragskonto).
Anlagespiegel
- Anlagespiegel: Übersicht der Kapitalgesellschaft zu den einzelnen Posten des Anlagevermögens
- Zugänge ergeben sich aus Anschaffungen die aus einem Unternehmen kommen
- Ergebnisse resultieren aus Veräußerungen (Verkäufen), Entnahmen und Verschrottung
Rücklagen
- Rücklagen haben Eigenkapitalcharakter
- Offene Rücklagen werden in der Bilanz erstellt es gibt gesetzliche und freie Rücklagen
- Stille Rücklagen stehen nicht in der Bilanz
Bewertungsverfahren für Vorräte
- Festbewertung: Bestand mit gleicher Menge und Wert angesetzt
- Durchschnittsbewertung Jährlich Ø-Anschaffungsstückkosten = Anschaffungskosten/Stück
- LIFO wird im Lager verbraucht → handelsrechtlich und steuerrechtlich erlaubt
- FIFO wird im Lager verbraucht → nur handelsrechtlich erlaubt!
Verbindlichkeiten
- Devisenkassamittelkurse werden in der Fremdwährung abgerechnet
- Devisengeldkurs Einkaufswert der Bank für 1€
- Devisenbriefkurse Verkaufspreis der Bank für 1€
- Restlaufzeit ist unter/gleich 1 Jahr: aktuelle Devisenkassamittelkurs
- Restlaufzeit>1 Jahr ist der niedrigere Devisenkassamittelkurs
Zweifelhafte Forderungen
- Zweifelhafte Forderung:Einstellung der Zahlung
- Bewertung der Zweifelhaftenforderung mit Einzelwertberichtigungen
- Für jede zweifelhafte Forderung ist eine separate Bewertung durchzuführen
- Abschlussbuchungen am 31.12.:GuV an EWB, EWB an SBK und SBK an zweifelhafte Forderungen
Uneinbringliche Forderung
- Uneinbringliche Forderung:Abschluss Insolvenzverfahren/Forderungsverzicht/Zwangsvollstreckung
- Abschreibung der USt bei uneinbringliche Forderung auf Ford a LL
- Die Bank bucht an Umsatzerlöse
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (PWB)
- PWB wird auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt
- PWB erfolgt auf Nettofordrungsbestand: GesamtFord –zweifelhafte Forderungen=Brutto Ford– USt = Netto Ford
Bilanzanalyse
- Bilanzkennzahlen sind Vermögensaufbau und der Kapitalaufbau
- Kennzahlen des Vermögensaufbaus ist vertikale Auswertung der Aktivseite
- Kennzahlen des Kapitalaufbaus ist die vertikale Auswertung der Passivseite
- Konstitution/Vermögensstruktur ist Anlagevermögen +Umlaufvermögen
Studying That Suits You
Use AI to generate personalized quizzes and flashcards to suit your learning preferences.