Gemeines Strafrecht: Römischrechtliche Grundlage

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Questions and Answers

Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten die Bedeutung des römischen Rechts für die europäische Strafrechtswissenschaft?

  • Das römische Recht war nur für das Privatrecht von Bedeutung, während das öffentliche Recht durch germanische Traditionen geprägt wurde.
  • Das römische Recht diente als Grundlage für ein länderübergreifendes Strafrechtssystem im Mittelalter und der frühen Neuzeit. (correct)
  • Das römische Recht wurde erst im 20. Jahrhundert im Zuge der europäischen Einigung wiederentdeckt.
  • Das römische Recht hatte keinen Einfluss auf die Entwicklung des europäischen Strafrechts.

Welchen Einfluss hatten die Glossatoren und Kommentatoren auf die Rezeption des römischen Rechts?

  • Sie schufen die Grundlagen für die wissenschaftliche Behandlung des römischen Rechts und dessen Anwendung in der Praxis. (correct)
  • Sie waren nur in Italien tätig und hatten keinen Einfluss auf die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Ländern.
  • Sie lehnten das römische Recht ab und konzentrierten sich auf das germanische Recht.
  • Sie ignorierten das Strafrecht und widmeten sich ausschließlich dem Zivilrecht.

Was kennzeichnete die italienische Strafrechtspraxis nach Albertus Gandinus?

  • Eine vollständige Dominanz des kanonischen Rechts und eine Vernachlässigung des römischen Rechts.
  • Eine rein akademische Auseinandersetzung mit dem Strafrecht ohne Bezug zur juristischen Praxis.
  • Eine Abkehr von den römischen Rechtsquellen und eine Hinwendung zum Gewohnheitsrecht.
  • Eine Weiterentwicklung und Verarbeitung der römischen Rechtsquellen durch primär praktisch tätige Juristen. (correct)

Worin besteht die besondere Bedeutung des Werkes von Julius Clarus?

<p>Es war eine umfassende Sammlung von Rechtsgutachten, die auf dem römischen Recht und den Erörterungen der Glossatoren und Kommentatoren basierte. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie gestaltete sich die Rezeption italienischer Strafrechtslehren in Deutschland?

<p>Italienische Strafrechtslehren wurden in Deutschland rezipiert und weiterentwickelt, wobei die Constitutio Criminalis Carolina eine wichtige Rolle spielte. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Rolle spielte Benedikt Carpzov für die deutsche Strafrechtswissenschaft?

<p>Er begründete eine eigenständige deutsche Strafrechtswissenschaft auf der Grundlage des römischen Rechts. (A)</p> Signup and view all the answers

Inwiefern trug die Wissenschaft des Antonius Matthaeus zur Rezeption des römischen Rechts bei?

<p>Seine Kommentare zum Strafrecht integrierten und adaptierten in bedeutendem Maße italienische Lehren. (C)</p> Signup and view all the answers

Was führte zum Ende der ersten Europäisierung des Strafrechts?

<p>Das Erstarken des Nationalismus und die Kodifikationsbewegung in den einzelnen Staaten. (A)</p> Signup and view all the answers

Welchen Einfluss hatte die CCC (Constitutio Criminalis Carolina) auf die Rezeption des römischen Rechts?

<p>Sie diente als wichtige Grundlage für die Rezeption und Weiterentwicklung des römischen Rechts im deutschen Strafrecht. (A)</p> Signup and view all the answers

Welche Rolle spielt das römische Recht im Hinblick auf aktuelle Bestrebungen zur Europäisierung des Strafrechts?

<p>Das römische Recht kann als gemeinsame Grundlage für die Entwicklung eines europäischen Strafrechts dienen. (B)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter dem Begriff 'mandatum' im römischen Recht im Kontext des Strafrechts?

<p>Eine Anstiftung zu einer Straftat, insbesondere einer Körperverletzung. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Quellen ist besonders relevant für das Studium des römischen Strafrechts?

<p>Das Corpus Iuris Civilis Justinians. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Bedeutung hat Albertus Gandinus in Bezug auf das römische Recht und sein Strafrechtssystem?

<p>Er nutzte in seinen Werk das römische Recht um Strafrechtssysteme zu entwickeln. (C)</p> Signup and view all the answers

Warum haben die Römer nicht mehr versucht, das Strafrecht zu kodifizieren?

<p>Spezielle Verordnungen die bei einem Problem ausgerufen wurden. (B)</p> Signup and view all the answers

Was war Gaius' Beitrag zu Justinians Corpus Iuris Civilis?

<p>Gaius' Institutionen wurden in das Corpus mit aufgenommen. (A)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Gemeines Strafrecht

Die erste länderübergreifende wissenschaftliche und praktische Austausch auf strafrechtlichem Gebiet, basierend auf römischem Strafrecht.

Europäisches Strafrecht

Ermöglicht grenzüberschreitende Strafverfolgung innerhalb der EU.

Re-Europäisierung des Strafrechts

Die Wiederentdeckung gemeinsamer Wurzeln im römischen Recht.

Römisches Strafrecht

War im Vergleich zu öffentlichem Recht und Zivilrecht von geringerer Bedeutung.

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Strafrechtliche Quellen im Corpus Iuris Civilis

Die libri terribiles und das neunte Buch des Codex.

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Strafrechtliches Mandatum

Förmliche Beauftragung einer Tat, ohne eigenes Interesse des Mandatars.

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Ulpian

Vertrat die Ansicht, dass der Mandant neben dem unmittelbaren Täter haftete.

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Glossatoren

Bemühten sich um die Erfassung des Sinns des Corpus Iuris Civilis.

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Albertus de Gandino

Galt als herausragende Gestalt der frühesten Strafrechtswissenschaft.

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Albertus Gandinus und römisches Recht

Das römische Recht war Grundlage für geltende strafrechtliche Prinzipien.

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Italienische Praktiker

Italienische Strafrechtswissenschaft behielt eine führende Stellung in Europa.

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Julius Clarus

Einer der bedeutendsten Strafrechtler der frühen Neuzeit.

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Verbreitung italienischer Strafrechtslehren

Die Geltung römischrechtlicher Rechtsgrundsätze reichte bis in die Neuzeit.

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Benedikt Carpzov

Gilt als Beginn einer selbstständigen deutschen Strafrechtswissenschaft.

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Antonius Matthaeus

Widerspiegelung und modifizierung römischer Strafrechtslehren

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Study Notes

Erste Europäisierung der Strafrechtswissenschaft: Das gemeine Strafrecht auf römischrechtlicher Grundlage

  • Europäisierung und Internationalisierung gewinnen in der Strafrechtswissenschaft an Bedeutung, ähnlich wie zuvor im Zivilrecht.
  • Das gemeine Strafrecht (ius commune) der frühen Neuzeit ermöglichte einen länderübergreifenden Austausch im Strafrecht, basierend auf dem römischen Strafrecht.

Einführung: Europäisierung – déjà vu

  • "Europäisches Strafrecht" und "Europäisierung der Strafrechtswissenschaft" sind wichtige Themen in der Forschung.
  • Bemühungen zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der EU (Europol, Eurojust, etc.) stehen im Fokus.
  • Es gibt bereits Vorüberlegungen zu einer materiellen Strafrechtslehre, die über nationale Grenzen hinausgeht.
  • Eine internationale Strafrechtswissenschaft ist keine Neuerung des 21. Jahrhunderts.
  • Die Überwindung nationaler Grenzen im Strafrecht ist eher eine Re-Europäisierung, die auf römischem Recht und der gemeinen Strafrechtswissenschaft basiert.
  • Das römische Recht dominierte Teile Europas durch italienische Strafrechtswissenschaft ab dem Mittelalter bis in die Neuzeit.

Das römische Strafrecht: Ausgangspunkt internationaler Strafrechtswissenschaft

  • Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
  • Das römische Strafrecht wird oft als "Stiefkind im Schatten des Privatrechts" bezeichnet, besonders das materielle Strafrecht.
  • Das letzte umfassende Werk zum römischen Strafrecht auf Deutsch liegt über hundert Jahre zurück.
  • Die römische Strafrechtsgeschichte nimmt in Lehrbüchern zur römischen Rechtsgeschichte nur einen kleinen Teil ein.
  • Im Vergleich zur Vergangenheit wird dem römischen Strafrecht in heutigen Büchern zur Strafrechtsgeschichte wenig Raum gegeben.
  • Diese Vernachlässigung beruht auf der Bedeutung des römischen Zivilrechts für die Entwicklung des geltenden Privatrechts.
  • Prinzipien des geltenden Strafrechts sind im römischen Recht verwurzelt.
  • Ein Großteil der heute anerkannten und angewendeten Grundprinzipien entstand im antiken römischen Strafrecht.

Die römischen Quellen und Charakteristika

  • Die Quellen des römischen Strafrechts lassen sich in juristische und literarische unterteilen.
  • Juristische Quellen: Das Corpus Iuris Civilis Justinians steht im Mittelpunkt.
  • Das Strafrecht ist besonders in den "libri terribiles" (Bücher 47 und 48) und dem neunten Buch des Codex enthalten.
  • Die Institutionen des Gaius, die Sentenzen des Paulus, die Mosaico-rum et romanorum legum collatio und der Codex Theodosianus sind ebenfalls von Bedeutung.
  • Literarische Quellen: Cicero ist am bedeutendsten, aber auch Schriften von (Pseudo-)Quintilian, Livius, Aulus Gellius, Sueton, Sallust und Cato sind zu erwähnen.
  • Das Strafrecht war im alten Rom nicht als eigenes Rechtsgebiet abgegrenzt und wurde in der römischen Rechtswissenschaft vernachlässigt.
  • Insgesamt gab es keine Gesamtbezeichnung als ius poenale oder criminale
  • Diese Entwicklung beruht auf den Besonderheiten strafgesetzgebender und strafprozessualer Entwicklungen im römischen Recht.
  • Die intensive politische Instrumentalisierung des Strafrechts erschwerte den wissenschaftlichen Diskurs.
  • Die heutige Strafrechtsmaterie war im römischen Recht nur teilweise öffentliches Recht (Verfolgung der crimina) und teilweise Privatrecht (Verfolgung der delicta).
  • Es gab keine allgemeinen Strafrechtslehren im heutigen Sinne, da entsprechende Fragen nur bei den einzelnen Straftaten angesprochen wurden.
  • Die römische Rechtswissenschaft schuf keine allgemeinen Lehren zum Strafrecht in vergleichbarer Abstraktionshöhe.
  • Die römischen Juristen blieben bei der Lösung strafrechtlicher Probleme ihrem kasuistischen Denken treu.
  • Allgemeine Theorien gab es wenig, aber die Leitprinzipien der modernen deutschen allgemeinen Strafrechtslehre können in den Quellen wiederentdeckt werden.
  • Diskutiert wurden Kausalität, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Rechtfertigung, Schuldfähigkeit, Irrtumslehre, Beteiligung und Versuch.
  • Es gab ein vielgestaltiges Sanktionensystem.
  • Es gab zwei Gruppen von Straftaten: crimina (öffentlich verfolgt) und delicta (zivilrechtlich verfolgt).
  • Zu den crimina zählten Mord, Fälschungsdelikte, Hochverrat, Gewalt, Ehebruch, Zerstörung der Nildämme, Religionsverbrechen, Hehlerei, Erpressung, Entführung, Eigentumsdelikte, Grenzverrückung, Grabschändung und Betrug.
  • Privatdelikte waren Diebstahl, Raub und Injurie.

Beispiel: Das mandatum zur iniuria

  • Die strafrechtswissenschaftliche Europäisierung auf Grundlage des römischen Strafrechts wird am Beispiel der Beauftragung (mandatum) zu einer iniuria dargestellt.
  • Ein Fragment Ulpians aus dessen 57. Buch zum Edikt behandelt diesen Sachverhalt.
  • D. 47, 10, 11, 3-5 besagt, dass bei einer im Auftrag begangenen Injurie sowohl der Auftraggeber als auch der Ausführende haften.
  • Proculus argumentiert, dass bei Anstiftung zur Injurie beide Parteien belangt werden können, da die Tat durch die Veranlassung des Auftraggebers geschah.
  • Im heutigen deutschen Strafrecht entspricht das mandatum der Anstiftung (§ 26 StGB).
  • Das strafrechtliche mandatum erforderte einen (zivilrechtlich ungültigen) Vertragsschluss.
  • Ulpian billigte die herrschende Ansicht, dass der Mandant neben dem unmittelbaren Täter haftet.
  • Das Mandat wurde einer eigenhändigen Täterschaft gleichgestellt, da die Tat des Haupttäters als Werk des Auftraggebers angesehen wurde.
  • Diese Gleichstellung von Mandat und Ausführung fand sich auch bei anderen Straftaten.

Die Wiederentdeckung des antiken römischen Rechts: Die Schulen der Glossatoren und Kommentatoren

  • Im Jahr 1060 wurde eine Digestenhandschrift im byzantinischen Amalfi erbeutet und nach Pisa, später nach Bologna verbracht.
  • Aufgrund dieser Wiederentdeckung des Corpus Iuris Civilis kam es ab dem 12. Jahrhundert zu einer akademischen Rezeption des römischen Rechts, besonders in Bologna.
  • Die Schule der Glossatoren versuchte den Sinn des schwer verständlichen Corpus Iuris Civilis zu erfassen.
  • Bedeutende Glossatoren waren Pepo von Bologna, Irnerius, Martinus Gosia, Bulgarus, Hugo de Porta Ravennate, Jacobus de Porta Ravennate, Placentinus, Azo Portius, Accursius und Odofredus.
  • Die italienischen Juristen stellten Parallelstellen zusammen, entwickelten Unterscheidungen und sammelten Streitfragen.
  • Sie legten den Grundstein der wissenschaftlichen Behandlung des römischen Rechts.
  • Die Kommentatoren (Konsiliatoren) folgten den Glossatoren und beschäftigten sich stärker mit der Anwendung des Corpus Iuris als geltendes Recht.
  • Insbesondere Cinus de Pistorio, Bartolus de Saxoferratis und Baldus de Ubaldis sind zu erwähnen.

Die Anfänge selbständiger Strafrechtswissenschaft auf römischrechtlicher Basis: Albertus Gandinus

  • Die Glossatoren und Kommentatoren waren überwiegend zivilrechtlich tätig, aber das private Strafrecht wurde wissenschaftlich bearbeitet.
  • Bereits früh bildete sich eine selbständige Strafrechtswissenschaft, die sich um die Lösung strafrechtlicher Probleme mit Hilfe der römischen Rechtsquellen bemühte.
  • Albertus de Gandino legte die erste umfassende Darstellung des Strafrechts vor: Sein "Tractatus de malificiis".
  • Gandinus nutzte das römische Strafrecht zur Entwicklung seines mittelalterlichen Strafrechtssystems.
  • Im Abschnitt De penis reorum Nr. 12 des Tractatus heißt es, dass der Mandant eines Verbrechens als eigenhändiger Täter angesehen wird.
  • Gandinus hält eine strengere Bestrafung des Mandanten für notwendig und richtig.
  • Im zweiten Text wird die Haftung des Anstifters im Normalfall einer Einwirkung auf den Haupttäter betont.
  • Gandinus verwendete unter Verwendung früherer Autoren das römische Recht als Grundlage eines geltenden strafrechtlichen Prinzips aus der Beteiligungslehre.
  • Durch das Hervorrufen des Tatentschlusses bereitete er den Weg für spätere länderübergreifende Strafrechtswissenschaft.
  • Aus einer Quelle, die ursprünglich das Mandat zu einer iniuria regelte, wurde eine in zweifacher Richtung ausgedehnte Referenz.

Die fortschreitende wissenschaftliche Ausarbeitung des römischen Strafrechts: die italienischen Praktiker

  • Die italienische Strafrechtswissenschaft folgte Albertus Gandinus und behauptete ihre führende Stellung in Europa.
  • Die Epoche der italienischen Praktiker, die meist in der Praxis tätig waren, ist zu nennen.
  • Zu nennen sind Bartholomeus de Saliceto, Angelus Aretinus de Gambilionibus, Bonifacius de Vitalinis, Hippolytus de Marsiliis, Aegidius Bossius, Tiberius Decianus, Jacobus Menochius und Prosper Farinacius.
  • Julius Clarus gilt als einer der bedeutendsten Strafrechtler der frühen Neuzeit.
  • In seiner Quaestio 89 beschäftigt er sich mit der Frage des Mandats und zitiert im Wesentlichen bereits vorhandene Meinungen und fasst sie zusammen.

Die Verbreitung der italienischen Strafrechtslehren in Europa

  • Die Geltung römischrechtlicher Rechtsgrundsätze in der italienischen Strafrechtslehre reichte bis in die Neuzeit.
  • Der Prozess der strafrechtswissenschaftlichen Europäisierung wird an Beispielen aus Deutschland und den Niederlanden vorgestellt.
  • Die Rolle der italienischen Strafrechtswissenschaft für die europäische Entwicklung ist unbestritten.

Deutschland: Benedikt Carpzov

  • Besonders deutlich ist die Europäisierung auf romanischer Basis am Beispiel der deutschen Strafrechtswissenschaft zu erkennen.
  • Nationale Autoren kritisierten, dass die deutsche Rechtswissenschaft sich darauf beschränkte, bei den Italienern abzuschreiben.
  • Geib spricht von Romanomanie bzw. romanisierendem Fanatismus.
  • Römische, italienische und deutsche Rechtsgeschichte verschmolzen, was heute angesichts der Überwindung von Nationalstaaten wieder betont werden sollte.
  • Eine Vereinheitlichung wissenschaftlicher Methodik und beträchtliche wissenschaftliche Wirkungsmöglichkeiten strafrechtlicher Erkenntnisse waren die Folge.
  • Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 und die sich an sie anschließende Wissenschaft brachten römischrechtliche Grundsätze nach Deutschland.
  • Das antike römische Recht fand über die italienische Strafrechtswissenschaft in modifizierter Form im Wege der allgemeinen Rezeption nach Deutschland.
  • Fuchs spricht von einer Brücke zwischen der deutschen Rechtspflege und dem römischen Recht.
  • Bloy hat den Entwicklungsweg von der Wiederentdeckung des Corpus Iuris bis zu den deutschen Gesetzgebungen im 19. Jahrhundert anlässlich der Beteiligungslehre instruktiv aufgearbeitet.
  • Langenbecks Abhandlung zeigt die Beeinflussung der deutschen Strafrechtslehre durch die italienische Strafrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert.
  • Benedikt Carpzov übernimmt den Mandatsbegriff von der italienischen Doktrin und behält ihn ohne Inhaltsänderung bei.
  • Carpzov schöpft seine Rechtsgrundsätze aus den römischen Rechtsquellen und den italienischen Kommentatoren und Praktikern.
  • Carpzov wird als der Beginn einer selbständigen deutschen Strafrechtswissenschaft angesehen, war aber ein Kompilator des geltenden rezipierten gemeinen Rechts auf italienisch-römischer Grundlage.

Die (spanischen) Niederlande: Antonius Matthaeus

  • Die Niederlande bieten ein drittes Standbein für eine gemeinsame europäische Strafrechtswissenschaft.
  • Joos de Damhouder und Antonius Matthaeus waren bedeutende niederländische Strafrechtler.
  • Matthaeus entnahm seine Erwägungen italienischen Schriftstellern.
  • Matthaeus' Werk De criminibus erschien 1644.
  • Matthaeus folgt der bereits früher herrschenden Meinung, die Mandant und Mandatar gleich bestrafte.
  • Text Ulpians zur Anstiftung wurde zum Ausgangspunkt holländischer strafrechtswissenschaftlicher Bearbeitung.

Das Ende der ersten Europäisierung: die partikularen Kodifikationen

  • Die europäisierte gemeine Strafrechtswissenschaft der frühen Neuzeit fand mit Erstarken nationalen Denkens ein schleichendes Ende.
  • Landesgesetzgebungen in der Mitte des 18. Jahrhunderts begannen in Deutschland das Ende der ersten europäisierten Strafrechtswissenschaft.
  • Immer mehr Gebiete schlossen durch ihre Kodifikationen das gemeine Strafrecht aus.

Ergebnis

  • Berner und Mayer formulieren, dass die Italiener den Weg für die Entwicklung der Wissenschaft des Strafrechts bereiteten.
  • Spätestens seit dem 16. Jahrhundert ist von europäischer Rechtswissenschaft zu sprechen.
  • Nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Strafrecht wurden Grenzen der Länder und nationalen Kulturen übersprungen.
  • Die kulturellen und politischen Rahmenbedingungen begünstigten diese Entwicklung.
  • Am Beispiel des Ulpiantextes D. 47, 10, 11, 3-5 und des Mandats lässt sich nachvollziehen, wie das römische Strafrecht über Italien in verschiedene europäische Länder eindrang.
  • Kopistentum und fruchtbarer wissenschaftlicher Austausch sind Teil des internationalen Wissenstransfers.
  • Erst allmählich entstanden partikulare Gesetzgebungen.
  • Durch die Europäischen Tendenzen des 20. und 21. Jahrhunderts findet eine inter- und supranationale Tendenz statt
  • Die Tendenz, die Nationalität der Rechtsordnungen zu überwinden, hat in den letzten Jahren verstärkt auch das Strafrecht erfasst.
  • Die Berücksichtigung der historischen Grundlagen wird die Folge sein müssen.

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