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Questions and Answers
Welche der genannten Verträge sind Verbraucherverträge i.S.d. § 355 BGB?
Welche der genannten Verträge sind Verbraucherverträge i.S.d. § 355 BGB?
Wie lange beträgt die Frist für den Widerruf nach § 355 BGB bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung?
Wie lange beträgt die Frist für den Widerruf nach § 355 BGB bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung?
Welche der folgenden Beispiele ist/sind regelmäßig ein echter Vertrag zugunsten Dritter?
Welche der folgenden Beispiele ist/sind regelmäßig ein echter Vertrag zugunsten Dritter?
Ein Schuldverhältnis i.S.d.§ 241 I BGB entsteht durch:
Ein Schuldverhältnis i.S.d.§ 241 I BGB entsteht durch:
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Was sind Gattungsschulden?
Was sind Gattungsschulden?
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In welchem Fall ist die Geldforderung eine Schickschuld?
In welchem Fall ist die Geldforderung eine Schickschuld?
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Was ist bei der Aufrechnung zu beachten?
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Welche der folgenden Klauseln ist ein Kalendergeschäft i.S.d.§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB?
Welche der folgenden Klauseln ist ein Kalendergeschäft i.S.d.§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB?
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Bauunternehmer K führt an einer öffentlichen Straße Bauarbeiten durch. Mangelnde Kennzeichnung und fehlende Absicherung der Baustelle führen dazu, dass der Fußgänger F in der Nacht ohne Verschulden in die offene Baugrube fällt. Seine Jeans, die einen Wert von 150,- € hatte, reißt ein, so dass sie nicht mehr getragen werden kann. Auch sein zehn Jahre alter Hut wird zerstört. Ein Hut dieser Art kostet neu 250,- €. Der Zeitwert des Hutes liegt bei 50,- €. V trug zudem einen kleinen Porzellan-Engel und ein hochwertiges Smartphone bei sich. Beide Gegenstände wurden bei dem Sturz irreparabel zerstört. Der Engel, der auf dem Markt nicht mehr verfügbar ist, war ein besonderes Erinnerungsstück, welches F gerade von seiner Großtante geschenkt bekommen hatte. F möchte daher nicht nur den Zeitwert des Engels (100,- €), sondern insgesamt 200,- € ersetzt bekommen. Das Smartphone hatte F vor wenigen Tagen zu einem Preis von 499,- € erworben, derzeit kostet es in sämtlichen Geschäften der Umgebung 549,- €. Die Reinigungskosten für die Jack des F betragen 15,- € zzgl. Umsatzsteuer. F hat sich aber entschlossen, die Jacke nicht reinigen zu lassen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
Bauunternehmer K führt an einer öffentlichen Straße Bauarbeiten durch. Mangelnde Kennzeichnung und fehlende Absicherung der Baustelle führen dazu, dass der Fußgänger F in der Nacht ohne Verschulden in die offene Baugrube fällt. Seine Jeans, die einen Wert von 150,- € hatte, reißt ein, so dass sie nicht mehr getragen werden kann. Auch sein zehn Jahre alter Hut wird zerstört. Ein Hut dieser Art kostet neu 250,- €. Der Zeitwert des Hutes liegt bei 50,- €. V trug zudem einen kleinen Porzellan-Engel und ein hochwertiges Smartphone bei sich. Beide Gegenstände wurden bei dem Sturz irreparabel zerstört. Der Engel, der auf dem Markt nicht mehr verfügbar ist, war ein besonderes Erinnerungsstück, welches F gerade von seiner Großtante geschenkt bekommen hatte. F möchte daher nicht nur den Zeitwert des Engels (100,- €), sondern insgesamt 200,- € ersetzt bekommen. Das Smartphone hatte F vor wenigen Tagen zu einem Preis von 499,- € erworben, derzeit kostet es in sämtlichen Geschäften der Umgebung 549,- €. Die Reinigungskosten für die Jack des F betragen 15,- € zzgl. Umsatzsteuer. F hat sich aber entschlossen, die Jacke nicht reinigen zu lassen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
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Die A-Bank gewährt dem K ein Darlehen in Höhe von 5.000 €. Die Darlehensrückzahlungsforderung, die die A-Bank aus dem Darlehensvertrag hat, tritt sie mit einem Abtretungsvertrag an D ab. Welche der folgenden Aussage(n) ist/sind zutreffend?
Die A-Bank gewährt dem K ein Darlehen in Höhe von 5.000 €. Die Darlehensrückzahlungsforderung, die die A-Bank aus dem Darlehensvertrag hat, tritt sie mit einem Abtretungsvertrag an D ab. Welche der folgenden Aussage(n) ist/sind zutreffend?
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Vertragliche Hauptleistungspflichten
Vertragliche Hauptleistungspflichten
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Folgende/s ist/sind (eine) Verletzung/en einer vorvertraglichen Pflicht:
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Der Leistungsort
Der Leistungsort
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Schlau kauft von Berger einen Pkw im Wert von 3.000,- €. Er leistet eine Anzahlung i.H.v. 500,- €, den Rest wollte er Berger bei der Übergabe des Fahrzeugs aushändigen. Allerdings kam es nicht mehr dazu, weil der Pkw kurz darauf bei Berger gestohlen wurde. Da auch keine Aussicht darauf bestand, das Auto wieder aufzufinden, verweigert Schlau nicht nur die Zahlung des restlichen Kaufpreises sondern verlangt auch seine Anzahlung zurück. Berger dagegen hatte die Anzahlung mit Freunden verprasst und möchte daher der Forderung des Schlau nicht nachkommen. Vielmehr fordert er von diesem die Zahlung des restlichen Kaufpreises. Schließlich könne er nichts dafür, dass das Fahrzeug gestohlen worden ist. Weil er es an den Schlau verkauft habe, falle der Diebstahl ausschließlich in dessen Risikobereich. Welche der folgenden Aussage/n ist/sind zutreffend?
Schlau kauft von Berger einen Pkw im Wert von 3.000,- €. Er leistet eine Anzahlung i.H.v. 500,- €, den Rest wollte er Berger bei der Übergabe des Fahrzeugs aushändigen. Allerdings kam es nicht mehr dazu, weil der Pkw kurz darauf bei Berger gestohlen wurde. Da auch keine Aussicht darauf bestand, das Auto wieder aufzufinden, verweigert Schlau nicht nur die Zahlung des restlichen Kaufpreises sondern verlangt auch seine Anzahlung zurück. Berger dagegen hatte die Anzahlung mit Freunden verprasst und möchte daher der Forderung des Schlau nicht nachkommen. Vielmehr fordert er von diesem die Zahlung des restlichen Kaufpreises. Schließlich könne er nichts dafür, dass das Fahrzeug gestohlen worden ist. Weil er es an den Schlau verkauft habe, falle der Diebstahl ausschließlich in dessen Risikobereich. Welche der folgenden Aussage/n ist/sind zutreffend?
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Der in wirtschaftliche Not geratene V verkauft seinen neuwertigen Pkw, der einen Verkehrswert von 30.000 € hat, zu einem Preis von 27.000 €. Noch vor der Übereignung und Übergabe verbrennt der Pkw anlässlich eines von V nicht verschuldeten Unfalls. V erhält eine Versicherungssumme von 30.000 € ausgezahlt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
Der in wirtschaftliche Not geratene V verkauft seinen neuwertigen Pkw, der einen Verkehrswert von 30.000 € hat, zu einem Preis von 27.000 €. Noch vor der Übereignung und Übergabe verbrennt der Pkw anlässlich eines von V nicht verschuldeten Unfalls. V erhält eine Versicherungssumme von 30.000 € ausgezahlt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
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Welche Tatbestandsmerkmale sind bei § 323 BGB zwingend erforderlich?
Welche Tatbestandsmerkmale sind bei § 323 BGB zwingend erforderlich?
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Was ist korrekt?
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K sieht sich im Geschäft des V nach einem Schleifgerät um. Bei der Vorführung eines Modells agiert der Angestellte A sehr ungeschickt. Er verletzt den K an der Hand und beschädigt dessen Hemd. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
K sieht sich im Geschäft des V nach einem Schleifgerät um. Bei der Vorführung eines Modells agiert der Angestellte A sehr ungeschickt. Er verletzt den K an der Hand und beschädigt dessen Hemd. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
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A hat gegen B einen Zahlungsanspruch in Höhe von 400 € aus einem Dienstvertrag. Laut Vertrag soll B am 23.02.2011 zahlen. B hat gegen A einen Anspruch aus einem Werkvertrag in Höhe von 200 €, die A lt. Vertrag am 18.02.2011 zahlen soll.
A hat gegen B einen Zahlungsanspruch in Höhe von 400 € aus einem Dienstvertrag. Laut Vertrag soll B am 23.02.2011 zahlen. B hat gegen A einen Anspruch aus einem Werkvertrag in Höhe von 200 €, die A lt. Vertrag am 18.02.2011 zahlen soll.
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Ist die Leistungspflicht dem Schuldner nachträglich unmöglich geworden, kann dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3 283 BGB zustehen. Weitere Voraussetzung des Schadensersatzanspruches ist …
Ist die Leistungspflicht dem Schuldner nachträglich unmöglich geworden, kann dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3 283 BGB zustehen. Weitere Voraussetzung des Schadensersatzanspruches ist …
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Schmuckhändler Batman bestellt bei Großhändler Joker Schmuck für 4.000 €. Die Lieferung der Ware erfolgte am 1.8. Am nächsten Tag erhält Batmann eine Rechnung von Joker per Post, die auch auf den 1.8. datiert ist. Wann kommt Batman in Verzug?
Schmuckhändler Batman bestellt bei Großhändler Joker Schmuck für 4.000 €. Die Lieferung der Ware erfolgte am 1.8. Am nächsten Tag erhält Batmann eine Rechnung von Joker per Post, die auch auf den 1.8. datiert ist. Wann kommt Batman in Verzug?
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In welchem/welchen der folgenden Fälle hat U gegen V für die Zeit vom 01.01.2012 bis einschließlich 26.03.2012 einen Anspruch auf Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz? Der Basiszinssatz beträgt 0,12 %.
In welchem/welchen der folgenden Fälle hat U gegen V für die Zeit vom 01.01.2012 bis einschließlich 26.03.2012 einen Anspruch auf Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz? Der Basiszinssatz beträgt 0,12 %.
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Annahmeverzug
Annahmeverzug
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Welche der gesetzlich ausdrücklich genannten Rechtsfolgen gehören zu denen des Annahmeverzugs?
Welche der gesetzlich ausdrücklich genannten Rechtsfolgen gehören zu denen des Annahmeverzugs?
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Schuldverhältnisse können grundsätzlich erlöschen durch
Schuldverhältnisse können grundsätzlich erlöschen durch
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Study Notes
Einführung in Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnis entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen gemäß § 241 I BGB.
- Unentgeltlicher Auftrag führt ebenfalls zur Entstehung eines Schuldverhältnisses.
- Verletzung von Rechtsgütern gemäß § 823 I BGB betrachtet ebenfalls ein Schuldverhältnis.
- Ein Schuldverhältnis kann bereits bestehen, auch wenn der genaue Vertragsinhalt später besprochen wird.
- Mehrere Beteiligte sind möglich; Gesamtschuldnerschaft ist ein Beispiel.
Vertragliche Hauptleistungspflichten
- Hauptleistungspflichten sind von Nebenleistungspflichten abzugrenzen.
- Im Kaufvertrag umfassen sie die Übereignung der Ware und die Zahlung des Kaufpreises.
- Im Mietvertrag sind die Gebrauchsüberlassung und die Mietzinszahlung die Hauptleistungen.
- Bei Werkverträgen bezieht sich die Hauptleistungspflicht auf die Herstellung des versprochenen Werkes und die Vergütung.
- Zahlungs- und Abnahmepflichten können ebenfalls Teil der Hauptleistungspflichten sein.
vorvertragliche Pflichten
- Verletzung vorvertraglicher Pflichten kann aus fehlerhaften Angaben (z.B. bezüglich des Zustands eines Kaufs) resultieren.
- Ein Käufer, der um einen Preis verhandelt, hat unter bestimmten Umständen keine Ansprüche gegen den Verkäufer, wenn der Vertrag später nicht zustande kommt.
- Abbruch von Vertragsverhandlungen stellt keine Verletzung vorvertraglicher Pflichten dar.
Gattungsschulden
- Gattungsschulden können durch den Bezug auf eine Vielzahl von gleichartiger Ware, wie beispielsweise verschiedene Ketchupflaschen, entstehen.
- Ein spezifischer Verkauf, wie die Briefmarkensammlung, ist kein Beispiel für Gattungsschulden.
Leistungsort
- Leistungsort bei Bringschuld ist der Wohnsitz des Gläubigers.
- Bei Schickschuld erfolgt die Lieferung an den Wohnsitz des Gläubigers und der Leistungserfolg tritt dort ein.
- Holschuld liegt zur Erfüllung am Wohnort des Schuldners, jedoch sind die Begriffe Leistungsort und Erfolgsort zu unterscheiden.
- Erfolgsort kann bei Hol- und Bringschuld zusammenfallen.
Schickschuld
- Geldforderungen können Schickschulden sein, wenn der Gläubiger Betroffener bei einer Kaufverpflichtung ist.
- Der präzise Gerichtsstand ist ebenfalls relevant für die Feststellung einer Schickschuld.
Leistungsunmöglichkeit
- Die Unmöglichkeit einer Leistung kann zur Befreiung von der Leistungspflicht führen, insbesondere im Falle des Diebstahls.
- Ein Käufer kann bereits geleistete Zahlungen zurückfordern, sofern der Verkäufer in Verzug ist.
Rücktritt vom Vertrag
- Rücktritt kann ohne Fristsetzung erfolgen, wenn beide Arten der Nacherfüllung verweigert werden.
- Rücktrittsrecht ist nicht gegeben, wenn ein Käufer nach der Unmöglichkeit Anspruch auf die Gegenleistung hat.
Aufrechnung
- Aufrechnung kann nur zwischen denselben Personen stattfinden, die sowohl Gläubiger als auch Schuldner sind.
- Aufrechnung erfolgt durch empfangsbedürftige Willenserklärung und führt nur zur Erledigung von Forderungen, soweit sie sich decken.
Zinsen und Verzug
- Anspruch auf Zinsen zeigt sich in Fällen von Zahlungsversäumnissen, insbesondere bei Unternehmensverträgen.
- Die spezifische Frist für den Verzug hängt von gesetzlichen Regelungen und der vertraglichen Vereinbarung ab.
Annahmeverzug
- Annahmeverzug führt zu einer Haftungsverschärfung für den Schuldner, jedoch hat der Gläubiger weiterhin Anspruch auf die Leistung.
- Mehraufwendungen durch Annahmeverzug sind vom Gläubiger dem Schuldner zu ersetzen.
Verbraucherverträge
- Verbraucherverträge sind gesetzlich klar definiert, insbesondere bezüglich Rücktritts- und Widerrufsfristen.
- Widerrufsrechte bestehen meist für einen Zeitraum von zwei Wochen, sofern die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt wurde.
Verträge zugunsten Dritter
- Echte Verträge zugunsten Dritter entstehen in vielfältigen Umständen, etwa bei Lebensversicherungen.
- Solche Verträge erfordern spezielle Bestimmungen und Rechte, um die Beteiligten abzusichern.
Schuldverhältnis gemäß § 241 I BGB
- Entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
- Kann durch die Erteilung eines unentgeltlichen Auftrags zustande kommen
- Verletzung eines Rechtsguts gemäß § 823 I BGB führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis
- Kann auch ohne vorherige Festlegung des genauen Vertragsinhalts entstehen
- Kann mehrere Beteiligte einbeziehen, z.B. im Fall der Gesamtschuldnerschaft
Vertragliche Hauptleistungspflichten
- Abzugrenzen von vertraglichen Nebenleistungspflichten
- Bei Kaufvertrag: Übereignung der gekauften Sache und Zahlung des Kaufpreises
- Bei Mietvertrag: Gebrauchsüberlassung und Zahlung des Mietzinses
- Bei Werkvertrag: Herstellung des versprochenen Werkes (Erfolg) und Zahlung der Vergütung
- Auch Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen des Käufers bei Kaufverträgen möglich
Verletzung vorvertraglicher Pflichten
- Verletzung erfolgt, wenn Käufer über Mängel des zu verkaufenden Gegenstands (z.B. Unfallwagen) informiert ist, während der Verkäufer dies nicht erwähnt
- Kein Anspruch bei Unfall, ohne dass der Verkäufer vorschuldig ist
- Abbruch von Vertragsverhandlungen stellt keine Pflichtverletzung dar
Gattungsschuld
- Kauffall im Supermarkt mit unzureichendem Lagerbestand (einfache Gattungsschuld)
- Verkauf einer individuellen Briefmarkensammlung stellt keine Gattungsschuld dar
- Bestellung eines bestimmten Buches bei Versandhändler gilt als Gattungsschuld
Leistungsort
- Bei Bringschuld: Wohnsitz des Gläubigers ist der Leistungsort
- Bei Schickschuld: Übertragung erfolgt erst am Wohnsitz des Gläubigers
- Bei Holschuld: Wohnort des Schuldners ist maßgeblich
- Unterscheidung zwischen Leistungsort und Erfolgsort wichtig
Schickschulden
- Grundsätzlich: Bei Kauf- und Dienstverträgen besteht Schickschuld, auch wenn der Schuldner nicht inkassoberechtigt ist
- Bei Abholung des Autos in der Werkstatt wäre es keine Schickschuld
Umgang mit Diebstahl bei Verträgen
- Die Leistung wird unmöglich, wenn der Gegenstand gestohlen wird
- Käufer kann im Fall unverschuldeter Unmöglichkeit von der Leistungspflicht befreit werden
- Anzahlung kann zuruckgefordert werden, wenn keine gegenseitige Leistung mehr erbracht werden kann
Mangelhaftigkeit und Fristsetzung
- Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nicht immer erforderlich, z.B. bei sofortigem Rücktritt
- Voraussetzungen für Rücktrittsrechte können variieren
Schadensersatzansprüche
- Schadensersatz nach §§ 280ff. BGB erfordert Verschulden des Schuldners
- Beweislastumkehr bei bestimmten Verletzungen
Aufrechnung
- Forderungen müssen zwischen denselben Personen bestehen und dürfen die gleichen rechtlichen Verhältnisse betreffen
- Aufrechnung erfolgt durch Willenserklärung und führt zum Erlöschen der gegenseitigen Forderungen
Verbraucherverträge
- Verbraucherverträge erkennen spezielle Vorschriften, insbesondere für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge
- Beispielhafte Verbraucherverträge umfassen Ratenlieferungsverträge und Fernabsatzverträge
Widerrufsfrist
- Frist beträgt zwei Wochen bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung
- Beträgt sechs Monate bei Fehlen der Widerrufsbelehrung
Vertrag zugunsten Dritter
- Verträge, die zugunsten Dritter geschlossen werden, sind beispielsweise Lebensversicherungen des Ehemanns für seine Ehefrau oder Garantien des Herstellers für Endabnehmer
- Vertragsabschluss alleine zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien bleibt entscheidend
Allgemeine rechtliche Konzepte
- Unmöglichkeit der Leistung führt zur Erfüllung verschiedener rechtlicher Ansprüche
- Bei Wirkungen aus Verzugsregelungen und Annahmeverzug sind spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten
Schuldverhältnisse
- Entstehung: Ein Schuldverhältnis nach § 241 I BGB entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, z. B. durch einen unentgeltlichen Auftrag.
- Verletzung von Rechtsgütern: Durch die Verletzung eines Rechtsguts gemäß § 823 I BGB kann ebenfalls ein Schuldverhältnis entstehen.
- Vorvertragliches Verhältnis: Es kann auch ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstehen, auch wenn der genaue Vertragsinhalt erst später festgelegt wird.
- Beteiligte: Ein Schuldverhältnis kann mehr als zwei Beteiligte involvieren (z. B. Gesamtschuldnerschaft).
Vertragliche Hauptleistungspflichten
- Abgrenzung: Hauptleistungspflichten müssen von Nebenleistungspflichten abgegrenzt werden.
- Kaufvertrag: Die Hauptleistungspflichten sind beim Kaufvertrag die Übereignung der Ware und die Zahlung des Kaufpreises.
- Mietvertrag: Im Mietvertrag sind die Gebrauchsüberlassung und die Mietzinszahlung die Hauptpflichten.
- Werkvertrag: Beim Werkvertrag besteht die Hauptleistungspflicht in der Herstellung des Werkes und der Zahlung der Vergütung.
- Zahlung und Abnahme: Auch die Zahlung und die Abnahme können Hauptleistungspflichten in einem Kaufvertrag sein, wenn vertraglich so vereinbart.
Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
- Pflichtverletzung: Eine Verletzung liegt vor, wenn ein Kaufvertrag über ein Motorrad nicht erfüllt wird, weil jemand anders mehr bietet.
- Wissen über Mängel: Wenn ein Verkäufer über Schäden an einem Auto informiert ist, aber dies dem Käufer nicht mitteilt, stellt es eine Pflichtverletzung dar.
- Verhandlungsbrechung: Das plötzliche Abbrechen von Verhandlungen über den Kauf einer Vase ist keine Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht, wenn der Verkäufer nicht im Vorfeld fest zugesagt hat.
Gattungsschulden
- Definition: Gattungsschulden beziehen sich auf generell beschreibbare Leistungen anstelle von spezifischen Einzelgegenständen.
- Beispiel: Der Kauf einer Flasche Ketchup ist keine Gattungsschuld, wenn keine anderen Flaschen mehr verfügbar sind.
- Internetbestellungen: Der Kauf von Produkten über Online-Händler kann eine Gattungsschuld darstellen, wenn die Ware nicht spezifisch identifiziert ist.
Leistungsort
- Bringschuld: Der Leistungsort ist der Wohnsitz des Gläubigers, wo der Schuldner die Sache zu übergeben hat.
- Schickschuld: Bei Schickschuld wird die Leistung am Wohnsitz des Gläubigers erfüllt und auch da wird der Leistungserfolg wirksam.
- Holschuld: Bei Holschuld muss der Gläubiger die Leistung am Wohnort des Schuldners abholen.
Geldforderungen als Schickschuld
- Beispiele: Geldforderungen werden als Schickschuld eingestuft, wenn der Gläubiger nichts abholen muss, sondern der Zahlungseingang beim Gläubiger ankommt.
- Verkaufssituationen: Der Verkauf von spezifischen, genau beschriebenen Waren kann auch als Schickschuld festgestellt werden.
Unmöglichkeit der Leistung
- Risikobereich: Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf den Gesamtpreis, wenn das verkauftes Gut durch Eintritt von Unmöglichkeit nicht geliefert werden kann, solange er diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.
- Rückforderung: In Fällen von Unmöglichkeit kann der Käufer bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.
Voraussetzungen für Rücktritt
- Mangelhafte Leistung: Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn eine mangelhafte Leistung vorliegt und eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.
- Kein Anspruch ohne Frist: Ein Rücktritt kann nicht erfolgen, wenn der Schuldner die Nachbesserung ablehnt.
Berechnung von Zinsen
- Zinshöhe: Zinsen von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz können nur zugesprochen werden, wenn die Voraussetzungen für Verzug erfüllt sind.
- Verzug: Verzug tritt ein, wenn die Ansprüche ordentlich vereinbart wurden.
Annahmeverzug
- Konsequenzen: Bei Annahmeverzug hat der Gläubiger auch dann Ansprüche, wenn die Leistung unmöglich wurde, und kann Mehraufwendungen vom Schuldner fordern.
Verpflichtungen im Vertrag
- Erfüllung: Verschiedene Arten von Erfüllung (z. B. Erfüllung, Zeitablauf, Kündigung) können ein Schuldverhältnis beenden.
- Vertragliche Bindung: Sind Forderungen nicht gleichzeitig gleichartig, kann Aufrechnung nicht erfolgen.
Schadensersatzansprüche
- Haftung: Schadensersatzansprüche können gegen den Vertragspartner geltend gemacht werden, wenn durch Unachtsamkeit oder Fehler Schäden entstanden sind.
Verbraucherverträge
- Definiton: Verbraucherverträge, insbesondere außerhalb von Geschäftsräumen, sind an spezielle gesetzliche Bestimmungen gebunden. Beispielsweise sind Ratenlieferungsverträge davon betroffen.
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