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Questions and Answers
Was ist Privatrecht?
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Was ist die Rechtsfähigkeit?
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Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Gesetzliche Personen können Rechte und Pflichten erwerben.
Gesetzliche Personen können Rechte und Pflichten erwerben.
True
Wer rechtsfähig ist, kann __________ und __________ haben.
Wer rechtsfähig ist, kann __________ und __________ haben.
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Matche die folgenden Begriffe mit ihrer Bedeutung:
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Was versteht man unter einem Rechtsmangel?
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Was passiert, wenn ein Mangel erst nach der Übergabe auftritt?
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Was versteht man unter Garantie?
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Kann ein vorverstorbenes Kind durch seine Nachkommen repräsentiert werden?
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Der Übergeber hat immer die Beweislast bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auftritt.
Der Übergeber hat immer die Beweislast bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auftritt.
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Was bedeutet das Einantwortungsprinzip beim Erbrecht?
Was bedeutet das Einantwortungsprinzip beim Erbrecht?
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Die Gewährleistungsfrist beträgt __ Jahre bei beweglichen Sachen und __ Jahre bei unbeweglichen Sachen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt __ Jahre bei beweglichen Sachen und __ Jahre bei unbeweglichen Sachen.
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Ordne die folgenden Rechtsfolgen der Gewährleistung den entsprechenden Gruppen zu: Verbesserung und Austausch einerseits, Preisminderung und Auflösung des Vertrages andererseits
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Was ist die Verlassenschaft?
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Was macht einen Minderjährigen zur Vertragspartei?
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Was können Mündige Minderjährige vertraglich tun?
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Wann haben Eltern ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf die Verträge ihrer Kinder?
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Ein dauerhaft Geisteskranke kann Geschäftsunfähig sein.
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Was braucht jemand mit einer vergleichbaren Beeinträchtigung, um rechtliche Angelegenheiten wahrzunehmen?
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Welche Möglichkeiten gibt es, um Erwachsenenschutz zu gewährleisten?
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Was bedeutet Schuldverhältnis?
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Was beinhaltet das Gewährleistungsrecht?
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Was ist die Aufgabe des Gewährleistungsrechts im Falle von mangelhaften Leistungen?
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Was befindet sich in der Verlassenschaft, was nicht?
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Was ist die Einantwortung?
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Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
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Nennen Sie das tragende Prinzip der gesetzlichen Erbfolge!
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Was versteht man unter „Erbrecht nach Köpfen“?
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In welchem Verhältnis stehen Anwachsung und Repräsentation?
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Was ist die Erbrechtsgrenze?
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In welchen Schritten ermitteln Sie gesetzliche Erben?
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Wie hoch ist die Erbportion des Ehegatten?
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Welche beiden Grundsätze beherrschen das österreichische Erbrecht?
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Werden Angehörige in höheren Parentelen vor den Urgroßeltern berücksichtigt?
Werden Angehörige in höheren Parentelen vor den Urgroßeltern berücksichtigt?
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Study Notes
Einführung in das Privatrecht
- Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Rechtsnormen, also Anordnungen des Staates
- Privatrecht: Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern (Privatrechtssubjekten) zum Gegenstand
- Öffentliches Recht: Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern zum Gegenstand
- Abgrenzung zwischen öffentlichem und privaten Recht: ob mit Hoheitsgewalt (imperium) staatliche Befugnisse ausgeübt werden
Privatrechtssubjekte
- Natürliche Personen (Menschen):
- Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
- Alle Menschen sind gleich rechtsfähig
- ABGB §16: Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte
- Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH, Vereine):
- Rechtsfähigkeit wird vom Staat anerkannt
- Juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten
- Trennungsprinzip: Vermögen der juristischen Person ist von dem ihrer Mitglieder getrennt
Geschäftsfähigkeit
- Entscheidungsfähigkeit: Fähigkeit, die Bedeutung und Folgen seines Handelns zu verstehen
- Handlungsfähigkeit: Fähigkeit, sich durch eigenes Verhalten rechtsgeschäftlich zu berechtigen und zu verpflichten
- Typisierungen:
- Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, sich durch eigenes Verhalten rechtsgeschäftlich zu berechtigen und zu verpflichten
- Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden
Minderjährige
- Kinder (0-7): völlig geschäftsunfähig
- Unmündige Minderjährige (8-14): geschäftsunfähig, aber mit Ausnahmen (z.B. Taschengeldparagraph)
- Mündige Minderjährige (15-18): geschäftsfähig, aber mit Einschränkungen (z.B. Bedarf an Zustimmung der Eltern)
Geschäftsfähigkeit Volljähriger
- Mit 18 Jahren wird man volljährig und ist grundsätzlich unbeschränkt geschäftsfähig
- Ausnahmen: Geistig Behinderte, Psychisch Kranke, oder Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung: zur Sicherung der Interessen der geschäftsunfähigen Person
Schutzniveau
- Ziel des Schutzes: Sicherung der Interessen der geschäftsunfähigen Person
- Geschäftsunfähigenschutz geht vor Vertrauensschutz
- Gericht kann einen Erwachsenenvertreter bestellen, wenn die Person ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann
Schuldverhältnis
- Definition: rechtliche Beziehung, durch die eine Person gegenüber einer anderen Person verpflichtet wird, etwas zu tun oder zu unterlassen
- Schuldverhältnis entsteht durch Rechtsgeschäft oder Gesetz
- Schuldner und Gläubiger: Schuldner hat eine Schuld zu leisten, Gläubiger hat einen Anspruch auf die geschuldete Leistung
- Synallagma: Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung bei zweiseitig verpflichtenden Verträgen### Gewährleistungsrecht
Zweck des Gewährleistungsrechts
- Das Gewährleistungsrecht verfolgt das Ziel, die subjektive Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen, wenn die Leistung des Schuldners mangelhaft ist.
Voraussetzungen
- Entgeltliche Geschäfte zwischen Verkäufer und Käufer
- Mangel an der Sache
- Der Mangel muss bei Übergabe bereits angelegt sein
- Keine Haftung für Mängel, die erst nach Übergabe entstehen
Maßgebender Zeitpunkt
- Der Mangel muss bei Übergabe der Sache bereits vorliegen
- Die Rechtsfolgen werden auf den Zeitpunkt der Übergabe zurückbezogen
Rechtsfolgen
- Primär: Verbesserung oder Austausch
- Sekundär: Preisminderung oder Auflösung des Vertrags
Primär: Verbesserung und Austausch
- Verbesserung: Herstellen des vertragskonformen Zustands
- Austausch: Ersetzen des mangelhaften Gegenstands durch einen mangelfreien
- Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch
Sekundär: Preisminderung und Auflösung des Vertrags
- Preisminderung: Herabsetzung des vereinbarten Entgelts
- Auflösung des Vertrags: Rückabwicklung des Vertrags
- Wahlrecht zwischen Preisminderung und Auflösung des Vertrags
Geltendmachung und Fristen
- Gewährleistungsfrist: 2 Jahre bei beweglichen Sachen, 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen
- Geltendmachungsfrist: 3 Monate ab Ende der Gewährleistungsfrist
Ausschluss
- Kein Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Käufer auf die Gewährleistung verzichtet hat
- Im Verbrauchergeschäft ist die Gewährleistung zwingend und kann nicht ausgeschlossen werden
Ersatz für Mangelfolgeschäden
- Mangelfolgeschaden: Schaden an sonstigen Rechtsgütern des Käufers
- Ersatz nur bei Verschulden
Garantie
- Vertragliche Übernahme der Haftung für die Mangelfreiheit der Leistung
- Unterscheidung zwischen Garantie des Verkäufers und des Herstellers
- Inhalt und Ausgestaltung hängen vom Garantieversprechen ab
Erbrecht
Gegenstand des Erbrechts
- Rechtsnachfolge nach einer natürlichen Person (Verstorbenen)
- Verteilung der vermögenswerten Rechte (Aktiva) und Pflichten (Passiva) des Verstorbenen
Verlassenschaft
- Die vermögenswerten Rechte und Pflichten des Verstorbenen
- Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Erbrechts und daher unvererblich### Berufung zum Erben
- Der Erbe wird Universalsukzessor (Gesamtrechtsnachfolger) des Erblassers und tritt in alle vererblichen Rechte und Pflichten ein.
- Gibt es nur einen Rechtsnachfolger, ist dieser Alleinerbe; gibt es mehrere, liegt eine Erbengemeinschaft vor.
Einantwortungsprinzip
- Nicht jeder, der behauptet, Erbe zu sein, kann die Erbschaft einfach in Besitz nehmen.
- Es wird in einem gerichtlichen Verfahren („Verlassenschaftsverfahren") festgestellt, wem das Erbe zusteht.
- Mit der Einantwortung kommt es zur Universalsukzession, der Erbe tritt vermögensrechtlich an die Stelle des Erblassers.
Gesetzliche Erbfolge
- Die gesetzliche Erbfolge kommt subsidiär zur gewillkürten Erbfolge zur Anwendung, nämlich dann, wenn der Erblasser nicht gültig über die gesamte Verlassenschaft letztwillig verfügt hat.
- Die gesetzliche Erbfolge ist der gesetzlich positivierte, hypothetische Wille eines typischen Erblassers.
- Die gesetzliche Erbfolge ist Familienerbfolge, da von ihr einerseits die Verwandten profitieren (Verwandtenerbfolge nach dem Parentelensystem), andererseits der Ehegatte.
Parentelsystem
- In der Verwandtenerbfolge gilt der Grundsatz, dass die nächsten Verwandten des Erblassers die Verlassenschaft erhalten sollen.
- Die Verwandten des Erblassers werden in vier Gruppen eingeteilt:
- Erste Parentel: Kinder und Kindeskindern (Enkel, Urenkel, Ururenkel etc.)
- Zweite Parentel: Eltern und deren Nachkommen
- Dritte Parentel: Großeltern und deren Nachkommen
- Vierte Parentel: Urgroßeltern
- Der Ehegatte ist nicht Teil des Parentelensystems, da durch die Eheschließung keine Verwandtschaft entsteht.
Erste Parentel
- In der ersten Parentel erben die Kinder des Erblassers nach Köpfen.
- Enkel von noch lebenden Kindern haben daher kein Erbrecht.
Zweite Parentel
- In der zweiten Parentel erben Vater und Mutter des Erblassers je die Hälfte des Vermögens.
- Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Nachkommen ein (Repräsentation).
Dritte Parentel
- In der dritten Parentel wird die Verlassenschaft auf die vier Großelternteile aufgeteilt.
- Ist ein Großelternteil vorverstorben, wird er von seinen Nachkommen repräsentiert.
Vierte Parentel
- In der vierten Parentel gibt es die vier Urgroßelternpaare.
- Jeder Urgroßelternteil erhält somit 1/8.
Ehegattenerbrecht
- Der Ehegatte des Erblassers hat ein gesetzliches Erbrecht.
- Seine Erbportion hängt davon ab, mit wem aus dem Parentelensystem er konkurriert.
Prüfschema für die gesetzliche Erbfolge
- Zuerst ist die richtige Parentel zu bestimmen.
- In einer Parentel sind die Vorfahren vor ihren Nachfahren gesetzliche Erben.
- Kommt ein Vorfahre nicht zur Erbschaft, wird er von seinen Nachkommen repräsentiert.
- Ist Repräsentation nicht möglich, kommt es zur Anwachsung.
- Es gilt also: Repräsentation vor Anwachsung.
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