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Bürgerliches Recht - Einführung in das Privatrecht
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Bürgerliches Recht - Einführung in das Privatrecht

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@ProtectiveJasper3048

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Questions and Answers

Was ist Privatrecht?

  • Die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat.
  • Die Gesamtheit aller öffentlichen Gesetze und Verordnungen.
  • Der Teil der Rechtsordnung, der Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern regelt. (correct)
  • Der Bereich, in dem staatliche Hoheitsgewalt ausgeübt wird.
  • Was ist die Rechtsfähigkeit?

    Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

    Gesetzliche Personen können Rechte und Pflichten erwerben.

    True

    Wer rechtsfähig ist, kann __________ und __________ haben.

    <p>Rechte, Pflichten</p> Signup and view all the answers

    Matche die folgenden Begriffe mit ihrer Bedeutung:

    <p>Natürliche Personen = Menschen sind rechtsfähig Juristische Personen = Unternehmen oder Gebilde mit Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, rechtsgeschäftlich zu handeln</p> Signup and view all the answers

    Was versteht man unter einem Rechtsmangel?

    <p>Wenn die übergebene Sache gar nicht dem Verkäufer gehört.</p> Signup and view all the answers

    Was passiert, wenn ein Mangel erst nach der Übergabe auftritt?

    <p>Der Mangel ist das Risiko des Übernehmers, es besteht keine Gewährleistung.</p> Signup and view all the answers

    Was versteht man unter Garantie?

    <p>Die vertragliche Übernahme der Haftung für die Mangelfreiheit der Leistung</p> Signup and view all the answers

    Kann ein vorverstorbenes Kind durch seine Nachkommen repräsentiert werden?

    <p>True</p> Signup and view all the answers

    Der Übergeber hat immer die Beweislast bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auftritt.

    <p>False</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet das Einantwortungsprinzip beim Erbrecht?

    <p>Das Einantwortungsprinzip regelt die gerichtliche Feststellung, wem das Erbe zusteht, bevor der Erbe die Verlassenschaft in Besitz nehmen kann.</p> Signup and view all the answers

    Die Gewährleistungsfrist beträgt __ Jahre bei beweglichen Sachen und __ Jahre bei unbeweglichen Sachen.

    <p>2, 3</p> Signup and view all the answers

    Ordne die folgenden Rechtsfolgen der Gewährleistung den entsprechenden Gruppen zu: Verbesserung und Austausch einerseits, Preisminderung und Auflösung des Vertrages andererseits

    <p>Verbesserung und Austausch = Nacherfüllung Preisminderung und Auflösung des Vertrages = Subsidiäre Gewährleistungsbehelfe</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Verlassenschaft?

    <p>Die Verlassenschaft umfasst die vermögenswerten Rechte (Aktiva) und Pflichten (Passiva) des Verstorbenen.</p> Signup and view all the answers

    Was macht einen Minderjährigen zur Vertragspartei?

    <p>Die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter.</p> Signup and view all the answers

    Was können Mündige Minderjährige vertraglich tun?

    <p>Dienstleistungen verpflichten</p> Signup and view all the answers

    Wann haben Eltern ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf die Verträge ihrer Kinder?

    <p>Aus wichtigem Grund.</p> Signup and view all the answers

    Ein dauerhaft Geisteskranke kann Geschäftsunfähig sein.

    <p>True</p> Signup and view all the answers

    Was braucht jemand mit einer vergleichbaren Beeinträchtigung, um rechtliche Angelegenheiten wahrzunehmen?

    <p>Einen Vertreter.</p> Signup and view all the answers

    Welche Möglichkeiten gibt es, um Erwachsenenschutz zu gewährleisten?

    <p>Gesetzliche Erwachsenenvertretung</p> Signup and view all the answers

    Was bedeutet Schuldverhältnis?

    <p>Rechtliche Beziehungen, durch die eine Person gegenüber einer anderen Person verpflichtet wird, etwas zu tun oder zu unterlassen.</p> Signup and view all the answers

    Was beinhaltet das Gewährleistungsrecht?

    <p>Verschuldensunabhängige Haftung für Mängel</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Aufgabe des Gewährleistungsrechts im Falle von mangelhaften Leistungen?

    <p>Die Wiederherstellung der ursprünglichen gewollten Äquivalenz.</p> Signup and view all the answers

    Was befindet sich in der Verlassenschaft, was nicht?

    <p>Vermögen</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Einantwortung?

    <p>Gerichtliche Bestätigung des Erbantritts</p> Signup and view all the answers

    Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

    <p>Bei fehlendem Testament</p> Signup and view all the answers

    Nennen Sie das tragende Prinzip der gesetzlichen Erbfolge!

    <p>Repräsentation vor Anwachsung</p> Signup and view all the answers

    Was versteht man unter „Erbrecht nach Köpfen“?

    <p>Verteilung nach Anzahl der Nachkommen</p> Signup and view all the answers

    In welchem Verhältnis stehen Anwachsung und Repräsentation?

    <p>Umgekehrtes Verhältnis</p> Signup and view all the answers

    Was ist die Erbrechtsgrenze?

    <p>Gesetzlich festgelegter Anspruch</p> Signup and view all the answers

    In welchen Schritten ermitteln Sie gesetzliche Erben?

    <ol> <li>Parentel bestimmen, 2. Vorfahren vor Nachfahren, 3. Repräsentation prüfen, 4. Anwachsung prüfen</li> </ol> Signup and view all the answers

    Wie hoch ist die Erbportion des Ehegatten?

    <p>Variabel je nach Verwandtschaftsverhältnis</p> Signup and view all the answers

    Welche beiden Grundsätze beherrschen das österreichische Erbrecht?

    <p>Repräsentation vor Anwachsung</p> Signup and view all the answers

    Werden Angehörige in höheren Parentelen vor den Urgroßeltern berücksichtigt?

    <p>True</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Einführung in das Privatrecht

    • Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Rechtsnormen, also Anordnungen des Staates
    • Privatrecht: Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern (Privatrechtssubjekten) zum Gegenstand
    • Öffentliches Recht: Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern zum Gegenstand
    • Abgrenzung zwischen öffentlichem und privaten Recht: ob mit Hoheitsgewalt (imperium) staatliche Befugnisse ausgeübt werden

    Privatrechtssubjekte

    • Natürliche Personen (Menschen):
      • Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
      • Alle Menschen sind gleich rechtsfähig
      • ABGB §16: Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte
    • Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH, Vereine):
      • Rechtsfähigkeit wird vom Staat anerkannt
      • Juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten
      • Trennungsprinzip: Vermögen der juristischen Person ist von dem ihrer Mitglieder getrennt

    Geschäftsfähigkeit

    • Entscheidungsfähigkeit: Fähigkeit, die Bedeutung und Folgen seines Handelns zu verstehen
    • Handlungsfähigkeit: Fähigkeit, sich durch eigenes Verhalten rechtsgeschäftlich zu berechtigen und zu verpflichten
    • Typisierungen:
      • Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, sich durch eigenes Verhalten rechtsgeschäftlich zu berechtigen und zu verpflichten
      • Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden

    Minderjährige

    • Kinder (0-7): völlig geschäftsunfähig
    • Unmündige Minderjährige (8-14): geschäftsunfähig, aber mit Ausnahmen (z.B. Taschengeldparagraph)
    • Mündige Minderjährige (15-18): geschäftsfähig, aber mit Einschränkungen (z.B. Bedarf an Zustimmung der Eltern)

    Geschäftsfähigkeit Volljähriger

    • Mit 18 Jahren wird man volljährig und ist grundsätzlich unbeschränkt geschäftsfähig
    • Ausnahmen: Geistig Behinderte, Psychisch Kranke, oder Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
    • Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung: zur Sicherung der Interessen der geschäftsunfähigen Person

    Schutzniveau

    • Ziel des Schutzes: Sicherung der Interessen der geschäftsunfähigen Person
    • Geschäftsunfähigenschutz geht vor Vertrauensschutz
    • Gericht kann einen Erwachsenenvertreter bestellen, wenn die Person ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann

    Schuldverhältnis

    • Definition: rechtliche Beziehung, durch die eine Person gegenüber einer anderen Person verpflichtet wird, etwas zu tun oder zu unterlassen
    • Schuldverhältnis entsteht durch Rechtsgeschäft oder Gesetz
    • Schuldner und Gläubiger: Schuldner hat eine Schuld zu leisten, Gläubiger hat einen Anspruch auf die geschuldete Leistung
    • Synallagma: Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung bei zweiseitig verpflichtenden Verträgen### Gewährleistungsrecht

    Zweck des Gewährleistungsrechts

    • Das Gewährleistungsrecht verfolgt das Ziel, die subjektive Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen, wenn die Leistung des Schuldners mangelhaft ist.

    Voraussetzungen

    • Entgeltliche Geschäfte zwischen Verkäufer und Käufer
    • Mangel an der Sache
    • Der Mangel muss bei Übergabe bereits angelegt sein
    • Keine Haftung für Mängel, die erst nach Übergabe entstehen

    Maßgebender Zeitpunkt

    • Der Mangel muss bei Übergabe der Sache bereits vorliegen
    • Die Rechtsfolgen werden auf den Zeitpunkt der Übergabe zurückbezogen

    Rechtsfolgen

    • Primär: Verbesserung oder Austausch
    • Sekundär: Preisminderung oder Auflösung des Vertrags

    Primär: Verbesserung und Austausch

    • Verbesserung: Herstellen des vertragskonformen Zustands
    • Austausch: Ersetzen des mangelhaften Gegenstands durch einen mangelfreien
    • Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch

    Sekundär: Preisminderung und Auflösung des Vertrags

    • Preisminderung: Herabsetzung des vereinbarten Entgelts
    • Auflösung des Vertrags: Rückabwicklung des Vertrags
    • Wahlrecht zwischen Preisminderung und Auflösung des Vertrags

    Geltendmachung und Fristen

    • Gewährleistungsfrist: 2 Jahre bei beweglichen Sachen, 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen
    • Geltendmachungsfrist: 3 Monate ab Ende der Gewährleistungsfrist

    Ausschluss

    • Kein Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Käufer auf die Gewährleistung verzichtet hat
    • Im Verbrauchergeschäft ist die Gewährleistung zwingend und kann nicht ausgeschlossen werden

    Ersatz für Mangelfolgeschäden

    • Mangelfolgeschaden: Schaden an sonstigen Rechtsgütern des Käufers
    • Ersatz nur bei Verschulden

    Garantie

    • Vertragliche Übernahme der Haftung für die Mangelfreiheit der Leistung
    • Unterscheidung zwischen Garantie des Verkäufers und des Herstellers
    • Inhalt und Ausgestaltung hängen vom Garantieversprechen ab

    Erbrecht

    Gegenstand des Erbrechts

    • Rechtsnachfolge nach einer natürlichen Person (Verstorbenen)
    • Verteilung der vermögenswerten Rechte (Aktiva) und Pflichten (Passiva) des Verstorbenen

    Verlassenschaft

    • Die vermögenswerten Rechte und Pflichten des Verstorbenen
    • Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Erbrechts und daher unvererblich### Berufung zum Erben
    • Der Erbe wird Universalsukzessor (Gesamtrechtsnachfolger) des Erblassers und tritt in alle vererblichen Rechte und Pflichten ein.
    • Gibt es nur einen Rechtsnachfolger, ist dieser Alleinerbe; gibt es mehrere, liegt eine Erbengemeinschaft vor.

    Einantwortungsprinzip

    • Nicht jeder, der behauptet, Erbe zu sein, kann die Erbschaft einfach in Besitz nehmen.
    • Es wird in einem gerichtlichen Verfahren („Verlassenschaftsverfahren") festgestellt, wem das Erbe zusteht.
    • Mit der Einantwortung kommt es zur Universalsukzession, der Erbe tritt vermögensrechtlich an die Stelle des Erblassers.

    Gesetzliche Erbfolge

    • Die gesetzliche Erbfolge kommt subsidiär zur gewillkürten Erbfolge zur Anwendung, nämlich dann, wenn der Erblasser nicht gültig über die gesamte Verlassenschaft letztwillig verfügt hat.
    • Die gesetzliche Erbfolge ist der gesetzlich positivierte, hypothetische Wille eines typischen Erblassers.
    • Die gesetzliche Erbfolge ist Familienerbfolge, da von ihr einerseits die Verwandten profitieren (Verwandtenerbfolge nach dem Parentelensystem), andererseits der Ehegatte.

    Parentelsystem

    • In der Verwandtenerbfolge gilt der Grundsatz, dass die nächsten Verwandten des Erblassers die Verlassenschaft erhalten sollen.
    • Die Verwandten des Erblassers werden in vier Gruppen eingeteilt:
      • Erste Parentel: Kinder und Kindeskindern (Enkel, Urenkel, Ururenkel etc.)
      • Zweite Parentel: Eltern und deren Nachkommen
      • Dritte Parentel: Großeltern und deren Nachkommen
      • Vierte Parentel: Urgroßeltern
    • Der Ehegatte ist nicht Teil des Parentelensystems, da durch die Eheschließung keine Verwandtschaft entsteht.

    Erste Parentel

    • In der ersten Parentel erben die Kinder des Erblassers nach Köpfen.
    • Enkel von noch lebenden Kindern haben daher kein Erbrecht.

    Zweite Parentel

    • In der zweiten Parentel erben Vater und Mutter des Erblassers je die Hälfte des Vermögens.
    • Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Nachkommen ein (Repräsentation).

    Dritte Parentel

    • In der dritten Parentel wird die Verlassenschaft auf die vier Großelternteile aufgeteilt.
    • Ist ein Großelternteil vorverstorben, wird er von seinen Nachkommen repräsentiert.

    Vierte Parentel

    • In der vierten Parentel gibt es die vier Urgroßelternpaare.
    • Jeder Urgroßelternteil erhält somit 1/8.

    Ehegattenerbrecht

    • Der Ehegatte des Erblassers hat ein gesetzliches Erbrecht.
    • Seine Erbportion hängt davon ab, mit wem aus dem Parentelensystem er konkurriert.

    Prüfschema für die gesetzliche Erbfolge

    • Zuerst ist die richtige Parentel zu bestimmen.
    • In einer Parentel sind die Vorfahren vor ihren Nachfahren gesetzliche Erben.
    • Kommt ein Vorfahre nicht zur Erbschaft, wird er von seinen Nachkommen repräsentiert.
    • Ist Repräsentation nicht möglich, kommt es zur Anwachsung.
    • Es gilt also: Repräsentation vor Anwachsung.

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