Bundesrat in Deutschland

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Questions and Answers

Wie viele Stimmen benötigt der Bundesrat für eine absolute Mehrheit?

  • 35 Stimmen (correct)
  • 50 Stimmen
  • 30 Stimmen
  • 40 Stimmen

Kleinere Bundesländer haben im Bundesrat keine höhere Gewichtung ihrer Stimmen.

False (B)

Was sind zwei Aufgaben des Bundesrates?

Gesetzesvorschläge einbringen und über Gesetzesvorschläge abstimmen.

Ein Mitglied des Bundesrates muss in einer __________ Regierung Sitz und Stimme haben.

<p>Landes</p> Signup and view all the answers

Ordne die folgenden Begriffe den entsprechenden Erklärungen zu:

<p>Bundesrat = Vertretung der Bundesländer Bundeskanzler = Leiter der Bundesregierung Stimmberechtigung = Recht, an Abstimmungen teilzunehmen Bundestag = Repräsentative Versammlung der Wahlberechtigten</p> Signup and view all the answers

Wie lange wird ein Bundeskanzler gewählt?

<p>4 Jahre (C)</p> Signup and view all the answers

Der Bundespräsident wird für 6 Jahre gewählt.

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Nennen Sie eine der Aufgaben des Bundeskanzlers.

<p>Leitet die Bundesregierung.</p> Signup and view all the answers

Der _____ hat die Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfall.

<p>Bundeskanzler</p> Signup and view all the answers

Ordnen Sie die folgenden Prinzipien den richtigen Beschreibungen zu:

<p>Kanzlerprinzip = Der Bundeskanzler gibt die Richtung der Politik vor. Kollegialprinzip = Die gesamte Regierung kann Gesetzesvorschläge einbringen. Ressortprinzip = Die Minister leiten ihre Abteilungen unter eigener Verantwortung.</p> Signup and view all the answers

Welches Organ kann den Bundespräsidenten beim Grundgesetzverstoß anklagen?

<p>Bundesrat (B), Bundestag (D)</p> Signup and view all the answers

Minister können vom Kanzler ernannt und entlassen werden.

<p>True (A)</p> Signup and view all the answers

Was sind die Voraussetzungen, um Bundespräsident zu werden?

<p>Staatsbürger über 40 Jahre.</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Bundesrat

Vertretung der Bundesländer im deutschen Bundestaat.

Bundesrats-Mitglieder

Vertreter/innen der Bundesländer, gewählt von Landesregierungen. Die Anzahl der Stimmen hängt von der Bevölkerungszahl ab.

Bundesrat-Aufgaben

Gesetzesvorschläge einbringen, abstimmen, Einspruchsmöglichkeiten (Einspruchs- u. Zustimmungsgesetze), Vermittlungsausschuss.

Bundeskanzler Wahl

Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten vor, der Bundestag wählt mit absoluter Mehrheit.

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Bundeskanzler Aufgabe

Führung der Bundesregierung und Regierungspolitik.

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Absetzung Bundeskanzler

Vertrauensfrage, konstruktives Misstrauensvotum durch Bundestag, Bundespräsident löst Bundestag auf (auf Vorschlag des Kanzlers).

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Bundesregierung Aufgaben

Gesetzesvorschläge einbringen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

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Kanzlerprinzip

Nur der Kanzler wird direkt gewählt, er bestimmt die Minister und gibt die Richtung vor. Die Minister sind ihm untergeordnet.

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Kollegialprinzip

Nur die ganze Regierung kann Gesetze einbringen, nicht nur der Kanzler. Die Regierung (und nicht der Kanzler) vermittelt zwischen den Ministern.

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Ressortprinzip

Jeder Minister leitet seine eigene Abteilung/Ressort mit eigenem Verantwortungsbereich.

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Wahl Bundespräsident

Bundesversammlung (Bundatg + Länderparlamente) wählt spätestens 30 Tage vor Amtsende. Mehrheit im ersten/zweiten Wahlgang, sonst Mehrheit im dritten Wahlgang.

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Absetzung Bundespräsident

Bundestag und Bundesrat können Präsidenten bei Verstoß gegen Grundgesetz anklagen. Bundesverfassungsgericht entscheidet über Absetzung.

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Study Notes

Bundesrat

  • Mitglieder: 69 Mitglieder
  • Stimmen pro Bundesland: Minimum 3 Stimmen, weitere Stimmen abhängig von Einwohnerzahl (2 Mio. = 4 Stimmen, 6 Mio. = 5 Stimmen, 7 Mio. = 6 Stimmen)
  • Abstimmungsmehrheit: Absolute Mehrheit, d.h. 35 Stimmen notwendig.
  • Qualifikation der Mitglieder: Nur Mitglieder von Landesregierungen können im Bundesrat sitzen.
  • Aufgaben: Gesetzesvorschläge einbringen, über Gesetzesvorschläge abstimmen, Einspruchsverfahren, Zustimmungsverfahren, Vermittlungsausschuss.
  • Stimmverteilung: Abhängig von der Einwohnerzahl der Bundesländer, bevölkerungsreichere Länder haben mehr Stimmen, kleinere Länder haben eine höhere Gewichtung ihrer Stimmen.
  • Vorteile: Größere Länder können nicht allein bestimmen, alle Bundesländer können sich beteiligen, Vertretung der Bürger der Bundesländer, doppelte Überprüfung von Gesetzen.
  • Nachteile: Kleinere Länder haben einen Vorteil, Verzögerung der Gesetzgebung, keine direkte Wahl des Bundesrates.

Bundeskanzler

  • Ernennung: Vorschlag aus der größten Partei der Koalition, Vorschlag durch den Bundespräsidenten, Wahl durch den Bundestag mit absoluter Mehrheit.
  • Amtsdauer: 4 Jahre
  • Aufgaben: Festlegung von Richtlinien der Politik, Ernennung/Entlassung von Ministern, Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfall, Leitung der Bundesregierung, Leitung internationaler Angelegenheiten, Vertretung auf internationaler Ebene.
  • Absetzung: Vertrauensfrage, konstruktives Misstrauensvotum durch den Bundestag, Auflösung des Bundestags auf Vorschlag des Kanzlers durch den Bundespräsidenten.
  • Voraussetzungen: Deutscher Staatsbürger, Mindestalter von 18 Jahren.

Bundesregierung

  • Zusammensetzung: Bundeskanzler und seine Minister
  • Aufgaben: Gesetzesvorschläge einbringen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.
  • Kanzlerprinzip: Bundeskanzler wird gewählt, bestimmt Minister, Minister sind dem Kanzler untergeordnet.
  • Kollegialprinzip: Nur die gesamte Regierung kann Gesetzesvorschläge einbringen, Regierung vermittelt zwischen den Ministern.
  • Ressortprinzip: Minister leiten eigenständig ihre Ressorts, unter eigener Verantwortung. (Widerspruch zu Kanzler- und Kollegialprinzip)

Bundespräsident

  • Staatsoberhaupt: Frank-Walter Steinmeier
  • Wohnort: Schloss Bellevue
  • Wahl: Bundesversammlung (Bundestagsabgeordnete + gleiche Anzahl Mitglieder der Länderparlamente). Wahl spätestens 30 Tage vor Amtsende. Bundestag ruft die Bundesversammlung ein. Absolute Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang, im dritten Wahlgang die meisten Stimmen.
  • Amtsdauer: 5 Jahre, höchstens einmal wieder wählbar.
  • Voraussetzungen: Deutscher Staatsbürger, über 40 Jahre alt, Vertreter ist der Präsident des Bundestages.
  • Absetzung: Bundestag und Bundesrat können ihn beim Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz anklagen. Bundesverfassungsgericht kann ihm das Amt entziehen.
  • Aufgaben (intern): Begnadigungsrecht im Einzelfall, Gesetze unterschreiben, Ausfertigung und Verkündigung von Bundesgesetzen, Empfang ausländischer Botschaften, repräsentative Aufgaben.
  • Aufgaben (Regierung): Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundeskanzler, Ministern, Beamten und Offizieren.
  • Aufgaben (extern): Feststellung des Verteidigungsfalls, völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten.

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