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Questions and Answers
Ein Arbeitnehmer scheidet aus einem Dienstverhältnis aus und ist zum Zeitpunkt der Auszahlung eines sonstigen Bezugs nicht bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Welche Informationen benötigt der frühere Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung des sonstigen Bezugs?
Ein Arbeitnehmer scheidet aus einem Dienstverhältnis aus und ist zum Zeitpunkt der Auszahlung eines sonstigen Bezugs nicht bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Welche Informationen benötigt der frühere Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung des sonstigen Bezugs?
Der frühere Arbeitgeber benötigt die elektronischen Daten des Arbeitnehmers und muss den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn auf Grundlage der Angaben des Arbeitnehmers ermitteln.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist und einen sonstigen Bezug von seinem vorherigen Arbeitgeber erhält? Welche Informationen muss er seinem früheren Arbeitgeber zur Verfügung stellen?
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist und einen sonstigen Bezug von seinem vorherigen Arbeitgeber erhält? Welche Informationen muss er seinem früheren Arbeitgeber zur Verfügung stellen?
Der Arbeitnehmer muss seinem früheren Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für sein zweites Dienstverhältnis zur Verfügung stellen.
Ein Arbeitnehmer verweigert die Angabe seines voraussichtlichen Jahresarbeitslohns nach seinem Ausscheiden. Wie soll der frühere Arbeitgeber vorgehen, wenn er einen sonstigen Bezug auszahlt?
Ein Arbeitnehmer verweigert die Angabe seines voraussichtlichen Jahresarbeitslohns nach seinem Ausscheiden. Wie soll der frühere Arbeitgeber vorgehen, wenn er einen sonstigen Bezug auszahlt?
Wenn der Arbeitnehmer keine Angaben macht, ist ggf. der bei einem früheren Arbeitgeber zugeflossene Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochzurechnen.
Unter welchen Umständen ist eine Hochrechnung des Arbeitslohns auf einen Jahresbetrag nicht erforderlich, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer einen sonstigen Bezug erhält?
Unter welchen Umständen ist eine Hochrechnung des Arbeitslohns auf einen Jahresbetrag nicht erforderlich, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer einen sonstigen Bezug erhält?
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seinem früheren Arbeitgeber die Möglichkeit verweigert, seine Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu beschaffen, wenn er einen sonstigen Bezug erhält?
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seinem früheren Arbeitgeber die Möglichkeit verweigert, seine Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu beschaffen, wenn er einen sonstigen Bezug erhält?
Flashcards
Sonderzahlung bei anderem Arbeitgeber
Sonderzahlung bei anderem Arbeitgeber
Wenn ein Mitarbeiter beim Erhalt einer Sonderzahlung nicht mehr bei Ihnen beschäftigt, sondern bei einem anderen Arbeitgeber angestellt ist, muss er Ihnen die elektronischen Daten für sein zweites Dienstverhältnis zur Verfügung stellen.
Sonderzahlung ohne neuen Job
Sonderzahlung ohne neuen Job
Wenn ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Sonderzahlung keinen anderen Job hat, muss der vorherige Arbeitgeber die elektronischen Daten verwenden, um die Lohnsteuer zu berechnen. Der voraussichtliche Jahreslohn wird geschätzt.
Hochrechnung bei fehlenden Angaben
Hochrechnung bei fehlenden Angaben
Wenn der Arbeitnehmer keine Angaben macht, kann der frühere Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden.
Keine Hochrechnung nötig?
Keine Hochrechnung nötig?
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Fehlende ELStAM
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Study Notes
Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis (Austritt aus dem Arbeitsverhältnis)
- Auch wenn Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung eines "sonstigen Bezugs" nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt sind, ist für die Lohnsteuerberechnung dieses Bezugs eine elektronische Einordnung erforderlich.
- Es muss unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Zuflusses des "sonstigen Bezugs" nicht mehr arbeitet oder ob er bei einem anderen Arbeitgeber angestellt ist.
Keine weitere Beschäftigung
- Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung bei keinem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist, muss der frühere Arbeitgeber die elektronischen Daten bereitstellen.
- In diesem Fall erfolgt die Lohnsteuerermittlung für den "sonstigen Bezug" unter Berücksichtigung der Merkmale dieser Daten und der allgemeinen Vorschriften.
- Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn wird auf der Grundlage der Angaben des Arbeitnehmers ermittelt.
- Wenn der Arbeitnehmer keine Angaben macht, kann der von einem früheren Arbeitgeber erhaltene Arbeitslohn auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden.
- Diese Hochrechnung ist nicht erforderlich, wenn im Laufe des Kalenderjahres mit weiterem Arbeitslohn zu rechnen ist, etwa aufgrund von Alter oder Erwerbsunfähigkeit.
Weiteres Beschäftigungsverhältnis
- Bezieht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung des "sonstigen Bezugs" Arbeitslohn von einem anderen Arbeitgeber, muss er seinem früheren Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die elektronischen Daten für das zweite Dienstverhältnis zur Besteuerung des "sonstigen Bezugs" zu beschaffen.
- In diesen Fällen darf der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers nicht berücksichtigen.
- Die Lohnsteuer wird ausschließlich für den "sonstigen Bezug" anhand der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt.
Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht zur Verfügung stellt, ist die Lohnsteuer für den "sonstigen Bezug" ebenfalls nach Steuerklasse VI zu ermitteln.
- Siehe § 39c EStG.
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Description
Auch wenn Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt sind, ist eine elektronische Einordnung erforderlich. Es wird unterschieden, ob der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber angestellt ist oder nicht. Wenn keine weitere Beschäftigung besteht, muss der frühere Arbeitgeber die elektronischen Daten bereitstellen.