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Questions and Answers
Welches Rechtsgebiet ist dem Funktionsbereich 'Personal' zugeordnet?
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Was beinhaltet die Vertragsfreiheit in Bezug auf Privatrecht?
Was beinhaltet die Vertragsfreiheit in Bezug auf Privatrecht?
Welches Gericht wäre zuständig, wenn der Streitwert 6.000 Euro beträgt?
Welches Gericht wäre zuständig, wenn der Streitwert 6.000 Euro beträgt?
Was trifft auf sekundäres EU-Recht zu?
Was trifft auf sekundäres EU-Recht zu?
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Welches dieser Elemente gehört nicht zu den Rechtsquellen?
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In welchem Funktionsbereich ist das Kapitalmarktrecht relevant?
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Was passiert in einem Versäumnisurteil?
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Welches der folgenden Elemente gehört zum primären EU-Recht?
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Welche Aussage zur Privatautonomie ist korrekt?
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Welche der folgenden Pflichtangaben fehlt in der Liste der Rechtsgebiete für den Funktionsbereich 'Produktion'?
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Study Notes
Funktionsbereiche eines Unternehmens und relevante Rechtsgebiete
- Personal: Arbeitsrecht regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Beschaffung/Einkauf: Vertragsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufverträge.
- Produktion: Haftungsrecht regelt die Verantwortlichkeit für Schäden, die im Produktionsprozess entstehen könnten.
- Marketing/Vertrieb: Wettbewerbsrecht regelt die zulässige Markt- und Werbeaktivität von Unternehmen.
- Finanzen: Kapitalmarktrecht regelt die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit öffentlicher Kapitalbeschaffung durch Unternehmen.
- Information: Datenschutzrecht regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten.
EINTEILUNG DES RECHTS
-
Zivilrecht (Privatrecht):
- Bürgerliches Recht: Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
- Handels- und Gesellschaftsrecht: Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen selbst.
- Arbeitsrecht: Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Wettbewerbsrecht: Regelt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen.
Rechtsquellen
- EUR: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union und gibt verbindliches Recht für alle Mitgliedsstaaten.
- Verfassungsrecht: Die Verfassung ist die oberste Rechtsnorm in Deutschland und legt die grundlegenden Rechte und Strukturen der Gesellschaft fest.
- Gesetze: Gesetze werden von der Bundesregierung oder den Landesregierungen erlassen und regeln bestimmte Bereiche des Rechts.
- Rechtsverordnungen: Rechtsverordnungen sind von der Regierung oder Verwaltung erlassene Rechtsakte, die zur Ausführung von Gesetzen dienen.
- Satzungen: Satzungen werden von Kommunen oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen und regeln Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung.
Internationalisierung des Rechts
- Internationales Privatrecht (IPR): Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen oder Unternehmen aus unterschiedlichen Staaten.
-
Rom-Verordnungen: Vereinfachen das Internationale Privatrecht zu bestimmten Rechtsgebieten, wie z.B. Kaufverträge und Arbeitsverträge.
- ECBCD: Die Europäische Kommission für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechte (ECBCD) ist eine unabhängige Institution, die Verbraucherinteressen in der Europäischen Union vertritt.
- Internationale Abkommen: Verträge zwischen Staaten, die bestimmte Rechtsbereiche regeln.
- Europarecht: Das Rechtssystem der Europäischen Union.
EUROPARECHT
Primärrecht
- EU Grundrechte Charta: Die EU-Grundrechtecharta ist die Grundlage für den Schutz der Menschenrechte in der Europäischen Union.
- EU-Vertrag: Der EU-Vertrag ist das wichtigste Dokument der Europäischen Union und legt die Ziele, Prinzipien und Organisation der Union fest.
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): Der AEUV organisiert die Funktionsweise der Europäischen Union und enthält detaillierte Bestimmungen zu verschiedenen Politikfeldern.
Sekundärrecht
- Verordnungen: Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gelten.
- Richtlinien: Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die den Mitgliedsstaaten Vorgaben machen, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
- Beschlüsse: Beschlüsse sind Rechtsakte der Europäischen Union, die an bestimmte Personen oder Stellen gerichtet sind.
- Empfehlungen/Stellungnahmen: Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht bindende Rechtsakte der Europäischen Union, die die Meinung der EU zu bestimmten Themen darstellen.
Einführung Privatrecht
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Vertragsfreiheit:
- Abschlussfreiheit: Jeder ist frei, Verträge abzuschließen oder nicht.
- Inhaltsfreiheit: Die Vertragspartner können den Inhalt des Vertrags frei gestalten.
- Verträge dürfen nicht in Notsituationen geschlossen werden: Verträge, die unter Zwang oder in einer Notsituation abgeschlossen werden, sind nichtig.
- Privateigentum/ Eigentumsfreiheit: Jeder ist frei, Eigentum zu erwerben, zu nutzen und zu veräußern, solange er dabei nicht gegen die Rechte anderer verstößt.
- Formelle Gleichbehandlung: Alle Personen vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion etc.
- Vereinigungsfreiheit: Jeder kann sich mit anderen zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen.
- Testierfreiheit: Jeder kann frei bestimmen, wer nach seinem Tod sein Vermögen erbt.
Rechtsdurchsetzung
-
Beispiel:
- Die Unternehmensberatung U aus Dresden beauftragt den IT-Dienstleister D aus Halle mit der Erstellung und dem Betrieb einer Internetpräsenz. Für die Arbeiten wird ein Zeitraum von 3 Monaten anvisiert. Nach Fertigstellung geht die Website problemlos online. D stellt daraufhin U eine Rechnung in Höhe der vereinbarten 10.000 Euro. U zahlt jedoch nicht. Was kann D tun?
-
Mögliche Schritte von D:
- D kann U zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern (Mahnung).
- Sollte U die Forderung nicht erfüllen, kann D Klage vor dem zuständigen Gericht einreichen (z.B. Amtsgericht, Landgericht).
Gerichte
- Amtsgericht: Führt Verfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro durch.
- Landgericht: Ist für Verfahren mit einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.
- Oberlandesgericht: Ist die nächste Instanz nach dem Landgericht.
- Bundesgerichtshof: Ist das höchste Gericht für zivilrechtliche Streitigkeiten in Deutschland.
Versäumnisurteil
- Versäumnisurteil wird erlassen, wenn der Beklagte zu einer gerichtlichen Verhandlung nicht erscheint und die Klage somit undefendiert bleibt.
- Im Fall einer Versäumnisurteils gibt es in der Regel keine weitere Möglichkeit, die Klage zu bekämpfen.
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Vorlesung 14.10.