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Questions and Answers

Was bedeutet die Abkürzung „BTHG“ ?

Bundesteilhabegesetz

Ab wann gilt die zweite Fassung der Eingliederungshilfe?

  1. Januar 2020

Welche Leistungsgruppen können die Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX als Rehabilitationsträger übernehmen? (Mehrere Antworten möglich!)

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (correct)
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (correct)
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe (correct)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (correct)

Sind die Jugendämter ausschließlich für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung zuständig?

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Stellen sind zuständig für die Fachleistungen an Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung? (Mehrere Antworten möglich!)

<p>Die Kreise und kreisfreien Städte (C), Die Landschaftsverbände (D)</p> Signup and view all the answers

Der Jugendamt hat beim Vorliegen eines Rehabilitationsbedarfs eine hohe Entscheidungsgewalt und kann im Groben entscheiden, welche Form der Eingliederungshilfe am besten geeignet ist.

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Welche beiden Leistungen sind im Hilfeplan zu integrieren?

<p>Die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele sowie die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs</p> Signup and view all the answers

Welche Kriterien müssen für die getrennte Leistungserbringung im Teilhabeplan erfüllt sein ?

<p>Die Feststellungen sind von Rehabilitationsträgern nach allen in Betracht kommenden Leistungsgesetzen getroffen, die Leistungserbringung ist durch zuständige Rehabilitationsträger sichergestellt, die Leistungsberechtigten widersprechen nicht aus wichtigem Grund der getrennten Leistungserbringung.</p> Signup and view all the answers

Die Hilfegewährung endet, wenn die Ziele der Hilfe erreicht wurden.

<p>True (A)</p> Signup and view all the answers

Das Jugendamt ist bei der Übergabe an den zuständigen Träger in allen Fällen für die Kostenerstattung verantwortlich.

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Wenn die Eingliederungshilfe nicht mehr notwendig ist, weil der Jugendliche sich selbstständig versorgen und ein eigenverantwortliches Leben führen kann, wird die Hilfe beendet.

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Das neue Teilhaberecht, das mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt wurde, macht einen „Planungsmarathon“ mit mehreren Konferenzen und Plänen notwendig.

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Wenn die Feststellungen eines Rehabilitationsträgers nicht fristgerecht beim Jugendamt eingehen, hat das Jugendamt kein Recht, die Leistungen auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften zu ermitteln.

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Welche der unten aufgeführten Leistungen sind in „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ nach § 109 SGB IX einzuteilen, wenn die Jugendhilfe diese erbringt? (Mehrere Antworten möglich)

<p>Logopädie (B), Ergotherapie (D), Physiotherapie (E)</p> Signup and view all the answers

Ist der Hilfeplan ein Verwaltungsakt?

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Der leistende Rehabilitationsträger ist für die Planung und Durchführung der Teilhabe verantwortlich, wenn ein junger Mensch Leistungen aus mehreren Leistungsgruppen benötigt. (Das Jugendamt kann keine eigenen Planungen erstellen.)

<p>False (B)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.

Rehabilitationsträger

Träger, der Leistungen zur Teilhabe anbietet.

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Leistungen zur Teilhabe.

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Leistungsgruppen SGB IX

Fünf Gruppen von Leistungen zur Teilhabe.

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Zuständigkeit Jugendamt

Jugendamt als Rehabilitationsträger für bestimmte Leistungen.

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Vorrangige Zuständigkeit

Rehabilitationsträger, der erste zuständig ist.

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Antragstellung

Formaler Antrag auf Eingliederungshilfe.

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Zuständigkeitsklärung

Feststellung des richtigen Leistungsträgers.

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§ 14 SGB IX

Frist zur Zuständigkeitsklärung (2 Wochen).

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Leistungskongruenz

Übereinstimmung der Leistungen mit den Bedürfnissen.

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Teilhabeplanung

Konkretisierung der Hilfen und Ziele.

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Hilfeplan

Detaillierter Plan zur Unterstützung.

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Weitere Rehabilitationsträger

Andere Leistungsträger, die an der Hilfe beteiligt sind.

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Antragssplitting

Aufteilen des Antrags auf verschiedene Träger.

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Teilhabeplankonferenz

Gemeinsames Treffen verschiedener beteiligter Personen.

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Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Hilfe bei der Teilnahme an Bildungseinrichtungen.

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Integrationsassistenz

Unterstützung für den Schulbesuch.

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Ärztliche Stellungnahme

Medizinische Einschätzung des Zustands.

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Frühförderung

Maßnahmen zur Unterstützung vor dem Schuleintritt.

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Zuständigkeitswechsel

Übertragung der Verantwortung an einen anderen Träger.

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Kostenerstattung

Rückzahlung von Kosten an unzuständige Träger.

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Study Notes

§ 35a SGB VIII

  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung: Die Arbeitshilfe für Jugendämter legt Verfahren für diese Hilfe dar.
  • Gültig ab 1. Januar 2020: Die zweite Fassung der Arbeitshilfe berücksichtigt die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
  • Arbeitshilfe für Jugendämter: Die Arbeitshilfe detailliert die Verfahren im Kontext der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe.
  • SGB IX: Der Kontext der Hilfe umfasst Vorgaben aus dem SGB IX, besonders seit den Änderungen durch das BTHG.
  • Zweck der Eingliederungshilfe: Die Hilfe mildert oder beseitigt drohende oder bestehende Teilhabebeeinträchtigungen.

Gliederung der Arbeitshilfe

  • Einleitung: Das Dokument erläutert den Zweck und den Kontext der Hilfe.
  • Kapitel 1: Das Jugendamt als Rehabilitationsträger: Ãœbersicht über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII).
  • Kapitel 2: Verfahren bei Antragstellung im Jugendamt: Detailliertere Darstellung der Verfahren, einschließlich Zuständigkeitsklärung, Anspruchsprüfung, Hilfeplanung und Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger.
  • Kapitel 3: Verfahren des Jugendamts, als zweit- oder drittangegangener Träger: Beteiligung, wenn der erstangegangene Träger keine Leistung gewähren kann. Das Verfahren und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.
  • Kapitel 4: Verfahren als beteiligter Rehabilitationsträger: Das Jugendamt als beteiligter Träger in Teilverfahren.
  • Kapitel 5: Fallbeispiele zum neuen Verfahren nach dem SGB IX: Illustrative Beispiele für die Anwendung der Verfahren.
  • Kapitel 6: Literaturverzeichnis: Verzeichnis der verwendeten Literaturquellen.
  • Kapitel 7: Anlagen: Sammlung von Anlagen wie Prüfschemata, Diagnosebögen, etc.

Weitere Details

  • Mitglieder der Arbeitsgruppe: Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern verschiedener Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.
  • LWL & LVR: Die Arbeitshilfe wurde von den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen (LWL und LVR) zusammen erstellt.
  • Teil I: Verfahren: Diese Arbeitshilfe konzentriert sich auf das Verfahren bei Antragstellung.
  • Zweite Fassung: Die Arbeitshilfe beruht auf den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes vom 1. Januar 2018.

Zusätzliche wichtige Begriffe und Konzepte

  • Rehabilitationsträger: Akteure, die für die Eingliederungshilfe verantwortlich sind
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG): Das Gesetz, das die Hilfen für Menschen mit Behinderungen strukturierte.
  • Leistungsgruppen: Unterschiedliche Arten/Bereiche der bei der Eingliederungshilfe erbrachten Leistungen (z.B. medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder soziale Teilhabe)
  • Antragssplitting: Die Aufteilung eines Antrags auf Leistungen aus verschiedenen Leistungsgesetzen
  • Teilhabeplan: Dokument mit der Koordination der Hilfen von verschiedenen Akteuren
  • Teilhabeplankonferenz: Zusammenkunft aller beteiligten Akteure, um den Teilhabeplan zu erstellen
  • Mehrfachbehinderung: Menschen mit sowohl seelischer als auch körperlicher Behinderung.

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